Teichert schämt sich meineidiger Nazi- Zeugen
Die Bulgaren wurden zu Unrecht verhaftet Ihr Aufenthalt in Rußland nachgewiesen
83. Berhandlungstag( Fortsetzung aus Nummer 119).
Berlin , 7. Nov. Im Reichstagsbrandstifterprozeß fam es am Dienstag nachmittag zu einem schweren Zusammenstoß zwischen dem Oberreichsanwalt und dem Verteidiger der Bulgaren , RA. Dr. Teichert. Der Verteidiger machte dem Kellner Helmer einen Vorhalt, indem er u. a. ausführte, daß die Aussage des Zeugen über van der Lubbe durchaus unwahrscheinlich sei. Er bedauere, daß durch diesen Zeugen, der sich absolut irre, der Untersuchungsrichter sich auf ein Geleis habe führen lassen, das für das deutsche Volt äußerst verhängnisvoll war. Der Oberreichsanwalt fragte den Verteidiger, wie er zu einer folchen Feststellung komme. Er müsse zurückweisen, daß das ein Verhängnis für Deutschland gewesen sei.
Dr. Teichert erwiderte, durch diese Zengenaussage sei der Untersuchungsrichter veranlaßt worden, die Bulgaren in Haft zu nehmen und die Untersuchung in der bekannten Richtung zu führen.
Das sei zum Anlaß genommen worden, gegen Deutschland Vorwürfe im Ausland zu erheben, die unberechtigt sind, die ſich
hätten. Der Oberreichsanwalt rief darauf unter Beifalls fundgebungen der Nazi- Zuhörer mit erhobener Stimme, wenn irgend jemand im Auslande nicht zufrieden sei mit der Art und Weise, wie wir unsere Justiz ausüben, so ist das noch lange nicht zum Verhängnis für Deutschland. ( Der Oberreichsanwalt befiehlt dem Auslande, alle Nazizeugen aussagen einfach unbesehen zu schlucken!)
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Die drei Bulgaren waren 1932 in Rußland Drei russische Zeugen beschwören es
Die Zeugin erklärt weiter, daß sie Dimitroff schon aus Bulgarien fenne, während sie Popoff erst in Most au fennengelernt habe, ebenso auch Taneff. Popoff kennt sie seit 1931. Dr. Teichert: Wissen Sie, wann Taneff nach Deutschland gefahren ist? – 3eugin: Ich glaube, im Februar. Er verabschiedete sich von uns und sagte, daß er nach Bulgarien fahre.- Der Vorsitzende wünscht zu wissen, wie es komme, daß Popoff von einem Teil feiner Bekannten mit dem richtigen Namen, von den anderen mit Petkoff benannt wurde, namentlich bei diesem gemeinsamen Zusammensein in Tomilino. Der Angeklagte Popoff erwidert, daß viele der Emigranten schon von Bul garien her ihn mit dem richtigen Namen kannten. Er hatte aber fein Interesse, daß das alle Emigranten wußten. Deshalb habe er sich unter dem Namen Petfoff eintragen lassen. Als letzte russische Zeugin wird Frau Dr. med. Bojkowa vernommen. Sie gibt an, Popoff sei häufig nach Moskau gefahren, aber gewöhnlich abends wieder nach Tomilino zurückgekommen, um dort zu schlafen. Es sei allerdings vorgekommen, wenn er mit seiner lungenkranken Frau nach Moskau zur Behandlung fuhr, daß er dann über Nacht in Moskau blieb. Sie könne mit aller Bestimmtheit sagen, daß Popoff von Tomilino Ende Juli mit seiner Frau nach dem füdrussischen Sanatorium gefahren sei. Nach der Rückkehr aus Südrußland habe er sie im September in Moskau be= sucht. Er sei dann häufig im September und Oktober mit ihr und ihrem Manne zusammengetroffen.- Vorf.: Haben Sie auch Taneff in Moskau getroffen? Beugin: Ja, Taneff war Ende 1932 und Anfang 1933 wiederholt bei uns. Ich habe ihn ein paar Monate lang in Moskau gesehen, zum letzten Male Anfang Februar. Der Vorfißende ruft sämtliche vier russische Zeuginnen noch einmal vor, um festzustellen, ob sie irgendwelche Schriftstücke besitzen, aus denen sich der Aufenthalt Popoffs in Tomilino ergibt. Das ist nicht der Fall. Popoff weist darauf hin, daß dem Gericht ja die amtlichen Bescheinigungen über seinen dortigen Aufenthalt vorliegen.
