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Bon sonstigem fei erwähnt, daß die Fleischereibetriebe aus der neue Abonnenten. Nach weiteren Mittheilungen der Mutter| Roffer wegkommen". Als sie dann aber dazu Anstalten gemacht, Nahrungsmittel- Berufsgenossenschaft ausgeschieden sind und jetzt eine follte ihr Sohn an den Tagen um Neujahr, Der habe Frau Paftor Pein die Miethsgeld- und Fahrgeld Auslagen neue, das ganze Reich umfassende Fleischerei Berufsgenossenschaft mittelst der sogenannten Gratulation nach Geschenken geschnorrt von 7,50 Mart zurückverlangt. Gelegentlich einer Anfrage wird, teinen Lohn erhalten. Auf sein Verlangen habe er eines Tages beim Feuermachen fei Frau Pein so zornig Die auf der Berliner   Gewerbe- Ausstellung im vergangenen aber den Lohn bekommen und der Beklagte babe nun die Neujahrs  - geworden, daß sie der Zengin entgegen gerufen habe: Sommer vom Reichs- Versicherungsamt in Gemeinschaft mit 10 in gelder sich ausliefern laffen. Des Beklagten   Bruder hätte Sie freches Mensch, Demokratenvieh, Dred­Berlin ansässigen Berufsgenossenschaften ausgestellten Wandtafeln 2c. sogar darüber gemurrt, daß die Leute nicht mehr geben, und so ge- fchwein, Sie wollen sich wegen schlechter Behandlung be­zur Darstellung der Arbeiterversicherung in Deutschland   und die wissermaßen die Ehrlichkeit ihres Kindes in Zweifel gezogen. Die tlagen?!" Dabei gebrauchte die Frau Pastor noch eine Rede­ebenfalls ausgestellt gewefenen Modelle zur Darstellung von Unfall- Frau brach schließlich in Thränen aus. Ihre Angaben wurden im wendung, die aus Anstandsrücksichten nicht wieder gegeben werden verhütungs- Einrichtungen sind zum größten Theil durch die Frei- wesentlichen nicht beftritten. Es tam schließlich ein Vergleich kann. Bei dem Packen des Koffers wurde das Mädchen von der gebigkeit der Aussteller" dem Unfallmuseum des Reich zu stande. Frau Pastor mit dem Topfe auf Mund und Nase geschlagen, Bersicherungsamts überwiesen worden, dessen wie der zum Amtsvorsteher gelaufen, Von hohem Intereffe für die Radfahrer ist eine Ent- worauf die Verlegte blutend Bericht sich ausdrückt aus Mangel an Mitteln noch scheidung, welche geſtern( Freitag) die Kammer I für Handelsfachen der die Angabe des Mädchens beſtätigt gefunden und die dürftiger Bestand hierdurch eine erwünschte Bereicherung er am hiesigen Landgericht I gefällt hat. Der Kläger  , ein Handlungs. Mißhandlung als Grundlage zum Verlassen des Dienstes bezeichnete. gehilfe hatte von seinem Prinzipal zu dem bekannten Sportfefte Der Amtsvorsteher bemerkte, daß ihm die ganze Sache nichts Un­Auf die miserable Lage der Burean- Angestellten wirft ein in der Gewerbe- Ausstellung Urlaub erhalten. Auf diesem Sport- gewohntes gewesen sei, da ihm von Pein'schen Dienstmädchen fa ft Vorgehen in Köln   ein bezeichnendes Licht. Ende vorigen Jahres feste wurde er von einem anderen Radfahrer angefahren und zog alle vierzehn Tage folche Klagen vorgebracht übernahm dort der Notar B. ein