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funden; unterdeß schitaniren sich die Barteien gegenseitig.
Ob n. nun aber der König von Portugal oder der Herzog von Montpensier die spanische Krone erhält, die Idee der Republik wird nicht mehr auszurotten sein.- In Barcelona , der größten Industriestadt Spaniens , fand eine große Kundgebung gegen den Freihandel und zu Gunsten von Schutzzöllen statt. In Nord- Amerika verwaltet Grant sein Amt in of strenger Beachtung des republikanischen Programms und hält sich die Stellenjäger energisch vom Leibe. Sein Vorgänger Johnson liegt zu Philadelphia schwer erkrankt.
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Einem Gerücht zufolge, hätte der Präsident von Para guan sich unter den Schutz der Vereinigten Staaten gestellt. Ist dies wahr, so hat der südamerikanische Krieg sein Ende erreicht, denn Brasilien wird sich wohl hüten, mit der großen Republit" anzubinden.
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drückten Verhältnissen, daß sie nur soviel erringen und verdienen können, als sie zur täglichen Lebensnothdurft brauchen. Tritt ein Tag ein oder gar mehrere Tage, wo sie feine Arbeit und keinen Verdienst haben, so find sie bereits an den Bettelstab gebracht und auf öffentliche Unterstützung hingewiesen. An einen andern Ort zu gehen, der vielleicht weit abliegt, um sich dort Unterstützung oder Arbeit zu suchen, ist in vielen Fällen unmöglich, weil ihnen die nöthigen Mittel dazu fehlen, vielen dies auch ihre Familienverhältnisse verbieten. Es kann aber auch sein, daß allgemeine Handelstrisen, große Geschäftsstockungen eintreten aus den verschiedensten Ursachen und massenweise die Bevölkerung in eine
unterſtüßungsbedürftige Lage versetzen. Meine Herren, wie tommen
Sie dazu, das diejenigen fühlen zu lassen, die an diesen Stockungen Falle dafür, daß sie keinen Berdienst und deßhalb kein Brod haben? nicht die mindeste Schuld tragen? Was tönnen die Arbeiter in solchem Jeder arbeitet ja gerne, wenn er nur Arbeit bekommt. Aber nach
diesem Baragraphen bleibt sich das vollständig gleich; der Arbeiter wird
vom Wahlrecht ausgeschlossen, ihm wird damit die Gelegenheit genom= men seinen Einfluß auf die staatlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen geltend zu machen, die im Allgemeinen die Gewerbe oder gerade sein Gewerbe heruntergebracht haben; ihm ist die Gelegenheit genommen, Männer zu wählen, welche Mittel und Wege suchen, die Verhältnisse zu bessern. Ferner, meine Herren, könnte der Fall eintreten, daß man in gewissen Kreisen die Absicht hätte, den Annexions- und Verschlingungsprozeß von 1866 in Deutschland weiter zu führen, also einen neuen Krieg in Deutschland anzufangen. Die natürliche Folge würde sein, daß abermals hundertausende von Familien brodlos würden. Wäre das die Schuld der einzelnen Betheiligten? Wir haben ja hier in Berlin die Erscheinungen zu beobachten Gelegenheit gehabt, welch enormen Einfluß die Periode von 1866 auf die Unterstützungsverhältnisse ausübte. Wenn also alle diese Ursachen in Frage kommen und sie kommen in auch kein gerechtfertigter Grund vorhanden, auch nur einem der unglückFrage bei Hunderten und Tausenden täglich, ohne ihr Zuthun, dann ist lichen Betroffenen sein Wahlrecht zu entziehen. Bedenken Sie ferner, meine Herren, es können große Feuersbrünste ausbrechen, es können Ueberschwemmungen und Epidemien eintreten, wo nicht bloß Einzelne, sondern viele Tausende zugleich ohne ihre Schuld davon betroffen wer
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Dem Norddeutschen ,, Reichstag" ist unter anderm auch en Wahlgesetz vorgelegt worden, das in der 10. und 11. Sigung in der zweiten Lesung zur Debatte fam. Eine der haratteristischsten Bestimmungen und sehr bezeichnend für die Richtung des Nordbundes ist der Paragraph, wonach das Militair von dem Recht zum Wählen gänzlich ausgeschlossen sein soll. Die Kluft, die schon jetzt zwischen Militair und Bolt bestand, wird dadurch nur noch mehr erweitert. Das Militair soll von jeder Berührung mit dem Volt ferngehalten und Alles abgeschnitten werden, wodurch ein Funke besseren Geistes in dasselbe eindringen könnte. Die Gründe, die General Moltke für die Nichtbetheiligung des Militairs an den Wahlen anführte, ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der ,, Reichstag" beschloß denn auch, wie nicht anders zu erwarten war, sich den Gründen des Generals und seiner Bollmachtgeber anzubequemen und wies unter anderm den Antrag Dr. Stephani's, der wenigstens für Reserve und Landwehr das Wahlrecht retten wollte, mit Majorität zurück. sagen, ihr habt überhaupt kein Recht mehr zu leben, man ertränke euch
Die Abgg. Dr. Schweizer, Fritsche und Hasenklever batten beantragt, das Wahlrecht jedem Manne vom 20. Lebensjahre an zu bewilligen; der Antrag wurde gegen die Stimmen Antragsteller und Bebels abgelehnt.
