gehörigen Oberfohrens oder seine Sekretärin, die wiederholt Vorsitzender Dr. Bünger im Prozeß genannt wurde, zu vernehmen, ist weder der Untersuchungsrichter noch der Oberreichsanwalt noch der Gerichtshof gekommen. Graf Helldorf , der weithin als der intellektuelle Urheber des Mordes an dem mitwissenden Hellseher Hanussen gilt, wenn nicht als sein Schlächter selbst, ftand vor den Zeugenschranken, ohne daß der Präsident ver fängliche Fragen stellte. Der als Mitwisser genannte Dr. Bell ist von deutschen Faschisten in einem österreichischen Grenzort erledigt worden. Behutsam ging das Gericht auch an diesem Leichnam vorüber. Zwar lästert das Gericht in dem Urteil noch einmal gegen das„ Braunbuch", das wir nicht in allen Teilen zu verteidigen brauchen, aber es ist den wichtigsten Spuren, die„ Braunbuch" und Londoner Gegen prozeß zeigten, nicht nachgegangen.
Seit Wochen ist erwiesen, daß van der Lubbe nicht der einzige Täter sein kann. Auch das Urteil spricht das aus. Der im Grunde harmlose Narr aus Leyden , dieser stro= mernde Gassenjunge, hat im Reichstag nur ein paar Vorhänge und Tischtücher und Servietten verbrannt. Das große Fener selbst ist von denen gelegt worden, die über flüssige chemische Brandstoffe und reiche Erfahrungen verfügten. Bielleicht hat Lubbe sie für Kommunisten gehalten, vielleicht hat er gar nicht gesehen, was diejenigen taten, die ihn als Werkzeug mißbrauchten. Vielleicht sind ihm Zusicherungen gemacht worden. Längst wußte der Gerichtshof, daß die wirklichen Täter nicht auf der Anklagebank saßen, aber er gab sich nicht die geringste Mühe zu prüfen, ob nicht der Weg zur Ermittlung der Wahrheit statt zu den Kommunisten hinüber zu den Nationalsozialisten führe. Ein Rätsel blieb und bleibt das Verhalten van der Lubbes vor Gericht. Dieses Zusammenfinfen und Hindämmern durch Monate und dann das plögliche Erwachen für Stunden. Der Ges richtshof, der ablehnte, diesen geheimnisvollen Angeklagten durch ausländische Aerzte untersuchen zu lassen, hat das Ge= heimnis verhüllen helfen. Der Senat des Reichsgerichts, der
Ein tapferer Freispruch
Die wollten Torglers Tod
Oberreichsanwalt Dr. Werner( stehend) Reichsanwalt Dr. Parrisius
Relches 19/0101
amen des pei
„ Im Namen des Reiches"
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Kampf der Angeklagten, der doch notwendig ein politischer sein mußte, schwer behindert.
Daran wird durch den Freispruch Torglers, für den fich Dr. Sad juristisch mit Glanz, aber politisch für den Revo= Intionär tompromittierend einseßte, nichts geändert. Eine ganz unabhängige Verteidigung würde die finstere politische Umwelt dieses Prozesses erleuchtet haben. Die Welt dankt cs dem bulgarischen Arbeiter Dimitroff , daß wenigstens Versuche dazu unternommen wurden. Das Gericht hat die Borstöße Dimitroffs, die aus flarer politischer Kenntnis und aus einem unzerstörbaren politischen Willen geführt wurden, immer wieder zunichte gemacht. Der jetzt als un= schuldig Freigesprochene, der monatelang in Fesseln lag. ebenso wie Torgler , ist in seiner Verteidigung vor Gericht immer wieder in Ketten gelegt worden. Ich bin hier Gläubiger und nicht Schuldner," lautet eine der scharfsinnig funkelnden Formulierungen des bulgarischen Kämpfers. Er hat Recht behalten. Die Forderungen, die dieser Gläubiger und mit ihm die unübersehbare Millionen schar der durch das politische Verbrechen des Reichstags= brandes Geschädigten, Gefesselten und Entrechteten an die Schuldigen zu richten haben, sind durch den Freispruch nicht erledigt und können durch das neue Verbrechen der Ein= terferung nach dem Freispruch nicht aufgehalten werden. Alle echten freien Deutschen sind Gläubiger an das System der Brandstifter. In dem geschichtlichen Prozeß, zu dem die dramatische Verhandlung von Leipzig nur ein erster kleiner Anfang ist, stehen wir neben Dimitroff und Torgler . Die sie verfolgenden Machthaber selbst formen die einheitliche Front der Führer und der Massen, die sie stürzen wollen und stürzen werden.
