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Reichstagsprozeß in Leipzig  

Fortsegung aus Nr. 91

Um Torglers Aktentaschen

Auf einen Einwand des Vorsitzenden erklärt der An­geflagte Torgler, er glaube, daß sich der Inhalt der Taschen noch nachprüfen lasse. Die eine Tasche müsse noch im Zimmer 9 des Reichstages in einem Rollschrank stehen. Der Vorsitzende weist auf zwei Zeugenaussagen hin, nach denen es nicht die beiden Taschen gewesen seien, die Torgler  angegeben habe. In der Voruntersuchung, fuhr der Vor­fizende fort, haben Sie gesagt, es fäme vielleicht die Frak tionstasche in Frage. Nach Bekundungen der Sekretärin sei aber die Fraktionstasche an diesem Tage ganz woanders gewesen. Der Angeklagte erklärt daraufhin, es könne sich um einen Irrtum handeln, der begreiflich sei, wenn man bedenke, daß er tagtäglich mit Taschen und auch sehr häufig mit der Fraktionstasche in den Reichstag   gegangen sei. Naturgemäß hätten die Taschen ein erhebliches Gewicht besessen, da er ein besonderes System habe, um möglichst viele Zeitungen in die Taschen zu pressen. Der Vorsitzende weist dann daraufhin, daß alle diese Dinge in der Beweisaufnahme nachgeprüft würden. Der Borsigende bemerkt weiter, daß die beiden Zeugen ihre Aussagen noch dahin ergänzt haben, daß der Angeklagte Torgler   sich schen umgesehen hätte. Torgler   erklärt, daß er dazu keinerlei Ver­anlassung gehabt habe. Es könne höchstens sein, daß er an dem Vormittag nicht ganz frisch gewesen sei.

Und Torglers Kuchenpaket

Vors.: Wir müssen uns jetzt damit beschäftigen, wo Sie fich am Tage der Brandstiftung aufgehalten haben. Wann find Sie in den Reichstag gekommen?- Torgler  : Etwa zwischen 11 und 11.15 ihr habe ich den Reichstag durch Portal 2 betreten. Ich bin an dem Brandtage nicht eine einzige Minute aus dem Reichstag herausgegangen. Ich bin nur zweimal ins Hauptgeschoß gekommen, und zwar vor mittags zwischen 11.30 und 11.45 Uhr und dann etwa um 4.30 Uhr, um meine Post zu holen. Vors.: In der An­flage wird die Möglichkeit erörtert, daß Sie nachmittags 2 Uhr etwa von dem Zeugen Schmal vor dem Reichstag gesehen wurden. Er hat gesagt, er hätte Sie, bald nachdem er van der Lubbe gesehen hatte, auch auf der Straße ge­fehen, wie Sie mit einem Paket die Straßenbahn verlassen hätten. Er hat aber gesagt, es wäre auch entfernt möglich, daß dies an einem anderen Tage gewesen sei.- Torgler  : Ich kann mit aller Bestimmtheit sagen, daß ich am Montag, dem Tage der Brandstiftung, zwischen 11.45 und 8.20 Uhr abends weder irgendein Reichstagsportal berührt habe noch aus dem Reichstag herausgegangen bin, dagegen ist es richtig, daß ich am Samstag um 1 Uhr mittags den Reichs­ tag   verlassen habe, um bei Aschinger am Potsdamer Platz  eine Kleinigkeit zu essen. Ich bin dann in der Straßenbahn wieder zum Reichstag zurückgefahren. Es ist möglich, daß mich bei dieser Gelegenheit der Zeuge Schmal mit einem Ruchenpafet gesehen hat.

