Einbruch der Barbarei ins Strafrecht

Das Ende der ,, Humanitätsduselei"

Nach nationalsozialistischer Auffassung stand im Mittelpunkt der bisherigen Strafrechtspolitik der Verbrecher. Man sorgte sich darum, ihm nicht wehe zu tun. Man versenkte sich liebevoll in seine Seele und suchte seine Eigenart zu verstehen. Man betrachtete ihn mit mitleidigem Bedauern als ein Produkt seiner Umwelt. So sah Herr Dr. Freisler, Staatssekretär im preußischen Justizministerium, verrät es uns die deutsche Strafrechtspolitik aus. Die Abschaffung des Schutzes des keimenden Lebens wurde zum Programmpunkt jener das ,, destruktive" System stützenden Parteien erhoben, und Versammlungen, die sich mit dem§ 217 befaßten, standen unter dem Schute von Dirnen und Zuhälterbanden". Die neuen Machthaber haben also weidlich nachsinnen müssen, da weder das alte Strafrecht noch der Strafgesetzentwurf, wie Herr Kerrl höchst persönlich ausführt, zur Grundlage des neuen Strafrechts gemacht werden konnten. So ist denn das, was als Nationalsozialistisches Strafrecht"( R. v. Deckers Verlag G. Schenck- Berlin  ) in einer Denkschrift der Oeffentlichkeit unterbreitet wurde, ein krampfhafter Versuch, die nationalsozialistischen Doktrinen auch im Strafrecht zum Ausdruck kommen zu lassen. Da dieser Entwurf von einer Reihe von Juristen gemacht wurde unter ihnen finden wir den Senatspräsidenten Professor Dr. Klee, im übrigen aber meist unbedeutende Gerichts­assessoren, Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte, ist er immerhin ein Stück Facharbeit und der ernsten Betrachtung wert.

3wei wesentliche Gesichtspunkte kommen zum Aus­druck. Einmal die Militarisierung des Straf

rechts und ferner der Wunsch, jenen Normaltyp des Deutschen   zu schaffen, von dem der deutsche Staatsanwalt träumte, wenn er, wie im Falle George Groß, die Frage stellte: wie wirkt das Bild auf den " normal" empfindenden Bürger. Als ein drittes Renn zeichen des Entwurfs wird die Barbarisierung des Straf vollzugs und die Wiedereinführung der Todesstrafe, die jetzt bereits in Deutschland   in einem Ausmaß an­gewandt wird, wie das seit siebzig Jahren in Deutschland  nicht der Fall war, Erwähnung finden.

An erster Stelle der Gesetzesreform steht der Schutz der Staatsordnung. Für den Landesverrat" wird nicht nur als Höchststrafe 15 Jahre Zuchthaus, son­dern in besonders schweren Fällen Todesstrafe vorgesehen. Ein neuer Begriff ist Landesverrat durch Greuelhehe", wonach verurteilt werden kann, wer ,, vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behaup­tung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, um dem Wohl des Reiches oder eines Landes durch Herabwürdi gung ihres Ansehens im Auslande zu schaden". Aber man geht im Staatsschutz" noch weiter. Kein Erfinder darf heute seine Erfindung im Ausland anbieten, wenn er sie nicht vorher den deutschen Behörden zur Ueber­nahme angeboten hat. Eine solche Tat ist bereits Landes­verrat.

