libase bezigios fagen, mußte hierbleiben, hat sich in seiner Einfältigkeit gestellt und trat für seine Idee ein.

Was dieser Mann in drei Monaten durchgemacht hat, wird Bu einer Läuterung dieses Mannes dienen. Wenn nur ein geringes Bindeglied zwischen Lubbe und Torgler bestehen würde, dann wäre es bestimmt in der Verhandlung einmal Butage getreten. Torgler hat mir gegenüber immer aufrecht= erhalten, er wisse, daß er Gott sei dant als Deutscher an diesem Verbrechen nicht beteiligt set. Ich kann mir vorstellen, daß Torgler , wenn es ihm gelungen wäre, von der Ge­meindeschule ein Stipendium zu bekommen, vielleicht ent­gegengesetzt aus der Verbundenheit zu unserem Staat in feiner Tätigkeit in Richtung auf die uns jetzt so befeligende Volksbewegung geleitet worden wäre. Es war ihm aber ver­sagt. Ich fann verstehen, daß ein Mensch von 15 oder 16 Jahren in Bitternis verfällt, wenn er morgens Schrippen austragen muß, um ein paar Groschen für Vater und Mut­ter hinzuzuverdienen.

Torgler ist das typische Produkt eines Autodidakten, dem die runde innere Abgeschliffenheit zur Verarbeitung all dessen, was auf ihn eindringt, fehlt. Nichtig angesetzt, hätte diefer Mann für sein Proletariat wirklich viel erreichen tönnen.

Ich frage, was denn die bis ins fleinste gehende gewissen­hafte Beweisaufnahme an hochverräterischer Betätigung Torglers ergeben hat. Ich habe dafür feinen Beweis er­bringen sehen. In diefem Prozeß hat der Oberreichsanwalt die Anflage gegen die drei Bulgaren nicht aufrechterhalten. Er hat sein eigenes Anflagegebäude erschüttert. Er hat da­mit in die Einheit des Belastungskomplexes Karwane, Frey und Kroner eine Diskrepanz hineingetragen, die auch für den Angeklagten Torgler von Bedeutung ist. Der Ober­reichsanwalt hat gesagt, es sei nicht ermittelt worden, wohin die anderen Täter verschwunden seien. Daraus ziehe ich den Schluß, daß man die Beteiligung anderer, nicht ermittelter Täter nicht strikte ausschließen fann. Dann fann man aber auch nicht sagen: Da feine anderen gefunden worden sind, muß man Torgler verurteilen.

Der Verteidiger wandte sich zum Schluß an die Richter

out.

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Proteste an das Reichsgericht

Schutz Dimitroffs- Heraus mit Torgler !

Gegen Görings Drohungen

Das englische Hilfskomitee für die Opfer des Hitlerfaschis. mus hat den bekannten englischen Arzt Doktor Sommerville­Hastings gebeten, sich in, Begleitung eines Rechtsanwalts nach Leipzig zu begeben, um Dimitroff nach seiner Freis lassung zu begleiten.

Diese Maßnahme wird verständlich, wenn man sich an die Drohungen erinnert, die Göring im Reichstagsbrandprozeß gegen Dimitroff ausgesprochen hat. Dr. Haftings fährt heute ab.

Telegrammsturm

zwar: Wilhelm Köhnen, Otto Kühne , Prof. Feliz Salle, Wilhelm Florian, Erich Birkenhauer . Das Zeugniß diefer Zeugen widerlegt vollständig die Behauptung des Obers reichsanwalts, daß Torgler am 27. Februar in frühen Nachmittagsstunden den Reichstag verlassen hat. In Zus sammenkünften Branting- Hays und anderen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und in Presseerklärungen haben Sie nicht nur die Unschuld Torglers betont, sondern anch den Freispruch als sicher bezeichnet. Deshalb haben Sie viele unserer Ratschläge und Beweisanträge für nötig gehalten. Nunmehr beichwören wir Sie in legter Stunde, nach dieser Stellungnahme des Oberreichsanwalts, die Wiederaufnahme des Beweißverfahrens durchzusehen und die Bernehmung auswärtiger Zeugen zu beantragen. Heu tiger Temps schreibt: Man denkt, daß das starte Talent ades Herrn Sack als Verteidiger Torglers, ohne große Mühe zu haben, eine Dr. Werner entgegengesetzte Thele triumphieren laffen wird. Angesichts der einstimmigen Ueberzeugung der ganzen Welt von Torglers Unschuld und angesichts ihrer früheren Erklärungen ist Ihre Beranta wortung riesengroß.

