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Bufammengebrochen ist in Charlottenburg das Kolonialwaaren gefchäft von Gaidies in der Goethestr. 34, das einen bedeutenden Umfang hatte und dem Anscheine nach glänzend ging.

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Gerichts- Beitung.

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Im

Arbeiterverein für Pankow und Umgegend. Den Partei- bestimmt in ihrem§ 12 folgendes: An den Vorabenden der drei Invaliditäts- und Altersversicherung als zweckmäßigfte Borschute genoffen zur Nachricht, daß am Sonnabend, den 10. April cr., abends großen Feste, ferner des Bußtages, des evangelifchen Todtenfeftes dargestellt wurde. Den ersten Punkt der Tagesordnung bildete die 8 Uhr, im Lokale des Herrn Krüger, Kaiser Friedrichstraße, eine und des katholischen Allerseelentages, sowie an den drei Tagen amtliche Bekanntmachung, welche vom Reichs- Versicherungsamt er­Versammlung stattfindet.( Näheres siehe Inferat.) Um recht rege selbst und in der ganzen Charwoche dürfen Tanzmusik, Bälle und lassen wurde betreffs der Besetzung der Subaltern- und Unter­Betheiligung ersucht der Vorstand. ähnliche Luftbarkeiten nicht veranstaltet werden. Am Buß beamten- Stellen im Reichs- Versicherungsamt. Die Verfügung, nach Gegen den Strausberger Bürgermeister Plaschke, der tage, Charfreitage, evangelischen Todtensonntage und dem welcher im vollen Einverständniß mit dem Kriegsministerium unlängst von der Straffammer freigesprochen worden war, ist das Allerseelentage außerdem nicht: öffentliche theatralische Vor- die Versicherungsbehörde die Hälfte der vakanten Stellen Disziplinarverfahren eröffnet worden. stellungen, Schaustellungen und sonstige öffentliche Luftbar- mit Militäranwärtern bis zum Offizier hinauf zu besehen hat, tritt Um die dem Publikum drohende Gefahr, durch abirrende feiten mit Ausnahme der Aufführung ernster Musikstücke am 1. Januar in kraft. Die Verfügung wurde von Dähne ver­Geschoffe aus den Schießständen der Hasenhaide getroffen zu werden,( Dratorien zc.). Wegen Vergehens gegen die betreffende Bestimmung lesen und eingehend debattirt von Buchholz, Krause und Geschoffe aus den Schießständen der Hafenhaide getroffen zu werden, follte ein Rapellmeister in Schneidemühl mit 8 M. bestraft werden, anderen. Allgemein wurde auf das entschiedenste dagegen protestirt, nach Möglichkeit abzuwenden, warnt der Polizeipräsident vor un W. vorsichtiger Annäherung bezw. bem Betreten des Tempelhofer Gyerzier weil er am Todtensonntage des vergangenen Jahres den och daß derartige einschneidende Fragen ohne die Arbeitervertreter zu plazes und der Hafenhaide. Eltern und andere Personen, denen die geitsgästen eines Pferdehändlers noch vor Mitternacht zum befragen, von den Behörden dekretirt würden. Die Kosten der Obhut von Kindern anvertraut ist, werden gut thun, diese auf die Tanze aufspielen ließ. Die Hochzeit der Tochter des Händlers ganzen Versicherung trügen die Unternehmer und Arbeiter, folglich Gefahr aufmerksam zu machen, der sie sich bei dem Betreten dieser wurde in einem Gasthofe gefeiert, es hatten aber nur die vom müßten diese auch die Verwaltungsstellen besetzen. Für die Arbeiter­Gebiete aussetzen. Brautvater der die Hochzeit ausrichtete" geladenen Gäste vertreter blieben nur einige Kontrolleurstellen. Alle übrigen, be= Die Allgemeine Elektrizitäts- Gesellschaft beabsichtigt zur ben ersten beiden Instanzen freigesprochen. Zutritt. Mit Rücksicht darauf wurde der Kapellmeister in sonders