Jubiläums- Sitzung in Leipzig a
Auch sie bringt keine Beweise für die Schuld der Kommunisten
Leipzig . 4. Dez Der Reichstagsbrandstifterprozeß feiert heute ein Jubiläum, den 50. Verhandlungstag. Die Beweisaufnahme steht dicht vor dem Abschluß. es sind nur noch wenige Reugen zu vernehmen dann ist auch der politische Teil erledigt. Voraussichtlich wird am Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen werden. Dann ist beabsichtigt eine längere Pause zur Vorbereitung der Plädoyers einzulegen.
Auch er weiß nichts
In der heutigen Verhandlung werden zunächst vier Zeugen aus dem Gerichtsgefängnis Guben vorgeführt. Der erste Zeuge ist der Invalide Wilhelm Nidel der in einer Ortschaft bei Frankfurt a. d. O wohnt. Er hat in einer früheren polizeilichen Vernehmung zugegeben, daß in seinem Hause kommunistische Geheimversammlungen stattgefunden haben. Der Zeuge erklärt. trop aller Vorhaltungen des Voriizenden. da iei nichts besprochen worden. Auch von einem geplanten kommunistischen Umsturz will der Zeuge entgegen feinen früheren Befundungen nichts wiffen. Der Voriigende verliest schließlich das polizeiliche Protokoll. in dem der Zeuge zugegeben hat, daß u. a. das Kraftwerf infenherd gesprengt werden sollte. Bet ieiner späteren gerichtlichen Vernehmung hat der Zeuge das bestätigt. die Ausiage aber dahin eingeschränkt daß nur von einer Stillegung gesprochen worden fet. Nach Vorhalt dieses Protokolls erklärt der Zeuge, er habe nur zugegeben, daß von dem Kraftwerk gesprochen worden sei. Er bleibt im übrigen dabei. daß er nichts wetter wisie.
Auch die Vernehmung der nächsten Zeugen, des Arbeiters Jäichte aus Zinzendorf bei Frankfurt a. d. O. des Arbeiters Hies fe und des Landarbeiters No 8 ke, führt zu feinem Ergebnis. Alle drei Zeugen versuchen. von ihren Aussagen bei ihren früheren Vernehmungen abzurücken und wollen sich an wesentliche Bekundungen vor der Polizei nicht mehr erinnern.
Ein neuer Beweisantrag der Rechtsanwälte
RA. Dr. Seufert stellt dann im Benehmen mit RA. Dt. Sad einen neuen Beweisantrag, der sich mit der Möglichkeit der Inbrandießung des Plenarsaales allein durch van der Lubbe beschäftigt. Dr. Seufert führt aus, es sei festgestellt worden, daß zur Reinigung des Plenariaales ein Pugmittel verwendet worden ist, das nach Ausiage des Sachverständigen Schwerbenzin enthält. Es ist behauptet worden, daß durch die häufige Verwendung dieses Puzmittels sich an den Holzstühlen eine derartige Schicht bildete, die zur Gasbildung neigt. sobald diese Räume kalt werden, und daß eben wegen dieser Gasbildung über dem Gestühl eine plößliche Entflammung möglich ist, wenn an irgendeiner Stelle ein Feuerbrand
hineingebracht wird. In der Zuschrift ist behauptet worden, daß ein solcher Fall in Bad Kissingen bereits vorgekommen ist. Dort ist durch das Herausfallen eines Kohlenstückes in fürzester Frist ein Raum ichlagartig in Flammen aufgegan= gen. RA. Dr. Seufert beantragt, den Sachverständigen Dr. Schatz darüber zu hören, ob diese Behauptungen richtig sind. Auch der Hausinspektor Scranowitz soll gehört werden, in welchem Umfange das Puzmittel verwendet worden ist.
Der Oberreichsanwalt erklärt, daß er keine Bedenken gegen diesen Antrag habe.
In einer Pause wird das Gericht über den Antrag Beschluß faffen.
