,, Deutsche Front"
and Schießen Bekenntnis der Saarbergleute
Für Frontsoldaten Anmeldung und Schießen Pflicht
brücken vor:
Bund der Frontsoldaten Ortsgruppe Burbach
Ortsgruppenbefehl!
Die Kameraden, die noch nicht Mitglied der Deutschen Front sind, haben sich sofort bei ihrem Ortsgruppenkamerad schaftsführer anzumelden.
Ich habe Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der Besuch der Kameradschaftsabende Pflicht ist. Ebenso müssen die Kameraden unter 35 Jahren die Sport- und Schießabende regelmäßig besuchen.
2#Am vergangenen Sonntag tagte in Saarbrücken die Jahresversammlung des Verbandes der Bergbau- industriearbeiter. 220 3ahlstellen der Bergleute waren durch Delegierte vertreten. In dieser Zeit, die von den Abstimmungskämpfen erfüllt ist, wurde die Jahresversammlung zu einer politischen Kundgebung von höchster Bedeutung. Die Bergleute bilden den Kern der arbeitenden Bevölkerung des Saargebiets. Ihre Entscheidung und ihr Bekenntnis ist nicht zu überhören. Kein Zufall, daß sich der terroristische Kampf der deutschen Front" immer wieder um die Gewinnung der Bergleute bemüht. Es war bisher vergebens und es wird vergebens bleiben. Die Kundgebung des Sonntags hat erneut bewiesen, daß die im Bergbauindustriearbeiterverband organisierten Bergleute in ihrem Bekenntnis zur Freiheit an der Saar nicht zu erschüttern sind. An dieser Tatsache ändert auch nichts die besondere soziale Situation der Bergleute an der Saar : daß sie sich in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom französischen Grubenkapital befinden, dos in der Behandlung der Bergleute sehr viele lohnpolitische und psychologische Fehler gemacht hat und noch immer macht.
Der Ortsgruppenappell findet am 10. April, abends 8 Uhr, im Saale Busch, Wilhelmstraße, der Kreisappell am 17. April, abends 8 Uhr, in der Wartburg, Saarbrücken , statt.
An
Erscheinen ist Pflicht!
O. K. F. Vola Kameradschaft I.
Georg Bernhard
Front- Heil Hitler! Eicher Ortsgr.- Führer.
Der Fall Severing und das ,, Pariser Tageblatt "
Aus Prag wird uns geschrieben:
Nachdem der Ursprung der Verleumdung gegen Severing einwandfrei festgestellt ist, bleibt noch übrig, das Verhalten eines Emigrantenblattes zu beleuchten. Es handelt sich um das„ Pariser Tageblatt ", als dessen Chefredakteur Georg Bernhard zeichnet. Dieses Blatt hat am 1. April eine angebliche Havasmeldung über Severings Weg zu Hitler veröffentlicht. In den beiden folgenden Nummern vom 3. und 4. April gab es zwar die Dementis der skandinavischen Presse auf Grund der Erklärungen von Ludwig Severing wieder, hielt aber trotzdem an seiner Behauptung fest. Das Dementi bedeute nur, so schrieb das Blatt, sein Vater sei„ noch nicht offizielles Parteimitglied der NSDAP . geworden". Nie mand wird wohl mehr daran zweifeln, daß Severing endgültig seinen Weg zu Hitler gefunden hat, wurde außerdem hinzugefügt. Erst als es am 5. April gezwungen war, die inzwischen von der französischen Preise veröffentlichte Erflärung von Severing selbst wiederzugeben, gab es aber nicht offen und ehrlich, sondern nur verklausuliert- zu, Severings Dementi sei wohl richtig. Das hinderte das Blatt aber nicht, am 7. April zwei Aeußerungen der Londoner " Times" und der„ Neuen Züricher Zeitung", die inzwischen überholt waren, abzudrucken, in denen die Vorwürfe gegen Severing erneut als wahr behandelt wurden.
