Lügen aus dem Reichsgericht

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Verzweifelte Versuche, die Anklage zu retten

Täuschungen und Kniffe

A. H. Die große juristische Fassade in Leipzig bleibt schein­bar ungetrübt. Mit Ernst und mit Würde vernimmt Herr Büngert weiter die Zeugen und Angeklagten, immer beson­ders darauf bedacht, die Zornesausbrüche Dimitroffs zu be­schwichtigen. Es ist ihm anscheinend unbegreiflich, daß sich ein Angeklagter, der unschuldig ist, so leidenschaftlich gegen die Anklage der Brandstiftung wehrt. Aber am Schlusse der Samstagverhandlung wurde die selbstsichere Ruhe des Herrn Bünger doch einen Augenblick erschüttert. Dimitroff wies darauf hin, daß sich seine erste polizeiliche Vernehmung auf die Aussagen einer Zeugin stüßte, die ihn am 26. Februar mit van der Lubbe gesehen haben wollte. Als sich aber heraus­gestellt habe, daß er an diesem Tage in München gewesen sei, habe man das Verfahren gegen ihn trotzdem fort­geführt! Das ist unrichtig," sagte Herr Bünger kurz und scharf. Am Gegenbeweis ließ er es fehlen.

Immer wieder entdeckt man, wie hohl und wie brüchig das Gewölbe dieser Anklage ist. Man läßt Wachsplatten an­fertigen, um der Welt ein anschauliches Bild von der Un­tadelhaftigkeit der Leipziger Justiz und dem Gerechtigkeits­willen des Reichsgerichts zu liefern, läßt dabei aber wohl­weislich die Ausführungen der Angeklagten unter den Tisch, besser: unter das Mikrofon fallen. Die ausländischen Journalisten will man von amtlicher Seite durch Ueberreichung ergiebigen Materials von der für den Februar ausersehenen kommunistischen Re­volution überzeugen, aber sie durchschauen das Spiel bes­fer, als die Regisseure ahnen. Man erinnert sich, daß Herr Bünger jedesmal dem Angeklagten Dimitroff scharf in die Parade fährt, wenn er so fühn ist, sich gegen die Aussagen von Kriminalbeamten und Spizel zu wehren. Daraufhin haben jetzt die beiden amerikanischen Rechtsanwälte Hays und Galagher, der französische Journalist Willard und die beiden Bulgaren Grigoroff und Detscheff auf Grund ihrer Erlebnisse in Leipzig an Dr. Bünger einen Brief gerich tet. Sie führen darin auf, daß ein Angeklagter bei allem Respekt, der dem Gericht gebühre, das Recht habe, die Poli­zei zu kritisieren. Sie weisen dabei daraufhin, daß der Ber­ liner Polizeikommissar Heisig, der vor dem Gericht über seine Nachforschungen in Holland verhört wird, die Erklä­rungen zweier ehemaliger Freunde van der Lubbes Jaco­bus Vink und van Almada entstellt habe. Davon und von vielem andern liest man in der deutschen Presse auch nicht ein einziges Wort.

Am drastischsten wird aber die Leipziger Atmosphäre ge­fennzeichnet durch die Vernehmung des Stockholmer Pro­fessors Dr. Södermann. Man erinnere sich des Vor­gangs. In der ausländischen Presse waren Vermutungen aufgetaucht, daß van der Lubbe dauernd unter dem Ein­druck von Mißhandlungen oder Vergiftungsversuchen ſtehe. Um alle diese Gerüchte zu widerlegen, habe sich der Stock­ holmer Professor Dr. Södermann zur freiwilligen Zeugen aussage gemeldet. Er habe am 26. September van der Lubbe im Gefängnis untersucht und nicht die geringste Spur einer Mißhandlung oder gar Vergiftung gefunden. Er sei völlig gesund, und so fuhr diese medizinische und psychiatrische Autorität weiter fort, es mache den Eindruck, daß van der Lubbe vor den Richtern den Gebrochenen und Verstörten nur simuliere...

