Richter Lachmund

Ein Mörder im Talar

Am 10. Februar dieses Jahres, mitten im Wahlkampf, hielt die NSDAP. in Braunschweig eine ihrer damals üblichen Hetversammlungen ab. Nach dieser Versammlung zogen die aufgepeitschten EA.- Leute, wie es damals ebenfalls fiblich geworden war, in einige Arbeiterstraßen, um Strafe expeditionen vorzunehmen.

Man nannte das damals: bie Kommune ausräuchern". Als die braune Abteilung nachts in die Straße einrückte, gab ea richtig einen Zusammenstoß, bei dem zwei A.- Leute ver­

Icht wurden.

Dieser Fall wurde jetzt vor dem Braunschweigischen. Sondergericht abgeurteilt. Es wurden verurteilt:

Der Angeklagte Arbeiter Heinrich Wolf zum Tode, der Angeklagte Arbeiter Hagemann zu sechs Jahren Zuchthaus und die Angeklagten Flentge, Holzmann und Donath zu le fünf Jahren Gefängnis.

Der Richter Lachmund war den Anträgen des Staats­anwalts Ahrens gefolgt.

Er gab eine Urteilsbegründung von so abgrundtiefer Bestialität, daß man ihren Inhalt in alle Welt hinausschreien

muß:

Wenn das Gericht gegen Wolf die Todesstrafe verhängt hat, fo braucht sich niemand, am allerwenigsten der Ans setlagte selbst barüber aufzuregen.

Wer so mit dem Leben seiner Mitmenschen spiele wie der Angeklagte, der soll sich nicht wundern, wenn man auch mit ſtrafe ist aber auch deshalb erforderlich, damit die Bolts­genoffen die Gewißheit haben, daß

die Juftiz, nachdem der Gesetzgeber ihr bie nötigen Gefeßze gegeben hat, mit den schärfsten Mitteln gegen alle vorgeht, die es wagen, ihre sand gegen irgendeinen Rämpfer ber nationalen Bewegung au erheben.

Die heute ergangenen Verurteilungen sind eine Warnung für alle, die es angeht.

Es unterliegt feinem Zweifel, daß das Bestehen des Sondergerichts und seine Urteile überaus erzieherisch und abschreckend gewirkt haben. Wenn trotzdem noch kommu­nistische Wühler hier und da in allernächster Zeit versuchen, ihre volksfeindlichen Treibereten fortzulegen, so sei ihnen in aller Deutlich feit gesagt, daß das Sondergericht in allen diefen Fällen rüd­fichtslos die Höchststrafen gegen diese Ver­brecher festießen und da, wo es das Gesetz über: haupt zuläßt, auf die Todesstrafe erkennen wird, um diese Schädlinge auf gefeßlichem Wege für immer auszumerzen." Der Richter& a ch mund weiß, daß die Ermordung poli­tischer Gegner zu den Grundsäßen des Systems gehört, dem

ez bient.

Der Richter& a ch mund weiß, daß dieses System Mörder belohnt oder bestraft, te nachdem zu wessen Gunsten der Mord geschah.

Der Richter Lachmund hat zugunsten dieses Systems die Tötung eines Menschen angeordnet.

Der Richter La ch mund ist ein Mörder im Talar. Es wird die Zeit kommen, sich dieses Namens zu erinnern. Bergeßt ihn nicht!

Verfolgte Christen

Die Zuschrift einer Mutter

Die grausamen Judenverfolgungen in Deutschland haben die ganze Welt mit Abschen und Mitleid erfüllt. Wer hat sich aber überlegt, wieviel Christen reinster marischer" Ab­stammung dadurch ebenfalls zur Verzweiflung und dem Selbstmord nahe gebracht werden.

Ich will fura mein fleines Einzelschicksal schildern, das nur dadurch wichtig wird, weil Hunderttausende im dritten Reich" das gleiche erleiden.

Mein Mann ist als Offizier für das deutsche Vaterland gefallen, ich mußte meine fünf Kinder allein aufziehen. Meine Söhne studierten, zwei Töchter heirateten. Die Jüngste einen Juristen, Sohn eines hochangejebenen, bekannten Akademikers, der mit meinem Mann befreundet war.

