Dr. iur. Warnke:
Am Anfang der Reichskanzlerschaft Hitlers stand die Gewalt und das Unrecht.
Hitlers erster Staatsatt war die Aufhebung der Grundrechte der Verfassung. Damit wurden die nach jahrhundertelangen Rämpfen durch die Verfassung von Weimar endgültig veranferten Freiheitsrechte des einzelnen und der Gemeinschaft gegenüber willkürlichen Eingriffen von Staatsorganen zerfetzt. An die Stelle der Unverleßlichkeit der Person trat das unbestrafte Recht zur Tötung von Mitmenschen. Die Zahl der unbekannten" Toten und Ermordeten der Nazidespotie ist bisher statistisch nicht erfaßt, aber ungeheuerlich groß. Gegen Mord wird häufig nicht ein geschritten, zuweilen wird ein Verfahren der Form nach eingeleitet, aber dem Täter geschieht nichts. Die Freiheit der Person hat der willkürlichen Einterferung des politisch Berdächtigen, häufig auch des Gläubigers, zumal des jüdischen, Platz gemacht. Die Unverleßlichkeit des Eigentums ist nicht nur gegenüber den Organisationen politischer Gegner und Gewerkschaften zur Farce geworden, nicht nur die Beschlagnahme des Eigentums und der Ersparnisse ihrer einzelnen Mitglieder durch offiziellen Staatsaft ist zur Verwaltungsgewohnheit geworden; darüber hinaus hat sich bei den Raubzügen der SS. - und SA.- Banden die private, brutale Ausplünderung des Ueberfallenen zur ruchlosen Sitte entwickelt.
*
Freiheit der Meinung kann sich selbst nicht durch Flüstern äußern. Denn das Aussprechen der Wahrheit unterliegt den schwersten, selbst Zuchthausstrafen, wenn das Interesse des Staates", wie es Gitler und seine Anhänger auslegen, hier durch gefährdet wird. Und Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit haben dort im Zuchthaus Deutschland keinen Daseinszweck. Zehntausende von Menschen verschwinden ohne Richterspruch und ohne Zeitbeschränkung in Konzentrationslagern, Behntausende sind außer Landes geflüchtet, weil sie in der Heimat vogelfrei werden und straflos der Tötung ausgesetzt sind.
Die Zertrümmerung des Rechtsstaats
schriften verboten. Aber es gab gegenüber den Verboten wenigstens ein Beschwerderecht. Und wenn die„ Reichskommission" zur Prüfung von Beschwerden, die mit richterlichen Garantien ausgestattet war, sich auch als ein „ Schattenspiel an der Wand" erwies, weil sie von 627 Verboten, die bis zur Mitte des Jahres 1879 ergangen waren, nur 6 aufhob, so war noch der Schein des Rechts" gewahrt. Das Gesetz fannte auch die Aufenthaltsbeschränkung für ,, berufsmäßige Agitatoren" und die Untersagung des Gewerbebetriebes, aber nicht durch polizeiliche Verfügung, sondern nur durch gerichtliches Erkenntnis und mit der Einschränkung, daß die Aufenthaltsbeschränkung sich nicht auf den Wohnsitz des Verurteilten erstrecken dürfe, wenn er den Wohnsis schon 6 Monate inne hatte. Auch Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, konnte der Aufenthalt in bestimmten Bezirken und Ortschaften untersagt werden. Es gab schließlich die Möglichkeit zur Verhängung des ,, kleinen" Belagerungszustandes für die Dauer von min destens 1 Jahr über Bezirke und Ortschaften, die durch sozialdemokratische Bestrebungen mit Gefahr für die öffent liche Sicherheit bedroht seien. Versammlungen und Geldsammlungen für die Partei wurden verboten und Verstöße gegen die Verbote, die Teilnahme an verbotenen Vereinen mit schweren Geld- und Gefängnisstrafen bedroht. Aber es war noch ein Rechtsboden da, es bestand die Mög lichkeit der Verteidigung in einem richterlichen Verfahren. Zwar hatte Bismarck durch seine öffentlichen Spöttereien auf die Milde der Gesetze und die Gutmütigkeit der Richter die deutsche Strafrechtspflege mit teilweisem Erfolg au forrumpieren versucht.
Aber das alles war ein Kinderspiel gegenüber der gigans tischen Zertrümmerung des Rechts durch Hitler - denn er ist der große Schuldige.
