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denn sie besagt, daß eine Masse von Bestimmungen Aufnahme gefunden hat, die in einem, unserer ganzen heutigen gewerb­lichen und industriellen Entwickelung angemessenen Gesetz nicht stehen dürften. Es kommt noch hinzu, daß nach verschiede nen Paragraphen den Verwaltungsbehörden, d. h. in der Regel der Polizei der weiteste Spielraum gewährt ist, und doch höchst wichtige Bestimmungen über einzelne Zweige der Gewerbe der Behandlung durch die einzelnen Landesgefeße überlassen werden. Unter solchen Umständen kann natürlich von einer einheitlichen Gesetzgebung auf dem gewerblichen Ge­biet, von der man so gern in national liberalen Kreisen fa­selt, keine Rede sein. Es dürfte sich sogar ereignen, daß in­

nerhalb weniger Jahre, neben den 172§§. des Bundesgewerbe­gesetzes eine gleich große Zahl Paragraphen in den verschie denen Bundesländern in Bezug auf Ausführung einzelner Abschnitte des Bundesgewerbegefeßes Geltung erlangen und damit die Confusion und ungleiche Behandlung der Bundes­angehörigen größer wird, als je zuvor.

Es ist eben der Fluch aller dieser norddeutschen Bundes­einrichtungen, selbst auf den Gebieten, wo eine einheitliche Gesetzgebung am nothwendigsten ist, daß ihnen eine Zwei­deutigkeit anklebt, die das Walten eines durch und durch re­aktionären, widerwillig auf scheinliberale Wege gedrängten Geistes verräth. Daß dieser reaktionäre Geist die preußische Regierung ist, der allerdings Mecklenburg und einige andere Duodesstaaten zur Seite stehen, unterliegt feinem Zweifel. Die preußische Regierung hat nach der Bun

lung dieser Verpflichtung darf aber nicht bis zur Unter sagung des Gewerbebetriebes ausgedehnt werden."

Das heißt also in deutliches Deutsch übersetzt: in den Ländern, resp. Orten, wo jeßt der selbstständige Gewerbe betrieb von der Erlangung des Bürgerrechts abhängig ist, da bleibt es vor wie nach beim Alten. Die nach folgende Bestimmung, daß Exekution bis auf Erfüllung dieser Verpflichtung nicht ausgedehnt werden dürfe, besagt gar nichts, wenn man bedenkt, daß der Verwaltungsbehörde Mittel und Wege genug übrig bleiben, einem solchen Gewerbtreibenden das Leben sauer zu machen.

Die

Wir könnten noch eine lange Reihe ähnlicher Bestim mungen, wie die in§. 13, anführen, wenn nur nicht Zeit und Raum dazu gebräche. Wir werden außerdem bei de Reichstagsdebatten über den Gesezentwurf, an denen sich Abgeordneten unserer Partei lebhaft betheiligen werden, no öfter Gelegenheit haben, auf denselben zurück zu fommen. find z. B. die Bestimmungen über den Hausirhandel die Innungen, über die Verhältnisse der Gesel len, Gewerbsgehülfen, Fabrikarbeiter and Lehr linge, die gewerblichen Hülfskassen u. s. w., eine gründliche Umänderung für jeden Liberalen, geschweige Demokraten, unannehmbar. Andere berechtigte Forderungen der Arbeiter, wie die gefeßliche Regelung der Arbeit zeit, baben gar keine Aufnahme gefunden.

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In der neunten Sigung des Reichstage begann die fo genannte erste Lesung des Gewerbeordnungs- Entwurfe, welch desverfassung und der ganzen Zusammenseßung dieses so- Gelegenheit bot, die allgemeinen Gesichtspunkte, von denen die verschiedenen Barteien den Gegenstand betrachten, zu ent schieden in Händen, ihr Wille ist der maßgebende. Wollte sie widein, und sich über die geschäftliche Behandlung des Gefe freifinnig sein, sie würde in diesen wirthschaftlichen Fragen entwurfes zu verständigen. In dieser Sigung ergriff aud

genannten Bundes die materielle und moralische Macht ent­

außerdem auf die lebhafteste Unterstüßung der thüringischen und sächsischen Regierungen zählen können. Aber man hat es in Berlin stets verstanden, mit der liberalen Phrase die Massen zu berücken, während man in der That reaktionär ist.

