Einzelbild herunterladen
 

"

behalten, Müller's Arbeiter entlaffen zu dürfen. Auf Be- Werkzeug waren. Der Angeklagte Mittelstädt, der einst Bau- Unter- Inahme, in der sich die Versammelten mit den Ausführungen des fragen des Vorsitzenden meinte der Beklagte, er habe sich nehmer gewesen, hat finanziellen Schiffbruch gelitten und inzwischen Referenten einverstanden erklären und sich verpflichten, in reger Dadurch eine Art Polizeirecht in Fällen von Trunkenheit und der schon lange den Offenbarungseid galeistet. Seine Ehefrau hielt des Weise für die Stärkung der Organisation zu wirken, durch die es gleichen sichern wollen. Im übrigen sei aber Müller der Busunternehmer halb zunächst die Katharina Schmander für ein geeignetes Objett, möglich ist, beffere Arbeitsbedingungen herbeizuführen. Die gewesen, denn er habe 7 M. pro Mann und Tag jede Woche als welches im stande sei, das festgefahrene Mittelstädt'sche Geldschiff Agitationskommission soll durch Werkstellen- Besprechungen nach Vorschuß erhalten und nur je 6 M. an die Leute abgeliefert. Auch wieder flott zu machen. Sie spielte sich dem Mädchen gegenüber als dieser Richtung thätig sein, sowie das Material über die vielfachen fei er bereit gewesen, Schablonen und andere Hilfsmittel zu liefern, reiche Dame auf und bewog es, zu ihr nach Berlin zu ziehen. Hier Mißstände der verschiedenen Betriebe sammeln, um es der öffent­jedoch hätte er, Beklagter, das abgelehnt, weil er dadurch zu sehr wußte das Ehepaar sowohl die Tochter als auch die Mutter um ihr lichen Kritik zu übergeben. in die Hände der Leute gerathen wäre. Gerade in diesem Ver- ganzes Vermögen zu beschwindeln. Der Gerichtshof bezeichnete die Eine gut besuchte Maurer- und Zimmerer - Versammlung halten des Bauunternehmers und in der angeführten Vertrags- Handlungsweise beider Angeklagten als höchst verwerflich und be- tagte am Sonntag, den 28. März, in Rüdersdorf , um Stellung bestimmung erblickte aber der Gerichtshof Merkmale dafür, daß der schämend; der angeklagte Ehemann sei milder anzusehen als seine zu nehmen gegen diejenigen Meister, welche die erforderliche Unter­Beklagte wohl alle Rechte eines Arbeitgebers sich vorbehalten wollte, Chefrau, der erstere sei zu zwei Jahren, die lettere zu zwei schrift der Lohnkommission verweigert haben. Der Maurer Kater ohne indessen formell als solcher gelten zu müssen. Das Gericht Jahren sechs Monaten Gefängniß verurtheilt, und beiden aus Berlin legte dar, daß sie auf diese Formalität ganz gut ver erklärte ihn deshalb für den wirklichen Arbeitgeber und trat in feien die Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt zichten können, die Hauptsache wäre doch nur, daß die Unternehmer die materielle Verhandlung ein. Der Verlauf derselben ist für die worden. durchweg bewilligt hätten und sie ihr Wort mit Unterschrift ebenso Deffentlichkeit belanglos. Ein böser Kampf mit Kriminalbeamten gelangte gestern zur gut zurücknehmen können als ohne Unterschrift. Mit Freude Verlegungen beim Streit als Folgen eines Betriebs- Kenntniß der ersten Straffammer des Landgerichts I. , nachdem das ist zu begrüßen, daß die Arbeitszeit von 11 auf 10 Stunden unfalles. Der Rutscher Novici ließ am 7. Januar des ver- Schöffengericht, dem die Sache ursprünglich überwiesen war, sich als herabgesetzt und der Stundenlohn von 40 Pfennig erreicht gangenen Jahres nach vollbrachtem Tagewerk seine Pferde be- unzuständig erklärt hatte. Angeklagt war der Tischlergeselle Heinrich worden ist. Da nun aber auch den Rüdersdorfer Arbeit fchlagen. Einer feiner Kollegen tam dazu und gerieth mit ihm in Hafenrichter aus Ansbach , gegen den durch die Beweisaufnahme gebern die Organisation ein Dorn im Auge ist, so tragen fie fich Streit. Den Anlaß gab der Vorwurf, des anderen Gespann benutzt folgender Thatbestand für erwiesen erachtet wurde: Am Abend des mit der Absicht, eine Gegenorganisation zu begründen. Der Direktor und ein Pferd verlegt zu haben. Novicki