hatte für die verschiedenen Vorfälle in seinem Leben, wie man es felten findet.

Im uvrigen war es nicht leicht van der Lubbe zu verneh­men. Wenn van der Lubbe jetzt in der Hauptverhandlung e.ne andere Einstellung zeigt als bei den Vernehmungen, so erfläre ich mir das so: Er ist ein Mensch, der sich auf­Laumt, wenn man ihm einen Vorhalt macht, den er für un= berechtigt hält, oder wenn man ihm Fragen stellt, die nach

feiner Meinung überflüssig sind. Das habe ich sehr schnell bemerkt und habe es nach Möglichkeit vermieden, ihn in eine solche Lage zu bringen. Die Schwierigkeiten bei Fer Vernehmung tauchten immer dann auf, wenn ich die rage anschnitt, ob er denn wirklich alles allein gemacht Tabe. Wenn ich ihn fragte, ob er das Wohlfahrtsamt, die cderen Gebäude und den Reichstag   angezündet habe, so antwortete er flar und deutlich: Tawohl, das habe ich ge­racht. Sobald ich ihm aber zum Beispiel vorhielt, was über seine Gespräche mit den Lenten in Neukölln ermittelt worden war, dann sing er an, die Tatsachen zu bestreiten.

Der Untersuchungsrichter Reichsgerichtsrat Vogt schil­fert dann die Vernehmung van der Lubbes über den Reichstags brand  . Bei der letzten Bernehmung, erklärt der Untersuchungsrichter, habe ich van der Lubbe eine große Zahl von Vorhalten gemacht.

Ich habe ihm gesagt, die Auffassung der Sachverständigen gehe übereinstimmend dahin, daß es technisch einfach mög lich sei, daß van der Lubbe den Brand allein gelegt habe und daß er so gelegt worden sei, wie er ihn geschildert habe.

Ich habe ihm vorgehalten und das war ihm besonders unangenehm daß er den Versuch gemacht habe, die Por­tiere des Westeingangs des Plenariaales unter Zuhilfe­nahme eines Kohlenanzünders in Brand zu setzen und daß dieser Vorhang beim besten Willen nicht auf diese Weise anzuzünden gewesen sei. Van der Lubbe, so habe ich gefagt, aus all diesen Umständen geht doch hervor, daß Sie über die Beteiligung von anderen Personen am Reichstags= brand die unwahrheit sagen. Da hat van der Lubbe zunächst geantwortet: Ja, die Sachverständigen fönnen das ja sagen. Ich bin der Meinung, es brennt doch. Ich erwiderte ihm: Sie fönnen sich selbst überzeugen, daß der Vorhang nicht uhne weiteres brennt. Da stutzte van der Lubbe und sagte dann: Ja, dann bin ich vielleicht doch nicht dagewesen. Ich mies ihn weiter darauf hin, daß der Vorhang aber gebrannt hat, und zwar, als an dieser Stelle des Umganges über­haupt noch fein sonstiger Brand war. Der Vorhang fönne also nicht irgendwie durch den an der Ostseite gelegten Brand entzündet worden sein. Darauf erwiderte van der Lubbe: Dann habe ich vielleicht doch den Versuch gemacht, ihn anzu­zünden.

Etwas Bestimmtes mar aus ihm nicht herauszubekommen, und ich könnte mir denken, daß diese meine ernsten Vors halte den Anstoß dazu negeben haben, daß er sich nun ents fchloffen hat, nichts mehr zu sagen, da das, was er sagen fönnte, ihn unter feinen Umständen geglaubt werden fann. Das ist meine Erklärung für sein jeziges Verhalten. Wenn er I acht oder so vor sich hin schmunzelt, bann ligt er. Wenn er aber laut lacht, dann hält er eine Frage für so selbstverständlich, daß er sagen möchte: Weshalb fragst du eigentlich noch einmal darüber.

