Einzelbild herunterladen
 

Mr. 83.

Abonnements- Bedingungen: Abonnements Breis pränumerando: Vierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 mt., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags= Nummer mit illuftrirter Sonntags Beilage ,, Die Neue Welt" 10 Pfg. Post­Abonnement: 3,30 Mart pro Quartal. Eingetragen in der Post- Beitungs­Preisliste für 1897 unter Mr. 7437. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mark pro Monat.

Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

14. Jahrg.

Die Insertions- Gebühr beträgt für ble sechsgespaltene Rolonel­zeile oder deren Raum 40 Pfg., für Vereins- und Bersammlungs- Anzeigen, sowie Arbeitsmarkt 20 Pfg. Inserate für bie nächste Nummer müffen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition. abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 9 Uhr vormittags geöffnet.

Jernsprecher: Amt 1, Mr. 1508. Telegramm- Adresse: Bozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Das Handelsgelehbuch

ist gestern in dritter Lesung vom Reichstage durch einstimmige An­nahme seiner 897 Paragraphen und der 28 Artikel seines Ein­führungsgesetzes angenommen. Das fertig gestellte Handelsgefehbuch war nothwendig, um die Vorschriften des jetzt giltigen Handelsgesetzbuches mit dem Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuches in Einklang zu bringen. Die wirth­schaftliche Entwickelung und die Thatsache, daß die moderne bürger­liche Gesellschaft auf der Industrie und dem Handel, und nicht mehr auf dem feudalen Grundeigenthum beruht, hatten es trotz aller reaktionären Rückschrittsbestrebungen nothwendig gemacht, in das Bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von Säßen aufzunehmen, die bis dahin allgemein nur für das Handelsrecht gegolten hatten. Fast jede Seite des im Bürgerlichen Gesetzbuch geordneten Obligationenrechts enthält daher Rechtsfagungen, die früher fast nur für das Handelsrecht Geltung hatten. So find die Grundfäße von Treu und Glauben, von der Formlosigkeit der Verträge, vom kaufmännischen Kauf 2c. aus einem Sonderrecht der Kaufleute zu einem allgemeinen Recht der Gesammtheit geworden. Diese Folge ist durch die wirthschaftliche Entwickelung, durch die Ausdehnung des Verkehrs, durch die Mobilifirung des Besitzes und durch die Kapitalisirung der Produktion sowie durch die politische Einigung gezeitigt worden.

Donnerstag, den 8. April 1897.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

"

verschuldeter Behinderung( z. B. durch Krankheit, durch Kontroll- gegen nicht stimmen konnten, ohne ihrer Arbeiterfreundlich. versammlung, furze militärische Uebungen u. f. 1.) gezahlt werden feit" Schaden zu thun, dafür aber nicht stimmen mochten, muß. Aber es waren die weitergehenden Anträge abgelehnt und weil natürlich von den Rothen nichts Gutes tommen fann, fogar festgesetzt, daß die für solche Zeiten zur Auszahlung gelangten so tamen sie auf den erprobten Ausweg, eine Konkurrenz Krankengelder abzuziehen find.§ 62 des Handelsgefehbuchs hat nach hartem Rampf in der Kommission folgende weit günstigere Resolution einzubringen, welche zwar annähernd das­Fassung erhalten: selbe besagt, wie unsere Resolution, aber als Zentrums " Wird der Handlungsgehilfe durch unverschuldetes Unglück Antrag natürlich den Vorzug verdient. Genosse Diet an der Leistung der Dienste verhindert, so behält er seinen Anspruch kennzeichnete diesen unlauteren Wettbewerb", erklärte aber zu auf Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von sechs gleich, daß es uns mehr auf die Sache wie den Wortlaut Wochen hinaus. Der Handlungsgehilfe ist nicht verpflichtet, sich ankäme. den Betrag anrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit der Ver hinderung aus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt Eine Vereinbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderläuft, ist nichtig."

Dadurch ist einer ähnlichen Regelung zu gunsten aller Arbeits. verhältnisse vorgearbeitet.

Die Zahlung des Gehalts soll nach§ 63 des Gesetzes spätestens am Schluß eines jeden Monats erfolgen; eine entgegen stehende Vereinbarung ist ungiltig.

