Im Reichsgesetzblatt wird jetzt ein„ Gesetz zur Aenderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934" veröffentlicht. Das Gesez soll dem Zweck dienen, die Strafvorschriften gegen Hoch- und Landesverrat, die in verschiedenen Gesetzen, und Verordnungen verstreut find, übersichtlich zusammenzufassen und noch wirksamer" zu gestalten. Es ist den Nazijustizgewaltigen nicht genug, daß sie in zwei Verordnungen vom 28. Februar und durch Gesetze vem 26. Mai und 13. Oktober 1933 die Strafdrohungen erhöht und für von ihnen als schwere Staatsverbrechen" angesehene Handlungen die Todesstrafe angedroht haben. Nach dem neuen Gesez wird festgelegt,
daß derjenige, der seinem Volfe die Trene bricht und den Bestand der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft durch Verrat gefährdet, sein geben verwirkt. Auch die Bestimmungen über das Verfahren in Hochverrats- und Landesverratssachen sind neu gefaßt worden. An Stelle des Reichsgerichts für die erstinstanzliche Aburteilung von Hochverrat und Landesverrat wird ein besonderes oberes Gericht in Gestalt eines sogenannten Dieser VolksVolksgerichtshofes geschaffen.
gerichtshof" wird teils mit juristisch gebildeten Richtern und
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teils mit folchen Mitgliedern befeßt, die über„ be- 1ondere Erfahrungen"(!) auf dem Gebiete der Abwehr staatsfeindlicher Angriffe ver fügen. Der Reichskanzler ernennt auf Vorschlag des Reichs= ministers der Justiz diese Mitglieder. Der Zeitpunkt, zu dem der neue Volksgerichtshof zusammentritt, wird noch bekanntgegeben.
Danach find alle, die dem deutschen Volke gegen den Razis terror die Trenehalten, Landesverräter, Hochverräter. Sie werden abgeurteilt von denen, die dem Terrorregime ge eignet erscheinen, einseitig genug gegen die Feinde der Nazis vorzugehen. Daß die Diktatoren des dritten Reiches" mit solcher Schärfe gegen Andersgefinnte vorgehen, beweift zur Genüge, wie unsicher fie sich in ihrem Element fühlen. Einft: mals wird ein wahres Volksgericht über sie kommen und feststellen, wer die Verfassung, wer die der Ber= failung geschworenen Eide, wer in Wahrheit dem deutschen Volke die Treue gebrochen hat, um sie unbarmherzig und rücksichtslos zur Berant: wortung zu ziehen. Der Tag kommt! Darauf können fich die Nazifafchiften gefaßt machen.
An dem kommenden Tag braucht auf die Hitler und Konsorten nur ihr eigenes Gesetz angewendet zu werden.
Im Hintergrunde: Katholizismus
Die„ Neue Zürcher Zeitung " schreibt:
" Die Kulturfampfstimmung hat, wie aus zahlreichen Melbungen der letzten Tage zu erkennen war, jetzt schärfer als bisher auch auf das Rheinland und die Provinz West falen übergegriffen und ist zum Ausdruck gekommen in einer Reihe von Maßnahmen gegen die Tätigkeit der katho lischen Kirche . Diese Erscheinung fällt zeitlich zusammen mit der Abberufung des Regierungspräsidenten zur Bonsen in Köln und seiner Erseßung durch Dr. Diels , der bisher Ministerialrat im Preußischen Innenministerium und Inspektor der Geheimen Staatspolizei war. Die Berufung von Dr. Diels , die im übrigen mit gewissen Auseinandersetzungen über die Leitung der Geheimen Staatspolizei im Zusammenhang stand, war allerdings weniger die Ursache als vielmehr das Signal zur Verschärfung des Kulturkampfes. Die nationalsozialistischen Parteiinstanzen, insbesondere die westdeutschen Gauleiter, drängten seit langem auf diesen schärferen, Kurs, sahen sich jedoch in ihren Absichten gehemmt durch die Tatsache, daß an der Spitze der Verwaltung ausgesprochene Katholiken standen: in der Provinz Westfalen der Oberpräsident Freiherr v. Lünind, in der Rheinprovinz der Oberpräfident Freiherr v. Lünind, ein Bruder des Erstgenannten, und im Regierungsbezirf Köln der Regierungspräsident Dr. zur Bonsen. Die Stellung der drei Beamten galt seit einiger Zeit als erschüttert. Als Dr. zur Bonsen, der schon lange vor der nationalen Revolution Mitglied der NSDAP . gewesen war, vor einem Jahr zum Regierungspräsidenten ernannt wurde, begrüßte ihn das nationalsozialistische Parteiorgan in Stoln mit den Worten:„ Ein Mann, auf den das Rheinland stolz ist." Die Ausschaltung zur Bonsens nach knapp einjähriger
Amtstätigkeit zeugt von einem starten Stimmungswandel, der offensichtlich auf Rechnung der wachsenden Rulturfampftendenzen im Nationalsozia lismus zu setzen ist. Gleichzeitig mit dem Personenwechsel im Regierungspräsidium in Köln ist ein Rurswechsel in der ganzen Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen vollzogen worden, wo anscheinend die beiden Oberpräsidenten ihre Auffassung nicht zu behaupten vermochten und wo nun die preußischen Verwaltungsbehörden mit Verboten und 3ensurmaßnahmen gegen katholische Zeitungen, Kirchenblätter und sogar bischöfliche Kundgebungen einschreiten.