Warum schlug Koenen den Mantelkragen hoch? Der Angeklagte Torgler   gibt weiter an, daß Koenen um etwa 6.30 Uhr zu ihm in den Reichstag kam und daß er dann bis zum Schluß mit ihm zusammen gewesen sei. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten eine Zeugenaussage vor, wonach das Benehmen von Koenen an dem Tage aufs fällig gewesen sei. Der Zeuge Hornemann, Kangleiassistent im Reichstag, habe bekundet, daß Koenen gegen seine sonstige Gewohnheit überhaupt nicht gegrüßt und den Eindruck her­vorgerufen habe, als wollte er sich seinen Blicken entziehen. Torgler   erwidert, er habe das nicht bemerkt. Er erinnere fich aber, daß Koenen mit hochgeschlagenem Kragen ins 3immer fam. Es sei aber an jenem Tage auch recht falt gewesen. Daß Koenen irgendwelche Veranlassung ge= habt habe, sich zu verbergen, halte er für ausgeschlossen. Auf mehrere Hinweise des Vorsitzenden auf die politische Tätinkeit des Abg. Koenen und auf ein Urteil gegen die so­genannte deutsche Ticheka, in dem auch Koenen eine gewisse Rolle spielte, erwidert Torgler  , daß alle Personen, die in diesem Urteil im Zusammenhang mit der Tscheka   genannt werden, entweder länost aus der KPD.   heraus seien oder bei weitem nicht mehr die Rolle spielen wie 1923. Inzwischen fei in der KPD. eine ganz andere Richtung ans Ruder ge­tommen. Soweit er Koenen kenne, betont Torgler  , habe er nicht den Eindruck, daß Koenen ein so besonders scharfer Kommunist gewesen sei. Er sei im Gegenteil ein sehr lebens­Iuftiger und vergnügter Mensch, der viele politische Wizze machte und im Parlament sehr rührig war. Eine Stunde vor dem Brand

Der Vorsitzende fragt dann den Angeklagten, weshalb Torgler   seine Garderobe, die unten im Reichstag   hin, ins Simmer bringen ließ.- Torgler erklärt dazu, daß er wiederholt länger als 8 Uhr abends im Reichstag tätig ge­wesen sei. Da das Portal 2 um 8 Uhr geschlossen werde, habe er, wenn er länger blieb, seine Garderobe herauf­schaffen lassen, um Ueberstunden der Beamten zu vermeiden. Wenn nun die Anklageschrift behauptet, der Amtsgehilfe Kohls sagt, er hätte in meinem Zimmer angerufen, und es hätte sich niemand gemeldet, so ist das völlig ausgeschlossen. Denn Koenen, ich und die Sekretärin waren bestimmt im Fraktionszimmer. Ich kann mir den Vorgang nur so er­klären, daß der Zeuge Kohls im Nebenzimmer auf dem zweiten Anschluß der Fraktion angerufen hat, während gleichzeitig in dem Zimmer, wo wir saßen, Frl. Rehme selbst nach der Garderobe anrief. Ich mußte ja auch im Zimmer gewesen sein, weil ich auf den Anruf des Schriftstellers Birkenhauer wartete. Das war ja der Sinn, weshalb ich überhaupt noch im Reichstag war.- Der Vorsigende weist darauf hin, daß der Verdacht der Anklage darin be­stehe, daß Kohle in beiden Fraktionszimmern angerufen hat und keine Antwort bekam. Der Angeklagte Torgler   hält das für ausgeschlossen und meint, daß dann vielleicht das Be­jetztzeichen nicht funktioniert habe. Weiter wird dem An­geflagten vorgehalten, daß der Zeuge Birkenhauer schon einmal um 7 Uhr im Reichstag angerufen haben soll, worauf er die Auskunft erhielt, daß Torgler   nicht zu sprechen sei. Der Angeklagte Torgler   bezeichnet auch das als ausgeschlossen und meint, daß hier ein Irrtum vor­liegen müsse. Vors.: Nach dem Gespräch mit Birken­hauer sind Sie wieder ins Obergeschoß hinaufgegangen und dann haben Sie zusammen mit Koenen und Frl. Rehme den Reichstag   verlassen. Sie waren die letzten, die an diesem Abend aus dem Reichstag gingen.

Torgler  : Am Tage nach dem Reichstagsbrand las ich in der Preſſe, daß Stoenen, Frl. Rehme und ich flucht artig den Reichstag   verlassen hätten. Ich lege größten Wert auf die Reitstellung, daß davon keine Rede sein kann. Wir find im Gegenteil ſehr gemütlich und langsamer als sonst gegangen, und das lag daran, daß Frl. Rehme schon wegen ihrer starken Figur schlecht gehen kann und daß sie an diesem Tage außerdem an einer Benenentzündung litt. Vorf.: Tie Anklage behauptet nichts über das Tempo Ihrer Schritte beim Gang aus dem Reichstag  , aber wir können darüber ja nachher die Zeugen hören.

