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si. ee. a Mtpj, i Ktilllge des Dmllck" Kerlilttt Wlksdllltt. Freitag. 19. Miil! W7. VKvlÄmenkÄvifches. Der Vnudesrath hat in seiner letzten Sitzung folgenden Gesetzeutiviirfen die Zustimmung ertheilt: dem Gesetzentwurfe niegew Abänderung des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes mid der Zivilprozek-Ordnung, dem Gesetzentwurfe, betreffend die Zwangsversteigerung und die Zivangsverwaltung, dem Entwurf eines zugehörigen Einführuugs- gesetzes, dem Entwurf einer Grundbnchverordnung nach den Be- schlüssen des Reichstages, ferner dem Ausschußbericht über den Ent- wnrf eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen  , betreffend das Vermögen der Ortschaften, sowie das Vermögen, ivelches mehrere Gemeinde» oder Ortschaften in ungetdeilter Gemeinschaft besitze», sowie dem Ausschnßbericht über den Entwurf einer Ver- ordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 22. Januar 1874, b.'tr. die Verwaltung des Reichs> ikriegsschatzes. Die Mittheilung, betr. den Bericht über die Thätigleit der Reichs- Limes-Kommission wurde zur Kenntniß genommen. Die Unfallgesetz-Novellen-Kommisfion berieth gestern und vorgestern die Unfallverhütungs-Vorschristen(ZSj 1886 des Ent- U'nrfs). Zu dieser sehr wichtigen Materie hallen unsere Genossen eine Reihe Anträge gestellt, deren wichtigste wir hervorheben. Es sollen darnach die Berufsgenossenschaften fortan zum Erlaß von llnfallverhülnngs» Vorschriften nicht nur befugt, sondern verpflichtet sein. Ferner sollten die Unsallverhütungs-Bor- schuften im Verein mit Arbeitern erlasse» werden. Die Vorstände der Krankenkassen endlich sollten gleichfalls ein Recht zum Erlab von UnfallverhütungS-Vorschriften haben. Besondere Rücksicht ver- langten unsere Genossen auf die Ueberwachung der Unfall- verhütungs-Vorschriften zu nehmen. Sie verlaugten deshalb Ueber- ivachungs- Kommissionen, zusammengesetzt aus Arbeitgebern und Arbeitervertretern. Dmgemäb beantragten sie.§ 82 durch svlgende Borschrist zu ersetzen: Zur Ueberwachung der Betriebe, sowie der zur Verhütung von Unfälle» erlassenen Vorschriften werden zu gleichen Theilen aus Genossenschaftsmitgliedern und ans den ans grund dieses Ge- setzes versicherten Personen bestehende Kommissionen gewählt. Die Zahl derselben sowie die Abgrenzung der Bezirke wird durch die Beisitzer des Schiedsgerichts festgesetzt. Kommt eine Einigung zwischen diesen nicht zu stände, so entscheidet der Schiedsgerichts- Vorsitzende. Die einer Genossenschaft an- gehörenden Betriebsunternehmer sind verpflichtet, den als solchen legitimirten Kommissionsmitgliedern auf Erfordern den Zutritt zu ihren Betriebsstätten während der Betriebszeit zu gestatten. Sie können hierzu, vorbehaltlich der Bestimmungen des tz 83, auf Antrag der Kommissionsmitglieder von der unteren Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu drei- hundert Mark angehalten werden. Ferner kann die Genossenschaft zur Ueberwachung und Kenntniß» ahme von den Einrichtungen der Betriebe, soweit sie für die Zugehörigkeit zur Genossenschaft oder für.die Einschätzung in den Gefahrentarif von Bedeutung sind, Beauftragte ernenne», welche die Prüfung der von den Betriebs- Unternehmern auf grund gesetzlicher oder statutarischer Be- stimmungen eingereichten Arbeiter- und Lohnnachweisungen vor- nehmen, sowie diejenigen Geschäftsbücher und Listen einsehen können, au? welchen die Zahl der beschäftigte» Arbeiter und Beamten und die Beträge der verdienten Löhne und Gehälter ersichtlich werden." Man sollte meinen, diese Anträge, die ja lediglich aus eine Minderung der Unglücksfälle abzielen, hätten allseitige Zustimmung gefunden, zumal die........ Sind doch z. B. im land in Ausübung des Berufs so stark verletzt worden, daß ihnen eine Unfallrente hat zugesprochen werden müssen. 6448 Arbeiter find in dem einen Jahre 189S infolge der Unfälle im Betriebe g e- t ö d t« t die Anzahl der im Kriege 1870/71 getödteten Ofnziere beträgt 6247 41 0V2 sind infolge der Unfälle dauernd erwerbsunfähig geworden. Trotz dieses im Plenum des Reichstags allseitig beklagten kolossalen Arbeiterrisikos wurden in der K o m m i s s i o n die sämmtlichen auf Verminderung der Unfälle abzielenden Anträge abgelehnt. Fürwahr eine treffliche Ironie auf de»christlichen" Staat!. Vergeblich war das Bemühen der Ultramontanen   Hitze und Genossen, den Vorwurf unserer Vertreter, daß sie im Fahrwasser des v. Stumm segeln und nach dessen Ausscheiden aus der Kom- Mission diesen Jndustriekönig in der Gegnerschaft gegen die be< rechtigtesten Forderungen der Arbeiterschaft noch überbieten, ab znschwächen. Thatfachen deweisen und eine Thatsache. die hiermit festgestellt sei, ist die. daß auch die ullramontanenSozial Politiker" die angeführten Anträge ablehnten. Die Kom Zahl der Unfälle wahrhaft grauenerregend ist. Zahre 1896 allein 75 627 Arveiter in Deutsch  - Die MtSrzfeiev im Friedvirfxshain. Während sich das hurrahpatriotische Berlin   zur bevorstehenden Zentenarfeier" rüstet und verzweifelte Anstrengungen macht, dieselbe zu einer wirklichnationalen" Feier zu gestalten, beging das Berliner   Proletariat am gestrigen Tage die internationale Gedenkfeier des 18. März. Während der internationale Charakter des Gedenktages in den abends stattgefundenen Volksversammlungen zum Ausdruck kam, wurde dem lokalen bezw.nationalen" Charakter Rechnung getragen durch die Feier, die sich abspielte in den Tagesstunden ans dem Friedhofe der Märzgefallenen im Friedrichshain  . Zur proletarischen Märzfeier hatte sich auch ein rechtes März- wetter eingestellt. Nach den vorangegangenen schönen Tagen setzte der gestrige 13. März trüb und nebelig, ja sogar mit Rege» ein. Doch aus Regen folgt Sonnenschein, und so klärte sich das Wetter im Laufe des Tages wieder auf und zeitweilig lachte die Sonne durch zerrissenen Wolkenschleier i» goldigem Glänze hernieder. Und wenn auch ein gelinder Märzsturm die entlaubten Bäume und die knospenden Gesträuch« des Friedrichshains durchsauste, es waren doch keine Herbstgedanken, welche er wachrüttelte, nein, er wurde willkommen geheißen als ein Frühlingsbote, als ein Borkämpfer der nahende» Auferstehung der Natur und wurde geschützt gleich den Vorkämpfern der kommenden Freiheit, die auf dem kleinen Friedhofe gebettet liegen, von den Proletariermaflen, die gekommen ivaren, das Andenke» der Freiheitskämpfer zu ehren. Sie alle, die getreu dem Freiheitischwur, Den Frühlingsmorgen sah'n, den blutig rothen, Die längst jetzt schlummern auf der Gräber Flur, Wir feiern sie, wir feiern unsere Tobten." Diese Widmung hatten die Arbeiter der Fabrik von JuliuS Pintfch für ihre Kranzspende gewählt, und passender kann ein« Schilderung der Märzfeier nicht eingeleitet werden, als mit dieser Widmung. Ja, es feierte seine Tobten, das Berliner   Proletariat. und nicht nur dieses, nein, von fernher waren Gedenkzeichen ge- komme», ein Beweis dafür, daß auch in fernen Landen das deutsche Proletariat die Liebe für ihre Klassengenossen nicht verloren hat. Wenn auch das Regenwetter in den frühen Bormittagsstunden dem Besuche des Friedhofs etwas Abbruch that, so wurde dieser doch im Verlaufe der späteren Vormittagsstunden ein ganz bedeutend stärkerer und steigerte sich im Laufe des weiteren Tages zu dem Maße, wie man eS von jeher am 18. März gewöhnt ist. Vielfach war von gewisser Seite ge- fliffentlich ausposaunt worden, daß die diesmalige Märzfeier ,u einer großen Demonstration" gegen� die