Ein Dokument der Gleichschaltung:
Aufgenordetes Warenhaus- jüdische Angestellte
Rudolf Karstadt AG.- einst jüdisch, heut arisch
Es ist bekannt, daß die großen deutschen Warenhauskonzerne unter dem Druck des Aprilboykotts sich gleichschalteten. Bei Karstadt und Ties traten die jüdischen Vorstände und Aufsichtsräte zurück, um Ariern Platz zu machen: das heißt, jüdisches Kapital durch Rassereine in gute Sut nehmen zu lassen. Da, wie man hört, die jüdischen Warenhausgrößen abgefunden wurden, so wäre ihr Schicksal, verglichen mit dem Los zahlreicher Glaubensgenossen in Deutschland , noch zu ertragen.
Die neuen Herren über das Warenhauskapital haben aber ihre Tätigkeit damit begonnen, die jüdischen An= gestellten in den Betrieben in hellen Scharen auf die Straße zu feßen. Eine große Anzahl von ihnen wurde fristlos entlassen. Man schämt sich der bisherigen jüdischen Mitarbeit, um den stolzen Titel:„ Deutsches Geschäft!" an die Warenhausfront schreiben zu können.
Aber nicht genug damit! Uns liegt ein Dokument vor, das in dieser Aera der Judenverfolgungen an Schändlichkeit, Heuchelei und Pharisäertum seinesgleichen sucht. Ein jüdischer Angestellter des Warenhauses Theo dor Althoff im Karstadt - Konzern, ein Einkäufer, wurde fristlos entlassen. Er klagte beim Arbeitsgericht. Wie die neuen Gewalthaber des Hauses Karstadt diese Klage in einer langen Erwiderung an das Arbeitsgericht beantworteten, das muß man in den entscheidenden Stellen im Wortlaut lesen:
Karstadt A.-G. an das Arbeitsgericht
1. Der Kläger ist Angehöriger der jüdischen Rasse. Er mußte wegen dieser Rassenzugehörigkeit, nicht wegen seiner Konfession bei der Beklagten ausscheiden. Die Bestimmungen der Reichsverfassung Art. 135 ff. und Betriebsräte- Gefeߧ 84, Abs. 1, Ziffer 1, haben also für den vorliegenden Fall keine Bedeutung.
-
Es ist eine nicht zu bestreitende Tatsache, daß die Angehörigen der jüdischen Rasse heute im Deutschen Reiche nicht mehr vollwertige und gleichberechtigte Staatsbürger find, was sie chedem jedenfalls im Wirtschaftsleben und vor dem Gefet waren. Dieser Wandel hat sich erst in jüngster Zeit in Berfolg der nationalen Revolution vollzogen und damit erst nach dem Zeitpunkt, in welchem der Vertrag, auf den der Kläger seine Ansprüche stüßt, geschlossen wurde.
2. Daß die Angehörigen der jüdischen Naffe hente nicht mehr vollwertige Staatsbürger sind und daß fie als wes fensfremde Eindringlinge in den deutschen Bolfskörper bes trachtet werden, deren aufgebante Machtposition restlos ge= brochen und beseitigt werden muß, hat sich in den Wochen feit ber nationalen Erhebung in immer stärkerem Maße als allgemeine Voltsauffassung durchgesetzt. Diese Auffassung hat auch noch nicht die geringste Abschwächung erlitten: im Gegenteil ist überall eine weitere Verstärkung dieser Auffassung festzustellen und sie ist zu einer fo unumstößlichen Ueberzeugung
geworden, daß auch der Gesetzgeber dieser Voltsauffassung in steigendem Maße getragen hat und noch trägt. So ist die Ausschaltung des Judentums in zahlreichen Gesezen festgelegt worden: In Zukunft ist den Juden die Beamten Laufbahn vollständig versagt; sie können nicht mehr in staatlichen Behörden oder Betrieben angestellt werden; sie werben nicht mehr zur Anwaltschaft und zur Patentanwaltschaft zugelassen; die jüdischen Aerate werden nicht mehr zu den Krankenkassen zugelassen; an den Universitäten werden die jüdischen Dozenten entfernt und die Dozenten- Laufbahn ist ihnen für die Zukunft verschlossen, im Besuch der Schulen und Hochschulen sind ihnen die größten Beschränkungen auferlegt. Aus allen Berufsorganisationen find die Juden restlos oder jedenfall18 fast restlos entfernt worden. Jetzt ist fürzlich sogar durch bas Preußische Anerben- Gesetz( Gesetz über das bäuerliche Erbhofrecht vom 15. Mai 1988) bestimmt worden, daß ein Jude nicht Befizer eines Erbhofes sein kann.
