Freiheil

Nummer 821. Jahrgang

Einzige unabhängige Tageszeitung Deutschlands

Saarbrücken, Samstag, 23. Sept. 1933

Chefredakteur: M. Braun

Es sinnt Gewalt und List nur dies Geschlecht, was will, was soll,

was heißet denn das Recht? Hast du die Macht, du hast das Recht auf Erden. Selbstsüchtig schuf der Stärkre das Gesetz, ein Schlächterbeil zugleich und Fange­netz für Schwächere zu werden. Chamisso.

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Des Reichskanzlers Kronzeuge

Leipzig : Ein Narr als Führer" der deutschen ..bolschewistischen Revolution"

Die wahren Angeklagten

D. F. Wir haben über den sogenannten Gegenprozeß in London ausführlich berichtet und gedenken auch über den Leipziger Prozeß möglichst ausführliche Berichte zu bringen. Es ist kennzeichnend für die Taktik der national sozialistischen deutschen Regierung, daß sie ihrer Presse nicht die Möglichkeit gegeben hat, über die Aussagen in London eingehend zu berichten, dagegen für die weiteste Verbreitung der Verhandlung von Leipzig durch Presse und Rundfunk sorgt. Wir werden unseren Lesern die Mög lichkeit geben, sich auch über den Prozeß von Leipzig ein eigenes Urteil zu bilden, wie sie das auf Grund unserer Berichterstattung über London tun konnten. Dabei machen wir darauf aufmerksam, daß wir zunächst auf gleichgeschaltete Berichterstattung ange­wiesen sind. Allerdings haben wir uns die Möglichkeit ge sichert, diese Berichte, die schon am ersten Tage retuschiert waren, angemessen zu ergänzen.

Der Präsident hat gleich bei Beginn der Vernehmung van der Lubbes die Echtheit seines holländischen Reise passes festgestellt. ungeklärt aber bleibt, warum ein ü", bas es im Holländischen nicht gibt, statt einem u" im Namen steht. Die Erzählung van der Lubbes, daß in irgendeinem Asyl irgendein Stromer die beiden ü- Punkte in den Paß gesetzt habe, ist so unglaubwürdig, daß man sich doch wundern muß, wie der Senatspräsident Dr. Bünger eine solche Erklärung so ohne weiteres hinnehmen

kann.

Van der Lubbe bestreitet, sich als Nationalsozialist aus gegeben zu haben. Auch habe er nie in Heimen dieser Partei übernachtet. Er lacht aber lautlos vor sich hin, als nationalsozialistische Zeugen beschwören, er sei nicht der Mann, der tagelang die Freundschaft nationalsozialistischer Ortsgrößen in Sachsen angenommen hat. Als der Prä­fident ihm sagt: Ich warne Sie, lachen Sie nicht mehr, die Sache ist hier furchtbar ernst," lachte van der Lubbe dennoch wieder und sagt ehrlich, die ganze Ver­handlung komme ihm komisch vor. Der Gerichtshof ist sehr duldsam. Er begnügt sich mit dieser komischen Er­klärung des Angeklagten, ohne ihn weiter zu beknien. Vielleicht findet van der Lubbe auch das komisch, und darin hätte er recht.

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Vielleicht ist Lubbe gar nicht so dumm bei seinem Lachen. Er wird sich überlegt haben, was wohl mit einem Zeugen geschähe, der hier aussagte, van der Lubbe sei mirklich der Mann, der da die Gastfreundschaft von ört­lichen Nazigrößen genossen hat. Er hatte noch mehr Grund zum Lächeln, wenn richtig ist, daß der Zeuge Keil aus dem Konzentrationslager zum Prozeß gebracht worden ist, um in voller Freiheit" seine Aussage zu machen und nach der Freiheit" des Prozesses dann ins Konzentra tionslager zurückzukehren zur weiteren Behandlung. zur weiteren Behandlung. Van der Lubbe, der Hauptangeklagte dieses Monstre Prozesses, der Kronzeuge des deutschen Reis­kanzlers für die Notwendigkeit des Niederschla­gens der ganzen deutschen Arbeiterbewegung, gibt an, Die Anklageschrift überhaupt nicht ge. Iesen zu haben. Auf die Frage des Präsidenten, ob sie ihm verdolmetscht worden sei, antwortet er erst: ,, Nein!" und auf die weitere Frage, ob sie vielleicht teil weise verdolmetscht worden sei, lautet die Antwort: ,, Mög­lich." Was soll man dazu sagen? Ein Angeklagter, um dessen Kopf es geht, beachtet überhaupt nicht die Anklage­schrift. Entweder ist er ein armer Narr, oder er weiß sich irgendwie gesichert.