Der Vorsitzende fragt weiter den Zeugen, ob der An­flagte den Brandweg nicht immer gleich geschildert habe. Reichsgerichtsrat Bogt: Es wird nicht möglich sein, ein flares Bild zu bekommen, wie er gelaufen sein will. Wenn man alle Protokolle zurückblättert, wird man feststellen, daß fie in wesentlichen Puntten voneinander abweichen.

Ich muß dann noch eine wichtige Tatsache hervorheben, die in den ersten Protokollen nicht zum Ausdruck kommt, daß nämlich van der Lubbe ganz offensichtlich nach unten in der Eingangshalle beim Portal 2 des Reichstages gewesen ist. Ich habe von dieser Tatsache rein zufällig bei der Ver nehmung gehört und ihn danach gefragt, worauf er fagte, er erinnere sich, in einem Raum gewesen zu sein, in dem so große Figuren, eine Art Museum oder Rüstkammer. In diesem Punkt hat er nach meiner Meinung die Wahrheit gefagt.

tofolle sind von Lubbe unterschrieben, und ich fann mir nicht denken, daß Lubbe oder die Bulgaren   behaupten mol: len, ich hätte etwas aufgenommen, was nicht von ihm selbst gesagt worden ist.

Wenn Dimitroff   hier eine derartige Erklärung abgegeben hat, dann muß ich leider feststellen, daß diese bewußt un= wahr ist.

Untersuchungsrichter und Dimitroff  

Niemals hat Dimitroff   in irgendeinem Punkte die Un­richtigkeit eines Protokolls behauptet oder angeregt, das Protokoll zu ändern. Er hat bestimmt mehrmals erklärt, daß die Protokolle im wesentlichen richtig seien und daß er lediglich deshalb nicht unterschreibe, weil sie ihm nicht aus­führlich genug seien und zur Mißdeutung Anlaß geben fönnten. Er hat niemals den Wunsch geäußert, etwas Be­stimmtes noch aufzunehmen. Ich finde es deshalb unerhört, wenn jetzt gegen die Untersuchungsbehörde der Vorwurf erhoben wird, als stimmten die Protokolle nicht.

Der Vorsitzende verliest eine der Unterschriften unter einem Protokoll, in der es heißt:

" Das Protokoll ist im großen und ganzen dem Sinn nach richtig. Ich werde das Protokoll nicht unterschreiben. Ich lehne es auch ab, dem Untersuchungsrichter auf ein weißes Blatt Papier   meinen Namen hinzuschreiben."

Der Untersuchungsrichter stellt fest, daß dies unter je de m Protokoll stehe. Nach den Anweisungen der KPD.   dürfte Dimitroff   selbstverständlich Protokolle nicht unterschreiben. Vorsitzender: Dann hat sich Dimitroff   beschwert, daß ihm über die Verlobungsanzeige nichts bekannt­gegeben worden sei.

3euge: Die Verlobung hat mit der Brandstiftung nichts zu tun. Mir war bekannt, daß Dimitroff   einen großen weiblichen Bekanntenfreis hatte. Als ich eine Frage nach dieser Richtung stellte, wurde er sehr unangenehm mit dem Bemerken, daß das doch seine private Ange legenheit sei. Deshalb ist es vielleicht möglich, daß ich nun auch auf die mir bekannte Verlobungsanzeige über­haupt nicht einging.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob van der Lubbe freundlich war, oder ob er auch Anlaß hatte, schroff vor­zugehen, erwidert der Zeuge, er wisse aus Erfahrung, daß man einen kommunisten niemals scharf an= fassen dürfe. Lubbe sei freundlich und höflich gewesen. Es sei ihm aber bekannt geworden, daß Lubbe gegen Be­amte tätlich geworden sei, und er habe deshalb eine Diszi­plinarstrafe verhängen müssen. Gleichzeitig habe er aber Lubbe mitgeteilt, daß die Strafe nicht vollstreckt werden würde, wenn er sich in Zukunft gut benehmen würde. Auf Fragen des Oberreichsanwalts erklärt der Zeuge, daß die Zuziehung des Dolmetschers nur der Sicherheit wegen er­folgt sei.

