Mit dem Tode wird bestraft..

Die Arbeit der SA.  - ,, Volksgerichtshot"

Hochverrat

Der Wortlaut des neuen Gesetzes zur Aende rung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens" liegt vor. Der neue Volks: gerichtshof" wird keine harte Arbeit haben. Denn die nenen Bestimmungen vereinfachen diese " richterliche" Arbeit außerordentlich. Immer wieder: Todesstrafe, lebenslängliches Zuchthaus! Das Henkerbeil gegen jeden Widerstand! Die wichtigsten Bestimmungen lauten:

Nach den neuen Bestimmungen wird mit dem Tode be­straft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem frem den Staate einzuverleiben oder ein zum Reiche gehöriges Gebiet vom Reich loszureißen. Ferner wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reiches zu ändern.(§ 80 Strafgesetzbuch.)

Wer es unternimmt, den Reichspräsidenten oder den Reichskanzler oder ein anderes Mitglied der Reichsregierung seiner verfassungsmäßigen Gewalt zu berauben oder mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder mit einem Verbrechen oder Vergehn zu nötigen oder zu verhindern, feine verfassungsmäßigen Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.(§ 81.) Dieselbe Strafdrohung wird ausgesprochen gegen den, der ein Hoch­verratsunternehmen mit einem anderen verabredet.(§ 82.) Wer öffentlich zu einem hoch verräterischen Unternehmen auffordert oder anreizt, wird. mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird be­straft, wer ein hochverräterisches Unternehmen in anderer Weise vorbereitet. Auf Todesstrafe oder auf lebens­Langes Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jah­ren ist zu erkennen, wenn die Tat darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats

eine organisatorischen Zusammenhalt herzustellen oder aufrechtzuerhalten, oder darauf, die Reichs­ wehr   oder die Polizei zur Erfüllung ihrer Pflicht untauglich zu machen, das Deutsche Reich gegen Angriffe auf seinen äußeren oder inneren Bestand zu schüßen, oder auf Be­einflussung der Massen durch Herstellung oder Verbreitung von Schriften, Schallplatten oder bildlichen Darstellungen oder durch Verwendung von Einrichtungen der Funken: telegrafie oder Funtentelefonie gerichtet war oder im Aus­lande oder dadurch begangen worden ist, daß der Täter es unternommen hat, Schriften, Schallplatten oder bildliche Darstellungen zum Zwecke der Verbreitung im Inland aus dem Ausland einzuführen.(§ 83.). Landesverrat

An der Spize der Bestimmungen gegen Landesverrat wird erläutert, daß als Staatsgeheimnisse zu betrachten find Schriften, Zeichnungen, andere Gegenstände, Tatsachen oder Nachrichten darüber, deren Geheimhaltung vor einer ausländischen Regierung für das Wohl des Reiches, ins­

besondere im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Verrat im Sinne der Vorschriften gegen Landesverrat begeht, wer mit dem Vorsaß, das Wohl des Reiches zu ge­fährden, das Staatsgeheimnis öffentlich mitteilt oder an einen anderen gelangen läßt, insbesondere an eine auslän­dische Regierung oder an iemand, der für eine ausländische Regierung tätig ist.

Wer es unternimmt, ein Staatsgeheimnis zu verraten, wird mit dem Tode bestraft. Bei Ausländern kann auf lebenslanges Zuchthaus erkannt werden. Ebenso oder auf Zuchthaus nicht unter fünf Jahren, wenn die Tat keine Ge­

Steicher im Angriff

Nürnberg  , 4. Mai. Im Hoheitsgebiet des Julius Streicher   ist eine tiefgreifende und in ihren Folgen noch nicht absehbare Rechtsverlegung des Konkordats vorgenom men worden. Alle Verbände, Organisationen, Klubs usw. der katholischen   Jugend in Unterfranken   sind aufgelöst. Das gesamte Vermögen ist beschlagnahmi; das Tragen von Uniformen ist verboten; die Mitglieder der bisherigen Organisationen haben nicht mehr das Recht, sich zu versammeln Die behördliche Verfügung untersagt den jugendlichen Katholiken sogar, sich auf mehr als eine Zeitung oder Zeitschrift zu abonnieren. Alle Pfarrer werden verpflichtet, über die Ausführung der Verfügungen zu wachen; jeder Widerstand soil durch die politische Polizei gebrochen werden.

fahr für das Wohl des Reiches herbeiführen fonnte.( 8 90.) V. Rabenau

Mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus wird ferner bestraft, wer es unternimmt, sich ein Staatsgeheimnis zu ver­schaffen, um es zu verraten.(§ 90.)

