Das Schriftleitergesetz

Ein ,, Ehrentag" der deutschen   Presse

A. H. ,, Der vierte Oktober 1933 wird in der Geschichte der deutschen   Presse zu einem Gedenktag erster Ordnung werden. An diesem Lage ist ihr durch den Reichsminister Dr. Göbbels   eine Ehrung zuteil geworden, wie sie bisher nirgendwo in der Welt erlebt wurde." Mit diesen Worten beginnt ein amtlicher Bericht, der die Einführung des soeben erlassenen Schriftleitergesezes verkündet. In einer großen Festversammlung im Hause der deutschen  Presse zu Berlin   nahmen die Repräsentanten der deutschen  Presse in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste dieses Ge­schenk der Hitler  - Regierung unter stürmischem Jubel entgegen.

Dieses Gesetz ist die Legitimierung des faschis tischen Staats Sklaventums, das feit dem Reichstagsbrande über die deutsche Presse verhängt worden ist. Unter dem Kenn mort berufsständischer Aufbau" wird hier der deutsche Schriftleiter an das Galeerenschiff der Hitlerdiktatur ge schmiedet, und er jubelt über die Erfüllung eines lang ersehnten Wunsches, obwohl die Ketten, die man ihm auf­erlegt, nicht einmal mit Rosen umkränzt werden. Denn dieses Gesetz, das fortan den deutschen   Redakteur ein­gliedert in die Jdee und in das Interesse des totalen Staates", ist das formelle und offizielle Begräbnis der deutschen   Pressefreiheit. Für die nationalsozialistischen Zeitungsleute wie für die Gleichgeschalteten gibt es fortan nur noch einen politischen, kulturellen und ethischen Leit stern, dem deutschen   Volke zu dienen nach den Grund­sägen, die der Führer" zum Beschluß erhoben hat.

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Wir begnügen uns, aus dem sehr langen, 44 Paragrafen umfassenden Gesetz die entscheidenden Bestimmungen hervorzuheben. Niemand darf sich, so heißt es im Paragraf 1, Schriftleiter nennen, der nicht nach diesem Gesetz dazu befugt ist. Es wird ihm eine öffentliche Auf­gabe" anvertraut, aber Schriftleiter kann überhaupt nur noch sein, der in eine Berufsliste eingetragen wird. Diese Berufsliste wird vom Reichsverband der deutschen Presse   geführt aber der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda führt die Aufsicht darüber, daß der Reichs­verband die ihm zugewiesenen Aufgaben. erfüllt. Wer kann allein in die künftige Berufsliste aufgenommen werden? Nach Paragraf 5 darf Schriftleiter von jetzt an nur sein, wer arischer Abstammung ist und nicht mit einer Person von nichtarischer Abstammung ver heiratet ist. Er muß die Eigenschaften haben, die die Auf­gabe der geistigen Einwirkung auf die Oeffentlichkeit er­fordert". Was wird nach dem Paragrafen 14 darunter ver­standen? Der Schriftleiter ist verpflichtet, aus den Zeitungen alles fernzuhalten,

1. was eigennügige Zwede mit gemeinnüßiger, in einer die Deffentlichkeit irreführenden Weise vermengt, 2. was geeignet ist, die Straft des Deutschen Reiches nach außen oder im Innern, den Gemeinschaftswillen des deutschen   Voltes, die deutsche   Wehrhaftigkeit, Kultur oder Wirtschaft zu schwächen oder die religiösen Emp findungen anderer zu verlegen,

3. was gegen die Ehre und Würde eines Deutschen   ver: ftößt,

4. was die Ehre oder das Wohl eines andern wiberrechts lich verlegt, seinem Rufe schadet, ihn lächerlich oder verächtlich macht,

5. was aus andern Gründen sittenwidrig ist.

kennen nicht die raffische Ausschließlichkeit, die diefes Göbbels   ernennt den Führer

Gesetz zu einem Schaustück der Weltpublizistik machen wird. Es wird fortan keine Juden mehr im deutschen  Schrifttum geben, keinen Schriftleiter, der vor langen Jahren mit einer Jüdin den Ehebund schloß. Aber warum noch diese Mühe? Der Erodus der Juden aus der deutschen   Presse ist bereits ohne Gesetz unter dem Diktat von SA., SS.   und NSBO. erfolgt.