Oberreichsanwalt: Ist Ihnen jemals aufgefallen, daß gegen van der Lubbe irgendetwas unternommen worden ist, was nicht in Ordnung war? 3euge: Mir ist nichts darüber zu Ohren gefommen. Er selbst hat auch niemals eine Beschwerde darüber vorgebracht mit Ausnahme der Fesselung. Darüber habe er sich allerdings beklagt, und ich habe ihm gesagt, daß ich, so leid es mir tue, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht anders handeln könne. Im übrigen erklärt der Zeuge noch über das Verhalten der An­geklagten, daß der Angeklagte Taneff einen Selbstmord­versuch unternommen habe, und daß der Angeklagte Dimi= troff gegen ihn, den Untersuchungsrichter, persönlich vor­gegangen sei.

Er sei mit Fäusten auf ihn zugesprungen und lediglich durch sein energisches Entgegentreten habe er ihn von Tätlichkeiten abhalten können.

Auf eine Frage des RA. Sad über die Voruntersuchung gegen Torgler erflärt Zeuge Vogt, daß Torgler   feine Schwierigkeiten gemacht hat und immer höflich und zuvor fommend gewesen ist. Ich muß aber mit aller Lestimmt­heit erklären, daß ich der Meinung sei, daß das, was Torgler  mir erklärt hat, der Wahrheit entspreche, davon fann feine Rede sein.

In allen Bunkten aber, wo es darauf anfam, einmal fest­zustellen, daß noch andere Personen dabei waren, hat er die Unwahrheit gesagt. Wenn es dagegen darauf antam, festzus ,, Ich bin ein deutscher   Richter" ftellen, daß van der Lubbe der große Seld sei, der etwas gemacht hat, dann sagte er die Wahrheit.

Der Zeuge bringt dann noch einen weiteren Vorgang zur Kenntnis. Van der Lubbe hat einmal folgende Aeuße rung getan: Ja, dann müssen die anderen sagen, was sie gemacht haben." Ich kann diese Aeußerung nicht ganz be­stimmt hinstellen und sie deshalb auch nicht protokolliert. Vorsitzender: Wir wollen jetzt noch nicht auf die eigent­liche Brandstiftung fommen. Es handelt sich jetzt vorwiegend um die Angaben, die er über die Gespräche in der Nähe des Wohlfahrtsamtes gemacht hat.

Zeuge Reichsgerichtsrat Bogt: Die Vorgänge haben sich langsamer abgespielt, als er in der Anflage zum Ausdruc fommen fonnte. Es ist keineswegs so gewesen. daß die An­geschuldigten ich nehme in diesem Falle nur den An­geklagten Torgler   aus mir ohne weiteres alles zugegeben hätten, was nachher festgestellt wurde. Es hat vielmehr einer ganz erheblichen Zeit und Mühe bedurft, um das zu

RA. Dr. Sack: Haben Sie den Versuch gemacht, unter der Angabe, daß der Angeklagte Torgler   bereits ein Geständnis abgelegt habe, den Angeklagten van der Lubbe zu veran laffen, seinerseits zu sagen, Torgler   wäre mitschuldig am Reichstagsbrand? Zenge Vogt( nach einigem Zögern): Ich glaubte eigentlich, daß mir eine derartige Frage erspart würde! Ich bin ein deutscher   Richter, ich bin Reichsgerichtsrat und heiße außerdem Vogt, und ich glaube.. Dr. Sad: Diese Frage geht zurück auf die Behauptung

eines deutschen   Anwaltes, Herr Reichsgerichtsrat, der als Verteidiger des Herrn Neumann im Tschefa- Prozeß mit Ihnen in Moabit   Rücksprachen gehabt haben will. Im Aus­lande hat er jetzt die Behauptung aufgestellt. Und dieser Sache im deutschen   Interesse nachzugehen, halte ich für not­wendig.

