Das Braunbuch und der unterirdische Gang

Dem Angeklagten verweigert!

D. F. Die Verhandlungen im Saale des Hauptaus schusses des ehemaligen Deutschen   Reichstages drängen all­mählich entscheidenden Fragen zu. Der Senat des Reichs= gerichts hat sich entschließen müssen, vier als verdächtig genannte Nationalsozialisten in hohen Aemtern zu laden: Göring   und Gobbels und die beiden blutbefleckten Feme­mörder Heines und Schulz. Wie man sieht: klassische Beugen. Wer wird daran zweifeln, daß sie ja.... besten Gewissen frei schwören können? Denn nie wird jemand auf den Gedanken gekommen sein, daß sie höchst persönlich die Brandstiftung angeordnet oder gar selbst borgenommen hätten. Dieses grandiose Verbrechen ist natürlich sehr vorsichtig und wohlüberlegt eingefädelt und burchgeführt worden. Warten wir das Erscheinen der Herren ab und auch die Art der Fragestellung.

Wird doch die Prozeßführung immer eindeutiger. Schon viermal ist nun im Laufe der Verhandlungen das Braunbuch" erwähnt worden. Biermal wurde es als ein lügenhaftes Machwerk erwiesen. Man sollte also an nehmen, daß dieses mithin ganz ungefährliche Werk nicht im Geheimschrank aufbewahrt zu werden brauchte. Zum Ruhme des nationalen totalen Staates müßte es erledigt und zerfetzt werden. Auch die angeklagten Kommunisten müßte man davon überzeugen, wie miserabel das doch stark kommunistisch beeinflußte Braunbuch ist. Aber man irrt sich wieder einmal.

Es erhebt sich der Angeklagte Dimitroff   und sagt ruhig, er möchte auch einmal in das Braunbuch sehen. Eine ganz felbstverständliche Forderung des Angeklagten, nachdem das Braunbuch viermal und sicher nicht zum letzten Male in die Beweiserhebung hineingezogen worden ist. Dimi troff bittet, daß es auch ihm zugänglich gemacht werde und nicht nur der Anklagebehörde. Es wäre unverständlich, unglaublich und ungerecht, wenn man ihm das Material, das er noch gar nicht kenne, vorenthalten würde. Der Vorsitzende erteilt ihm sofort eine Rüge, weil er den Ausdruck unglaublich" vermendet habe. Dimitroff  ruft lebhaft: Ich verlange als Angeklagter, daß mir dieses Buch zugestellt wird; ich brauche es fur meine Verteidigung!" Der Vorsitzende: Wenn Sie sich nicht aehörig benehmen, dann wird Ihnen wieder das zuteil werden, was Ihnen schon einmal zuteil ge­worden ist."

Trotz dieser Drohung mit nochmaligem Hinauswurf er­fucht Dimitroff  , diesmal in leiserem Ton, zum drittenmal um Zustellung des Buches. Der Oberreichsanwalt opponiert. Das Braunbuch" sei ein Pamphlet, und er sehe nicht ein, warum ihm eine weitere Verbreitung gegeben werden solle als unbedingt erforderlich, nämlich indie Handder Behörden. Verteidiger Dr. Teicherter­klärt dazu, er habe Dimitroff   die Stellen des Braun­buches", die ihn interessieren können, schon zitiert.

So geschehen vor dem deutschen   Reichsgericht, das an­geblich Recht finden und sprechen will. So geschehen mit Zustimmung eines deutschen   Rechtsanwalts", der als Ver­teidiger für einen Angeklagten bestellt ist, um dessen Kopf es geht.

die Leute von der Stabswache auch nicht dorthin gekommen. An dem Brandabend sei Ministerpräsident Göring   nicht im Hause gewesen, also auch nicht die Stabswache.

