Der Herr Major als Zeuge

Der harmlose Pressechef der Nationalsozialisten

Ein alter Offizier lügt nicht gefunden habe; Zorgler ſelbſt batte gewünſcht, daß man fich

in den Vorraum sehen solle, weil im Fraktionszimmer Diftate oder Besprechungen waren. Es sei möglich, daß er Torgler gebeten habe, mit ihm zu essen, das könne aber auch ein anderer Tag gewesen sein, denn er habe ihn wiederholt darum gebeten. Torgler fragt weiter, was er gejagt

D. F. Torglers Verteidigung ist schwächer, als es die Stunde erfordert. Entweder hat der sonst sehr geistes frische Mann doch mehr durch die lange Haft in Fesseln gelitten, als zunächst zu erkennen war, oder sein Offizial babe auf die Mitteilungen, die Dehme in der Brandnacht berteidiger Dr. Sa ck hat ihm die zurückhaltende Taktik eingeredet. Torgler muß sich aber sagen, daß er zur Welt spricht. Seine Aufgabe ist weniger, die Richter zu ge minnen, die sich nur bis zu einer gewissen Grenze über­zeugen lassen werden, als in diesem Prozeß Schläge gegen ein System zu führen, das Brandstiftung, Justizmord und Meineide bedenkenlos in die Mittel zur Selbstbehaup tung einreiht, Dimitroff ist es, der das klar erkennt und mit rücksichtsloser Konsequenz handelt. Er ist längst die überragende Figur dieses Prozesses geworden, ein Revo lutionär, der sich und sein Schicksal ganz vergißt und den Feind, der ihm Auge in Auge gegenübersteht, erbar­mungslos attackiert.

Die eidlichen Aussagen der nationalsozialistischen Zeugen sind voller Widersprüche. Wir haben das schon nachgewiesen, und selbst die gleichgeschalteten Berichte lassen es erkennen. Nachdenklich stimmt schon, daß es

nationalsozialistische Abgeordnete und Besucher waren, die durchaus und mit Bestimmt heit van der Lubbe im Gespräch mit Torgler und außer dem den Bulgaren Taneff im Reichstage gesehen haben wollen. Eine ganz unmögliche Erzählung setzte Major a. D. Weberstedt dem Gerichtshof vor. Er will am Brandtage wenige Stunden vor dem Ausbruch des Feuers einen scharfen beißenden Geruch bemerkt haben, der noch schärfer war als Benzin oder Benzol. Weberstedt ist der Pressechef der nationalsozialistischen Reichstagsfraktion, also kein politischer Säugling. Er selbst hat täglich durch die Presse die Schauernachrichten von der drohenden bol­schemistischen Revolution verbreiten lassen. Er hat sicher mehr als einen Aufsatz des Inhalts geschrieben, daß die Brandstiftung zu den revolutionären Methoden der KPD. gehöre. Er wußte von den Brandstiftungen an Wohl fahrtsämtern und im Schloß. Nun steigt ihm aus dem kommunistischen Fraktionszimmer angeblich der Geruch feuergefährlicher Stoffe in die Nase, und er findet das gar nicht weiter verwunderlich, informiert nie­manden, sagt es keinem Reichstagsbeamten, nicht dem nationalsozialistischen Reichstagspräsidenten, sondern geht ruhig nach Hause und wartet, bis die Kommunisten" das Gebäude in Brand gesteckt haben. Eine sonderbare Ge­schichte, aber Herr Weberstedt beschwört sie und sagt pa­thetisch: Ein alter Offizier lügt nicht." Demnach scheinen die Heeresberichte im Weltkrieg von alten Damen ver­fakt geworden zu sein.

Herr Major a. D. Weberstedt beschwört mit der strengen Wahrheitsliebe des alten Offiziers, daß er van der Lubbe und Taneff zusammen im Reichstage gesehen habe, als * ban der Lubbe eine Kiste durch das Haus trug. Nun weiß aber jeder, der jemals als Gast im Reichstage war, daß niemand, der nicht einen Dauerausweis besitzt und außer dem den Pförtnern persönlich bekannt ist, ohne Beglei tung eines Reichstagsdieners oder eines bekannten Ab­geordneten durch das Haus gehen darf. Erst recht ist aus­geschlossen, daß ein Pförtner zwei unbekannte Männer ein Gepäckstück durch die Korridore schleppen läßt. Hätte Weberstedt recht, so müßte er zugleich den Begleiter der van der Lubbe und Taneff gesehen haben. Entweder einen bekannten kommunistischen Abgeordneten oder einen Reichstagsdiener. Da Weberstedt beruflich im Reichstage aus und einging, also Abgeordnete und Personal kannte, müßte er bei seiner scharfen Beobachtungsgabe die Be­gleiter der beiden Fremden, die ihm als Stettiner Sänger" auffielen, bezeichnen können. Er sagt aber nichts darüber und leider hat ihm auch noch niemand durch Fragen zugesetzt. Jeder Reichstagsbiener muß, wissen, daß die Schilderung, die Weberstedt gibt, unmöglich ist.