Zenge Bogt: Damit fein falsches Bild entsteht, ers ffäre ich mit aller Bestimmtheit, daß ich nie und nimmer irgend Etwas getan habe, was sich mit der Ehre eines deutschen   Richters nicht vertragen würde.

Vogt hat Unwahrheiten veröffentlicht

Der Vorsitzende läßt nun van der Lubbe vor den Richtertisch treten und fragt ihn, ob er zu der Vernehmung des Untersuchungsrichters irgendetwas zu erklären habe. Van der Lubbe hält zunächst beinahe eine Minute lang schweigend den Kopf gesenft und sagt dann: Nein". Angeklagter Dimitroff  : Hat der Zeuge als Unter­suchungsrichter am 1. April eine Mitteilung veröffentlichen lassen, in der behauptet wird, Dimitroff  , Popoff und Taneff hätten in Verbindung mit van der Lubbe die Reichstags= brandstiftung durchgeführt? Ich frage: ja oder nein!( Bewe­gung und Heiterfeit im Zuhörerraum). Vorsitzender: ich Dimitroff  , wenn Ihre Tonart hier nicht anders wird habe mit Ihnen Geduld genug gehabt so scheiden Sie hier einfach aus bei der Fragestellung.

Zenge Bogt: Es ist richtig, daß eine derartige Mitteis lung in die Presse gegeben worden ist, und daß darin steht, die drei verhafteten Bulgaren   seien an der Brandstiftung oder an der Sprengung der Kathedrale in Sofia   beteiligt gewesen.

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Ich habe später Dimitroff   gesagt, diese Mitteilung scheine mir falsch zu sein, er sei aber selbst schuld daran, denn er habe mich nie forrigiert, wenn ich bei der Erörterung des Eulgarischen Ausstandes von 1923 auch die Kathedralen­Sprengung damit in Verbindung brachte, während tatsächlich Vorsitzen= die Kathedralensprengung erst 1925 erfolgte. der: Einer der Verurteilten bei der Kathedralensprengung soll Dimitroff   sein. Es ist aber fraglich, ob er mit dem jezi­gen Angeklagten identisch ist.- Dimitroff  : Meine Frage ist ja vollkommen mißverstanden worden. Ich habe garnicht von dem angeblichen Attentat gesprochen, sondern davon, daß noch vor Beginn der Voruntersuchung von dem Untersuchunasrichter eine fategorische Behauptung über meine Beteiligung am Reichstagsbrand verbreitet worden ist. Ich will damit beweisen, daß es eine tendenziöse Unters suchung war, eine Irreführung der öffentlichen Meinung. Bei diesen Worten unterbricht der Vorsitzende den Ange­flagten Dimitroff   und ruft ihm laut zu: Das dulde ich nicht länger, halten Sie den Mund! Zeuge Vogt: Es ist richtia, daß damals die Erklärung abgegeben worden ist von der Verbindung der drei Bulgaren   mit dem Reichstags­hrandstifter van der Lubbe. Ich hatte nicht nur das Recht, diese Erklärung damals abzugeben, sondern diese Erklä­rung ist durch die weiteren Untersuchungen bestätigt worden. Auf die drei Bulgaren   sind wir ja nur dadurch gekommen, meil ihre Beziehungen zu Lubbe festgestellt waren, sonst hätte man sie ja gar nicht festgenommen. Der Senat reißt aus Dimitroff  

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Neuer Beschluß gegen

Die Auftritte mit dem Angeklagten Dimitroff   setzen sich fort. Die Strafprozeßordnung in der Hand ruft er: Ich möchte auf Grund der Str.P.D. feststellen, daß meine Fess selung gefezwidrig war.