Im§ 2 Abs. 2 dieses Gesetzes find die Juden in dieser Sinficht sogar ausdrücklich den Angehörigen der farbigen Raffen gleichgestellt worden, während andererseits den Angehörigen aller anderen Rassen die Fähigkeit, Erbhofbefizer au sein, anerkannt worden ist.
3. Auch im Privatleben und privaten Geschäftsleben geht die Stellungnahme der Allgemeinheit gegen das Juden tum weiter und es wird in immer stärferem Maße der Unterschied zwischen den Angehörigen der jüdischen Rasse und der sonstigen Staatsbürger betont. So sei beispielsweise aufgeführt, daß die Beklagte in ihrer Zentralverwaltung aus dringenden geschäftlichen Gründen nach Vereinbarung mit der nationalsozialistischen Betriebs- Organisation zunächst
noch einige jüdische Zentraleinkäufer beschäftigt hat, da diese wegen der angesetzten Einkaufsmusterungen dringend benötigt wurden und nicht sofort durch andere ge= eignete Personen ersetzt werden konnte. Das hat sofort zu Reibereien und Unzuträglichkeiten geführt, und und die deutsch stämmigen Einkäufer der zum Konzern der Beklagten gehörenden Häuser haben sich geweigert, an diesen Musterungen teilzunehmen, solange die Leitung noch in den Händen eines Angehörigen der jüdischen Raffe liegt.
Die Tätigkeit der wenigen aus besonderen Gründen noch im Dienste der Beklagten verbliebenen Angestellten haben dauernd zu Unträglichkeiten und geschäftlichen Schwierigkei ten geführt. Tagtäglich sind beim Vorstand briefliche Be schwerden eingegangen und mündliche Vorstellungen der Betriebsorganisation erfolgt,
in denen immer wieder die restlose Entfernung aller jüdis schen Angestellten als unbedingte Boraussetzung für eine gedeihliche Arbeit im Betriebe gefordert wurde.
Es sei im übrigen betont, daß sich derartige Unzuträg lichkeiten infolge Weiterbeschäftigung jüdischer Angestellter nicht nur bei der Beklagten , sondern auch bei anderen großen Firmen ergeben haben.
Daß bei solch schwieriger Lage der beklagten Firma auch alle Erschütterungen im Betriebe selbst vermieden werden müssen, und daß die Beklagte es sich nicht leisten kann, in Gestalt der jüdischen Angestellten dauernd Unruheherde im Betriebe zu haben, bedarf keiner weiteren Erörterung. Nie
mand, aber
- auch nicht die Polizei
kann den Kläger oder die Beklagte legenendes vor derartt. gen aus der Belegschaft der Betriebe Herauskommenden Aftionen, die zum Zusammenbruch der Firma führen müssen, schützen, wenn Kläger und Beklagte sich in derartigen Fragen zum Urteil und zu den Auffassungen der Allgemeinheit in Widerspruch setzen.
An der Tatsache, daß durch die eingetretenen Ereignisse die Vertragsgrundlage vollkommen in Fortfall gekommen ist, ist nicht vorbei zu kommen: der mit dem Kläger abge: fchloffene Vertrag hat seine Bedeutung und seinen Inhalt verloren. Der Kläger ist infolge der eingetretenen Um
stände nicht mehr in der Lage, seine Dienste in solcher Form und in solcher Bollwertigkeit zu leiften, wie er nach dem Vertrage verpflichtet war und wie die Beklagte es beanspruchen konnte. Der Vertrag hat dadurch einfach durch die Macht der Tatsachen und Ereignisse seine Wirs fung verloren und die Beklagte war daher berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wie sie das mit der fristlosen Kündigung zum Ausdruck gebracht hat.
Jede andere Rechtsauffassung würde mit den Interessen der Allgemeinheit nicht vereinbar sein. Sie müßten als zwiespältig und unflar empfunden werden: auf der einen Seite der Versuch des Deutschen Volkes, sich von der Herr schaft des Judentums zu befreien und auf der anderen Seite ein übersteigerter Schuß des Judentums, der letztenendes auf Kosten der übrigen Volfskreise gehen würde.
