si. ee. a Mtpj, i Ktilllge des Dmllck" Kerlilttt Wlksdllltt. Freitag. 19. Miil! W7.VKvlÄmenkÄvifches.Der Vnudesrath hat in seiner letzten Sitzung folgendenGesetzeutiviirfen die Zustimmung ertheilt: dem Gesetzentwurfeniegew Abänderung des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme desArbeits- oder Dienstlohnes mid der Zivilprozek-Ordnung, demGesetzentwurfe, betreffend die Zwangsversteigerung und dieZivangsverwaltung, dem Entwurf eines zugehörigen Einführuugs-gesetzes, dem Entwurf einer Grundbnchverordnung nach den Be-schlüssen des Reichstages, ferner dem Ausschußbericht über den Ent-wnrf eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen, betreffend dasVermögen der Ortschaften, sowie das Vermögen, ivelchesmehrere Gemeinde» oder Ortschaften in ungetdeilter Gemeinschaftbesitze», sowie dem Ausschnßbericht über den Entwurf einer Ver-ordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 22. Januar 1874,b.'tr. die Verwaltung des Reichs> ikriegsschatzes. Die Mittheilung,betr. den Bericht über die Thätigleit der Reichs- Limes-Kommissionwurde zur Kenntniß genommen.Die Unfallgesetz-Novellen-Kommisfion berieth gestern undvorgestern die Unfallverhütungs-Vorschristen(ZSj 18—86 des Ent-U'nrfs). Zu dieser sehr wichtigen Materie hallen unsere Genosseneine Reihe Anträge gestellt, deren wichtigste wir hervorheben. Essollen darnach die Berufsgenossenschaften fortan zum Erlaß vonllnfallverhülnngs» Vorschriften nicht nur befugt, sondernverpflichtet sein. Ferner sollten die Unsallverhütungs-Bor-schuften im Verein mit Arbeitern erlasse» werden. Die Vorständeder Krankenkassen endlich sollten gleichfalls ein Recht zum Erlabvon UnfallverhütungS-Vorschriften haben. Besondere Rücksicht ver-langten unsere Genossen auf die Ueberwachung der Unfall-verhütungs-Vorschriften zu nehmen. Sie verlaugten deshalb Ueber-ivachungs- Kommissionen, zusammengesetzt aus Arbeitgebern undArbeitervertretern. Dmgemäb beantragten sie.§ 82 durch svlgendeBorschrist zu ersetzen:„Zur Ueberwachung der Betriebe, sowie der zur Verhütungvon Unfälle» erlassenen Vorschriften werden zu gleichen Theilenaus Genossenschaftsmitgliedern und ans den ans grund dieses Ge-setzes versicherten Personen bestehende Kommissionen gewählt. DieZahl derselben sowie die Abgrenzung der Bezirke wird durch dieBeisitzer des Schiedsgerichts festgesetzt. Kommt eine Einigungzwischen diesen nicht zu stände, so entscheidet derSchiedsgerichts- Vorsitzende. Die einer Genossenschaft an-gehörenden Betriebsunternehmer sind verpflichtet, den alssolchen legitimirten Kommissionsmitgliedern auf Erfordernden Zutritt zu ihren Betriebsstätten während der Betriebszeitzu gestatten. Sie können hierzu, vorbehaltlich der Bestimmungendes tz 83, auf Antrag der Kommissionsmitglieder von der unterenVerwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu drei-hundert Mark angehalten werden. Ferner kann die Genossenschaftzur Ueberwachung und Kenntniß» ahme von den Einrichtungen derBetriebe, soweit sie für die Zugehörigkeit zur Genossenschaftoder für.die Einschätzung in den Gefahrentarif von Bedeutung sind,Beauftragte ernenne», welche die Prüfung der von den Betriebs-Unternehmern auf grund gesetzlicher oder statutarischer Be-stimmungen eingereichten Arbeiter- und Lohnnachweisungen vor-nehmen, sowie diejenigen Geschäftsbücher und Listen einsehenkönnen, au? welchen die Zahl der beschäftigte» Arbeiter undBeamten und die Beträge der verdienten Löhne und Gehälterersichtlich werden."Man sollte meinen, diese Anträge, die ja lediglich aus eineMinderung der Unglücksfälle abzielen, hätten allseitige Zustimmunggefunden, zumal die........Sind doch z. B. imland in Ausübung des Berufs so stark verletzt worden, daß ihneneine Unfallrente hat zugesprochen werden müssen. 