Der Zeuge Vogt erflärt, daß er dem Angeklagten Dimi­ troff   nahegelegt habe, eine Entscheidung des Reichsgerichtes über die Feffelung einzuholen. Während der Dauer der Untersuchung sei eine solche Entscheidung aber nicht herbei­geführt worden. Dimitroff   sagt darauf ironisch: So objef­tin ist er in seinen Worten. Vorsitzender: Sie sollen sich jeder Beleidigung des Untersuchungsrichters enthalten. Als Dimitroff   seine Bemerkungen fortseßt, ruft ihm der Vorsitzende ein entschiedenes Salt! entgegen. Dimitroff   wirst dem Untersuchungsrichter mit lanten Worten vor, daß seine Untersuchung unrichtig, tendenziös und brutal gewesen sei.

Der Vorsitzende greift energisch ein, Polizeibe amte nehmen den Angeklagten Dimitroff   am Arm und ziehen ihn auf seinen Stuhl nieder. Der Senat verläßt den Saal. Dimitroff   ergeht sich noch in Beschimpfungen.

Nach einer Pause erscheint der Senat wieder, und der Vorsitzende verfündet den Beschluß, daß dem Angeklagten Dimitroff   das Wort entzogen wird. Es wird ihm weiter mitgeteilt, daß er sofort abgeführt wird, wenn er noch ein Wort sagt.

Die Verhandlung wird darauf auf Donnerstag vertagt.

Deutschland   und die Schweiz  

erreichen. Bei der ersten Bernehmung über diesen Punkt at Entschuldigungen der Reichsregierung gegenüber dem Bundesrat Motta

der Angeklagte van der Lubbe alles abgeleugnet und nur zugegeben, daß er nur hergekommen sei, um die Verhältnisse in Deutschland   zu beobachten und daß er der Meinung gewesen sei, daß die deuutsche Arbeiterschaft dem National­sozialismus und der neuen Richtung nicht genügend attiv entgegentrete. Man müsse etwas tun, um eine Revolution zu entfachen. In den weiteren Vernehmungen hat er dann gesagt, die Revolution müsse herbeigeführt werden in der Form, daß man das kavitalistische System, das in Deutsch­ land   herrsche, befeitige. Das könne aber nur geschehen durch Aktionen der Arbeiterschaft. Bei der Gelegenheit habe ich ihn gefragt, wie das nun geschehen sollte.

Ich habe darauf eine Antwort von ihm bekommen, die mich lebhaft erinnerte an die Broschüren, Rundschreiben, Beröffentlichungen und Reden, die mir bekannt sind aus der kommunistischen   Bewegung. Er sprach von dem klei­nen Bach, den man in Bewegung setzen müsse, damit er zu einem großen Strom anschwelle. Das waren wieder dieselben Gedanken, die man in der PD. nertritt, daß man zunächst kleine Demonstrationen und Streifs veranstalten müsse, domit sie weiter anwachsen zu einer Massenbewegung. Bei den späteren Vernehmungen hat er die Gespräche vor dem Wohlfahrtsamt dann im we­fentlichen angegeben. Er betonte, die Revolution könne nicht mit dem Stimmzettel, sondern nur mit Gewalt, nur durch ungesetzliche Aftionen herbeigeführt werden. Er hat alles bestritten, was die Brücke bilden könnte zur Zentrale der KPD., und hat deshalb verschwiegen oder bestritten, daß et vom Wohlfahrtsamt nicht allein aeaangen, sondern von anderen mitgenommen wurde zu Schlafffe.

Der Untersuchungsrichter gibt dann eine Erklärung ab, in der er fant: Ans den Reitungen habe ich entnommen, daß hier von Seiten der Bulgaren   ein Angriff gegen die Unter­suchungsmethoden und die Führung der Brotokolle erhoben morden ist. Ich lege Gewicht darauf, zu erklären. daß ich nie etwas unternommen habe, was den Angeklagten schädlich sein könnte.

Ich bin an lenge heuticher Richter. als daß ich nicht meiner Bilicht bemußt wäre. alles zu beachten, was der Belastung, aber auch der Entlastung der Angeklagten dient. Die Pros

Der Schweizer Nationalrat beschäftigte sich am 27. Sep­tember mit zwei Interpellationen über die deutschen   Grenzverletzungen. Bundesrat Motta erstattete Bericht über diese Grenzzwischenfälle und sagte, daß die Interventionen des Schweizer   Gesandten in Berlin   an Deutlichkeit und Entschiedenheit nichts hätten zu wünschen übrig gelassen. Der deutsche Gesandte in Bern   habe sein Be­dauern ausgesprochen. Auch seien die Schuldigen bestraft worden. Bundesrat Motta fuhr dann sort:

Ich hatte im Carlton- Hotel in Genf   eine lange Unter­redung mit dem Reichsaußenminister, Herrn Baron von Neurath, und mit dem Minister für Erziehung und Propaganda, Herrn Göbbels  . Ich habe den beiden Herren auseinandergesetzt, daß diese Grenzzwischenfälle unsere öffentliche Meinung start erregt hätten und daß sie den Bundesrat ernstlich beunruhigen. Die Herren Neurath   und Göbbels   haben mir erklärt, daß die Reichsregierung dicle 3wischenfälle leb haft bedan re und daß sie Maßnahmen ergreifen werde, um sie zum Aufhören zu bringen.

Bundesrat Motta teilte dann mit, daß die in Deutschland  propagierten vangermanistischen Lehren in der Schweiz   die Köpfe verwirren und daß nichts die schweizerischen Gemüter mehr verlegen fönne, als wenn in leichtfertiger Weise über die Schweiz   gesprochen werde, als ob es nicht eine tief und brüderlich geeinigte Nation dar­stelle, die in sich die Gewißheit ihres dauernden Bestandes trage und die ihre eigene besondere Aufgabe zu erfüllen habe. Auf diese Beschwerde hat Reichsminister Göbbels fol= gende Antwort gegeben, der Reichsaußenminister von Neu­rath lebhaft beipflichtete:

" Die Doktrin und die Politik der deutschen   Regierung richten sich keineswegs gegen die Schweiz  . Ganz im Gegenteil. Die Schweiz   ist ein starker und gesunder Or­ganismus, der sich harmonisch im Laufe einer langen Ge­schichte entwickelt hat. Man könnte sich Europa   nicht mehr vorstellen ohne die Schweiz  . Dieses Land hat eine hohe

eigene Aufgabe. Man könnte die Schweiz   nicht mehr weg­denken. Man könnte nicht mehr ohne sie auskommen. Das Reich würde die größte Abenteurerpolitik betreiben, die es in Konflikt mit einer großen Zahl von Staaten bringen würde, wenn es den Anspruch darauf erheben wollte, sich alle Bevölkerungen deutscher   Rasse und Zunge einzu­verleiben. Trotz der Verschiedenheit der Ideen und der Einrichtungen will das Reich mit der schweizerischen Eid­genossenschaft auf dem Fuße einer tiefen und dauernden Freundschaft leben."

Die nationalsozialistische Agitation wird auch in Zukunft diese Erklärungen des Göbbels   Lügen strafen. Die Rassen­lehre muß Eroberungsziele gegenüber allen germanisch" bewohnten fremden Landesteilen wollen.

Das Neueste

Das Geh. Staatspolizeiamt hat die russische Natio= nalsozialistische Bewegung Rond" für das Land Preußen verboten und aufgelöst.

Die durch den Tod Reinhold Muchows freigewordene Hers ausgeberschaft des Arbeitertums" ist von dem NSBO.. Leiter Staatsrat Walter Schumann   übernommen worden.

Der Reichsbischof hat dem Reichspräsidenten und den Führern des neuen Staates in Telegrammen seine Berufung zum Reichsbischof der Deutschen Evangelischen Kirche   mits geteilt.

Der Ministerialdirektor z. D. Dr. Karl Spieder( Zens trum), ist auf Grund des§ 4 des Gesezes zur Wiederhers stellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus dem Reichsdienst entlassen worden.

Merifo- Stadt. Der Wirbelsturm, der Tampico heims gesucht hat, verursachte bei Gardenas einen Dammbruch. Mindestens 30 Personen sollen in den Fluten ertrufen fein.