Wer wagt es noch, von Metternich zu sprechen? Wer hat noch den Mut, Kuriositäten der Zensur zu glossieren? Dieses furchtbare und niederziehende Bild, die deutschen  Schriftleiter als stürmische Bejaher eines Gesetzes, das ihnen braune und schwarze Stiefel auf den Nacken fetzt, legt sich wie ein schwerer Schatten über jeglichen Hang zur Satire. Um die Tragödie des bei allen kapitalistischen  Abhängigkeiten einstmals blühenden und lebendigen deutschen   Pressewesens zu vollenden, werden wir jetzt er­leben, daß viele fleißige Federn von diesem vierten Oktober fingen und sagen werden, wie Goethe nach der Schlacht von Valmy: Von heute an beginnt ein neuer Abschnitt der Weltgeschichte, und ich darf sagen, ich bin dabei gewesen."

Damals donnerten die Kanonen der französischen  Revolution dem feudalistischen Europa   entgegen. Die Manen der geistigen Freiheitskämpfer und die Weg­bahner der Menschenrechte, Lessing und Kant, fochten mit: in tyrannos! Den absolutistischen Diktatoren von heute küssen die berufsständisch organisierten Männer des Schrifttums begeistert die Hände, weil ihnen die kämpferische Meinungskraft gegenüber dem Staat und seinen Führern genommen wurde.

Das iſt, immerhin, der kleine Unterschied.

Erläuterungen

Der Kommandeur der deutschen   Presse

In seiner Rede im Hause der deutschen   Presse gab Göbbels  , wie sich aus einem ausführlichen Bericht ergibt, noch folgende Erklärung ab:

Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus gestehen: Ich habe die natürliche Absicht, der warmherzige Beschüßer der deutschen   Presse zu sein und zu bleiben. Ich will Schluß dem Führer des Reichsverbandes der Deutschen Presse, meinem Parteigenossen Dr. Dietrich, meinen Dank und mein Vertrauen aussprechen. Wenn mir im Gesetz das Recht zugestanden ist, den Führer des Reichsverbandes der Deutschen Presse zu ernennen, so

möchte ich hiermit Herrn Dr. Dietrich zum Führer des

Reichsverbandes der Deutschen Presse er= nennen.( Beifall.)"

on igni

Der neue Führer Dr. Dietrich bedankte fich mit folgenden Säßen:

Das neue Schriftleitergesetz, das das Fundament deutscher   Pressefreiheit für die weiteste Zukunft sein werde, erfülle die deutschen   Journalisten mit großer Freude. Das Gesetz schaffe klare Verhältnisse und gebe die gesetzliche Handhabe für die Aufbauarbeit. Die schweren Pflichten würden die deutschen   Journalisten freudig auf sich nehmen, weil sie sich mit der eignen ethischen Be­rufsauffassung von den verantwortungsvollen Aufgaben des deutschen   Journalisten im Rahmen der deutschen   Volfs gemeinschaft verbinden. Der Reichsverband der Deut­ schen   Preise, die gesetzliche Standesorganisation der deutschen   Journalisten, so erklärte Dietrich weiter, werde in Zukunft eine in engster Verbindung mit dem

1923 Staat stehende, aber sich selbst verwaltende Körperschaft

In einer halbamtlichen Mitteilung- bald wird es keine andere mehr geben- heißt es:

Das Schriftleitergeset treffe nur die periodischen Druck­schriften, während das Pressegesetz sich auf alle Erzeugnisse der Druckpresse beziehen. Uebrigens umfasse das Schrift­leitergesetz auch die periodische Presse nur insoweit, als es sich um politische Druckschriften handle. Das trifft bei Tageszeitungen allgemein zu.

Wenn das Schriftleitergesetz den Schriftleiter zum Träger einer öffentlichen Aufgabe mache, so erhalte er da­mit doch nicht Beamteneigenschaft, sondern werde, ver­gleichsweise, den anderen freien Berufen, also Aerzten. und Rechtsanwälten, gleichgestellt.

