Die Verfassungsreform in Polen

Das Führerprinzip in polnischen Formen

,, Polen macht heute eine Entwicklung durch, die in starkem Maße durch nationalsozialistisches Denken beeinflußt wird."

Hitlers ,, Völkischer Beobachter".

Am 11. Januar hat im polnischen Sefm der parlamen­tarische Endkampf um die seit Jahren betriebene, oft stecken gebliebene, seit einigen Monaten jedoch außerordentlich for­cierte Verfassungsreform begonnen. Welcher Art ist diese Verfassungsreform? Ein bemerkenswertes Urteil darüber liegt bereits vor. Es ist Hitlers Völkischer Beobachter", dessen Warschauer Korrespondent, den wir schon eingangs zitierten, die Dezemberthesen des Regierungsblocks folgen­dermaßen kennzeichnet:

Die Erkenntnisse, die in Polen aus dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution in Deutschland gewonnen wurden, waren legten Endes ausschlaggebend dafür, daß

einer Versammlung der Elektoren, die aus dem Sejm - und Senatsmarschall, dem Premierminister, dem ersten Vorsitzen­den des obersten Gerichtshofes und 75 Elektoren bestehen soll, gewählt, die unter den würdigsten Bürgern zu diesem Zweck ausgewählt werden, 50 Elektoren wählt der Sejm , 25 der Senat. Den abtretenden Präsidenten steht das Recht zut, für diese Wahl einen Kandidaten zu bestimmen. Wenn der abtretende Präsident von diesem Recht Gebrauch macht, findet die Wahl zwischen zwei Kandidaten, zwischen dem von dem Präsidenten bestimmten und dem der Elektorenver­sammlung statt. So wird eine sehr begrenzte Elite von Staatsbürgern berufen, den Willen des Staates zu reprä­sentieren. Im Kriegsfall wird die Amtsperiode des Prä­sidenten der Republik für die Dauer des Krieges verlängert. Sie erlischt drei Monate nach Friedensschluß.

der besondere Verfassungsausschuß die seit dem Jahr 1980 Die Macht des Präsidenten

unterbrochenen Arbeiten wieder aufnahm und nunmehr dem Verfassungsausschuß des Sejm seine Thesen zur Be­gutachtung vorlegte... Die Befruchtung ist eine indirekte. Die vollständige Ueberwindung des Liberalismus und des Parlamentarismus im Reich hat die Autoren des pol­nischen Verfassungsentwurfs ermutigt, diesen Weg mit ge­wissen Einschränkungen, auch in Polen zu beschreiten."

Ein solches Urteil des Regierungsblattes des Reichs ist signalisierend. Ueberprüft man die Reformthesen im Ver­hältnis zur Verfassung von 1921, so drängen sich zweifellos Vergleiche mit den letzten Phasen der deutschen Entwick­lung auf, wenn auch nicht gesagt werden kann, daß es sich um einfache Kopien handelt. Der Faschismus entwickelt sich in jedem Land durchaus eigenartig, entsprechend der je= weiligen soziologischen Struktur. Was jetzt in Polen vol­lendet werden soll, ist sicherlich noch nicht der endgültige Ab­schluß, sondern vielmehr eine Brücke zu noch weitergehenden Maßnahmen in der Richtung eines vollendeten autoritären faschistischen Staates.

Die außerordentliche Gewalt des Präsidenten findet ihren Ausdruck in dem ihm zustehenden Recht, eine ganze Reihe von Regierungsaften ohne Gegenzeichnung eines Ministers, also im eigenen Namen zu vollziehen; so die Ernennung und Entlassung des Premierministers, des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs , des Vorsißenden der Obersten Kon­

Bürger des Wahlrechts verlustig gehen können, wenn fie durch ein endgültiges oder nicht endgültiges Gerichtsurteil bestraft wurden. Es bleibt dabei jeweils der Wahlordnung überlassen, welche Vergehen einen zeitweiligen oder dauern­den Verlust des Wahlrechts oder der Wählbarkeit als Abge­ordneter zur Folge haben.

