Nach der Pause wird die Vernehmung Taneffs fortge­fest. Auf die Frage, welche Funktionen er im 3entralfomi­tee der fommunistischen Partei Bulgariens gehabt habe, er­flärt der Angeklagte: Darüber will ich keine Auskunft ge= ben, um nicht etwa der bulgarischen Polizei Material in die Hände zu spielen. Auf Fragen teilt er weiter mit, daß er am 20. Oftober 1932 wieder in Moskau eingetroffen sei, wo er bis zum 22. Februar 1983 gewohnt habe. Dort habe ihn auch Popoff bis zu dessen Abreise wiederholt besucht. Am 24. Feb­ruar will Taneff in Berlin eingetroffen sein.- Vorsißen­der: Mit einem Paß, der zwar ihr richtiges Bild zeigte, aber den falschen Namen Deneff trug.- Taneff: Diesen Paß habe ich von bulgarischen Emigranten in Moskau be­femmen. Vorsitzender: In der Voruntersuchung haben Sie zunächst behauptet, den Paß hätten Sie sich in Wien verschafft, während Sie doch tatsächlich garnicht in Wien gewesen sind. Taneff: Ich habe diese falschen Aftenangaben in der Voruntersuchung gemacht, weil ich da­nals den Weg verschweigen wollte, den ich eingeschlagen hatte. In Berlin bin ich von Popoff abgeholt worden.

Lubbe schüttelt sich vor Lachen

Es entspann sich dann eine längere Erörterung über den Paß des Angeklagten Taneff. Präsident Bünger stellt fest, daß Taneff wiederholt selbst gesagt habe, der Paß könne von ihm nicht anerkannt werden. Erst habe er behauptet, der Paß sei echt, was insofern nicht richtig sei, als er einen an­deren Namen aufweise. Um so unerhörter sei es, wenn er dann später die Beschuldigung erhoben habe, daß der Paß während der Untersuchung gefälscht worden sei. Der Ange­tlagte an eff betont, daß er vor dem Untersuchungsrichter festgestellt habe, daß der Paß falsch sei. Als er dann den deut­schen Stempel beim Grenzübertritt nicht fand, habe er ge= glaubt, daß der Paß geändert worden sei, während er im Gefängnis saß. Der Vorsitzende erklärt, daß er zugun­sten des Angeklagten annehmen wolle, daß hier ein Mißver­ständis vorliege.

R.-A. Dr. Seuffert fragt den Angeklagten Taneff, ob ez van der Lubbe früher schon gefannt habe.

Taneff: Woher soll ich ihn kennen? Ich verstehe fein Wort Deutsch . Wie sollte ich überhaupt mit ihm zusammen tommen? R.-A. Dr. Teichert: Ich möchte feststellen, daß bei dieser Frage der Angeklagte van der Lubbe sich vor Lachen schüttelte.

Auf die Frage des Oberreichsanwaltes nach dem Zweck ſet­nes Berliner Aufenthaltes erklärt Taneff, er sei vom Zen­tralfomitee der bulgarischen Partei beauftragt gewesen, ge­meinsam mit Popoff die Kampagne für die Amnestierung der bulgarischen Emigranten zu fördern. Berlin sei für diese Arbeit das geeignete Zentrum gewesen.

Torgler erhebt sich

Als Lester der Angeklagten wird nun der frühere kommu

Gericht oder was sonst?

Zusammenstöße

Tag und Nacht gefesselt"

Zur Bernehmung des bulgarischen Kommunisten Dimi troff tragen wir nach ausländischen Berichten kennzeich­nende Aeußerungen des Bulgaren nach:

Das Attentat auf den König und den Kathe= drale Brand bezeichnet Dimitroff als unüberlegte Taten von Terrorgruppen. Ich war zu jener Zeit in Mo3­fau und fenne Einzelheiten nur aus der Presse."

Das Attentat auf die Sofioter Kathedrale wurde doch von einem fommunistischen Geheim bund organi­siert, wenigstens nach den uns vorliegenden Berichten," sagt der Präsident.

Dimitroff bestreitet. Das Attentat sei von der Kommunistischen Partei verurteilt und wahrscheinlich von Gegnern der Partei organisiert worden.