" Ein alter Offizier lügt nicht", aber es scheint doch nicht unmöglich zu sein, daß auch das Gedächtnis alter Offiziere durch Parteiwünsche und Parteihaß getrübt wird, zumal wenn ein alten Offizier, wie Herr Weber­stedt schon unmittelbar nach dem Brande am Rundfunk die asiatischen Horden der Bolschewiken für den Brand berantwortlich gemacht hat. Die Fantasie des rasenden Funkreporters Weberstedt vom 28. Februar ist allerdings hinter der des Zeugen Weberstedt vom 28. Februar zurück geblieben.

26. Verhandlungstag Fortsetzung aus Nummer 112.

Die Nazizeugen wurden nicht gesehen

Auf Fragen des Vorsitzenden erklärt der Zenge, er könne fich auch bei genauester Prüfung seines Gedächtnisses nicht erinnern, Karwahne, Frey und Kroner im Vorraum des Haushaltssaales während der Dauer seines Gespräches mit Torgler gesehen zu haben. Lediglich einige Fraktionsdiener seien durch den Vorraum gekommen. Die Frage eines Bei fibers, ob er nach dem Reichstagsbrand mit Torgler telefo­niert habe, bejaht der Zeuge und befundet, daß Torgler ihn bei dieser Gelegenheit gefragt habe, ob er ihm raten würde, fich selbst der Polizei zu stellen, weil er mit dem Reichstags­brand in Verbindung gebracht worden sei. Der Zeuge Dehme habe ihm erwidert, daß es im Intereffe der Kom­munistischen Partei liege, wenn er sich der Polizei zur Ver­fügung stelle. Der Beisitzer hält dem Zeugen dann seine Befundung vor der Polizei vor, in der er angegeben habe, er sei niemals früher als 4 Uhr im Reichstag erschienen. Heute, so betont der Beisitzer, habe er eine endere Aussage gemacht. Zeuge: Um seiner persönlichen Sicherheit willen habe ich es damals für zweckmäßig gehalten, nicht sofort alle Einzelheiten vor der Polizei bekanntzugeben. Ich habe damals vielleicht eine falsche, sogar eine bewußt falsche Aus­jage gemacht.

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Angeflagter Torgler : Als Sie am Montag, dem 27., in den Reichstag tamen, haben wir uns nicht da erst im Bimmer 9 B getroffen und haben Sie mich nicht zum Essen eingeladen? Der Vorsitzende bittet, die Fragen nicht in diefer suggestiven Form zu stellen. Der Zeuge befundet, daß das Zusemmertreffen bestimmt nicht in 9 B statt

ihm telefonisch übermittelte. Der Vorsißende fragt, was das mit dem Beweisthema zu tun habe, worauf R.-A. Dr. Sad erklärt: Jch fönnte mir das so vorstellen, daß Torgler sagen will: Ich habe frühzeitig erfahren, daß man mich mit dem Brand in Zusammenhang bringt, ich hätte also, wenn ich wollte, mich drüden können. Der Zeuge erinnert sich, daß Torgler in der Tat sehr empört darüber gewesen sei, daß man ihn verdächtigen könne. Er könne aber nicht auf seinen Eid nehmen, ob das schon im Gespräch in der Nacht oder erst in dem Gespräch am Vormittag gewesen sei. Er wisse nicht, ob in der Nacht schon ein solcher Verdacht ausgesprochen worden sei. Auf weitere Fragen bekundet der Zeuge, er befize einen Mantel von ähnlichem Aus. sehen, wie ihn gestern der Zeuge Denschel ges schildert habe. Es sei also möglich, daß Denschel ihn mit diesem Mantel im Gespräch mit Torgler gefeben habe. Das könne aber nicht am Brandtage gewesen sein, sondern an einem anderen Tage.