Dieses Gutachten trat mit der größten wissenschaftlichen Autorität auf. Inzwischen ist aber festgestellt worden, daß dieser Dr. Södermann gar kein Mediziner, sondern Jurist ist. Er wurde in Leipzig befragt, und gab zu, daß er nur wegen seines kriminalpsychologischen Interesses ins Gefängnis zur Untersuchung van der Lubbes gegangen sei. Ein holländischer Journalistiener Herr Luger vom Amsterdamer Telegraaf habe ihn mit Erlaubnis der Be hörden mitgenommen. Es liegt also eine vollendete Täuschung der Oeffentlichkeit vor. Ein Jurist wurde als medizinischer Sachverständiger ausgegeben, ein Mann, der vermutlich nicht gewußt hat, daß Gift auch noch auf andere Art als durch eine Spriße verabfolgt werden

kann. Die Leipziger Richter aber haben von diesem Juri­sten ein medizinisches und psychiatrisches Gutachten ange­nommen!

Keiner deutschen Zeitung fällt das auf. Rein Verteidiger stellt es fest. Man braucht nicht einmal besonders fein- und hellhörig zu sein, um das Hintergründige, das Zweifelhafte und Unausgesprochene in diesem Prozeß, der nunmehr in Berlin an Ort und Stelle" weitergeführt werden soll, zu vernehmen. In Berlin wird auch ein weiterer Widerspruch noch deutlicher als bisher hervortreten. Während der Untersuchungsrichter in seinen Vernehmungen van der Lubbe vorhielt, daß er nach den Sachverständigengutachten unmöglich allein den

Reichstagsbrand entfacht haben könne, hat Herr Dr. Dün­ger ebenfalls auf Grund der Sachverständigengutachten in einer der jüngsten Sizungen genau das Gegenteil festgestellt. Danach sei es durchaus möglich, daß in dem Zeitraum von 15 bis 20 Minuten van der Lubbe die Brand­stiftung allein ausgeführt haben konnte.

Wird van der Lubbe dort, wo man ihn ohne Hemd, aber mit dem kommunistischen Parteibuch in der Tasche, gefunden hat, ein wenig redseliger sein? Wird er hier erst recht schweigen, dieser gehemmte und halbblinde Junge, der aur Rolle eines der großartigsten Brandstifter aller Zeiten er­foren wurde? Vielleicht sind das müßige Fragen. Van der Lubbe steht unter dem Schatten der Todesfurcht.

Fortsegung aus Nr. 94

12. Verhand'ungstag Eine treue Seele

Reichsanwalt Landgerichtsdireftor Parrifius weist darauf hin, daß Dimitroff zugegeben habe, mit dem früheren tommunistischen Abg. Münzenberg zweimal zusammen­gekommen zu sein. Münzenberg , einer der Verfasser des Braunbuches, habe zulegt in Berlin im Hause In den Zelten 9 A gewohnt. In dieser Wohnung sollen öfters Ver­

sammlungen von Kommunisten stattgefunden haben, die letzte Versammlung am 30. Januar. Die Wirtschafterin Münzenberg& hat folgendes befundet: Damals, am 30. Januar, hätten sich 12 bis 15 Personen dort eingefunden. Münzenberg habe die Teilnehmer persönlich empfangen, und als in den Mittagsstunden durch die Presse die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler bekannt wurde, hätten sämtliche Teilnehmer die Wohnung fluchtartig verlassen.

Die Wirtschafterin hat, nachdem ihr die Bilder der An: geklagten vorgelegt worden sind, erklärt, daß sie Dimitroff mit aller Bestimmtheit als einen derjenigen Leute wieder: erkannt habe, die des öfteren in der Wohnung Münzen: bergs waren, vor allem auch am 30. Januar.

Sicherheit sagen, daß Popoff in dieser Wohnung verkehrt Sie glaubt aber auch, kann das jedoch nicht mit gleicher Sicherheit sagen, daß Popoff in dieser Wohnung verkehrt habe.

Dimitroff erklärt dazu, er kenne Münzenberg dem Namen nach von früher. In seiner Wohnung sei er aber nie gewesen. Zweimal habe er Besprechungen mit Münzenberg gehabt, im Jahre 1931 und im Jahre 1932, und zwar über die Lage in Bulgarien .

Auch Popoff erklärt, er habe Münzenberg nie kennen­gelernt und auch niemals seine Wohnung besucht. Wie die drei Bulgaren festgenommen wurden

Weiter wird festgestellt, daß Dimitroff bei seiner Fest­nahme 350 RM. und 10 Dollar, Taneff 70 Dollar und habe, erklärt der Angeklagte Taneff, er habe sie in Sofia 20 RM. bei sich trugen. Auf die Frage, wo er die Dollars her vom Zentralkomitee der bulgarischen fommu­nistischen Partei erhalten, als er nach Rußland ab­reiste. Auf den Vorhalt des Vorsitzenden, daß er früher aus­gesagt habe, diese Gelder in Moskau erspart zu haben, er­widert Taneff, er habe bis zum 24. Mai nicht zugeben wollen, daß er Mitglied des Zentralkomitees der Partei sei.