Der Oberreichsanwalt fragt den Angeklagten, warum er das Gespräch mit Birkenhauer nicht in seinem Simmer, sondern im Fraktionszimmer abgewartet habe.-

Torgler   erklärt dazu, es sei üblich gewesen, daß man nach der Erledigung der eigentlichen Arbeit sich im Fraktions­zimmer aufhielt. Er habe sich dort mit Koenen, der ein lustiger Erzähler sei, über private Dinge unterhalten. Ein entscheidender Punkt

Vors: Nun kommen wir zu den Bekundungen der Beugen Karwahne  , Frey und Kroyer  . Die Zeugen lagen, Sie hätten am Nachmittag am 27. Februar, also am Brandtage, etwa um 3 Uhr oder um 3.30 Uhr von rechts tommend eine Begegnung mit Ihnen gehabt, wie Sie im Vorraum des Haushaltausschußjaales zusammen mit van der Lubbe in entgegengesetter Richtung entlang famen. Bei der Erörterung dieser Sache bitte ich Sie, die Fragen so zu beantworten, daß damit auch wirklich die Frage gelöst wird, auf die es ankommt.

Angeklagter Torgler  : Ich habe während der Vorunters suchung niemals versucht, irgend etwas zu verschweigen, und ich werde das auch hier nicht tun. Ich betone das des: wegen mit besonderem Nachdruck, weil der Untersuchungss richter, Reichsgerichtsrat Vogt, durchblicken ließ, ich hätte nicht immer die Wahrheit gesagt.

Wenn mir einmal ein Irrtum unterlaufen ist, so bemühe ich mich stets, ihn aufzuklären. Der Angeklagte fuhr dann fort: Ich weiß nichts von einer Begegnung, die so aus­gesehen hätte, daß ich von rechts dem Zeugen entgegen­gekommen bin. Ich weiß aber ganz positiv und habe davon schon bei meiner ersten Vernehmung gesagt, daß ich am Brandtage nicht über die Glastür, die zum Haushalt­arsschußsaal führt, hinausgekommen bin. Es ist also ganz ausgeschlossen, daß ich von rechts her gekommen bin. Ich habe aber die erste Begegnung in ganz deutlicher Erinne­rung. Ich habe dabei auf dem Sofa in der Ecke links ge= seffen. Die Glastür ging auf und die Herren kamen herein. Der erste wandte sich noch mit der Glastür in der Hand zu den anderen herum und stellte mich gewissermaßen vor. Das habe ich genau und deutlich gesehen. Die anderen beiden haben mich daraufhin genau firiert. Sie gingen an dem Tisch, an dem ich saß, vorbei bis zur Glastür des Ausschußsizungs­saales. Sie sind dann in den Sizungssaal hineingegangen. Ich sehe noch ganz deutlich vor mir, wie der Letzte, nämlich Herr Frey, ich noch einmal nach mir umdrehte. Das fiel mir so auf, daß ich zu meinen Gesprächspartnern sagte: Herr gott  , was gucken die mich denn so an? Mir war auch auf­gefallen, daß die Herren große Abzeichen trugen. In dem Halbdunkel des Vorraumes fonnte ich aber nicht erkennen, ob es Abzeichen des Stahlhelms oder der NSDAP  . waren. Was van der Lubbe anbelangt, so erkläre ich nochmals mit aller Bestimmtheit: Ich habe nie in meinem Leben van der Lubbe kennen gelernt, habe ihn nie gesehen, ges sprochen oder auch nur seinen Namen gekannt.