Was hält denn eigentlich die hohen Herren da oben und ihre Schergen in Braun und Schwarz zusammen? Nur das Bewußtsein gemeinsam begangener und zu veranwortender Verbrechen, nur der Wille, die Beute zu wahren, die sie ge= meinsam widerrechtlich an sich brachten. Die einen in hunderttausenden und in Millionen Mart und die anderen in Posten und Pöstchen bis zum Subalternen hinunter. Gauflertum ist die ruhmredige Reklame ihrer Volksgemein: schaft. Wir unterschäßen die Festigkeit und die Dauer ihrer Macht nicht. Aber sie hat ihre Grenzen. Nicht nur im Oekono mischen und im Politischen, sondern auch im Moralischen . Auch dem Verbechen und seinen Wirkungen sind Grenzen ge= zogen. Ganz läßt sich die Kulturentwicklung von Jahrtausenden nicht zu Schanden machen.
Das Urteil ist gesprochen. Der Prozeß in der Welt be= ginnt. Freiheit und Sicherheit für die Freigesprochenen ist die erste Forderung. Wer sich Mensch nennt, er bekenne sich zu einer Nation, zu einer Raffe, zu einem Glauben, wie immer, muß diese Forderung mit uns aufnehmen.
Die Unschuldigen sind im Kerter. Die Verbrecher sind noch in Freiheit und Macht. Das muß umgekehrt werden. Das von der deutschen Regierung gefesselte deutsche Recht meldet Revision an die Weltmacht der Wahrheit an. Nichts darf ver: schwiegen, nichts darf verheimlicht werden. Nun erst recht gilt es, die Brandstiftung aufzuklären. Nun erst recht müssen die Brandstifter aufgezeigt, nun erst recht müssen sie der ganzen Schwere ihrer Strafe zugeführt werden.
Hätten Hitler und seine Mitschuldigen nichts auf dem Ge wissen als die Verleumdung der deutschen Arbeiter und ihrer Führer durch den Leipziger Prozeß, so hätten sie damit schon die Vernichtung, die Austilgung verdient. So entseglich ist das Greueltum dieser Tat. Hitler und die Seinen taten aber mehr:! m Stile des Verbrechens um den Reichstagsbrand und des versuchten Justizmordes haben fie ihre Gegner gefoltert, geächtet, verfolgt. Die volle Wahrheit der Untaten, die den Horden des deutschen Reichskanzlers und diesem Erzlügner selbst nachgesagt werden, ist durch den Ausgang in Leipzig erwiesen.
Aber wir wehren uns leidenschaftlich gegen die Zumutung, daß die Ehrlosigkeit dieses Systems und seiner Träger Deutschlands Schande sei. Deutschland ist trotz allem bei uns. Es ist im Lager der vielen Millionen, die nichts gemein haben mit der Politit von Banditen. Deutschlands Wesen lebt in den Seelen der ungezählten Volksgenossen, die in dieser Stunde den deutschen Reichskanzler und seinen Göring und seinen Göbbels verachten. Um Deutschlands und um der Liebe zu seiner Freiheit und seiner dennoch großen Zukunft willen.