,, Uebrigens hätte ich," erklärt Dimitroff auf eine Bemer­fung, die seine Angaben inzwischen anzweifelt, die nötigen Beweismomente vorbringen können, wenn ich frei meinen Verteidiger hätte wählen können." Sie haben doch einen Verteidiger," erwidert der Prä­fident.

Ja, aber feinen, in den ich Vertrauen habe! Er hätte mir die nötigen Dokumente nicht beschafft." Oberreichsanwalt Dr. Werner fragt den An­geklagten, ob er seinen Verteidiger überhaupt ersucht habe, dieses Material zu beschaffen.

Nein, ich habe kein Vertrauen!" erwidert Dimitroff heftig.

Präsident Bünger erklärt, daß die Anträge auf Zulassung der Verteidiger im Einklang mit den in Frage kommenden Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches erledigt wurden. Dimitroff zuckt mit den Achseln.

" Ich bin ständig provoziert worden!" jagt Dimitroff . " Ich rüge diesen Ausdruck," erwidert der Präsident.

" Die ganze Boruntersuchung war eine un

geheuerlich feit," ruft Dimitroff .

Ich weise diesen Ausdruck ebenso entschieden zurück," jagt der Präsident.

Der Präsident mahnt ihn ein letztes Mal zur Ruhe. Dimitroff bittet, feine Aufregung zu entschuldigen. Sechs Monate size ich im Gefängnis, vier Monate war ich Tag und Nacht gefesselt und dabei bin ich voll= ständig unschuldig; darum bin ich aufgeregt." Ob Sie schuldig oder unschuldig sind, wollen wir nun untersuchen," erwidert der Präsident auf die Worte des Angeflagten, der wegen seines unbändigen Temperamentes starken Eindruck macht.

*

niftische Reichstagsabgeordnete Toraler vernommen. Er Gerechtigkeit gleichgeschaltet!

erflärt u. a.: Ich möchte meine ersten Worte in diesem Pro­zeß mit der wahrheitsgemäßen Feststellung beginnen, daß ich völlig unschuldig bin, daß ich mit dieser verbrecheri­schen Reichstagsbrandstiftung nicht das allermin­deste zu tun habe, weder mittelbar, noch unmittelbar. Aus diesem Bewußtsein meiner völligen Unschuld heraus und aus Empörung darüber, daß man mich und meine Partei mit dieser Brandstiftung in irgendeine Beziehung bringt, bin ich am Tage nach der Brandstiftung freiwillig ins Polizeipräsi­dium gefahren, um zu protestieren, daß man mich und meine Partei mit dieser Brandstiftung in irgendeine Beziehung bringt.

Vorsitzender( unterbrechend): Was Sie eben sagten, geht schon auf die Tat ein. Es handelt sich jetzt aber um Fest­stellungen der Person.

Angeklagter Torgler : Herr Präfident, ich habe fieben Monate unschuldig in Haft gesessen und muß doch die erste Gelegenheit bennzen, der Oeffentlichkeit und der Welt zu sagen, daß ich mit dieser Brandstiftung nichts zu tun habe. Sieben Monate bin ich im Untersuchungsgefäng nis gewesen, davon fünf Monate Tag und Nacht gefesselt. Ich habe das ansgehalten, weil ich wnßte, daß ich es un fchuldig erleibe, weil ich tommunistischer Funktionär bin und weil ich mit aller Tattraft und Begeisterung, der ich fähig bin, mich für die Interessen der werftätigen Bevölke= rung Deutschlands eingesetzt habe.

Der Angeklagte schildert zunächst seinen äußeren Lebenslauf. Er sei als Sohn eines Arbeiters der städtischen Gasanstalt geboren. Er wäre gern Volksschullehrer geworden, wurde aber wegen der Armut seiner Eltern nach Beendigung der Gemeindeschule faufmännischer Lehrling in einem Herren­modengeschäft. Im Dezember 1914 wurde er zum Militär eingezogen. Fünf Monate war er Armierungssoldat in Rus­fisch- Polen . Später fam er als Infanterist an die Westfront. Bei Ausbruch der Revolution hat er als Vorsitzender des Arbeiter- und Soldatenrates in Neuruppin gewirkt. 1924 wurde er dann in den Reichstag gewählt. Torgler schildert dann seinen polittschen Werdegang und führt u. a. aus: Ich möchte mit aller Betonung, auch mit einer gewissen Berech tigung und ohne Uebertreibung sagen, daß der Kampf für den Sozialismus zum Sinn und Inhalt meines Lebens ge= worden ist. Was ein Mensch an Idealismus aufbringen fann, das habe ich für die Sache der Arbeiterschaft aufge= bracht, und ich werde auch weiterhin nicht ruhen, mich für die Sache der deutschen Arbeiterklasse einzusetzen.