diejenigen, zu welchen technische Kenntnisse nicht erforderlich Das Landgericht sind, werden von nun Bersorgung der ganzen westlichen Vororte mit elektrischem Strom führte aus: Unzweifelhaft schließe die Berordnung des Ober- Arbeitervertreter im Reichstage sollen besonders auf diesen Umstand Die an mit Militäranwärtern besetzt. für Beleuchtung und Kraftübertragung bei Friedenau ein großes Präsidenten auch die Tanzmusit bei einer Hochzeitsfeier in das aufmerksam gemacht werden, die im Reichs Versicherungsamt nenes Elektrizitätswerk zu 1000 Pferdekräften zu errichten und hat Berbot ein, da der betreffende Passus ganz allgemein von thätigen Arbeitervertreter den Vorstand interpelliren! bei dem Friedenauer Gemeindevorstand anfragen lassen, wie er sich Tanzmusik, Bällen und derartigem spreche. Weil er das thue, zweiten Punkt wird das Rundschreiben an die Vorstände der Be­zu dem Plan einer solchen Anlage in dem dortigen Gemeindebezirk tönne es als rechtsgiltig nicht anerkannt werden, denn nach rufsgenossenschaften mit dem Ergebniß des durch die Berufsgenossen ftellen würde. Krieg im Frieden. Durch einen Lanzenstich getödtet wurde geschlossene Gesellschaften nicht Entscheidungen des Ober Verwaltungsgerichts dürfe die Polizei fchaften übernommenen Heilverfahrens diskutirt und auf die völlige am Dienstag auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam ein Husar des Im vorliegenden Falle überwachen. Unzulänglichkeit dieses Verfahrens und die nachtheiligen Blackereien handele es sich nun um eine für die Arbeiter hingewiesen. Der Punkt Verschiedenes wird mit Leib- Garde Bufaren- Regiments. Ein Rekrut follte mit feinem Pferde gefchloffene Gesellschaft. Jene Bestimmung habe weder im Polizei der Besprechung einer Anzahl ungewöhnlicher Entscheidungen der über den Wassergraben springen, wobei sich das Thier widerspänstig Berwaltungsgefeß, noch im§ 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts Retursinstanz ausgefüllt. zeigte und von dem Reiter deshalb auf Befehl des Rittmeisters bei eine Stüge. Somit habe auf Freisprechung erkannt werden müssen. Auf ber Trense gefaßt wurde, um zurückzugehen. Dadurch kam es, daß die Revision der Staatsanwaltschaft bob aber das Kammer öffentlichen Versammlung Stellung zu der diesjährigen Maifeier Die Bildhauer nahmen am Mittwoch in einer start besuchten fich die Lanze des Rekruten gerade in dem Augenblick seitwärts gericht die Vorentscheidung a 111 Donnerstag legte, als ein im zweiten Jahre dienender Husar von der anderen auf und verurtheilte den Angeklagten Zit der und beschlossen in Form einer Resolution, überall da, wo es ohne Seite über den Graben seßte, und zwar so unglücklich, daß er mit niedrigsten Strafe von einer Mark. Gründe: Die Bes schwere Schädigung der wirthschaftlichen Interessen möglich ist, die dem Kopfe direkt in die Lanze hineinsprang, die denselben an der Stimmung der Oberpräsidialordnung vom 14. April 1896, die Arbeit ruhen zu laffen. Die Bildhauer verpflichten sich, die an Stirn feitwärts vollständig durchbohrte. Der Husar starb auf dem der Angeklagte übertreten habe, sei rechts giltig. Allerdings 1. Mai vormittags im Englischen Garten tagende öffentliche Bild­Transport nach dem Garnisonlazareth. Die Bedeutung des Ein unbekannter geisteskranker Mann ist am Mittwoch in Verwaltungsgefeßes, sondern habe ihre rechtliche Grundlage in der 1. Mai" zu besuchen, ferner mindestens eine Maimarke zum der Stadtforst von Spandau in erbarmungswerthem Zustande an- Rabinetsordre vom 7. Februar 