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Tadung, die ohne unser Wissen und Zuthun erfolgt ist, Folge zu leisten. Erstens können wir den ohnedies mehr als zweifelhaften Beschluß einer von faum 150 Mann besuchten soge nannten Arbeiterversammlung( vom 14. Februar) monach wir die Herren Schumann und Liebisch als Vertreter des Herrn v. Schweizer betrachten sollen, nicht anerkennen, indem uns nur die Person des Parteiführers, Herr v. Schweizer , genügen kann. Zweitens haben wir bereits in Nro. 8 des demokratischen Wochenblattes" vom 20. Februar erklärt, daß wir bereit sind, Auge ins Auge Herrn von Schweißer ge­genüber zu treten und zwar in der Generalversamm lung des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins in Barmen Elberfeld zu Ostern ds. Is. Herr von Schweizer hat, wenn auch mit Widerstreben, unsern Antrag laut Sozial- Demokrat" vom 28. Februar angenommen, wir werden also in der Generalversamm lung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins er scheinen und unsere Anklagen gegen Herrn von Schweizer persönlich vorbringen.

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geboren ist. Das ist in vielen Fällen hart gegen den Einzel nen, schüßt aber die Gemeinden vor Ueberbürdung mit Armen last, die sich sonst durch die auf bestimmte Orte gerichtete zu wanderung ganz überwiegend auf diese concentriren würde austu Das preußische Recht läßt Jeden da Armenversorgungsberechtigt werden, wo er 1, resp. 3,( nach dem Bundesgefeßentwurf Jahre hintereinander gewohnt hat. Das verbessert etwas Lage der Einzelnen, verschlimmert aber um ebensoviel die Lage derjenigen Gemeinden, nach denen sich die arme Bevölkerung um ihren Erwerb zu finden, vorzugsweise hinwendet. Auf die Verhältnisse der Nordbundesstaaten unter einander ange wendet, hat das preußischen System die Bedeutung, die even tuelle Armenversorgung der in großer Zahl außer Landes be schäftigten preußischen Arbeiter, denen nur eine geringe 3abl von in Preußen beschäftigten Angehörigen anderer Bundes staaten gegenübersteht, auf die Schultern der letzteren, insbe sondere Sachsens und Hamburgs abzuladen. Daher der Ju bel der Nationalliberalen, daher der Zorn der Patrioten über die neue Bestimmung. Die Volkspartei fann weder eine noch die andere Engherzigkeit billigen. Sie kann nut jener gerechten Ausgleichung zustimmen, welche ein Dresdnet Bürger sehr treffend mit der Uebertragung der auch ganz fällig einzelne Orte belastenden Kriegsschäden und Ginquartie rungslast verglich, die Uebernahme der Armenlast auf den Staat, resp. den Bund, dessen den Erwerb niederdrückende Militäranforderungen so wesentlich zu ihrer Entstehung tragen. Dieser Grundsay fand denn auch, nachdem sich Nationalliberalen, den schlechten Stand ihrer Sache merkend zumeist fortgeschlichen, in folgenden von unsern Partcigenossen Petermann und Weinhold hauptsächlich vertretenen solutionen einstimmig, beziehungsweise gegen Eine Stimme, nahme:

Unter solchen Verhältnissen hat es feinen Einn, über diese Angelegenheit eine Disputation mit den Herren Schu­mann und Liebisch zu führen, die wir nur als Agenten, nicht als Ersaz für Herrn von Schweißer ansehen können.

Wir sind diesen Herren in einer Reihe von Versamm lungen, die sie in Sachsen zur Störung unserer Parteiorgani tion und zur Zersplitterung der Arbeiter abgehalten haben, entgegengetreten, mit welchem Erfolg wissen die Herren selber am Besten. Aus allen diesen Gründen werden wir der heuti gen Versammlung fern bleiben.

Könnten wir uns überhaupt in eine solche Disputation einlassen, so versteht sich außerdem ganz von selbst, daß die Einladung von beiden betheiligten Parteien hätte ausgehen und ein Lokal zur Versammlung genommen werden müssen, in dem auch eine wirklich erhebliche Zahl der Arbeiter Leipzige fich einfinden fonnte.

Statt dessen haben die Einberufer die Versammlung auf eigene Faust in aller Heimlichkeit vorbereitet und so kurz vor ihrer Abhaltung angekündigt, daß es uns unmöglich war, red, tzeitig Einladungen an unsere Parteigenossen ergehen zu lassen. Wir können demnach die Versammlung nur als eine zur Ueberrumpelung der Gegner mit allen Mitteln der Perfi­die einberufene betrachten.

Ueber den Ausgang des Kampfes zwischen uns und Herrn von Schweißer auf der Barmen- Elberfelder General­Bersammlung werden wir die Arbeiter Leipzigs seiner Zeit persönlich unterrichten.

Leipzig , den 17. März 1869.

Bebel. Liebknecht.

Heimathsrecht und Armenversorgung.

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1) Der Städtische Verein erklärt den Fortbestand eines

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örtlichen Heimathsrechts insofern darunter Verpflichtung einer bestimmten Ortsgemeinde, für Berarmten zu sorgen, und die Zulässigkeit der Verweisung des Lepteren an eben diesen Ort, verstanden wird

für unverträglich mit den Prinzipien der Gewerbefreiheit und Freizügigkeit. 2) Der Verein erklärt die Verpflichtung, für die Verarm ten zu sorgen, für eine von dem ganzen staat lichen Kreise, auf den Freiheit des Gewerbe betriebs und Freizügigkeit Anwendung finden, gemein

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Noch einmal die Vorgänge in Hohenstein.

Es war vorauszusehen, daß das ,, Organ" der Haßfeldter die Freie Zeitung", in bekannter verlogner Weise jede Schuld

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an den Skandalauftritten in Hohenstein von den eigenen ten auf die Schultern der Gegner zu wälzen versuchen würde Der Bericht, den das genannte Blatt bringt, enthält in jedem Saße das genaue Gegentheil der Wahrheit. Den drei Spa ten langen Bericht Wort für Wort einer Kritik zu unterziehen, Am vorigen Montag fam es im Dresdner Städti- dafür ist uns der Raum in unserm Blatte zu werthvoll, schen Verein über den Bundesgefeßentwurf wegen Verallge- werden nur die handgreiflichsten Lügen furz hervorheben. meinerung des preußischen Rechts betr. des Unterstüßungs- Zunächst wird behauptet, daß das einberufende Comité wohnsißes zu einem Treffen zwischen Nationalliberalen und in Leipzig , troß der durch einen Brief vom 1. Febr. erfolgten der Volkspartei, bei welchem die Ersteren, obwohl seit ein paar Austrittserklärung Röthings, diesen gegen seinen Willen als Mitglied aufgeführt habe.

Jahren die Leitung des Vereins sich in ihren Händen befindet, im eigentlichsten Sinne des Worts aus dem Felde geschlagen

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wurden. Nach dem in Sachsen gültigen Heimathsrecht ist je von Austritt gesagt, er schrieb nur, daß er wegen Agitation Gelogen. Herr Röthing hat in diesem Brief fein Wort der in der Regel nur da Armenversorgungsberechtigt, wo er nach Außen kaum in der Lage sein dürfte, den Sigungen