Unter den Reichstagsmitgliedern ist es öffentliches Geheimniß, daß auch der jeßige Gewerbeordnungs- Entwurf wesentlich der preußischen Regierung seinen Inhalt verdankt, während na­mentlich die Vertreter Sachsens und Thüringens sich vergeblich abmühten, freisinnigeren Anschauungen Geltung zu verschaffen.

der Abg. Dr. v. Schweißer das Wort und legte in länge rer Rede an der Hand der Ausführungen von Karl Mar

seinen socialistischen Standpunkt dar. Ihm antwortete

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Vertreter der herrschenden Bourgeois Dekonomie der Abg

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zialistischen Abg. Frizzsche bekämpft wurde. ( Freitag) wurde die erste Lesung fortgeseßt, die Abgg. Wag" ner( Neustettin), Miquel, Schulze Delißich, Dunder u. A. betheiligten sich an der Debatte. Ersterer, der Abg Ein charakteristisches Zeichen auch dieses Geseßentwurfes Wagener, fonnte die Gelegenheit nicht vorüber gehen laffen ohne feinen fönigl. preußischen Regierungsfozia

ist, daß oftmals der Paragraph recht freisinnig beginnt, aber in seinem Schlußsaß das vollständig illusorisch macht, was er im Vorderfaß verheißen; oder wenn ein Paragraph Frei­

lismus des Breiteren zu erörtern. Das war für Bebel

mat

heiten und Rechte einräumt, daß ein später folgender sie halb Veranlassung, sich ebenfalls zum Worte zu melden. Wir la

oder ganz annullirt. Diese Art, Geseze zu machen, ist in un­ferer constitutionellen" Periode, wo Regierungen und Volks­vertretungen beständig um das Maß von wirklichen oder Schein Rechten feilschen, zu einer großen Vollkommenheit ge­diehen; wir in Sachsen wissen ja das mit am Besten, wir brauchen blos an unser Vereinsrecht zu erinnern.

So heißt es z. B. in Paragraph 13 des Gewerbegesez­entwurfes:

zuwohnen

-

neswegs, um ein flares Bild über die gestrigen Berhandlungen

be

sen dessen Rede hier nach dem stenographischen Bericht folgen Meine Herren! Ich bin erst heute in das hohe Haus eingetres ten, habe daher keine Gelegenheit gehabt, der gestrigen Debatte beis - und was ich aus den Zeitungen gelesen, genügt mir fei kommen; ebenso babe ich keine Gelegenheit gehabt, mir den Ge Gewerbeordnungs- Entwurf näher anzusehen. Ich bin daher gezwungen mich auf dasjenige zu stüßen, was heute die Debatte zu Tage geför dert hat, und auf die verschiedenen Ansichten, die namentlich gegen zu der ich mich ebenfalls bekenne

-

-

die sozial- demokratische Richtung Von dem Besiße des Bürgerrechts soll die Zu­geltend gemacht find, bier etwas näher einzugehen. laffung zum Gewerbebetriebe in keiner Gemeinde und bei keinem Gewerbe abhängig sein."

Das klingt gewiß recht liberal, aber der hinkende Bote tommt im nachfolgenden Satz desselben Paragraphen sofort nach. Dort heißt es:

..In der Verpflichtung der Gewerbtreibenden zur Er­werbung des Bürgerrechts, soweit solche in der bestehen­den Gemeindeverfassung begründet ist, wird durch gegen­wärtiges Gesetz nichts geändert; die Exekution auf Erfül­

berechtigung auf alle Staatsangehörigen ausdehnen

-

und dann werde

Jch knüpfe an die Worte des geehrten Vorredners, des Abgeord die Sonne der Freiheit überall scheinen lassen, möge man die Gleid neten Dunder an, der ungefähr mit den Worten schloß: möge man Jeder durch eigene Kraft und eigene Tüchtigkeit in die Lage fommen fich emporzuarbeiten und fich eine menschenwürdige Eristenz zu fchaffen kann darauf nicht besser antworten, als indem ich kurz auf ein Land bindeute, das gewiß in den Augen des Abgeordneten Dunder un seiner politischen wie sozialen Freunde als der Musterstaat gilt,-

Das war der Sinn seiner Worte. Nun, meine Herren, ich

glaube,

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meine, meine Herren, England. Wir haben ja bereits in diefem Hause bei den verschiedensten Gelegenheiten zu hören bekommen, wi

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