,, Deutsche Freiheit" Nr. 30

ARBEIT UND WIRTSCHAFT Deming& Febre 1931

Zum italienischen Korporationengesetz

4,30 Lire oder 0,95 RM. Taglohn

Wie herrlich weit der Faschismus es nach mehr als zehn­jähriger Tätigkeit auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Exi­stenz gebracht hat, das zeigt vielleicht am besten der nach­stehende Artikel, den wir der ,, Nation " entnehmen und der von einem italienischen Mitarbeiter geschrieben ist.

Wie groß ist Mussolini ! Mit einem kleinen Gesetz von 15 Artikeln, welches die Kammer in einer einzigen Sitzung und sogar nach einer einzigen Rede angenommen hat, begrub er die historische Aera der kapitalistischen Wirtschaft und ver­rammelte für immer jede Möglichkeit einer sozialistischen Wirtschaft.

Der Korporationenstaat, der mit diesem Gesetzlein von 15 Artikeln eingeführt werden soll, überwindet alle Erbschaften der Vergangenheit und vernichtet alle bisherigen Zukunfts­doktrinen.

Die 15 Artikel sind nichts anderes als eine Umschreibung der einzelnen Punkte der von Mussolini dem Nationalrat der Korporationen vorgeschlagenen Tagesordnung, welche an dieser Stelle vor zwei Monaten kommentiert wurde.

In der Tat besteht die große Reform hauptsächlich darin, daß die Abgeordnetenkammer ersetzt wird durch den Natio­nalrat der Korporationen, was das Ende des parlamenta rischen Staates und der Beginn der kontrollierten Wirtschaft sein soll.

Wähler

-

-

In Wirklichkeit aber wird am Stande der Dinge von heute nichts geändert. Mit dem Wahlgesetz, das am 25. März zum letzten Mal angewendet werden soll, bestellt ein einziger Mussolini 400 Abgeordnete. Wenn das neue Korporationsgesetz in Kraft tritt, wird wiederum ein einziger Wähler Mussolini die Mitglieder des Nationalrates be­stimmen. Den einzigen Unterschied wird man im Namen des Rates und in der Zahl der Abgeordneten zu suchen haben. Der Nationalrat der Korporationen wird weniger zahlreich sein als die Abgeordnetenkammer. Was deren Befugnisse an­belangt, bedeuten diejenigen der Kammer nichts, da jedem Abgeordneten, wenn er von dem ihm theoretisch zustehenden Recht, die Gesetzesvorlagen zu diskutieren, freien Gebrauch machen wollte, die Partei, d h. Mussolini ihm schnell die Ab­geordnetenkarte entziehen würde, was das Ende seiner par­lamentarischen Tätigkeit bedeutete. Gleich Null werden aber auch die Kompetenzen des Nationalrates der Korporationen sein, weil dieser die von der Regierung vorgelegten Vor­schläge nur beraten kann; Gesetz aber werden sie erst dann, wenn der Regierungschef sie durch Dekret im Amtsblatt ver­öffentlichen läßt.

Also ändert sich nichts auf dem politischen Boden. Wie stehts jedoch mit der angeblichen wirtschaftlichen Revo­lution"?

Die Theoretiker des korporativen Staates behaupteten, daß die kapitalistische Wirtschaft ihre Möglichkeiten ausge­schöpft habe und sich nunmehr außerstande erweise, die Wohlfahrt der Völker zu gewährleisten, während diese gleiche Wohlfahrt durch die Kollektivwirtschaft, die sich auf den Klassenkampf stütze, nicht gesichert werden könne. Nur das dritte System, das korporative, das sich auf die Zusam­menarbeit der Klassen stütze, vermöge den tragischen Kon­flikt unserer Zeit zu lösen.