erhielt schließlich einen 6. Dezember v. J. beging ein Kollege des Angeklagten in der der Bementfabrit hat seinen Arbeitern einen Revers unter Schlag mit der großen Schmiedezange, daß sein linker Arm Linienstraße eine Uebertretung geringfügiger Natur. Ein vorüber schreiben lassen, worin sie sich verpflichten, die angefangene Arbeit mehrfach brach und später abgenommen werden mußte. Mit gehender Kriminalbeamter machte ihn auf das Unpassende seines fertig zu machen. In der Diskussion wurde das Verhalten der seinem Anspruch auf eine Unfallrente wurde Novicki demnächst Berhaltens aufmerksam, worauf der Gerügte sich schleunigst entfernte. Friedrichshagener Rollegen, welche in dem Verband organi von der Fuhrwerks- Berufsgenossenschaft abgewiefen und auch Jetzt war aber der Angeklagte hinzugekommen, der den Beamten so sirt sind, scharf getadelt, weil sie dort die Arbeit der Streikenden das Schiedsgericht vermochte einen Betriebsunfall nicht anzunehmen. lange mit Redensarten belästigte, bis dieser sich genöthigt sah, ihn übernommen hatten. Es wurde dann der Streik für beendet erklärt. Der Rekurs des Klägers an das Reichs- Versicherungsamt hatte je zur Wache zu bringen. Der Angeklagte setzte sich zur Wehr und erst Die Stuckateure beschlossen am 29. März in einer öffentlichen doch Erfolg. Das Nekursgericht begründete die Verurtheilung nachdem zwei Schuyleute ihrem bedrängten Kollegen zur Hilfe geeilt Versammlung, den 1. Mai überall, wo es ohne Schädigung ihrer der Fuhrwerks- Berufsgenossenschaft folgendermaßen: Vorsätzliche waren, gelang es ihren vereinten Anstrengungen, den Rasenden wirthschaftlichen Interessen möglich ist, durch Arbeitsruhe zu feiern. Körperverlegungen infolge von Zwiftigkeiten zwischen Arbeitern, die zu bändigen. Auf dem Flur des Polizeibureaus angekommen, Von einer besonderen Versammlung wurde Abstand genommen, da auf der Betriebsstätte oder bei der Arbeit vorkämen, feien unter gewiffen entwand der Verhaftete fich plötzlich den Händen der Beamten, gegen wurden die am 1. Mai Arbeitenden verpflichtet, 1 M. zum Voraussetzungen als Folgen eines Betriebsunfalles im Sinne des Gesetzes entriß dem einen plöglich den Stock und schlug damit auf die Fonds der Stuckateure zu zahlen. Von der Beschickung des Kon­zu behandeln. Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Betriebe sei Beamten ein. Als der Krminalbeamte Dungler den Rafsenden an greffes der lokalorganisirten Gewerkschaften in Halle im Mai d. I. dann vorhanden, wenn sowohl die Veranlassung zum Streit wesent der Kehle zu packen versuchte, ergriff der Angeklagte den durch einen Delegirten nahmen die Stuckateure Abstand, da sie von lich im Betriebe ruhe, als auch die Handlung, die die Verlegung Ringfinger ant dessen rechter Hand mit den Zähnen und diesem Kongreß eher eine Schädigung als eine Förderung der hervorrufe, ein Ausfluß von Betriebsgefahren sei. So lägen nun biß heftig hinein. Erst nachdem einer der Schuyleute dem An- Gewerkschaftsbewegung erwarten. Sie beschlossen in dieser Frage die Dinge im Falle Novicki. Der fragliche Streit habe seine Ur- geklagten einen wuchtigen Hieb mit dem Seitengewehr über den eine abwartende Stellung einzunehmen, bis die geseggeberischen fache in Betriebsverhältnissen gehabt und der verhängnißvolle Schlag Kopf versetzte, gab dieser den Finger frei. Sowohl der Gebissene wie Arbeiten in bezug auf die Vereinsgesetzgebung abgeschloffen find. fei mit der Schmiedezange gerade in dem Moment geführt worden, der Geschlagene mußten die Sanitätswache aufsuchen, während der wo Kläger das Bein des Pferdes hielt, wo er also durch eine letztere aber völlig geheilt wurde, mußte dem Beamten der Finger Betriebsverrichtung verhindert gewesen sei, dem Hiebe auszuweichen. abgenommen werden, um einem Umfichgreifen der eingetretenen Blutvergiftung vorzubeugen. Der Gerichtshof verurtheilte den An geflagten zu einem Jahre Gefängniß und ordnete seine sofortige Verhaftung an.