Einen neuen Hochverratsbegriff haben die Nationalsozialisten übrigens aus ihren Erfahrungen ge­schaffen. Während das bisherige Strafrecht nur den ver fuchten Hochverrat kannte den vollendeten Hochverrat zu praktizieren blieb den Nationalsozialisten vorbehalten schafft der neue Entwurf den strengen, aber unklaren Begriff des schweren Hochverrats". Der schwere Hoch­verrat" wird gekennzeichnet durch die Anwendung ge­waltsamer Mittel, aber auch schon durch die unmittelbare Richtung eines Angriffs auf die Staatsordnung und den Staatsraum. Derartige Vergehen werden zukünftig mit dem Tode bestraft! Ein Hochverräter, ein schwerer oder auch ein leichter, muß nach dem Entwurf immer jein Staatsbürgerrecht verlieren, und, so grotesk es klingen mag, für den Fall des schweren Landesverrats" ist auch die Aechtung durch Reichs­verweisung vorgesehen. Daß man jeden Streik als eine hochverräterische Handlung ansieht und sich ausdrücklich auf die bereits schon erlassenen Verordnungen vom 28. Februar beruft, sei nur nebenbei erwähnt.bo Die Militarisierung des Strafrechts zeigen die Vorschläge der Bestrafung wegen Beschimpfung des Reiches", Staatsverleumdung", Herabwürdigung der Weihegesänge"( Horst- Wessel- Lied) und Verletzung der Hoheitszeichen, woraus deutlich hervorgeht, daß man eine Uniformierung im Denken und Handeln der Untertanen wünscht. Unter diese Kategorie fallen auch die schweren Strafandrohungen die im übrigen in das freie Er messen des Richters gegeben sind für Angriffe gegen die nationalsozialistische Volksbewegung, Angriffe auf Leib und Leben höchster Staatsorgane ufm.

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Dagegen nimmt man es mit dem Schuß der Wahlen und der Abstimmung nicht so genau, da in dem jezigen Führerstaat, wir wollen es festhalten, solche " Wahlen und Abstimmungen nicht die ausschlaggebende Bedeutung, die ihnen bisher beizumessen war", haben.

,, Die Kirche hat zu retten!"

Dokumente zum Protestantenkrieg gibt die soeben erschienene neue Nummer der Zeitschrift Die tommende Gemeinde". Die Dokumente beginnen mit der Erklärung des Evangelischen Kirchenausschusses zur Reichstagswahl im März und schließen mit dem Rücktritt des Kirchenministeriums. Die Auswahl ist nicht sehr objektiv, das Blatt steht zwar den Deutschen Christen  " nahe, ist aber kritisch und gleichzeitig nazisch. Von den bisher nicht oder nur wenig befannten Dokumenten wollen wir einiges zitieren. So erschienen im Juni 1933 zwölf Thesen der Jungreformatorischen Be­wegung", deren siebte lautet: Wir bekennen uns zu dem Glauben an den Heiligen Geist und lehnen deshalb grund­fäßlich die Ausschließung von Nichtariern aus der Kirche ab, denn sie beruht auf einer Verwechslung von Staat und Kirche. Der Staat hat zu richten, die Kirche hat Bu retten."

Das Blatt bringt dann die Erklärung der Opposition auf der Preußischen Generalfynode", in der festgestellt wird, daß die Majorität ohne die dringend erforderliche firchlich­theologische Besinnung und ohne flärende und vorbereitende Aussprache" handelt. Weiters: daß der rücksichtslose Ge­brauch der Macht über Gestalt und Wesen" der Kirche ent­scheiden soll. Aus dem Gutachten der Marburger Theolo­gischen Fakultät werden 19 Reilen gebracht. Hingegen ist eine Zusammenstellung von Aussprüchen Deutscher Chri­len" sehr dankenswert:" Kirchenrat Leutheußer im " Neuen Volk": Christus ist zu uns gekommen durch Adolf Hitler  ..." Landesbischof Beye, Braunschweig  : Es gibt ein Walhall für die Zoten des 3. Reiches, und gäbe es das nicht; dann hätte das Sterben in den Jahren des Stampfes feinen Sinn." Der anhaltische Landes­firchenrat hat angeordnet, daß aus der Landeskirche Aus­getretene bis 31. Dezember zurückkehren sollen, sonst für alle Zeit von der Kirche getrennt bleiben und jeder vfarramtliche Dienst an ihnen disziplinarisch geahndet wird. Heltere unge­taufte Kinder müssen bis Ostern getauft, ungetraute Paare bis zum gleichen Termin getraut sein; im Unterlassungsfall

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Die Wehrmacht ist besonders geschützt. Ihre Ein­richtungen dürfen nicht verächtlich gemacht werden, und wenn eine solche Verächtlichmachung im Kriege oder bei drohender Kriegsgefahr erfolgt, wird der Täter als Hoch verräter bestraft!