Der Todesantrag des Oberreichsanwalts gegen den un schuldigen Angeklagten Torgler hat einen ungeheuren Sturm in der gesamten Welt entfacht. Wir veröffentlichen nachstehend einige der nach dem Bekanntwerden des Mord­antrages abgesandten Telegramme: h

An den Senatspräsidenten Bünger, Reichsgericht, Leipzig .

Im Namen von Millionen Männern und Frauen, die nnserem Komitee in Europa und in den Vereinigten Staaten angeschloffen find, erheben wir energischen und feierlichen Protest gegen den Antrag des Oberreichs: anwalts auf Todesstrafe gegen Torgler . Die gesamte aus: und sagte: Denken Sie an die Worte des Ministerpräsiden- ländische Presse und ihre in Leipzig teilnehmenden Korre ten Göring in diesem Prozeß. Als Torgler seine Unschuld spondenten und Augenzeugen und die öffentliche Meinung beteuerte, hat der Ministerpräsident Göring ihm geantwortet: in allen Ländern find einstimmig überzeugt, daß Torgler Ich nehme diese Erklärung zur Kenntnis. Aber Aufgabe unschuldig ist. Im Namen der mit uns verbundenen Mil­des Hohen Gerichtshofes ist es, zu prüfen, ob es wahr ist!" lionen Männer und Frauen fordern wir Freispruch und Damit hat der Ministerpräsident zu erkennen gegeben, daß Freilassung des unschuldigen Torgler . 18- M er den Rechtsspruch vertrauensvoll in Jbre Hände legt. Kein anderer als unser Führer hat gesagt: Möge Gott uns da­vor bewahren, daß ein Deutscher an diesem Verbrechen be­teiligt ist." Mit diesem Wunsche werde ich nicht schließen, son­dern ich kann sagen, an der Hand dieser minutiösen bis ins Kleinste gewissenhaft durchgeführten Beweisaufnahme ist Gott sei Dank alles erbracht für mich, daß dieser Deutsche Torgler Gottlob an diesem Reichstagsbrand nicht beteiligt ist. Diese meine innere Ueberzeugung gibt mir vor Ihnen die Berechtigung, die ich verantwortungsbewußt trage, zu sagen: 15

Sprechen Sie den Angeklagten Torgler frei!

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*

In der Nachmittagssibung ging Parrisius kurz auf die Ausführungen Dr. Seufferts ein. Die Ansicht, daß die Voraussetzungen des Hochverrats für van der Lubbe nicht gegeben seien, stehe mit den Feststellungen des Prozesses im Widerspruch. Fest gestellt sei, daß der Brand nicht von Lubbe allein, sondern von mehreren Tätern begangen ist. Das sei auch der Eindruck der Personen gewesen, die zuerst an der Brandstätte eintrafen, außerdem seien die drei Sachverstän­digen übereinstimmend zu diesem Ergebnis gekommen. Für die Frage des Hochverrats sei die Mittäterschaft anderer auch nicht entscheidend. Selbst wenn Lubbe Alleintäter war, so wäre er doch des Hochverrats schuldig. Der Anflagevertreter widerspricht weiter der Schilderung, die Seuffert vom Cha­rafter Lubbes gegeben hat.

Van der Lubbe habe über seine politischen Motive feinen Zweifel gelaffen. An die Inbrandsezung des Reichstags follte sich nach seiner Absicht unmittelbar der bewaffnete Auf­stand anschließen, sie war also feine Vorbereitung zum Hoch­verrat, sondern eine Handlung, durch die das Vorhaben des Hochverrats zur Ausführung gelangen sollte. Diesem Ver­brechen gegenüber sei eine milde Auffassung nicht am Playe. Oberreichsanwalt Dr. Werner