Zum ersten Male sah ich ihn am Dienstag, dem 28. Februar, 11 Uhr vormittags, als Kriminalkommissar Heisig mich ihm

gegenüberstellte. Ich habe auf dessen Frage dann wahrheits­

gemäß geantwortet: Ich kenne van der Lubbe nicht und habe ihn nie in meinem Leben gesehen. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Zeugenaussagen mit den Angaben des An­geflagten im Hauptinhalt übereinstimmen, nur nicht in dem entscheidenden Punkt, daß nämlich die drei Zeugen mit Be­stimmtheit erklären, Torgler   sei ihnen entgegengekommen. Ter Vorsitzende hält dem Angeklagten weiter vor, daß die gleichen Zeugen ihn dann, als sie noch einmal zurück­famen, erneut gesehen hätten, und zwar soll diesmal ein Mann mit ihm auf dem Sofa gesessen haben, der einen Hut ins Gesicht gezogen hatte und nach der Behaup tung der Anklage der Angeklagte Popoff gewesen sein soll. Torgler   erklärt, daß er von den drei Bulgaren   erstmalig in der Schutzhaft etwa am 12. März gehört habe. Später seien ihm dann die Fotos der drei gezeigt worden, und bei dieser Gelegenheit habe er zum erstenmal gesehen, wie fie ansjahen.

Auf Fragen

des Beisitzers, Reichsgerichtsrat Coender, erklärt Torgler  , bei der ersten Begegnung mit den drei Zeugen sei der Abgeordnete Florin dabei ge­wesen. Dieser Besuch stehe aber mit dem Birkenhauers in feiner Verbindung. Auf eine nochmalige Frage des Vor­sitzenden, ob es richtig sei, daß er bei der zweiten Be­gegnung mit einem anderen Manne auf dem Sofa saß, der einen langen Mantel und den Hut tief im Gesicht trug und der Popoff gewesen sein soll, erwidert Torgler  , daß er Popoff zum erstenmal in seinem Leben am 24. April gesehen habe. Auf die Frage, wer es denn gewesen sei, erklärt Torgler  , der Abgeordnete Dr. Neubauer. Er fönne sich an die zweite Begegnung nicht mehr so genau erinnern, habe aber schon am 6. März an den Kriminalkommissar Heisig einen Brief geschickt, in dem er diese Tatsachen mit­teilte.

Widersprüche in den Protokollen

Nach einer kurzen Unterbrechung der Sizung hält der Vorsitzende dem Angeklagten Torgler   vor, daß er über die sehr wichtige Begegnung mit den drei Zengen arwahne, Frey und Kroyer   bei seinen verschiedenen Ver­nehmungen in der Voruntersuchung widersprechende An­gaben gemacht habe. Bei der ersten polizeilichen Vernehmung habe er nach dem Protokoll angegeben, daß er sich von 10.30 Uhr vormittags bis 8.15 Uhr abends ohne Unterbrechung in seinem Fraktionszimmer aufgehalten habe, das er nur aneimal verlassen habe, um seine Post zu holen. Das stimme doch nicht mit seinen heutigen Angaben überein.

Torgler  : Bei meiner ersten Vernehmung im Polizei­präsidium bin ich gefragt worden, wo ich mich im Reichstag aufgehalten hätte. Ich faßte die Frage so auf, daß man wissen wollte, ob ich im Hauptgeschoß gewesen sei, also an der Brandstelle. Darum habe ich geantwortet: ich hätte mich den ganzen Tag ununterbrochen oben aufgehalten. Damit meinte ich das Obergeschoß. Ich wollte damit gar nicht sagen, daß ich ununterbrochen in meinem Fraktionszimmer gewesen sei. Bei der zweiten Vernehmung am 5. März ist mir ein Irrtum passiert, ich muß mich dagegen verwahren, daß der untersuchungsrichter daraus eine unwahrheit machen will. Ich hatte bei der Vernehmung erklärt, die von den drei Herren geschilderte Begegnung müsse örtlich und zeitlich zusammenfallen mit meinem Zusammensein mit dem Redakteur Dehme. Als der Kommissar mich nach dem zweiten Zusammensein fragte, fonnte ich mich zunächst nicht darauf besinnen. Erst nach der Vernehmung kam mir die Tatsache in Erinnerung, daß ich auch mit Neubauer da­gewesen bin. Das habe ich dann in einem Brief der Polizei

mitgeteilt.

Dem Angeklagten Torgler   werden dann die verschiedenen

Vernehmungsprotokolle vorgehalten, um die Abweichungen

in seinen Aussagen festzustellen.

Der Vorsitzende stellt fest, daß der Angeklagte am 2. März an Oberregierungsrat Diehls in einem Brief noch­mals mitgeteilt habe, daß er die Fraktionszimmer nicht verlassen habe.

