Die neue Schreckenswelle

tum fumov laidon pflichtung zur Beschaffung einer 4- Millionen- Hypothek- ent­belassen und dem Architekten Prof. Gropius eine zu hohe

Verzweifelte Maßnahmen gegen die kritische Volksstimmung

Unsere Vorhersage, daß die Propagandaschlacht" gegen die Miesmacher und Kritifaster eine neue Terrorwelle gegen die sogenannten Staatsfeinde" einleiten werde, wird schon durch die erste Meldung von dem neuen Schlachtfelde be­stätigt. Hannover ist zuerst vorgestoßen. Dort hat der Gau­leiter Schmalz den Kamp gegen Wühlmäuse und Reak­tion" eröffnet. Er stieß wilde Drohungen gegen alle Unzu friedenen aus.

Die Partei werde gegen diejenigen, die es wagten, gegen den Nationalsozialismus vorzugehen, auf das brutal ste anfämpfen. Dieser Kampf sei ein rückhaltloses erneutes Bekenntnis zum Staat, aber auch eine deutliche War­nung an solche, die die Partei vergäßen. Denen müsse gesagt werden, daß die politische Organisation das Kon­trollorgan für alle Maßnahmen im neuen Staat sei und daß die verantwortlichen Stellen gegen jede Aeußering, die irgendeinen Führer der Bewegung verleße oder angreife, ebenso aber auch gegen jeden Wit Stellung nehmen würden, dem die Absicht innewohne, die Bewegung zu schädigen. SA., SS. und Hitler­Jugend seien die Garantie dafür, daß die Partei sich täglich über die Stimmung im Volfe selbst orientieren könne, Dazu brauche man nicht eine Adelsgenossenschaft oder einen Regel­flub.

Die Propagandawelle wurde am gleichen Abend, an­schließend an die Parole- Ausgabe, an ungefähr zwanzig Stellen der Stadt begonnen. Es wurden Redner für einzelne Gaststätten bestimmt, die dort nach Vor­legung eines besonderen Ausweises etwa fünf Minuten lang zu den Gästen zu sprechen hatten. Die Aktion soll in den nächsten Tagen in gleicher Weise fortgesetzt werden.

Schreckensurteile

Zuchthaus für Illegale

Breslau, 5. Mai. ( Inpreß.) Das Breslauer Oberlandes­gericht verhandelte gegen 13 Arbeiter aus Neusalz a. d. Oder, die der Vorbereitung zum Hochverrat" beschuldigt waren. Das Gericht ging über die Anträge des Staatsanwalts zum Teil noch hinaus und verurteilte die Arbeiter Karl Römer, Friz Radeitschek und Richard Mezze zu je 5 Jahren Zucht­haus; den Angeklagten Willi Jentsch zu 22 Jahren Zucht haus und die Angeklagten Hermann Scholz und Otto Richter ju je einem Jahr Gefängnis. Sechs Angeklagte wurden frei­gesprochen. Das Verfahren gegen die Kommunistin Eisen­hardt wurde auf Verlangen des Oberreichsanwalts ab­getrennt und soll vor dem Reichsgericht verhandelt werden.

Zweierlei Witze

Ueber die führenden Nazibonzen

Braunschweig , 3. Mai. 9: In einer Verhandlung vor der Dienststrafkammer für richterliche Beamte fam die Frage politischer Wiße zur Er­örterung. Ein Richter hatte sich wegen Dienstvergehens zu

verantworten, weil er einem Justizangestellten politische Witze über führende Persönlichkeiten erzählt hatte. Der Richter erklärte zu seiner Verteidigung, eine Verächtlich machung führender Persönlichkeiten habe er nicht beabsichtigt. Der Generalstaatsanwalt stellte fest, daß es zweier­lei Wige über führende Persönlichkeiten gebe. Die einen unterstrichen die Verdienste diefer Männer, die anderen be­zweckten das Gegenteil. Die in diesem Falle erzählten Wiße gehörten der zweiten Klasse an und entstammten einer niederträchtigen Gesinnung. Er beantrage daher, den Ange­klagten wegen Dienstvergehens zur Dienstentlassung zu verurteilen. Das Gericht sah den Fall milder an und erfannte nur auf einen Verweis.

