Frankreich lange Zeit haben wird, zwischen beiden zu wählen.

Wenn es sich von den Ereignissen überrennen ließe, würde das Land, das mehr als jedes andere und länger als

Die NSDAP . ist der Staat

jedes andere die schönste Ueberlieferung der Würde und Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat

der Kultur vertrat, zu gleicher Zeit seine eigne Vergangen­heit und die Zukunft der Menschheit verraten.

Wenn wir so bleiben, wie wir sind, wird es eines Tages geschehen, daß wir in Paris unter dem gleichen Regierungs­system stehen wie Berlin mit der Prügelstrafe, den Konzentrationslagern, dem Antisemitismus, den Sterili­sationsgesetzen. Und wenn wir soweit gekommen sind, wird die Macht der Knechtschaft hereinbrechen und sich über ganz Europa verbreiten.

Man muß wählen: entweder für uns und für alle unser Prinzip retten, indem wir es vom Schmut befreien, oder unter dessen Last erliegen; entweder eine freiwillige Autorität wieder aufrichten oder uns unter eine auf­gezwungene Autorität beugen.

Was mich angeht, meine Wahl ist getroffen: man muß die Autorität wieder herstellen, um die Freiheit zu retten.

Herr Geoffrey D. Fraser

schreibt uns:

Meine Aufmerksamkeit ist von verschiedenen Seiten dar­auf gelenkt worden, daß ein gewisser C. D. Fraser, seines Zeichens Korrespondent einer großen Anzahl englischer Blätter"( fiche Deutsche Freiheit", Nr. 128), im Berliner Tageblatt" Artikel losläßt, die das Hitlerregime verherr­lichen.

Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich mit diesem Herrn nichts gemein habe.

Ich möchte hinzufügen, daß es mir troß den größten An­trengungen nicht gelungen ist, weder einen von diesem Herrn unterzeichneten Artikel in einem englischen Blatt, noch seinen Namen in der Mitgliederliste der beiden großen englischen journalistischen Berufsorganisationen zu finden. Ich fann Herrn Fraser nicht um seine Urteilstraft, noch um sein journalistisches Gewissen beneiden.

Was mich anbelangt, um so mehr da ich die Ehre gehabt habe, als englischer Journalist unter Anklage des Hoch­verrats wochenlang in Moabit zu sitzen, stehen nach wie vor meine leidenschaftlichen Sympathien auf feiten der kämpfen= den deutschen Arbeiterschaft.

Geoffrey D. Fraser.

Propaganda zu Schiff

Die Yacht ,, Deutschland "

Rotterdam , 30. Nov.( Jnpreß.) Die deutsche Yacht Deutsch­ land " hat im Hafen von Rotterdam Anfer geworfen. An Bord befinden sich Mitglieder der SA. Sie führen Propa­

gandamittel mit, unter anderm Filme über bas bitte Reid

Die holländische Polizei, die eine Untersuchung auf der Yacht vornahm, hat Gewehre und Revolver beschlagnahmt. Die Ankunft der Deutschland " rief in Rotterdam eine große Erregung hervor, die sich gegen die Faschisten richtet. Die holländische antifaschistische Liga hat eine Protest- Kund­gebung veranstaltet. Die Yacht wird von Polizei bewacht.

Die Besatzung der Yacht hat die Absicht, in englischen, fran­gösischen sowie in den Häfen des Mittelmeers und Indiens anzulegen. Auf der weiteren Fahrt soll Amerika berührt werden. Die Reisezeit wird auf zwei und ein halbes Jahr geschäßt.

Greuct" am'lich zugegeben! Dem Sächsichen Innenministerium wird es zu bunt Das sächsische Innenministerium gibt folgendes bekannt: In letter Zeit ist beobachtet worden, daß von verschte­denen Stellen Anprangerungen von Personen und Firmen auf Prangertafeln in Zeitungen oder an sogenannten Schandpfählen erfolgen. Es muß darauf hingewiesen wer­den, daß in einer derartigen Anprangerung eine öffentliche Beleidigung, eine versuchte Nötigung oder gar eine vers fuchte Erpressung gejeben werden kann. Außerdem besteht die Gefahr, daß der Angeprangerte zivilrechtlich Unter­laffungsklage und unter Umständen auch Schadenersatz­flage erheben kann. Derartige Anprangerungen können nicht gebilligt werden und sind zu unterlassen. Desgleichen ist das zwangsweise Herumführen einer Person auf Straßen und Plätzen zum Zwecke der Anprangerung strafbar und deshalb zu unterlassen."