1837, burch die die Oberpräsidenten Werthe von 50 Pfennig vom Vertrauensmann zu entnehmen. Be­getroffen worden. Der Unglückliche saß, irre Reden führend, in befugt worden seien, Vorschriften für die äußere Heilighaltung der sonders die an diesem Tage arbeitenden Kollegen erklären ihre einem Sumpfloche; Füße und Hände waren ihm erfroren; er war christlichen Feiertage zu treffen. Die Verurtheilung des An- Bereitwilligkeit einen materiellen Beitrag zur Erreichung der Ziele faft erstarrt und feine Kleidung, die aus feinem Stoff hergestellt geklagten rechtfertige sich demnach aus dem§ 12 der Oberpräsidial des 1. Mai zu leisten. Hierauf referirte der Vertreter der Bild. war, zerrissen. Der Fremde gehört anscheinend den wohlhabenden ordnung in Verbindung mit dem§ 366 Nummer 1 des Straf- Hamburger Streits und über die Taktit der Berliner Gewerkschaften hauer in der Gewerkschaftskommission, Winkler, über die Lehren des Ständen an; Papiere, die sich in seinen Taschen vorfanden, deuten gesetzbuches. darauf hin, daß er zuletzt in Berlin sich aufgehalten hat und ver bei Lohnkämpfen. Nachdem er eine Anzahl der bemerkenswerthesten Sächsische Justiz. Ein eigenartiges Licht auf die fächsische Breßstimmen über den Hamburger Streif Revue passiren ließ, ver­muthlich mit einem Kaufmann Melchior Milimonta aus Rybnik in Rechtspflege wirft ein Fall, der uns eben aus Dresden mit breitete er sich über die aufgetauchten Vorschläge zur Abänderung Oberschlesien identisch ist; er ist etwa 26 Jahre alt. Die Polizei getheilt wird: veranlaßte die Aufnahme des Hilflosen in das städtische Kranten der Taktik bei Streifs, speziell über den Entwurf der Berliner Der Maurer Reh hatte in einer Maurerversammlung in Gewerkschaftskommission. Dupont , welcher im wesentlichen mit haus. Stauplig die Worte gebraucht: G3 ist eine wahre Schande, zu den Abänderungsvorschlägen einverstanden ist, so weit sie nicht die welch hohen Strafen die Genossen im letzten Maurerprozeß ver- Bewegungsfreiheit der gut organisirten, mit selbständigen Streif urtheilt wurden." Mit dem letzten Maurerprozeß" war eine Ver- reglements versehenen Gewerkschaften, welche auf ihre eigenen Kosten handlung der 3. Straffammer gemeint, in der 7 Maurer zu zu Streits durchfechten, zu sehr hindern, giebt seiner abweichenden fammen 13 Jahren Gefängniß verurtheilt wurden wegen Vergehens Meinung über die Stellungnahme des Vorwärts" zum Hamburger gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung, Hausfriedensbruch 2c. Reb Streit in Nr. 45, 46 Ausdruck. Er halte es für falsch, große Streits machte sich durch die Aeußerung der Beleidigung der Mitglieder der unorganisirter Massen ohne weiteres als die Partei- Interessen schädigend Daß Kautionsschwindler troz aller Warnungen durch die 8. Straffammer schuldig und wurde von dem Schöffengericht zu zu verwerfen. Der Hamburger Streit habe gezeigt, daß tausende von Preffe immer wieder Opfer finden, bewies eine Verhandlung, welche Woche Gefängniß verurtheilt. Das Landgericht machte 2 Monate Personen ihre wirkliche Klaffenlage kennen gelernt und durch den gestern vor der dritten Strafkammer des Landgerichts I stattfand. daraus. Jezt stand nun die Sache vor dem fächsischen Ober- gewaltigen Kampf der sozialdemokratischen Partei zugeführt worden Aus der Untersuchungshaft wurden der Chemiker Adolf Nagel Landesgericht. Das mitbeleidigte Mitglied der feien. Die materielle Einbuße der Partei werde reichlich gedeckt und der Kaufmann Georg Romahn vorgeführt. Nagel richtete 3. Straffammer, Landgerichts- Direttor Leonhardt durch den Zufluß neuer Mitkämpfer in unseren Reiben. Die Ver­im vorigen Jahre im Hause Chausseestr. 