Der neue Regierungspräsident Diels , der ein Vertrauensmann des preußischen Ministerpräsidenten ist und anscheinend gegen Görings eigenen Willen aus der Leitung der Geheimen Staatspolizei ausgeschaltet wurde, kann als Repräsentant dieser Politik der scharfen Kampfmaßnahmen angesehen werden und hat schon als Inspektor der Geheimen Staatspolizei die rücksichtslose Unterdrückung der sogenann ten„ fonfessionellen Hezer" nicht nur angekündigt, sondern auch schon eingeleitet."
Auf Grund eigener Informationen können wir die Richtig feit dieser Nachrichten bestätigen. Die Brüder Lüninck , die Oberpräsidenten der beiden katholischen Westprovinzen Preußens, stehen schon seit längerer Zeit in einem sich verstärkenden Gegensatz zu den nationalsozialistischen Gart= leitern, die auch in Verwaltungsdingen selber Oberpräsi denten sein, oder die feudalen Amtsinhaber durch willfährige Leute ersehen möchten.
„ Hart für Mutter und Kind"
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Ein schändliches deutsches Urteil
Eine Entscheidung, die mit der Frage der Behandlung von Mischehen( über die mehrfach hier berichtet wurde) in Bujamemnhang steht, hat soeben ein Amtsgericht gefällt. Das Frankfurter Volksblatt"( Nr. 118) berichtet darüber u. a.:
„ Ein arisches Mädchen hatte sich mit einem 19jährigen Nichtarter eingelassen und erwartete von ihm ein Kind. Der Kindesvater wollte das Mädchen heiraten und beantragte bei dem hiesigen Amtsgericht seine Volljährigkeitserklärung, da nach den deutschen Gesezzen Minderjährige nicht heiraten dürfen.
Da mit der Heirat dann das Kind als ehelich gilt, geben die Gerichte derartigen Anträgen in aller Regel statt. In diesem besonderen Fall sah sich das Gericht zur Ab Tehnung des Antrages genötigt. In den Gründen wird ausgeführt:
Es liegt zweifellos im Interesse des Staates, den Kindesvater, der seinem Kind zur Ehelichkeit verhelfen will, zu unterstügen. Andererseits jedoch hält es das Gericht für
Aus dem Zuchthausstaat
Amtliche Drohungen ohne ,, Greuel"-Kommentar Wir entnehmen der„ Pirmasenser Zeitung" vom 25. April: Arbeitsunwilliges Verhalten von Unterstügungsempfängern beim Arbeitsamt
Dem Arbeitsamt obliegt die Prüfung der Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit der Unterstüßungsempfänger. Bei Durchführung dieser Aufgabe wird in letzter Zeit verschie dentlich die Wahrnehmung gemacht, daß es an dem arbeitswilligen Verhalten, besonders der Ehefrauen, fehlt. Sie finden es öfter nicht für notwendig, ihrer regelmäßigen Kontrollpflicht zu genügen, obwohl das Wohlfahrtsamt allmonatlich darauf hinweist, daß dies den Verlust des Staatszuschusses und damit die Kürzung der Unterstützung bedeutet. Bisher wurde von der vollständigen Einstellung der Unterstübungen in solchen Fällen abgesehen, weil hierunter regelmäßig die Kinder der Arbeitslofen zu leiden haben. Auch hier kann leider keine Rücksicht mehr ge= nommen werden, denn viele Ehefrauen mit Kindern arbeiten heute in der Fabrik oder als Heimarbeiterin, und so werden sich die schon jahrelang Unterstüßten auch einmal wieder an die Arbeit gewöhnen müssen. Wer diese Woche nicht bei der Hauptkontrolle erschienen ist, wird am Samstag auf feinerlei Unterstützung des Wohlfahrtsamtes rechnen dürfen. Ebenso werden die kinderlos verheirateten Ehefrauen und die Ehefrauen mit nur 1 bis 2 Rindern vom Unterstützungsbezuge ausgeschlos.
