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Göring erhält das Begnadigungsrecht Vollmacht an Göring  

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Deutsche   Juristen über das Lubbe- Urteil

Die Deutsche Juristen- Zeitung" schreibt: Berhandlung und Urteil im van- der- Lubbe- Prozeß haben in der Deffent­lichkeit geteilte Aufnahme gefunden. Während der beiden ersten Mite des am 21. September begonnenen und am 23. Dezen abgeschlossenen Prozesses ließ die Spannung, mit der auf die große Ueberraschung" gewartet wurde, keine Kritif auffommen. Als die Aussichten auf die Ueberraschung mit dem Fortschreiten der Verhandlungen immer geringer wurden, nicht nur, weil vorher angefündigte Sensationen in der Regel ausbleiben, sondern weil auch den naiveren Be­obachtern allmählich die Erkenntnis. aufging, daß der nüch­terne Sachverhalt für eine Ueberraschung überhaupt keinen Raum bot, und der Prozeß sich auch im Dezember noch fort­sezte, ba stimmten weite Kreise dem unerwartet aus van der Lubbes Mund kommenden Wort bet, daß er mit dem Prozeß unzufrieden sei. Gegenüber der sich auch nach der Urteils­verkündung meldenden, mehr aus dem impulfiven Gefühl als aus der verstandesmäßigen Abwägung der Tatsachen schöpfenden Kritik ist es vielleicht angebracht, fich einmal daran zu erinnern, um was es eigentlich bei dem altdeutschen Rechtsinstitut der Urteilsschelte" ging. Die unterliegende Partei, ja jeder im Gericht Anwesende, vermochte den gefun­denen Urteilsspruch als unrichtiges Recht" zu schelten. Er warf darin dem Finder des Urteils bewußten oder irrtüm­lichen Mangel an Weisheit und Wahrheit vor. Einzig der Zweikampf zwischen Schelter und Gescholtenem, also das Anrufen höchster Weisheit und Wahrheit in Gott, besaß dann die Kraft zu entscheiden.( H. Fehr  , Deutsche Rechts­geschichte, 1921.) Welch eine Welt von tiefstem sittlichen Ernst getragener Vorstellungen tut sich auf. Es ging also bei dieser Kritik, deren Durchfechtung ursprünglich jedenfalls nicht die Bedeutung eines Rechtsmittelverfahrens, sondern die eines Zwischenstreites zwischen Scheltendem und Urteils­finder hatte, um das Höchste: um Ehrenhaftigkeit der Ge­finnung, Eignung und Gewissenhaftigkeit. Dementsprechend wurde vom Scheltenden mit Recht als Einsatz für seine Worte auch seinerseits ein Eintreten mit seiner ganzen Person, mit Ehre und Leben verlangt, und demgemäß schwer war auch die Buße für den Unterliegenden. Gewinn und Verlust in diesem Streit, der nicht immer mit blanfen Waffen ausgefochten zu werden brauchte, waren also für die Gegner gleichmäßig verteilt. Mahnte schon die Höhe des Ein­satzes zu Mäßigung, Besonnenheit und Ernst beim Angriff, so stand außerdem die Urteilsschelte überhaupt nur den ichigen zu, die beim Gericht anwesend gewesen waren und

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Rosenbergs Mythos"

Der Wortlaut des päpstlichen Dekrets

Der Osservatore Romano  " meldet auf der ersten Eeite:

Defret:

Es wird verdammt das Buch A. Rosenbergs, dessen Titel lautet: Der Mythos des 20. Jahr­hunderts".

In der Generalsigung des Höchsten Heiligen Rates, des Heiligen Offisiums( Inquisition  "), der zum Schuße der Religion und der Sitten eingeseßt ist, verdammen die Herren Kardinäle und stellen auf den Index der verbotenen Bücher das Buch, was sich nennt: Alfred Rosenberg   Der Mythos des 20. Jahrhunderts".

