als solcher einen Wohnort, einen Sitz haben muß, Braun­ schweig aber sich als solcher, der hier geltenden reaktionären Vereinsgefeze wegen( Einreichung eines Mitgliederverzeichnisses der ganzen Partei u. f. w.!) nicht empfiehlt, so hat der Aus­schuß Eisenach zum Sitz der Partei bestimmt und wird bei den dortigen Behörden die nöthige Anzeige machen. Der Vorort bleibt trotzdem, wie auf dem Congreß bestimmt, Braunschweig Wolfenbüttel . Sollte hier oder da Widerspruch gegen die Wahl von Eisenach als Wohnort der Partei vorhanden sein, so wolle man bei dem Ausschuß darüber die betreffenden An­träge stellen und wird nöthigenfalls Urabstimmung darüber stattfinden.

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2) Wir empfehlen den Parteigenossen dringend das Abon­nement auf das Parteiorgan, zumal da die früher von ehema­ligen Mitgliedern des Allg. Deutschen Arbeiter- Vereins erlassenen Flugblätter seit dem Congreß nicht mehr erscheinen.

Am empfehlenswerthesten ist es, wenn die Bestellung auf der Post erfolgt und wird in diesem Falle von derselben das ganze Quartal für den Preis von 12% Sgr. geliefert. Um indeß das massenhafte Abonnement zu erleichtern, eröffnen wir für die Zeit vom Congreß bis zum 1. Oftober bei wöchentlich zweimaligem Erscheinen des Blattes ein Abonnement für den Breis von 7% Sgr.

Dieser Betrag ist frauto an Herrn A. Bebel, Leipzig , Petersstraße 18 einzusenden und erfolgt dann die Zusendung franko unter Kreuzband, oder bei größerer Bestellung, zu der sich die Abonnenten eines Oites vereinigen wollen, in Backet. Die Abonnenten sind von dem Parteibeitrag für Monat Auguft und September befreit.

3) Die Gesetze verbieten die Verbindung verschiedener politischer Vereine. Die Parteigenossen der einzelnen Orte haben daher Alles zu vermeiden, was ihnen als solchen vor dem Gesetze den Anschein eines selbstständigen Vereins geben könnte; sie gehören Jeder einzeln der Partei an.

Ob zur Besprechung und Beschlußfassung über allgemeine Barteiverhältnisse Versammlungen von Parteigenossen oder all­gemeine Arbeiterversammlungen einzuberufen, oder was sonst zur Erledigung der Parteigeschäfte und Interessen für Wege einzuschlagen sind, das werden die Parteigenossen der einzelnen Orte nach den jeweiligen Verhältnissen leicht herausfinden. In Braunschweig ist es z. B. so: Wenn wir uns versammeln würden als die" hiesigen Parteigenossen, so würden wir damit die letzteren zu einem Ganzen zusammenfassen und damit das Einschreiten der Behörde hervorrufen. Wenn wir aber eine Versammlung ,, von" Parteigenossen zusammenrufen, können diese letzteren auch Beschlüsse fassen, Wahlen vornehmen u. s. w.; es ist dann eine Versammlung von lauter einzelnen Parteimitgliedern, die, wie jede andere Versammlung, gemein­same Beschlüsse faffen kann u. s. w. Es ist dann immer gut, bei Beschlüssen etwa zu sagen: Die anwesenden, so und so

viel Parteigenossen von Braunschweig "; es darf aber nicht ge­sagt werden: Die Parteigenossen Braunschweig's erklären in ihrer Sitzung vom.....; bei Wahlen kann selbstverständlich nur Jemand zugelassen werden, der seine vollständig abgestem­pelte Karte hat, und ist dabei etwa zu sagen: ,, Bon den, am versammelten Parteigenossen gaben so und so viel

ihre Stimme für..... ab."

ständigen politischen Vereinen stempeln würde, da aber auf der andern Seite es zu dumm" wäre, wollte jedes einzelne Partei­mitglied monatlich seinen Groschen franco an den Ausschuß ein­senden, da endlich auch keine Gesetze es verbieten, den Beitrag irgend einem Parteigenoffen zur Uebermittlung an den Aus­schuß anzuvertrauen, so werden wir an den einzelnen Orten je ein Parteimitglied bezeichnen, welchem wir die Beiträge einzu händigen bitten und welches darüber zu quittiren hat, sowie ferner einige Parteimitglieder, die über gewissenhafte Erfüllung der Pflichten bei dem Genannten zu wachen haben.

Zu diesen Aemtern sich eignende Persönlichkeiten bitten wir die Parteigenossen uns vorschlagen zu wollen.