Freispruch

Es gibt noch Richter in Deutschland

In der Deutschen Freiheit" ist berichtet worden, wie die Bürgen eines Volkshausdarlehens aus der Zeit vor dem Diebstahl des Vermögens jeßt nach dem Raubzug aufgefor= dert werden, für die übernommenen Bürgschaften zu ablen Ein solcher Fall wurde am Amtsgericht Pirmasens kürzlich behandelt und entschieden. Der dortige Leiter der Arbeitsfront hatte eine ganze Anzahl Arbeiter von Lemberg bei Pirmasens aufgefordert, den auf sie entfallenden Anteil einer Darlehensschuld des aufgelösten Volkshausvereins e. V. zu zahlen. Diese Arbeiter hatten beim Erwerb des Hauses zur Erlangung eines Darlehens vom Schuhmacher­verband solidarisch die selbstschuldnerische Bürgschaft über­nommen. Das war für sie fein Risiko, denn der Betrieb im Volkshaus rentierte sich; zugleich waren sie aber auch selbst Mitglieder des Schuhmacherverbandes und konnten im Fall eintreten. Ein Vorgehen gegen sie, auf Grund der geleisteten Bürgschaft, kam nach den vorliegenden Umständen für sie gar nicht in Frage.

Abfindung gezahlt habe. Außerdem habe er sich bei der Aus­schreibung der Arbeiten Pflichtwidrigkeiten zufchulden fom­men lassen. Zu der Aufhebung des Vertrags und zu den Pflichtwidrigkeiten habe sich Guske bereitgefunden, um dem Direktor der Ahag, Sommerfeld, gefällig zu sein, weil er von diesem fortlaufend Bestechungsgelder erhalten habe. Von der Revision wurde das Urteil in allen Punkten an gefochten, und zwar mit der Begründung, daß es auf nicht und irrtumsfreien unzureichenden Fest= stellungen beruhe. Es sei im Urteil auch nir­gends angegeben, worauf sich die Feststel­lungen denn stüßten. Vom Landgericht seien der Ver­teidigung weiter wichtige Beweise unmöglich gemacht worden, so dadurch, daß

tein Versuch unternommen worden sei,

zur Aufklärung des besonders schwerwiegenden Vorwurfs der Bestechung den Direktor Sommerfeld und den Mit­inhaber des Bankhauses Simon in Berlin , über das Be­stechungsgelder geführt worden sein sollen, als 3eugen herbeizuziehen, auch wenn beide jetzt im Ausland lebten. Auch der jederzeit erreichbare Prof. Gropius sei nicht ver­nommen worden. Bei dem Vorwurf bezüglich des Mühlen­wechselfonds müsse übrigens Verjährung Platz greifen, eine Ansicht, die auch der Vertreter der Reichsanwaltschaft teilte, der jedoch sonst das Urteil als bedenkenfrei bezeichnete und deshalb in der Hauptsache die Abweisung der Revision beantragte.

Der Senat fam im ersten Punft des Urteils wegen Ver­jährung zur Einstellung des Verfahrens. Im Falle des Kreishausneubaus wurde Guste vom Reichsgericht freigesprochen, da zu einer Verurteilung die gesetz­lichen Vorschriften nicht ausreichend seien. In allen übrigen Fällen wurde das Urteil aufgehoben, weil die in ihm enthaltenen Feststellungen unzulänglich und teil­

weise irrtümlich seien.

einer Stockung persönlich für entsprechende Rücksichtnahme Der Ungehorsame

Als aber am 9. März voriges Jahr Herr von Epp Reichs­statthalter von Bayern wurde und am 10. die große Aftion der Verhaftungen und Auflösungen begann, wurde auch das Lemberger Volkshaus besezt und der Betrieb auf Verlangen der dortigen Naziwirte geschlossen, der Verein zum Betrieb dieses Hauses und sämtliche in corpore angeschlossenen Arbeitervereine wurden verboten. Am 2. Mai wurde dann auch das Gewerkschaftsvermögen gestohlen und bei dieser Gelegenheit wurde das erwähnte Darlehen gefunden. Man forderte also die Bestohlenen auf, unter Hinweis auf die übernommene Bürgschaft das Darlehen zurückzuzahlen.