und Kinder

Plöblich, als die Judenhebze begann, steht der Schwieger­vater auf einer Boykotiliste! Seine Mutter war Jüdin, was niemand, nicht einmal seine eigene Frau nach 40jähriger Che, wußte. Entseßen und Verzweiflung fehrten in der Familie ein. Wir alle, meine Eltern, Brüder, Söhne- deren Frauen dazu noch die Schwiegersöhne und-töchter des nichtarischen" Schwiegervaters, also in diesem einen einzigen Fälle Duhende von guten, rassereinen Christen, wurden ins Verderben gestürzt. Zuerst waren alle guten Freunde" mitleidig und empört, allmählich bekamen sie Angst, mit Menschen weiter zu verkehren, die mit Juden verfippt sind. Zeitungen vom getittgen Tiefstand des " Stürmer", der sogar neulich behauptete, der Papit sei das uneheliche Kind einer holländischen Jüdin!- der König von Spanien stamme von Juden ab usw., sorgen dafür, daß das deutsche Volk allmählich wirklich antisemitisch wird. Denn dieses an sich gutmütige Volk hätte bet jeiner Abstimmung im März bestimmt in seinem größten Teil die Judenver­folgungen abgelehnt.

Jahren glücklich verheiratet und Mutter von drei- so Bas soll meine Tochter nun tun? Soll sie sich, seit sehn blond und arisch wie nur möglich aussehenden, gesunden Kindern von ihrem Manne scheiden laffen? Cie bat doch von der jüdlichen Großmutter ihres Mannes nichts geahnt, warum muß fie als Christin so unfagbares leiden und wir alle mit ihr? Wer kann die Qualen einer Mutter mitfühlen, wenn ihre geliebten Kinder verfehnt, als nicht taierein" verachtet werden,-während ein etwaiger Zucht­häusler als Bater die Germanenrasse" nicht verschlechtern würde! Mein Schwiegerfohn ist wegen seiner nichtarischen Großmutter aus dem Staatsdienst entlassen worden. Seine jüngste Schwester mußte ihre Verlobung mit einem Be amten auflösen. Bisher verehrt und umworben, soll sie nun einsam und wie die Beit gemieden meiterleben.

Ich selbst als Bollblutarierin sehe perzweifelt all dieses Glend, das über meine Kinder und Entellinder bereinge­brochen ist. Wo soll ich Troft fuchen? Etwa in der gleich geschalteten Kirche der evangelischen deutschen Christen, die fich nicht scheuen, in der Kirche und an Gräbern gegen Juden zu bezen, alles im Namen Chrifti, des größten Juden aller Zeiten"!

Aber die katholische Kirche ist doch international, warum ist ihr Oberhaupt nicht dagegen aufgetreten, daß man im britten Reich" mohl bei Tierquälereien blutige Krofodils ttänen vergißt. Menschen aber zu Tode quälen kann? Nicht. nur Juden, sondern unzählige Chriften, nicht nur Evange­lische, sondern auch Katholiken! Die katholische Kirche hat eine Gelegenheit verpakt, wie sie sich ihr seit Jahrhunderten nicht geboten hat und wieder bieten wird, nämlich die, einen ungebeuren Zuwachs aus den Reiben der verzweifelten, rat­lofen evangelischen Christen zu bekommen.

arbr

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Wiffen Sie nicht, wie ein deutscher Mann zu grüßen hat?"

Heil Hitler !"

Zwei deutsche Urtelle

An zwei Urteilen deutscher Arbeitsgerichte, veröffentlicht in der Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen, heraus­gegeben vom Reichsstand der deutschen Industrie, Berlin , September 1988, foll ohne Kommentar die furchtbare Wirt­

lichkeit der deutschen Barbarei dargetan werden.

Schon der Berdacht der margiftischen Gesinnung eines Arbeiters genügt für die fristlose Entlassung. Tatbestand: Der Arbeiter N. N. wurde von dem

nationalsozialistischen Arbeiterrat aufgefordert, den An­

griff" zu abonnieren. Er beantwortete dies mit einer weg­werfenden Handbewegung und fügte hinzu, er halte die " Spandauer Zeitung", die nach seiner Ansicht ebenfalls nationalsozialistisch sei. Darauf beantragte der Arbeiterrat die fristlose Entlassung des Arbeiters, die auch er­folgte. Der Arbeiter flagte nun den Arbeiterrat auf Schaden­erjab. Die Klage wurde abgewiesen.

Aus der Begründung:... Aus dem Nichtbezug des Angriff" folgt noch nicht ohne weiteres der Schluß, daß der Betreffende ein Marxist oder Kommunist set, denn es ist auch gerichtsbekannt, daß mitunter auch Deutschnationale den " Angriff" nicht halten und sich auf andre Zeitungen, den " Völkischen Beobachter" oder die Zeitungen des Hugenberg­Konzerns beschränken. Auf der andern Seite ist zu erwägen, daß der Arbeiterrat die Pflicht hatte, die von dem Führer der Arbeitsfront angeordnete Säuberungsaktion durchzuführen. Es muß dem Arbeiterrat zugute gehalten werden, daß unter Umständen schon der Verdacht der fommunistischen oder marxistischen Gesinnung oder Betäti­gung ausreicht, umgegen diesen Arbeitnehmer im Nahmen der Säuberungsaktion einzu­sretten. Der Arbeiterrat hat daher im guten Glauben gehandelt. Ein Schiedsspruch wäre gegen die Arbeiterrats

mitglieder nur dann gegeben, wenn sie bewußt, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu bringen, ihm die kommu­

nistische oder marxistische Betätigung unterschoben hätten.

