um 6.30 Uhr zum Wohlfahrtsamt gekommen sei. Er habe mit den Arbeitern gesprochen und dabei sei ihm schon der Gedanke gekommen, hier den Brand anzulegen. In diesem Zusammenhang sagte er weiter, er habe sich überlegt, daß; es zweckmäßig sei, nicht ein einfaches Privathaus anzustecken. sondern ein großes öffentliches Gebäude, weil durch ein solches Feuer viele Leute angelockt würden.

Es sei ihm auch darauf angekommen, irgendein Gebäude zu zerstören, das der Allgemeinheit gehörte. Er kam immer wieder darauf zurükk, er habe etwas machen wollen, ,, um viele Leute anzulocken".

Was er damit meinte, war zunächst noch nicht verständlich. Er sagte dann aber, daß er sich mit den Arbeitern über die Wirtschaftslage und über politische Dinge unterhalten habe. Ich habe ihn gefragt, fährt der Zeuge Heisig fort, ob er wisse, welche Regierung in Deutschland   am Ruder sei und ob er wisse, wie sich die Arbeiter zu dieser neuen Regierung stellten, ob sie ihnen genehm sei oder nicht. Darauf sagte van der Lubbe, über die Hitler  - Regierung sei er bereits in Holland   informiert gewesen und darüber habe er die Ar­beiter in Berlin   nicht erst zu fragen brauchen. Lubbe er­zählte ganz aus sich heraus, daß er die Brände am Schloß, am Rathaus und am Wohlfahrtsamt angelegt hatte.

RA. Dr. Sack fragt, ob van der Lubbe auch von seiner Zugehörigkeit zur Kommunistischen Arbeiterpartei ge= sprochen habe. Es liege im Sinne der Verteidigung, daß diese Unterschiede Kommunistische Partei  "," Kommunistische Ar­ beiterpartei  " und" Rate- Kommunisten" auseinandergehalten werden.

Der Zenge erwidert, er könne fich nicht erinnern, daß von der Kommunistischen Arbeiterpartei  " gesprochen wurde. RA. Sad fragt weiter, wo sich van der Lubbe darüber geäußert habe, ob er einen Mittäter hatte. Der Zeuge erklärt, daß van der Lubbe hartnäckig dabei blich, seine Taten allein vollbracht zu haben. Auch nach der Gegen­überstellung der Angeklagten Torgler   und van der Lubbe habe van der Lubbe erklärt, daß er den Mann nicht fenne.

Der Zeuge Heisig erklärt weiter, Lubbe habe sich in gutem Deutsch bei seinen polizeilichen Vernehmungen geäußert und habe auch die deutschen Fragen offenbar ganz richtig ver­standen. Die Protokolle habe er vor der unter= schrift gründlich geprüft und hier und da Korrekturen gewünscht.

Der Angeklagte Dimitroff   richtet mit lauter Stimme an den Vorsitzenden die Frage: Ich frage, ob ich als An­geflagter das Recht habe, direkte Fragen an den Zeugen zu stellen?" Vorsigender: Sie haben das Recht, setzt an den Zeugen Fragen zu stellen. Die Fragen können aber nur zum Gegenstand haben, was der Angeklagte Lubbe   zu dent Zeugen gesagt hat. Dimitroff  : Ich will nur wissen, ob ich direkte Fragen stellen kann. Darauf setzt sich Dimitroff  nieder.

Noch ein Polizeizeuge

Der nächste Zeuge, Dr. 3irpens( Berlin  ) hat den Kriminalkommissar Heisig bei der ersten Vernehmung des van der Lubbe in der Nacht zum 28. Februar abgelöst. Er bekundet, van der Lubbe habe gesagt, daß er auf dem Wege zum Hermannsplaß am Samstag auf den Gedanken ge= fommen sei, seinen Brand anzulegen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob van der Lubbe sich bei den Vernehmungen anders verhalten habe als hier im Gerichtssaal, antwortet der 3euge:

Wenn man van der Lubbe als Hauptperson reden läßt, so wird er sehr gesprächig und findet taum ein Ende. Der Vorsitzende wendet sich lächelnd an den zu­fammengesunken dasißenden Angeklagten von der bbe mit den Worten: Van der Lubbe, Sie dürfen jetzt als Haupt­person reden.( Heiterkeit.)

Van der Lubbe bleibt apathisch siben. Der Zeuge 3irpins schildert dann die Brände im Rathaus und im Schloß in der aus den Akten bekannten Weise. Auf Fragen des Oberreichsanwalts erklärt der Zeuge, daß Lubbe bei der Korrektur der Protokolle niemals seine Aussage geändert habe. Die Korrekturen waren meist durch Mißverständnisse zu erklären.