Das Buch verachtet das gesamte Dogma der Tatholischen Kirche, damit zugleich die Fun­damente der christlichen Religion und lehnt sie völlig ab; es kämpft für die Notwendigkeit einer neuen Religion und einer einzurichtenden deutschen Kirche, und stellt das Prinzip auf, man müsse heute einen neuen mythischen Glauben fordern, einen mythischen Glauben des Blutes; ein Glaube, in dem geglaubt wird, daß auch die göttliche Natur des Menschen durch Blut verteidigt wird; ein Glaube, der durch die hohe Wissenschaft bestätigt sei, durch welche festgestellt sei, daß das nordische Blut jenes Mysterium darstelle, wonach die alten Sakramente überwunden und besiegt worden wären".

daher die Verhandlung und die Gründe für den Urteils­spruch fannten.

Das Urteil der höchsten deutschen Richter ist schon gescholten worden, noch bevor es gefaßt worden war; gescholten im Auslande und im Inlande auf Grund von Unterlagen, die nicht nur wegen ihres Ursprungs das Licht des Tages zu scheuen haben. Die Richter des Reichsgerichts fönnen getrost in den Kampf um die Urteilsschelte eintreten; fie werden rein und gerechtfertigt durch ihr Gewiffen, dem fie pflicht gemäß allein gefolgt find, aus ihm hervorgehen. Ganz etwas anderes ist es, ob man glaubt, mit der Kritik an einigen das geltende formelle Recht betreffenden Punkten einseßen zu sollen.

Beamtenernennungen und Begnadigungen

Im Reichsgefeßblatt wird folgender Erlaß des Reichsfang­Iers über Beamtenernennungen und Ausübung des Begnadigungsrechts in Preußen veröffentlicht: Auf Grund der mir durch die Erlasse des Reichspräsiden­ten über die Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Pandesbeamten und über die Ausübung des auf den Reichs­ präsidenten   übergegangenen Begnadigungsrechts der Länder vom 3. Februar 1934 erteilten Ermächtigung übertrage ich die mir danach zustehenden Befugnisse auf den Preußi­ichen Ministerpräsidenten, der ermächtigt ist, fie weiter zu übertragen."

Deutsches Hungerland

250 000 Deutsche   in Not

Es geht diesmal nicht um die Wolgadeutschen  , die nach den deutschen   Berichten eine angeblich unfähige und hart herzige Sowjetregierung verhungern läßt, sondern um Deutsche   im Herzen Hitlerdeutschlands. Die Saarbrücker Zeitung  " veröffentlich einen Aufruf von Dr. Ludwig Kühle, der u. a. sagt:

Berzweiflung wohnt in den höndörferit. Aus eigener Straft fönnen sie sich nicht helfen und die Regierungen der letzten 14 Jahre haben dem Notstand, so­weit sie ihn erkannten, tatenlos zugesehen oder nur mit unzulänglichen Mitteln zu beheben versucht. Es gibt auch in anderen Teilen Deutschlands   Notgebiete, aber in feinem find die Verhältnisse so hoffnungslos verfahren und feines ist so groß: 250 000 deutsche   Menschen sind hier vom wirtschaftlichen, fulturellen und rassischen Untergang bedroht.

Nehmen wir einmal an, es wäre so, daß die Regie­rungen der letzten 14 Jahre tatenlos" zugesehen hätten, wo find aber nun die Taten der auch schon ein Jahr lang am Ruder befindlichen Hitlerregierung geblieben? Mit Zeitungsauffäßen ist da doch wenig getan. Oder müssen die Leute, die jeden Tag Gott   und die Welt anlügen, in Deutschland   brauche in diesem Winter niemand zu hungern und zu frieren, erst öffentlich an ihre Pflichten ge­

mahnt werden?

Sehr interessant ist das Eingeständnis, daß es auch in anderen Teilen Deutschlands   Notgebiete gibt. Sonst heißt es doch, daß die Arbeitsschlacht siegreich fortschreitet und denen, die noch nicht in Arbeit und Brot gebracht werden können, ausreichend geholfen wird. Dank dem deutschen Sozialismus".

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Wahr ist, daß ganz Deutschland   ein einziges Notstands­gebiet ist, die versorgten Nazibonzen und die anderen Nuznießer des Kapitalismus natürlich ausgenommen.

