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Freiheit

Einzige unabhängige Tageszeitung Deutschlands

522

Nummer 93-1. Jahrgang Saarbrücken , Samstag, 7. Oktober 1933 Chefredakteur: M. Braun

Aus dem Inhalt:",

Verliert Deutschland A

die Saar ?

Torgler

50 19

gegen dunkle Zeugen

Pariser Gegenprozeß

Pariser Berichte

390$ 1193

Schafott regiert die Stunde

Blutgericht

0614

Todesstrafe

Schreckensgesetze übertrumpfen alle Greuclmeldungen

Das Reichskabinett hat ein Gesez zum Schutz des Rechtsfriedens beschlossen, wonach Richter, Staatsan­wälte oder Beamte, die mit politischen oder polizeilichen Auf­gaben betraut sind, aber auch Angehörige der Wehrmacht, der Luftschugverbände, der SA. und SS.., des Stahlhelms und Amtswalter der NSDAP. , sowie Schöffen, Geschworene, Zeugen oder Sachverständige vor Gericht unter einen beson­deren Schutz gestellt werden. Danach wird mit dem Tode oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslänglichem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren bestraft, wer es unternimmt, die ange führten Personen aus politischen Beweggründen oder wegen ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten, oder wer au einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem andern verabredet. Die gleichen schweren Strafen werden festgesetzt für die Hersteller und Verbreiter von hochverräterischen Drudschriften im Anslande und für die Einführung und Ver: breitung solcher Drudschriften im Inlande.

*

Es gehört zu den propagandistischen Schwindelmethoden der Machthaber in Deutschland , ihre Schandgesetze mit irre­führenden Ueberschriften zu versehen. So gibt es ein Gesetz " Bur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum", das zehn­tausende den Bestimmungen gemäß vorgebildete Berufs­beamte um ihrer politischen Ueberzeugung oder ihrer nicht­arischen Abstammung wegen ihrer verfassungsmäßig geschütz­ten und vertraglich gebundenen Rechte beraubt. Eingestellt werden dafür nationalsozialistische Futterkrippenanwärter, denen in ungezählten Fällen jede Vorbildung fehlt.

Nun wird ein Gesetz diktatorisch verordnet unter dem Namen Gesez zur Gewährung des Rechtsfriedens", das nichts anders ist, als die furchtbarste Henterherrschaft, die je erlebt worden ist. Jeder deutsche Staatsbürger, wenn dieses Wort noch für Untertan erlaubt ist, die auf Schritt und Tritt der Scharfrichter bedroht, riskiert schwerste Zuchthausstrafe oder sein Leben, wenn er sich hochverräterisch" betätigt, das heißt, wenn er frei seine Meinung äußert oder sich eine un­beeinflußte Meinung durch oppositionelle Blätter, die nur noch außerhalb der Saargrenzen erscheinen können, bilden

will.

Vor einigen Tagen wurde in Frankfurt a. M. ein zwanzig­jähriger Kochlehrling zum Tode verurteilt, weil er einen SA.- Mann getötet haben soll. Man wird sich nicht scheuen, den kaum dem Knabenalter entwachsenen Menschen hinzu­richten, denn SA. und S. Stahlhelm und andere Privi­legierte genießen einen Schuh, der in anderen Obrigkeits­staaten nur den Majestäten gewährt wird. Nicht nur der An­griff selbst auf ihr geheiligtes Leben, sondern sogar der Tö­

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tungsversuch ist mit Todesstrafe bedroht. Jeder, der sich in Zukunft gegen den Terror der braunen Milizen wehrt, muß von den übrigens ebenfalls als untastbar erklärten Staats­anwälten verfolgt und kann von willigen gleichgeschalteten in ihrer Existenz bedrohten Richtern dem Schaffott überliefert

werden.

Tod oder lebenslängliches Zuchthaus erwartet auch jeden, der sich im Auslande irgendwie hochverräterisch gegen die deutsche Diktaur betätigt. Es ist klar, daß damit jeder Emi­grant getroffen werden kann, der auch nur die lauterste Wahrheit über die Zustände in Deutschland berichtet. Jeder deutsche antifaschistische Schriftsteller, der im Auslande für seine politische Ueberzeugung wirbt, ist des Todes würdig.

Hinzu treten die schwersten Strafen bis zum Galgen oder zum Schaffott für alle, die oppositionelle Schriften aus dem Auslande auch nur einführen oder im Auslande verbreiten. Jeder Denunziant, jeder, dem es auf einen Meineid gegen einen politischen Gegner nicht ankommt, kann jeden Anti­faschisten der Todesstrafe überantworten.

Die Begründung gibt zu, daß dieses Gesetz, dessen voller ungeheuerlicher Wortlaut erst in eignigen Tagen veröffent­licht werden wird, aus Furcht vor der anwachsenden anti­faschistischen Bewegung erlassen worden ist. Es ist klar, daß die Bedeutung der Opposition, über deren Fortscheriten wir dieser Tage authentische Berichte aus Teutschland veröffent­lichen werden, übertrieben wird, um vorbeugende und ab­schreckende barbarische Strafen zu ermöglichen.