Zwei sozialdemokratische Entlastungszeugen für Torgler

Es wird dann der früher bei der sozialdemokratischen Fraktion als Chauffeur tätig gewesene Beuge Gutsche vernommen, der auf Antrag des R.-A. Dr. Sad geladen ist, weil er für eine Verwechslung mit van der Lubbe in Frage tommen fönnte. Der Zeuge erklärt, er fönne sich nur er­innern, daß er etwa gegen 3 Uhr am Portal 2 den Abgeordneten Torgler im Hut und Mantel traf. Der Zeuge fuhr zusammen mit Torgler ins Obergeschoß, und. Torgler ging vor ihm her, allerdings nicht mehr in den Vorraum, da die sozialdemokratischen Fraktionszimmer davor liegen und der Zeuge infolgedessen schon vorher zurückblieb. Im übrigen befundet der Zeuge, daß er Torgler wiederholt mit zwei stark gefüllten Aktentaschen in den Reichstag kommen gesehen habe.

Zur gleichen Frage wird der frühere Fraktionssekretär der Sozialdemokraten Jakubowis vernommen. Er war am Brandtage von 9 bis 4 Uhr im Reichstag tätig. Er er­innert sich, sowohl am Vormittag wie auch nachmittags Torgler im Vorraum gesehen zu haben, aber ohne Be­gleitung. Auch zwischen 3 und 4 Uhr sei das durchaus möglich. Er glaubt, fich zu erinnern, daß Torgler ihm in dem Vorraum entgegenfam. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, ob er vielleicht auch einmal so gegangen sei, daß er in gleicher Richtung mit Torgler schritt. Der Zeuge erflärt, das sei durchaus möglich, er habe aber keine Erinnerung daran. Auf Fragen des R.-A. Dr. Sack bestätigt er, daß er früher erheblich längeres Haar getragen hat als heute. Der Oberreichsanwalt fragt, ob der Verteidiger die Möglichkeit einer Verwechslung noch für gegeben halte. R.-A. Dr. Sad bittet, den Zeugen dem Abg. Karwahne und Frey gegenüberzustellen.

Eine verdächtige Zeugengeschichte

Bei der dann folgenden Gegenüberstellung steht vor dem Richtertisch der Angeklagte van der Lubbe in der ihm eigenen tiefgebückten Haltung zunächst neben dem Zeugen Gutsche. Die Zeugen Karwahne , Frey und Kroyer werden nacheinander hereingerufen und gefragt, ob sie eine Ver­wechslung des Lubbe mit Gutsche für, möglich hielten. Jeder der Zeugen antwortet auf diese Frage: Gana ausgeschlossen." Der Zeuge Frey betont gleichfalls den Unterschied zwischen den groben Zügen des Angeklagten van der Lubbe und dem Gesicht des Zeugen Gutsche.

Nunmehr wird Jakubowiß den drei Zeugen gegenüber. gestellt. Karwahne erklärt auch in diesem Falle eine Ver­wechslung für ganz ausgeschlossen. Jakubowiß mit seiner geraden schlanken Figur sei gar nicht mit Lubbe zu ver­wechseln. Selbst wenn er damals längeres Haar gehabt hätte, so bestehe doch ein großer Unterschied. Auch die Ge­fichtsbildung des Jakubowiz erinnere nicht an den östlichen Typ, den Lubbe zeige. Die Zeugen Frey und Kroner be­gründen in ähnlicher Weise, weshalb sie eine Verwechslung des van der Lubbe mit Jakubowitz nicht für möglich halten. Dimitroff äußert Verdacht

Dimitroff : Wie kommt es, daß Karwahne nur Rubbe mit Bestimmtheit gesehen und Popoff nicht, daß Frey nur Popoff, aber Lubbe nicht genau gesehen hat, daß Kroner nur Lubbe gesehen hat und Popoff nicht? Wie kommt das? Mir ist diese ganze 3eugengeschichte auf fallend und verdächtig.

Zeuge Karwahne: Dimitroff hat Zweifel wegen unserer Glaubwürdigkeit durchblicken lassen und geglaubt, darauf hinweisen zu müssen, daß hier vielleicht eine Vers abredung vorliege. Ich möchte mich entschieden dagegen ver wahren, mich länger vor Gericht von diesem Angeklagten beleidigen zu lassen.

Der Vorsißende weist den Zeugen darauf hin, daß Dimitroff besser gezügelt werden müsse, daß sich andererseits aber auch der Angeklagte weitgehend verteidigen fönnen müsse. Als Dimitroff weiteres sagen will, entzieht ihm der Vorsitzende das Wort und droht ihm mit erneutem

tch eben bezeichnet habe, stieß ich auf zwei Männer, einen auffallend großen breitschultrigen mit einer Ballonmüße und einen im Verhältnis zu ihm kleinen Mann mit auf fallend langem Mantel und einem Hut, stark ins Gesicht gezogen.