Gerichts- Beitung.

er

"

-

Die Möbelpolirer nahmen am Montag in einer öffentlichen Bersammlung Stellung zur Maifeier. Nach langer Debatte fand folgende Resolution einstimmige Annahme: In anbetracht, daß die Möbelpolirer seit dem Jahre 1890 den 1. Mai stets durch Ruhen­laffen der Arbeit würdig feierten, beschließt die öffentliche Ber sammlung, auch in diesem Jahre den Arbeiterfeiertag durch voll­Schwere Mißhandlungen eines Dienstmädchens führten Unter Ausschluß der Deffentlichkeit wurde gestern vor dem ständige Arbeitsruhe zu begehen." Die nothwendigen Vorbereitungen geftern die Kaufmanns- Ehefrau Anna Rütow vor die 131. Ab Schwurgericht des Landgerichts I eine Anklage wegen Münzbat eine dreigliedrige Rommission, bestehend aus Urban, Nieße Theilung des Schöffengerichts. Die Belastungszeugin, das Dienst- verbrechens verhandelt, die sich gegen den Schlosser und C. Haat in die Hand zu nehmen und liegt der Kommission ob, mädchen Jda Zinn, gab eine trübe Schilderung von der Behandlung, Rudolph Guthmann richtete, welcher schon einmal obigen Beschluß durch rührige Agitation zur weiteren Kenntniß die sie während der Dienstzeit bei der Angeklagten habe erdulden müssen. wegen desselben Berbrechens mit Gefängniß vorbestraft ist. aller Kollegen zu bringen und für eine der Würde des Tages Schlechte Nahrung, unfreundliches Wesen und übermäßige Aufprüche au Raum wieder auf freiem Fuße, fing Guthmann wie im entsprechende Feier Sorge zu tragen. Vertrauensmann Lederhause ihre Leistungsfähigkeit, das sei die Signatur ihres Dienstes bei der früheren Falle an, falsche Ein­an, falsche Ein- und Zweimarkstücke anzu- giebt nun seine Abrechnung vom 2. März 1896 bis 28. Februar 1897. Frau Nütow gewesen. Bweimal habe ihre Herrin sie ge- fertigen. Diesmal versagten ihm die Geschworenen mildernde Um Nach dieser beträgt die Einnahme einschließlich eines alten Bestandes schlagen, beim dritten Male, am 25. Januar, habe dieselbe stände, worauf der Gerichtshof auf eine Buchthausstrafe von vier von 100,43 m. 273,07 M., der eine Ausgabe von 271,55 m. gegen es aber zu arg gemacht. Eines der Kinder habe sich be- Jahren erkannte. übersteht, so daß der Bestand am 1. März dieses Jahres 1,52. schwert, daß sie, die Zeugin, ihm in ungeschickter Weise beim betrug. Nachdem die Revisoren die Richtigkeit der Abrechnung be Anziehen der Stiefel helfe. Wüthend sei die Mutter auf sie los- Vier Apothekenbefizer, die Herren Riesenfeld, Birnbaum, fundeten, ertheilt die Versammlung Decharge. Le derhause, gleich gestürzt, habe ihr den Stiefel aus der Hand gerissen und ihr damit Birchow und Böttcher, welche ihre Geschäfte sämmtlich im zeitig Delegirter zur Gewerkschaftskommission, giebt nun einen Bericht der mehrere Schläge ins Gesicht und auf den Kopf versetzt. Dann habe Stadttheil Wedding haben, standen gestern vor der 137. Ab- legten Verhandlungen in der Kommission, die hauptsächlichsten Buntte die Angeklagte sie gepackt und sie mehrmals heftig mit theilung des Schöffengerichts, weil sie einen Berufsgenossen, den der neuerdings einzuschlagenden Taktik hervorhebend. In der De dem Gesicht gegen die Tischkante gestoßen. Daß die Beugin follten. Im August vorigen Jahres richteten die vier Angeklagten Kommission, der an verschiedenen Bunkten fehlerhaft sei, und un Apothekenbefizer Hahne in verleumderischer Weise beleidigt haben batte tritifirt Schulz den vorliegenden Rechenschaftsbericht der nicht übertrieben hatte, bewies der Umstand, daß sie an die Armendirektion eine Eingabe, infolge der Verlegung nach dem Krankenhause gebracht werden worin sie mit genügende Auskunft über gezahlte Streifgelder 2c. der Gewerkschaften mußte. Erst nach 14 Tagen konnte sie als geheilt entlassen werden. theilten, daß sie in Erfahrung gebracht hätten, ihr Rollege gebe. Die Versammlung beschließt alsdann," ben Delegirten zur Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 250 M. Der Ver- Hahne mißbrauche seine Stellung als Stellvertreter des Armen- Gewerkschafts- Kommission zu beauftragen, daselbst zu beantragen, Er weise daß 1. die Rechenschaftsberichte nicht halbjährlich, sondern jährlich treter der Nebenklägerin, R.