Die Rechte der Abgeordneten werden wesentlich ein­geschränkt. Bei Aeußerungen im Sejm , die mit dem Inhalt des Gelöbnisses eines Abgeordneten in Widerspruch stehen oder die Autorität und das Ansehen des Sejm verletzen, kann der Abgeordnete auf Verlangen des Sejmmarschalls oder des Justizministers vor den Staatsgerichtshof gestellt und auf Grund des Urteils dieses Gerichts des Mandates verlustig erklärt werden. Bemerkenswert ist eine neue Bestimmung, die den Sejm dem Einfluß der politischen Parteien entziehen soll: Die Abgeordneten müssen bei der Ausübung des Man dats zum Wohle des Staates arbeiten und sind durch keine Instruktion der Wähler gebunden."( Artikel 33.)

Nach Artikel 45 müssen Interpellationen schriftlich einge­reicht und durch ein Sechstel der gesetzlichen Zahl der Ab­geordneten unterschrieben werden. Auf diese Wiese wird es den kleinen Gruppen im Sejm unmöglich gemacht, eigene Interpellationen einzureichen.

Eine Einschränkung der Rechte des Sejm enthält

trollkammer, des Chefs der Zivilkanzlei, des General- auch die neue Bestimmung, nach der Aenderungen, die der inspektors der Truppen, des Obersten Befehlshabers und

schließlich die Ernennung eines Drittels der Senatsmit­glieder und die Auflösung von Sejm und Senat.

Senat an vom Sejm beschlossenen Gesezen vornimmt, ange= nommen sind, wenn der Sejm sie nicht mit einer Majorität von drei Fünfteln verwirft.

Der Präsident der Republik ist berechtigt, Defrete im Hoheitsbereich der Truppen zu erlassen und im Wege eines Hoheitsbereich der Truppen zu erlassen und im Wege eines Der Senat Defrets die Organisation der Obersten Militärbehörden zu bestimmen. Der Präsident entscheidet über den Einsatz der Armee zur Verteidigung des Staates. Der Befehlshaber der Armee trägt die Verantwortung vor dem Präsidenten als dem Vorgesetzten der Armee. Im Striegsfall hat der Präsident der Republik das Recht, ohne Ermächtigung der

Die Wahl des Präsidentenenden Kammern Defrete im Bereich der Staats­

Am 15. Dezember 1933 wurde sehr überraschend eine Sigung des Regierungsblocs einberufen, in der der Vize­marschall Car auf die letzten Ereignisse in Europa hin­weisend, neue Thesen vorlegte, die eine Reihe von Artikeln des ersten Verfassungsprozektes stark ändern, die Macht des Präsidenten der Republik bedeutender= höhen, die Befugnisse des Senates erweitern und den Typus von privilegierten Bürgern schaffen, denen bestimmte Rechte zustehen, die der Allgemein heit der Bürger nicht zuerkannt werden. Das Verfassungs­projekt soll in dieser neuen Form schnellstens zum Gesetz er­hoben werden.

Das Hauptpostulat der neuen Verfassung besteht in der Ausstattung des Präsidenten der Republik mit größter

gesetzgebung zu erlassen, soweit sie nicht verfassungsändernd sind. Der Präsident hat im Kriegsfall das Recht, die Sitzungsperiode des Sejms bis zum Friedensschluß zu ver= längern, die Sejm und Senatssession zu eröffnen, zu ver­tagen oder zu schließen. Der Präsident fann Sejm und Se­nat in Angelegenheiten, die zum Bereich der geseßgebenden Körperschaften gehören, in verringerter Zusammensetzung berufen.

Der Vizemarschall Gar begründete diese Ausstattung des Präsidenten der Republik mit so gewaltigen Machtmitteln mit folgenden Worten: Der Mittelpunkt muß in einem Menschen konzentriert sein, denn nur dann ist die Gewähr dafür vorhanden, daß schwere Probleme in entschiedener ein­heitlicher Weise gelöst werden."