6448 Arbeiterfind in dem einen Jahre 189S infolge der Unfälle im Betriebe g e-t ö d t« t— die Anzahl der im Kriege 1870/71 getödteten Ofnzierebeträgt 6247— 41 0V2 sind infolge der Unfälle dauernderwerbsunfähig geworden. Trotz dieses im Plenum des Reichstagsallseitig beklagten kolossalen Arbeiterrisikos wurden in der K o m m i s s i o ndie sämmtlichen auf Verminderung der Unfälle abzielenden Anträgeabgelehnt. Fürwahr eine treffliche Ironie auf de»„christlichen"Staat!. Vergeblich war das Bemühen der Ultramontanen Hitze undGenossen, den Vorwurf unserer Vertreter, daß sie im Fahrwasserdes v. Stumm segeln und nach dessen Ausscheiden aus der Kom-Mission diesen Jndustriekönig in der Gegnerschaft gegen die be<rechtigtesten Forderungen der Arbeiterschaft noch überbieten, abznschwächen. Thatfachen deweisen und eine Thatsache. die hiermitfestgestellt sei, ist die. daß auch die ullramontanen„SozialPolitiker" die angeführten Anträge ablehnten. Die KomZahl der Unfälle wahrhaft grauenerregend ist.Zahre 1896 allein 75 627 Arveiter in Deutsch-Die MtSrzfeiev im Friedvirfxshain.Während sich das hurrahpatriotische Berlin zur bevorstehenden„Zentenarfeier" rüstet und verzweifelte Anstrengungen macht, dieselbezu einer wirklich„nationalen" Feier zu gestalten, beging dasBerliner Proletariat am gestrigen Tage die internationaleGedenkfeier des 18. März. Während der internationale Charakterdes Gedenktages in den abends stattgefundenen Volksversammlungenzum Ausdruck kam, wurde dem lokalen bezw.„nationalen"Charakter Rechnung getragen durch die Feier, die sich abspielte inden Tagesstunden ans dem Friedhofe der Märzgefallenen imFriedrichshain.Zur proletarischen Märzfeier hatte sich auch ein rechtes März-wetter eingestellt. Nach den vorangegangenen schönen Tagen setzte dergestrige 13. März trüb und nebelig, ja sogar mit Rege» ein. Dochaus Regen folgt Sonnenschein, und so klärte sich das Wetter imLaufe des Tages wieder auf und zeitweilig lachte die Sonne durchzerrissenen Wolkenschleier i» goldigem Glänze hernieder. Und wennauch ein gelinder Märzsturm die entlaubten Bäume und dieknospenden Gesträuch« des Friedrichshains durchsauste, es warendoch keine Herbstgedanken, welche er wachrüttelte, nein, er wurdewillkommen geheißen als ein Frühlingsbote, als ein Borkämpferder nahende» Auferstehung der Natur und wurde geschützt gleichden Vorkämpfern der kommenden Freiheit, die auf dem kleinenFriedhofe gebettet liegen, von den Proletariermaflen, die gekommenivaren, das Andenke» der Freiheitskämpfer zu ehren.„Sie alle, die getreu dem Freiheitischwur,Den Frühlingsmorgen sah'n, den blutig rothen,Die längst jetzt schlummern auf der Gräber Flur,Wir feiern sie, wir feiern unsere Tobten."Diese Widmung hatten die Arbeiter der Fabrik von JuliuSPintfch für ihre Kranzspende gewählt, und passender kann ein«Schilderung der Märzfeier nicht eingeleitet werden, als mit dieserWidmung. Ja, es feierte seine Tobten, das Berliner Proletariat.und nicht nur dieses, nein, von fernher waren Gedenkzeichen ge-komme», ein Beweis dafür, daß auch in fernen Landen das deutscheProletariat die Liebe für ihre Klassengenossen nicht verloren hat.Wenn auch das Regenwetter in den frühen Bormittagsstunden demBesuche des Friedhofs etwas Abbruch that, so wurdedieser doch im Verlaufe der späteren Vormittagsstundenein ganz bedeutend stärkerer und steigerte sich im Laufedes weiteren Tages zu dem Maße, wie man eS von jeheram 18. März gewöhnt ist. Vielfach war von gewisser Seite ge-fliffentlich ausposaunt worden, daß die diesmalige Märzfeier ,u einer„großen Demonstration" gegen� die Zentenarfeier gestaltet