Er sagt aus, daß seine Augen am 28. Januar 1933 viel schlimmer geworden seien, und er habe die Universitäts­klinik aufgesucht. Noch Ende Februar, am Brandtage, war er halb blind. Und dieser Mensch mit geschwächtem Augen licht soll die Fassade des Reichstags hinaufgeklettert sein, um an Dutzenden Stellen allein Feuer anzulegen! In einem Gebäude, das ein wahres Labyrinth von Gängen, Sälen und Zimmern ist. Ein riesiges Bau, in dem sich zu rechtzufinden. jeder Wochen braucht.

Der Präsident stellt fest, daß van der Lubbe schon mit 16 Jahren Kommunist gewesen ist. Als Beweis ergibt sich allerdings nur, daß van der Lubbe mit einem Stu denten befreundet war, der anarchistische Ideen gehabt haben soll, und daß er Beziehungen zu holländischen Kommunisten gehabt hat. Ob er kommunistische Schriften verfaßt hat? Nein! Ob er ein kommunistischer Redner

war? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Er gibt nur ver­worrene Auskünfte.

Nur eins ist gewiß, daß van der Lubbe seit mindestens 1931 nicht mehr der Kommunistischen Partei angehört. Beiträge haterseitdem nicht mehr bezahlt. Sein Parteimitgliedsbuch hat er vorsichtshalber behalten. Schon im Jahre 1929 ist er einmal aus der Kommu­nistischen Partei ausgetreten. Vielleicht ist er schon seit dieser Zeit, also seit vier Jahren, nicht mehr Parteimitglied.

Jedenfalls erklärt van der Lubbe, so unsicher und un­klar auf sonstige Fragen seine Aussagen auch sind, ent schieden und immer wieder, daß er nicht mehr Kommunist ist.

Van der Lubbe soll seine politischen Ziele entwickeln. Es wird ihm nahegelegt, es in seiner holländischen Mutter­sprache zu tun, wenn es mit dem Deutschen hapert. Er kann auch das nicht. Kein Wunder, denn alle seine poli tischen" Antworten haben ja schon gezeigt, daß er sich in sehr wirren Ansichten bewegt. Der erste Prozeßtag schließt mit der eindringlichen Mahnung des Vorsitzenden an den Angeklagten, sich bis zum nächsten zu überlegen, aus welchen Gründen er vor Jahren die Kommunistische Bar­tei verlassen hat. Vielleicht macht sich van der Lubbe über Nacht eine Aussage zurecht. Niemand würde seine Be­hauptung widerlegen können, denn wer kann missen, was in einem geistig und moralisch so minderwertigen Menschen vorgeht. Vielleicht findet van der Lubbe aber die Frage des Vorsitzenden nur wieder recht komisch und ant­wortet mit einem Lachen. Vielleicht ist dem Angeklagten der ganze Prozeß komisch.

Das jedenfalls hat schon der erste Tage gezeigt, daß es an Verrücktheit grenzt, glauben zu machen, dieser ehe­

malige Fürsorgezögling, dieser wiederholt vorbestrafte Kriminelle, dieser Parasit und Schwäger, der seit Jahren aus der holländischen Kommunistischen Partei ausgetreten ist, wenn er nicht ausgestoßen wurde, dieser Vagabund van der Lubbe sei von deutschen Reichstagsabgeordneten in die angeblichen Geheimpläne der kommunistischen Führer zur Entfesselung der Revolution in Deutschland einge= weiht worden und habe das Flammensignal zum Aufstand geben sollen!

Dasaberist vom deutschen Reichskanzler, ist vom preußischen Ministerpräsidenten Göring in der Brandnacht in die ganze Welt gerufen worden. Mehr noch! Kanzler und Ministerpräsident haben behauptet, dieser Landstreicher van der Lubbe sei das Symbol der kommu nistisch sozialdemokratischen Einheits front. Er habe seine Beziehungen zur Sozialdemo kratie zugegeben. Das war ja doch die Begründung, mit der man die gesamte sozialdemokratische Presse Preu­gens unterdrückt und den gewalttätigen, ungesetzlichen Kampf mit Folterungen und Mord gegen die Sozialdemo­kratie einleitete.

Schon der erste Prozeßtag hat die Lügenhaftigkeit des deutschen Reichskanzlers und des preußischen Minister­präsidenten vor der ganzen Welt enthüllt. An diesem Ein­bruck wird keine Regie der künftigen Prozeßführung etwas ändern können.

Ein notorischer Lump war der nationalsozialistischen Regierung gerade gut genug, um als Werkzeug für die Unterdrückung der deutschen Arbeiterschaft zu dienen. Van der Lubbe ist ein Lump. Niemand wird es bestreiten. Und was sind die andern?

Der zweite Tag

Fememörder Heines meldet sich

Leipzig , 22. Sept. Das Interesse von Publikum und Presse war am Freitag unvermindert start. Die Kontrolle wird mit gleicher Strenge durchgeführt, da die Zuhörerkarten nur immer für einen Tag Gültigkeit haben, sind die Zu­hörerbänke neu besetzt. Auch die Photographen sind wieder anwesend, während die Tonfilmoperateure ihre Apparate heute nicht mehr aufgestellt haben.