2e ein Geschäftslotal ein, faß bilfsweise im Straffenat und mußte nun sammlung erklärt sich schließlich mit den geplanten Abänderungen von welchem aus der Vertrieb eines von ihm erfundenen Haar mit über die Revision verbandeln. Die Revision wurde der Taktik in der Gewerkschaftskommission dem Sinne nach ein­waffers, das er Loreley" genannt hatte, geschehen sollte. Das selbstverständlich verworfen. verstanden. Zum Delegirten in dieser Kommission wird alsdann Fabrikat selbst wurde in Hamburg hergestellt und hier nur auf Ludwig Fulda ist von der Dresdener Rundschau" be- der bisherige Delegirte Wintler wiedergewählt und neu gewählt als Flaschen gefüllt. Nagel besaß wenig Mittel, der erhoffte Gewinn schuldigt worden, er babe in seinem Lustspiel Fräulein Wittwe" Stellvertreter Krippable. blieb aus. Nun nahm er Hausdiener an, von denen er fich Rautionen einen Gartenlauben- Roman von E. Werner plagiirt. Dadurch fühlte bis zu 1000 m. geben ließ mit Die Sattler , Riemer und Täschner hielten am Mittwoch mit der Begründung, daß sich Fulda beleidigt und strengte Privatklage an, die am Dienstag eine öffentliche Bersammlung im Englischen Garten ", Alexander­ihnen Geschäftsgeheimnisse in betreff seiner Erfindung vor dem Schöffengericht in Dresden zur Verhandlung kam. Die straße, ab. Nach kurzer Begründung von Pörsch und Sassen. anvertrauen und sie außerdem zum Einkaffiren von Geldern benußen Berhandlung wurde vertagt, um dem Gerichtshofe Gelegenheit zu ba ch wurde beschlossen, den Kongreß, der am 1. Ofterfeiertag müffe. Es gab aber bei ihm nichts zu verrathen und nichts einzu- geben, sich von dem Inhalte des Lustspiels und des Werner'schen neben der Generalversammlung des Verbandes in Erfurt statt tafsiren. Im Juni vorigen Jahres trat der zweite Angeklagte als Romans zu überzeugen. Theilhaber ein und von dieser Zeit an betrieben beide die Kautions findet und sich besonders mit den Mißständen in der Haus­industrie und Gefängnißarbeit beschäftigen wird, zu beschicken. schwindeleien gemeinsam. Es wurden noch mehrere Reisende an genommen und um erhebliche Beträge geprellt. Kurz vor Neujahr Als Delegirte wurden Tannhausen , Blum, Düsterwald brach das Geschäft zusammen, die Inhaber wurden verhaftet. Bon Der Verein ,, Vorwärts" hielt am Dienstag seine General fich nach dem Bericht des Delegirten zur Gewerkschaftskommission, und Sassenbach gewählt. Eine längere Diskussion entspann ben vernommenen Beugen hat feiner feine fauer erworbenen Er- versammlung für das vierte Vierteljahr des Geschäftsjahres ab. über die von derselben in Zukunft einzuschlagende Tattit. Von den sparnisse zurückerhalten. Der Gerichtshof verurtheilte Nagel zu Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde das Andenken des Ge- gemachten Borschlägen hielten die meisten Redner die von einem, Romahn zu zwei Jahren Gefängniß und zu zwei noffen Schule Königsberg und der gleichfalls verstorbenen affini gestellte Resolution mit einigen Abänderungen als die bezw. dreijährigem Ehrverluft. Mitglieder Döring, Rosenthal, Schlüter und figkeit empfehlenswerthefte. Als Delegirter in die Gewerkschaftskommiffion Höheres Rowdythum. Wegen Herausforderung zum Zwei- in ber üblichen Weise geehrt. Aus dem vom Vorsitzenden wurde, nachdem der bisherige Vertreter Börsch abgelehnt hatte, kampf und thätlicher Beleidigungen bezw. wegen Kartellträgerei undrendsee