Diese Haltung änderte es auch nicht, als die„ Deutsche Freiheit" am 7 April jene Mitteilung veröffentlichte, durch die das fommunistische Blatt„ Deutsche Volkszeitung" in Saar brücken als bubische Verleumder und Urheber einer bübischen Fälschung gegen Severing entlart wurde. Alle anständigen Blätter, darunter viele, die die Verleumdung gegen Severing überhaupt nicht gebracht hatten, nahmen von dieser Erflärung Kenntnis. Anders das„ Pariser Tageblatt ". Bis zum 10. April brochte es darüber keine Zeile. Wir halten das für um so erstaulicher, als wir uns schwer vorstellen können, daß Gorg Bernhard, langjähriger Präsident des Reichsverbandes Deutscher Presse, seine Auffassungen über die Pflichten eines gewissenhaften Journalisten so entscheidend geändert haben sollte. Liest man allerdings die Briefkastennotiz des Pariser Tageblattes" vom 9. April, gerichtet gegen die„ Baseler Nationalzeitung" dann kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, als wenn das„ Pariser Tageblatt " es für etwas Schimpfliches hielte, einen Irrtum einzugestehen. Diese Briefkastennotiz sucht sogar den Eindruck zu erwecken, als ob doch etwas Wahres an der Behauptung wäre, Severing befände sich auf dem Weg zu Hitler ".
Wir begnügen uns mit der Gegenfrage: Auf welchem Weg befindet sich Georg Bernhard ?
Die deutschen Emigranten Verlängert oder nicht?
Man schreibt uns aus Straßburg :
Das ist die Frage, die man jetzt beinahe aus dem Munde eines jeden Deutschen vernehmen fann, der von Hitlerland in die Verbannung getrieben wurde. Auf Grund eines allgemeinen Erlasses wurden die Behörden angewiesen, die Aufenthaltsgenehmigung für politische Flüchtlinge bis 30. September 1984 zu verlängern. Aber nicht alle Emigranten gelangen in den Genuß dieser Verlängerung. Bei vielen ist die Frist abgelaufen, während der sie sich hier aufhalten durften. Sie müssen das Grenzgebiet verlassen. So hart für den einzelnen diese Entscheidung auch sein mag, generell läßt sich dagegen kaum eine Einwendung machen. Die Gründe, die bei der Festsetzung des zugelassenen Prozentsatzes der Ausländer im allgemeinen und der Deutschen im besonderen den Behörden als Richtschnur dienen, find immerhin so gewichtig, daß sie auch dann respektiert werden müssen, wenn eine gewisse Härte sich nicht vermeiden läßt. Der Umstand, daß in diesen Wochen schon viele Flüchtlinge das Grenzgebiet verlassen haben und noch verlassen werden, zwingt alle verantwortlichen Stellen aber nach beinahe endlosen Besprechungen und Studienreisen einmal brauchbare Vorschläge darüber zu machen, wie die Seshaftmachung der deutschen Emigranten erreicht werden kann. Unnüß zu sagen, daß es sich hier nicht um jene Leute handeln darf, die etwas Vermögen retten fonnten, sondern in allererster Linie um die vielen Menschen, die ohne jede Eristenzmittel in die Verbannung gingen. Für jene gilt es Arbeit zu schaffen, tener sollte sich die Fürsorge des Flüchtlingsfommissars in erster Linie annehmen. Die Regierungen einzelner Länder sind bestimmt bereit, nicht nur Asylrecht zu gewähren, sondern auch in gewissen Grenzen die Arbeitserlaubnis zu erteilen.
Zuchthaus für Wallischs Frau Wien , den 22. April 1984.
Die Witwe des großen Sozialistenführers in Bruck a. d. Mur in Steiermart, Koloman Wallisch , der nach den Unruhen vom 12. Februar gehenkt worden ist, stand am Samstag wegen Hochverrats vor dem Leobener Schwurgericht. Frau Wallisch ist an der Seite ihres Mannes verhaftet worden. Sie erlitt damals infolge der Aufregungen einen Nervenzusammenbruch und Lähmungserscheinungen und fam humpelnd und auf einen Stock gestützt in den Verhandlungssaal. Sie erklärte, daß sie sich nicht schuldig fühle.
