Nur keine Volkswahlen mehr!
Der Bonapartismus hat die Despotie auf das Plebiszit gestügt. Hitler und Mussolini haben sich ihre Diktatur durch Volkswahlen und Volksabstimmungen bestätigen lassen. Der österreichische Faschismus kann keinen ähn lichen Versuch wagen. Rein Druck, kein Terror könnte der faschistischen Diktatur in Desterreich die Bestätigung durch die Mehrheit des Volkes verschaffen. So ist der Austrofaschismus gezwungen gewesen, seine Verfassung augenfällig gegen den Protest der Repräsentanten der Mehrheit des Volkes zu oktronieren. So ist der Inhalt seiner Verfassung bestimmt durch das Bedürfnis, jede Aeußerung des Volkswillens zu vermeiden.
Ein Rumpfparlament, von dem die 72 sozialdemokra tischen Abgeordneten durch Regierungsdekret ausgeschlossen worden waren und zu dem die Abgeordneten der Großdeutschen und des Landbundes zu erscheinen ablehnten, hat die Verfassung beschlossen. 74 von den 165 Abgeordneten des österreichischen Parlaments, also nur eine Minderheit, haben für diese Verfassung gestimmt. Sozialdemokraten, Großdeutsche und Landbündler, also die Mehrheit, hat diesen in verfassungswidriger Weise zustandegekommenen Beschluß für null und nichtig erklärt. Und während die Verfassung der Republik vorschreibt, daß eine Gesamtänderung der Verfassung nicht nur eines Beschlusses des Parlamentes, der mit 3wei drittelmehrheit gefaßt werden muß, bedarf, sondern auch der Bestätigung durch das Volk felbst in unmittelbarer Volksabstimmung, hat hat der Bundespräsident Miklas die Verfassung auf Grund des Beschlusses einer Minderheit des Parlaments kundgemacht, ohne eine Volksabstimmung zu wagen!
Nur keine Volkswahlen mehr! Dieser angsterfüllte Wunsch bestimmt den Inhalt der Verfassung. Es gibt in dieser Verfassung kein vom Volke gewähltes Parlament mehr. 25 Jahre lang haben die österreichischen Arbeiter um das allgemeine und gleiche Wahlrecht gekämpft; es
existiert nicht mehr. An die Stelle eines vom Volke gewählten Parlaments treten nicht weniger als 5 ernannte Körperschaften: vorerst ein Staatsrat, den der Bundes präsident nach seinem Ermessen ernennt, dann ein Bun deskulturrat, in den der Bundespräsident Vertreter der Kirchen und der Schulen beruft, drittens ein Bundes wirtschaftsrat, zu dessen Mitgliedern der Bundespräsident „ vaterlandstreue" Bertreter der wirtschaftlichen Korporas tionen ernennt, viertens einen Länderrat, der aus den vom Bundespräsidenten ernannten Häuptern der Provinzialregierungen zusammengesetzt ist. Und diese vier vom Bundespräsidenten ernannten Räte wählen dann ihrerseits den Bundestag, dem die Regierung ihre Gesetzess vorlagen vorzulegen hat und der sie annehmen oder ablehnen, aber nicht abändern darf.
Der Wiener Volkswitz hat dieses System so charak terisiert: der erste Artikel der Verfassung sollte lauten: „ Der Bundespräsident ernennt das Bolk." In der Tat sind diese ernannten Räte und der von ihnen gewählte Bundesrat keinem Parlament ähnlich, sondern viel ähn licher jenem Staatsrat, den sich in alter Zeit der absolute Monarch beigegeben hat.
Es wäre pedantisch, im einzelnen darzulegen, daß in ähnlicher Weise auch die Landtage und die Gemeinde. vertretungen zusammengesetzt werden. Auch sie werden nicht mehr vom Volke gewählt. Die Verfassung vermeidet es, das Wort Republik zu gebrauchen; sie bezeichnet Desterreich nicht mehr als Republik , sondern als Bundesstaat. In Wirklichkeit hört Desterreich auf, ein Bundes staat zu sein, da mit der freien Wahl der Landtage auch die freie Wahl der Landesregierungen durch die Landtage beseitigt wird, die Landeshauptleute von dem Bundes präsidenten ernannt werden, die Bundesregierung gegen jedes Landesgesetz Einspruch erheben kann und mit alledem die bisher souveränen Länder in bloße Provinzen
verwandelt werden.