Angeklagter Dimitroff   springt auf und ruft: Ich bitte über das, was im Zusammenhang mit der Reichstagsbrand­stiftung im Braunbuch steht, durch meinen Verteidiger in­formiert zu werden. RA. Dr. Teichert: Das ist ge­schehen und wird weiter geschehen.- Dimitroff  : Rein ,,, Herren in Uniform' das war nicht der Fall. Ich bitte, das zu tun. Vor fizender: Der Verteidiger hat versprochen, nach seinem Ermessen Ihnen das mitzuteilen, was mit den flar zitierten Teilen des Braunbuches im Zusammenhang steht. Ich nehme an, daß er das auch in Zukunft tun wird. Dr. Teichert: Jawohl! Dimitroff  : Einzelheiten und Tatsachen möchte ich aber wissen. Dr. Teichert: Tatsachen stehen ja bekanntlich im Braunbuch nicht drin.

Der unterirdische Gang

Der Vorsitzende weist dann auf ausländische Presse­äußerungen hin, in denen immer wieder behauptet wird, man könne in den Reichstag verbotenes Material nur durch den unterirdischen Gang hineinbringen. Durch die Portale sei das wegen der Kontrolle der Pförtner nicht möglich. Der Vorsitzende fragt den bereits gestern vernommenen Reich 3- tagspförtner Wodöd, ob ein Abgeordneter, der mit einer Mappe durch das Reichstagsportal tommt, kontrolliert wird. Der Zeuge verneint die Frage und erklärt weiter, daß auch die Fremden, die zusammen mit einem Abgeord­neten fommen, selbstverständlich nicht fontrolliert werden. Die Schlußfolgerung des Vorsitzenden", daß durch Fremde in Begleitung eines Abgeordneten nach und nach erhebliche Mengen verbotenen Materials unbeanstandet in den   Reichstag gebracht werden können, wird vom Zeugen bejaht. Auch der Oberreichsanwalt weist darauf hin, daß auch ständig Boten in den Reichstag kommen, die Material für die Abgeordneten bringen. Auch deren Taschen würden nicht kontrolliert.

Als Zeuge wird dann der Nachtpförtner des Reichstagspräsidentenhauses Adermann ver nommen Er gibt an, daß seine Kontrollgänge etwa 15-20 Minuten in Anspruch nähmen. Er habe dabei verschiedene Konrolluhren zu stecken. Die letzte Kontrolluhr befinde sich im Keller an der Tür zum unterirdischen Gang. Diese Tür werde gewöhnlich schon durch das Maschinenpersonal ge­schlossen. Manchmal habe er sie auch beim ersten Kontrollgang offen gefunden under baseste verschlossen. Auf Fragen des Vorsitzenden stellt der Beuge fest, daß er am Brandtage von 8 Uhr bis zum Bekanntwerden des Brandes in seiner Loge gesessen hat. Als der Nachtpförtner Wendt vom   Brande Mitteilung machte, hat der Zeuge zunächst Geh.- Rat   Galle benachrichtigt, dann das übrige Personal. Er hat auch beim preußischen Innenministerium. wo Ministerpräsident   Göring war, an­gerufen und der Sekretärin Bescheid gegeben. Das war zwischen 9.10 und 9.15 Uhr.

Vors. Es ist au prüffen, ob zu dieser Zeit jemand durch das Präsidentenhaus hindurch in den Gang gelangt ist oder ob sonst jemand in den Gang gelaufen ist. Zeuge: Es ist nichts derartiges vorgekommen. Bors.: Das geht auf Ihren Eid! Der Zeuge verneint nochmals entschieden. Wenn sich jemand nicht ganz leise verhielt, war es in der Loge zu hören, wenn jemand im Gang war. Selbst wenn unten Licht geschaltet wurde, wurde das oben gehört.