Der Gegensatz wirkte direkt lächerlich und ich habe uns willkürlich an die Stettiner Sänger denken müssen. Der Große trug eine Rifte oder ein Gepäckstück auf der linken Schulter. Ich habe ihn für einen Transportarbeiter ges halten, der Glas trägt, denn es war ein leicht verschaltes Gepäckstück.

Als mir die Angeklagten vom Untersuchungsrichter in der Bismardhalle gegenübergestellt wurden, stuzte ich bet Taneff sofort. Ich habe ihn in einer Sefunde als denjenigen wiedererkannt, der dort oben gegangen ist.

Vorfizender: Hatte Taneff bei der Gegenüberstellung auch den langen Ueberzieher an?

Zeuge: Jawohl, in derselben außergewöhnlichen Länge. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, wann er van der Lubbe das erste mal gesehen habe.

3euge: Jch ging unten an dem ausgebrannten Saal vorbei und sah dort den Untersuchungsrichter, mehrere Bolizeibeamte und mitten in dieser Gruppe einen großen Mann an der Kette. Ich stuzte sofort und überlegte, wo ich diesem Manne schon einmal begegnet sein könne. Ich habe aber nichts weiter geäußert, weil ich mir in der Sache nicht ganz sicher war. Am nächsten Tage bat ich darum, mich diesem Manne gegenüberzustellen.

Ich ließ van der Lubbe aufstehen und habe ihm glatt auf den Kopf zugefagt, daß er der andere Mann war, worauf auch er nichts beftritt, sondern im Gegenteil einen sehr erschrockenen Eindruck machte.

Vorsitzender: Sie haben ihn damals zweifelsfrei als den erkannt, der die Kiste getragen hat? Zeuge: Jawohl!

Der Beuge schildert nun die dritte Beobachtung. Am Morgen nach dem Brande ging ich in den Reichstag . Dabei kam ich an den Zimmern der KPD. vorbei und trat dabei auf einen Haufen Scherben. Im Glasdach darüber fehlte eine große Scheibe. Ich ging hinunter zur Kriminal­polizei, um meine Wahrnehmung mitzuteilen. Ich bin mit dem Kriminalkommissar zu dieser Stelle gegangen. Die Scherben waren mittlerweile weggefegt worden.

Wir gingen eine Treppe höher auf das Glasdach und saben, daß da eine lange Leiter lag. Plöglich sagte der Kommissar: Das ist ja mertwürdig: An dem Fensterbrett dieses Zimmers find ja Fußspuren!" Es handelte sich um ein kommunistisches Abgeordnetenzimmer.

Auf weitere Fragen erklärt der Zeuge, daß am Abend die Scheibe noch ganz gewesen sein müsse, sonst hätte er das bemerkt.

,, Ich war nie im Reichstag "

Taneff wird nunmehr vor den Richtertisch geführt. Der Zeuge erkennt ihn mit Bestimmtheit wieder.

Der Vorsitzende fragt Taneff, ob er damals einen so langen Mantel getragen habe.

Taneff läßt durch seinen Dolmetscher erklären: Darin irrt sich der Zeuge oder er sagt nicht die Wahrheit.

Vorsitzender: Ich frage, ob Sie einen so langen Mantel getragen haben!

Taneff: Ich habe nur einen einzigen Mantel, den ich auch jetzt noch trage. Taneff muß nun seinen Mantel an ziehen und seinen Hut aufseßen. Der Zenge Weberstedt sagt: Er ist es! Wenn man den einmal im Leben sieht, vergißt man ihn nicht mehr. Auch van der Lubbe wird vorgeführt. Nur widerstrebend erhebt er sich von seinem Plazz. Er muß fich neben Taneff stellen, erscheint aber zunächst nur ebenso groß, da er seinen Kopf tief gebeugt hält. Nach wiederholten energischen Aufforderungen gelingt es den vereinten Be mühungen der Prozeßbeteiligten, daß van der Lubbe den Kopf hebt und ein dickes Aftenbündel, das die Kiste vor­Zeuge Weberstedt täuschen soll, auf die Schulter nimmt.

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e: flärt: Das gleiche Bild! Vorsitzender: Sie versichern auch heute, daß es die beiden gewesen sind?

Benge: Ganz bestimmt!

Bei der weiteren Fragestellung ergibt sich die Notwendig feit eines neuen of altermins, um den Ort, wo die Scherben lagen, und die Zimmer, die darüber sind, festzustellen.