Wer ist aber der Bundespräsident, dem die Verfassung so weitgehende Vollmachten erteilt? Er wird folgender maßen gewählt: Der Bundestag selbst, wie wir gesehen
haben, von den vom Bundespräsidenten ernannten Räten gewählt, ernennt drei Kandidaten für die Neuwahl des Bundespräsidenten . Die Auswahl unter den drei Kandidaten trifft dann eine Versammlung sämtlicher Bürgerdidaten trifft dann eine Versammlung sämtlicher Bürgermeister Destereichs. Es versteht sich, daß in dieser Bersammlung die Bürgermeister der Städte von den tausenden Dorfbürgermeistern überſtimmt werden. Ein Wahl. modus, der absurd genug erscheint, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in dieser Versammlung der Bürger meister von Wien , auf das allein 1,8 Millionen von den 6,5 Millionen Einwohnern Desterreichs entfallen, ebenso nur eine Stimme abgeben darf, wie der Bürgermeister des kleinsten Dorfes; dafür aber den unleugbaren Vorzug des kleinsten Dorfes; dafür aber den unleugbaren Vorzug hat, dem bäuerlichen Klerikalismus die Entscheidung bei der Wahl des Bundespräsidenten zu sichern.
Die österreichische Verfassung enthielt bisher auch einen Katalog der Menschen- und Bürgerrechte. Er war in einem Geseze enthalten, das 1867, nach der Niederlage von Sadowa, der bürgerliche Liberalismus den Habs: burgern abgerungen hat. Jetzt tritt an die Stelle dieses Gesetzes ein Abschnitt der neuen, vom Faschismus oktroyierten Verfassung. Er ist für die Methoden des österreichischen Faschismus sehr charakteristisch. Jedes der in dem Gesetz von 1867 garantierten Grundrechte wird in der neuen Verfassung recipiert; nur wird jedesmal ein zweiter Satz hinzugefügt, der das Grundrecht wieder zur Gänze aufhebt. Zum Beispiel: In dem Gesetz von 1867 hieß es schlicht und einfach:„ Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich." In der neuen Verfassung heißt es:„ Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetze gleich. Sie dürfen in den Gesezen nur soweit ungleich behandelt werden, als es sachliche Gründe rechtfertigen." In dem Gesez von 1867 hieß es:„ Die öffentlichen Aemter sind allen Stadtsbürgern gleich zugänglich." In der neuen Verfaffung heißt es:„ Die öffentlichen Aemter sind allen vaterlandstreuen Bundesbürgern gleich zugäng lich." In der Verfassung der Republik war die Gleich berechtigung der Frauen ausdrücklich festgestellt. In der neuen Verfassung heißt es: Frauen haben die gleichen Rechte wie die Männer, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt ist." In der Tat bedeutet die Ersetzung des Grundgesetzes vom Jahre 1867 durch die neue Verfassung die vollständige Aufhebung der Schwurgerichte, der Breß freiheit, der Freiheit der Wissenschaft, der Freiheit der Religionsbekenntnisse. Zugleich wird das mit der römi schen Kurie abgeschlossene Konkordat, das die katholische Kirche privilegiert, zu einem Bestandteil der Verfassung erklärt.
