Politik
IJ
Strafsache Cohn
I.
dem dritten Reich"
Fuldaer Zeitung" vom 16. September:
Politik? Bleibt mir weg mit Politik. Zank und Streit, Kulturbild aus Mord und Totschlag, eigensinnige Rechthaberei. Nein, ich will nichts von Politik wissen. Wer so spricht, hat unrecht, denn er begibt sich ja dann selbst der Möglichkeit, etwas zu bessern; er überläßt das„ Geschäft" den Streit- und Banksüchtigen, den Mördern und eigensinnigen Rechthabern. Aber wer so spricht, hat auch ein wenig recht, wenn er der Politik auf dem Kontinent als den Inbegriff der Politik überhaupt betrachtet. Aber ist das denn die wahre Politik?
Wie kann Politik denn sonst aussehen? Auf dem Parteitag der Britischen Arbeiterpartei in Hastings . Sir Stafford Cripps hat das Wort, der Führer der Linken, der Minderheit. Er will seinen Antrag begründen. Rasch schreitet er zur„ Rednertribüne"( einigen freistehenden Risten, mit einem braunen Tuch überdeckt, ohne Gitter und ohne Rednerpult). Stürmischer Beifall empfängt ihn, nicht etwa nur seine Anhänger flatschen. Er redet; klar, geschickt, vornehm. Als er endet, bringt ihm der Parteitag eine Ovation. Hat er die Mehrheit gewonnen, hat er seine bisherigen Gegner überzeugt? Reineswegs. Wäre überhaupt abgestimmt worden, der Antrag Gripps wäre mit starter Mehrheit abgelehnt worden. Aber weshalb dann der Beifall? Nun, er sprach klug und gewandt, er vertrat seine Sache mit Geschick und das wird anerkannt. Auch die Gegner seiner Ansicht bezeugen das durch Beifall. Dem Gegensatz ist die Spize abgebogen, er wird nicht aufs Persönliche übertragen. Auch das ist Politik.
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Ein anderes Beispiel. Auch in Hastings . Ellen Wil tinson, auch vom linken Flügel, heftig umstritten, weil fie sich zu allerlei Vereinsgründungen hergibt, die von den Kommunisten für zweifelhafte 3wede in Szene gesetzt werden. Die große Mehrheit ist zornig, man spricht sogar
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von Ausschluß Nun hat die Angegriffene das Wort. Eine frostige Stimmung empfängt sie; man spürt, daß ihre Argumente nicht überzeugen; gelegentlich gibt es ironischen Beifall, wenn sie sich scheinbar selbst widerspricht. Ihre Lage ist nicht beneidenswert. Aber sie ficht mit Leidenschaft, mit Geschick, mit Wiz und mit Anstand. Sie verläßt die Tribüne. Brausender Beifall. Neben mir saß ein grauhaariger Mann, ein scharfer Gegner der Wilkinsonschen Extratouren, oft brummt er während ihrer Rede vor sich hin, er stimmt gar nicht mit ihr überein. Aber jest ruft er begeistert Bravo Ellen". Sie hat mit dieser Rede ehrlich und tapfer, sie hat fair gekämpft. Man hat Respekt und zollt der Unterlegenen Achtung. In der nächsten Minute lehnt man ihren Antrag mit überwältigender Mehrheit ab. Vor der Abstimmung aber spricht Herbert Morrison , vom Parteivorstand, gegen Ellen Wilkinson . In der Sache unbeugsam und scharf, in der Form humorvoll, in freundlichstem Ton. Ellen Wilkinson hat gesagt, unser Sozialismus müsse Klauen und Zähne haben nun, solange fie in unseren Reihen ist, ist doch daran keine Not. Ich habe Ellen Winkinson gern, ich habe sie wirklich gern, ich bewundere ihre Aktivität weshalb geht sie so oft in die falsche Richtung?"