werdensollte. Demgegenüber muß konstatirt werden, daß die Märzfeier imFriedrichshain jedes besonderen demonstrativen Charakters entbehrte.Nach dem Urtbeile unseres Berichterstatters herrschte vielmehr unterden erschienene» Massen wie immer ei» Geist der Ruhe und Ordnung.Es hätte der getroffenen gewaltigen Vorsichtsmaßregeln der Polizei-behörve wahrlich nicht bedurft. Wie uns nämlich von eingeweihternnssion stimmte den fast unveränderten Regierungsvorschlägen zu.Nur soll den Berussgenossenschaften auf Vorschlag des Abg. Rösickeausdrücklich das Recht beigelegt werden, Vorschriften zumSchutz des Lebens und der Gesundheit auch dann zu erlassen, wenndiese Vorschriften nicht auf die Abwendung von Unfälle», sondernaus die Abwendung sogenannter Berufskrankheiten abzielen. Dienächste Sitzung findet heute um 10 Uhr statt.Zweite Lesung des Entwurfs eines HandelsgesetzbnchS.Nach einigen unwesentlichen redaktionellen Aenderungen wird demZ 62 ein»euer Absatz angehängt, der den Handlungsgehilsen nichtdie Pflicht auferlegt, sich während einer Krankheit den Betragdes Krankengeldes anrechnen zu lassen. Der sozialdemokratischeAntrag auf generelle Beseitigung der Regierungs-Vorlage wird ab-gelehnt, ebenso der Antrag: Gehaltszahlung während einersechswöcheullichen militärischen Dienstzeit.§ 62 hat jetzt folgendenWortlaut:Wird der Handlungsgehilfe durch unverschuldetes Unglück ander Leistung der Dienste perhindert, so behält er seinen Anspruchans Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von sechsWochen hinaus.Der Handlungsgehilfe i st nicht verpflichtet, sich denBetrag anrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit der Verhinderungaus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt. Eine Ver-einbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderlanst, ist nichtig.Bei der K o n k u r r e n z k l a u s e l wird beantragt, die Be-stimmungen des Handelsgesetzbuchs auch auf die Beamten, Meisterund Arbeiter in gewerblichen Betrieben auszudehnen. Die Debattegelangt nicht zum Abschluß, da die Regierung erklärt, daß sie diesemAntrag nicht zustimmen könne; ein genügendes Material zur Be-nrtheilung der Wirkung einer solchen Ausdehnung auch auf dieGewerbe-Ordnung läge bislang nicht vor, daher warne die Re-gierunq. den Antrag anzunehmen. Die Debatte wird abgebrochenund aus Freitag vertagt.Die Margariuekommisfion beendete am 17. d. M. ihre Berathungen, indem sie in zweiter Lesung die abgeänderte Vorlage an-nahm. Dabei wurde ein Antrag Wurm, die Kontrolle derFabriken und Geschäftsräume der Polizei nicht jederzeit,sondern nur die der Fabriken jederzeit, die der Geschäftsräume nurzur Geschäftszeit zu gestatten, angenommen. Eine Gesammt-abstimmung über die Vorlage, die noch verschiedene redaktionelleAenderungen erhalten muß, fand nicht statt, doch ist die fast«in-stimmige Annahme sicher. Die Forderung getrennter Verkaufsräumefür Margarine und Butter ist fallen gelassen, die Art des Zusatz-mittels, das die Margarine erkennbar machen soll, wird dem Bundes-rath überlassen. Wann das Gesetz in kraft treten soll, wird bei derLesung im Reichstag bestimmt werden.—Die polnische Fraktion des AbgeordnetenhanseS hat einenAntrag eingebracht, worin die Regierung ersucht wird, die Auf-Hebung des Gesetzes vom 26. April 1833 betresscnd die Beförderungdeutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westprenßen und Pose»baldigst durch eine entsprechende Vorlage zu veranlassen.zu«A lS Reichstagskandidat für den 10. württembergischen Wahlkreis Göppingen-Gmünd wurde auf einer Kreiskonferenz zuGmünd der Parteigenosse Laver Klaus, Sladtrath daselbst,einstimmig aufgestellt.In Pößneck i. Th. ist zur Förderung der Agitation für dieWahlen zum Reichslage, zum Landtage und zur Gemeinde einsozialdemokratischer Arbeiter- Wahlverein gegründetworden.Dodtenliste der Partei. In Seckenheim bei Mannheimist der Steinhauer Wilhelm D ö r s a m aus Fürth gestorben.Er war Vertrauensmann der Parteigenossen Seckenheims und istfür unsere Bestrebungen mit großti Eifer thätig gewesen.Polizeiliche», Gerichtliches-c.