Die Aufhebung der Grundrechte bedeutet praktisch die Ausschaltung des Richterstandes von seiner Berufsaufgabe: der Hütung des Rechts nach den Grundsäßen der Gerech tigkeit.
seinen Abschnitt zu beziehen. Das ist fein Irrtum und kein Hörfehler. Nicht etwa erklärt, sich für seine Lebens- und Berufsaufgabe, nämlich gegenüber allen Staatsbürgern ohne Unterschied der politischen Ueberzeugung Gerechtigkeit zu üben, allen feindlichen Gewalten zum Troß erhalten und durchsetzen zu wollen. Sine ira et studio, d. h. ohne Un voreingenommenheit und mit überzeugter Unparteilichkeit den Kampf gegen das Unrecht zu führen, das ein moderner Rechtsphilosoph als ein Abweichen vom Grundsatz der Gleichheit der persönlichen Würde bezeichnet hat. Nicht etwa die Ehrfurcht vor den Menschen, d. h. praktische Menschlichteit als Leitstern des Richters hingestellt, sondern die organisierte Teilnahme am politischen Kampf um die Staatsmacht in den Formationen der Nationalsozialisten. Schon kann ein führender deutscher Jurist, der Lands gerichtspräsident Dietrich- Hechingen, offen seine Berufss genossen auffordern, durch eine weitherzige Auslegung des Strafgesetzbuches„ Kampfhandlungen gegenüber dem ins neren Feind, wie Körperverlegungen, Freiheitsberans bungen, Tötungen" straflos zu lassen.
Das ist die konsequente Fortführung Hitlerscher Ge danken, der die Freiheit der Mörder von Potempa, die wegen viehischer Tötung eines Wehrlosen zum Tode verurteilt waren, als seine Ehre erklärt und ihre Befreiung nach seinem Regierungsantritt durchgesetzt hat.( Bekanntlich hat ihn dieserhalb sein jeßiger getreuer Schildknappe Papen in seiner Reichstagswahlrede vom 5. 11. 1982 als moralisch minderwertig qualifiziert.)
Das ist die moderne Praris des„ Christentums als Grundlage des nationalen Staates", wie sie Hitler in seiner Rebe zum Ermächtigungsgesetz als Richtschnur seiner Staatsleitung verkündet hat. Die Verwirklichung des„ Du sollst nicht töten". Aber in Deutschland wird straflos getötet und gemartert.
**
Der heroische Abgang eines Oberlandesgerichtspräfis denten, eines weit rechts stehenden aber gerechten Mannes durch Selbstmord, der in der Hitlerschen Justizdiktatur die völlige Vernichtung des Rechtsstaates und damit persönlich die Unmöglichkeit, dem Unrecht zu dienen, empfand, ist ein vereinzeltes und nugloses Opfer geblieben.
Aber trotz der Aufhebung der Grundrechte besteht das deutsche Strafgesetzbuch, das den Mord mit der Todesstrafe, den Raub, insbesondere den bewaffneten, wenn er sich zur schweren Körperverlegung gesellt, mit schwerem Zuchthaus bestraft, bestehen die Bestimmungen gegen Landfriedens bruch , Mißhandlung usw. Noch besteht in Deutschland ein nach Zehntausenden zählendes Richtertum, das nach Verfassung und Recht zur Uebung von Gesetz und Gerechtigkeit, zur Ahndung und Bestrafung der Räuber und Mörder verpflichtet ist, besteht auch noch eine Anklagebehörde zur Untersuchung strafbarer Handlungen, zum unpartetischen Schutz des Berfolgten und zur unerbittlichen Verfolgung pressungen sind seit Monaten in Deutschland an der Tages- Strafen gegenüber den kleinen Uebeltätern an, die nur ein
der Attentäter."
mit
Ein Blick über die Rechtsprechung in politischen Strafs fachen zeigt für jeden, der sich noch ein Gefühl für Recht und Gerechtigkeit, einen Funten von Empfinden für Billigkeit und Unrecht bewahrt hat, unverständlich grausame Urteile: leife 8weifel an Maßnahmen der Regierung werden mit langjährigen Gefängnis- und Zuchthausstrafen, unbefugtes" Anlegen der Parteiabzeichen der NSDAP . mit Freibeitsstrafen, geringfügige Beleidigungen Hitlers schweren Gefängnisstrafen, wie sie weder im zaristischen Rußland noch im Deutschland der Majestätsbeleidigungsprozesse Wilhelms II. üblich waren, bestraft. Andererseits bleiben Ueberfälle, wie sie noch vor einigen Tagen auf politisch Andersgesinnte, mögen fie Juden, katholische Geistliche oder Gesellen( Pfalz , München ) ja selbst rechtsstehende Frondeure sein, erfolgten, völlig straflos, ja es wird häufig gegen die Täter nicht einmal ein Verfahren eingeleitet.