unvereinbar mit seinen Aufgaben und für seinen Pflichten zuwiderlaufend, der Ehe eines Nichtariers mit einer Arierin Vorschub zu leisten.
Die Entscheidung ist hart für Mutter und Kind. Die Mutter, die sich noch im Jahre 1933, als das Wissen um die Bedeutung rassenmäßigen Denkens schon festen Fuß im Volk gefaßt hatte, mit einem Juden eingelassen hat, verdient es nicht besser. Sie muß für ihren Leichtsinn und mangelndes Verantwortungsgefühl bestraft werden. Aber auch die fraglos vorhandene Härte gegenüber dem Kind muß in diesem Falle in Kauf genommen werden, da seinen Interessen hier die der Allgemeinheit gegenüberstehen. Hätte das Gericht durch Stattgeben des Antrags dem Kindesvater die Heirat ermöglicht, so wäre eine neue Mische he geschlossen und der Jude instandgesetzt worden, ungehindert und mit be= sonderer staatlicher Genehmigung eine Reihe von weiteren Baſtarden in die Welt zu sehen. Der Staat, hier verkörpert durch das Gericht, muß es auf das Entschiedenste ablehnen. hierzu seine Hand zu bieten."
sen, wenn sie sich nicht innerhalb vier Wochen um eine Beschäftigungsmöglichkeit umsehen. Bei der heutigen Konjunktur in der Schuhindustrie kann dies billigerweise von ihnen verlangt werden.
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Harte Strafen für Schwänzer der Pflichtarbeit
In der letzten Zeit haben sich eine Anzahl von Pflichtarbeitern unter irgendeinem faulen Vorwand von der Pflichtarbeit gedrückt. Sie blieben z. B. von der Arbeitsstelle fern und begaben sich wegen Geringfügigkeiten zum Arzt. Wieder andere verließen die Arbeitsstelle, um angeblich ihre Besorgungen auf dem Bürgermeisteramt,& rantentaffe usw. zu erledigen, als wenn die nicht auch die Ehefrau des Pflichtarbeiters oder sonstige Angehörige erledigen könnten. Die bisher in solchen Fällen verhängten Strafen haben sich als zu mild erwiesen. Das Wohlfahrtsamt sieht sich daher zur Verhängung harter Strafen veranlaßt. Künftig wird für feden Tag, an welchem der Pflichtarbeiter nicht volle acht Stunden gearbeitet hat, ein Tagesunterstützungssaz, mindestens aber 3 Mart, an der Unterstützung in Abzug gebracht. Außerdem wird für den Tag, an welchem nicht oder nicht voll gearbeitet wurde, eine Pflichtarbeiterzulage nicht bewilligt, noch werden solche Tage auf die Berechnung der Vierwochen
Da sie Nationalsozialist sind" Warum der Papst den Empfang einer deutschen Delegation verweigerte
Rom , 2. Mai( Inpreß). Eine Delegation deutscher Nazis Katholiken hatte die Absicht, dem Papst zu beweisen, daß der Kampf für Hitler und Loyalität gegenüber dem Heiligen Stuhl vereinbar seien. Sie bat im Vatikan , vom Papst empfangen zu werden.
Der Papst hat den Empfang verweigert. Er richtete einen Brief an die Delegation, in dem gesagt wird:„ Sie können nur gute Nationalsozialisten oder gute Katholiken sein. Sie können nicht beides zugleich sein. Da Sie Nationalsozia liften find, ist es mir nicht möglich, Sie zu empfangen."
London , 2, Mai, Der„ Daily Herald" veröffentlicht einen zweiten Artikel seines Sonderberichterstatters im Saars gebiet. Der Rorrespondent tommt zu dem Schluß, daß der Ausgang der Saarabstimmung zum großen Teil von der Haltung abhängen wird, die der Vatikan einnehmen wird. Der englische Korrespondent mutmaßt, daß der Vatikan gegen die Nazipropaganda im Saargebiet eingestellt Tei; in Saarbrüden sei bereits ein fatholisches Organ gegründet worden, das zu der Preffe der„ deutschen Front" in Oppos fition stehe.