Nach der Pause teilt der Vorfißende als Senatsbeschluß mit, daß auf Antrag der Verteidiger Seufert und Sack der Hausinspektor Scranowiß und der Sachverständige Dr. Schatz über die Verwendung des Pugmittels Sanagol als Zeugen geladen werden sollen. RA. Dr. Seufert regt an, als weitere Zeugin die Leiterin der Reinemachefrauen im Reichstag zu vernehmen. Der Vorsitzende stimmt dem zu.
Noch ein Kriminal und zwei Zeugen aus dem Zuchthaus
Der nächste Zeuge, Kriminal- Sekretär Rassebaum, Dortmund hat seinerzeit die polizeilichen Ermittlungen in der Strafiache Roiner in Hamm geführt, in der bereits die Hauptverhandlung gegen 34 Angeklagte stattgefunden hat. Von diesen Angeklagten sind der Bauarbeiter. Zerweis und der Installateur Brand, die zu fünf und zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden sind heute als Zeugen vorgeführt worden. Kassebaum befundet, er habe festgestellt, daß die Gruppen des RFB. auf Veranlaffung der Partei gebildet waren und daß auch die Partei Gelder für Waffenbeschaffung zur Verfügung stellte. Für die Wahlnacht war höchfter Alarm" angeordnet und die Nacht der langen Messer" vor bereitet worden. Man habe nur auf den Befehl zum Losschlagen gewartet.
Der Zeuge 3 erweis, bestätigt", daß im Februar Alarmbereitschaft bestand Der endgültige Befehl jei aber nicht gekommen, so daß in Kreisen der RFB. die Meinung herrschte, man müsse selbst losschlagen Die Frage, ob der Reichstagsbrand das Fanal zum bewaffneten Aufstand sein sollte, verneint der 3euge.
Der Zeuge Brand aus Hamm bekundet, daß der ganze RFB. im Februar neu organisiert worden war Weiter macht der Zeuge Bekundungen über eine Unterredung, in der davon gesprochen wurde, daß in Düsseldorf beabsichtigt sei, die Gaswerfe zur Explosion zu bringen, Rabel zu sprengen usw., um dadurch Verwirrung zu stiften und den Boden für den Aufstand vorzubereiten.
Die Weiterverhandlung wird dann auf Dienstag vertagt.
37 in der Todeszelle
Das Schafott erwartet Vater und Sohn
Nachdem die nationalsozialistische Presse in Deutschland triumphierend mitgeteilt hat, daß am 27. November der Arbeiter Kurt Gerber in Breslau auf dem Schafott hin gerichtet wurde und in Dessau am 28. November wiederum 10 Arbeiter von dem Schwurgericht zum Tode verurteilt sind. kam die Nachricht von einer neuen gräßlichen Bluttat, für die Hitler und Göring die Verantwortung tragen. Am 30. November früh wurden 6 Kommunisten( Hammacher, Willms, Morig, Weefer, Horsch, Engels) im Kölner Gerichts: gefängnis hingerichtet.
Sechs Menschen in einer Stunde die Köpfe abschlagen, dazu gehört die ganze Bestialität nationalsozialistischer Führer vom Schlage Hitlers und Görings. Das ist nun der 13. Justizmord, den sie begehen. Erst wurde der katholische Arbeiter Schieffer hingerichtet, dann die Altonaer Kommunisten Lüttgens, Tesch, Müller, Wolff und Volck durch den Henker ermordet. Ihnen folgte der Jungarbeiter Kurt Gerber und jetzt die sechs Kölner Antifaschisten. Ein Blutstrom fließt durch Deutschland . 13 legale Morde Tausende illegale, ausgeführt durch die SA., SS. und faschistische Polizet. Seit Hitlers Machtergreifung find 52 politische Gefangene zum Tode verurteilt worden. 37 jeden Augenblick das Schicksal der Kölner Antifaschisten erwartend schmachten noch in der Todeszelle. Die Arbeiter: F. Bartl, Winkler, Siedelmann, Lange, Hans, Thalmann iun., Bieser, Tölz , Sosodry, Trampenau, Büchler, Arnstedt, Masgai, Tibulski, Eggert, Bohlers, Herr, Kupers, Schmidt, Fick, Schidzit, Reitinger, Rochow, Woithe, Marquardt, Berg,
Kasparit. Uhe, May, Tallager, Hugo Gast, Richard Küchmann, Friz Scheinhardt, Herbert Speckmann, Karl Zellmer, Otto Thalmannsen.do d
Unter den zum Tode Verurteilten befinden sich Jugendliche von 18 bis 19 Jahren, Sozialdemokraten und Kommu nisten, alles politische Ueberzeugungstäter. Doch bei allen kam die Verurteilung nicht auf Grund von Schuldbeweisen sondern lediglich darum, weil RacheJustiz in des Wortes reinster Bedeutung an ihnen ange
wandt wurde.