*
Schaudernd fragt man sich: Ist der deutsche Richterstand lo verberbt, daß er ein willenloses Werkzeug, demütiger und eifriger Helfershelfer einer Willkürherrschaft, einseitiger Büttel und Aburteilungsmaschine gegenüber politisch Andersgesinnten geworden ist, oder verkennen wir seine berufliche Haltung, beurteilen wir sie unrichtig? In seiner Geschichte der deutschen Sozialdemokratie bemerkt Mehring aur Rechtsprechung der deutschen Richter unter dem Bismardschen Sozialistengesetz: Abermals bestätigte sich, was Helvetius einst über befoldete Richter gesagt, und ein namhafter Jurist wie Twesten in etwas höflichen Worten bestätigt hatte: Sätte die Pest Orden und Pensionen vergeben, so würden die Juristen beweisen, daß die Pest von Gottes und Rechts wegen bestehe und daß sich ihr zu entdiehen Hochverrat sei."
-
Müssen wir über das besoldete deutsche Nichtertum/ uns ferer Zeit ebenso scharf urteilen? Bei einem Vergleich der Borgänge zur Zeit des Sozialistengesezes und der Vors gänge in Deutschland seit 4 Monaten zeigt sich allerdings, daß das, was das Bismarcsche Sozialistengesetz an Ausnahmerecht gegenüber der Arbeiterklasse schuf und was Bismard an Einschüchterung gegenüber den Richtern vers fucht und das war nicht von Pappe, harmlos gegen: über der völligen Zertrümmerung des Rechts und den ges walttätigen Drohungen gegenüber dem Richterstand seit Hitlers Regierungsantritt war. Denn das sogenannte Sozialistengesetz vom 21. 10. 1878 war trotz der himmelschreienden ungerechtigkeit gegenüber der Arbeiterklasse noch ein Gesetz mit geordnetem Rechtsgang, nicht wie die Aufhebung der Sonderrechte durch Hitler 1938 eine völlige Vernichtung des Rechts und des Rechtsstaates, so daß nicht einmal die Fiftion" des Rechtsstaats noch aufrecht erhalten werden kann. Zwar enthielt das Sozialistengeset harte und grausame Bestimmungen gegen die Organisationen der Arbeiterschaft, deren Bestrebungen als umstürzlerisch, als Untergrabung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, als Gefährdung des öffentlichen Friedens, ins besondere der Eintracht der Bevölkerungsklassen gebrand markt wurden. Das Gesetz gab die Möglichkeit zum Verbot der Parteipreffe und der Auflösung der Parteivereine und Gewerkschaften und deren Hilfskassen, und es wurde nicht lange gefackelt. Bis zum 30. Juni 1879 waren 216 Vereine, 5 Raffen, 127 periodische und 278 nicht periodische Drud.
Wenn unter dem Sozialistengefeß die diftatorischen Vollmachten noch einer staatlichen Behörde, der Polizei, eingeräumt waren, so üben heute die bewaffneten schwarzen und braunen Horden der SS. und SA., diftatorischen, tollen sadistischen Wahnsinnstaten ungestraft ungehemmt von Gesez, Verantwortung und Aufsicht ihre aus. Tötungen, Verhaftungen, Mißhandlungen, Sachbeschädigungen, Raubzüge, Diebstähle, Einterferungen, Er
ordnung. Und wenn die staatliche Polizei heute in vielen Fällen ohnmächtig, aber mit Ingrimm diesem Hemmungslosen Rasen zuchtloser Banden zusteht, so gibt es dafür eine staatliche Exekutivorgan der Machtinhaber ist. Aber der Erklärung, wenn auch keine Entschuldigung, daß sie das deutsche Richterstand hat diese Entschuldigungen unterworfen". Diese Unabhängigkeit bedeutet nicht, daß er nicht. Denn er ist unabhängig und nur den Gesetzen als einziger Berufsstand in einer Zeit allgemeiner polis tischer und wirtschaftlicher Umwälzungen finanziell gesichert sein soll, sondern daß er gegenüber jedem Druck von außen gefeßlich geschützt, in aller inneren und äußeren Unabhängigs dem Richterstand genommen. teit Recht sprechen soll. Diese Unabhängigkeit hat Hitler
In seiner Reichstagsrede zur Begründung des Ermächtigungsgesetzes beließ er ihm vorläufig die Unabseßbarkeit
unter der Bedingung,„ daß er durch eine elastische Rechtsprechung den Erfordernissen der Zeit Rechnung trage". Leider ist ein großer Teil des Richterstandes auf diesen Wink mit dem Zaunpfahl wie eine S.- Kolonne eingeschwenkt. Der preußische Richterverein hat in einer Befanntgabe, in der er sich den nationalsozialistischen Juristen anschließt, erklärt, im Kampf um die nationale Revolution
Herr Bumfe, der oberste Hüter deutscher Gerechtigkeit, schweigt. Gewiß mag es noch viele billig und gerecht denfende Richter geben, die mit innerer Ablehnung der Vergewaltigung des Rechts gegenüberstehen, aber man sehe sich das Rasen der Justizmaschine mit ihren drakonischen
unfluges Wort der Kritik gegenüber Hitler oder den Regierungsmaßnahmen wagen, man stelle demgegenüber die völlige Straffreiheit von Mördern, Banditen und Räubern. Man sage nicht: Wo kein Kläger, da ist kein Richter, denn trop lauter Klage gibt es häufig keine Richter und keine Staatsanwälte in Deutschland . Und die Rechtsanwaltschaft? Sie ist, soweit nicht gleichgeschaltet, vielfach entmutigt und eingeschüchtert. Was die deutsche Justiz in 4 Monaten gefehlt hat, das wird sie in Jahren nicht wieder gut machen fönnen. Jede Ungeseglichkeit ist eine Form der Ungerech tigkeit, die in einem höheren Sinne mit dem Maße der gleichen Vergeltung wird gefühnt werden müssen. Der Uebel größtes für den Richter ist die Schuld des gebengten Rechtes.