Es kommt dann die Aussage des Kellners Helmer zur Sprache. Dieser Zeuge hat am 7. März der Polizei mit­geteilt, daß im Bayernhof" in der Potsdamer Straße ver­dächtige Personen verkehrten. Am 9. März hat er eine Mit­teilung an die Polizei gemacht, daß im Augenblick gerade diese Personen wieder da seien. Daraufhin ist nach Prüfung der Anzeige die sofortige Festnahme der betreffenden Per­ſonen verfügt worden. Es waren die drei Bulgaren . Im Wagen hat Dimitroff dann, nach Bekundungen des Polizeibeamten, versucht, ein Schriftstück zu ver­steden. Es handelte sich um einen Aufruf des Exekutiv­komitees der Komintern vom 3. März.

Dimitroff gibt das zu und sagt, er habe sich damals bei der Polizei als bürgerlicher schweizerischer Schriftsteller aus­gegeben.

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, Tausend und eine Nacht"

Der Vorsitzende macht dann weitere Mitteilungen aus den Bekundungen des Zeugen Helmer. Danach sind im Sommer 1932 ihm und anderen Kollegen gewisse Personen aufgefallen, die ab und zu nachmittags im Bayernhof" er­schienen. Zu diesem Kreise hätten Dimitroff , Popoff Gegenüberstellung mit van der Lubbe hat ihn Helmer mit und Taneff, aber auch van der Lubbe, gehört. Bei einer absoluter Gewißheit wiedererkannt. Auch die übrigen Kellner des Bayernhofes" sind vernommen worden. Einige haben sich erinnern können und einigen ist van der Lubbe ebenfalls bekannt vorgekommen. Einer aber hat mit der gleichen Bestimmtheit ausgesagt wie Helmer.

Der Vorsitzende fragt van der Lubbe, ob er die Pots­ damer Straße und den Bayernhof" kenne. van der Lubbe verneint beide Fragen. Auch mit den Bul­ garen will er nicht zusammengewesen sein.

Ueber seinen Aufenthalt im Bayernhof" erklärt Dimi troff, er sei dort nie mit mehr als drei Personen zusammen­gewesen, gewöhnlich sei er mit Jacobus Roßner, einem öfter­reichischen Schriftsteller, dort gewesen. Ein deutscher Kommu­nist habe an den Zusammenfünften nie teilgenommen. Im übrigen sei er, Dimitroff , am Tage des Reichstags: brandes überhaupt nicht in Berlin gewesen.

Ferner bestehe die Möglichkeit, Roßner mit van der Lubbe zu verwechseln. Der Vorsitzende erklärt, daß Roßner selbst­verständlich vernommen werde, wenn seine Adresse zu_er= mitteln sei. Der Angeklagte Popoff erklärt die Aussage Helmers über seine Zusammenkunft mit van der Lubbe im Bayernhof" als eine Lüge. Der Angeklagte Taneff will nur ein einzigesmal im Bayernhof", am Tage seiner Ver­Haftung, mit Dimitroff und Popoff zusammengewesen sein. Der Vorsitzende hält Dimitroff die Bekundung des Fahr­stuhlführers Kaufmann vor, er habe Dimitroff am 25. He bruar im Reichstage hinauf und hinunter gefahren. Dimi­ troff sagt dazu, er sei nur ein einzigesmal, nämlich im Jahre 1921 zusammen mit anderen bulgarischen Abgeordneten im Reichstage gewesen.

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in ein Restaurant in der Friedrichstraße gegangen sei. Dorf feien sie bis 4 Uhr geblieben und dann ins Kaffeehaus Moka- Efti in der Leipziger Straße gegangen. Dort hätten sie bis etwa gegen 6 Uhr in der oberen Etage gesessen. Beide wollen dann das Cafe wieder verlassen haben und durch die Leipziger und Potsdamer Straße gegangen sein. Gegen 7 Uhr seien sie bei Aschinger unweit der Bülowstraße eingefehrt und dort bis gegen 9 Uhr geblieben. Von da aus wollen sie dann in das Üfatino am Nollendorfplatz gegangen sein, wo sie bis Schluß der letzten Vorstellung gegen 11 Uhr blieben. Beim Ausgang aus dem Kino bemerkte ich, erklärte Popoff, daß ich meine Handschuhe zurückgelassen hatte. Ich kehrte um und wollte sie holen. Als ich wieder herausfam, stand vor dem Kinoausgang ein Zeitungshändler und schrie laut: Extraausgabe! Ich las etwas über eine neue Notverordnung. Dann trennte ich mich von Taneff auf dem Platz vor dem Kino.