-

Borf.: Wenn nun sogar 10 oder mehr Mann durch den Gang gekommen sein sollen? Zeuge: Ganz ausgeschlossen, einer würde mindestens daneben poltern. Vorf.: Sie haben früher einmal nachts Schritte in dem Gang gehört?- Beuge: Ja, das war mehrmals zwischen 11 und 1 Uhr nachts, das letzte Mal etwa 10 Tage vor dem Brande. Das war eine Person und ich nahm an, daß iemand kontrollieren wollte, ob wir nicht etwa schlafen. Vorf.: An sich würden Sie, wenn der Brand nicht gewesen wäre, dabei nichts gefunden haben?- 3euge: Nein, garnichts. Vorf.: In ausländischen Zeitungen ist gesagt worden, daß im Präsidentenhaus eine SS.- und SA.- Wache von 30 Mann gewesen set.- Zeuge: Glattweg Schwindel. Vorf: Das nehmen Sie auf Ihren Eid? Zeuge: Jawohl, wenn der Ministerpräsident da war, waren höchstens zwei Mann mit ihm, der Chauffeur und sein Vegleiter.

Ueber den unterirdischen Gang vom Präsidentenhaus Görings zum   Reichstagsgebäude muß nun auch allmählich gesprochen werden. Man darf nämlich nicht vergessen, daß unmittelbar nach dem Brande a mtlich behauptet wurde, die Täter seien durch den unterirdischen Gang in das Präsidentenhaus entkommen. Diese Veröffentlichung war ein schwerer Regiefehler, der aber nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. Mehrere Zeugen können nicht verschweigen, baß zahlreiche SA.- und SS  .- Leute im Präsidentenhaus aus und eingegangen sind. Der Obermaschinenmeister fagte aus, daß ihm und seinen Heizern sehr wohl entgehen kann, wenn der Gang zum Präsidentenhaus benugt wird, Görings Stabswache denn sie hatten dort oben nichts zu tun. Der amtliche Be richt vom Brandtage hatte also durchaus recht, wenn er den unterirdischen Gang mit den Tätern in Verbindung

brachte.

Immer deutlicher wird, worauf der Verteidiger Dr. Sack, wahrscheinlich aber auch der Vorsitzende hinzielt: alle Schuld soll auf den armen Teufel van der Lubbe abge­laden werden. Die Nationalsozialisten will man entlasten und für diesen Preis unter Umständen sogar die Kommu nisten von der Beteiligung an der Brandstiftung frei sprechen. Man kann sie ja immer noch wegen Hochver­rats unschädlich machen.

Der Zweck des großen Volksbetrugs, die Kommunisten und Sozialdemokraten mit der Brandstiftung zu belasten und einen Grund zu ihrer Unterdrückung zu finden, ist ja längst erzielt. Das Gedächtnis der allzuvielen ist kurz, und die andern sind inzwischen so verlumpt, daß sie auch itischen das große Verbrechen billigen, wenn es finitischen Zweck erreicht hat.

19. Verhandlun  

Berlin, 18. Oft. Zur heutigen Verhandlung sind noch einige Reichstagsbeamte als Zeugen geladen. Auch der unterirdische Gang soll noch weiter erörtert werden. Die Beugenvernehmung, soweit sie die Entdeckung und Löschung des Brandes sowie die Beobachtungen der Beamten des Reichstages betreffen, werden am Schluß der heutigen Ver­handlung im wesentlichen beendet sein. Der Donnerstag foll, wie in der vorigen Woche, sizungsfrei bleiben.

Zu Beginn der Verhandlung gibt Senatspräsident Bünger zunächst die Entscheidung des Senates über die Beweisanträge des RA. Dr. Teichert bekannt. Es sollen 1. a. zahlreiche Zeugen aus   Moskau darüber vernommen werden ob und wann und unter welchem Namen sie Popoff oder Taneff in   Moskau oder sonst in   Rußland gesehen haben. Diese Zeugen, so erklärt der Vorsitzende, wären auf­gefordert, sich zu ihrer Bernehmung vor dem Reichsgericht im   Reichstagsgebäude zu stellen. Auch die Ladung des frühe­ren Dezernenten für das Feuerlöschwesen Ahrens, der sich über gewisse Gerüchte im Zusammenhang mit den Lösch­arbeiten im Reichstage äußern soll, wird erfolgen. Ten An­trag des Angeklagten   Dimitroff auf Aushändigung des so­genannten Braun- Buches hat der Senat abgelehnt.