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nur,
Ellen Wilkinson " rächte" sich an Morrison, sie hatte es ihm vorher persönlich angekündigt. Aber wie tat fie es? In England ist es bei solchen Kongressen üblich, am Schluß ein Dankvotum für den Vorsitzenden, den Stab, die Presse usw. einzubringen. Ein Delegierter bringt den Antrag ein, ein zweiter sekundiert. In Hastings brachte der Gewerkschaftsführer Bevin den Antrag in einer wißigen Nede ein. Zum Sekundieren erhob sich Ellen Wilkinson . Sie schloß in ihre Dankrede ein rhetorisches Meisterstück, sprühend von Wik und Charme- auch Morrison ein, der " durch sein ständiges Flirten mit den Damen "( er hatte sich außer mit Ellen Wilkinson auch mit einer anderen Frau, der radikalen Pazifistin Woodman auseinandergesetzt) so viel zum guten Verlauf des Kongresses beigetragen habe. So nimmt man in der englischen Politik Niederlagen auf. Auch der Parteivorstand hat in Hastings in einigen Fragen zweiten Ranges Niederlagen erlitten und sie mit der gleichen Würde und Selbstverständlichkeit aufgenommen.
Noch ein Beispiel aus Hastings . Als der Präsident und der Generalsekretär Henderson bereits ihre Schlußworte gehalten haben, erhält ein Vertreter der Presse das Wort. Der Berichterstatter der Labourzeitung? Nein der Vertreter der" Morningpost", dem Blatt der äußersten Rechten. Er hält teine politische Rede, er sagt nur einige wizige freundliche Worte. Aber ein konservativer Pressebertreter spricht auf dem Labour- Kongreß. Das bereits fagt viel.
Nicht immer kämpft man in England so ritterlich. Wenn es hart auf hart geht, scheut auch die englische Reaktion ver giftete Waffen nicht. Aber in normalen Zeiten sieht man auf Fairneß. Auch im Barlament hält man auf anständigen Ton. Wenn man sich noch so hart angreift, der Gegner bleibt der ehrbare Gentleman" oder gar der mehrbare Freund". Aeußerlichkeiten, gewiß. Aber Aeußerlichkeiten, die doch auch aufs Wesen zurüdwirken.
Mit Wehmut sieht der Deutsche diesen sportlichen, ritterlichen Kampf. Er denkt an die ekelhaften Parlamentsfaenen, an die Schimpfreden, an die Mißachtung des Gegners. Er denkt aber auch an deutsche sozialistische Parteitage, wo die Opposition mit Keulen niedergeknüppelt wurde, und wie gehässig war oft der Ton, in dem die Opposition die Führung niederzureißen fuchte. Dort jaß die Opposition verbittert fast geächtet, mit grimmigen Mienen und finsteren Gedanken zusammen und brütete darüber, wie die Führung durch kleine Manöver in die Enge getrieben werden könne. Jeber, der mit einem Oppositionellen sich freundlich unterbielt, war bereits verdachtig. In England tötet auch schärffte
In einer Einzelrichtersizung befaßte sich unlängst das Gericht mit der Straffache Cohn. Herr Cohn, Inhaber des Ma nufakturwarengeschäftes Becker neben der Pfarrkirche, wurde beschuldigt, sich am 21. August d. J. in seinem Geschäft einer Kundin vom Lande, die eine Müze kaufen wollte, in zu= dringlicher Weise genähert und
an dem Mädchen unzüchtige Berührungen vorgenommen zu haben. Die Anflage wegen tätlicher Beleidigung stüßt sich auf Aussagen eines 33 Jahre alten Mädchens, das behauptet, bei einem Müßenkauf vom Geschäftsinhaber aus dem Laden in einem im ersten Stod liegenden Geschäftsraum geführt und dort von dem Angeklagten in zudringlicher Weise belästigt worden zu sein. Nach ihren Aussagen vor Gericht hat sie selbst den Wunsch geäußert, die Müze vor einem Doppelfniegel( mit dem man sich auch von hinten sehen kann) anprobieren zu wollen. Zu diesem Zwecke hatte sie der Geschäftsinhaber in den Geschäftsraum im ersten Stod geführt.