— In Breslau hatten sich am 17. März vorm Schöffen-gericht 20 Parteigenossen, darunter sechs Frauen, über die Anklagezu verantworten, an einem polizeilich nicht genehmigten öffentlichenAufzuge theilgenommen und„groben Unfug" verübt zu haben. DieseVergehen bestanden darin, daß die angeklagten Parteigenossenam Todestage Ferdinand Lassalle's mit den fürdessen Grab bestimmte» Kränzen mittels mehrerer Wagen nach demjüdischen Kirchhofe gefahren sind. Das Schöffengericht erkannteselbstverständlich aus Freisprechung aller Angeklagten.Der Amlsanwalt hatte gegen jeden wegen Uebertrelung des Vereins-Seite mitgetheilt wurde, hatten 600 Schutzleute nebst entsprechendenWachtmeistern und Offizieren an bekannter Stelle im„BöhmischenBrauhause" ihr Hauptquartier ausgeschlagen. Wie wir weiter er-fahren, soll die Direktion deS Böhmischen Brauhauses sich bereit ge-funden habe», den Polizeisoldaten Freibier zu verabfolgen. DiesesAnerbieten wäre indessen von diesen vorgesetzter Seite abgelehnt wordenmit der Motivirung, daß der anstrengende Dienst, den dieMqnnschas len beiTage im Friedrichshain und des Abends in Versammlungen zu verrichtenhätten, durch das Freibier gefährdet werden könnte. Eine» Vor-grschmack von den Absperrungen gelegentlich der Zentenarfeier bekamman übrigens gestern schon im Friedrichshain, woselbst in der Um-gebuug des Friedhofes noch mehr Seltenwege gesperrt waren, alsim vorigen Jahre.Wenn von einer besonderen Demonstration gesprochen werdensoll, so wäre diese höchstens in dem Umstände zu suchen, daß scheinbarein noch größerer Wettstreit als in früheren Jahren unter deneinzelne» Kranzspendern in bezug auf Zahl. Größe und Gestallung derKränze stattgefunden hat. Was die Zahl derKränze anbelangt, so wurdenderen um g Uhr vormittags 200 gezählt, welche sich im Lanfe des TageSmindestens verdoppelt haben dürft«, da ununterbrochen Abordnungeneintrafen, die oftmals Schwierigkeiten hatten, ein Plätzchen zurNiederlegung des Kranzes zu finden. In sehr geschickter Weise wurdehierbei auch der Drahtstachel- Zaun benutzt, welche Verwendung beiAnlegung desselben sicher nicht vorgesehen war. Daß einzelne Kränzeschon sehr zeilig niedergelegt worden waren, wurde aus dem Um-stände ersichtlich, daß dieselben durch den Regen sehr gelittenhatten und die Goldschrift der Schleifen ganz unleserlich ge-worden war.Was die Größe der Kränze anbelangt, so hatte der Sängerbundes sich nicht nehmen lassen, auch diesmal wieder«inen Kranz von, vahrhaft riesenhaften Dimensionen zu stiften. Neben diesen Kranz-riefen traten— fast möchte man sagen, wirkungsvoller— mehr kleineund höchst einfache Kränze in die Erscheinung, welche von un-bekannten Gebern den Manen der Märzkämpjer geweiht wordenwaren.Kommen wir weiter zu den einzelnen Kränzen, so stehen wirvor einer schwierigen Aufgabe. In anbetracht der Unmöglichkeit,einem jedem gerecht zu werden, möge es uns verstattet fei»,nur eine„Blumenlese" zu halten, im übrigen aber unsere Leser zubitten, nach Möglichkeit selber dem Friedhofe einen Besuch ab-zustatten und sich mit eigenen Augen die sichtbaren Zeicyen derMärzfeier anzuschauen.Durch prachtvolle Kranzspenden waren vertreten: die sozial-demokratische Fraktion des deutschen Reichstages mit folgenderWidmung:„Sie haben in der großen Schlacht,Im Sturme jener Märzen,Das FreiheitSfeuer angefachtIn unf'res Volkes Herzen;Drum bleibt ihr Name auch geweihtBon heute bis in Ewigkeit."gesetzes 16 M. und wegen Verübung groben Unfugs 10 M.,sammen gegen jeden Angeklagten 26 M. Geldstrafe beantragt.