Der Angeklagte Taneff bestätigt diese Angaben. Der Vorsitzende erinnert Taneff. daran, daß er bei seiner ersten Vernehmung gesagt habe, das Lokal, in dem sie am Abend sich aufhielten, sei am 300 gewesen. Darauf ant­wortet Taneff, diese Angabe sei auf seine schlechte Orts= kenntnis Berlins zurückzuführen.

Vorsitzender: Welche Beweise können die beiden An­geklagten für das von ihnen behauptete Alibi angeben? Die bisherigen Ermittlungen haben keine Bestätigung für ihre Behauptung erbracht. Es hat sich nichts dafür ergeben, daß Ufatheater allerdings abgeholt worden, aber das war um Popoff tatsächlich gegen 11 Uhr die vergessenen Handschuhe aus dem Kinotheater geholt hat. Handschuhe sind in diesem

7 Uhr, nicht um 11 Uhr.

Angeflagter Popoff: Als ich nach dem Kino geführt. wurde, hat ein junger Mann sich bereit erklärt, als Zeuge zu bestätigen, daß er mich dort um diefe 3eit ge sehen habe. Die Kriminalbeamten sagten ihm, er solle sich am nächsten Tage auf dem Polizeipräsidium melden. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht.

sein, dessen Ladung angeordnet worden ist. Vorsitzender: Das wird der Zeuge Heinrich gewesen

Popoff: Als ich mit den Kriminalbeamten im Kino war, bezeichnete ich auch genau die Stellung, die die beiden Kontrolleure an dem Abend ein­genommen hatten, als wir beide die Vorstellung be­fuchten. Die Kontrolleure bestätigten in Gegenwart de Beamten, daß sie damals so gestanden hätten, wie ich es an= gegeben hatte.

Der Oberreichsanwalt weist darauf hin, daß Popoff im späteren Verlauf der Voruntersuchung angegeben habe, daß er sich möglicherweise über den Tag des Kinobesuches irren könne. Wenn das der Fall sei, habe er sich am 27. Fe­bruar in seiner Wohnung aufgehalten.

Um Dimitroffs Alibi

Der Oberreichsanwalt wendet sich dann an den An­geklagten Dimitroff . Dieser habe angegeben, daß er sich am 26. und 27. Februar in München auf= gehalten habe. Er habe dagegen bisher nichts darüber gesagt, was er dort getan habe.

Dimitroff : Haben Sie nicht meine Erklärung vom 30. Mai gelesen?

Der Vorsitzende weist den Angeklagten darauf hin, daß er antworten solle.

Dimitroff : In dieser schriftlichen Erklärung habe ich. gesagt... Was habe ich mitgeteilt? Haben Sie nicht gelesen?

Der Oberreichsanwalt wirft ein, daß Dimitroff an­scheinend durch diese wiederholten Gegenfragen Zeit zur Der Vor­Ueberlegung für neue Ausreden suche. sisende betont gleichfalls, daß der Angeklagte hier keinen Disput mit dem Oberreichsanwalt durchzuführen, sondern

zu antworten habe.

Dimitroff erklärt darauf, er set am 25. Februar nach München gereist, um dort am 26. Februar einen bulgarischen Freund zu treffen. Den Namen sage er nicht, weil dieser Freund sonst in Bulgarien verfolgt und samt seiner Familie in 24 Stunden ruiniert sein würde.

Der Oberreichsanwalt teilt dann mit, daß nach seinen Informationen ein gewiffer Georg in London erklärt habe, daß er mit dem Angeklagten Dimitroff zu dieser Zeit in München zusammen gewesen sei und an einer Versammlung jugoslawischer Kommunisten in München teil­genommen habe.

Dimitroff verneint die Richtigkeit dieser Angaben und

will auch den vom Oberreichsanwalt Genannten nicht kennen. Oberreichsanwalt: Derselbe Zeuge hat in London ausgesagt, daß Dimitroff und er in der Zeit vom 6. bis 8. Februar an einer Konferenz italienischer, jugoslawischer Kommunisten teilgenommen haben. Ich habe diese Dinge nur erwähnt, um zu zeigen, daß der Angeklagte Dimitroff sich nicht etwa nur mit bulgarischen, sondern auch mit italie­nischen und jugoslawischen Angelegenheiten beschäftigt hat.