-

-

Bors.: Es ist weiter behauptet worden, daß in den Kellerräumen, die an den Gang angrenzen, Material für die Brandstiftung aufgestapelt war. Beuge: Ich habe nie RA. Dr. Seuffert: Wer etwas Verdächtiges bemerkt. kam denn da eigentlich in Frage, um Sie zu kontrollieren, als Sie nachts die Schritte in dem Gang hörten? 3euge: Jemand von unseren Vorgesetzten vielleicht.-   Dimitroff: Hat der Zeuge über seine Wahrnehmung jemand infor= miert? 3euge: Ich habe es dem Hausinspektor Scra nowitz gemeldet und es ist auch Geh. Rat   Galle bekannt ge

worden. Mir wurde darauf gejagt, ich sollte Obacht geben, ob wieder einmal so etwas vorkomme.  

Dimitroff:

Ans

Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit dieser Wahrnehmung getroffen worden? 3euge: Lediglich die strenge Beobachtung.   Dimitroff: Welcher Partei_ge= hört der Zeuge an?( Heiterkeit im Zuhörerraum.- Di­mitroff ruft: Diese Frage ist garnicht lächerlich.) Zeuge: Ich habe bis Ende 1931 der SPD  . angehört, dann bin ich zu einer rechtsstehenden Partei übergegangen. geklagter Torgler: War nicht eine weitere Möglichkeit, in das Präsidentenhaus zu gelangen, dadurch gegeben, daß man vom Reichstagsufer aus durch das Beamtenhaus hins einkam, ohne daß Sie es kontrollieren konnten? 3euge Adermann: Diese Möglichkeit bestand zwar, aber wenn wir um 8 Uhr unseren Dienst antraten, gingen wir hinten zur Garagentür. Also konnte auch von hinten nie­mand in das Haus hinein, ohne daß wir es beobachten fonnten. Angeklagter   Torgler: It es richtig, daß faft täglich im Garten des Präsidentenhauses SA oder SS. Leute mit einem Hund herumtollten? Ich komme zu dieser Frage, weil wir von unserem Fraktionszimmer aus direkt in den Garten hineinsehen und das beobachten konnten. Zeuge: SA.- Leute kommen nicht in Frage. Der Herr Präsident hat eine Stabswache gehabt, und er hatte auch einen Hund. Da ist öfter ein SA.- Mann mit dem Hund in Angeklagter   Torgler: Es den Garten gegangen. Zeuge: Tagsüber waren aber meist mehrere. nicht einer. bin ich nicht da. Ich konnte nur nachts meine Beobachtungen machen.

-

Damit ist die Vernehmung dieses Zeugen zunächst abge­schlossen. Die Mitglieder des Gerichts begeben sich nun unter Führung des Betriebsingenieurs Risse zur Inaugen scheinnahme in den unterirdischen Gang.

Nach der Pause wird der Zeuge Adermann nochmals wegen der sogenannten Stabs wache befragt. Der Zeuge ei flärt, daß der Reichstagspräsident eine Stabswache von etwa sechs Mann gehabt habe. Wenn Ministerpräsident  Göring jedoch nicht im Präsidentenhause gewesen sei, seten

