Van der Lubbe Lubbe erwacht!
Antwort auf zahlreiche Fragen
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Der bisher unbescholtene 55jährige Mechaniker Wilhelm Maier von Kirchheim u. T. fand eines Morgens unter seiner Haustür eine Nummer der kommunistischen Tribüne". Statt das Hesblatt jofort zu vernichten, gab er es
er verraten. Zum Berlust seiner Arbeitsstelle trat jetzt noch eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Beantragt waren acht Monate.
,, Das weiß ich nicht" ommeowin Die habe ich auf einem Sof gefeben.- Oberreich an einem Geschäftskollegen zum Vejen. Nach der Rückgabe wurde Als nächster Zeuge wird dann der Hilfsgärtner Müller, der Wanderkollege des bereits vernommenen Zeugen Organistfa, vernommen. Dem Zeugen wird die Ausiage Organistkas vorgehalten. wonach Mitte Oktober 1932 in der Nähe von Konstanz eine Begegnung mit van der Lubbe und einem anderen Wanderburschen stattgefunden hat, bei der ver= schiedene politische Aeußerungen gefallen sind. Der Zeuge Müller fann jedoch kaum genaue Angaben machen. Auf die zahlreichen Fragen des Vorsitzenden antwortet er meistens: Das weiß ich nicht, oder das kann ich nicht bestimmt sagen.
Der Angeklagte van der Lubbe wird nun vor den Richtertisch geführt. Er steht auch hier aufrecht und es bedarf keiner Ermahnungen, den Kopf zu heben. Der Zeuge Müller erkennt van der Lubbe als den einen Wanderburschen wieder Der Borsigende richtet jezt mehrere Fragen an van der Lubbe, die dieser auch im Gegensatz zu seinem früheren Verhalten bereitwilligst beantwortet. Allerdings widersprechen sich seine Antworten fast durchweg. Hat er gerade eine Frage des Vorsitzenden bejaht, so verneint er sie ein paar Augenblicke später. Den Zeugen Müller will van der Lubbe nicht kennen. Auch in Konstanz will er zu der ange= gebenen Zeit nicht gewesen sein.
Der Angeklagte Dimitroff richtet dann zahlreiche Fragen an van der Lubbe, die dieser nur einfilbig beantwortet. Der Vorsitzende sieht sich schließlich gezwungen, einzugreifen und Dimitroff zu ersuchen, seine Fragen in ruhigem Tone zu stellen, da sonst der Eindruck entstehe, daß er jemanden einschüchtern wolle.
Die Verhandlung wird dann durch eine Mittagspause unterbrochen.
M. d. R. im brennenden Reichstag
Als Zeuge wird hierauf der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Land- und Volkswirt Dr. Albrecht vernommen. Vors: Der Zeuge Pförtner Wendt hat schon bekundet, daß während des Reichstagsbrandes noch jemand aus dem Portal 5 gelaufen und von der Polizei zurückgeholt worden ist. Sie haben schon früher gesagt, daß sie dieser Mann gewesen sind. Was können Sie dazu noch sagen?
Zeuge Dr. Albrecht: Ich wohnte damals in einer Penfion, die nur etwa 50 Meter vom Portal 5 des Reichstages entfernt war. Am Abend des 27. Februar lag ich wegen Grippe im Bett. Das Hausmädchen der Pension rief durch die Tür:„ Der Reichstag brennt!" Darauf bin ich trob meiner Erkrankung sofort aus dem Bett gesprungen, weil in meinem Wandschrank in unserem Umgang neben dem Plenarsaal wichtige Familienpapiere von mir aufbewahrt waren, die ich unbedingt retten wollte. Am Portal 5 rief man mir zwar zu:„ Halt, hier kommt niemand mehr herein!", aber als ich meine Abgeordnetenkarte vorzeigte, wurde ich eingelassen.
Ich riß schnell die von mir gesuchten Papiere heraus und ftürmte in größter Eile denselben Weg zurüd und aus dem Reichstag heraus. So habe ich tatsächlich, wie es nachher in der Zeitung hieß, fluchtartig den Reichstag verlassen. Torgler : Sie haben doch sicher auch die Zeitungsmel= Sung gelesen, daß Koenen und ich fluchtartig den Reichstag verlassen hätten. Kam Ihnen da nicht der Gedanke, daß vielleicht eine Verwechslung mit Ihnen vorliege?-3euge: Dieser Gedanke kam mir deshalb nicht, weil ich ja allein war und weil zwischen uns nicht nur politisch, sondern auch rein äußerlich ein großer Unterschied bestanden hatte.