Zentenarfeier gestaltet werden sollte. Demgegenüber muß konstatirt werden, daß die Märzfeier im Friedrichshain   jedes besonderen demonstrativen Charakters entbehrte. Nach dem Urtbeile unseres Berichterstatters herrschte vielmehr unter den erschienene» Massen wie immer ei» Geist der Ruhe und Ordnung. Es hätte der getroffenen gewaltigen Vorsichtsmaßregeln der Polizei- behörve wahrlich nicht bedurft. Wie uns nämlich von eingeweihter nnssion stimmte den fast unveränderten Regierungsvorschlägen zu. Nur soll den Berussgenossenschaften auf Vorschlag des Abg. Rösicke ausdrücklich das Recht beigelegt werden, Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit auch dann zu erlassen, wenn diese Vorschriften nicht auf die Abwendung von Unfälle», sondern aus die Abwendung sogenannter Berufskrankheiten abzielen. Die nächste Sitzung findet heute um 10 Uhr statt. Zweite Lesung des Entwurfs eines HandelsgesetzbnchS. Nach einigen unwesentlichen redaktionellen Aenderungen wird dem Z 62 ein»euer Absatz angehängt, der den Handlungsgehilsen nicht die Pflicht auferlegt, sich während einer Krankheit den Betrag des Krankengeldes anrechnen zu lassen. Der sozialdemokratische Antrag auf generelle Beseitigung der Regierungs-Vorlage wird ab- gelehnt, ebenso der Antrag: Gehaltszahlung während einer sechswöcheullichen militärischen Dienstzeit.§ 62 hat jetzt folgenden Wortlaut: Wird der Handlungsgehilfe durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste perhindert, so behält er seinen Anspruch ans Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus. Der Handlungsgehilfe i st nicht verpflichtet, sich den Betrag anrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt. Eine Ver- einbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderlanst, ist nichtig. Bei der K o n k u r r e n z k l a u s e l wird beantragt, die Be- stimmungen des Handelsgesetzbuchs auch auf die Beamten, Meister und Arbeiter in gewerblichen Betrieben auszudehnen. Die Debatte gelangt nicht zum Abschluß, da die Regierung erklärt, daß sie diesem Antrag nicht zustimmen könne; ein genügendes Material zur Be- nrtheilung der Wirkung einer solchen Ausdehnung auch auf die Gewerbe-Ordnung läge bislang nicht vor, daher warne die Re- gierunq. den Antrag anzunehmen. Die Debatte wird abgebrochen und aus Freitag vertagt. Die Margariuekommisfion beendete am 17. d. M. ihre Be­rathungen, indem sie in zweiter Lesung die abgeänderte Vorlage an- nahm. Dabei wurde ein Antrag Wurm, die Kontrolle der Fabriken und Geschäftsräume der Polizei nicht jederzeit, sondern nur die der Fabriken jederzeit, die der Geschäftsräume nur zur Geschäftszeit zu gestatten, angenommen. Eine Gesammt- abstimmung über die Vorlage, die noch verschiedene redaktionelle Aenderungen erhalten muß, fand nicht statt, doch ist die fast«in- stimmige Annahme sicher. Die Forderung getrennter Verkaufsräume für Margarine und Butter ist fallen gelassen, die Art des Zusatz- mittels, das die Margarine erkennbar machen soll, wird dem Bundes- rath überlassen. Wann das Gesetz in kraft treten soll, wird bei der Lesung im Reichstag bestimmt werden. Die polnische Fraktion des AbgeordnetenhanseS hat einen Antrag eingebracht, worin die Regierung ersucht wird, die Auf- Hebung des Gesetzes vom 26. April 1833 betresscnd die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westprenßen und Pose» baldigst durch eine entsprechende Vorlage zu veranlassen. zu« A lS Reichstagskandidat für den 10. württembergischen Wahl kreis Göppingen-Gmünd wurde auf einer Kreiskonferenz zu Gmünd der Parteigenosse Laver Klaus, Sladtrath daselbst, einstimmig aufgestellt. In Pößneck   i. Th.   ist zur Förderung der Agitation für die Wahlen zum Reichslage, zum Landtage und zur Gemeinde