Acht Todesurteile für Unschuldige

Selbst der Staatsanwalt gibt zu, daß nichts erwiesen ist

Hamburg , 2. Mai.

In dem großen Prozeß gegen die Antifaschisten, die sich dem Hitlerterror 1982/38 widersetzt haben, vor dem hanseatischen Sondergericht wurde nach einer Verhandlungs­dauer von faft 4 Wochen von dem Vorsitzenden Landgerichts­direktor Ruether das Urteil verkündet. Acht Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes und Mord­versuches" zum Tode verurteilt. Es find die Arbeiter Dettmer, Kreese, Ruhow, Stodfleth, Wehren berg, Hermann Fischer, Artur Schmidt und Richard. 38 weitere Angeklagten erhielten Zuchthausstrafen bis zu 15 Jahren, 6 Angeklagte Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren; ein Angeklagter wurde freigesprochen.- Das ganze Verfahren dieses Prozesses war einseitig. Die Nazimörder wurden nicht zur Verant: wortung gezogen. Die Nazis überhaupt, die die Veranlasser dieser Auseinandersetzungen waren, blieben unbehelligt. So sieht die Justiz des dritten Reiches" aus.

Die Frankfurter Zeitung " berichtet über den Prozeß:

In der Verhandlung waren vier kommunistische terrorafte zu einer Gesamtanklage vereinigt, weil die Ueberfälle zum Teil von denselben Personen, Angehörigen der Roten Marine", ausgeführt worden waren. Es handelte sich einmal um den am 19. Mai 1982 verübten Feuerüberfall, bei dem der Marinesturmmann Karl Heinzelmann durch einen Messerstich ins Rückenmark schwer verletzt wurde und fünf Monate darauf verstar b. Drei weitere Marinesturm= Icute erlitten zum Teil schwere Verwundungen, konnten aber genesen. Weiter handelte es sich um einen Feuer= überfall auf Hitler Jungen am 26. Juni 1932 und ferner um einen Ueberfall auf Nationalsozialisten am 2. November 1982. Schließlich ist auch ein groß angelegter Ueberfall auf das nationalsozialistische Ver= fehrslokal Adlerhotel in der Schanzenstraße am 21. Fe­bruar 1933 in die Anflage einbezogen worden. Hierbei fanden, abgesehen von einer Reihe von Nationalsozialisten, 3 mei unbeteiligte Passanten den Tod. Wegen des Mordes an Heinzelmann stand ein Teil der Angeklagten bereits am 6. Juni 1932 vor dem Schnellgericht, do ch reichten die Beweise für eine Verurteilung damals nicht aus.

Erst später erfolgten Geständnisse, so daß das Ver

Vor dem Sondergericht Der ,, Neue Vorwärts"

Der jest erst 19 Jahre alte Richard 3 . aus Karlsruhe wurde als Sohn eines Arbeiters rein sozialistisch erzogen. Vorbestraft ist er nicht, er wird von der Polizei als anständiger Mensch geschildert. Er war früher in der sozialistischen Arbeiterjugend, wo er Funktionär wurde und fannte als solcher auch den Vorsitzen­den der SPD. in Daɣlanden. Er wird von diefem gebeten, den neuen Vorwärts" in der Weststadt in Karlsruhe zu ver breiten, was er auch tatsächlich tut. Im ganzen soll er im Oktober- November 1933 ne un Eremplare verteilt haben. 3. sieht heute sein Unrecht ein und gibt seine Tat unum­wunden zu.

Wegen seiner Jugend und seines guten Leumundes lautet das Urteil auf 6 Monate Gefängnis abzüglich 2 Monate Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt beantragte 10 Monate.

Das neue französische Strafrecht

Angesichts des Bekanntwerdens des barbarischen deutschen Strafrechts- Entwurfs ist diese erste Be­kanntgabe sicher von besonderem Interesse.