tritt dann in vollem Umfange den Ausführungen des Reichs­anwalts Parrisius bei. Lubbe, fuhr Werner fort, hatte es nicht so gedacht, wie der Verteidiger meinte, daß seine Tat in der Bevölkerung eine gewisse Erregung hervorrufen und das Thema aufgeregter Stammtischunterhaltungen bilden würde. Nein, er wollte mit seiner Tat die Massen aufpeit­schen zu unmittelbarem Handeln. Der Oberreichsanwalt setzt fich dann mit den rechtlichen Ausführungen der Verteidiger über das Strafmaß auseinander und kommt zu dem Schluß, daß nach den neuen strafgesetzlichen Vorschriften allein die Todesstrafe für die abzuurteilenden Verbrechen in Frage tomme, und daß auch die rückwirkende Kraft der verschärften Strafbestimmungen gegeben sei. Er wendete sich dann gegen die Ausführungen Dr. Sack 8. Wenn es richtig ist, daß Torgler wenige Stunden vor der Tat mit Lubbe am Tatort zusammen war, außerdem richtig ist, daß Torgler und Lubbe dies bestreiten, so ergibt sich daraus notwendig der Schluß. daß diese beiden etwas getan haben, was mit dem Brande zusammenhängt. Man werde es nirgends verstehen können, wenn man nicht zu der Annahme käme, daß sie über den Brand gesprochen haben. Das Gericht bildet seine Ueber zeugung nicht nach schablonenmäßigen Grundsätzen, es kann fie fich aus allen möglichen Dingen bilden. Niemand kann es, wenn es zu dieser Ueberzeugung fommt; hindern, eine entsprechende Entscheidung zu finden. Wenn es diefe Ueber zeugung nicht gewinnt, wird es auch daraus die Konsequen zen zu ziehen haben. Ich kann der Ueberzeugung, daß die angeführten Beweise haltlos sind, nicht beitreten. Ich habe die Pflicht der Objektivität nach jeder Richtung gewahrt und auch die Zweifel vorgetragen. Wenn ich Zweifel nicht in dem Make hatte wie der Verteidiger, so liegt das an der ver­schiedenen Auffañung und daran, daß es Aufgabe und Pflicht der Verteidigung ist, gerade diese Dinge besonders hervor­zuheben. Ich befenne nach wie vor, daß ich nicht den gering ften weifel habe, daß Torgler subjektiv die Tat als eigene gewollt und als Mittäter gehandelt.

Rechtsanwalt Seuffert

antwortet, nach seiner Auffassung sei die Beteiligung meh­rerer Täter an der Brandstiftung nicht festgestellt worden, es Hendle fich nur um eine Vermutung. Wenn nach der Ber: mtung der Reichsanwaltschaft Lubbe nicht einen Mittäter, fordern nur Nebentäter gehabt habe, dann tönne Lubbe sür die Handlungen dieser Rebentäter nicht verantwortlich ge macht werden. In der Rechtsfrage, der Zulässigkeit der To­desstrafe für Lubbe, hält Rechtsanwalt Seuffert an sei­ner vorgetragenen Auffassung fest.

Borsigender: Ich richte nun an die Angeklagten die Frage, ob fie noch etwas erklären wollen.

Der Angeklagte van der Pub be, der während der gan­zen Sibuna mit tiefoefentem Roof basah. erhebt sich zögernd und fast auf holländisch: Nein, ich habe nichts mehr au fagen! Der Angeklagte Toraler bittet, nach den bulgarische: eflooten sprechen zu dürfen.

Welthilfskomitee.

*

Gez.: Lord Marley, Bizepräsident des Oberhauled. Prof. Hangevin, Prenant, Prof. a la Sorbonne. An den Senatspräsidenten Bünger, Reichsgericht Leipzig .

Dem Untersuchungsausschus liegt Protesterklärung zwei hundertfünfzig größter französischer Gelehrter, Profefforen fämtlicher franzöfifcher Universitäten, gegen Todesurteil Torglers vor. Namensverzeichnis folgt. Unter ihnen

Blondel, Brnenschwieg, Sothmachanaevin. Panaevin. O Pronant, Ballon, Urbain. Diese Erklärung gegen den etwaigen Juftizmord kann fein Gericht übergören.

8 Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes.

An den Senatspräsidenten Bünger, Reichsgericht, Leipzig . Die gesamte Weltöffentlichkeit ist über den Todesantrag gegen Torgler entsegt. Seine Ermordung soll die innens politischen Maßnahmen der Hitlerregierung rechtfertigen. Torgler fann ebensowenig verurteilt werden wie Dimitroff , Popoff, Taneff. Gegen den geplanten Mord erheben wir schärfften Proteft und fordern Freispruch.