Als Kündigungsfrist sind, wie im jezigen Gefeß, sechs Wochen zum ersten des Quartals aufgestellt. Wesentlich ist die Hinzufügung: daß bei Vereinbarung fürzerer oder längerer Kündigungsfristen die Fristen für Prinzipal und für Gehilfen die gleichen sein müssen und abgesehen von Vertragsverhältnissen mit über 5000 M. Gehalt und zu vorübergehenden Aushilfen, die drei Monate nicht übersteigen betragen dürfen, auch daß die Kündigungen nur für den Schluß nicht weniger als einen Monat eines Kalendermonats zugelassen sind.

-

Diefer Neugestaltung des allgemeinen Rechts entsprechend mußte das jest giltige Handelsgesetzbuch in seinem Umfange erheblich modi fizirt werden. Der jegt in dritter Lesung verabschiedete Entwurf hat erfreulicherweise bei dieser rein formellen Aufgabe nicht Halt gemacht. Er hat vielmehr die wirthschaftliche Entwickelung und die auf grund der wirthschaftlichen Entwickelung hervorgetretenen Forderungen der Interessenten auch nach der sozialpolitischen Seite Daß ein Handlungsgehilfe ein 3eugniß über die Art und hin nicht unberücksichtigt gelaffen. So selbstverständlich die Rücksicht Dauer der Beschäftigung und auf Verlangen über die Führung und auf die wirthschaftliche Entwickelung für einen Gesetzgeber sein sollte Leistung bei Beendigung des Dienstverhältniffes verlangen kann, und so wenig wir verkennen, daß das Gefeß die von sozialdemokra- schreibt das bestehende Handelsgesetzbuch nicht vor.§ 630 des tifcher Seite aufgestellten Forderungen bei weitem nicht voll erfüllt hat, Bürgerlichen Gesetzbuchs und in Wiederholung dieser Vorschrift so erscheint uns doch inmitten eines sonst herrschenden brutal- egoistischen§ 72 des gestern verabschiedeten Gesezes füllen diefe Lücke aus. Stumm'schen Gefeßgebungssystems die thatsächliche Rücksichtnahme Ein allgemeines Verbot der berüchtigten Konkurrenz­eines Gefehes auf die wirthschaftlichen Bedürfnisse hervorhebens- tlaufel durchzusetzen ist leider nicht gelungen.§ 73 schränkt aber die Zulässigkeit der Konkurrenzklauseln erheblich ein. Er lautet: Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, durch welche dieser für die Zeit nach der Be­endigung des Dienstverbältnisses in seiner gewerblichen Thätigkeit beschränkt wird, ist für den Handlungsgehilfen nur insoweit ver: bindlich, als die Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Handlungsgehilfen aus­geschlossen wird. Die Beschränkung kann nicht auf einen Beit raum von mehr als drei Jahren von der Beendigung des Dienst verhältnisses an erstreckt werden. Die Vereinbarung ist nichtig, wenn der Handlungsgehilfe zur Zeit des Abschlusses minder jährig ist."

werth.

Der wirthschaftliche Fortschritt tritt uns zunächst bei der Au3. dehnung des Begriffs eines Kaufmanns und eines Handelsgewerbes entgegen. Das Geseh nähert sich dort der Einsicht, daß die Agrikulturbetriebe heutzutage industrielle Betriebe geworden sind und daß die Feudalherren zu Fabrikanten Don Bich, Korn, Wolle, Runfelrüben, Schnaps u. f. w. geworden find, die mit Industrieprodukten Handel treiben wie jeder andere Handelsmann. Daß das Gefeß nicht die vollen Ronfequenzen aus dieser Thatsache gezogen hat, haben wir in unferem Leitartikel vom 11. Februar d. J. des näheren dargelegt. Immerhin bedeuten die diesbezüglichen Bestimmungen des Handels. gesetzbuches wie feine Bestimmungen überhaupt keinen Rückschritt, sondern einen, wenn auch keineswegs über den Schellendaus zu lobenden, Fortschritt. Bei einer von ostelbischer Junkerbegehrlich feit und Verständnißlosigkeit für die Bedürfnisse der Gesammtheit so durchfeuchten Gesetzgebung wie sie zumeist in Deutschland besteht, ist das erfreulich.