In Wahrheit sind solche amtlichen Bekanntmachungen nur zur Täuschung des Anstandes bestimmt.

Keiner der Schandbuben der SA. wird bestraft, und fein Richter würde wagen, einer Schadenersatzklage zuzustimmen. Gegen A.- Leute wird nur vorgegangen, wenn sie gegen ihre eigenen Bonzen meutern.

Frauen von Betrunkenen gequält.

( Inpreß.) Für die weiblichen Gefangenen, die aus polt tischen Gründen verhaftet wurden, haben die Hamburger Nazis sich neuerdings eine besondere Methode körperlicher Strafen ausgesonnen. Man legt ihnen schwere Bücher auf die ausgestreckten Arme so lange, bis sie zusammenbrechen. Die Wachmannschaften, die mit der Erekutive diefer Miß­handlung betraut sind, befinden sich, da sie außerordent­lich viel Alkoho! erhalten, fast immer in angetrunkenem Zustand.

An- und Verkauf

zentralauropa schei und südamerikani.

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REICHSMARK

durch das Bankhaus

Georges Par es& P. Michel

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PARIS IX

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Die Reichsregierung hat das folgende Gesez beschlossen, das hiermit verkündet wird:

$ 1 $ 1

Nach dem Siege der nationalsozialistischen Revolution ist die NSDAP . die Trägerin des Staatsgedan= tens und mit dem Staat unlöslich verbunden. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Sagung bestimmt der Führer.

§ 2

Zur Gewährleistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partet und der SA. mit den öffentlichen Behörden werden der Stellvertreter des Führers

§7

Das Gesetz betreffend die Dienst strafgemalt über die Mitglieder der SA. und SS. vom 28. April 1933( RGB. 1, I, S. 230) tritt außer Kraft.

§ 8

Der Reichskanzler erläßt als Führer der NSDAP . und als oberster SA.- Führer die zur Durchführung und Gr gänzung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften, insbe sondere über Ausbau und Verfahren der Partei- und SA­Gerichtsbarkeit. Er bestimmt den Zeitpunkt des Ins krafttretens der Vorschriften über diese Gerichtsbarkeit.

und der Chef des Stabes der SA. Mitglied der Reichs Rechts- Wissenschalt" Im deutschen Parteistaat b

regierung.

§3

Den Mitgliedern der NSDAP . und der SA.( einschließlich der ihr unterstellten Gliederungen) als der führenden und bewegenden Kraft des nationalsozialistischen Staates ob­liegen erhöhte Pflichten gegenüber Volk und Staat. Sie unterstehen wegen Verlegung dieser Pflichten einer besonderen Partei und SA. - Gerichts= barkeit. Der Führer kann diese Bestimmungen auf die Mitglieder anderer Organisationen erstrecken.

§ 4

Als Pflichtverleßung gilt jede Handlung oder Unter­lassung, die den Bestand, die Organisation, die Tätigkeit oder das Ansehen der NSDAP . angreift oder ge= fährdet. Bei Mitgliedern der SA.( einschließlich SS. und Stahlhelm) insbesondere jeder Verstoß gegen 8ucht und Ordnung.

$ 5

Außer den sonst üblichen Dienststrafen können auch Haft und Arrest verhängt werden.

§ 6

Die öffentlichen Behörden haben im Rahmen ihrer Zu­ständigkeit den mit der Partei und SA. Gerichts­barfeit betrauten Dienststellen der Partei und SA. Amts­und Rechtshilfe zu gewähren.

30

Ho

( Inpreß.) Die vor Hitlers Machtergreifung bei den Juristen der ganzen Welt hoch angesehene Juristise Wochenschrift" bringt in ihrer neuesten Nummer einen Auf­jazz, in dem auf Grund der jetzt geltenden deutschen Gesetze" dargestellt wird, daß im dritten Reich" Hochverrat vorliegt, wenn jemand den Nationalsozialismus als Grundentschei dung der heutigen politischen Rechtswelt gewaltsam auf­heben will," daß ferner derjenige wegen Beschimpfung der Verfassung( der Weimarer Reichsverfassung!) zu bestrafen ist, der den Nationalsozialismus beschimpft, und daß der Nationalsozialismus nur noch eine Seite des Volksstaates ist", so daß eine besondere strafrechtliche Sicherung für den Nationalsozialismus nicht nötig sei.