Wenn es notwendig wäre, diese Doktrinen ernsthaft zu diskutieren, so könnte man darauf hinweisen, daß die Zu­

Blut und Leben"

Zum Versklavungsgesetz

adel:

sagt Oldenbourgs Börsenblatt für den dadu ,, Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde im RGBl. Nr. 7 vom 23. Januar veröffentlicht. Der wesentliche Inhalt des Gesetzes ergibt sich jedoch bereits aus den Mitteilungen in der Presse des Reichsarbeits- und Reichswirt­schaftsministers. Danach handelt es sich um ein Grundgesets, eine Arbeitsverfassung, die bewußt auf die Reglung von Einzelheiten verzichtet. Die Führer der Betriebe und die Be­

triebsangehörigen selbst werden dieses Gesets mit Blut und Leben erfüllen müssen. So sind in dem Gesetz zwar die Strafasten und für Ordnungsstrafen in Geld auch eine Höchstgrenze festgesetzt, es sind aber keine juristisch scharf umrissenen Tatbestände aufgeführt, auf Grund deren die eine oder andere Strafe verhängt werden müßte. Auch die Rechts­folgen der etwaigen Aberkennung der Eigenschaft eines Be­triebsführers sind nicht genau festgelegt. Erst die Praxis wird alles Weitere ergeben, wobei erwartet werden kann, daß die immer stärkere Durchdringung unseres ganzen Volkes mit nationalsozialistischem Gedankengut die Anwen­

dung der Schärfe des Gesetzes überflüssig machen wird. Aus Tagen zu erwartenden Durchführungsbestimmungen zu dem Gesets auf das Notwendigste beschränken. Eine gesetzliche Festlegung von Einzelheiten erübrigt sich schon deshalb, weil die Einrichtung der Treuhänder der Arbeit dafür bürgt, daß die Durchführung der neuen Arbeitsverfassung im nationalsozialistischen Geiste erfolgt."

diesem Grunde werden sich auch die schon in den nächsten

Nach dieser Auffassung ist etwa ein Gesetz, das den Mord verbietet und unter Strafe stellt, nicht notwendig, weil die Polizei vorhanden ist. So sieht Hitlers Recht aus!

Hexenmeister

93

Echte Selbstverwaltung"

Zum neuen Gemeindeverfassungsgesez demzufolge die Einwohner Berlins weniger Rechte haben als die Neger in einem Hottentottenkral, die wenigstens ihren Häuptling

sammenarbeit der Klassen im kapitalistischen System durch­aus verwirklicht wird: wenn auch auf der Grundlage eines unsicheren Gleichgewichts, das manchmal gestört wird durch Aenderungen in den Marktverhältnissen und dann wieder hergestellt werden muß, sei es durch einfache Unterhand­lungen der beteiligten Interessenkreise oder auch etwa durch einen Streik oder eine Aussperung.

Anderseits kann man einwenden, daß, wenn die Aktien­gesellschaft die extremste Form des Kapitalismus darstellt, es interessant ist, festzustellen, daß die neueste Doktrin, eben die Korporative, die Leiter der großen Industrien jeden­falls nicht abschreckt, da doch Dr. Alb. Pirelli den Vorsitz in der Korporation der Industrie übernommen hat, trotzdem er zugleich Präsident ist von drei der größten Aktiengesell­schaften des Landes und zudem auch Vorsitzender der italie­nischen Vereinigung der Aktiengesellschaften. Wenn aber die ,, Zusammenarbeit der Klassen" im faschistischen Sinne den großen Industriellen bekömmlich sein kann, so ist sie sicher den mittleren und kleinen Industriellen weniger zuträglich. In einer Rede vom 20. Dezember letzten Jahres führte näm­lich der Generalsekretär des italienischen Arbeitgeberver­bandes, Gino Olivetti , u. a. folgendes aus: Ich weiß sehr wohl, daß zahlreiche Industrielle in diesen schwierigen Zeiten ihre Stellung gerne vertauschen würden gegen die­jenige eines einfachen leitenden Beamten irgendwelcher staatlichen Unternehmung, die den drohenden Gefahren des Bankerottes entzogen sind, weil für sie auf jeden Fall eine Hilfe von außen vorgesehen ist. Aber an dem Tage, an wel­chem eine solche Mentalität zur allgemeinen würde, hätte auch die Privatindustrie zu existieren aufgehört und der In­dustrielle nichts mehr zu tun..."