RA. Dr. Sad weist auf eine   Londoner Aussage des sozialdemokratischen Fraktionssekretärs Dr. Herz hin, in der dieser behauptet hatte, daß seit der Präsidentschaft Görings im Präsidentenhause ständig viele Herren in SA.- und SS. Uniform ein und ausgegangen feten. Ob diese SA.- Leute persönlich eine Wache im Präsidentenhaus darstellten, schien nur eine Frage der Bezeichnung zu sein. Der Zeuge Adermann erklärt das Ganze für eine Lüge". Es sei nie eine Wache von SA.­oder SS. ins Präsidentenhaus gekommen.(?) Wenn Herren in Uniform" gekommen seien, so habe es sich um Besucher gehandelt. Die Frage des Angeklagten  Dimitroff, ob es möglich sei, daß troß der Bewachungs­maßnahmen fremde Personen unbemerkt durch den unter­indischen Gang hindurchgehen konnten, verneint der Zeuge mit Entschiedenheit. Als nächster Zeuge wird der Pfört­rer Müller vernommen, der am Brandtage von 8 bis 2 Uhr nachmittags den Dienst im Präsidentenhaus ver­schen hat. Auf die Frage, ob im Präsidentenhaus ständig eine SS.- Wache von 30 Mann gewesen sei, antwortet der Zeuge, das sei ausgeschlossen. SA.- Leute seien niemals im Präsidentenhaus gewesen. SS. Leute nur dann, wenn Ministerpräsident   Göring als Reichstags= präsident Besprechungen abhielt. Auch der Pförtner Wutstrad macht die gleichen Befundungen. Ein SS.- Führer als Görings Entlastungszeuge

Hierauf wird als Zeuge der Drogist Weber vernommen, der als Führer eines SS.- Kommandos ständig zum Gefolge Görings gehört. Er befundet, daß er am 27. Februar Dienst im Ministerium des Innern gehabt habe. Als der Minister­präsident gegen 9.30 Uhr die Meldung vom Brande erhielt, habe er den Ministerpräsidenten sofort im Kraftwagen zum Reichstage gefahren. Am Reichstage habe ihm Hauptmann Jakobi befohlen, zusammen mit drei Schupowachtmeistern den Kellergang zu durchsuchen. Er habe im Präsidentenhaus die Schlüssel gefordert und sei mit den Beamten in den Gang gegangen. Der Rugang und auch die Tür im Reichs­tage seien ordnungsmäßig verschlossen gewefen. Auffälliges set nicht bemerkt worden.- RA. Dr. Sad weist auf eine Behauptung in der ausländischen Presse hin, daß Minister­präsident   Göring an jenem Tage sozusagen beschäftigungs­Ios im Ministerium gesessen und nur auf die Meldung vom Reichstagsbrand gewartet habe. Der Zeuge Weber bezeichnet diese Behauptung als vollkommen unzutreffend und erlogen. Der Zeune Adermann erklärt auf Befragen, daß vor dem Beugen Weber niemand in den unterirdischen Gang ge­kommen sei. Er hätte auch Weber nicht hineingelassen, wenn nicht Polizeibeamte dabei aewesen wären. Die Durchsuchung des Ganaes selbst habe etwa 7 bis 8 Minuten gedauert. Sachverständiger Dr. Sch as erklärt auf Befragen, daß er versucht habe, auf Zehenivißen den unterirdischen Gang zu passieren. Obwohl er sehr vorsichtig gegangen fei, fet doch ein vernehmbares Geräusch festzustellen gewesen.