Ende des Jahres 1930 wurde im französischen Justizmini­sterium ein Juristen- Ausschuß eingesetzt, um eine der wich­tigsten Fragen des Rechtslebens, das französische Strafrecht, den Code Pénal neu zu regeln. Aus der Arbeit, die dieser Ausschuß nach dreijähriger Tätigkeit nunmehr vorlegt, sind jetzt einige der wichtigsten Aenderungen durch den Justizminister, Großsiegelbewahrer Chéron und den Vor­sitzenden des Strafrechts- Ausschusses bekannt geworden. Es sind Strafrechtsfragen, die zweifellos für die internationale Rechtsvergleichung von höchstem Interesse sind, obwohl noch nicht der volle Wortlaut des neuen Entwurfes bekannt ist und daher noch kein gültiges Urteil gefällt werden kann.

Der Generalstaatsanwalt des Kassationshofes M. Matter teilte als Vorsitzender des Strafrechts- Ausschusses u. a. mit, daß die Todesstrafe in Frankreich aufrecht erhalten worden ist. Das bedeute also das Abschreckungsprinzip. Aus dem gleichen Grunde und aus großer Aktualität sind die Strafen für Unterschlagungen und Betrug erheblich ver­schärft worden. Die Expatriierung von Verbrechern, die als unverbesserlich gelten, wurde beibehalten. Hingegen wurde das System der mildernden Umstände er­weitert und ein ,, Pardon" für Minderjährige von acht­zehn Jahren vorgesehen. In politischer Beziehung wurden die ,, bequemen, aber ungleichen und umstrittenen" Strafen der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und der Ver­bannung beseitigt.

Der Entwurf hat, im Gegensatz zu dem geltenden napoleo­nischen Codex von 1810, mehr den Täter als die Tat herangezogen. Der Strafrahmen wurde entsprechend dem System des individuellen Täters erheblich weiter gespannt, das richterliche Ermessen also erweitert. Zum Beispiel kann das Gericht jetzt selbst die Einlieferung eines Irren in einer Anstalt anordnen Halbirre" oder Leute mit vermindertem Urteilsvermögen" können bis zum Ablauf der ihnen zudik­tierten Strafe ebenfalls in einer Heilanstalt untergebracht werden, um dort die nötige Pflege zu erfahren. Um den ,, Rückfall" zu verhindern, ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen worden, die teils die Freiheit beschränken, teils eine Aufsicht( societé de patronage) einführen. Der Schutz Jugendlicher wurde verstärkt.

fahren wieder aufgenommen werden konnte. Die Verhand­lung war wegen der großen Zahl der Angeklagten recht ver­wickelt, und die Aussagen der Angeklagten selbst und die der Zeugen waren nicht leicht zum wahren Tatbestand zusammen­zureimen.

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, daß nicht festgestellt werden konnte, wer. den tödlichen Stich gegen Heinzelmann geführt habe.

Aber nach eigenem Geständnis hätten Stockfleth, Runow, Dröse und Wehrenberg gestochen und Dettmer, der politische Leiter der Roten Marine, tönne sich nicht vor der Verantwortung an diesem Mord drücken.

Von den sechzehn Offizial- Verteidigern äußerte sich Rechts­anwalt Dr. Pontt allgemein über die Beweisaufnahme, bei der sich ein ungefähres allgemeines Bild der Vorgänge er­änge er geben habe;

über die Beteiligung der einzelnen sei durch die Zengen: auslagen wenig oder nichts erwiesen.

Der Krieg in Arabien

DNB. London, 3. Mai. Zum Krieg in Arabien meldet der Vertreter der Times" in Aden : Nach hier vorliegenden Berichten haben die Wahabiten auf ihrem Vormarsch gegen Hodaida bereits drei fleinere Städte im Tehama- Gebiet zwischen Medid und Hodaida erobert.( Die Entfernung zwischen beiden Städten beträgt ungefähr 170 Kilometer.) Der Imam des Jemen hat die Räumung von Hodaida be­fohlen. Der leichte britische Kreuzer Penzance " und der britische Dampfer Ayamonte "( 845 Tonnen) befördern Flüchtlinge nach der Insel Kamaran. Die Truppen vom Jemen sollen infolge Mangels an Sold und Material zu den Wahabiten übergehen Ein hervorragender Führer der Jemen - Truppen, Jbn Haig, soll getötet worden sein. Die Wahabiten sind mit Panzerwagen und Funfapparaten aus­gerüstet.

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Der Times"-Mitarbeiter in Kairo berichtet: Nach Mel­dungen aus Diedah ist der Fall von Hodaida jeden Augen­blick zu erwarten. Dagegen sollen bei Sade( ungefähr 120 Kilometer östlich von Medid rund 160 Kilometer nördlich von Sana) heftige Kämpfe im Gange sein, nachdem dort erheb liche Verstärkungen der Jemen - Truppen eingetroffen sind. schoffen. Eine Bestätigung der Meldung vom Tode des Imam liegt bis jetzt noch nicht vor.

Eines der wenigen Jemen - Flugzeuge wurde dort abge­

Die Angaben der Angeklagten selbst könne man nur vor­Rolle spielten.

ſichtig bewerten, weil dabei persönliche Gefühle eine große Flugzeug im Kanal abgestürzt

In der Urteilsbegründung

wurde zusammenfassend festgestellt, daß bei den vier Ueber fällen insgesamt drei Menschen den Tod gefunden haben und 14 Nationalsozialisten und zwei Passanten verletzt wurden. Die Hauptverantwortlichen seien die Drahtzieher, gegen die sich mit Recht die Empörung des Volkes richte. Die meisten von ihnen feien geflüchtet. Nur fünf dieser Drahtzieher befänden sich unter den Angeklagten: Dettmer, Wehrenberg, Schmidt, Fischer und Richart.

Bei dem Ueberfall am 19. Mai hätten Dröse, Wehrenberg, Runow und Stockfleth gestochen. Sie seien für Heinzel­

Pilot und Fluggast gerettet

Paris , 3. Mai. Ein englisches Flugzeug, in dem sich außer dem Führer ein österreichischer Student als Fluggast befand und das aus Genf fommend auf dem Wege nach London war, stürzte in den Abendstunden des Mittwoch nach einer Zwischenlandung auf dem Pariser Flughafen Le Bourget über dem Aermelkanal ab. Ein französischer Schoner, der sich in unmittelbarer Nähe befand, nahm beide Insassen an Bord und den Apparat, der vollkommen zerstört war. ins Schlepp­tau.

manns Tod verantwortlich, ihre Tat, bei der fie auch auf dem Das ist alles Quatsch"

Boden liegende Nationalsozialisten einstachen, sei ein Gipfel­punkt menschlicher Gemeinheit Sie hätten den Tod Seinzel­manns und der anderen Nationalsozialisten gewollt. Bei dem Ueberfall auf das Adlerhotel sei Hermann Fischer am Tatort anwesend gewesen, während Schmidt und Richark für diesen Plan mitverantwortlich seien. Das Gericht habe sich für ver­pflichtet gehalten, das Gesetz so anzuwenden, wie es dem Rechtsempfinden Deutschland

des

neuen

entspräche. Danach seien die Drahtzieher Mittäter, wenn sie auch nur geistig an den Vorbereitungen teilgenommen hätten.

Der Führer und die Kupplerin

Zwei Damen, Magdalene und Helene 3. aus Konstanz, Mutter und Tochter, als Beruf geben sie Masseusen an, beschuldigen den verheirateten 29 Jahre alten Ernst R. aus Schaffhausen , in ihrer Wohnung, sie waren Nachbarn, eine abfällige Bemerkung über unseren Führer gemacht zu haben.

Während über N. nichts Nachteiliges bekannt ist, er ist nie vorbestraft, werden die beiden Zeuginnen aus der Strafhaft vorgeführt; fortgesetzte Verleumdung, Beleidigung, Gewerbзunzucht, Diebstahl, Urkundenfälschung, schwere Kuppelei, so lauten die Vorstrafen von Mutter und Tochter. Obwohl Frau 3. ihre Aussagen mit einem 10fachen Eid bekräftigen will, werden beide Zenginnen vom Gericht als unglaubhaft angesehen. R. wird von der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen.

Selbst ein Sondergericht kann sich also seiner Zeugen schämen!

Der Richter wird selbst gewissermaßen mit der Ausfüh­rung der Strafe, die er ausspricht, betraut. Er erhält zum Beispiel das Recht der bedingten Freilassung und gegebenen­falls die Befugnis, bestimmte Orte als Aufenthalt nach Ab­büßung der Strafe zu verbieten. Offenbar ist dies als Säu­berung gewisser Gangster- Nester gedacht.

Diese Neufestsetzungen der Verantwortlichkeit des Rich­ters bedingen natürlich auch eine Aenderung der juristischen Studien, so weitgreifend sind sie.

Von besonderer Bedeutung, aber auch von gewisser Ge­fahr sind die vorgeschlagenen Verstärkungen der interna­tionalen kriminalrechtlichen Zusammenarbeit, bei der ausdrücklich allgemeine Zuständigkeit bei Vergehen gegen das Völkerrecht gefordert wird. Ferner ist die Möglichkeit von Auslieferungen nach einem Sondergesetz vorge­sehen. Der Richter erhält das Recht, die zuständige Recht­sprechung der ausländischen Gerichte zu berücksich­tigen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Wortlaut hierbei

Der Prokurist und die Hitlerrede

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Der Westdeutsche Beobachter" in Köln berichtet über eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht:

Der Kläger war in der beklagten Firma als Profurist tätig. Am Tage der großen Rede Adolf Hitlers , am 21. März, war er dem gemeinsamen Hörsaal ferngeblieben mit der Bemerkung, das sei alles Quatsch; er ziehe es vor, im Part spaziern zu gehen". Damit nicht genug, störte er noch durch freches Gebaren feine Betriebskollegen, indem er mitten in der Rede Hitlers in den Hörsaal kam und von einem ihm unterstellten Arbeitskollegen Feuer für eine 3igarette forderte. Des weiteren versuchte er auch, die Uebertragung durch Klopfen und sonstigen Lärm zu stören, so daß die ganze Belegschaft, über dieses Gebaren empört, seine Ausmerzung aus dem Betriebe verlangte. Diese Unverschämtheiten setten dem Langmut des Unter­nehmers, eines alten Nationalsozialisten, ein Ende, der den Kläger furz entschlossen fristlos entließ. Der Kläger jedoch klagte gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht und verlangte die schon erwähnte Entschädigungssumme in Höhe von 4500 Reichsmart, da er durch einen Kontrakt auf Jahre noch bei der Firma engagiert sei.

Zu den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen führt er aus, daß es in seinem Ermessen gelegen habe, der Rede fernaubleiben. als ns.

Der Richter belehrt ihn darauf, daß er dem ausdrück­lichen Befehl seines Borgefebten, die Rede anzuhören, Folge zu leisten habe. Im übrigen seien aber seine Bemerkungen, die ihn als Schädling des deutschen Gemeinschaftslebens kennzeichneten, für die Ent­lassung hinreichend genug. Ein Zeuge, der bez. der abfälligen Bemerkung des Klägers vernommen wird, bestätigt ein­wandfrei die von dem Beklagten angeführte Argumen tierung der berechtigten Entlassung des Klägers. Das Gericht verkündigt daraufhin das Urteil. Danach wird die Klage kostenfällig abgewiesen. 3wei Kriminalbeamte nehmen den Kläger in ihre Mitte, der sich nun zu verantworten haben wird.