ein sozialdemokratischer Arbeiter- Wahlverein gegründet worden. Dodtenliste der Partei. In Seckenheim bei Mannheim  ist der Steinhauer Wilhelm D ö r s a m aus Fürth   gestorben. Er war Vertrauensmann der Parteigenossen Seckenheims und ist für unsere Bestrebungen mit großti Eifer thätig gewesen. Polizeiliche», Gerichtliches-c. In Breslau   hatten sich am 17. März vorm Schöffen- gericht 20 Parteigenossen, darunter sechs Frauen, über die Anklage zu verantworten, an einem polizeilich nicht genehmigten öffentlichen Aufzuge theilgenommen undgroben Unfug" verübt zu haben. Diese Vergehen bestanden darin, daß die angeklagten Parteigenossen am Todestage Ferdinand Lassalle's   mit den für dessen Grab bestimmte» Kränzen mittels mehrerer Wagen nach dem jüdischen Kirchhofe gefahren sind. Das Schöffengericht erkannte selbstverständlich aus Freisprechung aller Angeklagten. Der Amlsanwalt hatte gegen jeden wegen Uebertrelung des Vereins- Seite mitgetheilt wurde, hatten 600 Schutzleute nebst entsprechenden Wachtmeistern und Offizieren an bekannter Stelle imBöhmischen Brauhause" ihr Hauptquartier ausgeschlagen. Wie wir weiter er- fahren, soll die Direktion deS Böhmischen Brauhauses sich bereit ge- funden habe», den Polizeisoldaten Freibier zu verabfolgen. Dieses Anerbieten wäre indessen von diesen vorgesetzter Seite abgelehnt worden mit der Motivirung, daß der anstrengende Dienst, den dieMqnnschas len bei Tage im Friedrichshain   und des Abends in Versammlungen zu verrichten hätten, durch das Freibier gefährdet werden könnte. Eine» Vor- grschmack von den Absperrungen gelegentlich der Zentenarfeier bekam man übrigens gestern schon im Friedrichshain  , woselbst in der Um- gebuug des Friedhofes noch mehr Seltenwege gesperrt waren, als im vorigen Jahre. Wenn von einer besonderen Demonstration gesprochen werden soll, so wäre diese höchstens in dem Umstände zu suchen, daß scheinbar ein noch größerer Wettstreit als in früheren Jahren unter den einzelne» Kranzspendern in bezug auf Zahl. Größe und Gestallung der Kränze stattgefunden hat. Was die Zahl derKränze anbelangt, so wurden deren um g Uhr vormittags 200 gezählt, welche sich im Lanfe des TageS mindestens verdoppelt haben dürft«, da ununterbrochen Abordnungen eintrafen, die oftmals Schwierigkeiten hatten, ein Plätzchen zur Niederlegung des Kranzes zu finden. In sehr geschickter Weise wurde hierbei auch der Drahtstachel- Zaun benutzt, welche Verwendung bei Anlegung desselben sicher nicht vorgesehen war. Daß einzelne Kränze schon sehr zeilig niedergelegt worden waren, wurde aus dem Um- stände ersichtlich, daß dieselben durch den Regen sehr gelitten hatten und die Goldschrift der Schleifen ganz unleserlich ge- worden war. Was die Größe der Kränze anbelangt, so hatte der Sängerbund es sich nicht nehmen lassen, auch diesmal wieder«inen Kranz von , vahrhaft riesenhaften Dimensionen zu stiften. Neben diesen Kranz- riefen traten fast möchte man sagen, wirkungsvoller mehr kleine und höchst einfache Kränze in die Erscheinung, welche von un- bekannten Gebern den Manen der Märzkämpjer geweiht worden waren. Kommen wir weiter zu den einzelnen Kränzen, so stehen wir vor einer schwierigen Aufgabe. In anbetracht der Unmöglichkeit, einem jedem gerecht zu werden, möge es uns verstattet fei», nur eineBlumenlese" zu halten, im übrigen aber unsere Leser zu bitten, nach Möglichkeit selber dem Friedhofe einen Besuch ab- zustatten und sich mit eigenen Augen die sichtbaren Zeicyen der Märzfeier anzuschauen. Durch prachtvolle Kranzspenden waren vertreten: die sozial- demokratische Fraktion des deutschen Reichstages mit folgender Widmung: Sie haben in der großen Schlacht, Im Sturme jener Märzen, Das FreiheitSfeuer angefacht In unf'res Volkes