Ich gebe zu, daß bei mir eine gewisse Beeinflussung durch meine Mutter vorlag. Meine Mutter ist seit 50 Jahren Sozialistin.

Mit Bollendung des 18. Lebensjahres wurde ich Mitglied der Sozialdemokratischen Partei. 1919 wurde ich Mitglied der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei, der ich bis zur Gründung der Kommunistischen Partet angehörte. Seit Tezember 1920 bin ich Mitglied der Kommunistischen Partei

Zeutschlands. Im Herbit 1925 wurde ich Vorsitzender des

Beamtenausschusses des Reichstags. In den letzten Jahren wurde ich Vorsitzender der kommunistischen Reichstagsfrak­tion. Dem Zentralfomitee der Kommunistischen Partei habe ich nicht angehört.

war ich noch Mitglied des Preußischen Staatsrates unb 1929

Im letzten Jahre war ich Herausgeber des Mitteilungs­blattes der fommunistischen Fraktion Der rote Wähler", fonst bin ich nicht als Herausgeber in die Erscheinung getre­ten. Landgerichtsdirektor Parrisius verliest dann den Schluß eines Artikels, den Torgler im Februar 1988 in die­fer Zeitschrift veröffentlicht hat. Darin werden die Arbeiter anfaefordert, nicht abzuwarten, was der Stimmzettel am 5. März bringt, sondern durch die Tat gegen den faschisti­fchen Terror" vorzugehen. Der Angeflagte Toraler befennt fich als Verfaffer dieses Artikels, meint aber, auf diesen Ar­titel und seine Motive erst dann einzugehen, wenn der Prä­sident den Zeitpunkt vorschlage. Borfißender: Einst­weilen wollen wir den Artikel auf sich beruhen lassen.

Der Angeklagte Toraler weist auf meurere bei den Akten befindliche Briefe der Angehörigen van der Lubbes hin, in denen von einer fommunistischen Arbeiterpartei die Rede sei. der, wie Torgler behauptet, die Freunde van der Lubbes und sicherlich van der Lubbe selbst angehört haben.

Diese tommunistischen Arbeiterparteien in den einzelnen Ländern, betont Torgler , seien fleine Gruppen von Lenten, die mit den Kommunistischen Parteien und mit der toma

Wir lesen in der Post Scripta" der Haagschen Post" unter anderem:

In Leipzig begann dieser Tage vor dem hohen deutschen Rat der Prozeß gegen die sogenannten Reichstags­

brandstifter. Es ist nicht zu hoffen, daß in Leipzig Rechi getan und gesprochen wird; denn in Deutschland ist auch die Gerechtigkeit gleichgeschaltet; d. h. Männer von Charakter, die nicht einer Meinung mit den National­sozialisten sind, werden aus Amt und Würden verjagt. Zweitens sind die deutschen Richter nicht mehr unabhängig und unabsetzbar. Drittens aber verlangt man heute von den deutschen Richtern und erreicht es auch, daß nicht das Recht den ersten Plaz ein­nimmt, sondern der nationalsozialistische Staat, die nationalsozialistische Regierung und die nationalsozialistischen Regierungs­personen. Das Recht tommt im Dritten Reich gulegt, fofern es überhaupt an die Reihe tommt. Es trifft sich außerdem sehr unglücklich, daß man turz vor diesem aussehenerregenden Prozeß den letzten Mann mit Charakter und Mut aus dem deutschen Justiz= dienst gejagt hat: Fischer. Er hatte sich geweigert, bei seiner Amtsausübung den Hitlergruß darzubringen, was alle anderen Richter tun. Deshalb wurde er, wie deutsche Presseberichte mitteilen, fofort in Schuzhaft genommen und noch an demselben Tage ins Konzentrationslager auf dem Heuberg eingeliefert. Nicht ausgeschlossen, daß er bald wieder zu Frau und Kindern zurückkehrt... in einem verschlossenen Sarg.... In einem Land, in dem solche Zustände herrschen, ohne daß auch nur ein Mensch dort oder jedenfalls das, was man dort so nennt, es wagt. zu protestieren, fann und darf man selbst von dem höchsten Rat faum Gerechtigkeit erwarten...