Die Kundgebung wurde von dem Führer der Bergarbeiter Julius Schwarz eröffnet. Wir entnehmen seiner von stürmischem Beifall begrüßten Ansprache die folgenden Säße: „ Wir brauchen feine neuen Programme. Unser Programm ist und bleibt der Sozialismus. Hier im ehemaligen Lande der Stumm- und Hilger- Herrlichkeiten ist der letzte Boden des deutschen Freiheitskampfes. Als freie Kampf= menschen tun wir Bergarbeiter hier unsere Pflicht." Stehend nahmen die Versammelten eine Ehrung der toten Verbandskameraden sowie der toten Freiheitsfämpfer in Hitlerdeutschland und in Desterreich und der durch Katastrophen zu Tode gekommenen Bergarbeiter entgegen. Der Führer der lothringischen Gewerkschaften, Riem überbrachte die Grüße seiner Organisation. Die französischen Berglente seien, so sagte er, mit dem ganzen Herzen bei den Trägern des Freiheitskampfes, der mit Bekenner- und Kampfesmut ausgefochten werde. Dieser Freiheitskampf sei der beste Kampf für die Freiheit, Antifaschist sein ist gleich den Kapitolismus bekämpfen.( Stürmischer Beifall.)
Nachdem noch Bezirksleiter Do bisch die Grüße der freien Gewerkschaften des Saargebietes überbracht hatte. wurde etne Reihe von Entschließungen
einstimmig angenommen, die als bedeutsame Rundgebungen
in den Saarkämpfen zu werten sind. Das Industrieproletariat bildet im Saargebiet die weitaus große Mehrheit der Bevölkerung. Seine Willenskundgebungen sind Kennzeichen der Stimmung, die die arbeitenden Massen im Freiheitskampf der Saar gegen die Auslieferung an den Hitlerterror erfüllt.
Die erste Entschließung erklärt. daß der Verband deutscher Bergbauindustriearbeiter sich mit einem deutschen Vaterland der Freiheit, Gerechtig= feit und Menschen würde verbunden fühle. Der nationalsozialistische Parteistaat des Terrors. der Konzentrationslager, der Vertreibung deutscher Volksgenossen und Vernichter der Gewerkschaften sei
nicht das Kulturdeutschland der deutschen Arbeiter. Darum protestiere die Generalversammlung gegen die faschistische Saarpolitik der sogenannten deutschen Front", d. nach Stumm- Hilger- Methoden unter Drohungen dem Verbande die Versammlungssäle abtreibe und die Mitglieder mit Versprechungen und Drohungen zum Austritt aus dem Verbande zu bewegen versuche. Die Entschließung 1.endet sich ferner gegen den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund. Dieser Schritt sei eine schwere Schädigung der Saarinteressen, vor allem aber der Bergleute, deren Lebensschicksal mit dem gesicherten Absatz der Saarfohle verbunden sei. Am Schlusse heißt es:„ Die Delegierten der Generalversammlung lehnen es im Namen der freiorganisierten Bergarbeiter ab, ihre sozialistischen Ideale, freigewerkschaftlichen Aufgaben und Ziele durch Beitritt zur , deutsche Front" zu verleugnen. Die Generalversammlung gelobt, die freigewerkschaftliche Arbeiterehre im Verband deutscher Bergbauindustriearbeiter zu verteidigen."
Weitere Entschließungen fordern von der Reichsregierung die Freigabe des im Saargebiet und im Reich liegenden Verbandsvermögens, das rechtswidrig zurückgehalten werde. Es werden ferner eine Reihe von Forderungen an die französische Grubenverwaltung und die Regierungsfommission gerichtet, die sich auf die Einschränkung der Feierschichten, auf die Beseitigung der Betriebsflagen und die Klagen innerhalb der tariflichen Abmachungen beziehn. Auch für die Bergarbeiterjugend werden bestimmte Forderungen aufgestellt. Von Wichtigkeit ist dabei die Erklärung, daß der frei= willige Arbeitsdienst und die Arbeitsdienstpflicht nicht ge= eignet seien, die Erwerbslosigkeit der Jugend zu beheben.