Herzen; Drum bleibt ihr Name auch geweiht Bon heute bis in Ewigkeit." gesetzes 16 M. und wegen Verübung groben Unfugs 10 M., sammen gegen jeden Angeklagten 26 M. Geldstrafe beantragt. Die V o l k s st i m m e" in Frankfurt   a. M. theilt mit, daß gegen den verantwortlichen Redakteur ihres politischen und allgemeinen Theils, Genossen Dr. Quarck, zwei Prozesse wegen angeblicher Militärbeleidigung anhängig sind. In Nr. 33 desHamburger Echos" vom 14. Febr. d. I. erschien eine Notiz, worin gesagt war, ein bekannter Polizei- kommissar, gegen den kürzlich ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, solle an Verfolgungswahn erkrankt sein. Wie verlautet, habe der Erkrankte vorläufig Aufnahme in der Heilanstalt Friedrichsberg gefunden. Die Polizeibehörde gewann die Ansicht, daß mit dieser Mittheilung der aus dem Frankfurter   Schaffner-Prozeß be- kannt gewordene Kriminalkommissar Kämpe getroffen werden sollte. Es wurde Strafantrag gestellt und der verantwoit- liche Redakteur desEchos", Genosse G. Wabersky, wegen Kämpe-Beleidigung augeklagt. W. erklärte in der Gerichtsverhans- lnng, daß er sich weigere, irgend eine Polizeiperson mit Namen zu nennen, die mit der Notiz gemeint sein sollte, denn er könne in der Notiz keinerlei Beleidigung finden. Der Amtsanwalt beantragte zwei Monate Gefängniß. der Vertheidiger Dr. Peppler Freisprechung. Das Gericht erkannte auf eine Geldstrafe von 30 Mark. Es könne dahin gestellt bleiben, ob Kämpe gemeint sei, ein Hamburger Polizeikommissar sei gemeint. Und wenn in der Notiz von Ver- folgungswahnsinii die Rede sei, so sei damit bei der Tendenz desEcho" zweifelsohne nur gemeint, daß der Beamte an aktivem Verfolgungswahnsinn leide und alles ohne Auswahl verfolge. Das sei eine Beleidigung. Da die Mittheilung aber nach zwei Tagen freiwillig vomEcho" widerrufen worden sei, habe das Gericht aus eine so milde Strafe erkannt. Gegen daS Urtheil ist Berufung ein» gelegt und in der zweiten Instanz soll der Wahrheitsbeweis für die Mittheilnng geführt werden, auf den Genosse Wabersky für die erste Instanz aus ganz besonderen Gründen verzichtet hatte. Im vorigen Jahre wurden derMainzer Volks- zeitung", wie vielen anderen Blättern im Deutschen Reich. Prospekte zur Empfehlung eines buchhändlerischen wissenschastlicheu» Werkes beigelegt, die mit anatomischen Illustrationen versehen waren. Der Bischof von Mainz  , Dr. Paulus H a f f n e r, gerieth über die Abbildungen in sittliche Eut- rllstung und feinen Bemühungen gelaug es, die Oberstaatsanwalt- schaft in Darmstadt   zu veranlassen, die Mainzer   Staatsanwalt- schaft zur Erhebung der Anklage gegen den Verleger der Volks- zeitung", Ludwig Jost, und gegen den damaligen Redakteur Peter Tiefe! wegenVerbreitung unzüchtiger Abbildungen" aufzufordern. Die Anklage erfolgte und das Schöffengericht ver- urtheilte denn auch die beiden Missethäter zu je 30 M. Geldbuße. Auf eingelegten Rekurs sprach die Strafkammer des Laudgerichis dit Angeklagten frei und legte die Kosten der Staatskasse zur Last. Hiergegen appellirte der Staatsanwalt an das Ober-Landesgericht zu Darmstadt  , das dann die Aushebung deS freisprechenden Urtheils und Zurückverweisung an das Mainzer   Landgericht verfügte, weil zwar keine Verbreitung unzüchtiger Bilder, wohl aber verübter grober Unfug vorliege. Die Strafkammer hat jetzt in erneuter Verhandlung beide Angeklagten wegen groben Unfugs zu je 6 Mark Geldbuße verurtheilt. In Netzschkau   i.S. sollte am Donnerstag Genosse Frehse aus Zwickau   über die geschichtliche Bedeutung des 13. März sprechen Die Versammlung wurde jedoch verboten, weil das Thema nicht de- stimmt genug sei; es könne da von den Barrikadenkämpfen des Jahres 1343 und von den Kommune-Ausständen des Jahres 