Vorsitzender: Das werden wir bei der Vernehmung dieser Zeugen klären. Dann wird auch die Aussage des In­pettors Seranowik herangezogen werden müssen, der bekundet hat, er habe Dimitroff , Popoff und Taneff gar nicht selten im Reichstage ge­sehen. Dimitroff , wollen Sie sich zu dem Gespräch mit einem Gefangenen im Moabiter Untersuchungsausgerechnet vom Reichstag und vom Schloß. Ich habe gefängnis äußern, das in der Anklageschrift verwertet ist?

Dimitroff : Eines Tages beim Spaziergang im Moa­ biter Untersuchungsgefängnis sprach mich ein unbekannter Gefangener an. Er jante, mein Bild ſtehe in der Zeitung. Ich fragte, ob mein Bild allein dort wiedergegeben sei, oder auch das der anderen Bulgaren . Er antwortete: Alle drei. Vorsißender: Nach der Aussage dieses Zeugen sollen Sie gefragt haben, ob nicht noch eingewisser Launert oder so ähnlich verhaftet worden sei. Als er Ihnen ge­antwortet habe: Nein, nur Popoff und Taneff, sollen Sie ein gewisses Gefühl der Erleichterung bekundet haben.

Dimitroff : Davon ist gar keine Rede. Das ist Tausend und eine Nacht".

Der Vorsitzende hält dann Popoff die Aussage des Zeugen Fren vor, der Popoff zusammen mit Torgler im Reichstag gesehen haben will, und die Aussage des Zeugen Bogun, der gesehen haben will, wie am Tage des Reichstagsbrandes gegen 9 Uhr abends Popoff aus dem Portal des Reichstages geflüchtet sei.

Popoff erklärt dazu, diese Aussagen feien ab­solut unwahr. Er sei niemals im Reichstag ge­wesen. Er werde ganz genau angeben, wo er sich am 27. Februar, also am Brandtage, mit Taneff zusammen von 2 Uhr nachmittags bis 11 Uhr nachts aufgehalten habe. Der Vorsitzende legt eine Pause ein.

Der Abend im Kino

Nach der Pause wird das Alibi Popoffs und Ta neffs erörtert. Popoff gibt an, daß er am Tage des Brandes um 2 Uhr nachmittags zusammen mit Taneff

Dimitroff : In der Anklageschrift steht auch als Be­lastungsmoment gegen mich, daß bei meiner Verhaftung in meiner Tasche zwei Ansichtspostkarten gefunden worden sind, schon bei meiner ersten Vernehmung im Polizeipräsidium erklärt, daß ich Ende Januar eine Serie von etwa 12 Ber liner Ansichtskarten gekauft habe. Davon hatte ich einige an meine Mutter und meine Schwester geschickt. Bei meiner Verhaftung hatte ich in meiner Taiche noch tech s bis sieben Stück von diesen Karten. Zu den Aktent sind davon aber nur zwei gefommen, die vom Reichstag und vom Schloß. Die übrigen sind verschwunden.

Vorsitzender: Wir werden darüber den Kriminal­beamten Steinbach vernehmen.

Dimitroff : Ich möchte nicht wieder hinaus­geschmissen werden..

Vorsitzender: Ich empfehle Ihnen, sich so zu ver­halten, daß das nicht wieder notwendig wird.

Dimitroff versucht dann wieder, nicht zur Sache ge­hörige" Ausführungen zu machen und die Methoden der Untersuchung anzugreifen. Der Vorsitzende muß ihn energisch zur Ruhe verweisen. Dimitroff erklärt dann noch, daß seine ganze polizeiliche Vernehmung sich lediglich auf die Aus­jage einer Zeugin tüßte, die behauptet habe, ihn am 26. Februar, nachmittags 3 Uhr, zusammen mit van der Lubbe in einem Restaurant in der Düsseldorfer Straße ge= sehen zu haben. In der Anklageschrift stehe aber tein Wort mehr davon, nachdem sich heraus­gestellt habe, daß er am 26. Februar in München gewesen sei.

Der Vorsitzende weist diese Darstellung als unrichtig zurück und vertagt dann die Verhandlung.

Die nächste Sigung findet am Dienstag um 10 Uhr in Berlin statt.