Verteidungskomitee für den Reichstagsbrandprozeß.

Herrn Rechtsanwalt Dr. Sad, Reichsgericht, Leipzig .

Der überraschende Antrag des Reichsanwalts auf Todes ftrafe gegen Torgler zwingt uns in legter Minute, noch­mals an die zahlreichen Beweisanträge zu erinnern, die der Untersuchungsausschuß teils direkt an das Reichsgericht, teils durch Hans, teils durch Steirer gestellt hat. Angesichts der Todesgefahr ersuchen wir dringendst nochmals, die Ver nehmung der wichtigsten Zeugen zu beantragen. Es ist un­bedingt der Nachweis zu führen, daß Lubbe Gegner der Kommunistischen Partei und schon deshalb keine Verbin dung mit Torgler gehabt haben kann. Darum wollen Sie beantragen die Vernehmung von Albada, Vint, Kriminal fommissar Weyer, Abgeordneter Visser, Weyntopp, Schrifts steller Freek van Leewen und die 15 anderen vom Unter: suchungsausschuß in Amsterdam vernommenen Zengen. Ferner wollen Sie beantragen, nachgenannten Zeugen, die fich dem Untersuchungsausschuß gegenüber bereiterklärt haben, an beliebtem Ort kommissarisch auszusagen und

Angeklagter Dimitroff

erklärt zunächst, er habe nach§ 258 das Recht, für sich selbst als Verteidiger und dann als Angeklagter zu sprechen. Borsigender: Sie haben das Recht auf das letzte Wort, und das wird Ihnen jebt gewährt.

Der Angeklagte Dimitroff ergeht sich dann in angeb­lich endlosen Aeußerungen über die politische Situation zur Zeit des Reichstagsbrandes. Er betenert immer wieder, daß die Kommunistische Partei an der Brandstiftung ganz unbes teiligt und uninteressiert sei, und beantragt schließlich, nach zahlreichen Ermahnungen des Vorsitzenden, endlich zur Sache zu kommen, ihn nicht wegen mangelnder Beweise, sondern wegen erwiesener Unschuld freizusprechen. Als er diesen An­

Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes.

Au den Senatspräsidenten Bünger, Reichsgericht, Leipzig .

Der Untersuchungsausschuß appelliert nochmals in letter Stunde dringend an Sie, den gleichzeitig an Dr. Sad vor: geschlagenen Beweisanträgen, deren Kopie Sie erhalten, stattzugeben. Ohne Vernehmung dieser Zengen ist eine Fest: stellung der Wahrheit unmöglich. Eine Verurteilung Torga lers wäre schwerstes Fehlurteil. Die einstimmige Meinung der ganzen Welt geht unterschiedslos dahin, daß im Prozeß nicht der geringste Beweis für Torglers Schuld erbracht ist. dol now untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes.

Herrn Rechtsanwalt Dr. Sad, Reichsgericht,

Leipzig .

Der Antrag des Oberreichsanwalts gegen Torgler bes weist, daß Sie mit der Führung Ihrer Berteidigung, ins besondere mit der Ablehnung jeder politischen Berteidigung Ihren Mandanten an die Anflagebehörde und an die Res gierung verraten haben. In letzter Stunde appellieren wir an Ihre Berufsehre und erwarten endlichen Uebergang zu wirklicher Verteidigung.

Verteidungskomitee für den Reichstagsbrandprozeß. asian Herrn Torgler , Reichsgericht, Leipzig . Romain Rolland bittet, Ihnen wärmste Grüße zu senden und die Zusicherung vollster brüderlicher Solidarität. Appelliert an die ganze Welt für Ihre Hilfe.

Welthilfskomitee.

An Rechtsanwalt Dr. Sad in Leipzig mit der Bitte, das Telegramm an die Mutter und Fran Torglers weiterzugeben. Leipzig .