-A. Dr. Schwindt, beantragte für die kommissions- Vorstehers zu selbstsüchtigen Zwecken. Mißhandelte noch ein Schmerzensgeld von 50 W., zog diesen Antrag die Leute, denen er ein Rezept für Rechnung der Armen herausgegeben werden, daß 2. die bei größeren Streits gezahlten aber zurück, als der Ehemann der Angeklagten sich bereit fand, der verwaltung zu beglaubigen habe an, dasselbe in seiner Apotheke Summen der einzelnen Gewerkschaften in der Abrechnung nicht zu sondern, wie dies bisher bei Zeugin diesen Betrag fofort auszuhändigen. Der Gerichtshof ver- anfertigen zit laffen, wogegen es jedem unbenommen bleibe, fammengezogen aufgeführt, ein wo derartiges Rezept machen zu lassen, urtheilte die Augeklagte zu einer Geldstrafe von 150 M., wobei her: Wegen dieser Bezichtigung stellte die Armendirektion namens werden". wolle. fleineren Lohnbewegungen gehandhabt wurde, Spezialiſirt vorgehoben wurde, daß ihre Handlungsweise als eine äußerst robe des Beleidigten Strafantrag. Es folgt alsdann eine ausführliche Debatte über die bezeichnet werden müsse. Die Angeklagten behaupteten, daß Ausführungen Massini's in der Gewerkschaftskommission bez. fie stch im guten Glauben befunden hätten und befinden der Bewilligung von Streits, des Verkehrs mit Indifferenten u. f. w., Giftige Bilze follte die Händlerin Marie Köppen am mußten, denn es feien Kunden in ihre Geschäfte gekommen, welche in der die Mehrzahl der Redner bedeutete, daß diese Vorschläge wohl 3. September vor. J. in der Markthalle feilgehalten haben. Sie ihr Befremden darüber ausgesprochen hätten, daß Herr Hahne den prozentual gut organisirten Buchdruckern, teineswegs aber den hatte sich deshalb gestern vor der vierten Straftammer des Land- sie in der bezeichneten Weise habe beeinflussen wollen. Der Gewerkschaften auzupassen seien, deren Hauptaufgabe zum theil noch gerichts I wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgeseß zu ver- als Zeuge vernommene Dr. med. Neumann bekundete eben- darin gipfelt, die abseits stehenden heranzuziehen und aufzuklären. antworten. Die Angeklagte hatte an dem genannten Tage in falls, daß ihm das erwähnte Gerücht zu Dhren ge Am Schlusse der Versammlung wird auf das Flugblatt des ihrem Stande einen Korb mit Trüffeln stehen, die sich nach dem kommen sei. Der Staatsanwalt hielt den Beweis der Wahrheit Vorwärts" aufmerksam gemacht und ersucht, für das Partei­Gutachten des Kustos des Botanischen Gartens, Dr. Henning, mit zwar nicht für erbracht, die Angeklagten aber dennoch für straf- organ zu wirken. Exemplaren von Pilzen vermischt erwiesen, welche als schädlich be- frei, denn einestheils hätten sie sich in Wahrnehmung berechtigter zeichnet werden müßten. Es sei der Hart- Bovist" gewesen, ein Bilz Jutereffen befunden und anderntheils sei eine beleidigende Form sammlung in Cohn's Saal ab. Daselbst hielt Grempe einen Die Schuhmacher hielten am Montag eine öffentliche Ver von dem Aussehen der Kartoffel, der giftige Eigenschaften besitze. oder Abficht in der Eingabe nicht zu erblicken. Der Gerichtshof Vortrag über Humanität und Todesstrafe. Dann machte Diener Da der Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, daß sie die schloß sich dieser Ansicht an und fällte ein freisprechendes Urtheil. den Vorschlag, am 1. Mai für die Schoßarbeiter eine Vormittags guten Pilze von den giftigen zu unterscheiden vermochte, verurtheilte Unberechtigte Vollstreckung einer Gefängnißftrafe. Gegen versammlung im Cohn'schen Saale abzuhalten, und nach Schluß der Gerichtshof sie nur wegen Fahrlässigkeit und bemaß die Strafe den Distriktstommissar Speich war seinerzeit das Haupt- derselben sich einem Ausfluge nach Stralau anzuschließen. Mehrere auf 10 M. verfahren wegen Uebertretung des§ 345 Abs. 2 des Strafgefeß- Redner ersuchten um möglichst zahlreiche Betheiligung an der Mai­Unter der Auflage der versuchten Erpressung stand gestern buches eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Polizei feier. Ein definitiver Beschluß über den gemachten Vorschlag soll der Versicherungsbeamte Karl Tretow vor der neunten Straf- und Verwaltungsbeamten vor, durch seine Nachlässigkeit verschuldet erst in einer fünftigen Versammlung gefaßt werden. kammer des Landgerichts I . Ein hiesiger höherer Beamter erhielt zu haben, daß der Ortsarme D. statt dreier Tage noch zwei In Schöneberg hielten die Bauarbeiter am 21. März im Januar d. J. von dem Angeklagten ein Schreiben, worin der Stunden länger im Polizeigefängniß verweilen mußte. Die Re- eine Bersammlung ab, in welcher Kollege Krüger einen inter­felbe ihm mittheilte, daß fein betagter Bater sich vor gierung in Bromberg erhob aber zu gunsten Speich's den Konflikt effanten Bortrag hielt. Unter Verbandsangelegenheiten wurde be Jahren eines ehrenrührigen Bergeheus schuldig gemacht und machte geltend, er sei nicht dafür verantwortlich 8 tannt gegeben, daß die Zahlstellen Rigdorf und Schöneberg habe. Er verlange 1500 M. Schweigegeld, sonst werde er machen. Das Strafverfahren mußte nun vorläufig ausgefeßt feine Reiseunterstützung mehr zahlen; diese wird in Berlin aus das Vergehen an die die Deffentlichkeit ziehen und dadurch werden. Der Konflikt wurde besonders damit begründet, gezahlt. auch die Stellung des Sohnes erschüttern. Der Gerichtshof war daß Speich Speich die Führung des Gefangenenregisters einem mit dem Staatsanwalt der Ansicht, daß die Handlungsweise des Bureaugehilfen überlassen habe und daß er wegen weiterer Köpenick . Am 22. d. M. bielt der hiesige Sozialdemokratische Angeklagten in hohem Grade verwerflich sei; nach dem Antrage Dienstpflichten dazu befugt gewesen wäre. Indessen erklärten die Arbeiterverein feine sehr gut besuchte Bersammlung im Lokale des wurde auf sechs Monate Gefängniß und zweijährigem Ehrverlust zuständigen Justizbehörden den Konflikt für unbegründet. Der Genossen Adolf Schulz ab, in welcher Genosse Dr. Wollheim Distriktskommissar( eine Art Landrath) habe allerdings das Recht,( Berlin ) über Geschichtliches" sprach. Nach Erledigung des wohl Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I stand gestern das sich in dringenden Fällen vertreten zu lassen. Jedoch dürfe er die gelungenen Referats wurden der Wittwe bes an der Proletarier­Dienstmädchen Auguste Schönb als unter der Anklage der Brand Bertretung nicht einem Schreiber übertragen, sondern nur einem frankheit verstorbenen Genossen Dommersch 15 M. aus der Bereins­Dienstmädchen Auguste Schönha 13 unter der Anklage der Brand - solchen Angesessenen des Distrikts( Posenicher Kreis), der voll- kaffe bewilligt. stiftung. Die Angeklagte diente bei einer Herrschaft am Werder­schen Markt, in deren Wohnung kurz nach Weihnachten Feuer aus. tändig die Vertretung übernehmen könne. Im vorliegenden Falle brach. Der Brand war durch einen