Wer durch Fälschung oder Verfälschung Schrif­ten, Zeichnungen oder andere Gegenstände, die im Falle der Echtheit Staatsgeheimnisse wären, herstellt, um sie zu ver­raten, wird mit Zuchthaus bestraft, ebenso, wer solche Gegen­stände usw. verrät, ohne sie als Fälschung zu bezeichnen. Mit Gefängnis wird bestraft, wer dadurch fahrlässig das Wohl des Reiches gefährdet, daß er es unternimmt, ein Staatsgeheimnis an einen anderen gelangen zu lassen.

Wer öffentlich oder als Deutscher im Auslande durch eine

Ein kämpferischer Notbundpfarrer

Die Gemeindevertretung der Apostelfirche in Berlin­Schöneberg, an der der bekannte Notbundpfarrer von Rabenau tätig war, hat diesem verboten, die Kirche und firchliche Räume zu betreten. Die Anhänger Rabenaus in der Gemeinde sind daher geschlossen in eine Nachbargemeinde marschiert und haben den dortigen Pfarrer gebeten, Rabenau predigen zu lassen. Dieser Wunsch ist erfüllt worden.

unwahre oder aröblich entſtellte Behauptung tatsächlicher Art Juda verrecke"

eine schwere Gefährdung für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthans bestraft.

Ein Beauftragter des Reiches, der ein Staatsgeschäft mit einer ausländischen Regierung vorsätzlich zum Nachteil des Reiches führt, wird mit dem Tode bestraft; tritt nur un­bedeutender Nachteil für das Reich ein und konnten schwerere

Folgen auch nicht herbeigeführt werden, dann kann auf Bucht­baus erkannt werden.

Wer mit dem Vorsaz, einen Krieg oder Zwangsmaßregeln gegen das Reich oder andere schwere Nachteil für das Reich herbeizuführen, zu einer ausländischen Regierung tätig ist, in Beziehungen tritt, wird mit dem Tode bestraft.

Die weiteren Bestimmungen beschäftigen fich mit dem mili­tärischen Landesverrat.

Der« Volksgerichtshof  "

Der Volksgerichtshof   entscheidet in der Hauptverhandlung in der Besetzung von fünf Mitgliedern, außerhalb der Hauptverhandlung in der Besetzung von drei Mitgliedern. Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied müssen Be­fähigung zum Richteramt haben. Anklagebehörde   ist der Ober­reichsanwalt. Die Mitglieder des Volksgerichtshofes und ihre Stellvertreter ernennt der Reichskanzler auf Vorschlag des Reichsjustizministers für die Dauer von fünf Jahren. Ein Volksgerichtshof ist zuständig für die Unter­suchung und Entscheidung in erster und legter Instanz in den Fällen des Hochverrats( außer in einem bestimmten Fall des Hochverrats), des Landesverrats mit Ausnahme des mili­tärischen Landesverrats, des Angriffs gegen den Reichspräfi­denten(§ 94 des Strafgesetzbuches) und der Verbrechen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat.

Müllers ,, Gotteswort"

Es sieht trostlos aus in der Evangelischen Kirche

DNB Königsberg, 3. Mai. Am Donnerstag fand in Königsberg   die feierliche Einweihung des Bischofs von Königsberg  , Friz Kessel; durch den Reichsbischof Müller in der Schloßkirche statt. Reichsbischof Müller richtete eine Ansprache an den Bischof von Königsberg   und betonte darin, daß die Jahre, die er als Wehrkreispfarrer in der Schloß­firche in Königsberg   amtiert habe, die schönsten seines bis herigen Lebens gewesen seien. Ich habe nun Dich in dieses Land gesetzt, und Du sollst in dieser Stunde geloben, daß Du hier das Wort Gottes rein und unverfälscht verkündigen wirst," wandte sich der Reichsbischof an den einzuweisenden Bischof, und fuhr dann fort:

" Ich brauche Dir nicht zu sagen, daß Gottes und des Hei­lands Wort durch Dich und mich nicht geschützt zu werden braucht. Es ist stärker als wir alle. Wir gehören jetzt zu einem Stand in unserem Volt, der nicht getragen wird von der Liebe und Begeisterung der Maffen; denn wir sind nun einmal solche, die gegen den Strom schwimmen müssen. Es hat den Menschen noch nie gepaßt, daß ihnen die un­erbittliche Wahrheit Gottes in aller Klarheit gesagt wird." Der Reichsbischof schloß mit einem Bekenntnis zum neuen Staat und zur Verbundenheit auch mit solchen Volks­genossen, die der Kirche an sich fernstehen.