Urteil schon gefällt!

Wozu noch die Leipziger Komödie

" Sie glauben doch selbst nicht, daß die Bolschewisten den Reichstag angezündet haben," erflärte eines Tages Pro­fessor Fuchs, ein Pastor in Eisenach , einer Frau, die dann als Zeugin in einem Verfahren gegen den Professor auftrat. Als die Frau ihn fragte, ob die Nationalsozialisten den Brand gelegt hätten, ich wieg der Professor. Wegen dieses Tatbestandes" hat ihn soeben ein Weimarer Gericht zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

Fuchs war noch angeklagt, sich über angebliche Be­gleitumstände bei der Festnahme" des früheren Reichs­tagsabgeordneten Sollmann geäußert zu haben. Bekannt­lich ist Sollmann nicht festgenommen wurden, sondern er wurde von braunen Banditen in seiner Wohnung über­fallen und stundenlang gefoltert. Das Sondergericht hütete sich vor einer Beweisaufnahme, sprach aber den alten Pro­fessor und Pastor wegen Schweigens schuldig. In Leipzig wird noch Prozeß gemacht, aber in Weimar ist das Urteil schon gefällt.

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Leipzigs Arbeiter auf dem Posten

Das Leipziger Polizeipräsidium beschwert sich in einer öffentlichen Verlautbarung darüber, daß in den letzten Tagen die oppositionelle Agitation an Umfang weiter zunimmt, und erklärt hierzu:

Immer wieder versuchen staatsfeindliche Elemente, durch Verbreitung von Flugblättern Unruhe in die Bevölkerung an tragen und gegen die Staatsregierung aufzuwiegeln. Besonders wegen des Prozesses gegen die Reichstagsbrandstifter haben diese Elemente wie: der größere Tätigkeit entwickelt. Diesem Treiben ist nur dadurch wirksam entgegenzutreten, daß zukünftig jeder: mann zur Ergreifung solcher Flugblattverteiler beiträgt. Die Leipziger Polizei ist deswegen so nervös, weil es trob einem Riesenaufgebot von Schutzpolizei , die zum Teil auch aus andern Gebieten Sachsens herbeigeholt worden ist, und dem Einsatz von Geheimer Staatspolizei aus Preußen bis­her nicht gelungen ist, die Verbreitung illegaler Flugblätter über den Prozeß zu verhindern. Am Tage der Prozeßeröff­nung flebten in einer Anzahl Leipziger Vororte Plakate ge­gen die Gerichtskomödie an den Gartenzäunen und Haus­mauern. In der Leipziger Innenstadt wurden während der Abendstunden unzählige Streuzettel aus fahrenden Autos und von den Dächern geworfen, die von den Passanten derart schnell aufgegriffen und in die Tasche gesteckt wurden, daß die Polizei und die SA.- Patrouillen fast immer zu spät kamen. Das Polizeipräsidium ersucht darum jetzt nochmals um regste Unterstüßung" und fündigt an, daß es in jedem Fall die besondere Aufmerksamkeit" der Bevölkerung durch Geld­belohnung anerkennen werde. Obwohl unmittelbar vor Be= ginn des Reichsgerichtsprozesses zahlreiche Hausdurchsuchun­gen stattgefunden haben und zahlreiche Sozialdemokraten und Kommunisten zum Teil ins Polizeigefängnis, zum andern Teil in ein Konzentrationslager gebracht wurden, gehen die Protest fundgebungen der Leipziger Arbeiter unver­mindert weiter.

SS.- Mann Strosch

vor das Reichsgericht

Eine sensationelle Mitteilung zur Frage der Reichstags­brandstiftung veröffentlicht der Prager Sozialdemo

munistischen Internationale nicht das allermindeste zn tun hätten. Sie feien im Gegenteil mit ihrer anarchistischen Einstellung die schärfften Gegner der eigentlichen kommu nistischen Partei.