Die Nationalsozialisten, die vor nicht gar zu langer Zeit erklärten, daß sie keiner drakonischen Strafen be dürften, um Ordnung zu schaffen, müssen ein sehr schlech­tes Gewissen haben. Sie wollen sogar denjenigen be­tes Gewissen haben. Sie wollen sogar denjenigen be­strafen, der, wie sie es ausdrücken, böswillige Be unruhigung" in der Bevölkerung hervorruft. Das heißt also: Leute, die Gerüchte kolportieren, kommen ins Gefängnis. si dhoib

Ist man diesen Missetätern gegenüber sehr hart, so wird die Mensur sozusagen heilig gesprochen und steht nur bei tödlichem Ausgang unter Strafe.

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Ein ganz neues Kapitel ist dem Entwurf eingefügt worden, das sich mit dem Schutz von Rasse und Volkstum" beschäftigt. Man stellt einleitend fest, daß es sich bei den Juden nicht um eine Rasse, sondern um ,, Angehörige fremder Blutsgemeinschaften" handelt, weil die Juden keine Rasse, sondern ein großes Rassengemisch darstellen, das aber durch die jahrhunderte lange Inzucht zur Blutsgemeinschaft geworden ist". Als Rasse verrat" wird im Sinne der Wehrhaftigkeit bestraft, wer sich mit einem Fremdrassigen vermischt. Beide Teile sind strafbar. Die farbigen Rassen sind verfemt, und wer sich öffentlich mit Angehörigen fremder Rassen zeigt, macht sich bereits der Verlegung der Rassenehre" schuldig. Rassengefährdung"( auch das ist ein strafbares Delikt) begeht, wer es unternimmt, gegen die sonstigen zur ein erhaltung und Veredelung der deutschen Blutsgemein schaft ergangenen gefeßlichen Vorschriften zu verstoßen oder den Aufklärungen über dieses Gebiet böswillig ent­gegenzuwirken. loliwie usb s

Interessant ist, daß die nationalsozialistische Staats führung die Grabschändungen unter hohe Strafe stellt, obwohl durch ihre Angehörigen, nach einer be­kannten Denkschrift des Zentralvereins deutscher Staats­bürger jüdischen Glaubens mehr als dreihundert solcher Grabschändungen unternommen wurden.

Gegen die 3ersehung der moralischen Volkskraft" werden gleichfalls strenge Strafen vor­geschlagen. Niemand darf den Willen zur wehrhaften geschlagen. Niemand darf den Willen zur wehrhaften Gelbstbehauptung des deutschen Volkes" lähmen oder zersetzen. Niemand darf daher den natürlichen Willen des deutschen Volkes zur Fruchtbarkeit" unterbinden. Ueberhaupt ist man im Lande des Herrn Röhm außer ordentlich sittlich. Der§ 175 soll übernommen werden. Selbstverständlich auch der§ 218 in verschärfter Form. Frauen und Kinderhandel wird neu als Delikt gekenn zeichnet. Unter das Kapitel Sittlichkeit hat man auch den Tierschutz eingereiht, dem man ganz besondere Auf merksamkeit schenkt.

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,, Volksehre und Volksfrieden" gilt es zu schützen. Neue Strafdelikte wie Volksverleumdung", Bolksverheßung", bei denen man auf Entziehung des Staatsbürgerrechtes erkennen kann, werden vorgesehen. Wehe dem, der die geschichtlichen Leistungen des deutschen Volkes anders beurteilt als die gegenwärtige Regierung! Das Volksgut soll behütet werden. Die nationale Ar­

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hat der Gemeindekirchenrat über den Ausschluß aus der Kirche zu beraten. Nur bei triftigen Gründen ist Trauung solcher Paare zu späterem Termin gestattet. Nicht konfir­mierte ältere Personen haben zehnstündigen Vorbereitungs dienst durchzumachen. Nichtfonfirmierten sind alle kirchlichen Rechte zu versagen."