Korb entstanden, in welchen die sei nun aber Speich nicht einmal durch eine Reise verhindert ge­Angeklagte glimmende Kohlenasche geschüttet hatte. Der Brand- wefen, die erforderliche Kontrolle persönlich auszuüben. Der erste Senat des Ober- Verwaltungsgericht erklärte in seiner schaden foll etwa 1000 M. betragen haben. Die Anklage nahm an, legten Sigung den Konflikt gleichfalls für unbegründet, so daß das daß es sich hier um eine vorsätzliche Brandstiftung handelte und die Angeklagte darauf ausgegangen fei, ihren Rachedurft zu befriedigen, Strafverfahren seinen ordnungsmäßigen Verlauf nehmen kann. weil ihr zum Januar der Dienst gekündigt war und sie kein Weih­nachtsgeschent erhalten hatte. Auf grund der recht umfangreichen Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt das Schuldig im Sinne der Anklage, während Rechtsanwalt Dr. Coßmann aus­Der Zweigverein der Barbiere, Friseure und Perrücken­führte, daß der Angeklagten eine Vorfäßlichkeit nicht nachzuweisen macher hielt am 25. März bei Babiel, Rosenthalerstr. 57, seine set, sondern nur eine Fahrlässigkeit angenommen werden dürfe. Die regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Kollege Simson hielt Geschworenen gaben ihren Wahrspruch auch nur auf schuldig der einen interessanten Vortrag über Die Selbständigen in unserer fahrlässigen Brandstiftung ab. Der Staatsanwalt beantragte neun Organisation", an welchem sich eine anregende Debatte anreibte. Stationen. Monate Gefängniß, der Gerichtshof hielt bei der ganzen Sachlage Fun weiteren Verlauf der Versammlung wurde bekannt gegeben, daß diese Strafe aber nicht für ausreichend, sondern erkannte auf das am Donnerstag, den 1. April, bei Witte, Andreasstr. 26, eine höchste zulässige Strafmaß von einem Jahre Gefängniß. öffentliche Versammlung stattfindet, in der Starossen über Die Wie traurig es zwei Frauen aus Schwabenland in Berlin soziale und rechtliche Lage der Barbiere, Friseure und Berrückenmacher" Swinemünde Hamburg ergangen ist, erzählte eine Antlage, die den Bimmermeister August referiren wird. Mittelstädt und dessen Ehefrau Katharina Mittelstädt, Die Lohgerber, Weißgerber, Färber zc. hielten am Sonntag Berlin . geb. Seiz, gestern vor die dritte Straftammer des Landgerichts eine öffentliche Versammlung in der Königsbant ab, in der Genosse Wiesbaden. in führte. In Steinheim in Württemberg lebte rubig und Fr. Hansen über die wirthschaftliche Lage und die Aufgaben der München in Frieden eine bejahrte Wittwe namens Schmander Gewerkschaftsorganisationen referirte. Dem beifällig aufgenommenen Wien . mit ihrer Tochter Katharina. Der verstorbene Ehemann Vortrage folgte eine längere Diskussion, wobei die Lohn- und Haparanda . derselben hatte seiner Frau außer einem fleinen Häuschen Arbeitsverhältnisse in diesem Berufe erörtert wurden. Mehrere Betersburg. mehrere tausend Mart hinterlassen und auch seiner Tochter ein kleines Redner bemängelten, daß sich troß der überaus traurigen Arbeits- Cort Vermögen vermacht. Frau Mittelstädt, die gleichfalls aus Württem- bedingungen, die Löhne betragen im Durchschnitt bei verhältniß- Aberdeen. berg gebürtig ist, hat die Tochter in Stuttgart tennen gelernt und mäßig langer und schwerer Arbeitszeit taun 18 Mart Paris .. faum in der Folge nicht nur sie, sondern auch die alte Mutter nach Berlin ( sehr oft viel weniger), noch ein großer Theil der Arbeiter von gelockt, um hier beiden ihr gesammtes Hab und Gut bis auf den legten Groschen abzunehmen. Die beiden Schwäbinnen wurden von dem sicheren Auftreten und der vornehmen Erscheinung ihrer Lands männin derartig geblendet, daß sie in deren Hand ein willenloses