Die um ihr Eigentum beraubten Arbeiter erklärten, daß

die Voraussetzungen, unter denen sie die Bürgschaft über nommen haben, nicht mehr bestehen. Der Verein sei auf­gelöst, das Geschäft geschlossen und auch der Verband als Darlehnsgeber habe sich in seiner Einstellung völlig ge­ändert. Früher hätten die Mitglieder Selbstbestimmungs­recht gehabt. Dieser Umstand erleichterte die Uebernahme einer Bürgschaft, weil die Möglichkeit bestand, bei Schwierig­feit selbst mitzustimmen für Erlaß oder Stundung. Jezt hätten die Bürgen keinerlei Möglichkeit mehr, an einer Rentabilität des Unternehmens oder an einer Berbesserung der Darlehensbedingungen beim Verband mitzuwirken.

Das Amtsgericht schloß fich dieser Begründung an und fam zur Abweisung der angeftrenaten& lage, froßdem fein Rechtsanwalt gewagt hatte, diese Arbeiter zu vertreten.

Regierungsvizepräsident Guske

Das Reichsgericht hebt ein rechtswidriges Urteil auf...

Am 24. November 1938 wurde vom Landgericht Halle der frühere fozialdemokratische Vizepräsident beim Oberpräsidium in Koblenz , Dr. Wil: helm Guste, wegen gewinnsüchtiger Untreue in brei Fällen und einfacher Untreue und schwerer Bestechung in je einem Fall zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt. Gegen das Urteil hatte Guste beim Reichsgericht Revision eingelegt. Der Revision, die am Freitag vor dem 6. Straffenat verhandelt wurde, war voller Erfolg beschieden. Der Spruch der Straffammer hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht ftand; er wurde vom Senat selbst zum Teil durchgreifend be= richtigt, zum Teil aufgehoben, so daß die Sache insoweit von der Borinstanz noch einmal entschieden werden muß.

Die Handlungen, die zur Verurteilung Guskes geführt hatten, fallen noch in die Zeit seiner Tätigkeit als and

rat des Kreises Merseburg . Zunächst war dem An­geklagten zur Last gelegt worden, daß er ein 1923 errichtetes Sonderkonto, das aus den Erträgnissen bei der Sicherstellung der Brotversorgung in der Inflationszeit gespeist worden war, den Organen des Kreises verheimlicht und aus diesem jogenannten Mühlenwechselfonds u. a. für sich Darlehn ent­nommen habe. Weiter sollte Guske dann beim Kreishaus­neubau eigenmächtige Anordnungen zur Ausgestaltung des Dienstgebäudes getroffen und dadurch zum Nachteil des Kreises über dessen Gelder verfügt haben. Die übrigen dem damaligen Landrat vorgeworfenen Fälle gruppieren sich um die Errichtung der für die Arbeiter des euna werkes bestimmten Siedlung Dürrenberg. Nach dem Urteil des Landgerichts sollte Guske den Kreis dadurch geschädigt haben, daß er die Baufirma, die Allgemeine Häuserbau A.-G. ( Ahag), ohne dafür Genehmigung einzuholen, aus der Ver­

Weimar, 4. Mai. Der frühere sozialdemokratische thürin­gische Panbtagsabgeordnete und ehemalige Ministerialdirek tor Dr. Hermann Brill ist jetzt von der Dienststraf­fammer wegen vorsäßlicher Gehorsamsverweigerung gegen­über der Landesregierung zum Verlust von Amtsbezeichnung, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorguung verurteilt worden. Dr. Brill, der damals Wartestandsbeamter war, hat sich seiner Zeit ausdrücklich geweigert, dem von der Landesregierung am 18. März 1933 erlassenen Verbot der Zugehörigkeit von Beamten und Angestellten zur Sozial­demokratischen Partei und ihren Nebenorganisationen durch Austritt aus der SVD. Folge zu leisten.

