,, Deutsche Freiheit", Nr. 44
ARBEIT UND WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht im ,, dritten Reich"
Mutige Richter
Im Mai 1933 übernahm der kommissarische Intendant
den Rundfunk in T. Der Leiter des Funkchors, M., auch ein Nazi, erbat sich einen Urlaub von drei Tagen, um wegen eines andern Postens zu verhandeln. Der Urlaub wurde gewährt. Da sich die Verhandlungen in die Länge zogen, erbat er telegrafisch unter Bezahlung der Rückantwort einen Nachurlaub von zwei Tagen. Da er keine Antwort erhielt, nahm er an, daß der Urlaub erteilt sei, und kehrte nach fünf Tagen in den Betrieb zurück, worauf er fristlos entlassen wurde. Obwohl das Landesarbeitsgericht Berlin das Unterbleiben der telegrafischen Antwort nicht als Zustimmung zum Urlaub ansah, erklärte es, daß kein wichtiger Entlassungsgrund vorliege. Der Begründung des Urteils, in dem der Nazi- Intendant zur Bezahlung der Kündigungsentschädigung verurteilt wurde, entnehmen wir unter anderm folgende bemerkenswert mutige Bemerkungen:
Der tiefere Grund für dieses Verhalten liegt nach dem Ergebnis der eingehenden mündlichen Verhandlung in der unzutreffenden Vorstellung der Beklagten von dem Begriff und wesentlichen Inhal des Arbeitsverhältnisses. Die Beklagte erblickt in dem Arbeitsverhältnis eine vorwiegend auf Gehorsam, Unterordnung und schärfste Disziplin des Arbeitnehmers gegründete Beziehung, die sich begrifflich nur gradweise von dem militärischen Gewaltverhältnis unterscheidet.
Bezeichnenderweise nennt die Beklagte ihren Betrieb selbst ,, Kunstkommiß", in dem es vor allem auf Disziplin ankomme. Diese Auffassung führt die Beklagte dazu, schon in dem Umstand, daß der Kläger Nachurlaub erbittet, eine ,, Unverschämtheit zu erblicken; während sie auf der andern Seite mit fast zu starker Betonung für sich in Anspruch zu nehmen glaubt, wahre Hüterin der Grundgedanken des neuen Staates zu sein. Das Gericht verkennt nicht, daß die Beklagte von ihren Mitarbeitern besondere Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit verlangen darf und muß. Es darf aber hierüber niemals übersehen werden, daß ein Arbeitsverhältnis seinen wesentlichen Inhalt nicht allein in der Befehls
gewalt des Arbeitgebers findet. Eine derartige Auffassung entspricht weder dem geltenden Recht noch den Grundgedanken, welche die Gestaltung des Arbeitsvertrags
rechtes in Zukunft entscheidend beeinflussen werden. Die Auffassung er Beklagten steht insbesondere mit dem Gedanken wahrer Volksgemeinschaft und der Beseitigung des Gegensatzes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Widerspruch.
Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Berlin , Kammer 3, vom 11. November 1933, Aktenzeichen 103 S 986/33.
Ueberstunden
Ein nationalsozialistisches Zeitungsunternehmen beschäftigte einen Filialleiter, der selbstverständlich auch ein Nazi war. Der Filialleiter mußte während geraumer Zeit hindurch Ueberstunden leisten und machte diese nach Auflösung seines Dienstverhältnisses geltend. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage mit folgender Begründung abgewiesen:
Ein nationalsozialistisches Zeitungsunternehmen darf davon ausgehen, daß die von seinen Angestellten im Dienste des Unternehmens und damit der Partei geleistete Arbeit durch die vertraglich vereinbarten angemessenen Bezüge entlohnt sein sollen, auch wenn die Beanspruchung zeiten etwas stärker ist und Mehrarbeit erfordert...
Urteil des Arbeitsgerichtes in Berlin , Kammer 7, vom 24. Oktober 1933. Aktenzeichen 7( 6 a) AC 536/33.