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Durch gräßliche Folterungen zu„ Geständnissen" ge= zwungen, durch meineidige Nazizeugen belastet sollen sie auf dem Schafott enden. Vater und Sohn wie bei den Ver: urteilten Thalmann sollen hingerichtet werden.
Die Rote Hilfe Deutschlands ruft allen Antifaschisten, allen rechtlich denkenden Menschen zu: Verhindert den Massenmord und die Grausamkeiten an den politischen Gefangenen Deutschlands ! Steigert in der ganzen Welt die Proteste; tragt die Nachrichten über die Greuel Deutschlands in alle Fabriken und Arbeiterviertel, in alle Dörfer und Städte, in alle Länder und Kontinente! Ueberflutet die Hitlerver tretungen im Auslande mit Euren Protesten! Geht in Massen auf die Straßen protestieren! Duldet kein Auftreten eines Naziführers im Auslande! Entladet tein Schiff, auf dem die Mörderfahne steht! Prangert die Namen der Mörder und Folterknechte in aller Welt an! Vereint Euren Kampf mit dem der deutschen werftätigen Bevölkerung! Ehrt überall die gemeuchelten Freiheitskämpfer'
Das Tier ja, der Mensch nicht!
Wie gut in Hitler- Deutschland, ein Tier zu sein'
Sämtliche deutschen Tierschutz- Vereine haben, wie man sich erinnern wird, den Preußen- Zar Göring zum Ehren- Vorfizzenden und Schirmherrn" ernannt. Weil diese HitlerKreatur ihren Schutz angedeihen läßt. Nun haben die jest Deutschland regierenden Menschenpeiniger ein scharfes Reichs Tierschußgefeß erlassen. Den Tieren wird gewährt. was den Menschen versagt bleibt. Die Verfaffungsartikel, die den Schutz des Lebens und der persönlichen Freiheit eines jedes deutschen Bürgers gewährleisten, find ja dant der Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg außer Kraft. Um wieviel haben es also heute in Hitler- Deutschland die Tiere besser! Verboten ist: Robes Mißhandeln oder unnötiges Quälen eines Tieres
aber erlaubt ist Menschen viehisch zu mißhandeln und fie in zahllosen Gefängnissen. Zuchthäusern und 26 Ronzentrationslager zu quälen!
Mit Gefängnis zu zwei Jahren wird bestraft, wer fich Tier- Mißhandlungen oder Tier- Quälerei hat zuschulden kommen lassen
Doch als nationaler Selb " wird gefeiert und zum General der Infanterie wird vom Reichspräsidenten befördert, wer Zehntausende Menschen foltern läßt,-
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wer befohlen hat, es müsse auf alle Fälle geschoffen werden wer gesagt hat, ein Mord sei fein Mord, wenn er eine " nationale Tat" fei, wer erklärt hat, die Polizei sei nicht dazu da, marxistische Verbrecher zu schüßen", mer ein Blutgesetz sondergleichen gegen anders Gesinnte veranlaßt hat!