In später Nachmittagsstunde wurde die Konferenz ge= schlossen. Sie war eine überzeugende Kundgebung für die Freiheit und Geschlossenheit der Freiheitsfront der Berg
Genau nach nationalsozialistischen Berichten
Unter der Ueberschrift„ Das Badische Sondergericht tagt" berichtet das in Mannheim erscheinende Hafenfreuzbanner" ( Nummer 165):
Die Rache der Braut
Der 40 Jahre alte Emil F. aus Ettlingen , wohnhaft in Karlsruhe , hatte eine Braut. Frau G. Er sollte der vierte Mann werden, nachdem sie von den dret anderen geschieden war. Bei F. entdeckte sie noch vorher, daß es nicht der geeignete Mann für sie ist, die Verlobung wurde gelöst, trozdem kam er nach wie vor in ihre Wohnung.
Es wird ungeklärt bleiben, aus welch edlen Motiven heraus Frau G. sich bewogen fühlte, F. wegen angeblich in ihrer Wohnung gemachter Aeußerungen gegen unseren Reichskanzler und anderer Persönlichkeiten der Reichsregierung zur Anzeige zu bringen. Aus ihrem nationalen Empfinden heraus bestimmt nicht. Keineswegs ist sie eine klassische Zeugin. Im Elsaß geboren, soll sie nach Angaben des Angeklagten einer Familie angehören, die stets mit den Franzosen sympathiserte, auch während des Krieges. Wie weit diese Angaben zutreffen, läßt sich nicht ohne weiteres feststellen jedenfalls unterhält sie heute noch verwandtschaft= liche Beziehungen zum Elsaß. 1
F. war stets parteilos, ist im Felde gewesen, ging später zur Fremdenlegion nach Maroffo, von wo er nach 2½ Jahren desertierte. Von einer Betätigung für die Kommu nistische Partei ist der Polizei nichts bekannt. nie ist er radifal hervorgetreten. Daß er Frau G. veranlaßte, ihren Stiefsohn in die Hitlerjugend und in die NEBO. zu schicken, was sie aber strifte ablehnte, ist ihrem Gedächtnis heute voll tommen entschwunden. Aber es gefällt ihr heute in Deutsch land so o aut, sie ist ja auch schon seit 5. März vorigen Jahres national geiinnt. Während der Angeklagte fte im Gerichtssaal forreft mit Ste" anspricht, faucht sie temperamentvoll auf ihn los: Was jagscht du?"
Eine Untermieterin der Frau G. spielt ebenfalls eine Rolle, die als Zengin auftritt und die die Aussagen des F. teilweise gehört haben will. Sie ist in einen Ehescheidungsprozeß verwickelt in dem F. als Zeuge auftreten for und so steht einer gegen den anderen.
F. bestreitet, die Aeußerungen in irgendeiner Form getan zu haben, doch machen beide Frauen ihre Aussagen unter Gid.
Der Beiß eines Revolvers, was F., weiter zur Last gelegt wurde, wird von ihm nicht bestritten, er will ihn später weggeworfen haben.
Der Staatsanwalt beantragt eine Gesamtstrafe von 14 Monaten; abzüglich 8 Wochen Untersuchungshaft, welchem Antrag das Sondergericht auch entspricht.