Notariat, das durch den Tod des fich eine Verlegung zu, welche ihn drei Wochen lang an das wurden. Bei Pein halte tein Dienstbote länger als vier bisherigen Juhabers erledigt war. Das erfte, was Herr B. beim Krantenbett feffelte. Sein Prinzipal nahm hieraus Veranlassung, Wochen au 3. Nach einem ärztlichen Gutachten soll die Angeklagte Antritt that, war, daß er seinem ersten Schreiber das Monatsgehalt ihn zu entlassen. Kläger   flagte darauf das Gehalt für die Zeit mit Hysterie behaftet sein. Der Fall läge jedoch nicht so, daß die Angeklagte um dreißig Mart türzte. Der betreffende dankte und ver- vom 1. Oftober bis 31. Dezember v. Js. ein und stützte seinen sich etwa in einem Zustande krankhafter Störung ihrer Geistesthätigkeit ließ am Erſten des nächsten Monats seinen Chef. Dem zweiten Anspruch darauf, daß er nach dem Handelsgesetzbuche sich über befunden habe. Der Staatsanwalt erachtete die Beugin Worms als Schreiber fette der Notar das Gehalt von 100 m. auf sechzig fechs Wochen infolge Krankheit seiner Dienstleistung entziehen müsse, vollständig glaubwürdig und beantragte gegen die Angeklagte eine Mart herab. Dieser Schreiber G., der beim Wechsel des Notariats ehe seinem Prinzipal das Entlassungsrecht zustehe. Die Handels. Geldstrafe von 800 Mart ev. 30 Tage Gefängniß. vier Wochen arbeitslos und daher in äußerster Bedrängniß war, fammer erkannte auf Abweisung des flägerischen Anspruchs, Wildernde Umstände seien mit Rücksicht auf das körperliche Leiden ließ sich das gefallen, und was fam, tann sich der Lefer weil sie die sofortige Entlassung des Klägers für begründet erachtete. der Angeklagten zuzubilligen. Dem Antrage gemäß erkannte der denken, G., ein bis dahin unbescholtener, von seinem früheren Habe der Kläger   sich durch seine Theilnahme an dem Sportfest in Gerichtshof. Chef wegen seiner Tüchtigkeit und Pünktlichkeit geschätzter die Gefahr begeben, zu verunglücken, so sei er auch selbst für die Mensch, unterschlug eine Summe von 180 M., die ihm Folgen verantwortlich. zur Einlieferung an die Post übergeben worden war. Die That tam nach einigen Tagen ans Licht. G. gestand und erklärte sich bereit, die Summe innerhalb vierundzwanzig Stunden zu ersetzen. Der Herr Notar aber ließ, wie er fagte, der Gerechtigkeit ihren Lauf und zeigte den Schreiber der Polizei an. Der Unglückliche, der das Gefängniß und ein entehrtes Leben vor sich sah, ging zum Rhein   und erträntte sich. Damit ist der Fall erledigt". G. ist der erste nicht und wird auch nicht der letzte sein, den das übliche Ausbeutungssystem ins Gefängniß oder in den Tod treibt. Die Lokalblätter melden in kurzen Worten:" Heute ertränkte sich ein Notariatsgehilfe, der Unterschlagungen begangen hatte." Das genügt für die honnete Welt, die in dem Unglücklichen nur den Dieb und den Selbstmörder sieht, aber kein Auge und fein Wort hat für den ausbeutenden Unternehmer, der seine Angestellten mit einem Gehalt lohnt, das sie zum Verbrechen oder zum Verhungern nöthigt.