erstatteten Geschäftsbericht ist hervorzuheben: Der Riedel gewählt und zum Stellvertreter Sagemann bestimmt. wörtlicher Beleidigungen hatten sich der Lieutenant a. D. Verein hielt im legten Quartal fünf Karl von der Lübe aus Kalsow bei Wismar und der der Vorstand 6 Sigungen ab. Die Mitgliederzahl ist von 2616 aufnehmer einer Kritik unterzogen wurden, die gelegentlich der Bentenar­Journalist Richard Fölzer aus Charlottenburg jahr laffe erkennen, daß der Erfolg den gehegten Erwartungen nicht zustehenden Lohn zu zahlen, fand folgende Resolution ein 2974 gestiegen. Ein Rückblick auf das ganze abgelaufene Geschäftsfeier die Arbeiter zur Arbeitsruhe zwangen, ohne ihnen den gesetzlich vor der Straffammer in Rostock zu verantworten. Der Geforderte war der Gutsbefizer Dr. Wien- Hohenfelde, der zugleich Mitturator entsprochen habe. Man habe geglaubt, daß nach der Auflösung des stimmige Annahme:" Die Versammlung erklärt sich mit den von über den wegen Berschwendung entmündigten Gutsbesiger v. d. Lühe , Wahlvereins die Theilnahme der Genoffen an dem Verein" Vor- der Gewerkschaftskommission betreffs der Maifeier gefaßten Be­des Baters des Angeklagten Lieutenant v. d. Lühe , ist. Derselbe wärts" eine lebhaftere sein würde. Der Verein gab Unterstützungen schlüssen einverstanden. Diejenigen, welche ohne eventuell hatte in einem an das Landgericht Schwerin abgegebenen Gutachten an den Streit der Kottbuser Textilarbeiter, der Hutmacher der Bewegung zur Laft zu fallen, feiern können, haben die Arbeit bei Gelegenheit des Verfahrens über die von der Familie v. d. Lühe verlesene Abrechnung schließt mit einer Einnahme von 1702,22 M., Theil ihres Tagesverdienftes mindestens 50 Pf. zum besten ber und Der Hamburger Hafenarbeiter. Die vom Kassirer ruhen zu laffen; diejenigen, welche arbeiten müssen, haben einen beantragte Aufhebung der Ruratel zwei Redewendungen gebraucht, einer Ausgabe von 1571,21 M., es bleibt also ein leberschuß von Agitation au opfern." Der weitere Punkt der Tagesordnung: durch die sich die beiden Söhne des alten Herrn v. d. Lühe be- 131,01 M. Auf Antrag der Revisoren wurde dem Kassirer Decharge Bericht und Neuwahl der Lohn- und Agitationskommission, wurde leidigt fühlten. Als turz darauf die beiden Kartellträger den Dr. ertheilt. Hierauf erfolgte die Neuwahl des Vorstandes, welche folgen bis zur nächsten Bersammlung vertagt und zum Schluß die Wien auf dem Bahnhof trafen, versette der Lieutenant Karl Riedel v. b. Bühe bemfelben eine derbe Ohrfeige und gebrauchte da- des Resultat ergab: Karl Leid, 1. Vorsitzender; Friz Schröder, Kollegen Nie del und Blum zu Revisoren des Mai- und Agitations­bei beleidigende Aeußerungen, Dr. Wien hatte die Forderung, mi I h. Schmidt, 1. Schriftführer; Bittorf, 2. Schriftführer; 2. Borsigender; Lieste, 1. Kassirer; Bergmann, 2. Kassirer; fonds ernannt. welche auf Biftolen mit dreimaligem Kugelwechsel lautete, abgelehnt. Blättermann, Rubow, Raschte, Beisiger. Nach Abschluß 5. April eine Mitglieder- Bersammlung ab. Dr. Wollheim hielt einen Das Urtheil lautete dahin, daß der Angeklagte v. d. Lühe zu sechs dieser Wahlen wurde Blättermann von einem Redner beschuldigt, Der Verein deutscher Schuhmacher, Filiale 3, hielt am Wochen Feftungshaft und zwei Monaten Gefängniß und der An­getlagte Fölzer zu drei Wochen Festungshaft, 30 m. Gelbftrafe und er habe seine Schuldigkeit in der Gewerkschaft nicht gethan. Blätter Kassirer die Abrechnung vom 1. Quartal 1897. Danach betrug die Vortrag über: Die Verflüssigung der