In diesem Aufsatz wird weiter ausgeführt, daß feines be­sonderen strafrechtlichen Schutzes bedürfen: die Hakenkreuze fahne als Symbol der Bewegung, da sie schon als Flagge des Staates( der deutschen Republik) geschützt ist; das Horst­Wessel- Lied, weil es unter den Begriff des vaterländischen Weihegesongs fällt: die Reichstagsfraktion der NSDAP nicht, da sie im Sinne des Strafgesetes der Reichstag " ſei. Solche Darlegungen fallen heute in Dentichland unter den Begriff der Rechtswissenschaft".

A sol

Dicht am Bolschewismus vorbel!

Die Balken im Reichsgericht biegen sich Widersprechende Polizeiberichte

Die zur Verhandlung kommenden Berichte aus Mecklen­ burg - Streliz, Braunschweig , Riel, Nürnberg und verschiede­nen anderen Stellen besagen, daß besondere Borbereitungen zum bewaffneten Aufstand Anfang 1983 und vorher nicht beobachtet worden seien. Darauf veranlaßt der Oberreichs­anwalt die Verlesung der Polizeiberichte von Stuttgart , Han­ nover und Dortmund , in denen unter Anführung von Bea meismaterial ausgeführt wird, daß die Kommunisten in die­fen Bezirken eifrige Vorbereitungen für einen bewaffneten Aufstand getroffen hätten, der etwa Ende Februar oder An­fang März ausbrechen sollte.

Dimitroff : Nicht ausweichen, Oberreichsanwalt

Im Anschluß daran fommt es wieder zu einem heftigen Busammenstoß mit Dimitroff , der dem Oberreichsan­walt zuruft, er folle nicht ausweichen. Der Vorsitzende ver­bittet sich erregt diese Bemerkung und droht Dimitroff mit Ausschluß aus dem Saal.

Gefangene als Zeugen

Der Senat geht nun zur Vernehmung von einzelnen Zeugen über, die darüber Bekundungen machen sollen, in­wieweit im Februar von der kommunistischen Partet Bor­bereitungen für einen bewaffneten Aufstand getroffen wor­den find. Ein großer Teil dieser Zeugen wird aus der Unter­suchungshaft vorgeführt. Es handelt sich namentlich um Zeugen über die Vorgänge in Annaberg und anderen Orten, über die die vernommenen Kriminalbeamten und der Untersuchungsrichter dem Gericht schon Bericht erstattet

baben.

Hitler hat den Sünder bekehrt

Als Zeuge wird dann, zunächst unvereidigt, der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Arbeiter& albenbach ver­nommen, der im Bezirk Annaberg politischer Instrukteur und Bezirksleiter war. Er befundet, daß gegen Mitte Februar die Anweisung von der Partei erging. die Verbin­dung herzustellen mit den sozialdemokratischen Arbeitern. um Streits vorzubereiten. Durch diese Streifs sollte der Waffenstreif entfacht werden. Ein Generalstreif sollte überleiten zum bewaffneten Aufstand, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben wären. Er. der Zeuge, habe auf Anweisung von oben die Ortsgruppen angewiesen. fich nach Möglichkeit Waffen zu beschaffen. Da in furzer Zeit ent­scheidende Kämpfe zu erwarten seien.

Ich glaubte, fuhr der Zeuge fort, daß in den ersten Tagen des März die Entscheidung fallen werde.

Dann habe ich aber die Rede des Reichskanzlers gehört, und ich vernahm, daß der Reichskanzler eigentlich das wollte, was auch wir im wesentlichen erstrebten. Ich fam zu der Auffassung, daß der Sieg des Nationalsozialismus bereits entschieden war. Darum ent' bloß ich mich, nicht mehr auf einen Kampf mit dieser Bewegung hinzuarbeiten. Auf Fragen Torglers erwidert der Zeuge, zur Frage des Reichstagsbrandes habe die Partei erklärt, und das set auch die Meinung der Mitgliedschaft gewesen. daß fie mit dem Brande absolut nichts gemein hatte.

Der nächste Beuge, der ebenfalls aus der Untersuchungs­hait vorgeführt wird, ist Alfred Reuter aus Gener, der die Mitteilung des Beugen Kaldenbach über die Versamm­lung in Geyer im wesentlichen bestätigt.

,, Die letzte Gelegenheit"

Nach einer Pause wird der Zeuge Löser vernommen, der Führer der Noten Wehr in Annaberg gewesen ist. Der Zeuge befundet über die Stimmung im Frühjahr, daß in kommu­nistischen Kreisen im Februar von einem geplanten SA.­Marsch auf Berlin die Rede war, der verhindert werden sollte. Im Hinblick auf diesen Marsch habe ihm der Funk­tionär Lanzenberger gesagt, daß Waffen und Spreng it offe beschafft werden müßten. Am 27. Februar habe er einen direkten Auftrag bekommen. Der Zeuge gibt an, daß er am gleichen Tage den Sprengstoffdiebstahl durchgeführt

habe. Er bekundet weiter, daß Lanzenberger ihm gesagt habe, man stehe vor ernsten politischen Auseinandersetzungen. Die KPD. müsse die Gelegenheit benutzen, da es vielleicht die legte für sie sei, an die Macht zu kommen.