— Die„ V o l k s st i m m e" in Frankfurt a. M. theilt mit,daß gegen den verantwortlichen Redakteur ihres politischen undallgemeinen Theils, Genossen Dr. Quarck, zwei Prozesse wegenangeblicher Militärbeleidigung anhängig sind.— In Nr. 33 des„Hamburger Echos" vom 14. Febr. d. I.erschien eine Notiz, worin gesagt war, ein bekannter Polizei-kommissar, gegen den kürzlich ein Disziplinarverfahren eingeleitetwurde, solle an Verfolgungswahn erkrankt sein. Wie verlautet, habeder Erkrankte vorläufig Aufnahme in der Heilanstalt Friedrichsberggefunden. Die Polizeibehörde gewann die Ansicht, daß mit dieserMittheilung der aus dem Frankfurter Schaffner-Prozeß be-kannt gewordene Kriminalkommissar Kämpe getroffen werdensollte. Es wurde Strafantrag gestellt und der verantwoit-liche Redakteur des„Echos", Genosse G. Wabersky, wegenKämpe-Beleidigung augeklagt. W. erklärte in der Gerichtsverhans-lnng, daß er sich weigere, irgend eine Polizeiperson mit Namen zunennen, die mit der Notiz gemeint sein sollte, denn er könne inder Notiz keinerlei Beleidigung finden. Der Amtsanwalt beantragtezwei Monate Gefängniß. der Vertheidiger Dr. Peppler Freisprechung.Das Gericht erkannte auf eine Geldstrafe von 30 Mark. Es könnedahin gestellt bleiben, ob Kämpe gemeint sei, ein HamburgerPolizeikommissar sei gemeint. Und wenn in der Notiz von Ver-folgungswahnsinii die Rede sei, so sei damit bei der Tendenzdes„Echo" zweifelsohne nur gemeint, daß der Beamte an aktivemVerfolgungswahnsinn leide und alles ohne Auswahl verfolge. Dassei eine Beleidigung. Da die Mittheilung aber nach zwei Tagenfreiwillig vom„Echo" widerrufen worden sei, habe das Gericht auseine so milde Strafe erkannt. Gegen daS Urtheil ist Berufung ein»gelegt und in der zweiten Instanz soll der Wahrheitsbeweis für dieMittheilnng geführt werden, auf den Genosse Wabersky für dieerste Instanz aus ganz besonderen Gründen verzichtet hatte.— Im vorigen Jahre wurden der„Mainzer Volks-zeitung", wie vielen anderen Blättern im Deutschen Reich.Prospekte zur Empfehlung eines buchhändlerischen wissenschastlicheu»Werkes beigelegt, die mit anatomischen Illustrationenversehen waren. Der Bischof von Mainz, Dr. PaulusH a f f n e r, gerieth über die Abbildungen in sittliche Eut-rllstung und feinen Bemühungen gelaug es, die Oberstaatsanwalt-schaft in Darmstadt zu veranlassen, die Mainzer Staatsanwalt-schaft zur Erhebung der Anklage gegen den Verleger der Volks-zeitung", Ludwig Jost, und gegen den damaligen RedakteurPeter Tiefe! wegen„Verbreitung unzüchtiger Abbildungen"aufzufordern. Die Anklage erfolgte und das Schöffengericht ver-urtheilte denn auch die beiden Missethäter zu je 30 M. Geldbuße.Auf eingelegten Rekurs sprach die Strafkammer des Laudgerichisdit Angeklagten frei und legte die Kosten der Staatskasse zur Last.Hiergegen appellirte der Staatsanwalt an das Ober-Landesgerichtzu Darmstadt, das dann die Aushebung deS freisprechenden Urtheilsund Zurückverweisung an das Mainzer Landgericht verfügte, weilzwar keine Verbreitung unzüchtiger Bilder, wohl aber verübtergrober Unfug vorliege. Die Strafkammer hat jetzt in erneuterVerhandlung beide Angeklagten wegen groben Unfugs zu je 6 MarkGeldbuße verurtheilt.— In Netzschkau i.S. sollte am Donnerstag Genosse Frehseaus Zwickau über die geschichtliche Bedeutung des 13. März sprechenDie Versammlung wurde jedoch verboten, weil das Thema nicht de-stimmt genug sei; es könne da von den Barrikadenkämpfen desJahres 1343 und von den Kommune-Ausständen des Jahres 1871gesprochen werden, was zweifellos zu einer Störung der össentlichenRuhe und Ordnung führen könne. Außerdem sei der angemeldeteRedner als ein ausreizender Agitator bekannt.