Der Sonderbericht des Ministers Morize
Die gleichgeschaltete Justiz Ein erschütterndes Dokument
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Der 57. Vierteljahresbericht der Regierungsfommission an den Völkerbund über die Lage im Saargebiet wurde gestern veröffentlicht. Dem Bericht schließt sich ein Sonderbericht des Mitgliedes der Regierungsfommission Morize an, der in Genf allgemeines Aufsehen erregt, weil er flipp und klar die unhaltbaren jaarländischen Justizverhältnisse beleuchtet. Wir bringen hier den 1. Teil des Berichtes zur Veröffentlichung nach dem Amtsblatt der Regierungskommission. Das französische Mitglied der Regierungsfommiffion hat den Wunsch geäußert, dem Vierteljahresbericht folgende Bemerfungen anzufügen:
" Obschon ich die Ehre habe, seit acht Jahren Mitglied der Regierungsfommission zu sein, habe ich noch niemals von dem einem jeden Mitgliede zuerkannten Recht, den an den Hohen Rat gerichteten Berichten einen eigenen Bericht beizufügen, Gebrauch gemacht. Ich bin immer noch der Meinung, daß die Autorität der Vertreter des Völkerbundes im Saargebiet durch eine öffentliche und häufige Bekanntgabe persönlicher Ansichten geschmälert werden könnte, und daß dem Grundsatz der Gesamtverantwortlichkeit Opfer gebracht werden müssen. Persönlich habe ich in den letzten Monaten deren mehrere auf mich nehmen müssen, die mir peinlich
waren.
Nachdem ich indessen in einer Frage von außergewöhn licher Bedeutung vergebens versucht habe, die Regierungstommission zu bewegen, den meines Erachtens bedauers lichen Zuständen abzuhelfen, kann ich nicht länger hierzu schweigen.
die
Es handelt sich nämlich um ein Gebiet Just 13, auf welchem die Bewohner eines im Namen des Völkerbundes und durch dessen Beauftragte regierten Landes, das zudem Abstimmungsgebiet ist, vollste Sicherheit haben müßten. Mit Bedauern muß ich jedoch feststellen, daß seit über einem Jahre ein Teil der Bevölkerung fein Vertrauen mehr in die Unparteilichkeit und Gerechtigkeit der Ipfalen Gerichte hat: ich muß hinzufügen, daß ich persönlich der ich besser als viele die Lage übersehen und auch ungehinderter meine Meinung äußern fann diesen Verdacht in gewissen Fällen für berechtigt halte.
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3um besseren Verständnis der folgenden Ausführungen sei erwähnt, daß durch den Friedensvertrag von Versailles die im Saargebiet bestehenden Zivil- und Strafgerichte beibehalten wurden unter Einsetzung eines Gerichtshofes für Zivil- und Strafsachen, der die Berufungsinstanz für die vorerwähnten Gerichte zu bilden und auf den sachlichen Gebieten zu entscheiden hat, für welche diese Gerichte nicht zuständig sind. Daraus folgt, daß die Amtsgerichte und das Landgericht sowie die erstinstanzlichen Staatsanwaltschaftsbehörden ausschließlich mit deutschen Beamten besetzt sind, die der Regierungskommission durch die preußische oder bayerische Regierung zur Verfügung gestellt wurden. Allein der Oberste Gerichtshof ist international zusammengesetzt. Niemand wird bestreiten wollen, daß die radikalen Aenderungen, die seit über einem Jahr im deuts ichen Recht, insbesondere im deutschen Strafrecht und der Rechtsprechung der deutschen Strafgerichte, sowie in der Organisation und Tradition der deutschen Richter: ichaft eingetreten find, auf gewisse deutsche Richter an der Saar einen tiefgehenden Einfluß ausgeübt haben, deisen Folgen schwerwiegender Natur sind.
Die Ereignisse, die sich seit Januar 1983 in Deutschland abgespielt haben, hatten auf die innere Lage im Saargebiet eine Rückwirkung die dem Hohen Rate nicht unbekannt ist, da sie zu zahlreichen ausführlichen Berichten der Regierungsfommission Anlaß gegeben hat. Leztere hat bereits im Mai 1933 auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Beamten, unter Einschluß der Richter, Zusicherungen für ihre Zukunft zu geben, und der Hohe Rat, dem sie die Angelegenheit vor
Fälle aufzählen könnte, in denen Saareinwohner, beson ders Franzosen, die geschädigt oder mißhandelt worden waren, es troß Aufforderung vorzogen, keine Klage zu erheben.