RA. Dr. Sad: Es fann von rechtlicher Bedeutung sein, von Ihnen zu hören, ob in der Art, wie van der Lubbe sich das Brandmaterial beschafft hat, eine Planmäßigkeit des Handelns zu erkennen ist, oder ob eine Initiativhandlung zu erkennen ist. Der Zeuge erwidert, van der Lubbe habe von sich heraus erzählt, daß schon auf dem Wege zum Her­mannplatz ihm der Gedanke gekommen sei, das Rathaus in Brand zu stecken und daß er dafür die Kohlenzünder ge­fauft habe.

Dimitroff   fragt

Darauf wendet sich der Angeklagte Dimitroff   zum Wort, um den Zeugen zu fragen, ob bei den Vernehmungen fein hollandischer Dolmetscher zugegen gewesen wäre. Der 3euge verneint dies und erklärt: Ban der Lubbe verstand sehr gut Deutsch  . Sogar stilistische Fein­heiten hat er verstanden und Sachen, die er nicht für richtig hielt, glatt abgelehnt. Als Dimitroff   mit dieser Ant­wort sich noch nicht zufrieden gibt, erklärt Präsident Bünger, beide Kommissare hätten befundet, daß der Angeklagte van der Lubbe ausgezeichnet Deutsch   spreche.

Damit ist die Frage ausreichend beantwortet. Auf den Ein­wurf Dimitroffs, daß van der Lubbe, der so gut Deutsch   spreche, vom Untersuchungsrichter doch mit einem Dolmetscher vernommen worden set, weist Präsident Bünger darauf hin, daß der Untersuchungsrichter sehr wohl einmal die Hinzuziehung eines Dolmetschers froßdem für notwendig halten könne.

RA. Dr. Sack verweist auf eine zusammenfassende Fest­stellung des Beugen, wonach nach seiner Auffassung der Brand im Wohlfahrtsamt, im Rathaus und im Schloß von Lubbe   ohne Zweifel allein verursacht worden ist.

Er fragte den Zeugen, ob das auch heute noch seine An­ficht sei. Der Beuge bestätigt das. Er habe selbst die Frage geprüft, ob bei van der Lubbe vielleicht Pyro­manie in Frage komme. Aus den vielen Unterhaltungen mit dem Angeklagten sei er aber zu dem Schluß gekommen, daß Pyromanie und Geltungssucht nur scheinbar für ihn bestimmend gewesen sein könnten. Jedenfalls steht im Vordergrunde bei seinen Taten das politische Moment.

,, Man muß was machen"

Der nächste Zeuge ist Kriminalassistent Ma= rowski( Berlin  ). Er hat vom 23. auf den 24. März van der Lubbe vernommen über das Gespräch, das der An­geklagte mit Neuköllner   kommunistischen   Arbeitern auf der Straße gehabt hat. Nach längerer Ueberlegung habe van der Lubbe erzählt, der Arbeiter Bienge habe gesagt, man müsse öffentliche Gebäude anzünden. Darauf habe er, van der Lubbe, gefagt, so muß es fommen". Darauf habe ein anderer Gesprächsteilnehmer gesagt: Der Junge ist richtig, den können wir gebrauchen. Später habe van der Lubbe seine Aeußerung: So muß es fommen" abgestritten und noch später wieder zugegeben.

Er habe in dieser Beziehung in seinen Angaben sehr ge­schwankt. Die Teilnehmer des Gespräches feien ihm in Fotografien gezeigt worden. Den Arbeiter Bachow habe er

Brief aus dem Reichsgericht

Wer gab das Flammenzeichen zum Terror?

Man schreibt uns aus Leipzig  :

Dr. H. T. Es ist ein unmittelbarer, fast sinnlicher Eindruck, daß der Angeklagte van der Lubbe in die Gesellschaft der mit­angeklagten Kommunisten nicht paßt. Torgler   und die drei Bulgaren   sind ein besonderer Menschenschlag. In ihren Zügen leuchtet Intelligenz, Energie, Fanatismus. Gewiß, es gibt Unterschiede zwischen ihnen. Dimitroff   überragt seine Landsleute. Er ist ein harter, erfahrener Kämpfer. Torgler   fennen wir; die grausame Behandlung in der Haft hat ihren Zweck, seine Widerstandskraft zuu brechen, nicht erfüllt.

Van der Lubbe ist fein vollwertiger Mensch. Er ist ein Wesen ohne festen Charakter. Ein Triebmensch ohne höhere Intelligenz. Das Gesicht ist außerordentlich weich und sinn­lich. Unwillkürlich denkt man an die Behauptungen des Braunbuchs über seine Homosexualität.