Herr C. beftritt aufs entschiedenste die Angaben der Zengin
und betonte, bei der fraglichen Gelegenheit nur die bei einer souwen Anprobe üblichen und täglich häufig vorkommenden Bewegungen ausgeführt zu haben. Die Anprobe vor dem doppelten Spiegel habe es erforderlich gemacht, daß er der Zeugin den Kopf in die richtige Lage gerückt habe. Die ganze zene war nach seinen Aussagen harmlos. Auch zwei Zeuginnen, die in dem Geschäft angestellt sind und während des Vorfalles im unteren Ladenraum weilten, der gegen über dem in Frage kommenden Geschäftsraum keine Abschlußtür aufweist, entlasteten durch ihre Aussagen den Angeklagten. Bei den widersprechenden Aussagen des Angeflagten und der Hauptzeugin prüfte das Gericht die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen, wobei von einem hiesigen Arzt, bei dem das Mädchen gelegentlich in Behandlung stand, ein Gutachten abgegeben wurde. Es lautete dahingehend, daß die hysterische Beranlagung der Zengin, bie nachweislich schwer nervenleidend ist
und sich nach ihren eigenen Angaben vor mehreren Jahren einmal sechs Wochen lang in der Universitätsnervenklinik in Marbura befand, die Vermutung zuließ, an und für sich harmlose Vorgänge würden sich in ihrer Einbildungskraft aufbauschen und sich so zur firen Jdee ausbilden, von deren Richtigkeit sie selbst überzeugt ist.
Nach aweistündiger Verhandluna erging folgendes Urteil: Der Angeflante wird wegen tätlicher Beleidigung statt zu einer verwirften Gefängnisstrafe von 20 Tagen zu
100 Mart Geldstrafe
und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt, und zwar mit Rücksicht darauf, daß er noch nicht vorbestraft ist. In der Begründung wird gefagt, das Gericht habe fich nicht davon überzeugen können, ob alle Angaben des Mädchens obiektiv wahr seien. Jedoch sei es überzeuat, daß die Reuain die Vorfälle so glaube, wie fie fie geschildert habe. Es fönne die Aussagen der Zeugin jedoch nicht in vollem Umfange für alaubwürdig halten. Eine tätline Beleidigung liege immerhin insofern vor, als die Beugin fich auch die wenn auch harmlofen oder scherzhaften Berührungen eines jüdischen Verkäufers nicht gefallen zu lassen brauche.
II.
Fuldaer Nachrichten" vom 18. September: Als vor wenigen Tagen der sattsam bekannte tschechische Jude Cohn, Inhaber des Manufakturwarengeschäftes Beder u. Co.,
durch die Straßen der Stadt Fulda geführt
murde, weil er es gewagt hatte, fich an einem deutschen Mädel zu vergreifen, da war die Oeffentlichkeit gespannt, welche Strafe diefem tnnischen Vertreter seiner Rasse für seine Unverschämtheit wohl ereichen werde. Am Freitagvormittag hatte sich nun Cohn
- aus der Schußhaft vorgeführt-
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vor Gericht zu verantworten. Sein ganzes Auftreten war das des frivolen, frechen Judengenossen. Höhnisch grinsend beantwortete er die Verlesung des Protokolls und die Aussagen der Zeugin.
Vor dem Richter leugnete selbstverständlich Jud' Cohn. Ein harmloses" Streicheln der Wange der Zeugin gab er allerdings zu. Die bestimmten und ruhigen Aussagen der Seugin, die merklich eine seelische Erschütterung auf Grund der Vorfälle erlitten hatte, stehn in krassem Widerspruch zu den Aeußerungen des Angeklagten und stempeln ihn zum den Aeußerungen des Angeklagten und stempeln ibn zum Lügner. Der Verteidiger des jüdischen Schmußfinkes, Rechtsanwalt Dr. Büttner, versuchte mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten seinen Klienten zu entlasten. Für ihn war ausschlaggebend, daß die Zeugin vor Jahren auf 6 Wochen in einer Nervenheilanstalt war. Sie wurde aber als völlig gefund entlassen. Diese Tatsache genügt ihm allein, um ihr jest jedes logische Denken abzusprechen. Mit juristischen Spisfindigkeiten gelingt es ihm, das Gericht von der„ Unschuld" des Ostjuden zu überzeugen. Herr Büttner, Spisfindigkeiten gibt es im neuen Deutschland nicht mehr.
Sente gilt deutsches Recht!
Was uns Nationalsozialisten an dem gesamten Verlauf der Verhandlung ungeheuerlich und fast unglaubwürdig anmutet, was wir weiter auf das Energischste ablehnen und was eigentlich heute vor einem deutschen Gericht nicht mehr vorkommen dürfte, ist die Tatsache,
daß Gohn an einer feiner Angestellten- einem deutschen Mädel noch einmal das vorführt, was er nach seinen Angaben mit der Zeugin gemacht haben will. Damit fam der Ostjude zu doppeltem Genuß! Hier ergibt sich übrigens die Frage: Wie konnte sich die Angestellte
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dies gefallen lassen und wie konnte das Gericht dies übera' haupt gestatten?