So weit sind wir also im faschistischen Korporationsstaat, nach eigenem Eingeständnis selbst der interessierten kleinen und mittleren Industrie, und das nach einer Zusammen­arbeit der Klassen", die schon seit acht Jahren andauert ( das erste Korporationengesetz datiert vom Jahre 1926). Und was die Arbeiter anbelangt, genügt es aus dem ,, Lavoro faschista ", dem Organ der faschistischen Arbeiter­organisationen, einen Fall zu zitieren, wonach ein Arbeits­gericht in Süditalien darüber zu urteilen hatte, daß die Land­arbeiter nur 3,50 Lire Tagelohn erhielten, austatt 4,30 Lire,

wie der Kollektivvertrag es vorsieht.( 4,30 Lire entsprechen ungefähr 0,95 RM.) Die Veröffentlichung erfolgte als Demon­stration dafür, wie streng das faschistische Regime die Ein­haltung der Kollektivverträge beaufsichtige.

Lassen wir den effektiv bezahlten Taglohn beiseite und halten wir uns an den vereinbarten Taglohn von 4,30 Lire, so müssen wir jedoch sagen, daß ein solcher Taglohn 0,95 RM., und ohne Beköstigung selbstverständlich! eine eigentliche Schmach darstellt, etwas, das unter anständigen Leuten unserer Zeit außerhalb der Rechtssphäre sich be­finden sollte. Deshalb hat ein italienischer Nationalökonom in einer Volksversammlung in Paris mit Recht erklärt: Jeder­mann, der mir die theoretischen Vorteile des faschistischen Regimes lobpreisen will. antworte ich nichts anderes als dies: ,, Vier Lire dreißig! Vier Lire dreißig! Vier Lire dreißig!" Es ist dies wohl auch die einzig mögliche intelligente Ant­of.

wort.

Dienstag, 6. Februar

529

11,1 v. H. Notendeckung

Januar- Ultimo bei der Reichsbank

Obwohl keine besonderen Zahlungen zu leisten waren, sind die Bestände der Reichsbank an Deckungsmitteln um weitere 10 Mill. vermindert worden, nachdem in der Vorwoche ein kleiner Zugang zu verzeichnen gewesen war. Einige Millionen waren für die Konversionskasse bereitzu­stellen. Andererseits waren auch die Eingänge etwas knapper. Die Zugeständnisse an die ausländischen Gläubiger dürften für das erste Halbjahr 1934, wie sich aus den kürzlich herausgegebenen Zahlenveröffentlichungen der Reichsbank er­rechnen läßt, eine Devisenmehrbelastung von 30 bis 35 Mill. mit sich bringen. Im einzelnen haben die Gold­bestände um 4,1 Mill. abgenommen, und zwar zu Lasten der ausländischen Depots, während der Goldkassenbestand noch etwas gestiegen ist. Die Deckungsdevisen verminderten sich um 6,2 auf 6,9 Mill. Die Notendeckung ist gegenüber der Vor­woche auf 11,1( 12,2) Prozent zurückgegangen.

Die Entwicklung des Reichsbankstatus seit 1930 zeigt folgendes Bild:

Monats­ende

in Mill.

AM

12.30 12. 31

1

Wechsel

Lom­

2

bards

3

-nz

6

7

sammen

Reichsb.­

Noten

Rentenb.­

Scheine

Noten u. 9

Sch. zus..

Giro­

guthab.

Gelduml.

insg.)

Gold u.

Deckgs.­

Devisen

Deck. der

Noten( 4)

No­

en u. Sch.( 6)

Deck des

Gelduml.( 8)

12.32 12. 33 1.34

2572 256 2828 4778 439 5217 632 5869 5953 4487 4776 422 5198 755 4242 245 4513 3973 540 2805 176 2982 3560 413 25.84 23.15 20:38 4677 396 10.9 9.8 8.5 3177 183 3360 3645 392 4037 640 383 11.1 10 2893 812973 3458 372| 3830 498| 43281

2685

56.19 51.47 45 47

1156

24.20 22 23 19.42

920

8.8

i. M II.