,, Bomben aus Konservenbüchsen"

Der nächste Zeuge, ein Arbeiter Elster aus Schlettan bei Annaberg , befundet, es sei immer wieder betont worden, daß sich alle kommunisten bewaffnen müßten, um den für den 4. oder 5. März erwarteten Vormarsch der SA. nach Ber lin zu verhindern. Dieser Kampf gegen die Nationalsozia liften solle mit der Machtergreifung der Kommunisten enden. Sollte der nationalsozialistische Marsch aber unterbleiben. dann würde die kommunistische Aktion später unternom men werden. Die öffentlichen Gebäude und die Unterkünfte der SA. follten in die Luft gesprengt werden. Es wurde auch Anweisung gegeben, aus Konservenbüchsen Bomben herzu­stellen, die in die Autos der SA. geworfen werden sollten. Ganz offen wurde erklärt, daß die Kommunisten ihr Ziel der Machtergreifung nur im Bürgerfrieg und mit blutigem Terror erreichen könnten. Nach der Reichstagsbrandstiftung ist auch von einigen Kommunisten die Frage aufgeworfen worden, ob das vielleicht ein Signal sein sollte. Wir sagten aber, damit hätten die Kommunisten nichts zu tun gehabt. ab

Selbst der Oberreichsanwalt hat genug

Auf eine Frage des Oberreichsanwaltes erklärt der Zeuge noch, daß auch von Petroleumfäffern die Rede war, die auf den Straßen ausgegossen und angezündet werden sollten, um Transporte zu unterbinden.

Nach der Vernehmung des Zeugen teilt der Vorsitzende mit, daß die Oberreichsanwaltschaft auf die Ver­nehmung einer Reihe weiterer Belastungszeugen verzichtet babe, so daß sich eine Abkürzung der Beweisaufnahme erge ben werde. Der Oberreichsanwalt fündigt noch weitere Ber­sichte an.

Dann erhält der Angeklagte Dimitroff das Wort zur Fragestellung. Dimitroff formuliert eine ganze Kette von Fragen, die der Oberreichsanwalt sämtlich als unerheblich abzulehnen bittet.

Lubbe: ,, Macht endlich Schluß!"

Nach kurzer Beratung verfündet der Vorsitzende, daß dei Senat nur die Frage zuläßt, welche Maßnahmen die KPT. zur Abwendung der Auflösung der KPD. getroffen habe Ten Zeugen wird nun nacheinander einzeln die Frage vor gelegt. Der Zeuge Kaldenbach erklärt, mit einem Partei­verbot hätten die Kommunisten schon gerechnet, bevor die Frage des Generalstreits und der Revolution auf der Tages­ordnung stand. Für den Fall der Auflösung sollte die Partei unter illegaler Leitung weiterarbeiten. Es sollten auch nach Möglichkeit Massendemonstrationen und politische Pro cit ftreife gegen ein Verbot unternommen werden. Es werden dann nacheinander die übrigen Zeugen aufgerufen, um ihnen die Fragen Dimitroffs vorzulegen. Dabei springt plöst ch unter allgemeiner Heiterfeit der Angeflagte van der Lub b c auf und erklärte, er wolle fragen, wann endlich Schluß ge macht werde. Nachdem der Vorsitzende darauf hingewieien hat, daß nur noch ein Zeuge zu hören sei, ist die Angelegen heit erledigt.

Weiterverhandlung am Samstag.

M'Bhandlung eines Zeng M

Der Arbeiterfunktionär Hinrichs, der Anfang Oktober aus dem Konzentrationslager Sonnenburg auf das Berliner Polizeipräsidium gebracht und dort in der Sache der Nei tagsbrandstiftung vernommen wurde, ist hier auf das gra jamite mishandelt worden. Tagelang lag er in einem bunk­len Keller des Präsidiums auf nackten Fliesen, ohne Pritsche. Er wurde so schwer mißhandelt, daß sein Gesicht mit Narben überdeckt ist. Hinrichs hat erklärt, daß er nicht glaube, die Torturen, die auch weiter noch anhalten, lebend zu über­stehen.