Nach den ermittelten Tatsachen ist dies im vorliegenden Falle nicht zu bejahen. Die Klage des Arbeiters war daher abzuweisen.

Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin , Kammer 28/31 vom 16. August 1988, Attenzeichen: 28/31 G. 361/38.

Die Zugehörigkeit eines Angestellten zur jüdischen Raffe bildet einen Grund zur fristlosen Auflösung des Dienst verhältnisses.

Tatbestand: Der Kläger war in leitender Stellung bei der Standesgemeinschaft deutscher Apotheker beschäftigt und wurde wegen Zugehörigkeit zur jüdischen Raffe fristlos entlassen. In seiner Klage machte er geltend, daß er von einer deutschen Mutter abstamme, evangelischer Konfession sei und fonfirmiert wurde. Ferner verweist er darauf, daß sich seine Familie besondere Ver­dienste um Deutschland erworben hat, daß sein Vater wäh­rend des Krieges als Arzt in einem Lazarett aufopfernd gearbeitet hat, daß seine Familie seinerzeit für Deutsch - land optiert und deshalb aus den jest polnisch gewor denen deutschen Gebieten abwandern mußte. Die Klage wurde abgewiesen.

Aus der Begründung:... Daß der Kläger trotz seiner deutschen Mutter zur jüdischen Rasse zu zählen ist, ent­spricht den heutigen Anschauungen, wie sie insbesondere im

Beamtengefestum zum Ausdruck gekommen find, daß nicht

nur Halbjuden, wie der Kläger , sondern sogar Personen mit einem Viertel fremden Blutes von der Zulassung zum öffentlichen Dienst ausschließt... Neben der Sache liegt auch der Hinweis auf die Verdienste des Vaters des Klägers um das Deutschtum. Abgesehen davon, daß der Kläger sich die Verdienste seines Vaters nur bedingt zurechnen kann, ergibt sich aus dem gesamten Vortrag des Klägers doch lediglich nur, daß der Vater des Klägers ein über den Durchschnitt befähigter Arzt gewesen ist, daß er sich als solcher ein sehr erhebliches Vermögen erworben hat und daß er während des Krieges als Arzt in einem Heimatlazarett gearbeitet hat. Irgendwelche besonderen Verdienste um Deutschland liegen hierin nicht. Ob die Option der Familie des Klägers für Deutschland , wie auch sonst die Abwanderung deutscher und deutschiprechender Bevölkerung aus den polnisch gewordenen Gebieten überhaupt im nationalen deutschen Interesse lag, muß angezweifelt bleiben.

Urteil des Landes- Arbeitsgerichtes in Berlin , Kammer 4, vom 18. Juli 1938, Aktenzeichen: 104 S. 848/33.

Präsident der Staatsbank verurteilt

( Jupreß.) Das thüringische Sondergericht verurteilte den früheren Präsidenten der Thüringischen Staatsbank, Ge­heimen Finanzrat Profeffor Joft zu 6 Wochen Gefängnis, well er Behauptungen aufgestellt hatte, die die moralischen und fachlichen Fähigkeiten höchster thüringischer Staatsbeam­ter bezweifelten". Jost war der Vertrauensmann der frühe­ren thüringischen Rechtsregierung, die den fostaldemokra tischen Präsidenten Löb seines Postens enthob und dafür den politisch rechtsgerichteten Jost einsekte

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Aber Sie sehen doch!... slan

KONZENTRATIONSLAGER

Der Mann hat den Führer bes leidigt!"

Zum Kotzen!

Jo

визиона»

Der Westdeutsche Beobachter" berichtet Godesberger Geschichten um unseren Führer". Es handelt sich um ein Interview mit dem Hotelier, bei dem Hitler abzusteigen pflegt:

Und wie benehmen sich die Gäste, wenn der Führer da ist?" falle ich dem Sohn des Hauses ins Wort.

" Nun," entgegnete er, wie sich halt Gäste benehmen, wenn ihnen ein Führer begegnet. Greifinnen stehen morgens um 6 Uhr auf, stellen sich im Winter in den eiskalten Vorraum, um zu sehen, wenn der Führer vom Zimmer kommt. Und das mag bis 12 Uhr mittags dauern.