Nach dem Lokaltermin wird der Sausinspektor Stranowis nochmals als Zeuge gehört. Der Zeuge ist der Auffassung, daß sich der Täter in irgendeinem Zimmer des zweiten Obergeschosses aufgehalten haben kann.

Taneff: Ich habe keine Fragen mehr zu stellen. Ich fage nach wie vor, daß ich nie im Reichstage war, daß ich am 24. 2., Freitag, nach Berlin tam und nie mit deutschen Rommunisten irgendwie in Verbindung geftanden habe. Der Angeflagte Taneff fragt den Zeugen Weber­ stedt durch den Dolmetscher, ob er bei seiner Begegnung mit den beiden Stettiner Sängern" schon einen Verdacht geschöpft habe. Der 3euge verneint. Die weitere Frage des Angeklagten, warum er erst am 20. März seine Bekundungen über die Bulgaren gemacht habe, beantwortet der Zeuge dahin, er habe sich dieser Begegnung erinnert, als. er die Bilder der Bulgaren an den Anschlagsäulen sah. Als dann der Untersuchungsrichter in Berlin eintraf. habe er es für seine Pflicht gehalten, seine Beobachtungen mit­zuteilen. Der Vorsitzende vertagt dann die weitere Ver­handlung auf Montag.

Ausschluß, als er sich nicht aufrieden geben Die geheimn'svolle Flüssigkeit

will.

Weberstedt ,, Stettiner Sänger"

Nach einer längeren Pause wird der Zeuge Major a. D. Hans Weberit e dt vernommen, der als Preffeleiter der Reichstagsfraktion der NSDAP . sein Arbeitszimmer direkt neben den Fraktionszimmern der Kommunistischen Partei hatte. Der Zeuge befundet, daß er am 27. Februar, nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr, es könne auch 4.30 Uhr gewesen sein, vor dem Zimmer 51, das dem kommunistischen Fraktionszimmer gegenüber liegt, einen scharfen, beißenden Geruch bemerkte, der noch schärfer war als Benzin oder Benzol. Auf dem Fußboden nar aber nichts zu sehen. Ich hatte das Gefühl, daß die Luft in Höhe von 1-2 Meter mit dem Geruch geschwängert rar. Einige Meter weiter war davon nichts mehr zu be merken. Ich vermutete zunächst, daß vielleicht Benzin aus einer Flasche gelaufen sei und legte der Sache keine beson dere Bedeutung bei. Mir sagte dann am nächsten Tage der Journalist Dr. Dröschen, daß auch er einen solch scharfen Geruch am vorhergehenden Tage wahrgenommen habe. Der Zeuge schildert dann eine zweite Beobachtung, bei der er Amei Männern beaeanete. An welchem Tage es war, be­fundet er, weiß ich nicht mehr, ob am Brandtage oder einem der vorhergehenden Tage. Genau an derselben Stelle, die

Man schreibt uns: Am 22. Verhandlungstag gibt der chemische Sachverständige ein äußerst aufschlußreiches Gut achten ab. Er weist nach, daß die Brandstiftung mit Hilfe einer selbst entzündlichen Flüssigkeit vorgenommen wurde. Angeblich wegen der Gefahr, andere Verbrecher in die Methode der Brandstiftung mittels selbstentzündlicher Stoffe einzuweihen, ließ der Sachverständige bei der nähe­ren Erörterung dieser Angelegenheit die Oeffentlichkeit ausschließen. In Wirklichkeit dürfte der Grund für die Ausschließung ein anderer sein.

Die Brandstiftung erfolgte zweifellos mit einer Lösung, die als Lösungsmittel einen petroleum- oder benzinartigen Körper, einen sogenannten flüssigen Kohlenwasserstoff, ent­hielt. Es gibt eine ganze Reihe solcher Flüssigkeiten. Welcher Stoff es im vorliegenden Falle gewesen ist, ist von unter­geordneter Bedeutung. Diese Flüssigkeiten sind brennbar, aber nicht selbstentzündlich. Um fie zur Selbstentzündung zu bringen, muß man in ihnen einen Stoff auflösen, der bei Berührung mit dem Sauerstoff der Luft zu brennen an­fängt. Sierfür eignet sich besonders gut gelber Phos. phor. Er löft sich in den oben erwähnten Flüssigkeiten auf, und solange er in Lösung ist, kann die Flüssigkeit sogar der Luft ausgefeßt werden, ohne daß Entzündung eintritt. Giest man aber die Flüssigkeit in breiter Fläche aus, so das