Aus diesen und aus anderen Gründen ist die Uebertras gung der hinsichtlich der Beamten usw. getroffenen Reges lung für Langbeschäftigte und Frontkämpfer auf die Privats industrie unmöglich. Bei einem füdischen Beamten, der noch im Betriebe tätig ist, weiß mit Rücksicht auf die gesetzliche Regelung jeder Außenstehende, daß bei ihm besondere Gründe für seine Weiterbeschäftigung gegeben sind. Bei einem Angestellten im Privatbetrieb trifft das aber nicht zu und man kann auch nicht jedem jüdischen Angestellten ein Schild umhängen,
auf dem die besonderen Gründe für seine Weiterbeschäfti gung angegeben sind. Die allgemeine Abneigung richtet sich gegen die jüdische Rasse schlechthin und der wichtige Kün digungsgrund nach§ 70 Abs. 1 SGB. ist bei allen jüdischen Angestellten- einerlei ob Langbeschäftigte oder Frontkämps fer der völlig gleiche. Es wird dann nur im Ermessen der Beklagten liegen, die Härten durch etwaige Billigkeitsmaßnahmen zu mildern.
Uebrigens hat sich auch die Boykottleitung in München bei ihrem Verlangen auf fristlose Entlassung der jüdischen Angestellten keinen Unterschied hinsichtlich Langbeschäftigten und Frontkämpfern gemacht; das Verlangen der Boykottstelle richtete sich gegen alle Juden in gleichem Maße. Beweis: Zeugnis der Herren a) von Kieniz, b) Mielfe. Stempel: Theodor Althoff , Inh. Rud. Karstadt A.-G. i. V. gez. Meyer.
Jeder Satz dieses Dokumentes ist eine Jllustration. Es zeigt die Rechtlosigkeit jüdischer Menschen, die Brutalität, mit der ihre Existenz vernichtet wird, die Würdelosigkeit, mit der man mit bisher geschätz ten Mitarbeitern umgeht. Man versteckt sich hinter den Willen des Betriebsrates der NSBO. und des Publikums, wagt aber nicht zu sagen, daß man sich dem Terror beuge. Im Gegenteil! Man anerkennt die Gesin. nung, die die Juden mit Negerngleichstellt, um vorden Behörden in den Genuß der un antastbaren Patentnationalsozialismus zukommen. So spiele das von Juden aufgebaute Warenhauskapital unter neuer christlicher Leitung den Fronvogt gegen jüdische Angestellte! Die Zinsknechtschaft bleibt, wenn sie das frisch arische Mäntelchen nach dem richtigen Winde hängt
Diese Zuschrift an das Arbeitsgericht, feige und gesinnungslos, kennzeichnet den deutschen Antisemitismus besser, als es die intensivste Abwehr der Juden selber zu tun vermag!
Stimmen
aus dem Dritten Reich!
Ein Berliner Freund, der, um seine nach langjähriger Arbeitslosigkeit eben wieder erlangte Arbeitsstelle als ,, Strippenzieher"( Elektromonteur) nicht zu verlieren, vor zwei Monaten der SA. beitrat, sendet mir folgende erbauliche Stimmen aus dem. Dritten Reich , die dort, vorerst noch in aller Heimlichkeit, als Handzettel verteilt werden:
Neue Nationalhymne
Neue Worte nach Balthasar Schumacher Harries, 1790, zur alten Weise God save the King " von Henry Carey , 1745 Maestoso non lento
Heil Dir im Siegerkranz , Olaf des Braunen Lands, Heil, Hitler, Dir!
Fühl in der Fadeln Glanz die hohe Wonne
Gans,
Kanzler des Volks zu sein! Heil, Hitler, Dir!
Sechshundert Mille Pg. ( samt Roß' und Reisige) sichern die steile Höh', auf der Du stehst; Liebe der blonden Gans, Bettschatz des Brauen Mann's , stützen Dir Deinen Thron treu bis zum Tod!
Handlung und Wissenschaft
haben genug gerafft,
bevor Du famſt!
Kriecher und Landsknechts- Tat
finden ihr Lorberblatt
treu aufgehoben dort
an Deinem Thron.