5) Zur Quittirung der Beiträge haben wir Stempel mit den Buchstaben bez.( bezahlt) und zur Beglaubigung über das Halten des Organs ab.( abonnirt) anfertigen lassen, und haben die von uns zu Beitragerhebern ernannten Parteimitglieder die Mitgliedskarten der Parteigenossen entsprechend abzustempeln. Die Abstempelung über Abonnements auf das Parteiorgan darf nur für Diejenigen erfolgen, welche selbst abonnirt haben, und nur für die Zeit, für welche das Abonnement nachgewiesen ist. Diejenigen, welche das Organ mitlesen, haben den Monats beitrag zu entrichten, indeß empfiehlt es sich, daß die jedes­maligen Abonnenten eines Exemplars des Parteiorgans fich in die Abonnementskosten und Monatsbeiträge theilen.

6) Da die Agitation für unsere Brinzipien neben der Zusammenfassung der Kräfte der gesammten Partei, wie sie die Parteiorganisation herstellt, auch die Zusammenfassung der Kräfte der einzelnen Orte erfordert; da eine solche lokale Organisation aber in der Organisation der gesammten Partei vor den Gesetzen nicht zulässig ist, so fordern wir die Parteigenossen auf, auf Grund der Congreßbeschlüsse allenthalben sozial demokratische Arbeitervereine zu gründen. Diese lokalen Vereine, ob sie nun Arbeiter-, Arbeiterbildungs- oder neuzugrün dende sozial- demokratische Arbeitervereine sind, haben als solche mit der Parteiorganisation nichts zu thun, und dürfen weder untereinander noch mit den Behörden der Partei in Verbin dung treten, weshalb der unterzeichnete Ausschuß gezwungen sein würde, jede solche Verbindung mit den genannten Vereinen oder ihren Behörden zurückzuweisen. Selbstverständlich steht es jedem einzelnen Parteigenossen, ob Mitglied eines lokalen Ber eins oder nicht, frei, mit dem unterzeichneten Ausschuß in Ber bindung zu treten und wird sich derselbe angelegen sein laſſen, die Wünsche aller Parteigenossen aufs Pünktlichste zu befriedigen. Für die Constituirung eines Vorstandes der lokalen Ber Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und eine empfehlen wir den Parteigenossen, denselben aus einem einem Cassirer zusammenzusetzen.

Nochmals aber machen wir darauf aufmerksam, daß diese lokalen Vereine nur für die lokale Agitation( am Ort und in Parteigenosse die Pflicht hat, nicht allein Mitglied eines solchen der Umgegend) bestimmt sind und sein können, weshalb jeder lokalen Vereins, sondern auch Mitglied der gesammten Partei

zu sein.

Als Agitatoren werden von uns für Thüringen die Herren J. Nippoldt in Gotha und C. A. Reichelt in Apolda , für Baden und angränzende Länder Herr Aug. Rüdt, Heidel Wofür unter allen Umständen Sorge getragen werden muß, gegend Hr. Polling in Dessau , Stein'sche Str. 21( jetzt berg, Kronengasse 8, für die Anhaltischen Länder und Um­ist, daß die Parteigenossen der einzelnen Orte nie und nirgends zu Bergmann Fritz Scharie, Staßfurth, Wafferthorſtraße), einem Ganzen zufammengefaßt werden, sondern immer als ein- Halberstadt und den Harz Herr C. Naters in Halberstadt ,

die Auffaffung Seitens der Behörden eine andere ist, muß selbst­

verständlich anders vorgegangen werden. Keinesfalls dürfen sich

beim

andere Staatsbürger, das Recht haben, sich zu versammeln. Wo burg , bezeichnet und wolle man sich im Falle des Bedürfnisses an dieselben wenden. Fernere Vorschläge sind uns willkommen. indeß Parteigenoffen irgendwo auf Grund des Vereinsrechts, dürfen, noch selbst für Reisekosten u. f. w. zu sorgen haben, da der Stand der Parteifaffe die Uebernahme der Koften auf

sondern sie müssen sich stets auf Grund des Versamm= Iungsrechts versammeln.

4) Da in Preußen und den meisten übrigen deutschen Staaten die selbstständige Wahl eines Beitragerhebers und

dieselbe noch nicht erlaubt.

Orte( Ronsdorf ) freiwillige Beiträge eingelaufen.

Allerdings

Seit unserer letzten Bekanntmachung find nur von einem mehrerer Revisoren die Parteigenossen der einzelnen Orte zu selbst ist dieselbe erst seit drei Tagen in den Händen der Partei­