Luft". Hierauf gab der zwei Wochen Haftstrafe verurtheilt wurde. mann bestreitet das, darauf behauptet errfurt, derselbe habe Gesammteinnahme 474,85 M. An die Hauptkasse wurden gesandt als Maurer beim Bau der vorjährigen Ausstellung sich zur Sonn­Die bekannte Verfrommungsverordunng vor Gericht. Am tagsarbeit gedrängt, und zwar zu einer Zeit, wo feine 889,10 M. Die Lokaltasse wies eine Einnahme von 125,31 M. auf. Zobtenfonntag vergangenen Jahres fand in Hersfelde, Kreis Rollegen für eine geregelte Arbeitszeit eintraten. Blätter. Hiervon waren verbraucht 89,92 m., so daß ein Kassenbestand von Nieberbarnim, eine rege besuchte Boltsversammlung statt, die un mann erklärt diese Anschuldigung für unbegründet 35,39 m. verbleibt. und Außerdem wurde auf die am 20. April gestört verlief. Bersammlungen am Todtensonntag und einigen aus den gewerkschaftlichen Organisationsstreitigkeiten hervorgehend.( 3. Osterfeiertag), Vormittag 10 Uhr bei Cohn, Beuthstr. 20, statt­anderen Feiertagen abzuhalten verbietet aber eine Ober- Präfidial Er will sein Borstandsamt niederlegen und die Angelegenheit von findende öffentliche Schuhmacherversammlung hingewiesen. verordnung vom Ottober 1896. Diese Verordnung steht mit der einem Schiedsgericht unterfuchen lassen. Nach längerer Debatte Der Verein deutscher Schuhmacher, Filiale I, hielt am Verfassung( Art. 29, 30) in ftritteftem Widerspruch, da die Ver- wurde bezüglich dieses Falles Uebergang zur Tagesordnung be- 5. d. Mts. bei Feind, Weinstr. 11, seine Mitglieder- Versammlung faffung ausdrücklich nur den Gesetzgeber ermächtigt, generelle schlossen und dann die Wahl der Revisoren vorgenommen, welche ab. Auf der Tagesordnung ftand: Abrechnung vom 1. Quartal Behinderungen des verfassungsmäßig garantirten Versammlungs auf die Genoffen Benthin, Bidnase, Rosenthal, 1897. Die Einnahme betrug 1459 W.; die Ausgaben: 1048,25 M. rechts anzuordnen und der Oberpräsident zur Zeit noch nicht Jakobius und Hilgenfeld fiel. Nunmehr stellte an die Vereinstaffe abgeliefert, 32,30. geleistete Unterstügung, ausdrücklich an stelle des preußischen Landtages, Herrenhauses und und begründete Sch norre folgenden Antrag: Parteigenossen, sonstige Ausgaben 156,10 M. Kassenbestand fürs nächste Quartal: bes preußischen Königs getreten ist, trotzdem belegte das Amtsgericht welche ihren Verpflichtungen gegenüber der gewerkschaftlichen Be- 222,35. Summa 1459 M. Rallberge Hüdersdorf den Veranstalter jener Bersammlung mit megung nicht nachkommen, werden aus dem Vorstand des Vereins Rassirer Decharge ertheilt. Auf Antrag der Revisoren wird dem Geldstrafe. Die biergegen eingelegte Berufung vertrat Rechtsanwalt Borwärts" ausgeschloffen. Dieser Antrag rief wieder eine längere Heine. Der Gendarm bekundete, daß die Versammlung den Kirchen- Debatte über die Angelegenheit Blättermann hervor. Die meisten Redner Solzplätzen beschäftigten Arbeiter Deutschlands , Filiale Der Verband der in Holzbearbeitungsfabriken und auf besuch absolut nicht habe stören können. Der Bertheidiger legte an gaben der Meinung Ausdruck, daß der Verein sich damit begnügen müsse, Berlin I , hielt am 5. d. M. im Lokale des Herrn Wilfe, ber Hand der Jubitatur des Kammergerichts, des Ober- Berwaltungs- wenn seine Vorstandsmitglieder gewerkschaftlich organisirt find. Das Andreasstraße, feine regelmäßige Versammlung ab. Vor Eintritt in gerichts und des Ober- Tribunals dar, daß derartige generelle Ber habe Blättermann nachgewiesen. Ob er sich etwa in gewerkschaftlicher die Tagesordnung ehrte