Die zerrissene Christusfahne Schon wieder eine katholische Zeitung verboten Dortmund , 4. Mai.

Der Oberpräsident der Provinz Westfalen hat das Er­scheinen des Sauerländischen Volksblattes" vom 3. bis 9. Mai verboten. Anlaß zu dem Verbot gab ein Bericht, den die Zeitung über eine Rundgebung der katho­lischen Jugendverbände in Hagen veröffentlicht hatte.

Dieses katholische Blatt hatte in diesem Bericht mitgeteilt, auf der Kundgebung sei von der Hitlerjugend eine Christusfahne zerrissen worden, provozierende Zwischenrufe hätten die Redner unterbrochen, ein Mädchen habe einen Nervenschock erlitten usw. Der Bericht des " Sauerländischen Volksblattes" war der Westdeutschen Volkszeitung" in Hagen entnommen worden, die auf Antrag der Staatspolizeistelle wegen dieser Berichterstattung bereits am 26. April verboten worden war.

Papst Pius XI , hat an den Bundespräsidenten Mitlas ein Telegramm gerichtet, in dem es heißt, daß ,, der Allmächtige das edle österreichische Volt, das nunmehr mit dem apoftolischen Stuhl aufs engste verbunden ist, mit seinem Segen und mit allgemeinem Wohlstand beglücken möge".

Nach einer Meldung der Polnischen Telegraphenagentur aus Lille soll Mitte Mai ein neuer Transport polnischer Bergarbeiter Frankreich verlassen und nach Polen zurüds fehren. Es handelt sich diesmal um über 1000 Personen einz schließlich der Familienangehörigen. Unter den polnischen Arbeitern macht sich, wie es in der Meldung heißt, eine starke Unruhe bemerkbar.

Das Strafgericht in Brest - Litowst fällte im Prozeß gegen 27 Kommunisten das Urteil. 20 Angeklagte wurden wegen fommunistischer Werbetätigkeit zu insgesamt 47 Jahren Ge fängnis verurteilt. Die beiden Hauptangeklagten erhielten je sechs Jahre Gefängnis. Sieben Angeklagte wurden frei= gesprochen.

Straßburger Wochenbericht Nachmittag fander in verschiedenen Sälen der Stadt Feste Brand durch Blitzschlag

Wilhelm Hansmann gestorben

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Am 27. April starb im Städtischen Krankenhaus kurz vor der Vollendung seines 54. Lebensjahres der Gewerkschafts­angestellte Wilhelm Hansmann aus Gießen . Hansmann, seit mehr als dreißig Jahren gewerkschaftlich und politisch organisiert, verließ seine Heimat Gießen , wo er am 16. Mai 1880 geboren wurde, um den dauernden Verfolgungen und Schikanen der nationalsozialistischen Lokalgrößen zu ent­gehen. Trotz ständiger Bemühungen konnte er völlig tellos keine Arbeit hier finden. Er lebte von der Für sorge, mit der ihn hier wohnhafte Verwandte, die aber selbst nicht mit irdischen Glücksgütern gesegnet sind, bedachten. Die seelischen Qualen, die ein yöllig ungewisses Schicksal dem Manne bereitete, der ein Leben lang gewohnt war, kämpfe­rische Arbeit im Dienste des Proletariats zu leisten, ver­schlimmerten das körperliche Leiden Wilhelm Hansmanns. In einer schlichten Trauerfeier, die viele Freunde in der Emi­gration vereinte, erstand noch einmal das Kämpferschick al dieses von einer glühenden Liebe zum Sozialismus erfüllten Mannes, der sich im Dienste der Arbeiterklasse aufopferte, unserem geistigen Auge. Ehre dem Andenken eines Kämpfers!