Leipzig , 28. Dez. Zur Urteilsverkündung im Reichstagsbrandstifterprozeß, die von der ganzen Welt mit großer Spannung erwartet wird, ist der Andrang besonders start. Schon um 8 Uhr beginnt der Zustrom der zugelassenen Zuhörer und der Pressevertreter, die aus Deutschland und dem Auslande in großer Zahl erschienen sind. Auch die Zahl der Regierungsvertreter, der höheren Beamten, der Vertreter der Justizverwaltungen und der Anwaltschaft, die diesem letzten Aft eines Prozesses beiwohnen, der drei Monate lang die Welt in Spannung gehalten hat, ist sehr groß. Die Angehörigen der bulgarischen Angeflagten, die Mutter Dimitroffs, seine Schwester und die Braut Taneffs sind ebenfalls wieder in Leipzig eingetroffen. Auch Frau Torgler ist in der Verhandlung anwesend. Die Kartenkontrolle und Waffendurchsuchung wird heute im Reichsgericht besonders streng durchgeführt. Im Verhandlungssaale selbst sind Zuhörerund Presseplätze von dem übrigen Verhandlungsraum durch eine Stuhlreihe getrennt, die von zwölf Polizeibeamten beſetzt ist.
Kurz nach 9 Uhr werden die Angeklagten in den Saal geführt. Um 9.10 Uhr betritt der Gerichtshof zusammen mit der Reichsanwaltschaft den Saal. Senatspräsident Dr. Bünger eröffnet sofort die Verhandlung und fordert die Angeklagten auf, sich von ihren Pläßen zu erheben.
Im Namen des Reichs, so erklärte der Präsident, vers tünde ich folgendes Urteil:
Die Angeflagten Torgler, Dimitroff , Popoff und Taneff werden freigesprochen. Der Angeklagte van der Lubbe wird wegen Hochverrats in Tateinheit mit aufrührerischer Brandstiftung und versuchter einfacher Brandstiftung zum Tode und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit Verurteilung erfolgt ist dem Verurteilten. im übrigen der Reichstaise zur Last.
Bei Fällung des soeben verkündeten Urteilsspruchs, so er: flärte der Borsßende in der Begründung, hat sich der Senat nicht nur, wie ich es im Laufe des Verfahrens meur: fach zu betonen gezwungen war, von äußeren Einflüssen, fondern auch von jeder gefühlsmäßigen Einstellung durch aus ferngehalten.
Die sorgsame Prüfung und Wägung der festgestellten Tatsachen, wie sie die selbstverständliche Pflicht jedes gewissenhaften Richters ist, erforderte natürlich bei der Fülle des von den Prozeßbeteiligten vorgebrachten Materials eine ge= wisse Zeit. Seitraubend wirfte auch die Notwendigkeit, sich mit gewissenlosen Unterstellungen tendenziöser Schmähschriften auseinanderzusetzen, die versuchten, durch ungeheuerliche Verdächtigungen führender deutscher Männer die Wahrheitsfindung zu verschleiern oder zu vereiteln. Die Widerlegung, die die in ihrer Quelle auch allzu durchsichtigen Versuche einer Verdrehung der Tatsachen im Laufe des Verfahrens erfahren haben, ist von den Prozeß= beteiligten vielfach mit Recht hervorgehoben und von der Weltöffentlichkeit, soweit sie überhaupt die Wahrheit hören will, vernommen worden. Es genügt, an dieser Stelle hervorzuheben, daß das erkennende Gericht auch seinerseits diese Verleumdungen für restlos widerlegt erachtet. Das gilt insbesondere von jener unsinnigen Legende über die Beteiligung führender Regierungsmitglieder, deutscher Männer, an dem vorliegenden Verbrechen, wie auch von jenen falschen Behauptungen über das Zusammentreffen Lubbes mit Nationalsozialisten in Sörnewitz und Henningsdorf , von Lubbes angeblich durch deutsche Behörden gefälschtem Paß, von dem unterirdischen Gang, von der Stabs- und Leibwache des Ministerpräsidenten Göring im Präsidentenpalais, von der absichtlich vorzeitigen Entlassung der Angestellten des Reichstages, von der Sabotage des Rettungswertes im Reichstag und von so manchem anderen.