Torgler   erklärt nochmals, er habe immer unter dem Ein­druck gestanden, man wolle von ihm lediglich wissen, wie oft und wann er im Hauptgeschoß gewesen sei, und wann er den Reichstag   verlassen hat. Nachdem diese Frage ihm aber

vorgelegt worden sei, habe er sofort geschildert, woran er fich erinnert habe.

Der Vorsitzende hält ihm weiter vor, daß er am 5. März in einer Vernehmung gesagt habe, er sei mit dem Journalisten Oehme zusammengewesen. Dehme habe dies bestritten. Torgler   erwidert, das Gespräch mit Dehme habe statt­gefunden, aber früher als er damals gesagt habe. Das sei ihm erst später eingefallen, daß er sich hier in der Zeit geirrt hatte. Er habe sich dann daran erinnert, daß das Gespräch, das die drei Zeugen beobachtet hatten, mit dem Abgeordneten Florin stattgefunden habe. Auf den Hin­weis des Vorsitzenden, daß auch Florin flüchtig sei, erklärt Torgler  , er wisse das nicht.

Wer war es?

Aus den weiteren zur Verlesung fommenden Verlesungs­protokollen hebt Torglers Verteidiger, RA. Dr. Sad, be­sonders eine Stelle hervor, in der davon die Rede ist, daß Torgler   und Dr. Neubauer für den nächsten Tag, also für den Tag nach dem Reichstagsbrand, Besprechungen im Reichstag mit sozialdemokratischen Abgeordneten zur An­bahnung einer Einheitsfront der Linken vereinbart hatten. Der Verteidiger weist weiter darauf hin, daß Torgler   sich große Mühe gegeben habe, die Verwechslung aufzuklären, die nach seiner Meinung den Zeugen Karwahne  , Frey und Kroyer   unterlaufen sei. Torgler   sagte in diesem Zusammen­hange selbst, daß ihm eine Verwechslung mit Florin und van der Lubbe einerseits und Popoff und Dr. Neubauer andererseits kaum denkbar erscheine. Oberreichsanwalt Dr. Werner: Diese Erklärung Torglers ist aber erst erfolgt, rachdem der Untersuchungsrichter eine solche Verwechslung für faum möglich bezeichnet hatte. Erst wollte Torgler   uns glaubhaft machen, daß eine solche Verwechslung möglich set. RA. Dr. Sack will darauf des Näheren erst später eingehen. Auf weitere Fragen des Vorsitzenden erklärt Torgler   eine Verwechslung von Popoff mit Neubauer für möglich.

Es gebe aber auch noch eine andere Erklärung: Am Frei­tag vor dem Brandtage seien der Kaufmann Bernstein, der geschäftliche Angelegenheiten für die Fraktion erledigte, und ein gewisser Wundersee in das Fraktionszimmer ge­fommen, um eine Rücksprache wegen der Beschlagnahme des Karl- Liebknecht  - Hauses zu führen.

Aus den späteren Gegenüberstellungen habe er feststellen fönnen, daß Taneff tatsächlich eine große Aehnlichkeit mit Bernstein   habe und daß auch bei Wundersee und van der Lubbe eine Verwechslung möglich sei. Torgler   betont, daß er damals mit den beiden zusammen auch den Reichstag   verlassen habe.

Wann war van der Lubbe im Reichstag?