vor

Maifeiertag in Straßburg

In zwei imposanten Kundgebungen feierte am Dienstag die Straßburger Arbeiterschaft den 1. Mai. Die Kommunisten beider Richtungen versammelten sich unter der Führung der CGTU..m Alten Bahnhof, die Sozialisten unter Füh­rung der CGT..a der Halle am Fischmarkt. Beide Kund­gebungen waren außerordentlich gut besucht und endeten mit Demonstrationszügen. Die Polizei tand in erhöhter Alarm­Am bereitschaft, brauchte aber nirgends einzuschreiten. Am

statt, die der Verherrlichung des Maigedankens gewidmet waren. Die Straßenbahner hatten am 1. Mai vormittags die Arbeit eingestellt, das Personal der Tabakmanufaktur und der Stadtverwaltung nahm geschlossen an den Maifeiern teil. Elsässische Arbeiterdelegation in Berlin

Vor einigen Tagen weilte eine Delegation elsässischer Arbeiter im Auftrag des Befreiungskomitees für Ernst Thälmann " in Berlin , um sich an Ort und Stelle nach dem Ergehen des kommunistischen Führers zu erkun­digen, der nun schon über ein Jahr vom ,, dritten Reich" in Gefangenschaft gehalten wird. Die Delegation konnte aller­dings nicht viel ausrichten. Man schickte sie von Pontius zu Pilatus und verweigerte ihr endlich eine Unterredung mit Thälmann . In der kommunistischen Presse schildern die Teil­nehmer der Fahrt ihre Eindrücke vom ,, dritten Reich". Großbrand bei einer Speditionsgesellschaft

In der Nacht zum Montag brannten die Magazine der Speditionsgesellschaft Gondrad Frères in der Saar­burger Straße völlig nieder. Unter den vernichteten Gegen­ständen befinden sich auch Möbel, darunter solche deutscher Emigranten. Der Schaden wird auf 5 Millionen Fran­ken angegeben. Die Brandursache konnte noch nicht er­mittelt werden.

Französische Abendkurse

Für die verschiedenen Kurse zur Erlernung der franzö. sischen Sprache werden noch Einschreibungen entgegen­genommen. Schüler, die tagsüber keine Zeit haben, sich in der Brandgasse 17 einschreiben zu lassen, können jeden Montag von acht bis neun Uhr in der Schoepflinschule ihre An­meldung vornehmen. Die Einschreibegebühr beträgt 4,50 Fr. für die Monate Mai, Juni, Juli.

Im Verlaufe eines am Mittwoch über Straßburg nieder­gegangenen schweren Gewitters schlug der Blitz in ein Ge­bäude der rue du Général Duerot ein. Der Dachstuhl stand beim Eintreffen der Feuerwehr bereits in hellen Flammen. Das Feuer konnte bald gelöscht werden.

Die Sängerknaben im Münster

Die Wiener Sängerknaben, die erst vor wenigen Wochen hier zwei große Konzerte bestritten, waren am Montag im Münster eingekehrt, wo sie im Verein mit dem Münsterchor ein großes geistliches Konzert gaben. Unter den geistlichen Gesängen, die sie abwechselnd mit dem Münsterchor zum Vortrag brachten, gefiel vor allem die Schubertsche Messe, die so recht diesem besonderen Milieu angepaẞt war. Das Konzert hinterließ einen nachhaltigen Eindruck. Gesamtaufführung der Beethovenquartette

Das große Kammermusikfestspiel, das die Gesamtauffüh­rung der Beethovenquartette durch das weltberühmte B us ch­Quartett von Basel bringt. begann am Donnerstagabend im Konservatorium mit der Wiedergabe der großen Fuge op. 123, des G- Dur Quartetts op. 18 Nr. 2 und des E- Moll­Quartėtis op. 59 Nr. 2. Die vier virtuosen Musiker fanden ein ahdächtig lauschtendes' Publikum, das ihrer erleseuer Kunst begeistert Beifall zollte.

Dem Ende der Theatersaison entgegen

Die Operntruppe und die Operettentruppe verabschieden sich von ihrem Straßburger Publikum für die jetzt zu Ende gehende Saison am Samstag und Sonntag. Das deutsche Schau­spielensemble versette mit der Straßburger Erstaufführung von Harlans ,, Die törichte Jungfrau" in die Jugendzeit des Straßburger Münsters. E. D.