Ende September verfügte der Magistrat von Schmal­ kalden  : Das städtische Wohlfahrtsamt ordnet hiermit an, daß, alle Unterstüßungsempfänger an dem festgelegten Gottesdienst( anläßlich des Erntedankfestes) in der Stadt­kirche teilnehmen. An diesem Tage soll der einzelne Mensch gezwungen werden, darüber nachzudenken, wer Speise und Trank täglich für alle Menschen schafft. Nur dann wird ein Volf wieder zum Aufstieg kommen, wenn die Religion und der Glaube an Gott hochgehalten wird. Es werden Kontrollen stattfinden, ob alle Unterstützungsempfänger der Stadt wirk­lich erscheinen."

Diesen Proben neuen Ghristentums folgt des Vize- Osafs Erlaß gegen die Deutschen Christen  ", die Ent­schließung der Deutschen Christen  " im Sportpalast, die Er­flärung Müllers gegen die Sportpalastleute und eine Er­flärung des Pfarrer- Notbundes, dem 3000 Pfarrer ange= schlossen sind. Der vierte Punkt ist gegen den Arier- Para­graphen. Der Pfarrer- Notbund steht unter der Führung eines früheren U- Boot- Kommandanten, des Pfarrers Nie­ möller   in Berlin- Dahlem  ." Ein pommerscher Pfarrer las seiner Gemeinde am 19. November eine Erklärung gegen Reichsbischöfe und Landesbischöfe vor, in der u, a. den Gleichgeschalteten vorgeworfen wird, daß fie Kirchengesetze erlassen haben, die dem Sinn und Geist des Evan­geliums von Jesus Christus   widerstreiten, daß sie Gewalttat in der Kirche getan und geduldet haben, daß sie in Predigten und Schriften und Reden öffentlich Irrlehre verfündet haben, daß sie endlich die alleinige Regel und Richtschnur unseres Glaubens, die Heilige Schrift alten und neuen Testamentes öffentlich geläffert und geschändet haben."

Dem Abdruck dieses Dokuments folgt die Wiedergabe der bekannten Forderungen des Notbundes.

beitskraft darf nicht geschwächt werden, mit anderen Worten: Streik verbot. Der wirtschaftliche Landes­verrat" ist neu eingeführt worden, denn es gilt in Deutsch­ land   aufzurüsten. Begriffe wie Gefährdung von Be­triebs- und Verkehrssicherheit" oder Gefährdung des Vertrauens in die deutsche   Wirtschaft" zeigen, wohin das neue Strafrecht gebracht werden soll.

Den Begriff des Normalbürgers" erläutert der Abschnitt über den Schutz der Familie" am besten. Man höre, wie man sich diesen Typ denkt: Die Ehe, die ehe­liche Mutterschaft und das Verlöbnis sind unantastbare Grundlagen von Volk und Staat. Wer sie in Wort oder Schrift niederzieht oder schmäht, ist zu bestrafen." Der Ehetreubruch kommt unter Strafe, jedoch nur auf An­trag des verlegten Ehegatten. Zu bestrafen ist, wer sich oder anderen die Fähigkeit, gesunde Kinder zu erzeugen oder zur Welt zu bringen, dauernd zerstört. b la

In den allgemeinen Vorschriften, die dem Entwurf nachgestellt sind, während sie früher immer dem Straf­gesetzentwurf vorangingen, ist der Grundsatz aufgeselli, daß auch eine Strafe ohne Gesetz möglich ist. ſt aber eine nicht ausdrücklich für strafbar erklärte Hand lung nach gesunder Volksanschauung sittlich verwerflich und wird eine Bestrafung von dem einem bestimmten Strafgesetz zugrunde liegenden Rechtsgedanken gefordert, so hat der Richter für die Tat eine Strafe innerhalb des Rahmens des entsprechend angewendeten Strafgesetzes festzusetzen."