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Lichtspielgesetz mit

Das Reichsfabinett genehmigte ein Gesetz über die Realsteuersperre 1934, weil die gegenwär tigen wirtschaftlichen Verhältnisse einen Verzicht auf die Realsteuersperre nicht zu­lasien. Durch die Aufgabe der Realstenersperre würde die Wirtschaft der Gefahr erhöhter Belastung ausgelebt werden. Den Gemeinden, die für das Rechnungsjahr 1933 thre Steuersäße gesenkt hatten, soll die Möglichkeit gegeben werden, im nächsten Rechnungsjahre unter bestimmten Vor­aussetzungen auf den normalen Stand zurückzukommen, wenn sich die Fortsetzung der Senfung als untragbar er­weisen sollte. Eine besondere Reglung sieht das Gesetz für den Fall vor, daß ein Land ein anderes Land in sich auf­nimmt. In diesem Falle tritt eine Vereinheitlichung der

Zwar ist die Behauptung, die Entscheidung beruhe auf formal- juristischen Erwägungen, irrig. Anaichlag= gebens ist lediglich die dem Gebiete ber gebens if lebigli die dem Gebiete er Neue Reichsgesetze angehörende Würdigung des vorhandenen Beweismate: Die Realsteuersperre rials gewefen. Die Ausbreitung desselben und seine starken Staatseingriffen unter allen nur denkbaren Gesichtspunkten in aller Deffent­lichkeit vorgenommene Prüfung ist entsprechend den Vor­schriften des deutschen Strafprozeßrechts erfolgt, das dem Richter die Ermittlung der objektiven Wahrheit vorschreibt, unabhängig von dem Vorbringen der Prozeßparteien wenn wir Staatsanwaltschaft und Angeklagten einmal als solche bezeichnen dürfen. Aus diesem in deutscher Rechtsauf faffung seit langem verwurzelten Grundsaz erklärt sich die dem Zeitungslefer in ihrer logischen Notwendigkeit ver­borgen bleibende Verzweigung der Beweisaufnahme und ihre Ausdehnung auf anscheinend ganz abseitige Puntte. Die daraus entstehende Dauer mancher Prozesse ist es ja vor allem, welche dem breiten Publikum unverständlich ist und vielfach seinen Unwillen erregt. Und doch ist, wenn er selbst vor Gericht steht, niemand mehr darauf erpicht, feinen Fall" mit einer an Weitschweifigkeit grenzenden Gründlichkeit nach der tatsächlichen Seite ex ovo zu erörtern, als der einfache Mann aus dem Volte, der in fremden Angelegenheiten so leicht geneigt ist, ohne Berücksichtigung des vielseitigen Sach­verhaltes, den er als einfach und eindeutig annimmt, weil er ihm im einzelnen nicht befannt geworden ist, aus dent Gefühl heraus zu urteilen. So gesehen ist es überraschend, das gerade bei der starken Betonung der Wichtigkeit des " richtigen Tatbestandes" in eigener Sache den Deutschen   sein richtiges Rechtsgefühl leitet: er fühlt die starken Rechts­garantien, die für den Angeklagten in der Pflicht des Richters zur Erforschung der objektiven Wahrheit liegen..."

Rosenberg   wird antworten

Nationalsozialistische Zeitungsmeldung:

Der Beauftragte des Führers zur Ueberwachung der Schulung und Erziehung der gesamten nationalsozialistischen Bewegung, Reichsleiter Alfred Rosenberg  , spricht in Gegenwart des Führers am 22. Februar, 8 Uhr abends, vor geladenen Gästen im Sigungsfaal des Reichs­tages in der Kroll- Oper. Das Thema lautet: Der Kampf um die Weltanschauung".

Der Vortrag wird vom Deutschlandsender übertragen und dann weitergeleitet nach Süd- und Nordamerika  , Afrika   und Asien  .

Die Führung des Deutschen Sängerbundes   be­suchte am Mittwoch den Beauftragten des Führers zur Ueberwachung der geistigen und weltanschaulichen Er­ziehung der gesamten nationalsozialistischen Bewegung, Reichsleiter Alfred Rosenberg  , und ersuchte ihn, die Ehrenbürgerschaft des Bundes zu übernehmen. Reichsleiter Rosenberg entsprach dieser Bitte. Damit hat sich eine Mil­lion deutscher Sänger unter die Betreuung durch Pg. Rosen­berg gestellt.