Immerhin zeigt diese Blutgesetzgebung die Angst vor dem kommenden Winter. Die Feste schmücken nur die Fassade des dritten Reichs. Dahinter sind das Elend, die Erbitterung, der Haß größer denn je. Eine Blutsaat wird über das Land gesprengt. Sie wird früher oder später ihre Ernte tragen. Zwischen der Herrschaft der blutbesudelten Macht­haber des jetzigen Deutschland und dessen kommender Be­freiung werden Schrecken stehen, die vermutlich alle unsere

der nationalsozialistischen Bewegung, müssen unter Einsatz aller staatlichen Machtmittel unterdrückt werden.

Gerade die Erfahrungen und die Entwicklung der letzten Zeit haben gezeigt, daß die geltenden Gefeßesvorschriften zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Bestrebungen nicht ausreichen,

Besonders gefährlich für Staat und Volf sind auch die Be strebungen derjenigen staatsfeindlichen Kräfte, die das Feld ihrer gegen die nationalsozialistische Revolution gerichteten Tätigkeit ins Ausland verlegt haben.

Gegen vollendete Tötung und Tötungsversuch werden durch das neue Gesez folgende Personengruppen geschüßt: die Angehörigen der nationalen Verbände, die Sturm­Abteilungen einschließlich des Stahlhelm, die Schuß- Staffeln der NSDAP. , Richter und Staatsanwälte, Beamte der poli­tischen Polizei und der Kriminalpolizei, der Bahn-, Forst­und Sicherheitspolizei, die Angehörigen der Wehrmacht, der deutschen Luftfahrt und des deutschen Luftsportverbandes. Weiter werden, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und der staatlichen Gerichtsbarkeit zu gewährleisten, die an der Gerichtsbarkeit beteiligten Per­sonen nach dem Gesetz von Angriffen geschützt, die aus bestimmten Beweggründen, nämlich aus politischen, oder wegen ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit unter­nommen worden sind. Werden der Tötungsversuch oder die Tötung aus anderen Gründen begangen, so bleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.

,, Sie töten den Geist nicht"

Die Begründung fährt fort:

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Was den Schutz des Staates gegen staatsfeindliche Tätig keit im Auslande anlangt, so ist hier niedergelegt, daß mit der schweren Strafe, die das Gesetz vorsieht, nämlich mit der Todesstrafe oder lebenslänglichem Zucht=

Haus oder Zuchthaus bis zu 15 Jahren, jeder bestraft wird, der im Auslande eine Druckschrift, durch die der Tatbestand des Hochverrats begründet wird, herstellt, verbreitet oder sonst sich des Ver­brechens des Hochverrats schuldig macht. An die Stelle der früheren Gesegesvorschrift, daß der Staatsanwalt folche Verbrechen verfolgen könne, tritt hente das Prinzip, daß die Tat verfolgt werden muß. Hierzu tritt die weitere Bestimmung, daß jeder, der es unter­nimmt, eine dieser Hochverräterischen Druckschriften, die im Auslande hergestellt worden ist, ins Inland einzu führen oder nach ihrer Einführung im In­lande zu verbreiten, oder wer ein im Aus= land begangenes hochverräterisches Vere brechen im Inlande fördert, ebenfalls zu den genannten Strafen verurteilt werden fann.

Eine andere Gruppe von Strafbestimmungen richtet sich gegen die Einfuhr von staatsgefährlichen Druckschriften, die mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft wird. Unter diese Strafe fallen die Verbreiter von Druckschriften, die den äußeren Tatbestand eines Ver brechens, z. B. gegen das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien oder des Widerstandes gegen die Staatsgewalt oder auch des Tatbestandes einer sogenannten Greuelmeldung darstellen.

Für alle Straftaten sind Sondergerichte als zu­ständig erklärt worden, soweit nicht bei Hochverrat oder bei Landesverrat die Zuständigkeit des Reichsgerichts begründet ift.

Phantasie übersteigen. Die Regierenden rufen diefe Ent Autonomes Amt für Minderheitenschutz

wicklung herauf. Die Geschichte lehrt, daß jedes Blutregiment in einem Blutsumpf untergegangen ist.

..Begründung"

Die neuen Majestäten

Halbamtlich wird mitgeteilt: Das Reichskabinett hat gestern ein Gesetz zur Gewährleistung des Rechts­friedens beschlossen, das in den nächsten Tagen im RGBI. veröffentlicht werden wird. Von unterrichteter Seite wird dazu u. a. erklärt: Die revolutionäre Welle der national­sozialistischen Revolution als solche ist abgeschlossen. Angriffe gegen den Bestand, die Sicherheit und das Ansehen des Staates oder Gewalttaten gegen seine Träger, die Träger

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Genf , 5. Oft. Der vom technischen Ausschuß der Völker­bundversammlung zur weiteren Vehandang des hol­ländischen Antrages über die deutschen Auswanderer eingesetzte Unterausschuß hat heute vormittag seine Arbeiten abgeschlossen. In dem Bericht, den der Unterausschuß der Völkerbundversammlung zur Annahme unterbreitete, wird die Schaffung eines autonomen Amtes unter den Auspizien des Völkerbundes und unter der Leitung eines Völkerbund­fommissars vorgeschlagen. Die Kosten sollen vorläufig vom Völkerbund aufgebracht werden mit der Maßgabe, daß sie später entweder von den direkt interessierten Regierunaen oder aus privater Quelle zurückerstattet werden.

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