Die Vernehmung der Angeklagten über ihre Person ist damit abgeschlossen.

Um Lubbes Brandreden

Das Gericht geht dann zur Behandlung des zweiten Teiles der Anklage, dem objektiven Sachverhalt, über. Der Vorsitzende wendet sich zunächst an den Angeklagten van der Lubbe und fragt ihn, ob es richtig sei, daß er am 22. Februar 1933 vor dem Neuköllner Wohlfahrtsamt ge­äußert habe, die Arbeiterschaft müsse jetzt mit einer Gegen­

frat". Es ist das Protokoll eines Desterreichers, der am 28. März in Berlin verhaftet worden ist und mehrere Monate lang in der General- Pape- Straße in Haft war. Im Laufe der Haft, etwa Mitte Juli, wurde nachts ein SS.­Mann in seine 3elle gebracht, der halb tot ge­prügelt war. Nach vier, fünf Tagen erzählte ihm der Mann, dessen Name Kurt Strosch lautet, folgendes über die Reich 8tagsbrandstiftung: Kurt Strosch gehörte zu der persönlichen Leibgarde' Görings. Am 27. Fe­bruar gegen 18 Uhr sind er und noch andere SS .- Männer in den unterirdischen Gang gebracht worden, der das Reichstagspräsidentenpalais mit dem Reichstag verbindet. Jeder Mann wurde mit Brennstofftuben und Metaspiritus ausgerüstet. Gegen 9 Uhr fam ein Mann aus der Richtung des Reichstages in den Gang, den Strosch für einen nationalsozialistischen Reichstags= abgeordneten hielt.

Das war das Signal zum Aufbruch. Jeder ging an seinen vorher bestimmten Poften, um zuerst mit den Tuben die Brandherde zu besprigen. Dann wurden Fadeln an gezündet und mit ihnen die Brandherde in Brand gesetzt. Die Fackeln mußten wieder mitgenommen werden. Strosch hat später mit einem anderen SS.- Mann, der zur Leibwache Görings gehörte, über die Sache gesprochen. Darauf sind die beiden verhaftet worden. Die Einlieferung in die General­Bape- Straße erfolgte nachts von Angehörigen der Leibwache Görings, die nicht ortskundig waren, und so ist es zu er­klären, daß Strosch in die Zelle des verhafteten Dester­reichers gebracht und nicht tfoliert wurde.

Strosch und der andere SS.- Mann sollen die beiden letzten SS .- Männer sein, die Mitte Inli von den acht Reichs: tagsbrandstiftern noch gelebt haben! Was mit den anderen geschehen sei, wußte Strosch nicht.

Diese Angaben mögen auf den ersten Blick wenig wahr­scheinlich erscheinen. Das Reichsgericht hat jedenfalls die Pflicht, sie genaueft zu überprüfen. Es vernehme den SS. Mann Strosch als Zeugen! Man wird ja sehen, ob es sich in so ein riskantes Unternehmen einlassen wird.

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aktion einsetzen, es sei dazu noch nicht zu spät. Der An­geflagte gibt an, sich in ähnlicher Weise geäußert zu haben. Vorsitzender: Sie sollen weiter gesagt haben, man müsie öffentliche Gebäude anstecken, damit das Volk auf­gerüttelt würde und den Anfang der Revolution erkennen fönne. Van der Lubbe äußert sich zu diesen Fragen wieder in derselben zögernden und widerspruchsvollen Weise wie am ersten Verhandlungstage. Er gibt schließlich zu, daß in seiner Gegenwart von der Notwendigkeit gesprochen worden fei, öffentliche Gebäude anzuzünden. Dagegen be­streitet er, daß bei dieser Gelegenheit gesagt worden sei, der Reichstag müsse in Brand gesezt werden. Die Jnbrand­segung öffentlicher Gebäude habe nicht er selbst empfohlen, aber im Laufe des Gespräches sei davon geredet worden. Der Voriißende stellt fest, daß die heutigen Bekun­dungen van der Lubbes sich im großen und ganzen mit dem