— Die Vormärzlerwerden sich bei dieser Begründung freudig die Hände reiben.lärz.Mommutmles.Stadtverordneten-Versammlung.Oeffentliche Sitzung vom Donnerstag, 18.nachmittags S Uhr.In den Ausschuß wegen Verlegung der Stallstraße u. f. w. sindauch die Stadtvv. B o g t h e r r und Wernau delegirt.Die Etatsberathung wird fortgesetzt.Die Spezialetats für die städtischen Gymnasien, Real-gymnasien, Oberrealschulen, Realschulen, Turnhallen tethöheren Lehranstalten, Spielplätze und Turnwesen im allgemeinen,verschiedene Einrichtungen für die städtischen höheren Lehranstaltenund die höheren Mädchenschulen sind im Etatsausschuß inDie sozialdemokratischen Stadtverordneten widmeten ihren Kranz„Den Kämpfern für Freiheit und Recht", ebenso der sozial-demokratische Verein„Vorwärts" und das Personal der Buch-druckerei Max Babing. Der„Vorwärts" hat seinen Kranz„Den Kämpfern von 1348" gewidmet. Der prächtige Kranz, welchendie„Sozialdemokratinnen Berlins" gestiftet hatten, trug folgendeWidmung ans Freiligrath'S Revolutionssaug:„Triumphirend wird die Menschheit preisen Euch in späten TagenAls die Ersten, die daS Banner einer neuen Zeit getragen./Eure Worte, Eure Werke, die Geschichte wird sie richtenUnd die Zukunft sie erfüllen. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten."Die Berliner Wahlvereine waren vollzählig vertreten, der dritteWahlverein hatte folgende Widmung gewählt:„Wir kennen nicht Rast, wir durchstreifen die WeltIn Sonnenschein und Gewittern,Bis die letzte Zwingburg flammend zerbrichtUnd die letzten Schwerter zersplittern."Die Parteigenossen deS Niederbarnimer Wahlkreise? hatten sichfür folgende Widmung entschieden:„Die Tobten an die Lebenden.O steht gerüstet! Seid bereit! O schaffet, daß die ErdeDarin wir liegen strack und starr, ganz eine freie werde."Wir sahen femer Kränze der Frauen Schönebergs, der Partei-genossen Rixdorfs, des Rixdorfer Gewerkschastskartells, des Arbeiter-BildungSvereins von Schöneberg, des Sozialdemokratischen Wahl-Vereins Charlottenburg und des Arbeitervereins Köpenick. Aeußerstzahlreich waren Berliner Gewerkschaftsorganisationen, zentrale wielokale, vertreten. Neben diesen hallen noch Kränze gestiftet: DieLohnkommission der Maurer im Auftrage der Gesammtheit derMaurer Berlins und Umgegend; die Agitationskommission derSchuhmacher; die sozialistischen Gärtner Berlins und der Um-gegend; die zielbewußten Droschkenkutscher. Besonders starkvertreten waren einzelne Fabriken, so: Gebrüder Sieniens u. Co.,Charlottenburg; Möbelfabrik von Pfaff; Maschinenfabrik voiiHoppe, Berliu-Anhallcr Maschineiibau-Anstalt Moabit; DeutscheWaffenfabrik Martinickenfelde, Lange u. Gutzeit, früher Eckert;Maschinenfabrik Friedrich Stolzenberg mit der Widmung:„Freiheit.Gleichheil, Brüderlichkeit!"; Metallwaarenfabrit von Goliasch u. Co.;Butzke u. Co.; Möbelfabrik von Seiffert u. Wolff; Möbelfabrik vonWolter mit der Widmung:„Volk, was sollen Deine Klagen?Klagen sprengen Ketten nicht.Schau, ein Frühroth seh' ich tagen—Und ein neues Sonnenlicht."Die Arbeiter der Firma Rössemann u. Kühnemann hatten folgendeWidmung gewählt:„Vor Thron und Stolz der Arbeit helft zum Recht;den Tobten, die hier ruhen, gleiche du, lebendes Geschlecht." Die Arbeiterder Möbelfabrik von Elsholz hatten folgende Widmung:„Nachdunkler Nacht erblicktet Ihr der Freiheit Morgengrauen; das volleLicht der Freiheitssonne sei und recht bald vergönnt zu schauen".Vertreten waren serner: Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschastz