Und Litwinows Antwort
Berlin , 30. September 1933. Das Auswärtige Amt hat an die Botschaft der USSR. in Berlin eine Verbalnote gerichtet, in der die Behandlung der sowjetrussischen Journalisten und ihre Verhaftung darauf zurückgeführt wird, daß kommunistische und sozialistische Pressevertreter zum Reichstagsbrandprozeß nicht zugelassen werden. Dem Botschafter der Sowjetunion sei dieses bereits am 20. bekanntgegeben worden und dieser habe gegen die Nichtzulassung Protest erhoben. Herrn Bespalo und Frau Keith, den beiden verhafteten und ausgewiesenen Journa listen, wird unterstellt, daß sie von der Tatsache der Nichtzulassung unterrichtet gewesen seien und sie ständen unter dem Verdacht, auf„ ungeseßlichem Wege" die Teilnahme am Reichstagsbrandprozeß erreichen zu wollen. Mit ihrer Berichterstattung ist man auch unzufrieden. Sie hätten den Tatbestand der Beweisaufnahme entstellt wiedergegeben: Das habe zu ihrer Festnahme geführt, aber nach einigen Stunden sein sie wieder freigelassen worden. Der Polizeipräsident von Leipzig ebenso wie die Reichsregierung hätten ihr Bedauern ausgesprochen. Eingehende Ermittlungen feien eingeleitet, von deren Ergebnis dem Botschafter der Sowjetunion Mitteilung gemacht werde. Die Verbalnote sucht dann die Behandlung der beiden russischen Journalisten damit zu begründen, daß auch die deutschen Berichterstatter in der Sowjetunion fein freies Bewegungsrecht hätten. Die bereits seit Monaten in Aussicht gestellte Abberufung der Frau Keith sei auch nicht erfolgt. Zum Schlusse heißt es in dieser Meldung:
,, Auf Grund dieses ganzen Sachverhaltes vermag das Auswärtige Amt eine Berechtigung für die von der Regie: rung der USSR. getroffene Maßnahme nicht anzuerkennen. Die Repressalie gegen die deutschen Pressevertreter in Mos: tau kann keine Begründung finden in einem Vorfall, für den die Berliner Sowjetforrespondenten selbst die Verantwortung tragen. Die Ausweisung der deutschen Pressevertreter ans der Sowjetunion ist auch aus pressepolitischen Gründen gänz= lich unverständlich und stellt für die freundschaftlichen Be ziehungen der beiden Länder eine schwere Belastung dar, für die die Regierung der USSR . die alleinige Verant= wortung trägt."
Litwinows Antwort
Moskau , 30. September. ( Insa.)
Der deutsche Geschäftsträger in Moskau hat der Sowjetregierung eine Note überreicht, in der die deutsche Regierung gegen die Ausweisung der deutschen Journalisten aus dem
Gebiet der Sowjetunion protestiert. In der Antwortnote des Volkskommissars des Aeußeren, Litwinoff, die dem deutschen Geschäftsträger zugestellt wurde, heißt es, daß „ die Maßnahme, die zu der deutschen Note Veranlassung gegeben hat, durch die systematische Verfolgung der Sowjetpressevertreter und eine ganze Reihe ver= legender Handlungen seitens der deutschen Behörden her: vorgerufen wurde. Diese Handlungen schufen für die Sowjetjournalisten in Deutschland ein besonderes Regime und besondere Verhältnisse, womit ihnen die Möglichkeit genommen wurde, ihre Funktionen auszuüben."
Litwinoff zählt dann die lange Reihe unbegründeter VerHaftungen, Haussuchungen und Schmähungen auf, denen die Sowjetjournalisten in Deutschland ausgesetzt waren. Die deutschen Behörden, heißt es weiter,
haben bereits seit März den Weg der unterschiedlichen Behandlung der Pressevertreter der Sowjetunion einerseits und der Journalisten der übrigen Länder anderer= seits, betreten, indem sie den sowjetrussischen Journa listen den Zutritt zur Reichstagseröffnung untersagten. Diese unterschiedliche Behandlung äußerte sich auch in der Nichtzulassung der Sowjetjournalisten zum Leipziger Prozeß, der von großer gesellschaftlicher Bedeutung und für die Sowjetunion zumindest nicht weniger interessant ist als für andere Länder. Gegen diese herabseßende unters schiedliche Behandlung, wie auch gegen andere feindselige Handlungen gegenüber den Sowjetpressevertretern habe die Sowjetbotschaft in Berlin zahlreiche Proteste eingelegt. Das deutsche Außenministerium versprach zwar, Maßnahmen zu treffen, die Zwischenfälle beizulegen. Nichts: destoweniger wurden diese Handlungen nicht nur nicht eingestellt, sondern nahmen immer verlezendere Formen an, wobei der Sowjetregierung kein einziger Fall bekannt wurde, in dem schuldige Personen oder Behörden wegen „ Undiszipliniertheit", auf die sich das deutsche Außenministerium in solchen Fällen immer zu berufen pflegte, irgend= wie bestraft wurden.
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Was Ihre Hinweise auf bestehende sowjetrussisch- deutsche Abkommen anbelangt heißt es in der Note der Sowjet: regierung- so dürfen, wenn die oben aufgezählten Handlungen deutscher Behörden mit diesem Abkommen verein: bar sind, auch die notgedrungenen Gegenmaßnahmen der Sowjetregierung nicht etwa als ihnen zuwiderlaufend
gelten.
Die Note hebt ferner noch hervor, daß die Maßnahmen der Sowjetregierung durch Handlungen deutscher Regie
rungsbehörden aufgezwungen worden sind, denen die volle Verantwortung für die geschaffene Lage zufällt.
Aus dem Notenwechsel ist ersichtlich, daß der deutsch russische Konflikt um die Journalistenausweisung schieben sich gegenseitig Schuld und Verantwortung zu. weitere Kreise zu ziehen beginnt. Beide Regierungen Hitler- Deutschland läßt russische Journalisten nicht zu, die Pressevertreter erst gar nicht herein. Noch niemals ihm unbequem werden. Sowjetrußland läßt derartige hat ein sozialdemokratischer Publizist die Einreiseerlaubnis für Sowjetrußland erhalten. Kurz, es steckt hüben wie drüben in diesem Notenwechsel ein Pharisäertum.
BRIEFKASTEN
Katholik Locarno . Sie sind keineswegs der einzige Katholik, der uns durch Beifall ermuntert. Daß Ihnen nicht alles an unserem Blatte gefällt, begreifen wir. Aber gefallen Ihnen die gleichgeschalteten katholischen Zeitungen? Die sind bestimmt unchristlicher als wir. Wir werden uns auch in Zukunft Mühe geben, ernste christliche Menschen nicht zu verlegen. London Reichsgericht. Ueber den„ Gegenprozeß" und zum Leip ziger Prozeß sind uns sehr viele Auffäße, Glossen und Gedichte zugegangen. Wir danken allen Verfassern, können aber natürlich nur einige der Beiträge verwenden.
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Rue de Lausanne . Sie sind der Meinung, daß in unserem ersten Bericht über den Leipziger Prozeß zwei Komma gefehlt haben. So ergänzt, würde die Stelle lauten: Senatspräsident Bünger erklärt darauf: Ich stelle gegenüber Nachrichten, daß die Erklärung des Angeklagten künstlich herbeigeführt worden sei, unter einem gewissen Zwang, fest, daß nach den eigenen Erklärungen des Angeklagten dies nicht der Fall ist, sondern daß es sich um eine freie Erklärung des Angeklagten handelt, der gesagt hat, er wolle überhaupt nicht verteidigt sein."
Adressen von Emigranten geben wir grundsätzlich nur bekannt, wenn wir den Anfragenden als vertrauenswürdig kennen. In den meisten Fällen wäre uns aber die Auskunft auch schon deshalb unmöglich, weil wir die Adresse nicht wissen.
November- Reisen nach Moskau . Wie alljährlich, lassen die sowjetrussischen Fremdenverkehrsbehörden auch diesmal anschließend an die Sommer- Reisesaison Ende Oktober und Anfang November be= sondere Reise ermäßigungen eintreten. In dieser Zeit können Besichtigungsreisen nach Moskau und anderen Großstädten der Sowjetunion von Sowjetgrenze bis Sowjetgrenze mit einem mehrtägigen Aufenthalt in einer oder mehreren Städten einschl. Reisespesen, Verpflegung und aller Nebenkosten schon von 126, Reichsmart an unternehmen. Auskünfte und Reiseprogramme erhältlich durch: Sportverlag Eggersdorfer, Saarbrücken 3, Passagestraße 7.
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