Es wird dann der Friseurmeister Grawe aus Hennigs dorf vernommen. Er erklärte, Hennigsdorf sei immer eine Hochburg der Kommunisten gewesen. Ihr geistiger Führer war ein gewiffer Schmidt, der in der letzten Woche erneut verhaftet worden sei. Am Morgen des 27. oder 26. Februar hat der Zeuge im Flur seines Hauses van der Lubbe im Gespräch mit der Schwester des Schmidt und drei anderen, dem Zeugen unbekannten Männern gesehen. Der fremde Typ van der Lubbes sei ihm aufgefallen und er habe sich die Gefichtszüge genau gemerkt.
Der Vorsitzende richtet an den Angeklagten van der Lubbe eine Reihe von Fragen, die dieser stockend und widerspruchsvoll beantwortet. Aus den Antworten van der Lubbes geht schließlich hervor, daß er die Leute, die im Flur bet Grave standen, nicht gefannt hat. Er sei in das Haus ge= gangen, weil er Essen haben wollte. Er habe auch Essen bekommen. Er sei nach Hennigsdorf von Spandau her ge= wandert wo er einer öffentlichen Demonstration der Nationalsozialisten beigewohnt hatte. Warum er gerade nach Hennigsdorf gegangen ist, kann der Angeklagte nicht angeben.
Kreuzfeuer von Fragen
Oberreichsanwalt: Wie sind Sie mit der Schwester des Schmidt zusammengekommen?- Van der Lubbe:
walt: Hat Sie jemand zu dieser Frau geschickt?- Ban der Lubbe: Nein Dr. Teichert: Wo hat van der Lubbe das Essen von der Frau in Hennigsdori bekommen? In der Wohnung oder auf dem Hof?- Lubbe: An der Tür. RA. Dr. Polkmann: Er hat gejagt, daß er auch Geld bekommen hat. Van der Lubbe unterbricht den Fragenden und sagt: Ich habe kein Geld bekommen! Boritzender: Sie haben doch aber vorhin bejaht, als gefragt wurde, ob Sie Geschenke und auch Geld bekommen hätten. Haben Sie irgend etwas von den Männern betommen? Lubbe: Nein!- Dr. Polkmann: Haben Sie Empfehlungen an andere Leute bekommen? Lubbe: Nein! Dr. Polkmann: Wie lange hat er sich mit den Männern unterhalten? Lubbe: Fünf Minuten. Der Zeuge Grawe erklärt, das könne stimmen, denn er habe ihn höchstens ein paar Minuten beobachtet. Vorsigender
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zu van der Lubbe: Nahmen Sie an, daß die Männer Kommunisten waren?- Lubbe: Nein, das kann ich nicht sagen. Dann stellt der Angeklagte Dimitroff Fragen an van der Lubbe, die Lubbe prompt beantwortet. Seine Antwort erfolgt manchmal, noch ehe die Frage beendet ist. Dimitroff Wer war außer ihm im Asyl anwesend?- Lubbe: Noch einer.- Dimitroff : Haben Sie mit dem gesprochen? Pubbe: Nein Dimitroff : hat er mit Beamten vom Asyl gesprochen? Lubbe: Ja.- Dimi
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troff: Außerdem auch mit anderen?- Lubbe: Nein. Dimitroff : Ist er allein nach Berlin am nächsten Morgen gegangen?- Lubbe: Allein. Dimitroff : Gottseidank spricht er etwas mehr. Vielleicht können wir weitere Fragen stellen. Der Zeuge hat gesagt, Hennigsdorf set als Hochburg der Kommunisten bekannt. Im Zusammenhang damit frage ich, ob damals im Februar 1933 in Hennigsdorf nicht auch viele Nationalsozialisten gewohnt haben. Bei dieser Frage Dimitroffs murmelt van der Lubbe halblant etwas vor sich hin. Als der Vorsitzende ihn fragt, was er gejagt habe, antwortet van der Lubbe: Es sind dort schon Nationalsozialisten gewesen. Dimitroff : Er weiß also Bescheid. Vors.: Waren viele Kommunisten in Hennigs dorf ? van der Lubbe: Die habe ich nicht gefehen. Bors.: Wissen Sie, ob viele Kommunisten in Hennigsdorf gewohnt haben? Lubbe: Nein. Vors.: Sie sagten, daß dort viele Nationalsozialisten waren. Woher wissen Sie denn das? van der Lubbe: Weil ich sie dort gesehen habe in Uniform. Dimitroff : Meiner Ueberzeugung nach ist die Brücke zwischen van der Lubbe und dem PlenarVorsaal des Reichstages über Hennigsdorf gegangen. sigender( unterbrechend): Das sollen Sie nicht sagen, denn dadurch könnte die objektive Aussage des Angeklagten van der Lubbe beeinflußt werden. Dimitroff : Ich frage den Angeklagten van der Lubbe: Ist es richtig, daß es kein Zufall ist, daß er am 26. Februar in Hennigsdorf übernachtet hat?-Vorsitzender: Sie sollen feine Suggestivfragen stellen und das war eine. Ich frage van der Lubbe, aus welchem Grunde find Sie nach Hennigsdorf gegangen und haben dort übernachtet?- Lubbe schweigt zunächst und her Dolmetscher übersetzt dann seine Antwort dahin: Weil ich dort gut schlafen konnte.( Heiterfeit.)- Dimitroff : Dort konnte man also gut schlafen. Ist es richtig, daß er von dort nach Berlin gefahren ist, daß an diesem Abend ein
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Vor vier Wochen verurteilte das Sondergericht dret Nürtinger Kommunisten zu je fünf Jahren Zuchthaus, weil sie es in der Nacht zum 9. Dezember v. J. unternommen haben, einen bei Raidwangen aufgestellten Eisenbahnwagen, in dem ein Genosse zwangsweise eingemietet wer den sollte, mit Dynamit in die Luft zu sprengen. Die Spren gung hatte nur geringe Wirkung, der entstandene Schaden betrug nur 10 Mark. In der ersten Verhandlung wurde ein Mitangeflagter wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zucht baus verurteilt Inzwischen hat sich herausgestellt, daß der 34jährige Hifsarbeiter Paul ausel von Nürtingen einen der Täter darüber unterrichtet hat, wie Sprengungen vor zunehmen sind. Fausel bestritt vor dem Sondergericht, daß er gewußt habe, was beabsichtigt gewesen sei. Er wurde ins Unrecht gesetzt durch einen der Attentäter, der früher ans gegeben hat, daß er mit Faujel nicht nur über das Vorhaben gesprochen, sondern auch die Mittäter genannt habe. Zu einem anderen Attentäter hat Fausel am Tage nach der Sprengung gesagt:„ O thr Dackel, euch braucht man nur etwas anwetsen, dann macht ihr es falsch!"
Mitangeklagt war der 30jährige Hilfsarbeiter Christian Ebinger von Nürtingen , der von dem geplanten Spreng attentat Kenntnis, es aber unterlassen hatte, die im Paragraph 13 des Sprengstoffgeießes vorgeschriebene Anzeige zu erstatten. Ebinger bestritt dies, einer der Täter behauptete aber gereizt, daß der Angeklagte noch viel mehr gewußt habe. Das Gericht sprach die beantragten Strafen aus: gegen Faus fel zwei Jahre Zuchthaus und gegen Ebinger drei Monate Gefängnis.
Die Straßenwalzführer Adolf Schmid und Johannes Hartmann, 23 bziv. 30 Jahre alt, waren im Oberland mit Straßenwalzarbeiten beschäftigt. Am Abend des 16. Juni tranfen sie in einer Wirtschaft in Dachhausen über den Durit. In angeheitertem Zustande machten beide ehrverlegende Aeußerungen über das Verhalten des Reichskanalers im Felde; als Gewährsmann berief man sich auf einen fundigen Freund", den es nicht gibt. Kommissarisch ver nommene Zeugen haben die Aeußerungen unter Eid bekräftigt. Das betrunkene Geichwäß trug den Angeklagten empfindliche Bestrafungen ein: Schmid sechs Monate, Harts mann fünf Monate Gefängnis.
Der 28jährige Mechaniker Richter von Cannstatt war Insasse des Arbeitslagers Zuffenhausen . Weil er sich geschlaucht" fühlte, verfiel er auf den abwegigen Gedanken, einen Bettel zu schreiben, auf dem es hieß:„ Kameraden, laẞt euch nicht länger an der Nase herumführen, sorgt für eine Revolte!" und anderes. Richter bekannte sich zu diesem Sachverhalt, den er anfangs bestritten hat. Er hat bezweckt, daß gegen ihm mißliebige Lagervorgeseßte nächtlicherweile von den Lagerinsafsen tätlich vorgegangen werde; jest be hauptet er, daß er nur zu einer allemeinen Beschwerde habe aufmuntern wollen. Das Gericht beließ dem Angeklagten von den beantragten anderthalb Jahren ein Jahr Gefängnis.
Brand im Reichstage gewesen ist und daß er dieser Brand Schlesischer Brief
legung persönlich beigewohnt hat?-Borsigender: Ich will noch einmal fragen. Van der Lubbe, haben Sie die Brandstiftung ausgeführt?- Lubbe: Ja. Borj.: Das ist die Quinteffenz der ganzen Untersuchung. Ich muß es aber ablehnen, Dimitroff , nun gewissermaßen unter Ihrer Direktive nochmals das ganze Verfahren aufzurollen. Dimitroff : Ich frage, ob es richtig ist, daß er das nicht allein gemacht hat. Vorf.: Haben Sie die Brandstiftung allein gemacht van der Lubbe? Lubbe: Ja. Vorf.: War niemand dabei? Lubbe: Nein! Borf: Und es
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hat Sie auch niemand dazu veranlaßt?- Lubbe: Nein. Als Dimitroff weitere Fragen stellt, ersucht ihn der Vorsitzende, ruhig zu bleiben. Die Art seiner Fragestellung wirfe iuggestiv und sei wahrscheinlich eine beabsichtigte Beeinflussung.- Angeklagter Torgler : Jch bitte die Frage an Lubbe zu richten, woher er die flüssigen Brennstoffe hatte und wie er sie in das Haus gebracht hat. Lubbe: Die habe ich gekauft. Da van der Lubbe die Frage möglicherweise nicht richtig verstanden hat, wird sie ihm noch einmal übersetzt und darauf erklärt er: Es war nicht flüssig, sondern Patete.( Der Angeklagte lacht.)
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Vorsitzender: Mit den Kohlenanzündern fönnen Sie doch aber den Reichstag nicht angesteckt haben?- Lubbe: Es waren aber nur die Pafete. Bori.: Ich halte es für beffer, daß wir die Befragung nach den Einzelheiten jest nicht stattfinden lassen. Lubbe hat noch Zeit genug, sich darüber zu äußern. Wir werden doch noch einmal den Verlauf des Brandes mit ihm durchgehen müssen.
Dann wird die Verhandlung auf Dienstag vertagt.
Die Stimme des Volkes
Man hört sie vor dem Sondergericht
Das Sondergericht für die Pfalz hatte sich am 7. November u. a mit folgenden Fällen zu beschäftigen:
Der Tagner Friedrich Pfaff aus Sausenheim hatte am 13. September 1933 auf dem Felde bei Kirchheim a. Eck zu einem Eisenbahnbeamten geäußert, er glaube nicht an die Arbeitsbeschaffung. Hitler greife die Großen nicht an. Der Angeklagte gibt die Aeußerungen zu und wurde vom Gericht entsprechend dem Antrag des Staatsanwalts zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
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In feiner Wohnung in Landstuhl soll nach der Anklage der Schlosser Hermann Rafel aus Landstuhl gegenüber einem Bekannten die Aeußerung gebraucht haben, Hitler und zwei andere, nämlich Göbbels und Göring seien die Reichstagsbrandstifter. Der Angeklagte bestritt in der Verhandlung entschieden, die Aeußerung in diesem Sinne getan zu haben. Er will lediglich gesagt haben, daß er dies in einem Flugblatt gelesen habe, das er auf seiner Arbeitsstelle im Saargebiet gelesen habe. Der Staatsanwalt hielt jedoch den Angeklagten für überführt und beantragte vier Monate Gefängnis. Das Gericht ging über diesen Antrag hinaus und sprach eine Strafe von sechs Monaten aus.
In der Wohnuna des Polizeidieners in Nußbach machte der 1867 geborene Landwirt Karl Schwarz aus Nußbach am 2. Oftober 1988 dumme Bemerkungen über die Reichsregierung bezüglich des Rück: ganges unserer Ausfuhr und gebrauchte hierbei auch die Aeußerung, der Reichstagsbrandstifterprozeß sei der größte Schwindel, bei dem nichts herausfomme. Der
Angeklagte leugnete in der Verhandlung, diese Aeußerung getan zu haben. Er wurde aber durch die Aussagen des Hauptzeugen überführt. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn fünf Monate Gefängnis, das Urteil lautete auf vier Monate Gefängnis.
Vor Beginn der Arbeitszeit im 3ichofte- Werk in Kaisers lautern unterhielten sich die Arbeiter über die neuesten Ereignisse. Dabei äußerte der Maschinenarbeiter Karl Müller aus Kaiserslautern am 17. Oftober 1933 zu feinen Arbeitsfollegen: Babt Ihr schon gelesen, was in der Lügenpreise stebt? Das ist genau so, wie damals bei dem Ueberfall auf die Freie Preffe". Das waren nur die Nazibanditen!" Der Angeklagte erklärte in der Verhandlung, daß er nur seinen Arbeitskollegen mitgeteilt babe, welde Greuelnachrichten in der ausländischen Preise erscheinen würden. Auf Grund der Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt gegen den Angeklagten fünf Monate Gefängnis. Das Urteil lautete auf drei Monate Ge= fängnis.
Der Schiffer Anton Schneider aus Mannheim hatte am 8. Oftober in der Wirtschaft Rum Reinhafen" in Speyer erklärt, die 2,5 Millionen Arbeitslose seien nicht in Arbeit gebracht, sondern in Konzentrationslager überführt worden und in einem Brief babe er gelesen, daß die Herren von der Regierung im Auto berumfahren, die aus den beschlagnahmten Gewerfichaftsgeldern angelhafft worden feten. Der Angeflagte will betrunken gewesen sein und sich an nichts mehr erinnern fönnen. Er wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
( Aus dem St. Ingberter Tageblatt" Nr. 260.)
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- mit Verspätung zu uns gelangt-
In Liebau marschierte am Sonntag, 22. Oftober, eine SA.- Abteilung auf, wobei jeder Mann ein fabrikneues Gewehr Modell 98, hatte. Im ganzen Gebiet soll die SA. so bewaffnet worden sein, darüber fehlt aber noch Näheres.
In der gleichen Stadt hat die SS. neue Uniformen be femmen, außerdem tragen alle SS.- Männer Seitenge= wehre und Pistolen sichtbar. Die SS. gilt als besondere Polizeitruppe.
In tebau war seit Jahren die Fabrik Glashütte 11 werfe A.-G.", die früher 150 Arbeiter beschäftigte, stillgelegt. In allen früheren Nazi- Versammlungen wurde ver sprochen, daß der Betrieb nach der Machtergreifung wieder eröffnet wird. Jetzt ist das Werf an die Firma Spiller in Landeshut ( natürlich ein Naziunternehmer) für 300 Mart auf Abbruch verkauft worden. Die Arbeiter, die den Betrieb abbrechen, erhalten 40 Pfennig Stundenlohn und haben auf etwa 6 Wochen Beschäftigung.
Am Sonntag, 8. Oktober, verkündete der Breslauer Sender abends nach dem SA.- Aufmarsch, daß die arme Bevölkerung von Breslau sich das Essen, das übrig geblieben sei, an den Feldküchen abholen solle. Die auswärtige EA. hat aber, obwohl sie den ganzen Tag marschierte bzw. auf dem Flugplay stand, nichts zu essen bekommen. Teilweise marschierten die Abteilungen ohne Befehl früher ab, weil die Leute sich faum mehr auf den Beinen halten konnten. Als diese Leute von der Radiomeldung hörten, schimpften sie gotterbärmlich und behaupteten, daß Essen überhaupt nicht ausgegeben worden sei, es sei nur so viel gekocht worden, wie am Abend verteilt worden sei.
Beim Kosumverein Ziegenbals ist jetzt bereits der zweite Nazifommissar wegen Unterschlagung vers haftet worden.
Sinnvolle Ehrung"
München , 13. November. ( Inpreß.) Unter der Ueberschrift Sinnvolle Ehrung" schreibt die Naziprese, daß dem„ Lan desbauernführer und Staatssekretär für Landwirtschaft, Georg Luber, zum Dank für seinen unermüdlichen zähen Rampf der Erbhof Hirschwang als Ehrengeschenk der bayes rischen Bauernschaft gemacht worden ist."
Nicht das Volt, aber die„ Führer" untereinander machen sich gegenseitig die sinnvollsten" Geschenke: dem Reich präsidenten ein weiteres Gut, dem Preußischen Ministerprä fidenten Göring ein Gut in Bayern und jetzt sogar einem in der breiteren Deffentlichkeit unbekannten„ Bauernfübre einen Erbhof. Bei den Marristen war es ihon korr tion", wenn ein„ Bonze" aus eigenen Miteln ein Eiede lungshäuschen baute. sta
Verboten
wurden folgende Druckschriften:„ Die Wahrheit über den Reichstagsbrand"," Bremer Arbeiter- Reitung", Nr. 40( e fonnten also 40( 0) Nummern der illegalen Zeitung ere scheinen, ehe die Polizei von ihr Kenntnis erhielt),„ Neue Attentate", Revolutionärer Gewerkschaftskampf"," Neue Teutsche Blätter"( Prag ). Wegen Unfittlichkeit wurde das „ Lehrbuch der Liebe und Ehe" von Franz Blei , Avalun- VerTag, Hellerau , verboten.(„ Kriminalpolizeiblatt" 1698 und
1694.)
Werbt für die ,, Deutsche Freiheit"!