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Wird diese Verfassung, die Oesterreich weit hinter 1867 zurückwirft, jemals in Kraft treten? Sie ist vorerst nur proklamiert, nicht in Wirksamkeit gesezt. Für eine Uebergangszeit von unbestimmter Dauer ist der Regierung das Rech eingeräumt, zu dekretieren, was ihr beliebt. Sie ha: selbst festzusetzen, wann und in welcher Weise die einzelnen Bestimmungen der Verfassung in Kraft treten sollen. Ob sie je in Kraft treten werden? Die Verfassung betrachtet sich selbst offenbar nur als einen Uebergang zu einer anderen Verfassung. Es ist nicht nur das Wor: Republik aus der Verfassungsurkunde ausgemerzt worden, es ist auch den republikanischen Gesezen über die Landesverweisung der Habsburger , über die Konfis kation des Vermögens der Habsburger und über die Abschaffung des Adelstitels der Charakter von Verfassungsgesetzen entzogen worden, so daß die Regierung nunmehr in der Lage ist, diese Gesetze durch die bloken Dekrete aufzuheben, wann immer es ihr beliebt. Aber an dem Tag an dem den Habsburgern die Rückkehr nach Desterreich erlaubt und ihr Vermögen als ein Fonds monarchistischer Propaganda ihnen zurückgegeben werden wird, wird die Welt entdecken, daß die Verfassung des Austrofaschismus nichts ist, als eine Verhüllung der Vorbereitungen der legitimistischen Reſtauration und damit ernsthafter Gefährdung des europäischen Friedens.
Einige notwendige Feststellungen von Friedrich Adler
Die„ Neue Zürcher Zeitung " vom 2. Mai beschäftigt sich in einem Artikel mit dem Brief, den der Verfasser dieser Zeilen am 28. April an den Präsidenten des öster reichischen Nationalrates, Dr. Ramek, gerichtet hat und der später in der„ Internationalen Information" sowie in einer Reihe von Zeitungen verschiedener Länder wiedergegeben wurde. Dieser Artikel der„ Neuen Zürcher Zeitung " ist in mancherlei Richtung so aufschlußreich, daß die„ Internationale Information" durch seine wörtliche Wiedergabe in ihrer Dokumentenbeilage dazu beitragen wird, ihn zu verbreiten, ihn niedriger zu hängen. Die„ Neue Zürcher Zeitung " ist so gnädig, keinen Einspruch gegen das zu erheben, was Dr. Adler als Ersatzmann des österreichischen Nationalrates an dessen Präsi denten schreibt", aber sie erhebt Protest gegen die Wiedergabe dieses Briefes in der Pressekorrespondenz der Sozialistischen Internationale" und sie schließt ihre Darlegungen mit der Drohung:
,, Wenn Dr. Friedrich Adler fortfahren würde, das Sefretariat der Zweiten Internationale im Sinne seiner letzten Erklärungen in den Dienst des Kampfes gegen den öfterreichischen Staat zu stellen, könnte die Tätigkeit dieser Institution auf schweizerischem Boden im Interesse der guten Beziehungen zu dem Nachbarlande nicht weiter geduldet
werden."
Bevor wir auf den Kernpunkt der Frage, ob die Schweiz noch imstande ist, einer Institution internatio.
naler Meinungsfreiheit ihre Betätigung zu ermöglichen, eingehen, wollen wir den Vorwand, auf den die ,, Neue Zürcher Zeitung " ihre Argumentation aufbaut, beiseite schieben. Die„ Internationale Information" hat stets die Pflicht erfüllt, über alle wichtigen Vorgänge in allen Ländern zu berichten und sie hätte bei einem Ereignis von der Bedeutung, wie sie die Beseitigung des demokra tischen Parlamentarismus in Oesterreich besißt, selbstver ständlich in jedem Fall die Sozialisten des Landes zum Worte kommen lassen. Die Berufensten dafür, Karl Worte kommen lassen. Die Berufensten dafür, Karl Renner , der Präsident des Nationalrates, und Karl Seiz, der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion des Nationalrates, fizen hinter Kerkermauern und können gegenwärtig nicht aussprechen, was die 72 sozialdemokra. tischen Abgeordneten in diesem Moment auszusprechen hätten. Nur ein im Ausland lebender„ Ersagmann" konnte nach der Lage der Dinge ſeine Stimme erheben und es macht der Noblesse der Neuen Zürcher Zeitung " alle Ehre, daß sie sich in den Dienst der Unterdrückung dieses Bekenntnisses zur Verfassungsmäßigkeit und zu den Grundrechten des Parlamentes stellt. Die„ Internationale Information" hat diesen Brief veröffentlicht, nicht weil er vom Sekretär der SAJ. geschrieben war, sondern weil er in diesem Momente die einzig mögliche Rundgebung für die Demokratie in Desterreich erschien. Rundgebung für die Demokratie in Oesterreich erschien. Daß diese Kundgebung vollständig die Ueberzeugung der Mehrheit des österreichischen Nationalrates entsprach, kann die„ Neue Zürcher Zeitung " aus dem Bericht ihres Wiener Korrespondenten, den sie in der gleichen Nummer Wiener Korrespondenten, den sie in der gleichen Nummer
vom 2. Mai veröffentlicht, ersehen, in dem über die Rechtsverwahrung der Großdeutschen und des Landbundes berichtet wird. Die Mehrheit der österreichischen Abgeordneten ebenso wie die Mehrheit des österreichischen Volkes lehnen den faschistischen Staatsstreich ab. Die„ Neue Zürcher Zeitung " hält es dagegen für ihre Pflicht, sich nicht in offenbaren Widerspruch zu den politischen Tatsachen in Desterreich zu stellen. Es ist nicht unsere Aufgabe, uns mit der Zukunft der„ Neuen Zürcher Zeitung " zu beschäftigen. Aber aus diesem Artikel zeigt sich schon, daß, wenn einmal der Faschismus in die Schweiz einziehen sollte, die Neue Zürcher Zeitung " sich ebenso charakterfest verhalten würde, wie die„ freisinnigen" Organe in anderen Ländern, wie die„ Frankfurter zeitung" und die Wiener Neue Freie Presse". Diese haben. sich nach dem Grundsatz gleichgeschaltet: Wenn es Mäch tige gibt, dann immer an den Rockschößen der Mächtigen. Aber lassen wir diese Bekenntnisse einer schönen Seele und wenden wir uns dem Hauptproblem zu. Wir verraten kein Geheimnis, menn wir mitteilen, daß das Büro der Sozialistischen Arbeiter- Internationale sich seit der Machtergreifung Hitlers wiederholt mit der Frage beschäftigt hat, ob dem Sekretariat der SAJ. auch in Zukunft in der Schweiz die notwendige Aktionsfreiheit gewährleistet sein wird, und daß das Büro in seiner Sigung vom 24. März beschlossen hat, die Frage der Verlegung des Sitzes des Sekretariates auf die Tagesordnung der nächsten Exekutivsizung zu stellen.
Nachdem im August 1925 vom Kongreß der SAJ. der Beschluß gefaßt worden war, das Sekretariat von Lon don auf den Kontinent zu verlegen, haben das Schweizer Exekutivmitglied, Robert Grimm , und der Sekretär der SAJ., Friedrich Adler , beim Bundesrat Häberlin vorgesprochen, um mit ihm in aller Offenheit die Frage zu besprechen, ob für das Sekretariat der SAJ. in der Schweiz die nötige Aktionsfreiheit gegeben sei und ob auch der Sekretär und eventuell andere ausländische Angestellte des Sekretariats während ihres durch ihre Tätigkeit bedingten jahrelangen Aufenthaltes in der Schweiz die notwendige persönliche politische Bewegungsfreiheit genießen würden. Auf Grund dieser Besprechung konnte das Sekretariat nach Zürich verlegt werden, die Behörden haben es trotz mancher reaktionären Preßheze mit Loyalität behandelt und Herr Bundesrat Dr. Häberlin hatte auch einige Male die Gelegenheit festzustellen, daß das Sekretariat stets mit voller Loyalität gehandelt habe.
Die Siege des Faschismus in den Nachbarländern der Schweiz haben die Situation wesentlich geändert. War die Schweiz 1925 nur dem Drucke der italienischen Diktatur ausgesetzt, so ist sie nun schon zur Hälfte eingekreist von faschistischen Staaten. Unter dem Druck freundnachbarlicher Beziehungen" wird sie immer schwächer in der Behauptung der Rechte demokratischer Meinungsfreiheit und Kritik nach außen. Das ist nicht die Schuld der Schweiz , wohl aber ihre Tragödie.