Nach der Einweisung durch den Reichsbischof hielt der Bischof von Königsberg   seine Antrittspredigt. Im Anschluß an den Gottesdienst fand im Fliesensaal des Schlosses eine feierliche Begrüßung statt.

Reichsbischof Müller ist also schon unter die Schwarzseher gegangen, als er diese Worte sprach. Wir sind solche, die gegen den Strom schwimmen," sagte er. Wen meinte er mit diesem Strom"? Die Massen, die für den Reichsbischof und seine deutschen Christen  " keine Liebe tragen, müssen demnach sehr groß sein. Der Naziunfug in den Kirchen kann ja auch feine Liebe erzeugen. Es muß demnach sehr trostlos in der Müllerschen Nazifirche aussehen.

Dortmund  , 3. Mai. Die Vertreter der freien rheinischer und westfälischen Synoden haben sich in Dortmund   versam melt. Sie erklärten sich als die einzige rechtmäßige firchliche Autorität der beiden Provinzen und richteten an den Reichs­innenminister das Ersuchen, die Synoden Rheinlands und Westfalens als Unabhängige evangelische Kirche anzuerkennen. Es hängt von der Stellungnahme der Reichs­behörden ab, ob dieser Schritt die offizielle Spaltung der deutschen   evangelischen Reichskirche bedeutet, die tatsächlich bereits vollzogen ist.

In der Praxis

Aus Worms  : Vor einigen Tagen fand eine Betriebs­versammlung des Warenhauses Goldschmidt statt. Der Besizer Goldschmidt wollte das Wort ergreifen, doch wurde er unter Gebrüll und Niederrufen darin verhindert, in

seinem eigenen Betriebe zu reden. Gleichzeitig wurden im ganzen Warenhaus Plakate ausgestellt mit der Forderung: Wir wollen feinen Juden als Betriebsführer.

händler des Ortes wurden von vier SA.- Leuten achtzig Sack Aus Ilesheim: Einem bekannten jüdischen Getreide­Weizen gestohlen. Die benachrichtigte Polizei nahm die Täter fest. Beim Abtransport kam der Standartenführer dazu, der die SA.  - Leute anschnauzte, weil sie sich von Polizei hätten verhaften lassen. Die Täter wurden freigelassen. Nachts drang der bewährte SA.- Führer, nachdem er zuvor durch die leeren Fensterscheiben geschossen hatte, in die Wohnung des Juden ein und machte ihm mit vorgehaltener Pistole klar, daß er gegen SA. nicht klagen dürfe.

Aus Gauodernheim: Ein hiesiger jüdischer Ein­wohner hatte ein sehr gutes Haus, das der SA- Führer Diehl schon längst gern gekauft hätte. Doch war das Haus nicht feil. Nun wurden dem Juden zum 1. April die ver­rufensten Elemente des Ortes als Zwangsmieter ins Haus gesetzt. SA.- Leute räumten die Möbel des Juden auf die Straße, waren im Begriff, die Pumpen des Zwangsmieters hineinzutragen, als Herr Diehl erschien und erklärte: Auf­hören, ich habe das Haus gekauft. Worauf der arme Teufel blieb, wo er gewesen war und der Jude Frist hatte, das ihm abgepreßte Eigentum zu räumen.

Profitjäger und Miesmacher Wie in ,, großer Zeit"

In dem Maiaufruf der Hitlerregierung befindet sich ein Saß, der als Kennzeichen für die abgrundtiefe Heuchelei dieses Regimes festgehalten werden muß. Nach einigen Ab­sätzen geschwollenster Selbstbeweihräucherung prallt man gegen folgendes:

Männer und Frauen! An Euch alle ergeht der Ruf! Weg mit den Miesmachern, fonfessionellen Hetzern und fapitalistischen Profitjägern! Her mit der deutschen Volksgemeinschaft. die nicht Phrase bleiben, sondern Tat werden soll!"

Daß die Miesmacher" fort müssen, wundert niemand. Die

wurden schon in früherer großer Zeit" störend empfunden,

Volk sich an Siegesnachrichten berauscht, um dann, wie der als während des Weltkrieges vier Jahre lang das deutsche Admiral v. Scheer es ausdrückte, aus allen Himmeln zu

stürzen". Daß all die schönen Siegesnachrichten sich hinter­her als falsch erwiesen, war natürlich nur die Schuld der Miesmacher, und am Schluß der gewonnenen" Aarbeits­schlacht wird es ebenso sein.

Auch die Wut gegen die konfessionellen Hetzer" scheint uns angesichts des ungemindert fortgehenden Kirchenstreites ver­ständlich.