Versammlungen.

dem sich sofort ein Vortrag Baeplow's über Statistische Er. Ueber Agitation" hält Staningt das einleitende Referat, hebungen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie die Lebens haltung der Maurer Deutschlands  " anschließt. Beide Referenten empfehlen am Schlusse ihrer Ausführungen zwei Resolutionen.

Der Angestellte eines Privat- Detektivbureaus als Gewerbe­gehilfe. Dem Detektivbureau Greif" war im November vorigen Deutschlands  . Magdeburg  , 17. März. Sechste Sizung. Vierter Verbandstag des Zentralverbandes der Maurer Jahres von mehreren, sehr schwer in ihrer Ehre gekränkten Familien- Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen wird in der Debatte vätern der belitate Auftrag ertheilt worden, nach einigen feinen über den 3. Punkt der Tagesordnung fortgefahren. Die eingesetzte alten Herren" zu fahuden, die sich einen Beruf daraus machten, Rommission zwecks Borberathung der Frage, welche Stellung junge Mädchen unter den verschiedensten Vorspiegelungen aus dem der Verband zum Fachorgan einnimmt, hat sich über eine Sause zu locken und dem moralischen Ruin entgegenzuführen. Der Resolution geeinigt, deren Annahme sie dem Verbandstage empfiehlt. Agent Kallenbach, der mit der Ausführung des Auftrages betraut wurde, Dieser Resolution zufolge stellt der Verleger das Blatt dem hatte babei recht viel Pech. Immer, wenn er ben feinen alten Verbande gegen einen zwischen ihm und dem Vorstand zu vers Herren" auf der Spur zu sein glaubte, verschwanden sie wieder. einbarenden Preis bis zum nächsten Verbandstag Seine Chefs erklärten ihn für untauglich und verweigerten ihm für fügung. Diese Resolution fand einstimmige Annahme. Der dritte zur Ver seine 28tägige Arbeit anfänglich jede Löhnung, zahlten ihm dann Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt. aber doch 58 M. R. hatte inzwischen gegen die Firma Greif" die Klage beim Gewerbegericht erhoben. Im letzten Termine erhob der Bertreter der Beklagten neben Spezialeinwänden auch den, Wohlstand und Sterblichkeit. In der österreichischen   Uni- daß das Gewerbegericht garnicht zur Entscheidung der Sache versitätsstadt Graz   wird gegenwärtig ein sehr interessantes Ey fompetent fei. Der Kläger   wäre als Agent nicht Gewerbe­periment gemacht. Um nämlich zu ermitteln, welchen Einfluß der gehilfe. Der Gerichtshof sprach jedoch dem Kläger das Bermögensstand und die Wohnungsverhältnisse auf die Sterblichkeit Recht zu, vor dem Gewerbegericht feine Ansprüche geltend zu und die Todesursachen haben, wird seit Anfang dieses Jahres durch machen. Er befäße nicht die Qualität eines Agenten im rechtlichen die Grazer   Behörden bei jeder Eintragung über diesen Todesfall Sinne des Wortes, da er keine verbindlichen Rechtsgeschäfte ab­die Wohlhabenheit der Verstorbenen mit berücksichtigt. Dies geschieht zuschließen gehabt habe. Auch könne er nach der Art der Bezahlung. in der Weise, daß der Todtenbeschauer auf grund seiner Wahrnehmung die pro Tag berechnet wurde, fehr wohl als Gewerbegehilfe an­in der Wohnung des Verstorbenen den Todesfall in eine von vier gesehen werden. Dem Kläger wurden in einem Theilurtheil noch angenommenen Wohlhabenheitsklassen, die als Reiche, Mittel 72 M. zugefprochen, während die Entscheidung über weitergehende stand, Arme und Nothdürftige bezeichnet sind, einordnet. Forderungen auf Spefenvergütigung von einem Eide des Direttors Selbstverständlich können dabei Irrthümer mit unterlaufen; denn der der beklagten Firma abhängig gemacht wurde. äußere Schein, den der Todtenbeschauer wahrnimmt, tann trügen. Aber immerhin giebt die Größe und die Einrichtung der Wohnung einen Anhalt, um die Bewohner auch auf ihre sonstige Lebenslage mit einiger Sicherheit einschäßen zu können. Jedenfalls ist der Verfuch anerkennenswerth, auf diese Weise zur Klarlegung ber sozialen Verhältnisse beizutragen. Aus deutschen Städten wüßten wir ähnliches nicht zu melden.

In der ersten, welche bezug nimmt auf die Agitation, wird den Mitgliedern zur Pflicht gemacht, noch mehr als bisher für den Verband zu wirken. Besonders soll in den fleineren Städten und Landorten energischer agitirt werden.

Durch die zweite Resolution wird der Verbandsvorstand beauf tragt, die Statistit über die Arbeits- und Lohnverhältnisse der deutschen Maurer sowie über die Mißstände auf Bauten energisch u betreiben und in zweckentsprechender Weise zu veröffentlichen. Die Debatte wird über beide Punkte der Tagesordnung zugleich eröffnet und bewegt sich im Rahmen der von den Referenten gemachten Ausführungen.