Blutrote Flamme glüh,
glüh und verlösche nie,
schalt alles gleich! Wir alle tommen dann
Das ist die Garde
Und ihre Bonzen
Auf der Grotenburg, dort wo Hermann der Cherusker sein Schwert erhebt, fand kürzlich ein Treffen der sogenannten alten Garde der NSDAP . statt. Das sind die Mitglieder, die vor dem 14. September 1930 eingetreten sind. Zu dieser Ver: anstaltung waren auch der Staatsminister von Lippe und der Herr Reichsstatthalter Dr. Meyer geladen. Als der Herr Staatsminister mit einiger Verspätung erschien, wurde er von nicht gerade liebenswürdigen Zurufen seiner Pags. empfangen.„ Na, da kommt der Bonze. Früher hat man uns aufgefordert, die roten Bonzen zu verjagen. Aber es sollte nur für unsere Bonzen Plas geschaffen werden. Früher habt Ihr über die Gehälter der anderen geschimpft. Heute habt Ihr gelernt, sie selbst einzufteden." Da der Reichsstatthalter noch nicht da ist, werden Rufe laut: Wo bleibt denn der Meyer?" Antwort:„ Der zählt sein Geld."( Die Zeitungen hatten einige Tage vorher die Mitteilung gebracht, daß der Herr Reichsstatthalter allein 3600 Mt. an Wohnungsgeld be: zöge, alle Bezüge zusammen: 60 000 r. pro Nase.
Die beiden Prominenten versuchten nun, den Raum zu ver: laffen. Sie wurden aber von ihrer treuen alten Garde um= ringt, so daß sie nicht hinaus fonnten und ihre ganze Schänd= lichkeit wurde ihnen ins Gesicht geschrien. Es mußte Polizei herbeigerufen werden, damit die beiden Führer von der Liebe ihrer Parteigenossen nicht mehr behelligt wurden,
Steh mir bei."
Stockholm , 8. Juli. Der Schwager Görings, von Rosen, hat in einem Schreiben an den sozialdemokratischen Justizminiſter Schwebens, Schlyter, die Anklageerhebung gegen dret Arbeiter- Zeitungen verlangt, weil sie Göring als den Verantwortlichen für den Brand des Reichstagsgebäudes bezeichnet haben. Die Unverschämtheit ist um so größer, als
endlich doch auch mal dran, fämpfen und bluten gern für's Dritte Reich!
lang Deiner Braunen Zier, der SA. Stola!
Fühl in der Fackeln Glanz
die hohe Wonne
Gans,
Kanzler des Volks zu sein! Seil, Hitler, Dir!
„ Es geht aufwärts"
Die Belebung der Textilindustrie
Ein Textilfachmann der Thüringischen Großwebindusfete teilt uns mit: Die Mitteilung der Nationalsozialisten, daß im Mai vier Millionen Tertilwaren mehr in Arbeit gebracht worden seien als im Mai 1982, fann nicht bestritten werden. Die Meldung aus nationalsozialistischer Quelle hat nur einen Mangel: fie unterläßt, der Deffentlichkeit die Ursache dieses bemerkenswerten Vorganges mitzuteilen und erweckt dadurch den Anschein, als ob es der jeßigen Reichsregierung gelungen sei, die Textilwirtschaft tatsächlich in nennenswertem Umfange anzukurbeln.
Tatsache ist: Aus Furcht vor einer im Herbst drohenden großen Preiserhöhung der Textilrohstoffe haben die Großabnehmer ihre Winterbestellungen, die sonst erst im Hochsommer vergeben werden, schon im Mai ausgeschrieben. Die große Frage aber ist, so sagt der Fachmann, ob die Bestellungen überhaupt effeftuiert werden, da in Fabrifantenfreifen die Sorge vorherrscht, daß es den Grossisten nicht möglich sein wird, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In den Kreisen der thüringischen Textilfabrikanten herrscht deshalb die Meinung vor, daß es ein Gottesgeschenk wäre, wenn auch nur 15 Prozent der Aufträge realisiert werden könnten. Die derzeitige Beschäftigung Iteße schon das als einen nennenswerten Fortschritt erfennen.
Frau Minis'er Gorbbels" Gegen die Titelsucht der Frauen
München , 11. Juli. Um die gesellschaftliche Gleichheit aller Volksstände durchzuführen, soll nach einem Antrag der nationalsozialistischen Stadtratsfraktion in Altötting Frauen verboten werden, die Amtstitel ihrer Männer zu führen. Wer diese Titel in der Anrede verwendet, oder wer sich eine solche Anrede gefallen läßt, soll in die Wohlfahrtskasse der Stadt eine Ordnungsstrafe von drei Mark bezahlen.
Unser Beileib, Frau Doktor! Sehr schön!
Und was muß Frau Goebbels bezahlen, die sich in ihren Mode- Interviews stets Frau Minister" nennen läßt?