Verboten ist: Ein Tier derartig zu vernachläffigen, daß es dadurch erhebliche Schmerzen oder Schaden erleideaber erlaubt ist: 170 000 deutsche Staatsbürger in Konzentrationslager und Zuchthäuser zu sperren, sie dort schlimmer noch als Tiere zu behandeln; ihnen eiternbe Wunden durch Hieb- und Stichwaffen beibringen zu lassen; Söhne zu zwingen, die eigenen Väter zu prügeln; und Gefangenen mit bestialischer Gewalt Arme oder Beine zu brechen und sie zu zwingen, aus Jauche- Kübeln zu trinken!
Verboten ist: Ein Tier unnötig zu Arbeitsleistungen zu verwenden, die offensichtlich seine Kräfte übersteigen aber erlaubt ist: Alte Männer zu förperlich schwerster Arbeit zu zwingen, fie mit Gummifnüppeln blutig zu schlagen, menn fie unter diefer Arbeit zusammenbrechen; halbwüchsige und franke Männer in einen Arbeitsdienst" pressen. gegen den der alttestamentarische ägyptische Froudienst eine spielerische Angelegenheit war!
Verboten ist: Einem Hund die Ohren oder den Schwanz zu fürzen-
aber erlaubt ist: Einem Schutzhäftling eine brennende Fackel unter die nackten Füße zu halten; einem Häftling ( Rechtsanwalt Joachim) mit glühenden Stempeln Hafenkreuze auf den Kopf und ins Gesicht zu brennen( er ist unter entsetzlichen Qualen daran gestorben); einem Wehrlosen mit einem Messer in den Handrücken Hakenkreuze zu schneiden; einen„ Schußhäftling" so zu mißhandeln, daß er das Gedächtnis verliert( Rechtsanwalt Litten); Tausende andere Häftlinge roh zu verstümmeln; Gefangenen mit Fußtritten die Nieren zu zerquetschen( Rechtsanwalt Ecstein) und sie für immer frank und siech zu machen! Verboten sind: Versuche an lebenden Tieren im allgemeinen
aber erlaubt ist: Willkürliche Sterilisation und Kastra tion von Menschen, wenn sie nicht dem„ erbbiologischen und rassischen Ausleseprinzip" der Hitler- Germanen entsprechen.
Nur zulässig" sind: Forschungsversuche an Tieren, wenn sie einen bestimmten wissenschaftlichen Erfolg erwarten lassen
aber erlaubt ist: Mit einem 65- Millionen- Volt etn Verbrecher- Experiment zu machen, das ein schlimmes Ende erwarten läßt!
Verboten ist: Ein Tier anders als schmerzlos zu töten aber erlaubt ist: Menschen mit Gummifnüppeln, Stahlruten, Totschlägern und Reitpeitschen solange zu schlagen, bis sie eine blutige und zerfetzte Masse sind und eines qualvollen Todes sterben! Berboten ist: Willkürlich ein anderes als ein niederes Tier zu solchen Versuchen zu gebrauchen
aber erlaubt ist: In Hitler- Deutschland das höchst= stehende Lebewesen, den Menschen, zu quälen und zu en und morden!
Wer unbefugt..
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der preußische Minister des Innern für den Umfang des Landes Preußen eine Polizeiverordnung betreffend Verbot des Verfehre mit Gefangenen erlassen.
Danach wird jeder mit Geldstrafe bzw. haft beit raft wer unbefugt mit Gefangenen oder Schußhäftlingen, die sich auf dem Transport nach oder von einer Strafanstalt, einem Gefängnis einer Korrektionsanstalt oder einem Konzentrationslager oder auf Außenarbeit befinden, auf öffent= lichen Straßen. Wegen oder Plätzen. Brücken, Ufern oder Gewässern entweder in Verkehr tritt oder sich mit ihnen durch Worte. Zeichen oder auf andere Weise zu verständigen sucht. Diese Polizeiverordnung tritt mit sofortiger Wirfung in Kraft.