die Berfammlung das Andenken des ver­bote ftets für rechtsungiltig und verfassungswidrig erachtet Hinsicht vergangen habe, fönne der Verein Borwärts" nicht ent- ftorbenen Reichstags- Abgeordneten, Genossen Schulze in ber find. Die Staatsanwaltschaft schloß sich bei der Klarheit scheiden, das sei Sache der betreffenden Gewerkschaft. So lange diefe üblichen Weise. Hierauf verlas der Kassirer die Abrechnung. Die ber Rechtsungiltigkeit der Verordnung des Oberpräsidenten seinem ihn nicht verurtheilt habe, tönne auch der Verein nicht gegen ihn Einnahme betrug mit dem Kassenbestand von 55,75 M. vom vorigen Antrage auf Freisprechung an. Das Gericht war anderer vorgehen. Die Versammlung ging schließlich über den An- Quartal 495,80 M., die Ausgabe 285,50 M.; bleibt Bestand Ansicht: es verwarf die Berufung. Aus welchen Gründen werden trag Schnorre zur Tagesordnung über. Blättermann er­wir nach Zustellung des Urtheils erfahren. Selbstverständlich ist tlärte nochmals, fein Amt niederzulegen, ließ sich dann aber Ausgabe 86,50 M.; Ueberschuß 136 M. Dem Kassirer wurde ein 210,30 M. Die Einnahme vom Maskenball betrug 222,50 M., die Revision eingelegt. Die Ansicht, daß derartige Verordnungen rechts- bestimmen, dasselbe noch solange beizubehalten, bis feine Gewert- stimmig Decharge ertheilt. Sodann erstattete Kollege Jaed den giltig seien, führt zu der Konsequenz, daß Bürger trotz aller Berfchaft den Fall entschieden hat. Ein Antrag, einen Paragraphen Vorstandsbericht, Kollege Hoffmann den Bericht der Rechtsschutz­fassungen nur soweit, als es der Polizeibehörde beliebt, das Recht sich des Vereins- Statuts, welcher Bestimmungen über die Vorstandswahl tommission, Kollege Glaubit den Bericht der Arbeitsnachweis­aut verständigen Zwecken zu versammeln, haben. Dann sollte man trifft, zu ändern, fand nicht die erforderliche Unterstügung. aber das doch etwas flarer durch ein Gefeß etwa folgenden Inhalts Vorsitzende ersuchte zum Schluß um rege Betheiligung, namentlich Bericht der Arbeitsnachweiskommission war ersichtlich, daß 653 Arbe.t Der fommission und Kollege& ö big den Bericht des Bibliothekars. Aus dem aussprechen:§ 1.§§ 29 und 30 der preußischen Verfassung sind auch der fangeskundigen Mitglieder, an einer Fußpartie, die am suchende während des letzten Jahres den Nachweis benutten. Verlanoi aufgehoben.§ 2. Bürger dürfen sich nur versammeln: bei Paraben, Charfreitag nach Tegel und Spandau unternommen werden soll. in der Kirche und bis 10 Uhr abends I nota bene wenn sie Geld wurden 477 Arbeiter. Die Neuwahl des Vorstandes ergab folgendes Der Arbeitervertreter- Verein hielt am Dienstag bei Buste Resultat: 1. Vorsitzender Pankow , 2. Vorsitzender Zimpel, 1. Raffirer habenbei schwarz- weiß- rothen Wirthen. Wie wär's mit solch eine Bersammlung ab, in welcher zunächst seitens des Borstandes Fellbaum, 2. Kaffirer Klarus, 1. Schriftführer Jaeck, 2. Schriftführer Gefehlein nach dem Geschmack des Herrn v. Röller? allen in Frage kommenden Personen der Beitritt zum Arbeiter-. Hoffmann, Revisoren Gober, Hente und Schulz. In die Arbeit. Verfrommungsbestrebungen und Kammergericht. Die vertreter- Berein aufs wärmste empfohlen, der Berein den Beisitzern nachweis- Rommiffion wurden gewählt:. Glaubik, Strydelemsti, Oberpräsidialordnung für die Provinz Posen vom 14. April 1896 des Schiedsgerichtes bei Streitigkeiten in der Kranken, Unfall-, Samuel, Hauptmann, Marter, H. Glaubig und Schröder Di.

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Versammlungen.

Löbig