Die Haltung, die er während der Verhandlungen zeigt, ist die Folge einer außerordentlichen Schwäche. Die Behörden erklären, Hunger habe ihn entkräftet. Es ist erstaunlich, daß man erst von Hungerstreik gesprochen hat, als alle aus­ländischen Korrespondenten übereinstimmend über den sonderbaren Zustand des Hauptangeklagten berichteten. Von verschiedenen Seiten ist der Verdacht ausgesprochen worden, daß van der Lubbe unter dem Einfluß von Rausch giften stehe. Dieser Gedanke verfolgt einen, weil man eine andere Erklärung nicht findet.

Jedenfalls ist es noch nicht dagewesen, daß ein Angeklagter, dem ein derartig raffiniertes Verbrechen zugetraut wird, sich wie ein Unzurechnungsfähiger benimmt. Wir stellen fest, daß er noch nicht eine einzige Antwort gegeben hat, die einen wirklichen Inhalt gehabt hätte. Bis zur Stunde hat er vielleicht bis auf sein merkwürdiges Lachen nicht mehr Proben seines Verstandes abgelegt als ein schlecht dressiertes Pferd, das durch Scharren mit dem Fuß unsicher bejaht oder verneint. Und er hat dabei nicht einmal gut funktioniert! Alle Fragen, die an ihn gerichtet wurden, sind nur als Suggestivfragen zu bewerten. Man hat den Eindruck, daß er bei einigem Zureden noch ganz andere Verbrechen als eine Brandstiftung zugeben würde. Das wäre vielleicht ein lohnendes Experiment.

Unmöglich kann man glauben, daß dieser Mann aus Starr­sinn einen Verteidiger abgelehnt hat. Dieser Widerstand fann nur auf fremden Einfluß zurückzuführen sein, denn er tut nichts selbständig. Wir glauben gern, daß van der Lubbe früher ein anderer Kerl gewesen ist. Aber der Unterschied betrifft mehr die Vitalität als den Charakter. Er ist immer weichlich, triebhaft und beeinflußbar gewesen.

Vielleicht stehen wir nicht im Widerspruch zu der Auf­fassung des Gerichts, sofern dieses sich bereits eine Meinung gebildet haben sollte, wenn wir behaupten, daß der Brand­stifter" nur das Werkzeug stärkerer Hände gewesen sein kann. Der Oberreichsanwalt meint, ausreichende Be­weise zu besitzen, um die Kommunisten verdächtigen zu fönnen. Bis heute ist noch nichts ans Tageslicht gefördert

genau wiedererkannt, den Bienge habe er für wahrscheinlich erklärt. Als ihm das Bild von Löwe gezeigt wurde, habe er gelacht. Der Zeuge erklärt, er habe bei diesem Lachen nicht gewußt, ob er diesen Mann tatsächlich nicht fannte, oder was das Lachen eigentlich bedeuten sollte. Ueber den Inhalt des Gespräches habe van der Lubbe weiter zugegeben, daß er gesagt habe: Man muß was machen.

Diese Bemerkung habe er bei seiner Vernehmung dahin erläutert, man müsse eine Revolution entfachen, um das Volk anfzurütteln. Bienge habe gesagt, man solle SA.- Leute mit Benzin übergießen und anzünden. Zachow habe ge­sagt, man müsse öffentliche Gebäude anstecken. Dann habe van der Lubbe geantwortet: So muß es fommen. Er selbst habe aber nichts von Gebäudeanzünden gesagt. Bei den ersten Vernehmungen habe van der Lubbe auf den Vorhalt, daß von Gebäudeanzünden gesprochen wurde, gesagt: Es ist möglich. Später habe er es sogar abgestritten. Schließlich habe er gesagt, daß die anderen davon ge­sprochen hätten, er aber nicht. Daß er bei dem Gespräch ein rotes Mitgliedsbuch der KPD  . aus der Tasche gezogen habe, sei von Lubbe bei der Vernehmung abgestritten worden. Diese Bekundung habe aber der Arbeiter Banknin gemacht.

Danach tritt eine kurze Pause ein.