Einmal kam eine Abordnung Westerwälder Bauern. Sie nollten den Führer sehen. Sie waren vom Westerwald zu Fuß bts Godesberg getippelt, die ganze Nacht hindurch und standen bis mittags auf dem Hof, ohne zu essen und zu trinken und ohne, daß wir wußten, was sie wollten, und daß sie überhaupt da waren. Als der Führer von ihnen hörte, ließ er sie sogleich hereinführen. Sie weinten vor Freude. Dann sprach er mit ihnen, gab ihnen einen Geld­betrag und ließ ihnen warme Suppe reichen. Und als sie sich satt gegeffen und ausgeruht hatten, marschierten sie wieder heim, das Herz vor Freude geschwellt.

Einmal wartete eine Holländerin einen geschlagenen halben Tag mit ihrer Kamera im Garten auf die Gelegen­heit, den Führer knipsen zu können. Schon früh um acht war sie da. Und nachmittags um vier stand sie immer noch da. Endlich kam der Kanzler. Aber nun zitterte sie so stark, daß sie nicht knipsen konnte. Sie wußte nicht, ob sie in den Sucher oder auf den Führer sehen sollte. Da entdeckte sie der Führer. Kommen Sie," sagte er lächelnd und in seiner freundlichen Art, knipsen Sie nur einmal in aller Ruhe." Da war es aber mit der Ruhe der Fotografin ganz vor­bet. Ste zitterte und knipste und knipste und zitterte und dann rannen die Tränen. Und als sie nachher die Bilder entwickelte, da war auch nicht ein einziges gelungen.

Eines Tages gerade als der Führer bei uns ankam, stellten wir einen neuen Kellner ein. Der wußte nicht, daß der Kanzler anwesend war. Er mußte einmal in der Nähe des Führers als SA.- Mann Dienst verrichtet haben. Seine Papiere waren gut und sauber. Und weil wir ihn am ersten Abend als anstellig kennenlernten, ließen wir ihn am nächsten Mittag beim Führer servieren. Er ging mit seiner Suppe die Treppe hinauf, flopfte am Zimmer des Führers an, und als er dann sah, wer vor ihm stand, stieß er einen un­artikulierten Schrei aus, grüßte vorschriftsmäßig und die Suppenterrine fiel klirrend zu Boden... Der Führer aber wußte lächeln über soviel Verblüfftheit.

Am schlimmsten sind die Mütter. Sie wissen alle, daß der Kanzler ein großer Kinderfreund ist. Und so stellen sie sich Stunden vorher draußen auf mit ihren Sprößlingen und warten, bis der Führer kommt. Und dann zücken sie die Kamera. Und weil der Führer wirklich ein Freund der Kinder ist, so haben sie immer Glüd. Er verdirbt ihnen die Freude nie, sondern läßt sich knipsen..

Gangsters

In Deutschland

In einer größeren deutschen Industriestadt hat sich vor wenigen Wochen folgender Vorfall ereignet:

Eine Reihe jüdischer Familienväter, darunter 60- bis 70­jährige Menschen, wurden unter dem Vorwand, beleidigende Aeußerungen gegen die Regierung gemacht zu haben, ver­haftet und in SS. - Kasernen geschleppt, wo sie wochenlang unter Drohungen und Mißhandlungen schwerste Arbeit ver­richten- in erster Linie Steine klopfen- mußten.

Den Frauen und Kindern, die sich alle erdenkliche Mühe gaben, ihre Angehörigen frei zu bekommen, wurde durch Unterhändler der nationalsozialistischen Gauleitung mite geteilt, daß eine Freilassung nur in Frage fäme, wenn fie sich bereit erklärten, namhafte Spenden für die Fonds der Geheimen Staatspolizei" herzugeben. Bei reicheren Familien wurden 20 000,- RM., bei ärmeren 1000,- RM. als namhaft" angesehen.

Die betroffenen Familien erklärten sich bereit, die Löse gelder zu bezahlen, dort, wo man nicht über die geforderten Summen verfügte, lich man sich das Geld aus, worauf die angeblichen Verleumder der Regierung anstandslos frei. gelassen wurden. Um Greuelmärchen" vorzubeugen, wurde ihnen bei ihrer Entlassung ausdrücklichst bedeutet, daß die Lösegelder ihrer Familien freiwillige Spenden seien.

Dieser kurze Bericht, die genauen Einzelheiten müßen wir uns im Interesse des absolut glaubwürdigen Bericht­erstatters und der Opfer vorbehalten, mag wieder einmal zeigen, was von den Beteuerungen der Göbbels und Co., daß den Juden in Deutschland kein Haar gekrümmt wird, zu halten ist.