Es gibt noch Richter
Berleumder
Vom Schwurgericht in Würzburg wurde der 27jährige Megger Adolf Schmitz zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er im Sommer dieses Jahres einen jüdischen Viehhänd= ler in Diefenbronn durch falsche Angaben und Verleumdungen für vier Wochen in Schußhaft gebracht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen des Verbrechens des Meineids. In der Urteilsbegründung wurde u. a. ausgeführt, daß die Strafe deswegen so streng ausfiel, weil durch die Handlungsweise des Angeklagten ein Unschuldiger in Haft genommen und dadurch der Greuelpropaganda Stoff gegeben worden sei. Expresser
Vor der Kleinen Straffammer in Darmstadt hatte sich in zweiter Instanz ein Kaufmann aus Offenbach a. M. wegen versuchter Erpressung und tätlicher Beleidigung zu verantworten. Er hatte auf der Straße den jüdischen Inhaber eines Offenbacher Bankhauses gestellt und geohrfeigt und an ihn die ungerechtfertigte Forderung gestellt, er habe von ihm noch Geld zu bekommen. Während der Offenbacher Kaufmann in erster Instanz zu zweteinhalb Monaten Gefängnis verur= teilt worden war, wurde jest lediglich wegen Beleidigung auf bret Wochen Gefängnis erkannt. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, daß eine Geldstrafe nicht ausreichend sei, denn es gehe nicht an, daß die nationale Sache von Querulanten mit ihrem kleinlichen Privatnußen verquickt werde.
Aufregung über anonyme Briefe
Wiesbaden , 4. Dez. Die Kreisleitung der NSDAP . jagt jetzt denjenigen anonymen Briefschreibern scharfen Kampf an, die denunzieren oder die Maßnahmen der Parteileitung der Kritik unterziehen. Man werde diese Schreiben fortan nicht mehr unbeachtet lassen sondern sie der Staatspolizei zur Untersuchung übergeben. Daß eine solche Schreiberfeele, gefaßt, für einige Zeit bei freier Verpflegung in Moorkultur" arbeiten dürfe, sei sicher. Es heißt weiter in der Mitteilung:„ Wenn gewiffe anonyme Briefschreiber alauben, daß es bedauerlich sei, wenn untere Parteiorgane immer hitlerischer sein wollen, als Hitler selbst, wodurch dem großen Gedanken des Führers in der ganzen Bewegung ständig erheblich geschadet würde, so sei ihnen geantwortet, daß es uns eine ganz besondere Ehre ist, ein Hitler zu sein, und genannt zu werden."
Am Pranger
( Inpreß.) In Wernigerode wurde der Direktor der HarzQuerbahn an den öffentlichen Pranger gestellt weil er als Deutscher zu viel Geld verdient. Ein vorüberkommender Arzt erlaubte sich die Bemerkung, daß wir ins Mittelalter verfetzt seien"; er durfte dafür selbst am Schandpfahl stehen.
Die Rache
( Inpreß.) Die„ Neue Mannheimer Zeitung" teilt mit:„ In Furtwangen wurden neun Personen verhaftet. Es handelt sich um ehemalige Kommunisten, die sich in letzter Zeit regierungsfeindlich betätigt haben. Weitere Verhaftungen werden höchstwahrscheinlich folgen Es war höchft notwendig. gegen die Mießmacher einzuschreiten. denn auf ihr Konto ist zu sezzen, daß bei der Wahl Furtwangen mit den meisten NeinStimmen an der Spiße des ganzen Bezirks stand."
Für Juden teurer
In einigen oftpreußischen Städten wurde gemäß Beschluß der städtischen Rörperschaften feit 1. April von Juden ein hundertprozentiger Buschlag zu den Gas- und Stromgebühren erhoben. Der zuständige Landrat hat nun verfügt, daß die von April bis Oktober gezahlten Zuschläge den jüdischen Einwohnern wieder erstattet werden. Die Magistratsbeschlüsse wurden annulliert.