Vorsitzender: Van der Lubbe, Sie haben gehört, daß Sie nach der Aussage eines Zeugen am Tage vor dem Reichstagsbrand mit Taneff zusammen im Reichstag ge­wesen sein sollen. Ist das richtig? Van der Lubbe  ( nach längerem Zögern): Nein. Vorsitzender: Sind Sie überhaupt vor dem Brande jemals im Reichstage gewesen? Van der Lubbe: Ja.( Bewegung im Zuhörerraum.) Vorsitzender: Wann denn? Van der Lubbe: Vor dem Brand. Vorsißender: Am Tage des Brandes oder am Tage vorher? Van der Lubbe: Am selben Tage. Vorsitzender: Am selben Tage waren Sie schon im Reichstag? Van der Lubbe: Nein. Nach einem längeren Hin und Her zwischen dem Vorsitzenden und van der Lubbe, bei dem dieser lauter widersprechende und verwirrte Aus­fünfte gibt, fragt der Vorsißende schließlich: Waren Sie am Reichstag oder im Reichstag? Van der Lubbe: Im Reichstag  . Vorsitzender: Sie haben vorher gesagt, daß Sie sich den Reichstag   vorerst schon einmal angesehen hätten, wo Sie hineinkommen könnten. Waren Sie schon vorher einmal drin im Reichstag? Van der Lubbe: Nein! Vorsitzender: Ihre Antwort ist also zu verstehen, daß Sie vor dem Reichstag waren, etwa um 2 Uhr, wo der Zeuge Schmal Sie gesehen hat. Ist das damals gewesen? Van der Lubbe: Ja. Vorsitzender: Haben Sie das ge= meint, wenn Sie vorhin ja sagten? Van der Lubbe: Ja. Vorsitzender: Innen drin im Reichstag sind Sie vorher nicht gewesen? Van der Lubbe: Nein. Sind Sie mit einer Riste in der Nähe des Reichstages einmal ge­wesen? Van der Lubbe: Nein.

Van der Lubbe kennt Torgler   nicht

Der Vorsitzende wendet sich nun an den Angeklagten van der Lubbe und fragt ihn, ob er am Tage der Brand­stiftung nachmittags im Reichstag gewesen sei, und zwar zu= sammen mit dem Angeklagten Torgler  . Van der Lubbe  ( nach einigem Zögern): Nein, das glaube ich nicht. Vor= sitzender: Darauf können Sie doch nur mit Ja oder Nein antworten. Sie sind also nicht mit Torgler   zusammen­gewesen? Van der Lubbe: Nein. Vorsitzender: Kennen Sie Torgler   von früher? Van der Lubbe: Nein. Vorsitzender: Er ist Ihnen also ganz unbekannt? Van der Lubbe: Ja. Vorsitzender: Einer An­regung des Verteidigers folgend, frage ich Sie( van der Lubbe) ausdrücklich, ob Sie den Reichstag   allein angesteckt haben, oder ob Ihnen irgendwelche Leute dabei geholfen haben. Van der Lubbe zögert zunächst; dann ging ein Lächeln über seine Züge und er antwortete: Nein. Vor= sitzender: Was denn? Sie müssen uns die Wahrheit sagen. Ist Ihnen bekannt, daß durch Gutachten nachzuweisen ist, daß Sie allein es gar nicht gemacht haben können. Van der Lubbe: Ja. Vorsitzender: Haben Sie den Reichstag   allein angesteckt oder mit anderen? Van der Lubbe: Allein. Vorsitzender: Niemand hat etwas vorgerichtet? Van der Lubbe: Nein.

Unmöglich allein!

Vorsitzender: Wie erklären Sie sich denn, daß dret Sachverständige festgestellt haben, Sie könnten die Sache nicht allein gemacht haben. Van der Lubbe: Kann ich nicht sagen. Rechtsanwalt Dr. Sack fragt van der Lubbe, ob er, als er die Kohlenanzünder kaufte, diesen Kauf von sich aus unternommen oder ob er es auf Grund einer Ver­abredung mit andern getan habe, die er nicht nennen wolle. Van der Lubbe verneint das Lettere. Rechtsanwalt Dr. Sad fragt weiter, ob ihm jemand die Einstiegstelle in das Reichstagsgebäude   gezeigt habe. Van der Lubbe verneint auch das.

Der Vorsitzende erklärt, es sei notwendig, zunächst einmal den Tatbestand näher durch die Sachverständigen­

und Zeugenaussagen festzustellen, worauf Rechtsanwalt Dr.

Sack erwidert, daß ihm diese Gutachten bekannt seien und daß er dazu gleich bemerken wolle, daß sie seines Erachtens an einem Fehler frankten, daß nämlich nicht unter denselben Verhältnissen, wie der Reichstagsbrand im Plenarsaal ent­standen ist, auch nachher die Brandversuche vorgenommen wurden. Die Brandversuche hätten nicht die kolossale Wir­fung, die dieser große Kuppelbau habe, dessen starker Luft­zug aus einem kleinen Fenster komme. Angeflagter Dimitroff  : Da es absolut ausgeschlossen ist, daß van der