Eine weitere Beschränkung der Ronkurrenzklausel- Ausbeutung liegt in der Vorschrift, daß der Prinzipal seine Rechte aus solcher Klausel verliert, wenn er dem Handlungsgehilfen durch vertrags­widriges Verhalten Grund zur Auflösung des Vertragsverhältnisses gegeben hat. Dasselbe Ziel verfolgt die Bestimmung, daß der Prin­Daffelbe Urtheil tarf über die Bestimmungen gefällt werden, zipal entweder für die 8 Konkurrenzklausel- Jahre das Gehalt zahlen welche sich auf die Rechte und Pflichten der Handlungs- muß oder den Gehilfen nicht ohne erheblichen Anlaß entlassen darf. gehilfen beziehen. Die zähe Arbeit der sozialdemokratischen Ab- Endlich ist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich die Be­geordneten im Plenum und in der Kommission und nicht minder stimmung herübergenommen, daß Konventionalstrafen, wie sie in die öffentliche Agitation, welche Sozialdemokraten und ein Theil solchen Konkurrenzklausel- Verträgen in enormer Weise bedungen zu der Handlungsgehilfen zu gunsten der Gestaltung der Rechts- werden pflegen, vom Richter herabzusetzen find. verhältnisse der Handlungsgehilfen entfalteten, ist nicht un- Aus den Bestimmungen über das kaufmännische Lehr­fruchtbar geblieben. Wenn auch bei weitem nicht alle lingswesen heben wir den§ 80a hervor. Danach wird der Forderungen auf diesem Gebieteerreicht sind, wenn es ins Prinzipal mit Geldstrafe bis 150 m. bedroht, wenn er feinen besondere nicht gelungen ist, die Arbeitszeit gefeßlich zu regeln und Pflichten in einer die Gesundheit, Sittlichkeit oder Ausbildung die Ronkurrenztlaufel gänzlich zu beseitigen, so sind doch nicht un des Lehrlings gefährdenden Weise verlegt. Eine ähnliche Bes erhebliche Vortheile auf diesem Gebiet erreicht. Daraus werden die ftimmung für das gewerbliche Lehrlingswesen ist dringend er­vorgeschritteneren Handlungsgehilfen selbstverständlich keine Verforderlich. anlassung nehmen, nun die Hände in den Schooß zu legen, sondern Mit Beendigung der Berathung über das Handelsgesetzbuch trat im Gegentheil ihre, allerdings fast ausschließlich von sozial- der Reichstag in die Osterferien. Sein Arbeitspenfum ist noch demokratischer Seite mit Energie vertretenen Forderungen von lange nicht erledigt. Aber fast scheint es, als sollten alle noch uns neuem zu stellen und über die Klaffenkampf Nothwendigkeit den erledigten, Arbeiterintereffen besonders angehende Gefeßentwürfe- großen Theil ihrer noch indifferenten, ja standesdünfelhaften vor allem die Unfallgesetz- Novelle und die Invalidenversicherungs. Kollegen aufzuklären. Es mag am Blaß sein, aus dem Vertrags- Novelle unerledigt bleiben. verhältniß zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Gesetzbuches anzuführen, zumal der Theil des Gesetzes, der sich auf diese Verhältnisse bezieht, infolge eines Antrags der Sozialdemokraten bereits am 1. Januar 1898 in kraft tritt, während das gesammte Handelsgesetzbuch erst mit dem 1. Jamuar 1900 Gefeßestraft erlangen wird.

-

Politische Weberlicht.

Berlin , 7. April 1897.

der Abgeordnete Gamp gegen jeden derartigen Antrag aus, In der Diskussion über die Resolutionen sprach sich nur während Hertling und Hiße vom Zentrum sowie Stösicke und Lenzmann für die Zentrums- Resolution sprachen. Der Regierungskommissar Dr. 28oedtke sagte, zu, daß die Regierung im Sinne der Resolutionen weiter: wirken werde.