erkannt.

Versammlungen.

der Organisation fern hält. In einigen Betrieben soll es den Arbeitern bei Strafe der Entlassung verboten sein, sich der Organisation anzuschließen, obwohl die Unternehmer selbst sehr gut organisirt sind. Es gelangte schließlich eine Resolution zur Un

Charlottenburg. Am Montag tagte hier eine Generalver fammlung des Deutschen Holzarbeiter- Verbandes. Genosse Bruns ( Berlin ) hielt einen Vortrag über das Thema: Was lehren uns die letzten Streifs? Im zweiten Punkt wurde das Mitglied Bleeck als Delegirter zur Provinzial- Konferenz gewählt. Zur Maifeier soll in einer Versammlung am 12. April Stellung genommen werden. Endlich beschloß die Versammlung Maimarken zum Streitfonds un zusetzen. Ferner wurde bekannt gegeben, daß am 1. Mai eine öffentliche Gewerkschafts- Versammlung stattfindet.

Witterungsübersicht vom 31. März 1897.

.

Barometer

ftand in mm,

d. Meeressp.

751

155552

Windrichtung

Windstärke

122|| 44( Stala 1-12)

Wetter

Vormittags

Temperatur

** NO NO NO nach Celfus

SM

wolfig

2

B

halb bedeckt

2

SCM

1

heiter bedeckt

2

8

halb bedeckt

bedeckt

749

D

.

# 758

753 754

755

N

746

DND

748

751

NW SCA

-

-

Regen

heiter

Regen

( 50.4° R.)

Wetter- Prognose für Donnerstag, den 1. April 1897. Ziemlich trübe und regnerisch bei mäßigen südwestlichen Winden, wärmerer Nacht und wenig veränderter Tagestemperatur.

Berliner Wetterbureau.

Eigentum des Vorstandes der SPD "