,, Bestimmte Taktik"

Nach der Pause wird die Vernehmung des Zeugen Ma= rowski über die Vorgänge an dem Nachmittag nach dem Gespräch vor dem Wohlfahrtsamt fortgesetzt. Van der Lubbe, führte der Zeuge aus, hatte in den ersten Bernehmungen verschiedene Dinge abgestritten, u. a. auch, daß er in der Wohnung der Frau Bethge bzw. des Starker Mittag ge­gessen habe. Als Frau Bethge auf der Polizei erschien, war das erste Wort van der Lubbes: Sie sind ja so schmal ge= worden. Damit hatte er sich verraten. Ich wies ihn darauf hin, und van der Lubbe fagte: Da habe ich eben einmal geschwindelt," und dann lachte er. Ich verbot ihm das. Darauf wurde van der Lubbe sehr ernst und wollte über­haupt nichts mehr sagen.

Der Oberreichsanwalt erklärt, er entnehme aus den Aussagen des Zeugen, daß van der Lubbe belastende Angaben zunächst zugegeben und später teilweise oder ganz wieder in Abrede gestellt habe. Er fragt, ob es sich dabei um eine Verteidigungsmaßnahme des Angeklagten gehandelt habe. Der Zenge erwidert, daß van der Lubbe bei der ersten Vernehmung freiweg alles erzählt habe. Als er dann später merkte, worauf es ankam, hat er Einschränkungen gemacht und wurde sehr vorsichtig. Er halte das für eine bestimmte Taktik.

Auf die weitere Frage des Oberreich sanwalts, vb der Angeklagte die Namen Pied   und Florin nur aus einem Anschlag über die Versammlung erfahren habe oder ob sie ihm geläufig waren, erklärt der Zeuge, daß van der Lubbe nur der Name Florin geläufig war.

Der unbequeme Dimitroff  

Der Angeklagte Dimitroff   richtet nun an den Zeugen Marowsky die Frage, warum bei den polizeilichen Verneh­mungen des Angeklagten van der Lubbe fein hollän discher Dolmetscher hinzugezogen worden sei. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum Dimitroff   immer wieder mit dieser Frage komme, erwidert dieser, er finde es cigenartig, daß bei seiner Vernehmung von Anfang an ein

worden, was diese These unterstützte. Es wäre ein unver­gleichlicher Theatercoup, wenn die Anklagebehörde im Laufe der Prozeßverhandlungen wirklich einiges Material ans Tageslicht förderte, damit die Welt wenigstens ihren guten Glauben" annehmen darf.

Die internationale öffentliche Meinung ist bekanntlich durchdrungen von der Ueberzeugung, daß van der Lubbe ein Werkzeug in den Händen der Nationalsozialisten ge= wesen ist. Das hat seine guten Gründe. Jeder fragt sich zunächst, wem die Brandstiftung Vorteil gebracht hat. Die Nationalsozialisten haben selbst dafür gesorgt, daß von der ersten Stunde an fein Zweifel bestehen konnte über ihre großartige Vorbereitung auf das glückhafte" Ereignis. Der Propagandapparat reagierte zu schnell und zu ausgiebig. Hitler  , Göring   und Göbbels   waren in dem Augenblic, als die Flammen aus der Kuppel schlugen, schon im Bilde über Urheber und Komplicen des Verbrechens. Der Anlaß für den seit Jahren geplanten Terror war gefunden. Vermutlich werden die Leipziger   Anfläger sich bemühen, aus den Reden und dem Schrifttum der Kommunisten nach­zuweisen, daß sie einen gewaltsamen Umsturz herbeizu­führen wünschten. Wir kennen die revolutionären Theorien der Dritten Internationale und brauchen daher auf die Untersuchungen des Leipziger   Juristen nicht zu warten. Selbstverständlich wollen die Kommunisten theoretisch den politischen und sozialen Umsturz im gegebenen Zeitpunkt mit Gewalt herbeiführen. Aber jeder Kenner Deutschlands   weiß, daß die Partet sich im letzten Frühjahr sehr schwach fühlte und unmittelbare Sorgen um ihre Existenz hatte. Sie war einfach nicht aftionsfähig.

Nur noch eine einzige Partei außer der fommunistischen hatte eine revolutionäre Theorie. Das war die natio= nalsozialistisch e. Sie wollte zwar seit Jahren auf sogenannte legale Weise" an die Macht gelangen, aber wie ein roter Faden ziehen sich durch die Reden des Führers" Racheschwüre und Drohungen, die Novemberverbrecher un­nachsichtig und blutig zu bestrafen. Es war ganz unmöglich für Hitler, die Macht, die er in vollem Umfang besaß, ohne Brutalität anzuwenden. Er hatte ja von jeher seine Gefolg­schaft mit dem Gedanken an den Tag der blutigen Rache berauscht. Wer fennt nicht seine Worte, die er als Zeuge im Prozeß der Reichswehroffiziere gesprochen hat: Köpfe werden rollen!