Der Regierungspräsident entscheidet
Nach dem Geset über die Betriebsvertretungen usw. vom 4. April 1933 trifft der zuständige Regierungspräsident die erforderlichen Feststellungen, ob bei einem Arbeitnehmer staats- und wirtschaftsfeindliche Einstellung gegeben ist. Die Feststellungen dieser Behörde sind für die Parteien und das Arbeitsgericht bindend.
Urteil des Arbeitsgerichtes in Köln vom 20. September 1933, 4 AC 614/33.
Wenn der Vorsitzende des nationalsozialistischen Betriebsrates im Mai 1933 von der Betriebsleitung die fristlose Entlassung eines der staatsfeindlichen Einstellung verdächtigten Arbeiters verlangt, um den Arbeitsfrieden im Betrieb aufrechtzuerhalten, ist dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung
dieses Arbeitnehmers nicht mehr zuzumuten. Der Arbeitgeber ist daher zu seiner fristlosen Entlassung berechtigt.
Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Königsberg ( Preußen) vom 27.. September 1933. Aktenzeichen 8 S 328/33. Betriebsräte werden vom Polizeipräsidenten bestellt und abgesetzt
Angesichts der Sonderreglung im Gesetz über Betriebsvertretungen usw. vom 4. April 1933 ist die NSBO. nicht als befugt anzusehen, die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes zu verfügen.
Donnerstag, den 22. Februar 1934
Gustav Petschek
Der Tod eines der reichsten Industriellen
In Aussig starb im 77. Lebensjahre der bekannte Großindustrielle Ignaz Petschek . Ignaz Petschek wurde am 14. Juni 1857 in Kolin in Böhmen geboren. Bereits in jungen Jahren kam er rasch vorwärts und wurde als Achtzehnjähriger ins Aussiger Kohlenkontor des Prager Bankvereins berufen. Nachdem der Prager Bankverein 1875 in Liquidation getreten war, kaufte der Industrielle Weinmann das Kohlenkontor. 1880 machte sich Petschek als Dreiundzwanzigjähriger selbständig. Er führte den bis dahin in der Kohlenbranche unbekannt gewesenen Kommissionshandel ein und beteiligte sich im Laufe der Zeit stark an der Erschließung weiterer Braunkollenfelder in Nordwestböhmen. 1913 dehnte er seine Interessen nach dem Deutschen Reiche aus und beherrschte in den letzten Jahren souverän das mitteldeutsche Braunkohlengebiet. Der Kauf der entscheidenden Mehrheitsaktien bei Ilse" Bergbau erregte in Deutschland ungeheures Aufsehen, wurde als Ueberfremdung angegriffen und führte zu s.weren Kämpfen in der Generalversammlung, die alle mit dem Siege Petscheks endeten.
Auf Grund des Gesetzes über Betriebsvertretungen usw. vom 4. April 1933 ist die Landesbehörde( in Berlin der Polizeipräsident) befugt, die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes auch mit rückwirkender Kraft auszusprechen. Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Berlin , Kammer 6, I. G. Farben
vom 1. Juli 1933 Aktenzeichen: 106/108 S 840/33. Die Revolution ist abgeschlossen
N. war Leiter einer Patentabteilung im Betrieb der Firma X. Der Kläger glaubte auf Grund seiner besonderen Kenntnis der Dinge Anlaß zu haben, um den Bestand des Betriebes und damit um die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit seiner Arbeitskollegen bangen zu müssen, sowie die Gründe für den erfolgten Rückgang der Aufträge zu kennen. Er wendete sich aber nicht an die Mitglieder des Vorstandes, auch nicht an die Betriebsvertretung, sondern an eine, wie das Gericht sagt ,,, dem Betrieb fremde Persönlichkeit", und zwar an den Ortsgruppenleiter der NSBO. Als er dort keinen positiven Erfolg erreichte, wandte sich der Kläger an den Schlichter der deutschen Arbeitsfront. Als die Firma davon erfuhr, entließ sie den Kläger wegen Verletzung der Treuepflicht fristlos. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage auf die Kündigungsentschädigung abgewiesen. Der BeTreuepflicht fristlos. Das Arbeitsgericht Berlin hat die gründung entnehmen wir folgende bemerkenswerte Sätze:
Wieweit ein solches Verhalten, wie es der Kläger an den Tag gelegt hat, in den Monaten der Revolution Verständnis oder sogar Billigung zu finden hatte, steht hier nicht zur Erörterung; zu der Zeit jedenfalls, zu der der Kläger seine Maßnahmen traf, war die Revolution nach der großen Kundgebung des Reichskanzlers Hitler abgeschlossen und das Stadium der Evolution begonnen worden.