Machtfülle. Nach den neuen Thesen bekleidet der Präsident Das Parlament

der Republik das höchste Amt im Staate und ist den anderen obersten Aemtern übergeordnet. forshads

Die Wahl des Präsidenten der Republik er folgt nach der bisher gültigen Märzverfassung durch die Nationalversammlung, die sich aus dem Sejm und dem Senat zusammenseßt. In Zukunft wird der Präsident von

Wirkung nach außen

Der Kampf der deutschen Minderheiten

Die Aktivität der auslanddeutschen Agitation, die von Stuttgart , angeblich im Interesse der deutschen Minderheiten geführt wird, die aber in Wahrheit darauf zielt, aus den Minderheiten Agitationsbrigaden für das Nazitum zu machen, beginnt allmählich Abwehr zu finden. Die Deutsche Freiheit" reproduzierte kürzlich eine Aeußerung des deutsch­polnischen Senators Pant gegen den Hitlerismus. Nun meldet sich in der klerikofaschistischen Wiener Reichspost" ein anonymer auslanddeutscher Politiker zu Wort, um den schweren Schaden darzustellen, der den Auslandsdeutschen aus der Nazipolitik erwächst. Der Aufsatz verrät die Informiert heit seines Verfassers, darf aber auch schon deshab nicht übersehen werden, weil das Blatt in dem er erscheint, im Prinzip durchaus der Theorie des totalen Staates" zuzu­stimmen bereit ist, natürlich nur dann, wenn dieser Staat nicht nach Hitlers Muster, sondern nach Mussolinis Beispiel total" ist. Um so mehr Gewicht haben die Ausführungen des

nonymen Auslanddeutschen, der seinen Namen wohl aus

Er führt u. a. aus: Durch zwei Ereignisse wurde dieser in der Nachkriegszeit durchgeführte konsequente Ausbau einer gesicherten Eristenz des Minderheitendeutschtums gefährdet, ja sogar ernsthaft in Frage gestellt. Zuerst durch die im Ausland allzuschnell in ihrer Verwendbarkeit gegen die deutschen Interessen erkannte und übernommene national­sozialistische These der zwansweisen Gleich­schaltung zum totalen Staat", die in diret tem Widerspruch zu dem bisher anerkannten Grundsaß jedes Minderheitenrechtes trat. ( Alle Sperrungen im Original). Die Folgen dieser rein binnendeutschen und allenfalls innerpolitisch noch verständ­lichen Maßnahmen traten schnell genug ein, gefördert von einer geradezu pathologischen Angst vor dem Wiedererwachen eines deutschen Imperialismus, für dessen Annahme unbe­dachte Worte und Handlungen deuticher nationalsozialistischer Führer leider sehr willkommene Unterlagen lieferten. Eine Welle von Verboten, Enteignungen, Maßregelungen usw. ging durch alle osteuropäischen Staaten von der Ostsee bis

zum Schwarzen Meer. In dem nun einfeßenden verzweifelte Kampf um Selbsterhaltung und Schutz des in mühevoller Arbeit der Nachfriegsjahre durchgeführten Aufbaus eigener Kultur- und Wirtschaftseinrichtungen erfolgte durch den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund eine weitere Schwächung der Position der deutschen Minderheiten, denen dadurch die offizielle" Abwehrwaffe im Kampf um ihre Selbstbehauptung entzogen wurde. Denn das Ausscheiden des mächtigen und verständnisvollen Anwalts für Minderheiten­fragen aus dem Völkerbundrat erschwerte, ja verhinderte die Anwendung des derzeit allein im Völkerbund verankerten Verfahrens zum Schuße der international gewährleisteten Minderheitenrechte. Daß der Völkerbund auch in dieser Hin­sicht vit versagt hat, ist bekannt, allein eine Reihe von Bei­pielen wiefen bereits einen Weg zur wirksamen Inanspruch nahme des Völkerbundes, um Minderheiten vor willkürlichen Uebergriffen ihrer Staatsvölfer zu schützen. Erinnerlich ist

Die neue Verfassung behält das Parlament mit dem allgemeinen gleichen Wahlrecht bei, setzt aber das Alter des Wählers von 21 auf 24 Jahre herauf, das Alter der Abgeordneten von 24 auf 30 Jahre. Wenn schon dadurch die Zahl der Wähler vermindert wird, so erfährt sie eine weitere Verminderung durch die Bestimmung, nach der