Der
3u§ 3 stellte der Abg. Bebel ein Amendement; zur
Begründung desselben sprach er, wie folgt:
Meine Herren, ich habe zu§ 3 den Antrag gestellt, das Alinea 3, welches lautet:
..Personen, welche eine Armen- Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben;"
den; sie sind gezwungen, öffentliche Unterstützungen anzunehmen. Ich
frage Sie, meine Herren, welcher Rechtsgrund vorhanden ist, durch Ent
ziehung eines politischen Ehrenrechts diese Personen dafür zu strafen, daß
fie eine Unterstützung annehmen, die sie anzunehmen gezwungen sind? Der hierbei zu Grunde liegende Gedante konsequent durchgeführt, müßte dahin führen, ihnen jedes Recht zur Existenz abzusprechen; man müßte
oder schlage euch todt! Meine Herren, ich glaube noch auf Eins hinweisen zu müssen, auf den Nothstand in Ostpreußen . Es wird gewiß keinem von Ihnen einfallen zu behaupten, daß die ostpreußische Bevölterung schuld daran sei, daß so und soviel Hunderte oder Tausende am Hungertyphus gestorben,
( Oh! Oh!),
viele Andere der Armen- Unterstützung anheimgefallen seien. Das sind Thatsachen, die Sie niemals widerlegen, wenn Sie auch noch so sehr Oho rufen. Meine Herren, alle die angeführten Gründe sind es, die mich veranlassen, Sie zu bitten im§ 3 das Alinea 3 zu streichen. Die Gegner meines Antrages fönnten einwenden: Diejenigen, die aus öffentlichen Mitteln Unterstützungen beziehen, zahlen auch teine Steuern und leisten für den Staat Nichts. Das wäre aber ganz falsch. Abgesehen davon, daß bei der Ausübung des hier in Frage stehenden Wahlrechts von einem Steuercensus teine Rede ist, also auch keine Ausnahme gemacht werden darf, tommt noch hinzu, daß selbst der Aermste sein Quan tum indirekter Steuern zahlt. Aber wenn dies auch nicht der Fall wäre, die Humanität und Gerechtigkeit gebietet auch dem Armen Gelegenheit zu geben, feinen Einfluß durch das Wahlrecht auszuüben, um die Verhältnisse, die ihn am allermeisten drücken, zu ändern. Man wird mir einwenden, die Meisten werden sich um ihr politisches Recht gar nicht kümmern, sie sind so heruntergekommen und so entsittlicht, daß ihnen das ganz gleichgültig ist- das würde, meine Herren, für mich nur ein Grund mehr sein, sie nicht von dem Wahlrecht auszuschließen; verzichten die Betreffenden freiwillig darauf, so kann der Mißbrauch und die Gefahren, die Mancher von Ihnen durch die Ertheilung des Wahlrechts an Unterstützungsbedürftige glaubt befürchten zu müssen, nicht eintreten.
zu streichen. Ich bin mir zwar bewußt, daß ich mit diesem Antrage bei großen Majorität entschiedenen Widerspruch finden werde. Ich kann mich indeß trotzdem nicht enthalten die Gründe zu entwickeln, welche diesen Abfatz des§ 3 eine große Zahl ganz ehrenwerther Staatsbürger mich bestinimen, den Antrag zu stellen. Ich bin der Meinug, daß durch vom höchsten politischen Rechte ausgeschlossen werden, ohne daß sie auch nur den allermindesten Grund dazu gegeben haben, ihnen dieses Recht zu entziehen und ohne daß man ihnen irgend eine Schuld beimessen tann, die eine solche Benachtheiligung rechtfertigte. Wir müssen uns borhalten, welche Ursachen es sind, die einen Mann in Noth und Elend und in die Lage bringen können, bei Kommunen und Staat um Unterstützung einkommen zu müssen. Ich will nicht leugnen, daß es einen fleinen Theil der Bevölkerung giebt, der mit allen Mitteln sich selbst zu ruiniren sucht oder sich ruinirt hat, der also selbst die Schuld an feiner Hülfsbedürftigkeit trägt, aber andererseits ist es eben so richtig, daß ein sehr großer Theil( es fragt sich, ob nicht der größte Theil) von denen, welche Unterstützung beziehen, ohne Schuld in eine solche Lage gekommen sind. Nehmen Sie an, daß in einem Industriebezirt, wo von den Fabrikanten eingeführt wird und damit große Arbeitermassen zuschalten ,, der ein Sonntag sein muß", Abg. Bebel bean= auftaucht, daß z. B. eine neue Maschine für dieses Fach erfunden und geht hin und sucht euch anderswo Arbeit. Ja, meine Herren, das ist tragte einzufügen ,, der ein Sonn- oder Feiertag sein muß". brodlos werden. Man kann antworten: wenn das der Fall ist, dann leichter gesagt als gethan. Die Leute sind durchschnittllich in so ge- Hasenklever und Bebel vertheidigten ihre Anträge, welche je=
Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, Alinea 3 zu streichen. Der Antrag Bebels wurde mit großer Majorität( dafür nur die Linke und das linke Centrum mit 40 Stimmen) ab=
gelehnt. Zu§ 12, der vom Wabltag handelte, beantragten die Abg. Dr. Schweizer, Fritzsche und Hafenklever, ein