Damals wollten die unentschlossenen Hüter der Staats­autorität an den Ernst dieser Drohung nicht glauben, so wenig sie die berüchtigten Terrorpläne des Dr. Best für ausführbar hielten. Die einzige Partei also, die fähig und geradezu in der 3wangslage war, das Signal zum Terror zu geben, war die nationalsozialistische. Nur Untersuchungen, welche diese Vermutung nicht von vornherein ausschließen, können die Wahrheit entdecken. Das Reichsgericht ist auf der falschen Spur. Van der Lubbe paßt nicht in die Gesellschaft der Kommunisten. Aber wie würde er sich unter Nationals sozialisten ausnehmen?

bulgarischer Dolmetscher hinzugezogen worden sei, ob­wohl er doch mindestens ebenso gut deutsch spreche wie Lubbe. Der Zeuge Heisig erklärt dazu, Dimitroff   habe bei seiner ersten Bernehmung an­gegeben, daß er überhaupt fein Deutsch verstehe. Dimi­ troff   schreit: Das stimmt nicht! Der Vorsisende er­mahnt ihn zur Ruhe und weist darauf hin, daß durch die zeugeneidliche Bekundung des Kommissars der Fall geklärt fet.

Dimitroff   will weiter wissen, wann die polizeiliche Bernehmung van der Lubbes abgeschlossen sei und wann seine eigene Vernehmung als beendet betrachtet wurde. Er erläutert den Grund der Frage dahin, man habe ihn bei seiner Vernehmung als Mittäter Rubbes bei dem Schloßbrand hinstellen wollen. Dieser Verdacht habe sich darauf gestützt, daß bei ihm eine Ansichtskarte ge­funden wurde, die das Berliner   Schloß darstellt. Der Zeuge Marowifi erklärt, er habe von einer evtl. Mit­täterschaft Dimitroffs nichts gewußt. Er habe auch van der Lubbe nicht nach Dimitroff   gefragt, sondern allgemein ihm die Frage vorgelegt, ob er mittäter gehabt habe. Van der Lubbe habe diese Frage verneint und auch bei den Bildern anderer Personen, die ihm vorgelegt wurden, erklärt, daß er diese Personen nicht fenne. Der Angeklagte Dimitroff  ruft laut: Ich bin auch niemals van der Lubbe gegenübergestellt worden.

Vorsitzender: Das hat auch niemand behauptet. Weil man bei Ihnen Ansicht starten mit den Bildern vom Schloß und Reichstag   fand, hat man zunächst diese Kar­ten als belastend angesehen. Der hier vernommene Zeuge hat aber damit nichts zu tun. Ich lehne meitere Fragen von Ihnen ab. Ich habe mich eben davon überzeugt, daß Sie auch heute wieder mit dem Franerecht Mißbrauch treiben. Ich schließe Sie heute aus von der weiteren Fragestellung gegenüber diesem Zeugen.

Auch Torgler   fragt

Angeklagter Toraler: Der Renge Marowsky hat ge­sagt, daß van der Lubbe von der Arbeit nesprochen habe, in der fommunistischen Versammlung im Sportpalast in der Diskussion zu sprechen. Es ist aber arundsäßlich verboten, daß ein Kommunist in den Versammlungen seiner eigenen Partei in der Diskussion das Wort ergreift. Wenn van der Lubbe die Abficht äußerte, in der Diskussion zu sprechen. so fonnte das nur bedeuten, daß er seine entgegengesetzte Auf­faffung zum Ausdruck bringen wollte. Ich möchte den 3eu­gen Marowsku fragen, ob er nicht aus der Aeußerung van der Rubbes entnehmen mußte, daß van der Lubbe seine geg nerische Auffonna äußern wollte. Der 3euge erwidert: Ich habe über den Punkt, was er in der Versammlung ja gen wollte, nicht mit ihm gesprochen. Reichsgerichtsrat Vogt sagt aus

Es folgt nunmehr die Vernehmung des Unter= fuchungsrichters Reichsgerichtsrat Vogt, der die ganze Voruntersuchung in der Reichstagsbrandsache geleitet Bat. Der Untersuchungsrichter führt 1. a. aus: Van der Pubbe hat während der Dauer der Voruntersuchuna die Aus­künfte gegeben. die ich von ihm gewünscht habe. Die Art, in Ler zu sprechen pflegte, war so. daß er genau überlegte. mas e: sagte. Es dauerte manchmal etwas lange, ehe er mit der Antwort fertig war.

Wir Kollegen haben uns wiederholt darüber ausgespro chen, daß von der Lubbe ein ganz eminentes Gedächtnis