Die Donnerstagverhandlung hatte die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über seine Ankunft in Berlin im Februar gefördert. Es wird nun festzustellen sein, was van der Lubbe in Berlin in den Tagen bis zum Reichstagsbrand getrieben hat. Da bet dieser Gelegenheit auch die Brandstiftung selbst voraussicht­lich schon zur Behandlung kommen wird, ist zur heutigen Verhandlung bereits der sachverständige Branddirektor Dr. Ing. Wagner geladen. Dem Angeklagten van der Lubbe werden, nachdem er in der Anklagebank Plaz genommen hat, die Fesseln sofort abgenommen.

Der Beginn der Verhandlung

verzögert sich um eine gute Viertelstunde. Nach Eröffnung der Tigung nimmt der Oberreichsanwalt zu folgender Er­klärung das Wort: Ich habe heute morgen ein Telegramm von SA.- Oberführer, Polizeipräsident, Preußischer Staats­rat Heines folgenden Inhalts bekommen: Im Braunbuch und in der in- und ausländischen Presse werde ich der Brandstiftung im Reichstagsgebäude verdächtigt. Ich war vom 26. Februar bis 1. März in Gleiwiz und habe dort im Hotel Haus Oberschlesien" gewohnt und bin in Gleiwit von vielen Personen gesehen worden. Ich bitte das Gericht, mich gegen diese Verdächtigung zu schützen." In einem Teil der ausländischen Preffe," so fährt der Oberrei Hsanwalt fort, ist die Behauptung verbreitet worden, daß der Absender des Telegramms, Polizeipräsident Heines, Anführer trdischen Gang in das Reichstagsgebäude eingebrochen sei und den Brand gelegt habe.

Ich werde mir vorbehalten. entsprechende Anträge zu stellen, wenn dieser Komplex zur Sprache kommt." Der zweite Anklagevertreter, Landgerichtsdirektor Parisius,

weist darauf hin, daß in einem Teile der Preffe die Aussagen der Zeugen über van der Lubbes Aufenthalt in Sörmemiz so wiedergegeben worden seien, daß daraus der Anschein ent­stehen könnte, als wenn diese Zeugen gestern etwas anderes ausgesagt hätten, als im Vorverfahren. Ich bitte festzu­stellen, so erklärt er, daß das, was diese Zeugen gestern hier bekundet haben, übereinstimmend ist mit dem, was sie schon im Anfangsstadium des Verfahrens bekundet haben. Auch der Vorsitzende stellt fest, daß die Zeugen gestern genau das­selbe ausgesagt haben, wie in der Voruntersuchung.

Der Vorsitzende gibt dann zunächst dem medizinischen Sach­verständigen Geh. Rat. Dr. Bonnhoeffer das Wort zu einem Gutachten über den Gesundheitszustand van der Lubbes. Der Sachverständige führt aus: Ich hatte van der Lubbe vom 20. bis 25. März 1983 mehrfach eingehend untersucht. Das Bild, das der Untersuchte damals geboten hat, war das eines körperlich kräftigen Menschen, der es ablehnte, an irgendwel= cher Krankheit zu leiden. Das damalige Bild wich inso­fern von dem ab, das der Angeklagte bei der gestrigen Verhandlung bot, als es damals feinerlei Schwierigkeiten bereitete, mit ihm in Kontakt zu kommen und sich mit ihm zu unterhalten.

Er hatte etwas durchaus Selbstsicheres, sogar etwas Ueber­mütiges. Auch damals lächelte oder lachte er bei Situationen, die ihm aus irgendeinem Grunde komisch erschienen. Die Möglichkeit, sich mit ihm zu unterhalten über den Tatbestand und über seinen Lebensgang, war durchaus gegeben. In man= chen Dingen war er zurückhaltend, namentlich über seinen letzten Weg von Holland nach Berlin . Der unmittelbare An­laß für die Untersuchung war ein Hungerstreit, der damals von ihm im Untersuchungsgefängnis beabsichtigt war, weil er drei Wochen lang den Wunsch hatte, daß die Sache beschleu­nigt werde. Der Angeklagte hat uns dann auch Motive seines Handelns angegeben und dabei keinen Zweifel darüber gelas­sen, daß es sich um eine Aktion von ihm handelte, die aus tommunistischen Gedankengängen hervorgegan gen war. Er habe ein Vorbild sein wollen für andere.

Ich habe keinen Anhaltspunkt gewonnen zu der Annahme, daß etwa eine psychische Störung bei ihm vorliegen tönnte.

Verteidiger Dr. Seuffert: Es ist mir aufgefallen,

daß van der Lubbe, als ich mit ihm allein war, plößlich in leidenschaftliche Erregung kommt, die dann zwar wieder ab