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Es galt aber auch weiter, in diesem Prozeß- und das hat den größten Teil der Zeit erfordert die politischen Hintergründe des abzuurteilenden Verbrechens zu flären. Es ist durch diesen Prozeß erwiesen, daß die Mittäter und Auftraggeber Lubbes im Lager der Kommunisten stehen, daß die Reichstagsbrandstiftung ein Wert der Kommunisten und gleichzusetzenden Organisationen zur Verwirklichung des Bürgerkrieges gewesen ist. Es ist erwiesen, daß das deutsche Volf im Frühjahr dieses Jahres vor die Gefahr seiner Auslieferung an den Kommunismus und damit vor dem Abgrund gestanden hat und daß es im letzten Augenblick von diesem Abgrund zurückgerissen worden ist.
Der Vorsitzende beschäfrigte sich dann mit dem Reichstagsbrand selbst und erklärt, das Gericht habe keine Zweifel, daß der Angeklagte van der Lubbe seinen Brandweg im wesentlichen so genommen hat, wie er ihn in der Voruntersuchung beschrieben und in der Hauptverhandlung bestätigt habe. Das Gericht sei aber auch der Ueberzeugung, daß Lubbe den Brand nicht allein, sondern in bewußtem und gewolltem Zusammenwirten mit anderen gelegt hat,
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Das Bild, das die Zeugen von dem Verlauf des Brandes entwickelten, zeige deutlich, daß es sich nicht um eine Brandlegung normaler Art handelte, und gutachtliche Auslassungen der Sachverständigen ergäben, daß Brandmaterialien in das Gebäude hineingebracht und verteilt sein mußten. Solche Vorbereitungen habe der Angeklagte in der ihm zur Ver= fügung stehenden Zeit unmöglich neben seinen sonstigen Brandlegungen bewerkstelligen können.
Der Anklage gegen Torgler , fuhr der Vorsitzende fort, ist durch die nicht volle Erweisbarkeit der Tatsache, daß er am Brandtage mit van der Lubbe im Reichstag gewesen ist, die bei weitem wesentlichste Stüße entzogen worden. Die Anflage gegen Popoff, der mit Torgler im Reichstage gesehen und um 9 Uhr aus dem Portal 2 herausgelaufen sein soll, ist durch die überaus leichte Verwechslungsmöglichkeit und viele andere Tatsachen stark erschüttert worden.
Ausführlich beschäftigte sich der Vorsitzende mit den Bekundungen der Zeugen Karwane, Kroyer und Frey und kam zum Schluß, daß die Aussagen dieser drei Zeugen, die an und für sich von grundlegender Bedeutung und Wichtigkeit für den Prozeß waren, eine Verurteilung des An= geklagter Torgler nicht zu begründen vermögen. Die Befundung dieser Zeugen beruhe auf einem Wiedererkennen des ihnen bis dahin unbekannten van der Lubbe. Zeugenaussagen, die ein Wiedererkennen von Personen zum Gegenstand haben, feien jedoch nur mit größter Vorsicht zu benußende Beweismittel, weil hier dem Zeugen unbewußt häufig Fehler unterlaufen.
Die Gefahr einer Voreingenommenheit und unbewußten pinchologischen Befangenheit fünne auch darauf beruhen, daß ein Zeuge sehr mit dem Herzen bei der Sache sei und in anerkennenswerter Weise bemüht sei, zur Aufklärung des empörenden Verbrechens beizutragen, wie denn überhaupt gegen Karwane, ren und Kroyer und aeaen jeden anderen Zeugen dieser Art der Vorwurf der Leichtfertigkeit in feiner Weise erhoben werden solle.