Die Zahl der Senatoren wird auf 120 feft­gesezt. Das Wahlrecht für den Senat besitzen nur Bürger, die nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren als führend in der Arbeit für das kollektive Wohl anerkannt werden". Diese Bestimmung, die das Wahlrecht für den Senat auf einen ganz kleinen Kreis von Wählern beschränkt, kennt bisher keine einzige Verfassung. Vizemarschall Car kommentiert. das mit folgenden Worten: Mitglieder des Senats müssen eine entsprechende moralische und intelleftuelle Vorberei= tung haben."" Den ersten auf dieser Basis sich stüßenden Senat." so führte Car weiter aus, werden Bürger wählen, die mit dem Orden ,, Virtuti militari" oder mit dem Kreuz der Unabhängigkeit ausgezeichnet wurden, und zwar auf der Grundlage einer besonderen Wahlordnung für den Senat." Es muß hierbei bemerkt werden, daß der Titel des Senators lebenslänglich gilt. Auf diese Weise schafft sich die Regierung im Senat, den sie mit gesetzgebenden Gewalten ausstattet, ein Gegengewicht gegen den Sejm .

Neben Sejm und Senat soll eine dritte Körperschaft für Polen entstehen, eine Oberste Wirtschaftskammer, die eine Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Republik bilden wird. Besondere Gesetze werden Verfassung, Wirkungsfreis und Rechte dieser beratenden, nicht gesetzgeben­den Körperschaft, ähnlich dem Generalrat der Wirtschaft in Deutschland , bestimmen.

Diese Verfassung soll im Sinn eines ihrer Schöpfer, Pro­fessor Markowsky, die Grundlage schaffen, auf welche sich der Inhalt des neuen Lebens der solidaristischen(!) Demo­tratie entwickeln soll".

wohl als sehr bezeichnender Fall die vor zwei Jahren er- Immer mehr Wehrsport

folgte Maßregelung Litauens wegen deutschfeindlichen Terrors im Memelgebiet durch eine auf deutschen Antran ein­berufene außerordentliche Seffion des Völkerbundrates... Auf jeden Fall sind die deutschen Minderheiten gezwungen, die neuen Voraussetzungen für ihre Selbstbehauptung zu berücksichtigen so schwer es auch fallen mag und so be= dauerlich es ist bereits gewonnene Positionen wieder auf­zugeben und sich auf die bloße Verteidigung ihrer unerläß­lichen Existenzgrundlagen zu beschränken, bis eine boffent­lich in absehbarer Zeit wieder eintretende allgemeine poli­tische Beruhigung die völker- und staatenverbindende Funk­tion der deutschen Minderheiten wieder Ional werten und in Anspruch nehmen wird." Man sieht, daß der anonyme Verfasser durchaus reaktionär und bereit ist, alle innen­politischen Gemeinheiten des Hitler- Systems zu schlucken, hätten sie nicht Abwehrmaßnahmen gegen die Ausland­deutschen zur Folge; aber um so ernster ist eine Ablehnung der Hitlerpolitik zu nehmen und daher seien seine Aus­führungen registriert und im Gedächtnis aufbewahrt.

Partei Partei über alles

Auch über die Wirtschaftsverbände

München , 16. Jan. Der Stellvertreter des Führers erläßt laut Völkischer Beobachter folgende Anordnung: Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Verbände, Innungen, Wirtschaftskammer und ähnliche Organisationen umgebildet oder neu errichtet wurden, ohne vorhergehende Benachrichtigung der zuständigen Partei dienststellen. Um die gerade auf diesem Gebiet unbedingt nötige Zusammenarbeit von Partei und Staat und vor­bezeichnete Stellen zu gewährleisten, dürfen in Zukunft organisatorische Veränderungen der genannten Art von allen Parteidienststellen und Staats­behörden nur mit meinem Einverständnis werden. vorgenommen Freie Wirtschaftsgebilde werden davon nicht berührt. Rudolf Heß .