Verlegung durch einen Blitz als Betriebsunfall. Den Arbeiter Hering traf ein Blitzschlag in dem Augenblick, als er dabei Die fiebente Sigung, nachmittags, wird vollständig durch die war, vermittels eines Krahnes Steine zu heben, die er zu verladen Diskussion über die beiden Punkte Agitation" und" Statiftit" aus­hatte. Da seine Erwerbsfähigkeit geschädigt worden war, bemühte gefüllt. Es betheiligten sich insgesammt an dieser Diskussion er sich um eine Unfallrente. Die zuständige Berufsgenossen 59 Redner, die alle den Ausführungen des Referenten zustimmten, schaft wies ihn jedoch mit der Begründung ab, er sei ledig und die vom Vorstand geleistete Arbeit im allgemeinen au­lich einer Gefahr des gewöhnlichen Lebens zum Opfer erkannten. In bezug auf Agitation werden aber auch von vielen Schweizerischer Arbeiterbund. Der Bundesvorstand hielt am gefallen. Auf die Berufung Hering's verurtheilte indessen das Rednern neue Anregungen gegeben und Wünsche vorgebracht. Das Sonntag in 3 ürich seine Jahressitung ab, aus deren Ver- Schiedsgericht die Beklagte, ihm die Rente zu gewähren. Die Be- Schlußwort für den verhinderten Referenten nimmt Böm el burg handlungen zu erwähnen find: Herausgabe des Berichts über die rufsgenossenschaft legte nunmehr gegen das Urtheil Rekurs ein. Sie und führt in großen Zügen aus, in welcher Weise der Agitation obligatorischen Berufsgenossenschaften, speziell in der Uhrenindustrie, machte geltend, der Krahn, den Kläger bediente, habe den Blitz nicht ein guter Erfolg gesichert werden könne. Jede einzelne Zahlstelle müsse Theilnahme des Arbeiterjekretariats an den sozialen Stämpfen des anziehen fönnen, die Betriebseinrichtungen hätten also bei dem Unfalle bestrebt fein, möglichst viele Agitatoren auszubilden, denn bei der feine entscheidende Rolle gespielt. Das Reichs- Versicherungsamt nahm erfreulichen Ausdehnung der Drganisation sei es nicht möglich, die Tages, periodische Herausgabe von Mittheilungen des Sekretariats, aber wie das Schiedsgericht das Vorliegen eines Betriebsunfalles an. gewünschte und auch nothwendige Agitation durch die jetzt un­Einberufung bes internationalen Arbeiter= schuß Rongresses auf August 1897, Sammlung der Zur Begründung wurde ausgeführt: Der Kläger   sei im Augenblick des zureichenden Kräfte zu bewältigen. Auch müßten die Kollegen internationalen Arbeiterschutz Gesetze, Niedersehung einer Rom  - Unfalles in erhöhtem Maße der Blizgefahr ausgesetzt gewesen. überall darauf bedacht sein, daß die während der Bausaison ge­miffion, bestehend aus Greulich, Scherer und Lautenschlager, Erfahrungsgemäß sei die Blizgefahr bei einzelnen hohen schaffenen Verbindungen auch im Winter aufrecht erhalten werden. betreffend Kranken- und Unfallversicherung, Eingabe an Gegenständen bedeutend vergrößert. Paeplow macht in seinem Schlußwort nur wenige Aus­Bundesbehörden um Freigabe des Sonnabend- Nachmittags für die Die Hinterbliebenen des Tapezirers Brandt, den der Blitz bei führungen; er legt den Delegirten nochmals ans Herz, nicht nur die Fabritarbeiter immer unter Aufrechterhaltung des Normalarbeits- seiner Arbeit getödtet hatte, wurden in allen Instanzen mit ihren Resolution betreffs der Statistik anzunehmen, sondern auch überall In diesem Falle sprach das dafür einzutreten, daß die Resolution zur praktischen Geltung tages und Inaussichtnahme der Anstellung eines italienischen Ab. Rentenansprüchen abgewiesen. Ad­juntten des Arbeiterfekretariats. Der romanische Adjunkt Heritier Reichs- Versicherungsamt aus, daß ein Unfall burch Blizschlag nur tomme. in Genf  , der nach Lausanne   übersiedeln sollte, darf auch fernerhin könne, wenn die elementare Gefahr durch die Betriebsverhältnisse Resolutionen betreffs Agitation und Statistit einstimmig an dann als Betriebsunfall angefehen und entschädigt werden Nach einigen persönlichen Bemerkungen werden die beiden in Genf   domiziliren. erhöht worden sei. Eine derartige Gefahrenerhöhung erblickte das genommen. Refursgericht nicht in dem Umstande, daß der Getödtete während des fraglichen Gewitters in einem Wohnraume auf einem Schemel stand. Die Kläger   hatten sich hierauf berufen.