Auch die anderen gegen Torgler geltend gemachten Ver: dachtsgründe balte der Senat für nicht bewiesen oder für nicht durchschlagend. Die Toraler belastenden Rengen halte das Gericht nach dem nerfönlichen Eindruck und unter Res rücksichtigung ihrer Vorstrafen für unglaubwürdig. Die Rekundungen des Rengen Weberstedt über ein 3nsammens sein van der Lubbes und Toralers sowie von Dimitroff und Torgler im Obergeschoß feien von der Anklagebehörde nicht für ausschlaggebend angesehen worden.
Was Dimitroff betreffe, äußerte der Vorsitzende weiter, so schließe seine Abwesenheit von Berlin am Brandtage eine Mittäterschaft und geistige 11rheberschaft feineswegs aus. Vor allem bleibe er verdächtig, fich trotz seiner gegenteiligen Behauptungen mit Annelenenheiten der Kommunistischen Partei Deutschlands befaßt zu haben. Ein schlüssiger Beweis iedoch, in welcher Weise er für die KPD. tätig gewesen ist, lasse sich aber ebenso wenig führen, wie der Beweis, wieweit er an der Brandstiftuna mittätig mar und wieweit er mit Rubbe befannt ist. Die Befundungen des Beunen Helmer, daß ein wiederholtes Rusammensein Dimitroffa mit Pubbe im Banernhof erfolgt fei, unterlägen höchst erheblichen Bedenken. Vor allem spreche dagegen die Tatsache, dak van der Lubbe sich in der von Helmer anaeaebenen Seit größtenteils in Holland aufgehalten hat. Die bestimmte Erklärung Helmers, ein Irrtum sei ausceschlossen, ändere nichts an der Unwahrscheinlichkeit seiner Bekundung.
Auch Popoff erscheine nach dem Graebnis der Beweisaufnahme nicht ausreichend überführt. Auch gegen ihn bestehe der Verdacht, in Deutschland außer den Interessen feiner bulgarischen Parteigenossen auch andere unaufaeflärte Riele verfolgt zu haben. Die Reugenaussagen fönnten iedoch nicht den Beweis stüßen. daß Povoff mit van der Pubbe zufammen gewesen sein soll. Ein ausreichender Beweis für die Beteiliauna Taneffs am Reichstagsbrand sei gleichfalls nicht erbracht.
Wenn darech, betonte Dr. Bünger, die angeklagten Bul: garen und Toraler als Mittäter nicht überführt werden fonnten. so besteht doch kein Zweifel, in welchem Lager fich die Mittäter befunden haben.
Die näheren Ausführungen werden im schriftlichen Protokoll erfolgen. Hier sei nur folgendes gesagt: Unzweifelhaft war der Reichstagsbrand eine politische Tat. Die ungeheure Größe dieses Verbrechens weist auf die Größe und Gewaltig= feit des Kampfobjektes hin, und dieses kann nur der Beliz der Macht gewesen sein. Wie Reichsminister Dr. Göbbels als Reuge mit Recht ausführte, hat die NSDAP . vor dem 5. März infolge dieser starken Uebermacht und ihres schnellen Anwachsens schon den Wahlerfolg in der Tasche gehabt. Sie hatte nicht nötig, durch ein Verbrechen ihre Wahlausfichten zu verbessern. Auch gesinnungsmäßige Hemmungen der Partei schließen einen derartigen verbrecherischen Versuch, wie er von newissenlosen Hetzern der Partei zugeschoben wird, von vornherein aus. Die dahingehenden Behauptungen von Schmähschriften sind auch durch die verantwortliche Vernehmung in der Hauptverhandlung voll widerlegt worden.
Es kann sich nur um eine Tat linksradikaler Elemente handeln, die fich von ihr wahrscheinlich die Möglichkeit