Der auf der Anklagebank sisende tschechische Staatsangehörige, der 31 Jahre alte Franz R. aus Krefeld , ist den Polizeibehörden der rheinischen Städte so hinreichend betannt und hat sich dort so wenig Sympathien erworben, daß er aus dem preußischen Staatsgebiet ausgewiesen wurde. Er
Sie habe mur Zigaretten und Lebensmittel an die Schus Die„ illegale" Schreibmaschine
Das
bundtruppen verteilt. Man könne ihr nicht verübeln, wenn fie an der Seite ihres Mannes ausgehartr habe Schwurgericht erklärte sie dennoch für schuldig und verurteilte sie zu einem Jahr Zuchthaus.
h. b. Vor dem in Bremen tagenden Straffenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes hatten sich acht Antifaschisten zu verantworten, denen man vorwarf, eine illegale"
ging nach der Schweiz , die ihn aber wieder abschob, und so fam er nach Baden. Aus Zürich bringt er eine Nummer des bei uns verbotenen Schweizer Wizblattes Der Nebenspalter" mit. die er am 21 Januar 1934 in einer Herberge in Freiburg i. Br. anderen Wandergenossen zeigte. Dort wird er in Hast genommen. R. behauptet. daß er das Blatt einem bekannten Mitglied der NSDAP. in Krefeld habe zeigen wollen, doch läßt sich dieser Mann, der einen alltäglichen Namen trägt, nicht feststellen.
Das Gericht verurteilte R. nach dem Antrag des Staatsanwaltes zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, zehn Wochen Untersuchungshaft werden angerechnet. Weiter erflärt das Gericht für zulässig, daß die zuständige Verwaltungsbehörde R. innerhalb sechs Monaten aus dem deutschen Reichsgebiet ausweisen kann.
Ein Jahr Gefängnis für Verbreitung kommunistischer Druckschriften
Gänzlich unbestraft ist der 32 Jahre alte Wilhelm K. aus Mülhausen i. E., der sich wegen Verbreitung kommunistischer Hetzschristen in der Zeit vom Mai bis November 1933 in der Oststadt in Karlsruhe zu verantworten hat. Er fam als ehemaliger Kassierer der KPD. nach der nationalen Erhebung in Schuzhaft und dürfte also etwas gelernt haben. Nach Verlauf dieses Winters, in dem er und seine Familie die Wohltaten des Winterhilfswerks fennenlernte, will er sich vollfommen gewandelt haben und nach seiner Freilassung ein anderer Mensch werden.
Vorerst hat er die vom Sondergericht ausgesprochene Strafe von einem Jahr Gefängnis zu verbüßen. Da er ge= ständig war, werden ihm drei Monate der Untersuchungshaft angerechnet. Auch der Staatsanwalt hatte Strafe in dieser Höhe beantragt.
Mit benommenem Kopf
anscheinend ein chronischer Zustand, ging der 27jährige angeklagte in Basel geborene Josef Sch( jedoch Deutscher ) am 28. Januar d. J. bei Lörrach von Basel kommend über die Grenze Er ist bekannt als Mann, der ziemlich Alkohol vertragen kann. Auch an dieiem Tage war er erst in der Spanischen Weinstube, dann anschließend noch tanzen, und es ist schon möglich, daß er nicht mehr ganz nüchtern war. Beim Grenzübertritt wird ihm von einem Beamten eine Zeitung aus der inneren Rocktasche gezogen, die in Saar brücken erscheinende Deutsche Freiheit". Sch. ist zunächst perplex, wie kommt diese Zeitung in seinen Rod. Ueber die Herkunft macht er drei verschiedene Angaben, welche ist richtig? Jedenfalls will er den Inhalt nicht gefannt haben und auch über die Gefährlichkeit nicht unterrichtet gewesen sein. Mit Rücksicht auf den späten Zeitpunkt, Januar 1984, hält der Staatsanwalt eine exemplarische Strafe für angemessen und beantragt 1/2 Jahre Zuchthaus oder 1 Jahr 4 Monate Gefängnis. Das Gericht erkennt auf eine Strafe von 10 Monaten, abzüglich 2 Monate Untersuchungshaft. Die Absicht zur Weiterverbreitung konnte Sch. nicht nachgewiesen werden. 761
Schreibmaschine verstecktgehalten zu haben. Diese Maschine ging im Laufe der Zeit durch mehrere Hände und wurde schließlich in der Erde vergraben. Das Gericht verhängte über sieben Angeklagte, unter denen sich eine Frau befand, Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu zwei Jahren.