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Ein internationaler Kongreß für Sonntagsruhe soll vom 6. bis 9. Juli d. J. auf Anregung der belgischen Regierung in Brüssel   abgehalten werden.

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erklärte sich nach dem Bericht des Kollegen Schuhmacher mit Die Lederarbeiter Versammlung, die am 15. b. M. tagte, den Beschlüssen des Verbandstages einverstanden. Nur gegen die Erhöhung der Beiträge auf 35 Pf. pro Woche wurde eingewendet, daß diese Summe im Verhältniß zu dem schlechten Verdienst der meisten Kollegen zu hoch sei. Ueber diesen Punkt soll eine Ur­

Betheiligung.

Das Reichs- Versicherungsamt hatte einen interessanten Rechts­ftreit zu entscheiden, den der landwirthschaftliche Arbeiter Non gegen Soziale Rechtspflege. die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für die Provinz Sachsen  Der prügelnde Schloffermeister. Gegen eine Klage auf angeftrengt hatte. Noy mußte im April 1895 Mist auf abstimmung herbeigeführt werden. Zum Schluß theilt Rollege Rückfehr in das Lehrverhältniß wandte der etwa siebzehnjährige laden. Während der Arbeit spürte er nach seinen Angaben Schuhmacher mit, daß die Branchenversammlungen jetzt regel­Schlofferlehrling König ein, daß er grob mißhandelt worden sei plötzlich einen heftigen Schmerz an der Hand, der sich inner- mäßig, und zwar Montag vor dem 1. und 15. jeden Monats bei und deshalb das Recht gehabt habe, die Lehre beim Schlossermeister balb einiger Stunden bis zur Unerträglichkeit steigerte. Die Roll, Adalbertstr. 21, stattfinden sollen, und bittet um recht rege Franke zu verlassen. Sein Bater beantragte vor der Kammer V Hand entzündete sich schließlich und Noy mußte sie ärztlich be= des Gewerbegerichts, Herrn Franke zur Herausgabe des Arbeits- handeln lassen. Nach beendetem Heilverfahren war er immer noch Berufsgenossen­buches und zu dem Anerkenntniß zu verurtheilen, daß das in feiner Erwerbsfähigkeit beschränkt. Lehrverhältniß rechtsgiltig aufgelöst sei. Nach einer Beugen- schaft, an die er sich deshalb wandte, lehnte es aber ab, aussage hat der Beklagte und Widerkläger Frante mit ihm eine Unfallrente zu gewähren. Sie meinte, es läge tein einem Rohrstocke immer von oben herunter auf R. ein- landwirthschaftlicher Betriebsunfall vor. später geschlagen, wohin er ihn gerade traf", während drei oder vier Leute bas Schiedsgericht zu gunsten des Klägers entschieden den jungen Mann hielten. Derselbe Zeuge fagte aus, als Frante batte, weigerte sich die Berufsgenossenschaft immer noch. Sie legte feinen Stock fallen ließ, habe der Werkmeister Eckert einen Rekurs ein und machte geltend, lediglich der andauernde Druck bei abgebrochenen Peitschenstiel ergriffen und auch zugeschlagen, der Handhabung der Miftgabel habe die Erkrankung der Hand ver­Auf Befragen erklärte der Zeuge noch, der Zeuge noch, Franke sei noch anlaßt, und dieser Hergang fönne als Unfall nicht angesehen so grob in diesem Falle. Dem werden. grob geworden, wenn ein Fremd Gerichtshof lag ein ärztliches Attest vor, wonach Arm, förper beim Mistschaufeln in die Hand eingedrungen wäre. Nacken und Gefäß des Lehrlings eine große Bahl Das Reichs Versicherungsamt erklärte indessen die von Hantabschürfungen und Striemen bei der Untersuchung auf Einwände der Berufsgenossenschaft für verfehlt. Es erachtete die wiesen. Aus der Art derselben entnahm der Arzt, daß die Schläge Feststellung für entscheidend, daß der Erkrankungsprozeß während mit großer Gewalt geführt worden sein müßten. Der Gebes turzen Beitraums weniger Stunden erfolgte und richtshof tam aber trok alldem zu der Ueberzeugung, daß Frante in der Betriebsthätigkeit des Mistfortens seine Ursache batte. das väterliche Büchtigungsrecht, das ihm zustand, nicht über- Auch derartige Gesundheitsschädigungen feien Unfälle im Sinne schritten habe, und verurtheilte K., sofort in die Lehre zurückzu- des Unfall- Versicherungsgesetzes. gehen.