Bei der Abstimmung wurde die Resolution Hertling gegen wenige Stimmen( Stumm und Genossen) angenommen, nach dem vorher die sozialdemokratische Resolution mit allen gegen die Stimmen unserer Genossen abgelehnt worden war. Hierauf fündigte der Präsident die Vertagung des Hauses bis zum Dienstag, 27. April, mittags 1 Uhr an.

Petitionen ohne allgemeines Interesse. Morgen stehen ebenfalls nur Das preußische Abgeordnetenhaus erledigte heute nur" Petitionen auf der Tagesordnung.

"

prozen- Bresse , und das Geschimpfe wird um so lauter, je näher der Mit der Maifeier beschäftigt sich fortwährend die Geld silbernen Internationale, die echten Proletarier gegen die Talmis Tag tommt. Jetzt bemühen sich die Söldlinge der goldenen und Die guten Leutchen scheinen vergeffen zu haben, daß der Appell an proletarier aufzuheßen, die an der Spiße unserer Partei stehen sollen. die schwielige Faust", den einst die Herren Wagener, Bismarck und ist; und heute bat andere dieser reaktionären Sippschaft versuchten, erfolglos geblieben er noch weniger Aussicht als damals. deutschen Arbeiter Talmiproletarier haben fich feit Jahrzehnten die und Talmisozialisten und die Lockpfeife der Stöcker, vom Halse geschafft, Naumann und Kompagnie, steht ebenso wenig. wie weiland die Lockpfeife der Wappenherolde des sozialen Königthums.

Die

1. Mai, der nach allen uns zukommenden Nachrichten auch dieses Juzwischen rüstet die Arbeiterschaft der ganzen Erde zum, Jahr wieder von größeren Maffen begangen werden wird, wie in früheren Jahren. Das Fest der Arbeit bürgert sich immer mehr ein, und es wird im Laufe der Zeit ein allgemeines Weltfest die Möpse mögen sich heiser bellen.

werden

-W

-

ihrer, dem Lebensalter nach ältesten Parteigenossen verloren. Martiny. In diesen Tagen hat die Partei einen Ans Danzig kommt die betrübende Nachricht, daß Justiz rath Martiny, ein Ehrenmann im vollsten Sinne des Wortes, im 78. Lebensjahr verstorben ist.

Martiny gehörte 1848 dem Frankfurter Parlament an als. Abgeordneter für Schlochau- Flatow. Er zählte zu der äußersten Linken der Fraktion des Donnersberg, an deren Spize Arnold Ruge , Julius Fröbel , Schaffrath, Ludwig Simon und andere standen. Beim Ausbruch der badischen Revolution ging er nach Baden , um an derselben theilzunehmen. Deshalb wegen Hochver raths angeklagt, saß er 19 Monate in Untersuchungshaft, wurde aber durch das Schwurgericht in Konig freigesprochen. Justisminister Simon verseite ihn nun nach Kaufehmen als Richter. Martiny ging zur Rechtsanwaltschaft und blieb bis Anfang 1869 in Kaufehmen. 1861 wurde er in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt, legte aber 1863 fein Wandat nieder, weil ein scharfer oppositioneller Antrag von ihm nicht angenommen wurde. Bu jener Zeit stand er in engster Fühlung mit Lassalle . Er war auch Bes vollmächtigter des allgemeinen deutschen Arbeitervereins. Jm Januar 1869 wurde er als Rechtsanwalt und Notar nach Danzig versezt. Im Jahre 1879 wählte ihn die westpreußische Anwalttammer zu ihrem Borsitzenden. Bis in sein hohes Alter behielt er seine geistige Frische. Vor einigen Jahren beging er in Danzig sein fünfzig­jähriges Dienftjubiläum.

Martiny hat seit Ende der sechziger Jahre fich zur Sozials demokratie bekannt und hat namentlich während der Dauer des Sozialisten gesches durch finanzielle Bei. träge das Loos der Ausgewiesenen und ihrer Familien zit bessern gesucht. Die Danziger Parteigenoffen unterstützte cr bis in die letzte Zeit seines Lebens. Agitatorisch hat er sich an der Bewegung nicht betheiligt, daran hinderten ihn die Ansprüche an seine Beit und seine Kräfte, die seine Stellung mit sich brachte. Die Partei wird sein Andenken in Ehren halten.