99

Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

Abrechnungsverkehr

1930 10589 9122 9775| 10142 10258| 9565 11161 9294 10093 11212 8684 9449 5803 1931 9588 7962 8892 8969 8502 10324 4554 4310 6214 5868 4760 1932 5022 4317 5367 4640 4085 5010 4288 4035 5062 4642 4033 1933 4666 3584551 4144 4122 4606 4272 4159 4336 4576 4478 1934 4889

4806

4701

Giroumsätze

1930 65381 54270 58202 59981 60746 52734 65031 56611 58216 65078 51923) 56315 1931 58673 47412 51120 52476 49278 59414 47273 44018 55565 55221 43014 53614 1932 46897 4: 965 49305 45579 39636 45816 43418 4025 46827 43538 38012 45155 1933 24830 36912 45328 40471 39322 42138 40674 40385 43529 43282 43311 45185 1934 46541

Blut und Eisen

Sprunghaft gesteigerter Schrottbedarf Einfuhr- Ausfuhr gedrosselt

-

Große

Der deutsche Schrott Außenhandel zeigt folgende Entwicklung:

Einfuhr

Ausfuhr

1000 Ton.

Mill. RM.

1000 Ton. Mill. RM.

1928

354

20,29

310

22,71

1929

358

22,73

238

18,26

.

1930

161

8,38

253

16,43

1931

90

3,48

309

12.14

.

1932 1933

99

2,69

293

8,06

348

10,37

186

5,62

Die Einfuhr ist also mengenmäßig gegenüber 1932 und 1931 auf fast das Vierfache gestiegen und hat bereits den Umfang von 1928-29 erreicht, während die Ausfuhr gegenüber dem Vorjahr auf etwa die Hälfte gesunken ist.

in der Strumpf- und Handschuhappretur und Strumpffärberei

übernommener Aufgaben unter Heranziehung der ehrenamt Produktionsbeschränkung lichen Mitwirkung der Bürgerschaft verbleibt. Dieser wesent liche Inhalt der Selbstverwaltung ist in dem neuen Gemeinde­verfassungsgesets voll erhalten, das in allem von dem Ge­danken getragen ist, eine echte und lebendige Selbstverwal­tung wieder aufzurichten."

Solche Hexenmeister sind die Nazis: sie nennen von nun ab die brutalste und gemeinste Diktatur einfach., Selbstverwal­tung"; daher gibts keine Diktatur mehr. sondern nur noch ., echte Selbstverwaltung".

Negersteuer" wächst Verbrauchssteuern gehen zurück

Im Halbjahr April- Oktober 1933 hat die Bürgersteuer eine Ertragssteigerung von 35 v. H. erfahren. Rückläufig dagegen waren, wie bei den Reichssteuern, fast durchweg die Verbrauchs- und Aufwandssteuern.

Die Kaufkraft ist also gesunken Bürgersteuer aber, die von den Nazis in der Agitation leidenschaftlich bekämpft wurde, wird mehr erprest denn je.

Warum?

Nazibonzokratie und Presse

Nummer 2 der Deutschen Volkswirtschaft" trägt folgen­den Erlaß an ihrer Spitze: Parteigenossen, die Rang und Stellung eines Reichsleiters, Gauleiters( bzw. Gebiets- oder Reichsstatthalter, Reichsinspekteurs) besitzen oder als

Minister oder Beamte im Staatsdienst stehen oder in einer Gauleitung tätig sind, dürfen vom 1. Januar 1934 ab nicht mehr als Gründer, Herausgeber oder Schriftleiter von natio­nalsozialistischen Zeitungen oder Zeitschriften zeichnen. Ebensowenig dürfen sie direkt oder indirekt Verleger oder Besitzer von Zeitungsverlagen sein. Ihr Name darf in der Druckschrift in keinem Fall ständig vermerkt sein."

gez.: Rudolf Heẞ.

Da der Verlag Franz Eher ein Buch verlag und kein Zeitungsverlag ist, bleiben Hitlers Rechte an ihm unange­tastet. Aucl. sonst verbirgt dieser Erlaß reichlich viel.

oder Dorfältesten selbst bestimmen dürfen. sagt Ober- Nazipleite

regierungsrat Dr. W. Loschelder aus dem preußischen Innen­ministerium: Die Selbstverwaltung des neuen Gemeinde­verfassungsgesetzes ist echte Selbstverwaltung. Es ist für deren Wesen ohne Bedeutung, ob in ihr der Bürger im Wege der Abstimmung mitwirkt, ob der Leiter der Gemeinde ge­wählt oder ernannt wird, wesentlich ist vielmehr nur, daß denstverwaltungskörperschaften die eigenverantwort liche Wahrnehmung gesetzlich übertragener oder freiwillig

Die Nürnberger Bauspargesellschaft m. b. H., Nürnberg , ist bekanntlich in Konkurs gegangen; aus einer Mitteilung des Konkursverwalters, Rechtsanwalt Josef Tittus, geht her­vor, daß von den bisher anerkannten Gläubigerforderungen ( rund 521 000 RM.) 11 Prozent verteilt werden konnten. Es ist fraglich, ob über diese Summe hinaus noch ein Betrag überhaupt zur Verteilung gelangen wird.

Durch eine sofort in Kraft tretende Anordnung des Reichs­wirtschaftsministers wird verboten, ohne Einwilligung des Ministers Strumpf- und Handschuhappreturen oder Strumpf­färbereien neu in Betrieb zu nehmen, die Leistungs­fähigkeit eines bestehenden Unternehmens zu erweitern und Betriebe, die länger als drei Monate stillgelegen haben, wieder zu eröffnen. Zur Begründung dieser Maßnahme wird offiziel folgendes ausgeführt: Die Appre­teure der Strumpf- und Handschuhindustrie, die im wesent­lichen in Chemnity und Umgegend sitzen, befinden sich in außergewöhnlicher Notlage. Von 1925 in Chem­nits vorhandenen 71 Appreturanstalten sind in den folgenden Jahren 30 eingegangen, dafür aber 57 neu er­öffnet worden. Bestehen infolgedessen schon zu viele selbständige Betriebe, so haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Strumpffabriken noch eigene Appre turen zugelegt und dadurch die Lage für die kleinen selb­ständigen Appreteure noch mehr verschlechtert. Das gleiche gilt für die Strumpffärbereien. Um zu verhindern, daß weiter durch die Angliederung eigener Appreturen oder Färbereien an Strumpffabriken und Neugründungen aus zusammen­gebrochenen und vielfach bereits durch die verschiedenste Hände gegangenen Unternehmen die ordnungsmäßig arbei­tenden selbständigen Appreturanstalten geschädigt werden, hat der Reichswirtschaftsminister bis Ende 1934 obige Maßnahme getroffen.

Damenkonfektion

Noch geringerer Umsatz als 1932

Nach der Umsatzstatistik des Verbandes der deutschen Damen- Oberbekleidungs- Industrie haben die in ihm zusam­mengeschlossenen rund 500 Firmen 1933 einen Umsatz von 280 Millionen erzielt. Beteiligt sind daran die Gruppe Mäntel ( 271 Firmen) mit 172,7 Millionen und die Gruppe Kleider ( 223 Firmen) mit 107,1 Millionen). Der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahre beträgt bei den vergleichbaren Fir­men rund 5 Prozent( bei den Mäntelfirmen allein 8 Prozent und bei den Kleiderfirmen allein 2 Prozent). Die Ausfuhr belief sich auf 66,2 Million Prozent des Ge­samtumsatzes.

Auflösung

Nach zweijährigen

ugesellschaft

für Bausparwesen ihre Auflösung be chlossen, weil zu einer fruchtbaren Weiterarbeit alle Mittel fehlen.