1871 gesprochen werden, was zweifellos zu einer Störung der össentlichen Ruhe und Ordnung führen könne. Außerdem sei der angemeldete Redner als ein ausreizender Agitator bekannt. Die Vormärzler werden sich bei dieser Begründung freudig die Hände reiben. lärz. Mommutmles. Stadtverordneten-Versammlung. Oeffentliche Sitzung vom Donnerstag, 18. nachmittags S Uhr. In den Ausschuß wegen Verlegung der Stallstraße u. f. w. sind auch die Stadtvv. B o g t h e r r und Wernau   delegirt. Die Etatsberathung wird fortgesetzt. Die Spezialetats für die städtischen Gymnasien, Real- gymnasien, Oberrealschulen, Realschulen, Turnhallen tet höheren Lehranstalten, Spielplätze und Turnwesen im allgemeinen, verschiedene Einrichtungen für die städtischen höheren Lehranstalten und die höheren Mädchenschulen sind im Etatsausschuß in Die sozialdemokratischen Stadtverordneten widmeten ihren Kranz Den Kämpfern für Freiheit und Recht", ebenso der sozial- demokratische VereinVorwärts" und das Personal der Buch- druckerei Max Babing. DerVorwärts" hat seinen Kranz Den Kämpfern von 1348" gewidmet. Der prächtige Kranz, welchen dieSozialdemokratinnen Berlins  " gestiftet hatten, trug folgende Widmung ans Freiligrath'S Revolutionssaug: Triumphirend wird die Menschheit preisen Euch in späten Tagen Als die Ersten, die daS Banner einer neuen Zeit getragen./ Eure Worte, Eure Werke, die Geschichte wird sie richten Und die Zukunft sie erfüllen. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten." Die Berliner   Wahlvereine waren vollzählig vertreten, der dritte Wahlverein hatte folgende Widmung gewählt: Wir kennen nicht Rast, wir durchstreifen die Welt In Sonnenschein und Gewittern, Bis die letzte Zwingburg flammend zerbricht Und die letzten Schwerter zersplittern." Die Parteigenossen deS Niederbarnimer Wahlkreise? hatten sich für folgende Widmung entschieden: Die Tobten an die Lebenden. O steht gerüstet! Seid bereit! O schaffet, daß die Erde Darin wir liegen strack und starr, ganz eine freie werde." Wir sahen femer Kränze der Frauen Schönebergs, der Partei- genossen Rixdorfs, des Rixdorfer Gewerkschastskartells, des Arbeiter- BildungSvereins von Schöneberg  , des Sozialdemokratischen Wahl- Vereins Charlottenburg und des Arbeitervereins Köpenick. Aeußerst zahlreich waren Berliner   Gewerkschaftsorganisationen, zentrale wie lokale, vertreten. Neben diesen hallen noch Kränze gestiftet: Die Lohnkommission der Maurer im Auftrage der Gesammtheit der Maurer Berlins   und Umgegend; die Agitationskommission der Schuhmacher; die sozialistischen   Gärtner Berlins   und der Um- gegend; die zielbewußten Droschkenkutscher. Besonders stark vertreten waren einzelne Fabriken, so: Gebrüder Sieniens u. Co., Charlottenburg  ; Möbelfabrik von Pfaff; Maschinenfabrik voii Hoppe, Berliu-Anhallcr Maschineiibau-Anstalt Moabit  ; Deutsche  Waffenfabrik Martinickenfelde, Lange u. Gutzeit, früher Eckert; Maschinenfabrik Friedrich Stolzenberg mit der Widmung:Freiheit. Gleichheil, Brüderlichkeit!"; Metallwaarenfabrit von Goliasch u. Co.; Butzke u. Co.; Möbelfabrik von Seiffert u. Wolff; Möbelfabrik von Wolter mit der Widmung: Volk, was sollen Deine Klagen? Klagen sprengen Ketten nicht. Schau, ein Frühroth seh' ich tagen Und ein neues Sonnenlicht." Die Arbeiter der Firma Rössemann u. Kühnemann hatten folgende Widmung gewählt:Vor Thron und Stolz der Arbeit helft zum Recht; den Tobten, die hier ruhen, gleiche du, lebendes Geschlecht." Die Arbeiter der Möbelfabrik von Elsholz hatten folgende Widmung:Nach dunkler Nacht erblicktet Ihr der Freiheit Morgengrauen; das volle Licht der Freiheitssonne sei und recht bald vergönnt zu schauen". Vertreten waren serner: Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschastz