Statistiken, die sich schlagene
Selbst die wachsamite Behörde fann nicht verhindern, daß gelegentlich wahre und ausschlußreiche Meldungen an die Deffentlichkeit gelangen. Das Statistische Reichsamt veröffentlicht soeben zwei Statistiken, aus denen man außerordentlich interessante Dinge über die deutsche Arbeitslosen= bekämpfung erfährt.
Auf den ersten Blick haben beide Zahlenreihen wenig mit der Sache zu tun. Das eine ist die allmonatliche Erhebung über die Beschäftigungslage der Industrie, die sogenannte Industrieberichterstattung". Das Institut tommt dabei zu dem überraschenden Ergebnis, daß seit Januar nicht nur die Zahl der beschäftigten Arbeiter größer geworden ist( angeblich um 23 Prozent), sondern daß gleichzeitig auch die durch= schnittliche Arbeitszeit gestiegen ist. und zwar von 6,7 auf 7,17 Stunden täglich; oder um gute 7 Prozent.
Diese Feststellung berührt sehr merkwürdig, wenn man sie mit den vielen Siegesmeldungen über den Fortschritt der Arbeits- Streckung vergleicht. Wie kann die tägliche Arbeitszeit wachsen während die gesamte Industrie zur Kurzarbeit übergeht?
Aber die Berechnung wird noch seltsamer, wenn man sie zu einer anderen Erhebung des Instituts in Parallele ießt. Das Institut will nämlich festgestellt haben, daß das deutsche Arbeits- Einkommen( der gesamte Bruttoverdienst der Arbei= ter und Angestellten) seit Hitlers Machtantritt sich sehr vergrößert habe. Gegenüber 6 Milliarden im ersten Vierteljahr soll er 6,8 Milliarden im dritten Quartal betragen haben.
Auch diese Berechnung ist natürlich schon deshalb höchst fragwürdig, weil das erste Quartal immer ziemlich landarbeiterlos ist, während das dritte ein Quartal landwirtschaftlicher Vollbeschäftigung ist.( Ebenso mit Bauarbeitern usw.) Die Gesamt- Lohnsumme des Landes muß also ceteris paribus im 3. Quartal notwendigerweise höher sein als im ersten. Weiter ist zu der Berechnung anzumerken, daß sie kein Bild der Massenkauskraft gibt, obwohl sie ja gerade beweisen soll, daß die Massentaufkraft heute höher liegt als vor Monaten. Denn wenn seit Januar die Zahl der Arbeitslosen um 2 Millionen gesunken sein soll, so heißt das,
Margarine
Die dritte Verordnung über gewerbsmäßige Herstellung von Erzeugnissen der Margarinefabriken und Delmühlen ( RABI. S. I 255) erklärt, daß die bisherige Reglung insofern einen Mangel ergeben habe, als die minderbemittelte Bevölkerung nicht die Sicherheit hatte, billige Konsummargarine zu erhalten. Der Händler war nicht verpflichtet, die billigen Sorten nur an Minderbemittelte abzugeben; auch verfügte er in einzelnen Gegenden nicht immer über ausreichende Vorräte. Ab 1. November haben die Minderbemittelten Anspruch auf Zuteilung bestimmter Mengen Haushaltmargarine, für die ein Kleinverkaufshöchstpreis von 0,38 RM. je Pfund festgesetzt ist. Die Packungen tragen den Aufdruck: Haushaltmargarine; Abgabe nur gegen Bezugsschein". Pro Monat tann jeder Berechtige eineinhalb Pfund beziehen, sofern er rechtzeitig vorher den Stammabschnitt mit dem Bestellschein bei der Verkaufsstelle vorlegt. Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten tritt nicht ein. Für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember erhalten die Berechtigten einen Reichsverbilligungsschein für Speisefett, der beim Kauf von mindestens einem halben Pfund der auf dem Stammabschnitt angegebenen Fettwaren mit einem Wert von 0,25 RM. in Zahlung gegeben werden fann.
Rheinische Braunkohle klagt
Das Rheinische Braunkohlen- Syndikat GmbH. in Köln batte in dem am 31. März d. J. abgeschlossenen Rechnungsjahr einen Absatz an Briketts von rund 8,9 Millionen Tonnen zu verzeichnen( gegen 9,43 i. V.). Wie der DHV. hört, ist in der criten Hälfte des laufenden Rechnungsjahres, also bis Ende September, der Abjat an Brifetts insgesamt ungünstiger gewesen als in der entsprechenden Vorjahrszeit( während sich der Absatz von roher Braunkohle, der für das gesamte ganze Jahr 1932/33 rund 9,57 Millionen Tonnen betrug, und gegen den vorjährigen Absatz nur um ½ Prozent zurückgeblieben war, mindestens nicht vermindert hat.) Wie bekannt ist, dienen vom Brikettabsaz des Syndikats rund 85 als Hausbrand und nur 15 Prozent gehen an die Industrie. Der Absatz von Brifetts an die Industrie hat sich in der ersten Hälfte des laufenden Rechnungsjahres gegenüber dem der entsprechenden Vorjahrszeit ähnlich vermehrt, wie die Beschäftigung der heimischen Industrie durchschnittlich gestiegen ist. Das dürfte etwa 10 Prozent sein. Dagegen war bei Hausbrand, der für das Syndikat weit mehr ins Gewicht fällt, ein prozentweise zwar nicht hoher, aber doch so ansehnlicher Rückgang zu verzeichnen, daß der Gesamtabsatz an Brifetts, wie schon erwähnt, hinter dem vorjährigen um einige Prozent zurückblieb. Die Ursache für die Abnahme des Absatzes von Hausbrand läßt sich nur vermuten. Nach Informationen des DHD. dürfte dazu die weitere Berschärfung der allgemeinen Geldknappheit beigetragen haben, weil sie das Hinlegen von Vorräten immer weniger zuließ. Sodann hat das Ausland, das vom Syndikat nur Hausbrand zu beziehen pflegt, infolge der Einschränkungsmaßnahmen weniger bezogen. Ein weiterer Grund für die Berringerung des Absatzes von Briketts zum Hausbrand dürfte in dem sogenannten Rotstampf zu suchen sein der sich am süddeutschen Markt abipielte. Dorthin haben die Bergwerke des Aachener und des Ruhrbezirtes Rots bei Preisherabse Bungen bis um 35 Proent geliefert, so daß süddeutsche Händler ihre verfügbaren Mittel durch Koksankäufe anlegten und für BraunKohlebriketts weder Geld noch Lagermöglichkeiten bejaßen.
Raub als Rechtsgut
Urteil gegen einen Gewerkschaftssekretär
Ein Gewerkschaftssekretär in Frankfurt klagte gegen den Deutschen Arbeiterverband der öffentlichen Betriebe in Ber lin vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt als Berufungsinitanz auf Grund folgenden Tatbestandes:
Der Kläger war in der genannten Freien Gewerkschaft be= schäftigt. Aus der Sozialdemokratischen Partei trat er Ende Februar 1933 aus. Im Zuge der nationalsozialistischen Revolution wurde er mit Schreiben vom 29. 6. 33 von dem iegt beklagten Verband, der der Deutschen Arbeitsfront angehört, fristlos gekündigt. Grund: Verdacht der Staatsfeindlichkeit Geflagt wird nunmehr auf Zahlung des Gehalts für die Kündigungsmonate, die bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu bezahlen gewesen wären. Die fristlose Entlassung wird als grundlos bezeich net. In der ersten Instanz- Arbeitsgericht Frankfurt a. W wurde die Klage fostenpflichtig abgewiesen, da die fristloje Kündiguna objeftiv berechtigt geweien fet.
M
Zur Begründung der Berufung machte der Kläger u. a geltend daß er zwei Monate unter der neuen Leitung ohne Beanstandungen gearbeitet habe, nachdem er aufgefordert
daß bei einem Unterstützungssatz von monatlich 50 Mark die Unterstützungssumme im Vierteljahr um 300 Millionen zurückgegangen ist. Oder anders ausgedrückt: daß die Massentaufkraft statt der offiziellen 800, nur um knapp 500 Millionen stieg. Tatsächlich würde der objektive Beobachter, der diese beiden Faktoren in Rechnung stellt, statt der amtlich feitgestellten Steigerung also eine Senfung der Massenkauffraft feststellen müssen, eine Sentung, wie sie alle anderen Berichte aus Deutschland , und ganz besonders auch die dauernd rückgängigen Einzelhandelsumsäge, bestätigen.
Aber selbst wenn wir für einen Moment diese offiziellen 3wedstatistiken akzeptieren, bleibt immer noch ein unauf= löslicher Widerspruch, dessen Nachweis diese Zeilen gelten.
Die Industriestatistik behauptet, daß die Arbeits- 3 eit um 7 Prozent gestiegen sei. Die Arbeitslojen- Statistik behauptet, daß gleichzeitig die Arbeiter- 3 ahl um 23 Prozent gestiegen sei. Wie kann es dann zugehen, daß die Gesamt- ArbeitsEinkommen sich nur von 6 auf 6,8 Millionen, also um weniger als 14 Prozent, erhöht haben? Wie erklärt sich der Widerspruch? Die Lohntarife sind in diesen neun Monaten angeblich nicht verändert worden. Nach der Arbeitszeitstatistik hätten also schon die alten Arbeiter 7 Prozent mehr als im Januar erhalten müssen. Die neueingestellten hätten weitere 23 Prozent von 107 Prozent, das sind rund 25 Progent mehr erhalten müssen. Zusammen rund 32 Prozent. Das Gesamt- Arbeits- Einkommen hätte von 6 auf 8 Milliarden steigen müssen, nicht auf 6,8!
Die Unvereinbarkeit ist flagrant! Offenkundig muß min= destens eine der drei offiziellen Behauptungen unwahr sein: entweder ist die Arbeiterzahl nicht so gestiegen oder die Arbeitszeit ist nicht größer geworden, oder der Tariflohn ist nicht eingehalten worden. Was dies lettere anbelangt, so hieße das einfach, daß man unter scharfer Kürzung des Einzellohnes eine größere Arbeiterzahl beschäftigt. Dies würde man wohl nicht anders als Verelendung nennen fönnen; und von einem anderen Standpunkt aus gesehen, ein Dumping nicht nur mit Sperrmark und Scrips, sondern auch mit Schleuder- Löhnen.
worden sei, eine Erklärung abzugeben, falls er sich der nationaliozialistischen Leitung nicht unterstellen könne, Eine solche Erklärung sei nicht abgegeben worden. Er sei Februar freiwillig aus der SPD. ausgefchieden und seine weitere Tätigkeit sei reibungslos gewesen. Die Beklagte beantragte Abweisung des Klägers, u. a. auch deshalb, weil sie nicht passiv legitimiert sei. Bis zum 2. 5. 1933 habe der Gesamtverband als Freie Gewerkschaft unter marristischer Führung gestanden. Dann habe die NSBO. die Leitung übernommen. Ihre Erklärung so auch gegenüber dem Kläger über seine eventuelle Weiterbeschäftigung- seien für die Deutsche Arbeitsfront und damit den beklagten Ver band unverbindlich, da fie nicht Rechtfolger des Gesamts verbandes sei. Auch die Berufung wurde am 12. Oktober zuritdgewiefen.
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Aus den Entscheidungsgründen sei mitgeteilt: Die Paffiv= legitimation der Beklagten wird verneint. Ein Anstellungs vertrag zwischen den streitenden Parteien besteht nicht, da der Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Wagenverkehrs" nicht perjenengleich mit dem„ Deutschen Arbeiterverband der öffentlichen Betriebe" ist. Der Zweck des Gesamtverbandes war seiner geschichtlichen Entstehung nach auf der marxistischen Klaffenkampftheorie aufgebaut und erschöpfte sich in der Wahrung der Interessen seiner Mitglieder zur Erlangung besserer Arbeitsbedingungen gegenüber anderen Berufsverbänden und gegenüber dem Unternehmer. Zu seiner Hauptaufgabe gehörte der Abschluß von Tarifverträgen. Der beflagte Verband dagegen gliedert sich in die gesamte Deutsche Arbeitsfront ein, die neben der Angestelltensäule die Säule der Unternehmer mit umfaßt und ein organisches Glied im
Das Comptoir Europeen de Credit in Paris ist im Zuge der Vorbereitungen zum Ausbau des Handelsverkehrs zwischen Frankreich und Rußland vorgenommen worden, da man in absehbarer Zukunft mit dem Abschluß der noch schwebenden Verhandlungen über einen französisch- russischen Handelsvertrag und den damit zusammenhängenden Aufbau einer Finanzierungsorganisation für die russischen Aufträge in Frankreich rechnet. Die Grundzüge dieser Finanzierungsorganisation scheinen. soweit man sich schon jetzt ein Bild darüber machen kann, im wesentlichen festzustehen. Es ist nämlich beabsichtigt, die recht beachtliche russische Einfuhr nach Frankreich als Grundlage für die Finanzierung der russischen Säufe zu benußen mit anderen Worten, der russische Expert nach Frankreich soll als Garantie für die Finanzierung der russischen Bestellungen an die französische Judustrie dienen. Als Hauptproduft kommt dabei Petroleum in Frage, daneben Holz, Manganerze und einige andere Erzeugnisse Ins gesamt hat Rußland im Jahre 1932 Waren im Werte von 519 Mill. Franfen nach Frankreich eingeführt, davon ent fallen 360 Mill. auf Petroleum und Erzeugnisse daraus, 41 Mill. auf Holz und 23 Mill. auf Erze; hingegen betrug die französische Ausfuhr nach Rußland im gleichen Jahr nur 47 Mill. Man sieht also, daß der Spielraum für die erwarteten Finanzierungsmöglichkeiten recht groß ist. Soviel man hört, ist beabsichtigt, zunächst den Russen einen in dieser Weise sichergestellten Kredit von 300 Mill. Franken zu gewähren, wobei die dabei entstehenden Wechsel von dem russischen Naphta- Trust bzw. seiner französischen Filiale garantiert werden sollen. Hier schaltet sich auch das neu gegründete Comptoir ein, indem es durch Sinzufügen seiner Unterschrift den Wechsel rediskontfähig macht und ihm also die normalen Bedingungen des Pariser Marktes eröffnet. Es ist daher bemerkenswert, daß an dem Comptoir sowohl Import- als auch Exportinteressenten beteiligt sind, so z. B. die am PetroIeum'mport interessierte Petrofina Francaise, die Spizenorganisation der französischen Eisenverbände, die sowohl am Erzimport als auch am Stablexport beteiligt sein will, sowie Holzimportfirmen, daneben selbstverständlich verschiedene Exportinteressenten. Wie die ganze Organisation im einzelnen arbeiten wird, ist noch nicht vorauszusehen, da die Grundlage für den ganzen Verkehr, nämlich der Handelsvertrag, noch nicht vorliegt. Es sei noch hinzugefügt, daß gegenwärtig der Diskont für Russenwechsel in Paris mit etwa 12 bis 14 Prozent gegen 18 bis 20 Prozent vor einiger 3eit genannt wird; doch kommt diesen Zahlen keine symptomatische Bedeutung zu, daß der Verkehr in diesen Wechselu so geringfügig ist, daß von einem wortlichen Markt nicht die Rede sein kann.
Rekordhöhe des englischen Exports W
Die englischen Außenhandelsziffern für Oktober zeigen auf der Einfuhrseite eine Zunahme um 3,97 Mill. Pfd. gegenüber September. Die Gesamteinfuhr betrug 61,77 Mill. Vid. Auf der andern Seite sind auch die Exporte um 1,90 Min. Pfd. gegenüber September auf insgesamt 34,13 Will. Pfd. gestiegen. Die Exportziffer ist die höchste seit April 1932. Hier ist in erster Linie eine Zunahme der Kohlener porte, und zwar gegenüber Oktober 1932 um 239 500 ¥ id. zu verzeichnen. Bemerkenswert zugenommen gegenüber dem Vorjahr hat die Ausfuhr von Eisen: und Stahlwaren, Wollund Baumwollwaren und Maschinen.
Die Zunahme der Einfuhrziffern ist saisoumäßig dadurch bedingt, daß um diese Jahreszeit die Fabrikation sich mit Rohmaterialien eindeckt. Beim Vergleich mit Oftober 1932 ist eine Zunahme des Imports von Rohmaterialien und Halbfertigfabrikaten um 3,09 Mill. Pfd. festzustellen. Die Wolleinfuhr ist um 0,97 Mill. Pfd., die Rohbaumwolleinfubr um 0,67 Mill. Pfd. und die Einfuhr von Hölzern um 0,86 Mill. Pfd. gestiegen. Andererseits hat die Einfuhr von Le: bensmitteln, Getränken und Tabak gegen das Vorjahr um 2,74 Mill. Pfd. abgenommen.
ständischen Aufbau ist. Er strebt nach einer innungsähn Deutschlands Außenhandel lichen Zusammenfassung sämtlicher Arbeitskräfte des gleichen Wirtschaftsstandes und damit nach einer öffentlich- rechtlichen Korporation hin. Der Abschluß von Tarifverträgen ist nicht seine Sache, sonder Sache der Treuhänder der Arbeit.
Diese Aenderung des Vereinszweds beruht nicht auf der Willensbildung des früheren Vereins, sondern auf dem von der Regierung eingeleiteten Neubau der Wirtschaft. Wohl find der Mitgliederbestand die äußere Organisation und die Einrichtung des Gesamtverbandes praktisch in den beklagten Verband aufgegangen, dem Wesen nach ist aber etwas völlig Neues geschaffen, ein neues Rechtssubjekt, das sich von der sogenannten Gleichschaltung anderer Verbände, die sich freiwillig dem Leiter der Arbeitsfront unterstellt haben, unterscheidet. Kommt somit eine Gleich heit der Rechtspersönlichkeit nicht in Frage, fo liegt auch keine Gesamtrechtsnachfolge vor, da diese die Uebernahme des Vermögens durch Vertrag voraussetzt. Die Beschlagnahme des Vermögens der früheren Freien Gewerkschaften erfolgte aber zunächst im Interesse der Sicherung der Vermögensrechte der Mitglieder, hatte also Sicherungszweck und ich später im Wege der Gesetzgebung bestätigt worden. Aus dieser Beschlagnahme ergibt sich, daß die Arbeiterverbände der Deutschen Arbeitsfront hinsichtlich der Vermögensverwal tung nur Treuhänder und dem Staat für die Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich sind. Auch eine analoge Anwendung des Begriffs der Gesamtrechtsnachfolge wird abgelehnt. Schließlich war noch zu prüfen, ob der beklagte Verband im Wege ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung in den Arbeitsvertrag mit dem Kläger eingetreten ist. Auch dies wurde verneint unter dem Hinweis, daß der beklagte Verband erst im Juni neugebildet wurde. Er hat innerhalb einer nicht übermäßig langen Frist eine Nachprüfung des Personalbestandes vorgenommen und durch das Schreiben vom 29. 6. 33 zu erkennen gegeben, daß er den Kläger nicht übernehmen wolle. Wenn der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt beschäftigt worden ist. so erklärt sich dies zwanglos dadurch, daß die Neubildung bis zu diesem Zeitpunkt im Flusse war. Es erübrigt sich deshalb auch, auf die Frage einzugehen, ob der Vertrag fristlos gekündigt werden
fonnte.
Da das Urteil grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zugelassen.
Die Wirte bankrott
Die„ Voss. 3tg." schreibt: Von allen Seiten geht man daran, den Stand der Gastwirte der Gesundung entgegenzuführen. Nicht nur von der Behördenseite her, die für das Ponzessionsmeien zuständig ist, sondern auch im Verhältnis Brauerein- Gastwirt wird ersucht, Ordnung in schaffen. Bedenkt man, daß die Forderungen der Brauereien an die Gastwirte etwa 400 Millionen betragen sollen, so wird man verstehen, daß die Beziehungen zwischen Brauereien und Gastwirten nicht zur Ruhe kommen förnen, solange hier nicht eine befriedigende Reglung erreicht ist.
Die Brauereien haben ein Interesse daran, die For derungen flüssig zu machen, da es ihnen selbst nicht gut geht. Die Gastwirte aber find aus den gleichen Gründen. aus denen der Bierabsatz der Brau reien auf die Hälfte des Vorfriegsabiazes zurückgegangen ist, nicht in der Lage, ihre Schulden zu bezahlen.
1983
Ginfubr
Ausfuhr
Saar- Gebiet
32,3
27.0
21.1
20,9
34,9
33,6
68,2
68,9
24,0
28,9
38,5
30,6
14,7
10,4
13,8
13,8
46,9
43,5 96,5
101,3
63,2
57,3 106,1
94,4
45,5
37,8
58,8
56,3
Holland
61,8
56,9
155,9
142,9
Osterreich
14,5
14,0
26,9
31,8
24,7
28,8
46,9
43,4
20.9
20,5
89,6
87,7
10,9
21,5
20,5
19,9
Rußland
57.1
42,7
69,8
84,6
Afrika Afien
58,4
60,3
26,3
25,7
129,5
133,6
90,4
85,5
Britisch- Indien
43,6
36,3
22,7
20,0
30,4
43,9
21,1
19,1
3,4
3,5
14,9
18,8
Holländisch- Indien
30,6
27,8
9,6
8,2
253,4 251,4 153,4 134,6
107,7 116,1
72,7
58,1
22,7 18,6
6,9
6,4
39,3
88,2
25,7
21,1
197
17,4
19,2
20,4
26,7 89,2
6,3
3,7
1044,0 1010,9
1230,1
1188,1
Vereinigte Staaten Canada Argentinien Brasilien Auftralien
Neiner Warenverkehr
Opel - Mehrheit wieder deutsch
Wie jetzt bestätigt wird, beabsichtigt die familie Ope I, sich wieder stärker fapitalmäßig an der Adam Opel AG , zu interessieren. Geh. Komm.- Rat Wilhelm v. Opel und Dr. Frizz v. Opel behielten auch nach der Beteiligung der General Motors Corp. an dem 60 Will." RM betragenden Aktienkapital einen nicht erheblichen Teil der Aftien in ihren Händen und bekleideten weiterhin die Posten der Vorsitzenden im Aufsichtsrat. Wenn nun Verhandlungen über die Rückführung des Kapitals in deutschen Besitz geführt werden, so handelt es sich vorläufig nur um einen Teil immerhin aber wohl die Majorität der 60 Will. Reichsmart. Es besteht jedoch die Absicht, auch den Rest des Aftienfapitals nach und nach zurückzugewinnen.
Maßreglung
Der Direktor der Hamburger Kommerzbibliothek, Dr. Eduard Rosenbaum, wurde aus Rassegründen in den Ruhestand versetzt. Die Bibliothekfonds bestanden bisher hauptsächlich aus jüdischen Spenden.