Was werden die Katholiken unter den Sängern zu ihrem Erzieher Rosenberg   sagen? Laut dem Osservatore Ro mano" hat die Kongregation des heiligen Offiziums fol gende nationalsozialistischen Bücher als mit der fatholischen Religion unvereinbar und auf den Inber gesezt: A. Rosenberg  : Der Mythos des 20. Jahrhunderts" und Ernst Bergmann  : Die deutsche nationale Rirche".

Pius, durch Heilige Vorsehung Papst Pius XI.  , nach der 8 Superintendenten amtsenthoben!

üblichen Zusammenberufung der Räte des Heiligen Offi­ziums, billigte den vorgelegten Entschluß der Kardinale, bestätigte ihn und befahl die Veröffentlichung.

Nom, im Haufe des Heiligen Offiziums,

am 9. Februar 1934.

gez. Josef Venturi,

Notar der Höchsten Heiligen Ronareaation des Heiligen Offiziums.

Berlin  , 19. Febr. Die Diktaturverordnung des Reichs­bischofs wird nun in der Praxis durchgeführt. Auf Anord­nung des Reichsbischofs sind heute durch den schlesischen Landesbischof a cht Superintendenten, und zwar in Görlitz  , Steinau  , Striegau  , Ohburg, Lähn, Hirschberg, Strehlen   und Beuthen  , ihrer Aemter enthoben worden. Die Maßreglung erfolgte, weil die Superintendenten die Er= klärung des Pfarrernotbundes im Gottesdienst verlesen oder zu der Verlesung ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben hatten.

Steuersäße ein.

Das Kabinett nahm ferner ein Geje über hinau& schiebung der Besteuerung der toten and an, die für notwendig gehalten wird, weil sich Schwierigkeiten hauptsächlich wirtschaftlicher Art der Erhebung der Steuer entgegenstellten. Die Veranlagung und Erhebung dieser Steuer wird bis auf weiteres ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Ersatzsteuer zur Grunderwerbssteuer fir Grundstücke, die ihren Eigentümer nicht oder selten wechseln. Schließlich verabschiedete das Reichskabinett das vom Reichs ministerium für Volksaufklärung und Propaganda vorgelegte Lichtspielgeses. das eine völlig neue Reglung der Filmprüfung und auch neue Bestimmungen für das Lichtspielgewerbe enthält. Wäh­rend bisher die Wirkung der gesamten Reglung des Licht spielwesens insbesondere auf dem Gebiet der Filmzenjur eine rein negative gewesen ist, erwächst dem neuen Staat die Aufgabe und Verantwortung, positiv am Werden des deutschen Films mitzuarbeiten. Dieser Aufgabe kann der Staat nur gerecht werden, wenn er dem gesamten Herstellungsvorgang des Filmschaffens seine Auf­merksamkeit zuwendet. Das neue Gesetz regelt die Aufgaben und Rechte des Reichsfilmdramaturgen, dem die Vorprüfung der Filme obliegt. Die Verantwortung der Reichsregie­rung wird durch dieses Gesetz auch auf dem Gebiet des Filmwesens eine größere werden als bisher.

Parteistellen- Reichsstellen Der korrupte Parteistaat

Der Reichsjustizminister hat in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, daß die Frage, in wieweit Auskunft über Verurteilungen zu erteilen ist, im Rahmen der allgemeinen Strafrechtsreform bei Ueberprüfung des Straftilgungs­gefeßes neu zu erörtern sein werde. Er sei jedoch der Auf­fassung, daß die obersten Stellen der Parteileitung der NSDAP.( die Reichsleitung und der Verbindungsstab) den in 4 des Straftilgungsgesetzes aufgeführten obersten Reichsbehörden gleichzustellen seien und daher schon jetzt ein Recht auf unbeschränkte Auskunft hätten. Die Landesjustiz­verwaltungen werden gebeten, die Strafregisterbehörden in diesem Sinne zu verständigen.

Illegales Material

Aus Germersheim   wird gemeldet:

Die zuständige Gendarmerie fand auf einem Boot bei der Kontrolle zwischen Wörth   und Germersheim   in der Matrosenfajüte eine Anzahl aus Frankreich   eingeführter illegaler Schriften, die beschlagnahmt wurden.

Neue Kategorie: ,, Stänkerer"

( Jnpreß) Der in Weingarten, Adolf- Hitler- Play, woh­nende Friz Günther wurde wegen politischer Stänfereien gegen Gemeindebeamte" verhaftet.