Das Schriftleitergesetz beabsichtige nicht eine umfassende " Säuberung" des Schriftleiterstandes. Im Wege der Weberleitungsbestimmungen werde wahrscheinlich noch die Frage der Schriftleiter jüdischer Abstammung, die Frontkämpfer seien, und solche Fälle geregelt werden, in denen Redakteure bereits vor Inkrafttreten des Ge­setzes Ehen mit nichtarischen Personen eingegangen seien. Das Verhältnis zwischen Schriftleiter und Ver­Leger sei grundsäßlich unverändert; der Verleger solle Herr über seine Zeitung bleiben. In der Pressekammer würden der Reichsverband der Deutschen Presse   und die Verlegerorganisation gleichberechtigt sein.

öffentlichen Rechts sein. Der Reichsverband werde sich alsbald in' nklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehende neue Sagungen geben und sich ebenso wie in jeiner eit ng auch in seiner Untergliede­rung völlig auf das Führertum umstellen."

Es gibt also in Deutschland   keine unabhängigen Schrift­Teiter mehr, nur noch Staatsschreiber, deren warmherziger Beschützer" Herr Göbbels ist.

Exempel

Die einst liberale Presse dankt

Die Kölnische Zeitung  " schreibt am Donnerstagabend: Alles in allem entspricht das Gesetz in der Art, wie es Disziplin und Freiheit auf einen Renner bringt, flare Ver= hältnisse schafft und Rechte und Pflichten festsetzt, den Wünschen, die von den berufsständischen Vertretungen der deutschen   Presse schon lange gehegt wurden. Es gibt dem Staat die Gewähr, daß die Zeitung eine tüchtige Waffe im nationalen Lebensfampf ist, aber indem es den berufsständischen Instanzen weitgehend selbst die Befugnis überträgt, über die Reinheit zu wachen, und indem es jede Uniformierung vermeidet, beweist es ein Vertrauen, das die deutschen   Schriftleiter dem Schöpfer des Gesetzes, Dr. Göbbels  , au dan fen wisen."

Nacht und Morgen nach dem Brand

Jeder dieser fünf Punkte ist so dehnbar und so aus­legungsfähig, daß kein Schriftleiter, dem Beruf und Brot lieb sind, mehr wagen kann, eine vom amtlichen Befehl abweichende Gesinnung vorzutragen. An jedem Füllfeder­halter, an jedem Tintenfaß hängt die Warnung und sitt Publizistik dienstbar ist, hat mit diesem Gefez aufgehört, sich zur Kraft der Meinungsbildung zu bekennen. Mit schöner Offenheit hat Göbbels   auf der Berliner   Festversammlung gefagt:

die Furcht. Der deutsche Geist, so weiter der 11. Verhandlungstag

" Diese Begrenzung der Geistes: und Meinungsfreiheit wird sich immer dann zum Segen des ganzen Staats= wesens auswirken, wenn die Mehrheit der Wohlmeinen: den fie fich freiwillig auferlegt und sie von Staats wegen den renitenten und sabotierenden Elementen aufgezwungen wird. In dem Augenblick, in dem der Staat sich dieses souveränen Rechtes begibt, begibt er sich der Möglichkeit, eine ziel bewußte und konsequente Politik nach innen und nach außen zu betreiben. Die weitaus überwiegende Mehr zahl des deutschen   Volkes hat auf diese Regierung ihre allerlegten Hoffnungen gesetzt. Möglich, daß die Re­gierung in einzelnen Beschlüssen irrt, unmöglich aber anzunehmen, daß nach dieser Regierung etwas Besseres tommen könne. Es kann daher für jeden nationalge= finnten und verantwortungsbewußten Staatsbürger gar teine Möglichkeit geben, als die Entschlüsse und Beschlüsse dieser Regierung zu decken und dafür zu sorgen, baß fie an greifbaren Ergebnissen führen."

Diese Logik ist, im faschistischen Sinne, zwingend. Das Hitler- Reich stabilisiert die Verhältnisse der Presse berufsständisch", um sich mit Hilfe der öffentlichen Meinung selbst zu stabilisieren. Wer anders als fie urteilt, ist Staatsfeind und kann, wie es im Paragraf 35 des Gesetzes heißt, von Göbbels   höchstpersönlich selbst aus der Berufsliste der Schriftleiter gelöscht werden. Damit wird die Renitenz mit der Verhängung der Existenzlofig keit gefühnt, falls der Herr Minister, wenn er es aus bringenden Gründen des öffentlichen Wohles für erforder­lich hält", nicht das Konzentrationslager als eine noch wirksamere Gesinnungskur bezeichnet.