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Der Mann, der die Hitlerpropaganda im Saargebiet führt ftellt das Blatt feft, ist der Großindustrielle Röchling . Das hind..e ihn nicht, seinen Stahl an einen, wie er selbst zugegeben habe, seiner besten Kunden zu liefern, nämlich an Frankreich .
Der hingerichtete Kaplan
Der Vortrag im Katholischen Jugendverein
Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde gegen den Kaplan Herbert Wilhelm aus Hauenstem verhandelt, dem zur Last gelegt wird, eine verbotene Versammlung abgehalten zu haben. In einem Vortrag vor dem, Katholischen Jungmännerverein behandelte der Angeklagte einen Vorfall, der sich im siebenjährigen Krieg abgespielt hat. Friedrich der Große soll damals einen Kaplan haben hinrichten lassen, der den jungen Katholiken gesagt haben soll, daß Fahnenflucht feine Sünde sei. Der Angeklagte bestreitet, den großen König als Mörder hingestellt zu haben. Er habe vielmehr gesagt, daß an diesem Kaplan ein Justizmord geschehen sei.
Der Staatsanwalt, der sehr scharf das Vorgehen des Angeflagten verurteilte, wies darauf hin, daß der Angeflagte den Sinn des Wortes vergessen habe, daß das Reich der Kirche nicht von dieser Welt sei. Diese Handlung sei nicht im Sinne der Aufgaben der Kirche gewesen. Die Schuld des Angeklagten sei darin zu sehen, daß er über den großen König, an dem sich ein ganzes Volk aufrichte, nichts anderes sagen fonnte, als ihn als Mörder zu bezeichnen. Er beantragte gegen ihn eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten.
Der Verteidiger wies darauf hin, daß der Vortrag über den hingerichteten Kaplan nur deswegen gehalten wurde, da dieſer jetzt heilig gesprochen werden soll. Gs habe sich nicht um einen politischen Vortrag gehandelt. Das Gericht schloß sich dieser Ansicht an und sprach den Angeklagten unter Ueberbürdung der Kosten auf die Staatskasse frei
..Absteigen, austreten!"
( Sopade.) Aus Bayern wird dem neuen Vorwärts", Rarlsbad, ein lustiges Ereignis aus dem Kleinfrieg zwischen österreichischen Legionären und deutscher SA. berichtet:
In Weiden in der Oberpfalz wurden bei einer Rauferei zwischen SA. und österreichischen Legionären sieben Desterreicher verhaftet. Kommandant über sämtliche österreichische Lager ist ein Generalmajor der alten österreichischen Armee, der nach der Verhaftung seiner Leute den Weidener Bürgermeister Harbauer einen„ saudummen Jungen“ und„ Lausbuben" nannte. Harbauer gab darauf dem Generalmajor eine Stunde Frist zur Räumung der Stadt. Die Oesterreicher blieben aber und holten Verstärkung. Nun alarmierte der Bürgermeister die Polizei, die SA. und SS. , die gegen die Oesterreicher vorgingen. Diese zogen nun ab. Wurden später Desterreicher in Weiden geschnappt, so wurden sie verprügelt. Eine Stadtsperre wurde gegen sie erlassen, Einige Tage später kamen die Oesterreicher aus ihrem nahegelegenen Lager Wöllersdorf per Lastauto nach Weiden und fuhren vor die Wohnung des Bürgermeisters. Dort erscholl das Kommando: Absteigen, austreten!" Die Dester= reicher sprangen hinunter, traten in Reihe an das Haus des Bürgermeisters heran und pißten auf das Haus. Dann bestiegen sie wieder ihr Auto und führen heim.
Die Deutsche Freiheit"
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Bestellschein
Ich ersuche um regelmäßige Zusendung der Deutschen Freiheit" Name:
Straße:
Orti
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Unterschrift
frist zur Erlangung des Bedarfsdeckungsscheines angerechnet. Verlag der ,, Deutschen Freiheit"
Ein Bedarfsdeckungsschein wird fünftig nur demienigen gewährt, welcher volle vier Arbeitswochen, das sind volle zwanzigmal acht Stunden gearbeitet hat.
Schützenstraße 5-
Postschlielfach 776