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,, Laffet die Kindlein zu mir kommen." Wie dies Bibelwort zuweilen vom Unternehmerthum in die Praxis umgesetzt wird, lehrte

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Gerichts- Beitung.

Arbeiter Bildungsschule. Sonnabend Abend von 8-9% Uhr: Südost= fchule, Waldemarfir. 14: Nationalötonomie( Allgemeine Uebersicht der ver­ichtebenen Wirthschaftsstufen. Entwickelung der bürgerlichen theoretischen Herr Dr. nationalötonomie. Die Marr'sche Werth- und Mehrwerth Lebre). Conrad Schmidt  . Nord Schule, Brunnen- Straße 25: Natur- Ertenntniß. antike und moderne Naturbetrachtung. Problem der Weltbildung im Alterthum. Griechische Weisheit und biblische Ueberlieferung. Die Entthronung der Erde aus ihrer bevorzugten Stellung im Weltenall. Mechanistische Auffassung und experimentelle Forschung. Die Einreihung des Menschen in bas Naturganze [ Lamart Darwin]. Das Seelenproblem. Atomismus und Materialismus. Grenzen der Natur- Erkenntniß). Herr Dr. C. Joël. Deutsch und Rede- lebung fällt in dieser Woche wegen plöglicher Erkrankung des Lehrers aus. Die Lesehalle der Arbeiter- Bildungsschule, Brunnenstr. 25, ift wochen­tags von 6-9 Uhr, Sonntags von 4-9 Uhr, unentgeltlich für jedermann geöffnet; die Geschäftsstelle der Schule N., Brunnenstraße 25, die den Vereins­vorständen zur Bermittelung von Vorträgen wissenschaftlichen Charakters zur Berfügung steht, ist ebenfalls von 6-9 Uhr nachmittags geöffnet.

Arbeiter- Sängerbund Berlins   und Umgegend. Borsigender Ad. Neumann, Bafewalkerstr. 3. Alle Renderungen im Vereinstalender sind zu richten an Friedrich Kortum, Manteuffelfir. 49, v. 2 Tr.

Arbeiter- Raucherbund Berlins   und Umgegend.

Menderungen in

Vereinstalender find zu richten au Sermann Braunschweig, Dresdener

straße 80, 2. Hof, 4 Tr.

Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter, Filiale Berlin   3. Heute, abends 8% Uhr, Manteuffelstr. 46: Mitglieder- Bersammlung. Kaffenbericht. Berschiedenes. Filiale Berlin   4. Heute, abends 8% uhr, bet Frig Wilte, Andreasstr. 26: Mitglieder- Versammlung. Filiale Berlin 5. Seute, abends 9 Uhr, bei Koplin, Lothringerftr. 68: Mitglieder- Bersammlung. Filiale Charlottenburg  . Seute, abends 8 Uhr, im Reſtaurant Leder, Bismarckstr. 74: Mitglieder- Berfammlung. Filiale Nirborf. Heute, abends 8% Uhr, bet Breßler, Stethenftr. 69: Mitglieder- Versammlung. mai ereinigung felbändiger B, ben 22. Vlars, abends 10 up, bet Freie Barbiere, Friseure Perrücken­

Babtel, Rosenthalerstr. 67: Bersammlung. Borlesung.

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Freireligiöse Gemeinde. Gonntag, den 20. März 1897, vormittags 9 Uhr..

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Gäste willkommen.