Der Staatsanwalt nahm scharf Stellung gegen das Verhalten des Juden und beantragte wegen tätlicher Beleidigung 3 Monate Gefängis. Das Gericht konnte sich aber von der Schuld Cohns anscheinend nicht überzeugen und ,, verurteilte" ihn zu der hohen" Strafe von 100 RM., an= statt einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 20 Tagen. pilsd up
Die Hinzuziehung des Sachverständigen Dr. Ruhl war völlig überflüssig, da ja seine Aussage, daß die Zeugin absichtlich die Wahrheit nicht verdreht, von dem Gericht außer Betracht gelassen wurde.
In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort noch nicht ge= sprochen.
Nachschrift der Redaktion des„ Neuen Vorwärts":
Der Warenhausbesizer Cohn aus Karlsbad , 30 Jahre in Fulda ansässig, hatte seinerzeit gegen die Boykottierung feines Geschäfts das tschechoslowakische Konsulat mit Erfolg in Bewegung gesetzt. Darum wurde das Unzuchtstheater gegen ihn aufgeführt. Das deutsche Mädel", das im Kaufhaus nicht die geringste Spur von Aufregung gezeigt hatte, ging schnurstraks zur SA. Eine Stunde später wurde der unbescholtene alte Mann mit einem Schild: Ich Jude habe ein deutsches Mädchen geschändet" durch die Straßen gefahren. Das Warenhaus steht leer kein Mensch wagt mehr, dort zu kaufen. Der Besizer befindet sich in Schuzhaft". Und Strafsache Weinbaum
Im Kaufhaus Blaße in Breslau waren antifaschistische finden war, wurden 22 jüdische Angestellte entlassen. Der Flugblätter verbreitet worden. Da der Verbrecher nicht zu begnügte sich jedoch mit dieser Maßnahme nicht, sondern zeigte Inhaber des Geschäfts, ein strammer Nazi namens Meyer, zwei der Entlassenen, die Einkäufer Weinbauer und Heilfron, wegen angeblicher Sabotage" der Geheimen Staatspolizei an. Weinbaum wurde verhaftet, Heilfron gelang es zu ent fliehen. Sabotage der nationalen Arbeit" ist heute ein schweres Delikt, dessen man gerne einen anderen beschuldigt, wenn die Geschäfte schlecht gehen. Offenbar glaubte sich Herr Meyer, der nur ein Strohmann ist, vor seinem Chef, einem Herrn, der im Mai dieses Jahres die Taufe empfing ders nicht mehr verantworten zu können.
Arierparagraph bis ins Konzentrationslager
an=
Hamburg , 20. Oft.( Inpreß.) Das Konzentrationslager Fuhlsbüttel bei Hamburg mußte vergrößert werden. Die Juden, die in dem Lager untergebracht wurden, sind separiert. Der Arierparagraph gilt bis ins Konzentrationslager.
Gerichte ohne jüdische Anwälte
Von 67 Amtsgerichten des Landes Thüringen find an 47 Amtsgerichten keine jüdischen Anwälte mehr zugelassen. Von den vorhandenen 7 Landgerichten ist jüdischen Anwälten an vieren das Auftreten verboten. Siegheil! Die füdische Konkurrenz ist geschlagen.
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Ritterliche Reichsführung" Phrasen und Tatsachen
Der Westdeutsche Beobachter"( Nr. 267), Hauptorgan Hitlers im Westen, schreibt in einem die ganze erste Seite füllenden Aufsatz über„ Hitlers ritterliche Reichsführung". Kernsaß ist:
„ Es muß in der Politik Ritterlichkeit und Anft and geben."
Die„ Frankfurter Zeitung " meldet:
Das Amtsgericht Goslar hat zwei Ehefrauen an je zwei Wochen Haft verurteilt, weil sie bei einer vaterländischen Feier während des Gesanges des Deutschs landliedes und des Horft- Wessel- Liebes nicht mits gesungen und den rechten Arm nicht erhoben hatten.
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