In diesem Stadium des Aufbaues der deutschen Nation die Wirtschaft und insbesondere die einzelnen Wirtschaftsbetriebe zu unterstützen und möglichst alle Hemmnisse zu beseitigen, ist nicht nur Aufgabe der verantwortlichen Organe in allen Stellen, sondern vor allem auch Aufgabe des einzelnen Arbeitnehmers, der doch mit Recht heute mehr denn früher mit seinem Betrieb schicksalsverbunden sein soll.
Ein Arbeitnehmer, der gegen diese selbstverständlichen und von der überwiegenden Mehrzahl aller Arbeitnehmer eingehaltenen Pflichten verstößt, schafft dadurch einen Unruhen
herd in der Einzel- und damit auch in der Gesamtwirtschaft.
Wenn der Arbeitgeber, gegen den sich das gefährdende Verhalten des Arbeitnehmers in erster Linie richtet, unter diesen Umständen ein weiteres Zusammenarbeiten mit einem solchen Angestellten ablehnt, so macht er nur dadurch von dem Rechte Gebrauch, das ihm das Gesetz gewährt, und setzt das Verantwortlichkeitsprinzip, das auch in der Wirtschaft zu herrschen hat, auch gegenüber Mitarbeitern durch, die unverantwortlich handeln. Der Grundsatz, den der Reichswirtschaftsminister Dr. Schmitt für die Betriebsinhaber in seiner bereits erwähnten Rede aufgestellt hat: ,, Der deutsche Mann uẞ soviel Charakter haben, daß er es für sich in Anspruch nimmt, solange er auf seinem Posten steht, sich von niemanden verdrängen zu lassen," gibt auch den verantwortlichen Führern der Beklagten das Recht, sich solcher Angestellten zu entledigen, die derartige Verdrängungsmethoden durchzusetzen versuchen.
Verglichen mit dem 3. Vierteljahr hat im Farbe ngeschäft der Umsatz etwas über demjenigen des Vorquartals gelegen Der Chemikalien umsatz weist eine leichte, weitere Umsatzsteigerung auf. Der Düngestickstoff absats im Inland hat im 4. Vierteljahr ebenso wie im vorausgegangenen eine geringe Zunahme, verglichen mit dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres, erfahren. Im Auslandsgeschäft konnte dagegen die im 3. Quartal erzielte Zunahme infolge des Rückganges in schwefelsaurem Ammoniak gegenüber dem Vorjahr nicht gehalten werden. Es sei zu hoffen, daß der Rückgang des Auslandsabsatzes im laufenden Düngejahr ausgeglichen werde, wenn die in Verbindung mit dem Beitritt der Außenseiter zum Stickstoff- Syndikat erfolgte Herabsetzung der Inlandpreise zu einer Belebung des Inland
marktes führt. Bei dem technischen Stickstoff
zeigen die Umsatzahlen des 4. Quartals eine leichte Aufwärtsbewegung. Die Benzinproduktion wurde wieder gesteigert. Diese Zunahme ist vor allem eine Folge der in immer größerem Ausmaße angewandten direkten Hydrierung von Braunkohle. Das deutsche Geschäft in Pharmazeu tika und Pflanzenschutzmittel zeigte auch in der Berichtszeit eine Belebung. Dagegen litt das Exportgeschäft weiter unter den bekannten Schwierigkeiten. Der Fotoabsats hatte nahezu den gleichen Saisonverlauf wie im Vorjahr. Der mengenmäßige Absatz in Viscose weist sowohl gegenüber dem 3. Quartal 1933, wie gegenüber dem 4. Quartal 1932 eine Steigerung auf. Für Vistrafaser und Accetat- Kunstseide liegt der mengenmäßige Absatz ungefähr auf der Höhe des 4. Vierteljahres 1932.