Das Strafgesetzbuch, das so häufig straflos verlegt wird,
stellt eine Garantie der Gerechtigkeit dar. Gerechtigkeit zu
üben außerhalb des Gesetzes, wie sie Herr Dr. Dietrich vorschlägt, dazu bat niemand das Recht noch die Macht. Wir vergessen nicht. Der große Schuldige, das ist Hitler . Am Anfang seiner Herrschaft stand die Gewalt. Die Revolution frißt ihre Kinder. Mit dem Recht der Gewalt, das er anderen zugemessen, wird er behandelt werden. Von Rechts wegen.
Zwei uralte Staatspräsidenten
per Tschechoslowake Masaryk und der Deutsche Hindenburg
Im Verlag„ Cin" in Prag ist soeben der erste Band einer Publikation erschienen, die in mehreren Bänden die Rundgebungen, Reden und sonstigen Dokumente der täglichen organisatorischen, erzieherischen, politischen und diplos matischen Tätigkeit des Präsidenten Masaryk gesammelt vorlegen wird: Spisy T. G. Majaryta. Kniha III, Gefta demos fratie. Soubor projevu za republiky. Svazek proni, 1918-1920( 1933, gr. 8°, 588 S. mit 72 Abb. 70 Stc., geb. 82 Rc). Die Publikation stellt eine Fortsetzung des„ Berichtes" dar, den die Weltrevolution" erstattet hatte. Präsident Ma saryk hat dem ersten Band ein Vorwort auf den Weg gegeben, daß nachstehend in Ueberfegung wiedergegeben wird.
Das Amt des Oberhauptes eines Staates und besonders eines neuen Staates erfordert, immer auf der Wacht zu sein, sich zu informieren, zu wissen, was geschieht, abzus schäßen, wohin die Menschen und die Dinge gerichtet sind, nachzudenken und im Rahmen der verfassungsmäßigen Mög lichkeiten einzugreifen. Es ist eine ständige und ausdauernde lichkeiten einzugreifen. Es ist eine ständige und ausdauernde Arbeit, diese geduldige alltägliche Kleinarbeit und Zusammens arbeit, freilich nicht eine zufällige, sondern eine planmäßige, programmatische Arbeit.
Den Präsidenten verpflichtet wie jeden anderen Staatss bürger das demokratische Wort Jesu: Und welcher unter euch will der Vornehmste werden, der soll aller Knecht sein. Mir ist nie eingefallen, der Bornehmste zu sein; ich will eher den Dienst betonen, den ich für meine Aufgabe ers achtet habe, auch als erster unter Gleichen.
Ich habe an die Demokratie geglaubt und glaube daran, aber ich weiß, daß die Demos fratie nicht leicht zu verwirklichen ist. Demos tratie bedeutet für mich, ein demokratisches, humantäres Programm durchzuführen: in der demokratischen staatlichen verfassungsmäßigen Form die Ideale der Demokratie als einer ganzen Weltanschauung, wie ich die Demokratie immer begriffen habe, zur Geltung au bringen. Die demos
tratische Initiative, die verantwortliche Initiative ist die Aufgabe aller denkenden Demokraten; wir wahrhaften Demokraten haben alle ehrliche und vernünftige Gründe in der öffentlichen Meinung das durchzusehen, was für die gesunde Entwicklung im Staat wichtig und richtig ist. Was ich mein ganzes Leben lang, getan habe, muß ich auch als die erste Aufgabe für den ersten Bürger des Staates ers achten: die Erkenntnis dessen zu verbreiten, was das Zus fammenleben im demokratischen Staat braucht und was der Staat im Zusammenleben der Staaten braucht.
Masaryk ist in den Achtzigern wie Hindenburg . Was hat das deutsche Staatsoberhaupt für die Welt über demokratische Staatsführung zu sagen?
Die unterirdische Arbeit