Aus dem Reichstage. Die Ferien winken und damit Bislang fehlte jede Vorschrift über die Einrichtung der häufig war alle Streitlust verschwunden. Dieser Ferienstimmung ist gesundheitsgefährlichen Geschäfts- und Berkaufsräume. Das Bürger es zu verdanken, daß heute die dritte Lesung des Handels liche Gesetzbuch hat in§§ 618 und 544 in Anlehnung an die Ge- Gesetzbuches ohne Debatte zu Ende gebracht und der Entwurf werbe- Ordnung für alle Vertragsverhältnisse die Vorschrift schließlich en bloc angenommen wurde. Auch unsere Genossen getroffen, daß der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen und Geschlossen sich diesem Vorgehen an, womit aber nicht gesagt sein räthschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen soll, daß von unserem Standpunkte aus keine Wünsche mehr hat, so einzurichten und so zu unterhalten, und die Dienst­leistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzu- zu erfüllen übrig blieben. nehmen sind, so zu regeln, daß der Arbeiter gegen Gefahr für Unsere Abgeordneten stimmten dem Entwurfe zu, weil er Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienst zweifellos Verbefferungen gegen den bisherigen Rechts- Die Kreta - Frage scheint in das Stadium der Ver. Leistung es gestattet. Das Handelsgesetzbuch verlangt in Anlehnung zustand bringt und sie widersprachen der en bloc Annahme fumpfung zu treten. Verschiedene Symptome deuten an diese Borschrift und theilweise über sie hinausgehend: nicht, weil nur auf diese Weise die Erledigung vor den Oster - darauf hin. So wenig harmonisch auch das europäische Der Prinzipal ift verpflichtet, die Geschäftsräume und die ferien möglich war. Ein Hinausziehen über die Ferien schloß Konzert ist, so starke Dissonanzen in ihm obwalten keine für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Geräth- aber die Gefahr ein, daß neue und vielleicht erfolgreiche Ver- der Mächte, die dasselbe zusammensetzen, will jetzt den schaften so einzurichten und zu unterhalten, auch den Geschäfts- suche gemacht würden, die Verbesserungen, welche der Entwurf Krieg, obgleich sie alle den Krieg vorbereiten. betrieb und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungs- immer das Wer gehilfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit die Natur speziell für die Handelsangestellten enthält, bei der späteren nun des Betriebs es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes gesichert ist." Gleichfalls dem Bürgerlichen Gesetzbuch schließt sich folgende Vor. schrift an:

dritten Lesung fort zu redigiren.

In einer kurzen Erklärung legte Genoffe Singer die Gründe dar, welche unsere Partei bestimmten, gegen die außer geschäftsordnungsmäßige Erledigung der Vorlage feinen Wider spruch zu erheben.

lockt

hat

-

-

arme Griechenland nach Kreta ges Rußland , oder England oder wet sonst das kretische Abenteuer ist Rußland und seinen Satelliten unbequem geworden, und da nicht blos die Abs wesenden, sondern auch die Schwachen stets unrecht haben, so wird das unglückliche Griechenland wohl die Zeche bezahlen Die griechische Drohung, auf die Blockade des Piräus mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion legte Genosse Diez in eingehender Weise bei Be- werde mit einer Kriegserklärung an die Türkei geantwortet des Handlungsgehilfen erforderlich sind." gründung der von unserer Partei zu der Vorlage werden, war offenbar nur eine Verzweiflungskanonade zur Im Bürgerlichen Gesetzbuch war es zwar gelungen, ausdrücklich gestellten Resolution Diese Resolution hat hat den Mastirung des Rückzuges. Bei der erdrückenden Uebermacht festseßen zu lassen, daß der Lohn für die Zeit unerheblicher und un- Neid der Sozialpolitiker des Rentrums erweckt. und da fie da- der Türken liefe die Drohung darauf hinaus, daß Griechenland

" Ist der Handlungsgehilfe in die häusliche Gemeinschaft auf genommen, so hat der Prinzipal in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung, sowie der Arbeits- und Erholungs- den Arbeiterschutz auch für das Handelsgewerbe erhebt, Die Forderungen aber, welche unsere Partei in bezug auf müssen.

dar.