Wie die Bulgaren verhaftet wurden
Es folgen dann die Zeugenvernehmungen, die die Verbaftung der drei bulgarischen Angeklagten betreffen. Zunächst wird kriminalassistent Holzhäuser gehört. Der Beuge befundet, daß der Kellner Helmer vom Bayernhof am 7. März eine Anzeige machte, daß seit längerer Zeit im Bayernhof wiederholt einige Ausländer aufhielten, die ihm verdächtig erschienen. Der Zeuge legte Helmer das Lichtbild von van der Lubbe vor. Helmer erklärte, daß vermutlich van der Lubbe mit in diesem Kreis der Ausländer gewesen sei. Der Kreis habe aus vier bis acht Personen bestanden. Der Zeuge trug Helmer auf, sofort anzurufen, wenn die Leute wieder da seien.
Am 9. März erfolgte der Anruf von Helmer, daß drei dieser Persoanen im Lokal seien. Holzhäuser und Kriminalaffistent Gast machten sich sofort auf den Weg zum Bayernhof und nahmen am Tisch neben diesen drei Personen Platz. Unsere Nachbarschaft, so erklärte der Zeuge, schien den dreien nicht angenehm zu sein, denn sie machten fich schon nach kurzer Zeit zum Aufbruch fertig. Ich trat hinzu und forderte sie auf, sich auszuweisen. Dimitroff und Taneff reichten mir beide einen Reisepaß, welcher bei Dimitroff auf den Namen Dr. Hediger, bei Taneff auf den Namen Penew lautete, während Popoff sich nicht ausweisen fonnte. Er versuchte, durch die Drehtür zu verschwinden, Gast holte ihn aber wieder herein. Popoff versuchte das noch mehrmals, aber er wurde immer wieder hereingeholt. Wir nahmen dann eine Droschke. Auf der Fahrt nach dem Reichstagsgebäude merkte ich, wie Dimitroff etwas in das Sizkissen versteckte. Ich sagte aber nichts, sondern erst, nachdem wir sie hierher gebracht hatten, ging ich nochmals zur Droschke zurück und drehte das Sipfiffen um. Ich fand dann auch in der Ecke einen Aufruf des Erefutivkomitees der kommunistischen Internationale vom 3. März. Es war somit klar, daß diese drei Leute mit der russischen Internationale in engster Verbindung standen. Vors: Hat Dimitroff in Abrede gestellt, diesen Aufruf da hineingesteckt zu haben? 3euge: Ich selbst habe Dimitroff nicht dazu vernommen, aber wenn ich nicht irre, hat er das zugegeben. Die Prüfung der Pässe ergab, daß sie von der kommunistischen Paßfälscherzentrale hergestellt waren. Vorf.: Als Sie sich an den Nebentisch setzten, faßen da nur die drei Bulgaren am Tisch oder hielt sich in der Nähe noch eine vierte Person auf? 3euge: Es waren nur die diei Bulgaren . Hierauf Mittagspause.