Diesen kläglichen Bericht versieht die ,, Frankfurter Zei tung " mit der Ueberschrift: Günstige Entwicklung".
クラ
1929
Mill. t 1913
1930
Steinkohle Insgesamt Ruhr Aachen 190,1 114,18 3,27 163,44 123,58 6,04 142,7
Braunkohle
87.23
174,45
107,18 6,72
146.01
1931 1932 64 1933
118,64
85,63 7,09
133,31
104,74
73,28 7,45
122,65
109,92
77,8
7,56
126.80
Gegenüber der Vorkriegszeit hat sich die Aachener Förderung verdoppeln können, nicht viel anders verlief die Entwicklung des Braunkohlenbergbaues, während der Ruhrbergbau auf 70 Prozent seines Friedensumfanges zurückgehen mußte, nicht zuletzt deswegen, weil Aachen und die Braunkohle in seine deutschen Märkte eindrangen und hier im Schatten der Syndikatspreise sich ausdehnen konnten.
Die Nebenproduktion
Urteil des Arbeitsgerichtes in Berlin , Kammer 2, vom 13. folgt: September 1933 Aktenzeichen 2 AC 445/33.
Teer und Benzole Teerverdickungen
Wie die Wirtschaft abwärts geht
die
Deutschlands Wirtschaftslage verschlechtert sich von Monat zu Monat. Der Versuch, durch Arbeitsbeschaffung mit öffentlichen Mitteln die private Wirtschaft anzukurbeln, kann als gescheitert angesehen werden. Von den bereitgestellten 3,5 Milliarden Mark werden bis Ende März mehr als die Hälfte ausgezahlt sein, so daß bei Beginn des neuen Baujahres nur noch die kleinere Hälfte zur Verfügung stehen wird. Die öffentliche Arbeitsbeschaffung hat zwar Eisenindustrie etwas belebt. Aber trotz ausgedehnter Kriegsindustrie ist die Erzeugung von Kohle als auch von Elektrizität geringer als im Vorjahr. Der Verkehr der Reichsbahn und die gewerbliche Bauwirtschaft weisen auch keine Merkmale auf, aus denen geschlossen werden könnte, daß die private Wirtschaft sich in einem Aufschwung befindet. Das ernsteste Symptom ist der unaufhaltsame Rückgang der Umsägedes Einzelhandels. Obwohl sie im Jahre 1932 bereits auf 62,6 Prozent der Umsäge von 1928 zurückgegangen waren, hat sich 1933 von Monat zu Monat ein weiterer Rückgang vollzogen. Das Volk ist verarmt. Auch dort, wo die Löhne und Gehälter nominell nicht herabgesetzt wurden, ist die Kaufkraft geringer geworden, da auf der einen Seite die starke Verteuerung der Nahrungsmittel, auf der anderen Seite die zahlreichen Zwangsabgaben sich auswirken.