In einer Reihe von Paragrafen werden die Vertrags. verhältnisse der Schriftleiter geregelt und ihnen eine gemisse Unabhängigkeit gegenüber einem wirtschafts­egoistischen Verlegertum gesichert. Zur verantwortlichen Instanz wird der Hauptschriftleiter gekrönt, der dem zu­ständigen Landesverband des Reichsverbandes schriftlich benannt werden muß. Wer sich, so heißt es im Paragraf 36, künftig noch als Schriftleiter betätigt, obwohl er nicht in die Berufsliste eingetragen, oder obwohl ihm die Berufs­ausübung vorläufig untersagt ist, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafen bestraft. Wahrhaftig, Dieses modernste Pressegesetz der Welt", wie es in der amtlichen Verlautbarung heißt, hat seines gleichen nicht.

Nicht einmal in Italien  ! Denn die italienischen Presse­kammern, denen viele Einzelheiten abgeguckt wurden,

Leipzig  , 6. Oft. In der heutigen Sigung des Reichstags­brandprozesses, die mit einiger Verspätung beginnt, gibt der Oberreichsanwalt ein Expose des ausländischen Ver­teidigerfomitees über den in der vorgestrigen Sißung be­handelten Vorfall der angeblichen Mißhandlung Dimitroffs bekannt. Darin werden sowohl dem Gericht wie der Ver­teidigung geradezu ungeheuerliche Vorwürfe gemacht. U. a. findet sich der Say: Nachdem die Anklage gegen die Kom­munisten bis jetzt durch keine Argumente belegt werden fonnte, scheinen die Leipziger   Richter es für richtig zu halten, zu schlagenden Beweisen überzugehen. Gleichzeitig wird mit­geteilt, daß das Verteidigungskomitee an das Reichsgericht ein Telegramm gerichtet habe, in dem entschieden Protest gegen die Behandlung Dimitroffs erhoben wird.

Es besteht keine Veranlassung, fährt der Oberreichs­anwalt fort, nachdem vorgestern durch die Vernehmung des Polizeihauptmanns und die Erklärungen der Verteidiger Dr. Sad und Teichert die Sache geklärt worden ist, nochmals darauf zurückzukommen, denn sie ist rest los aufgeklärt. Auch Dimitroff   hat nicht behaupten können, daß er in irgendeiner Form mißhandelt wurde. Wenn ich hier von dem Vorgang Mitteilung mache, so folge ich dem Beispiel des Preußenfönigs, der Pamphlete, die hoch gehängt waren, niedriger hängte, um sie dem Urteil der Oeffentlich­feit zu überlassen. Präsident Bünger erklärt ebenfalls, daß für jeden Teilnehmer an der Verhandlung klar sei, daß die neue Verdächtigung völlig haltlos ist. Ich kann mir nicht unwürdig und verächtlich zu bezeichnen.

mit ihr eine Zusammenkunft verabreden. Frau Torgler Ichnte   das aber ab mit der Bemerkung, sie habe uner­nartet Besuch bekommen. Zwei Stunden später, gegen 10 Uhr, wurde nochmals angerufen von derselben Dame. Frau Torgler   sagte, der Besuch sei noch da.

Die Kriminalbeamten hatten den Eindruck, daß Torgler  durch eine Mittelsperson hatte anrufen lassen, um zu erfahren, ob die Polizei hinter ihm her wäre. Er sagte vorher, er habe seine Frau selbst angerufen.- Angeklagter Torgler  : Etwa um 9,30 Uhr habe ich angerufen und meine Frau sagte mir am Telefon weinend, daß eine polizei­liche Durchsuchung der Wohnung stattgefunden habe. Ich habe meine Wohnung auch nicht gemieden. Dazu hatte ich keine Veranlassung.- Oberreichsanwalt Dr. Werner: Der An­geklagte jagte, daß der letzte Zug nach Karlshorst   und Fich­ tenau   bereits weggefahren gewesen sei. Nach unseren In­formationen hat aber Kühne vor der Kommission in London  ausgesagt, er wäre mit Torgler   bereits um 1.30 Uhr früh in Kühnes Wohnung angekommen. Da das Auto normaler­weise dreiviertel Stunden vom Alexanderplat bis Pankow  fährt, wären die beiden also schon um 12.45 Uhr von Schla widi weggefahren. Torgler  : Diese Angabe kann nicht stimmen. Kühne muß sich irren. Oberreichsanwalt Dr. Werner: In derselben Aussage in London   hat Kühne auch angegeben, daß Torgler   aus Sicherheitsgründen in Kühnes Wohnung gekommen ist. Torgler  : Das iſt mir ganz unverständlich.