Nazi- Kellner Helmer tritt wieder auf
Nach der Pause wird der Kellner Helmer vernommen. Er
sagt u. a. aus: Als ich in der Nachtausgabe das Bild des Brandstifters Lubbe sah, habe ich es meinen Stollegen gezeigt. Die kollegen und auch der Zäpfer jagten, was Bild
komme ihm zwar ähnlich vor, aber sie könnten doch nicht behaupten, daß es derselbe Mann sei. Ich sagte sofort: Für mich steht fest, daß dieser Mann mit den Ausländern zu sammen war. Diese Ausländer, unter denen sich Dimitroff und Popoff befanden, waren mir von vornherein aufgefallen. Ich bin Nationalsozialist und mir ist aufgefallen, daß ausgerechnet in einem Lotal wie dem Bayernhof, in dem nur Nationalsozialisten verfehren, Leute sich eingefunden haben, die sehr geheimnisvoll taten und, obwohl sie nicht deutsch sprachen, sofort schwiegen, wenn ein Kellner vorbeikam. Bei meiner Vernehmung habe ich gesagt, daß ich Dimitroff und Popoff im Frühjahr 1932 das erstemal bei uns gesehen habe und daß sie dann öfters den ganzen Sommer hindurch bei uns gewesen sind. Es war ein Kreis von 5 bis 6 Personen. Taneff war nicht dabei; den habe ich zum erstenmal bei seiner Verhaftung im Lokal gesehen. Van der Lubbe habe ich im Oktober 1932(!?) zum letztenmal im Lokal gesehen. 6 bis 8 Wochen vor Weihnachten waren die Ausländer nicht mehr da. Sie sind dann erst im Januar 1933 zum ersten Male wiedergekommen. Bors: Sahen die Leute alle wie Ausländer aus? 3euge: Ja! Dimitroff und Popoff waren immer dabei.
wenn ich Lubbe kommen sah, war er in Begleitung der anderen. Die Leute unterhielten sich am Tisch sehr lebhaft. Es wurden auch Schriftstücke ausgetauscht, die manchmal zerrissen wurden. Ich hoffte immer. Daß einmal so ein
zerrissenes Schriftstück liegen bleiben würde, damit ich es an mich nehmen könnte, aber die Leute haben diese Schriftstücke immer eingesteckt.
Der Nazi- Zeuge in der Klemme
Bei der Gegenüberstellung habe der Zeuge Helmer van der Lubbe sofort wiedererkannt, u. a. auch an seinem Augen zwinkern. Er habe sofort dem Kriminalbeamten gesagt, daß an dem einen Auge etwas nicht in Ordnung sei.- Vors.: Am Tage nach dem Brande haben Sie das Bild van der Lubbes gesehen. Ihre Anzeige ist aber erst am 7. März erfolgt.- 3euge: Meine Frau sagte, ich irre mich Vors.: vielleicht und solle mich da nicht einmischen
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Wenn also eine Verzögerung in der Anzeige eingetreten iſt....- 3euge: Dann ist es die Schuld meiner Frau! Auf weitere Fragen erklärt der Zeuge, er wisse nur, daß die Leute an dem Tisch ausländisch sprachen. Er habe auch versucht, sich hinter eine dort aufgestellte Wand zu stellen, um etwas zu hören, aber die Leute hätten auch dies gemerkt und zu sprechen aufgehört.
Aber Major Schröder wußte nichts davon
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Auf Fragen des Vorfüßenden führt der Zeuge noch aus, Major daß er einem anderen Gast des Lokals, Schröder, schon einmal davon erzählt habe, was das für sonderbare Gäste seien. Er habe Schröder die Leute auch gezeigt und Schröder habe geäußert, er folle doch versuchen, etwas herauszukriegen. Vors.: Major Schröder hat aber in der Voruntersuchung gesagt, daß er davon nichts wisse. Der Vorsitzende weist noch auf die bei den holländischen Behörden aemachten Feststellungen hin wonach zu gewissen Zeiten des von dem Zeugen für die Anwesenheit van der Lubbe angegebenen Zeitraumes van der Lubbe in Holland gewesen sein muß. und zwar einmal im Ge: fängnis und ein anderes Mal in einer Krankenanstalt. Der Zeuge bleibt auch nach diesem Vorhalt bei seinen Befundungen.
Popoff soll sogar deutsch gesprochen haben
Auf eine Frage des Beisitzers sagt er, Popoff habe seine Bestellungen furz in deutscher Sprache ge macht. Ein Kollege habe ihm erzählt, daß Dimitroff einmal einem seiner Gesellschafter in der Toilette einen Brief übergeben und dabei zu dem Toilettenmann gesagt habe, er sei Zeuge, daß er jenem Herrn feßt das Schriftstüd übergeben habe. Auf eine Frage des Oberreichsanwaltes erklärt der Zeuge, bei seinem Gespräch mit Major Schröder habe am gleichen Tisch auch Oberst Sierl gefeisen, er könne sich darin nicht irren. Der Verteidiger der Bulgaren , RA. Dr. Teichert, betont die Wichtigkeit der Aussage
des Zeugen Helmer und fragt: Sie haben gefagt, Sie hätten die Bulgaren das letztemal vor der Verhaftung am Tage des Reichstansbrandes im Vokal gesehen, auch Dimi troff. Bleiben Sie dabei, daß das richtig ist? Auch wenn Sie aus den Prozeßberichten erjahren haben, daß Dimitroff an diesem Tage gar nicht in Berlin war?- 3euge: Ja= wohl, wenn ich gesagt habe, daß sie am Tage des Reichss tagsbrandes im Total waren, so stimmt das auf jeden Fall. Ich bleibe dabei. Dr. Teichert: Sie haben die Anzeige erst am 7. März gemacht. Ich frage Sie jetzt unter Bezugnahme auf Ihren Gid: Haben Sie an diesem
Tage noch nicht die Veröffentlichung des Berliner Polizeipräsidenten gekannt, die am 3. März veröffentlicht wurde
und in der 20 000 RM. Belohnung für die Ermittlung der Mittäter ausgesetzt wurden? Zeuge Selmer: Ich hatte den Entschluß zur Anzeige gefaßt, ohne daß ich eine Ahnung von dieser Belohnung hatte. RA. Dr. Tei chert: Nach den Auskünften der holländischen Behörden hat sich van der Lubbe im Sommer 1982 mindestens 2½ Monate lang in Holland aufgehalten. Es ist demnach gar nicht möglich, daß er in iener Zeit in Zwischenräumen von 8 oder 14 Tagen regelmäßig im Bayernhof verfehrt hat. 3euge: Ich habe nur erklärt, daß ich van der Lubbe in der Zeit von Anfang Mai bis zum 3. Oktober 3-4mal im Lokal gesehen habe.
Lubbes schnelle Füße
Vors.: In der Zeit vom 21. Juni bis 14. Juli und vom 2. Oktober bis 9. November 1932 steht der Aufenthalt van der Lubbes in Holland nicht fest. In dieser Zeit könnte er in Berlin gewesen sein. Reich 3 anwalt Parrisius: Zum ersten Male will der Zeuge van der Lubbe im Mai gesehen haben. Da hätte Lubbe also auch in Berlin sein fönnen. Das leztemal will er ihn im Oktober gesehen haben. Auch das wäre nach den amtlichen Auskünften mög= lich. Der Aufenthalt in der Zwischenzeit könnte Ende Juni bis Mitte Juli gewesen sein. RA. Dr. Teichert: Ich möchte darauf hinweisen, daß, wenn man sie Aussage des Zeugen Organist fa als richtig unter It, im Oktober 1932 van der Lubbe in Süddeutschland gewesen sein muß, in Baden und am Bodensee .
Lubbe müßte schon außerordentlich schnelle Füße haben, oder Bahn und Auto benutzt haben, wenn er an den vers schiedenen Orten gewesen sein soll, an denen er gesehen worden ist.
Die Annahme des Zeugen Selmer sei unmöglich, und ich bedauere, daß durch diesen Zeugen, der sich meiner Uebers zeugung nach absolut irrt, sich der Untersuchungsrichter hat auf ein Geleis führen lassen, das für das deutsche Volk äußerst verhängnisvoll war.
Es kommt dann zu dem bereits gemeldeten Zusammenstoß zwischen dem Oberreichsanwalt und Dr. Teichert. Popoff: Helmer hat mich niemals bedient!
Angeklagter Popoff: Helmer hat mich, niemals be dient. Ich bin zum erstenmal im Dezember in den Bayernhof gegangen und mit Dimitroff war ich überhaupt nur ein einziges Mal in dem Lokal, nämlich am Tage unserer Verhaftung. Es ist auch nicht richtig, daß ich beim Erscheinen der Kriminalbeamten einen luchtversuch gemacht hätte. Ich habe die Herren gar nicht für Polizisten, sondern für Angestellte des Lokals gehalten. Da wir uns schon zum Fortgehen angezogen hatten, bin ich durch die Tür gegangen und zurückgeholt worden. Dann erfuhr ich erst, daß die Polizei unsere Papiere verlange. Der Angeklagte van der Lubbe wird nun dem Zeugen Selmer gegenüber gestellt. Auf die energische wiederholte Aufforderung des Vorsitzenden hebt er den Kopf ein wenig. Der Zeuge Selmer erklärt, das sei ganz bestimmt der Mann, den er im Lotal gesehen habe. Popoff weist darauf hin, aus den Aussagen der vier ruffischen Zeuginnen gehe klar hervor, daß der Zeuge Helmer ihn unmöglich in der angege= benen Zeit mit Lubbe zusammen gesehen haben könne. önne.
Wie das Contibüro von unterrichteter Seite erfährt, wird
Reichspropagandaminister Dr. Göbbels in der morgigen Sigung im Reichstagsbrandprozeß als Zeuge vernommen werden. Die Vernehmung des Ministers soll gleich an erster Stelle nach der Eröffnung der Sizung erfolgen,
Der meineidige Ministerpräsident und die verlogene Reichsregierung
Nicht nur durch die Deutsche Freiheit", sondern auch durch das halbamtliche Wolffiche Telegrafen büro wird nachgewiesen, daß der preußische Ministerpräsi dent Göring vor dem Reichsgericht Meineide geschworen hat.
Wir haben den lückenlosen Beweis geliefert, daß der Ministerpräsidetn wider besseres Wissen beschwor, die meisten Terrorfälle seien von Kommunisten verübt.
Das Wolffiche Telegrafenbüro gibt nun unter dem Druck eines amtlichen russischen Protestes bekannt, daß der Ministerpräsident unter seinem Eid auch die Unwahrheit gesagt hat, als er behauptete, Rußland bezahle seine Wechsel nicht. Es wird halbamtlich festgestellt, daß die Sowjet- Union ihren Zahlungsverpflichtungen in Deutschland bisher stets pünktlich nachgekommen ist.
Hätten wir in Deutschland eine Justiz, die auch nur entfernt noch etwas mit Rechtsprechung zu tun hat, so müßte ein Verfahren gegen den preußischen Ministerpräsident wegen Meineid auf dem Fuße folgen. Ebenso berechtigt wäre, daß sich der Ministerpräsident auf Grund seiner eigenen Notverordnungen wegen schwerer Schädigung Deutschlands selbst am Galgen aufhinge.
Die deutsche Reichsregierung hat durch ihre gekaufte und geschmierte Presse, auch im Saargebiet, dem deutschen Volke vorlügen lassen, der englische Journalist Panter sei zwar freigelassen worden, weil sich der Verdacht der Spionage nicht bestätigt habe, zugleich aber sei wegen seiner begerischen Berichterstattung die Ausweung aus Deutschland erfolgt.
Nun hat der britische Außenminister Sir John Simon im Unterhaus zum Fall Panter erklärt:
Ich habe bei der deutschen Regierung durch Vermittlung der Londoner deutschen Botschaft und der englischen Botschaft in Berlin ernste Vorstellungen erhoben und darauf gedrungen, zu erfahren, welche Beschuldigung gegen Banter erhoben werde. Panter ist jetzt freigelassen worden und in seine Heimat zurückgekehrt. Nach seiner Freilassung bin ich, da er von den deutschen Behörden auf gefordert worden ist, Deutschland zu verlassen, obwohl keine Anklage gegen ihn erhoben werden konnte in weiterer Verbindung mit dem Reichsaußenminister_geblieben. Freiherr v. Neurath hat den englischen Botschafter in Berlin am 4. November dahin unterrichtet, daß gegen Banter kein Ausweisungsbefehl erlassen worden sei, und daß es ihm daher freistehe, nach Deutschland zurück zukehren. Es liegt feine Anklage gegen ihn vor und es ist auch teine Strafe über ihn verhängt worden.( Seiterkeit.) Das englische Parlament begriff diese Erklärung sofort und brach in stürmisches Hohngelächter über Deutschland
aus.
Jeder Deutsche wird sich der Verkommenheit der Regierungsmethoden schämen müssen, die ermöglichen, daß der. Reichsaußenminister dem englischen Botschafter erklärt, ein Ausweisungsbefehl sei nicht erlassen, wenn gleichzeitig andere amtliche deutsche Stellen dem deutschen Volke das Gegenteil erzählen.