Die Nachricht vom Todesantrag gegen Torgler hat Empörung in der ganzen Welt hervorgerufen. Viele una derte hervorragender Gelehrter, Intellektuelle, viele Mil­Tionen Arbeiter und die gesamte Auslandspresse sind ein: stimmig von der Unschuld Torglers überzeugt. Kennzeich nend ist ein heute in der Times" London erschienener Artikel, der von einem hervorragenden allgemein an erkannten englischen Juristen gefchrieben ist; in diesem wird unter anderem ausdrücklich hervorgehoben, daß für die Schuld Torglers nicht der mindeste Beweis erbracht ist. In brüderlicher Berbundenheit mit Ernst finden Riesenfund­gebungen in allen Hauptstädten und Industriezentren der Welt statt. Der Untersuchungsausschuß für Aufklärung des Neichstagsbrandes ist für Sonntag nach London einberufen. Florin, Birkenhauer und Prof. Felix Halle haben einwand= freie Erklärungen über den Aufenthalt von Ernst Torgler am 27. Februar im Reichstag abgegeben und werden es als Zengen vor dem Untersuchungsausschuk bestätigen. Alibi ist damit vollkommen erwiesen. Wir versichern Ihnen und Ernst in dieser Stunde vollste Solidarität. Welthilfskomitee.

Verteidungskomitee für den Reichstagsbrandprozeß.

Das tägliche Todesurtell

Kottbus , 16. Dez. Das Schwurgericht Kottbus verurteilte nach dreitägiger Verhandlung den 23 Jahre alten Dreher Bernhard Pischon aus Kottbus wegen Ermordung des SA.­Mannes Kornatowski zum Tode und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit, den Arbeiter Friz Sommer wegen Todschlagsversuchs zu acht Jahren Zucht­haus und zehn Jahren Ehrverlust .

trag auch auf Taneii, Vopoff und Torgler ausdehnt und Professor Dessauer

schließlich auch noch Entschädigung für seine verlorene freie Zeit verlangt, entzieht der Vorsitzende ihm das Wort.

Der Angeflagte Popoff verliest dann in bulgarischer Sprache eine längere Erklärung. die Satz für Satz vom Dol­metscher übersetzt wird. Er erklärt darin, daß er als bul­garischer Emigrant und Kommunist sich um die politischen Dinge in Deutschland nicht bekümmert habe und an dem Brande gänzlich unbeteiligt fei. Er wolle nicht wegen Man­gels an Beweisen, sondern wegen erwiesener Unschuld frei­gesprochen werden.

Gine Erklärung gleichen Inbalts gibt auch Taneffab. Torgler erflärte, er wolle nicht durch eine Beweiswür diguna das Plädoner feines Verteidigers abschwächen, bem er auch hier in der Oeffentlichkeit seinen wärmsten Dant als Angeklagter und Mensch ausspreche. Der Antrag auf Todes­strafe treffe ihn als einen völlig Unschuldigen.

Torgler erklärte weiter, daß er von der Reichstaasbrand: stiftung keine Ahnuna gehabt habe, andernfalls er diese Ver: brechen verhindert hätte. Van der Lubbe habe er zum ersten: mal im Gerichtssaal gesehen.

Gegen 9 Uhr wurde die Sigung geschlossen.

*

Die Verkündung des Urteils ist auf den 23. De­

orfikenher: Am fehe den Grund nicht ein, aber wir zember, vormittags 9 Uhr, festgesetzt.

merden Ihrer Bitte nachkommen.

Wieder verhaftet

Professor Dr. Dessauer, der am Freitag aus der Unter suchungshaft entlassen worden war, wurde zum eige= nen Schuße wieder in Haft genommen.

Also: nicht mehr Untersuchungs-, sondern Schutzhaftgefan­gener. Das bedeutet, daß kein Gerichtshof mehr seine Frei­lassung verfügen kann. Darüber entscheidet von nun an die SA.

Wie befindet sich eigentlich das christ- katholische Gewissen. des Herrn Vizekanzlers von Papen, wenn er zusieht, wie Glaubensgenossen ihres Glaubenswillen von denselben Leu­ten verfolgt werden, dessen der Katholik von Papen schwerlich um des Glaubens willen dient?

Das halbamtliche Telegrafenbüro meldet noch: Wie früher ist Dessauer jeßt wieder im Evangelischen Krankenhaus untergebracht, weil er wegen schwerer Röntgenverbrennung und dadurch notwendig gewordener Operationen ärztlich be= handelt werden muß und noch sehr schwach ist. Die Erleichte rungen, die Professor Dessauer wegen seines Zustandes zua teil wurden, werden ihm auch ießt wieder gewährt.