Ein hellhöriger und hellsichtiger Zeuge

Dann schildert der Ingenieur Bogun ausführlich seine Beobachtungen am Brandtage. Er erklärt u. a.: Als ich in die Nähe des Portals 2 fam, hörte ich ein Rasseln an der Tür, als wenn jemand eine Tür aufreißen will. Ich sah hinüber und bemerkte dort einen Mann mit glattem Gesicht und dunklem Paletot, der aus der Tür heraussah. In dem Augenblic, vielleicht, weil er mich sah, stuzte er und blickte nach der Tiergartenstraße zu zwei Frauen, die ihm entaegenfamen. Ich glaubte zu bemerken, daß diese beiden Frauen eine Handbewegung machten, als wenn sie winkten. In dem gleichen Augenblick setzte der Mann zu einem Lauf an. Er sprang die Treppe hinunter und lief in Richtung   Siegesallee. Die Frauen drehten sich noch mehr­mals nach ihm um und auch der Mann sah, als er an dem Kandelaber an der Ecke war, noch einmal zurück Er ist dann verschwunden. Ich nahm zunächst an, daß es ein An= gestellter des Reichstages war. Wiederum fiel mir auf, daß nichts beleuchtet war und die Tür nicht ver­schlossen wurde. Ich wußte, daß dort immer ein Polizist an der Ecke steht, und wollte diesem meine Wahrnehmung mit­teilen. Ich habe aber keinen Beamten gesehen Ich bin dann in Richtung des Generalstabsgebäudes gegangen. Dort standen ein Mann mit einer Pederjacke und eine Frau und sahen nach dem   Reichstagsgebäude. Ich hörte noch, wie die Frau sagte: Ach, tomm man, es wird schon werden." Sonst war fein Mensch im ganzen Umkreis zu sehen. Als ich nach Hause fam, hörte ich im Rundfunk, daß das Reichstagsgebände brenne. Ich sagte mir gleich, daß dieser Mann, den ich an dem Portal gesehen hatte, damit in Verbindung zu bringen. sei. Deshalb bin ich schnell mit dem Fahrrad zur Brandenburger- Tor- Wache gefahren, um dort Mitteilung davon zu machen. Vorsitzender: Wie war es mit dem Schließen des Portals? Reuge: Die Tür ging zu, und zwar mit einem doppelten Schlag. Ein Zuschließen habe ich nicht gehört. Wir haben damals mit der Polizei Versuche mit der Tür angestellt. Wenn man die Tür von draußen zuzieht, hört man den doppelten Schlag nicht. Wenn man sie aber von drinnen zuschiebt, hört man einen doppelten Schlag. Als ich, fuhr der Zeuge fort, Popoff bei der Gegen­überstellung fah, stutte ich, denn ich glaubte sofort den Mann wiederzuerkennen. Ich hatte aleich den Eindruck, da seine Haltung, Bewegung und Fußstellung ähnlich wa..... Auch der Hut war der gleiche.

Widersprüche und Unstimmigkeiten

Es entspinnt sich dann eine längere Erörterung er ge wiffe Widersprüche, die sich in den Aussagen des Zeugen bei seinen verschiedenen Vernehmungen finden. R.-A. Teichert beantragt: Polizeileutnant ateit zu fragen, was der Zeuge am Abend des Brandtages über die Be­kleidung des Mannes von Portal II gesagt hat. Weiter beantragt er, den Zeugen Thaler darüber zu ver­nehmen, ob er nicht bei seinen Bemühungen, eine Anzeige zu erstatten, an Portal II gerüttelt hat und dann weitergelaufen ist, um einen Polizeibeamten zu suchen Der Oberreichs­anwalt weist darauf hin, daß Thaler diese Frage bereits verneint hat.

Auch in den Zeitangaben des Zeugen bestehen Unstimmig­feiten, wahrscheinlich hat sich der Vorgang am Portal II etwa 5 Minuten nach 9 Uhr abends abgespielt.

Der Angeklagte Popoff erflärt, daß er vor seiner Ver­haftung ganz anders ausgesehen habe als am Tage der Gegenüberstellung mit dem Zeugen. In den drei Wochen seiner Haft habe er sehr unter Grippe und furcht baren Magenschmerzen gelitten. Er habe in dieser kurzen Zeit 5-6 Kilogramm an Körpergewicht ver= loren. Popoff weist weiter darauf hin, daß der Zeuge Bogun über seine Kopfbedeckung fünf einander wider. sprechende Aussagen gemacht habe. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Zeuge Bogun nach diesen Vorhalter