Neu eingeführt wird auch der an die germanische Sippenhaftung erinnernde Begriff der Strafbarkeit der Unterlassung bei ſittlicher Pflicht zum Handeln. Der Begriff Versuch" wird ersetzt durch den Begriff Unter­nehmen", wobei praktisch herauskommt, daß der Ver­such gleich der vollendeten Tat bestraft wird. Das Not­wehrrecht wird für Minderwertige eingeschränkt, denn es heißt, daß die Verteidigung rechtswidrig ist, die nach ge­sunder Volksanschauung einen erheblichen Mißbrauch des Notwehrrechtes darstellt. Also mehe dem, der einen SA­Mann, der einen Andersdenkenden quält, abzuwehren magt!

Der Entwurf schließt mit dem Kapitel Strafen und andere Maßnahmen", in dem mit der Humanitäts­duselei" außer bei Unzurechnungsfähigen gebrochen wird. Der Verbrecher muß die ganze Schwere des Gesetzes zu spüren bekommen. Darum Wiedereinführung der Todes­strafe, de immer durch Enthauptung zu vollziehen ist, es sei denn, daß eine besondere Regierungsanordnung die Vollstreckung durch Erhängen bestimmt. Die körperliche Züchtigung wird als Zusatzstrafe eingeführt. Begründet wird diese Barbarei damit, daß die Züchtigung stark ab schreckende Wirkung habe und eine besonders eindring­liche Sühne sei. Sie gibt die Möglichkeit, langfristige Freiheitsstrafen durch verschärfte kürzere Strafen zu er setzen. Fastentage werden ebenfalls bei kürzeren Frei­heitsstrafen als Zusatzstraßen vorgeschlagen. Dem Richter ist ein weit stärkeres freies Ermessen gegeben, als er bis­her jemals hatte. Es kommt den neuen Herren in Deutsch  land nicht darauf an, durch die Strafe zu bessern, son­dern, wie ehedem, den Rechtsbrecher physisch und psychisch zu vernichten. In dem neuen Entwurf feiert die Barbarei herrliche Urständ.

Schließlich heißt es: Eine von der Kirchenregierung beab­sichtigte Auflösung der Deutschen Christen und des Pfarrer­Notbundes( Jungreformatorischen) ist nicht erfolgt, so daß wir auf eine zweite Phase der innerkirchlichen Aus­einandersetzung gefaßt sein dürfen."

Der Kirchenkriegsho

206 Pfarrer in der Provinz Sachsen  

206 Pfarrer haben an den Bischof von Magdeburg   und Merseburg  , Dr. Peter, eine von ihnen unterzeichnete Ent­schließung übermittelt, in der ihm das Vertrauen abge­sprochen wird. In der Entschließung heißt es, daß der Bischof der Exponent jener Gruppe ist, die durch Gewalt und Ter­ror die Macht in der Kirche an sich gerissen hat" und daß er im Rampf um die Glaubensbewegung der Deutschen Chri­sten an der Spitze derjenigen stand, die das Vertrauen der unterzeichneten Pastoren nicht haben". Die Opposition for­dert den Bischof auf, sein Amt niederzulegen.

140 Pfarrer Schleswig- Holsteinsstoff is

140 Pastoren haben den Bischof von Schleswig- Holstein  aufgefordert, seinen Rücktritt zu erklären, da er das Ver­trauen der Gläubigen nicht befize.

Protest in Sachsen  

In Sachsen   bildet sich neuerdings innerhalb der evange lischen Kirche ebenfalls eine ernsthafte Opposition. Ter Bischof der Deutschen Christen, Coch, legte in der sächsischen Synode ein neues Glaubensbekenntnis von 28 Artikeln vor, das durch die Synode, die in der Mehrzahl aus Nazis au­ſammengesetzt ist, angenommen wurde. Nunmehr hat eine größere Anzahl von Pastoren, unter Führung des Tresdner Pfarrers Ranpi, erflärt, daß sie den neuen 28 Artifeln. Widerstand leisten und verwerfen werde, weil ihr Inhalt mit der Doktrin der evangelischen Kirche nicht übereinstimme.