Die Ergebenen

Goltz und seine Monarchisten

Der Vorstand des Reichsverbandes deutscher Offiziere, an seiner Spize Generalmajor Graf von der Golz, ist auf der Reichskanzlei empfangen worden, um Hitler der Er­gebenheit des Verbandes zu versichern. Seit dem 27. Januar, als die Kaiser- Geburtstagsfeier des gleichen Offiziers­verbandes in Berlin von SA. - Leuten gesprengt wurde und Hitler drei Tage später im Reichstag seine Attacke gegen die Monarchisten unternahm, hat sich die Situation entspannt. Die tonservativen Kreise und das Offizierskorps, das mit der alten Armee und der Reichswehr zusammenhängt, sind auf persönlichem Gebiet dem Reichskanzler wieder näher. gefommen. sol nad 29 flowing sid

nur auf das gemeine, oder auch auf das politische Vergehen Das Neueste

oder Verbrechen bezieht.

Die historische Zweiteilung des Strafgesetzbuches in einen allgemeinen und in einen besonderen Teil ist beibehalten worden. Der besondere Teil, dessen Dreiglie derung beibehalten wurde, ist erheblich verändert worden. Vor allem ist der erste Teil umgepflügt worden. Betrü­gerische Finanzman över können, wie bemerkt, besonders scharf geahndet werden. Die traditionelle Höchst­strafe von fünf Jahren kann überschritten werden, wenn der Betrüger sich an die Oeffentlichkeit gewendet hat( Artikel 450 und 456 des Entwurfs). Im allgemeinen Teil sind Maßẞ­nahmen gegen Gesellschaften dieser Art vorgesehen, auch Verhängung von Aufsicht( Artikel 89 und 116). Besonders schwer bestraft wird u. a. die Zuhälterei. Auch die Bestra­

fung des Selbstmordversuchs wurde, nach italienischem Muster, vorgeschlagen, und die Bestrafung des Duells eben­falls nach ausländischem Vorbild geregelt. Ferner sollen die Vergehen gegen Kinder sowie die Abtreibung offen­bar schärfer bestraft werden.

Die einstweilige Bekanntgabe dieser Aenderungen gibt noch kein endgültiges Bild, ist aber doch von hohem In­teresse. Bis zur gesetzlichen Regelung wird noch manche Zeit vergehen, da die Beratungen in Kammer und Senat sicher­lich manche Gegensätze aufwerfen werden und außerdem das Strafrecht nicht ohne neue Strafprozeßordnung denkbar ist, an deren jahrelang dauernde Ausarbeitung der Ausschuß nunmehr herangeht.

Aus München wird gemeldet: Aus Anlaß des nationalen Feiertages wurden aus dem Konzentrationslager Dachan annähernd 200 politische Gefangene entlaffen.

Das Geheime Staatspolizeiamt hat bas gegen die Effener Volkszeitung" und die Kölnische Volkszeitung" verhängte Berbot dahingehend abs gekürzt, daß beide Zeitungen am 3. Mai wieder erscheinen tönnen.

Wie halbamtlich mitgeteilt wird, empfing Außenminister Hirota den amerikanischen Botschafter zu einer Aussprache über die politischen Tagesfragen des Fernen Oftens.

Auf Grund des neuen Ermächtigungsgesezes hat die österreichische Regierung die Baterländische Front zu einem Verbande des öffentlichen Rechtes erklärt.

Nachdem Trotti von feinem Lande eine Einreises genehmigung erhalten hat, hat die franzöfifche Regierung beschlossen, Trogfi in einer 300 Kilometer von Paris entfernten Ortschaft eine 3wang= residenz, die streng überwacht wird, anzuweisen. Man dürfe die Aufenthaltsgenehmigung nur als provisorisch bes trachten, da Trogti seine Bemühungen, in einem anderen Lande unterzukommen, fortsetzen werde und sofort nach Ers halt einer Einreisegenehmigung Frankreich verlassen würbe. Am Mittwoch sprach die spanische Kammer dem nenen Kabinett Samper des Vertrauen aus. Es wurden 217 Jas Stimmen gegen 47 Rein- Stimmen bei vielen Enthaltungen abgegeben. te