Schwarz- weiß- rot verboten! Einstweilen nur bei den Bauern

Berlin , 16. Jan. Reichsbauernführer R. Walter Darre hat folgende Anordnung an sämtliche Gliederungen des Reichsnährstandes erlassen:

Soweit in den Untergliederungen des Reichsnährstandes Fahnen oder fahnenähnliche Symbole gewünscht werden, dürfen diese nur die Fahne der deutschen Freiheitsbewegung, das Hakenkreuzbanner der NSDAP . sein. Als äußeres Zeichen der Zugehörigkeit zum Reichsnährstand erhalten diese Fahnen die Fahnenspise des Reichsnähr stande 3. Damit wird das öffentliche 3 eigen von an­deren Fahnen oder Symbolen von seiten der Untergliederung des Reichsnährstandes mit Wirkung vom 14. Januar 1984 hiermit verboten.

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Soeben ist wieder ein neues Handbuch für den militärischen Unterricht erschienen: Heinz Mägerlein : Wehrerziehung, Schulungsbuch für die Wehrverbände. Inhalt: Wehrwille und Wehrhaftigkeit, Deutsche Geschichte, Lebensbilder( Armin der Cheruster, Karl der Große , Barbarossa, Friedrich der Große, Bismarck , Hitler ), Deutschlands Lage, Deutschlands Grenzen, Kleinkaliberschießen, Unterricht am Sandkasten, Kartenfunde, Gesundheitspflege. Das Buch erschien bei Hachmeister und Thal, wo unter dem Motto Wehrsport im Sommer Wehrerziehung im Winter" u. a. noch erschienen sind: Heinz Mägerlein , Wehrsport, Hänsch, Kartenlesen( das Büchlein ist nicht für touristische, sondern für militärische Zwecke), Lust­schutz- ABC.

Ueber nationalen Takt im Geschäftsleben

gibt Dr. Paul Reuth Saarbrüden im Preßdienst des Einzelhandels" Aphorismen von sich. Er wendet sich gegen die Verwendung nationaler" Symbole und Fahnen als Ge­schäftsreklame und sagt: Auch das Wort Parteigenosse oder die abgekürzte Form Pg. sollte in der geschäftlichen Werbung nach Möglichkeit vermieden werden, weil man seine Partei­mitgliedschaft, die ein Ehrentitel ist, nicht zu geschäftlichen 3weden hervorkehren soll. Noch weniger fanu es gutgeheißen werden, wenn jemand feine Parteimitgliedschaft dazu ge­braucht, auf irgendeinen Vertragspartner( z. B. auf seinen Hausbefizer) einen unzulässigen Druck auszuüben."

Drama im Nebel

Wettlauf mit dem Tod

Jüngst lag wieder einmal der gefürchtete... winter. nebel über London . Der Londoner Wundarzt Gordon Tay­Ior wurde telefonisch aufgefordert, ohne den geringsten Ver­zug zu einem Knaben nach Jersey zu kommen, der sich bei einem Motorradunfall einen Schädelbruch zugezogen hatte. Jede Minute Verzögerung konnte den Tod des Kin­des bedeuten, und ohne die sofortige Durchführung der Ope­ration war der Knabe sicher verloren. Dr. Gordon Taylor entschloß sich also, den Kampf mit dem Nebel aufzunehmen und einen Durchbruch mit dem Flugzeug zu versuchen. Aber keine von den Flugzeuggesellschaften war bereit, einen Appa­rat für das gefährliche Abenteuer zur Verfügung zu stellen. Gordon Taylor blieb darum nichts übrig, als mit dem Ex­preßzug nach Southampton zu fahren und dort aufs neue sein Flugglück zu versuchen. Die Wetterverhältnisse hatten sich dort wirklich um eine Kleinigkeit gebessert und dem energischen Doktor gelang es, nun doch einen Aeroplan aufzutreiben, der ihn über das Nebelmeer hinweg nach Jer­sey führte. Es war wirklich die letzte Minute in zwölfter Stunde, daß Gordon Taylor noch das Schmerzenslager des Buben erreichte. Ohne Rast nahm er die Operation vor und das Kind war- gerettet!