Aber: Seit wann müssen die fapitalistischent Profitjäger fort? Die Krupp, Thyssen und Schmidt stehen doch an der Spize des Ganzen. Was geschieht ihnen im dritten Reich", das die Kampforganisationen der Ar­beiter zertrümmert und den kapitalistischen   Profit gesichert hat wie nie ein Staatswesen zuvor. Und welcher Arbeiter, der am 1. Mai hinter seinem Unternehmer als dem staat­lich anerkannten Führer" des Betriebes hertrotten muß, darf und kann diesem Herrn gegenüber das Wort in die Tat umsetzen: Fort mit den kapitalistischen   Profit­fägern!"

Der Papst ruft die deutschen Bischöfe

Letzte Beratung vor dem Abbruch der Konkordatsverhandlungen?

Aus Rom   wird berichtet, daß der Papst sämtliche deutschen Bischöfe nach Rom   zu einer Konferenz eingeladen habe, die gegen Mitte Mai stattfinden soll. Der Gegenstand der Aus­sprache ist nicht schwer zu erraten. Ehe der Heilige Stuhl den folgenschweren Schritt des endgültigen Abbruchs der Konkordatsverhandlungen unternimmt, will er noch einmal das deutsche Episkopat hören. Diese Aus­sprache stellt sich als um so notwendiger heraus, weil sich die Verhältnisse zwischen den nationalsozialistischen Machthabern und den fatholischen Autoritäten fortdauernd zuspißen. Fast überall find jetzt den katholischen   Jugendverbänden die eigenen Trachten verboten worden. Ungeheuer verbitternd hat ferner in fatholischen Kreisen die Verfügung Lens über ein Verbot der Doppelmitgliedschaft in der deutschen   Arbeits -front" gewirft. Diese Verfügung ist, wie von maßgebender nationalsozialistischer Seite offen gejagt wird, ein.Todes. stoß gegen die fonfessionellen, vor allem die Man betrachtet fatholischen Arbeitervereine. diese Aktion als den bisher folgenschwersten Verstoß gegen die Bestimmungen des Konkordats, das den katholischen  Berufsverbänden Bewegungsfreiheiten gab.

Die Hoffnungen auf eine Verständigung sind dadurch noch geringer geworden. Der Hitlersche totale Staat steht mit feinem Weltanschauungsanspruch zum Ratholizismus in un löslichem Widerspruch. Vor dieser Tatsache sind alle Be­teuerungen, daß man dem Ratholizismus in rein firchlichen Dingen volle Bewegungsfreiheit lassen wolle, vollkommen

gegenstandslos.

Bayrischer Kulturkampi

,, Niemals mehr eine politisierende Kirche"

DNB, Würzburg  , 3. Mai. Am Mittwochabend sprach in den Hutten- Sälen in Würzburg   Ministerpräsident Siebert über die Zukunftsaufgaben des neuen Deutsch­ land  ". Er führte dabei aus, daß das neue Deutschland   die politische Einheit geschaffen habe. Diese Einheit dürfe nicht mehr angetastet werden. Die Konfeffionen hätten kein Recht, fich politisch zu betätigen. Die politifierende Kirche könne nicht mehr geduldet werden, niemals mehr dürfe es in Deutschland   politisierende Geistliche geben. Die Hebung des sittlichen und geistigen Menschen, der Kampf gegen Schmuz und Schund, der Kampf gegen die Gottlosigkeit seien Auf­gaben, die jeden gläubigen Ratholiken und Protestanten ver: pflichteten. Die Mitarbeit der Konfessionen sei willkommen, nur ihr politischer Einfluß müsse verschwinden. Derartige Fragen dürfen aber nicht ausgetragen werden durch Demon­ftrationen auf der Straße, sondern nur durch eine große Aus= einandersetzung auf geistigem Boden gelöst werden. Das Recht zu demonstrieren habe nur der Staat oder die Partei. Nur durch geistiges Ringen könnten diese Gegensäße ans­geglichen werden,

An unsere

Bezieher und Leser!

Wir erhalten in letzter Zeit Beschwerden da: rüber, daß die ,,, Deutsche Freiheit" entweder verspätet oder auch gar nicht ankommt. Wir bitten alle Beschwerdeführer, sich an ihrem Ort mit der Post oder der Bahn in Verbindung zu setzen, dia von Saarbrücken  aus die Zeitung nach wie vor pünktlich jeden Tag abgeht. An der Post oder Bahn des Auf gabe- Ortes liegt die Verzögerung nicht, davon konnten wir uns überzeugen.

Verlag der ,, Deutschen Freiheit