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verjagen, eine solche Art wiederholter Verleumdung als Werden Pensionen abgeschafft?

Die Verhandlung wird dann fortgefeßt und der Vorsitzende richtet zunächst noch einige Fragen an den Angeklagten Torgler  . Die Frage nach seinem Auf­enthalt in der Nacht des Reichstagsbrandes beantwortet Torgler   dahin, daß er von dem Lokal in der Dircksen­straße mit einer Autodroschke zusammen mit Kühne nach Pantom gefahren sei und dort geschlafen habe. Am nächsten Morgen hätten Kriminalbeamte Kühne festgenom­men. Ihn selber habe man in Frieden gelassen. Er sei dann gegen 8 Uhr in die Stadt gefahren und habe gelesen, daß er, Torgler  , fluchtartig den Reichstag   verlassen habe. Er set Torgler  , fluchtartig den Reichstag   verlassen habe. Er sei daraufhin ins Polizeipräsidium gefahren und dort vernom­men worden.

Anflagevertreter Landgerichtsdirektor Dr. Parrisius: Der Angeklagte Torgler   legt großen Wert auf die Fest­stellung, daß er sich freiwillig bei der Polizei gemeldet habe. Nach der Auffassung der Anklagebehörde ist es damit aber nicht weit her. Er hat uns schon gesagt, daß er in der Nacht seine Wohnung gemieden und sich in einer fremden Wohnung aufgehalten hat. Wenige Stunden nach dem Reichstagsbrand ist die Kriminalpolizei beauftragt worden, ihn zu verhaften. Die Beamten haben ihn in seiner Woh­nung in Karlshorst   gegen 6 Uhr morgens gesucht. Die Ehefrau Torglers hat behauptet, daß ihr Mann sich in der Provinz auf Reisen befinde. Die Wohnung ist bis gegen 11 Uhr durchsucht worden. Kurz nach 8 Uhr wurde Frau Torgler   ans Telefon gerufen. Frau Torgler   ging an den Apparat. Eine Dame wollte

In der Deutschen Juristen- Zeitung"( Nr. 18) findet sich in der Juristischen Rundschau" ein seltsam- dunkler Saz: Unfündbar konnte man ihre( nämlich der älteren Ange­stellten) Stellung nicht machen. Auch war der Zwang der Gewährung einer Pension für langjährig Dienstverpflichtete wirtschaftlich nicht fragbar." Briefe aus allen Teilen des Reiches haben uns die Tatsache mitgeteilt, daß Unternehmer und Aktiengesellschaften Pensionen, zu denen sie verpflichtet sind, einfach nicht mehr zahlen. Wir konnten diese Mitteilun­gen, da sie uns nicht beglaubigt waren, nicht veröffentlichen. Nun überzeugt uns die Juristen- Zeitung" von der Wahr­heit der Mitteilungen. Das dritte Reich" zerbricht also auch das private Recht.

Abschaffung der Berufsschulpflicht

wird von immer mehr Handwerkskammern gefordert. In einzelnen Gebieten lassen die Meister ihre Lehrlinge bereits heute nicht mehr die Berufsschule besuchen.

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Bei Vertrauensmännern der aufgelöften NSDAP  . und der Deutschen Nationalpartei in der Tschechoslowakei   wurden Haussuchungen vorgenommen und die Sekretariate dieser Parteien gefchloffen.

Wie der Reichssportführer mitteilt, hat Reichskanzler Hitler   bei Besichtigung des Deutschen Stadions den Stadions umban als nicht ausreichend bezeichnet. Der Deutsche   Sport brauche ein größeres olympisches Stadion