Siegesmeldungen über den günstigeren Stand der öffentlichen Finanzen sind ebenso wenig ernsthaft wie die über die gewonnene Arbeitsschlacht. Die Reichs kasse gibt zwar für Ende Dezember einen Ueberschuß von 163 Millionen an, aber das hat weder mit Sparsamkeit, noch mit einer günstigen Entwicklung der Steuern das geringste zu tun. Die
Sachausgaben werden nicht mehr aus dem Reichsetat bezahlt, sondern durch leichtfertige Finanztransaktionen gepumpt. Und daß die Steuereinnahmen höher sind als der Voranschlag, liegt ausschließlich in dem hohen Aufkommen der Fettsteuer, dem unerhörtesten Attentat auf die ärmsten Teile des Volkes. Der Ernst der deut schen Finanzlage ist aus zwei Symptomen deutlich zu erkennen. Der Reichsfinanzminister Graf Schwerin- Krosigk erklärte kürzlich, daß eine ,, dauernde Wiederholung der zusätzlichen Arbeitsbeschaffung nicht möglich sei. Im neuen Jahr werde sie sich auf die Fortführung der Reichs autobahnen beschränken müssen." Da trots aller Anstrengungen die deutsche Ausfuhr 1933 um mehr als 600 Millionen gesunken ist, das ist 15 Prozent des Wertes, beschäftigt sich die Regierung jetzt bereits mit der Abwertung der
Mark.
ter
-
Im Dezember war die Arbeitslosigkeit um mehr als 700 000 gestiegen. Für Januar wird eine Abnahme von 285 000 angegeben, obwohl alle Berichte aus der Privatwirtschaft von einer weiteren Zunahme der Arbeitslosigkeit erzählen. Davon sind allerdings allein 138 000 Notstandsarbeideren Zahl damit auf 415 274 gestiegen ist. Da ist bereits zu erkennen, daß es bestenfalls gelungen ist, Arbeitslose mit öffentlichen Mitteln zu beschäftigen. Es ist auch bemerkenswert, daß der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung, Syrup, in einem Kommentar zu den amtlichen Zahlen vorsichtig darauf hinweist, daß eine Aenderung der Witterung leicht wieder zu einem Steigen der Arbeitslosigkeit führen kann!
Jahr
Ammoniak t
1913
391 000
1929
480.000
t 155.000 336 000
t
935 000
1 277 000
1930
406 000
287 000
1 100 000
1931
294 000
206 000
771 000
1932
218 000
152 000
595 000
1933( gesch.) 226 000
172 000
650 000
Die Ruhrgas A G., die etwa ein Fünftel des gesamten Kokereigases im Ruhrgebiet absetzt, hat mit ihrem Absat im vorigen Jahre, wie erwartet, die Milliardengrenze überschritten.
Gesamt Gasabsatz
1930 1931 1932 1933
718 Mill. cbm 796 Mill. cbm 843 Mill. cbm 1077 Mill. cbm
Rheinische Braunkohle
Monatsdurchschnitt
59,8 Mill. cbm 66 Mill. cbm 70,3 Mill. cbm 89,7 Mill. cbm
Wie mitgeteilt wird, hat sich beim Rheinischen Braunkohlensyndikat der Absatz im Dezember 1933 gegen den gleichen Monat des vorigen Jahres ungefähr um 17 Prozent erhöht, wobei sich die Steigerung gleichmäßig auf den Hausbrandabsatz und die Industrieabrufe verteilt. Im Januar 1934 konnte der vorjährige Januarabsatz nicht ganz erreicht werden. Der Auslandsabsatz ist gegen das Vorjahr infolge der Einfuhrbeschränkungen verschiedener Länder rückläufig. Im Dezember 1933 ergab sich ein Rückgang des Auslandabsatzes um rund 20 Prozent, im Januar konnte gegen den gleichen Monat des Vorjahrs ein kleiner Mehrabsag erzielt werden, der aber bei weitem nicht ausreicht, um die Ausfälle der Vormonate auszugleichen. Was die Absatgestaltung im Laufe des ganzen vergangenen Jahres be trifft, so ist eine Verschiebung zugunsten der Industries abrufe festzustellen,