eine Verhandlung, die jüngst vor der Kammer VII des Gewerbe- Chriftliche Nächstenliebe. Aus Halle a. S. wird uns vom gerichts vor sich ging. Beklagt war der Inhaber einer 18. März geschrieben: Vor der hiesigen Straftammer hatte sich Rolportage- Buchhandlung namens Doch o w. Als Kläger   Frau Pastor Anna Pein geb. 3acke in 3schortau bei erschien ein blasser, schwächlich gebauter Junge von noch nicht ganz Delizich, 26 Jahre alt, welche wegen Mißhandlung mit 50 Mart 14 Jahren, der noch den Konfirmationsunterricht besucht und vom Geldbuße vorbestraft ist, wegen gefährlicher Körper Schulunterricht dispensirt ist. Er wurde durch seine Mutter ver verlegung und Nöthigung zu verantworten. Die Angeklagte Rofenthalerstr. 38: Bersammlung. Freireligiöse Borlesung. Um 11 Uhr vorm. treten, eine Wittwe, die nach ihren Angaben wegen eigener hat häufig mit ihrem Dienstpersonal auf dem Kriegsfuße gestanden, was ebendaselbst: Bortrag des Herrn Waldeck Manasse: Mohamet und seine Lehre". Kräntlichkeit hauptsächlich auf den Verdienst des fleinen Burschen sich schon daraus ergiebt, daß sie nach Angabe des dortigen Nachmittags 5 Uhr, in Steller's Festfälen, Koppenftr. 29: 52. Stiftungsfeft. angewiesen ist. Die Frau wollte nicht einen Lohnrest einbüßen, Amtsvorstehers, Major von Busse, seit 1889 etwa dreißig Sozialdemokratischer Agitationsverein für den Reichstags- Wahlkreis auf den der Beklagte Anspruch erhob, indem er dem Knaben untor Dienstmädchen gehabt hat. Sie wurde beschuldigt, am Stralsund   Franzburg   Rügen  . Sonntag, den 21. d. M., vormittags 10 Uhr: rette Bestellung von Schriften vorwarf. Der Junge bestritt die Be- 18. November v. J.( Bußtag) ihr Dienstmädchen, die 17jährige Sigung bei inte, Jubenſtr. 36. Bildungsverein Mehr Licht". Sonntag, den 21. März, abends 6 Uhr, hauptungen Dochow's. Er und feine Mutter führten dann folgendes Anna Worms aus Schellbach, widerrechtlich mit Gewalt zum Alexanderftr. 27e: Bersammlung. Bortrag des Genoffen Manfred Wittig- Leipzig aus. Früh 8 Uhr habe seine Arbeit begonnen. Dann sei er auf Verbleiben im Dienste veranlaßt, und um ihr Bureden" wirksamer über: Ada Negri  , die Dichterin des italienischen Proletariats." Darauf: Ge felliges Betsammensein. die Tour" gegangen, um erst abends entweder nach dem Geschäft zu gestalten, das Mädchen mit einem Milchtopfe ins Gesicht ge­Moabiter Naturheilverein. Sonntag, den 21. März, abends 7 Uhr, im zur Abrechnung zurückzukehren, oder auch, wenn es zu spät geworden schlagen zu haben, sodaß es blutende Verlegungen davontrug. Bereinstotal, Restaurant der Moabiter Martihalle am Arminiusplay: Bortrag war, nach Hause zu gehen. Auf das Mittagessen habe er somit verzichten Die Frau Pastor bestreitet, die Worms   absichtlich verlegt zu mit Demonfiration am lebensgroßen Torfo. Gäfte willkommen. Tischler- Verein. Heute Abend 8% Uhr, Melchiorstr. 15: Bersammlung. müssen und an eine Mittagspause sei auch nicht zu denken gewesen. haben und meint, sie hätte ihre Dienstmädchen immer " Bortrag. Tamen haben Zutritt. Häufig sei er erft um 12 Uhr nachts nach Hause gekommen und gut" behandelt. Die Zeugin Worms  , die übrigens einen Tourinen- Klub Ruf". Heute Abend: Großer Wiener Mastenball, Dranien­vor 10 Uhr habe er fast nie das Geschäft verlassen, wenn er bescheidenen und netten Eindruck macht, bekundet, Frau Pastor habe, ftraße 180 bei Rautenberg. Billets find im Vereinslotat, Dresdenerftr. 68 bei abends dort abrechnen mußte. Manchmal hätte er fchon um nachdem sie einige Tage im Dienste war, angefangen zu schelten und Scholz, zu haben. You anarchistischer Seite werden wir ersucht, bekannt zu geben, daß die 8 Uhr gehen können. Und dafür erhielt der Knabe 8 M. Wochen zu schimpfen und dabei u. a. geäußert:" Scheren Sie sich zum vorgestern polizeilich inhibirte Märzfeter der Anarchisten am Montag, den 22. d. W.. und gelegentlich' mal eine fleine Provision für Teufel! Sie können ja gar nichts; machen Sie, daß Sie mit Ihrem abends 8 Uhr, im Englischen Garten, stattfindet.

John

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