Schon in früheren Zeiten erwies sich die Schweiz nicht immer stark genug, um dem reaktionären Druck von Ben zu wwertegen. Aber als 1888 unter dem Tritt des Kürassierstiefels Bismarcks der Sozialdemokrat" und seine Leiter Eduard Bernstein und Motteler ausgewiesen wurden, ging durch das ganze Land eine Welle der Empörung und Beschämung über die Erniedrigung, die die Schweizer Demokratie erfuhr. Der Sinn für die Ehre der Demokratie, der Sinn für die Freiheitsrechte des Volkes wird von den Redakteuren der„ Neuen Zür cher Zeitung " heute„ lediglich zu den politischen Merkwürdigkeiten" gezählt. Die reaktionäre Gesinnung weiter Kreise des Bürgertums, die faschistischen Träume der Fronten schwächen die Widerstandskraft der Schweiz so sehr, daß die„ Neue Zürcher Zeitung "„ im Interesse der guten Beziehungen zu dem Nachbarlande" zu erzittern beginnt, wenn gegenüber dem kleinen Dollfuß festgestellt
wird, daß das, was in Oesterreich am 30. April geschehen, ein Staatsstreich war und seine neue„ Berfassung" und sein„ Konkordat" des Fundamentes parlamentarisch- verfassungsmäßigen Beschlusses entbehren.
Die Schweiz ist schwach geworden, immer mehr entfernt sie sich von ihrer historischen Glanzperiode, in der sie der Hort der europäischen Demokratie mar. Ihre Möglichkeit, Institutionen, die auf internationaler Meinungsfreiheit gegründet sind, die notwendigen Voraussetzungen der Tätigkeit zu garantieren, wird leider immer kleiner. Nur die Exekutive der SAJ. hat die Kompetenz, darüber zu entscheiden, wie lange der Sitz des Sekre tariates der SAJ. noch in der Schweiz bleiben kann, ohne dessen Aktionsfähigkeit ernstlich zu gefährden. Der Schreiber dieser Zeilen, der die größere Hälfte der letzten 37 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat, würde es am meisten bedauern, wenn das Sekretariat verlegt werden müßte, aber es ist selbstverständlich, daß das Sekretariat der SAJ. nur so lange in der Schweiz blei ben kann, als seine Arbeitsmöglichkeiten, die auf der freien Meinungsäußerung basiert sind, gewahrt sind. Nicht das Sekretariat der SAJ. hat in den letzten acht Jahren seinen Charakter oder seine Wirksamkeit geändert. Aber die Schweiz hat sich gewandelt, ist unter den Druck faschistischen Einflusses geraten und die Perspektiven, die sich für die nächste Zukunft in dieser Tragödie eröffnen, sind leider trübe. So besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß der Sitz des Sekretariates der Sozialistischen Arbeiter- Internationale in absehbarer Zeit in ein Land verlegt wird, das größere Widerstandskraft gegenüber dem faschistischen Druck besitzt. Mögen die Redakteure der„ Neuen Zürcher Zeitung " und andere Reaktionäre dann triumphieren, von allen wirklichen Demokraten in der Schweiz wird diese Tatsache nur als ein Ausdruck der Ohnmacht der schweizerischen Demokratie empfunden werden.
Der Weg nach Osten
In der Zeitschrift„ Ost- Europa " sett Werner Marfert aus. einander, daß das Studium Osteuropas vor allem die Aufgabe habe, die Brücke zu den Oitstaaten zu schlagen und da= durch was nicht unterschätzt werden darf in diese Staaten im Sinne einer pofitiven Zusammenarbeit eines fulturellen Austausches hinüberzuwirken". Wie sich nun Marfert dieses Hinüberwirken vorstellt, sagt der Schluß seines Auffases:" Der Weg nach Osten heißt auch in der Wissenschaft Kampf. Kampf auf Vorposten um Neuland. Wir haben die Kleinarbeit zu leisten für den Ausbau des Weges, den der Führer uns vorgezeichnet hat. Das ist heute die wissen=
schaftliche und politische Aufgabe des Osteuropaftudiums". Frage: Sind das Friedensschalmeien oder Kriegsfanfaren?