Oft haben leider Tatsachen diesem Mißtrauen Recht gegeben, das durch die Lage der saarländischen Richter, durch den auf alle Saareinwohner ausgeübten Druck und durch die Verfündung des sogenannten„ nationalsozialistischen Rechts" im Reich bedingt ist Ich kenne nicht alle Fälle. Man weiß überdies, wie leicht es ist, in Gesetzbüchern oder Prozeßordnungen Scheingründe zu finden, um diese oder jene Entscheidung zu rechtfertigen, und wie weitgehend das richterliche Ermessen ist. Dazu tommt, daß die hiesige Prozeßordnung die vollständige Niederschrift der Gerichtsverhandlungen nicht vorschreibt. Es ist somit nicht immer leicht, den genauen Wortlaut von Aussprüchen festzulegen, die ein Richter oder Staatsanwalt getan hat: zudem wird man verstehen, daß nur wenige Zeugen den Mut aufbringen über eine sprachliche Entgleisung eines richterlichen Beamten auszusagen. Wenn ich im folgenden einige Beispiele anführe, so will ich damit nicht unbedingt verallgemeinern. Die
Beispiele
aber, die ich geben werde, genügen, um den Argwohn vieler Saareinwohner den Gerichten des Saargebietes gegenüber zu erklären.
Ein Landgerichtsdirektor, der bis zum 31. Dezember 1933 Vorsitzender der Straffammer war, mußte Aeußerungen, die er während einer Verhandlung in dieser Eigenschaft gemacht hatte und in deren Verlauf von Ritualmorden die Rede war, die den Juden angedichtet werden, wenn nicht widerrufen, so doch richtigstellen und erklären. Es tut nicht gut, wenn ein Gerichtsvorsitzender dahin gegebracht wird, sich an die Presse zu wenden, um sich dagegen zu verteidigen, daß er eine unzulässige Sprache geführt hat. Der Antisemitismus, der an den Saargrenzen wütet und der sogar in eine gewisse Gesetzgebung eingedrungen ist, müßte von den Gerichten eines Landes vollständig fern= gehalten werden, das vom Völkerbund verwaltet wird. Dies ist aber nicht der Fall. Mit Staunen las ich in einem a II. täglichen Scheidungsurteil, das zwei Ehegatten jüdischer Religion betraf, folgende Begründung:„ Unter Juden spielt in allen Dingen des Lebens die Geldfrage eine besonders wichtige Rolle."
Ein weiteres Beispiel set noch erwähnt, immer aus dem Gebiet der zivilen Rechtsprechung. Im Monat Februar 1933 teilt ein Amtsrichter, offiziell und in Ausübung seines Amtes, einem Einwohner des Saargebietes mit, daß er seine Kinder, welche die französische Domanialschule besuchen, von dieser Schule abmelden soll:" In der Nichtbefolgung dieses Ersuchens, schreibt er, müßte in mehrfacher Hinficht ein Mißbrauch des Personensorgerechtes für die genannten Kinder erblickt werden, der die Entziehung dieses Rechtes zur Folge haben würde". Einige Tage vorher soll der
felbe Richter dem betreffenden Saareinwohner gesagt haben: „ Wenn bis Ostern Ihre Kinder nicht aus dieser Schule hers ausgenommen sind, werde ich Sie als Deutscher verachten." Ich habe diese Worte nicht gehört, aber ich habe den oben erwähnten Briefgesehen, wie ich auch ein späteres Schreiben desselben Richters gesehen habe, der sich ge= zwungen sah auf Veranlassung der Justizverwaltung dem Familienvater zu schreiben:" Die in dem hiesigen Schreiben vom.... Februar 1933 erfolgte Androhung der Entziehung des Personensorgerechtes für den Fall der Nichtabmeldung Ihrer Kinder von der französischen Domanialschule widzurüdgezogen, da für die Durchführbarfeit der angedrohten Maßnahme ernstliche Zweifel bestehen." In diesem Falle sind mit Unterlagen bekannt geworden; aber in wievielen Fällen bleibt von solchen Drohungen fein schriftlicher Nachweis, und wie selten haben die Be troffenen den Mut, Klage zu erheben!
Ist es nicht im übrigen unglaublich, daß ein Richter ungesetzlicherweise er muß es selbst zugeben- einen Vater mit der schweren Strafe der Entziehung der elterlichen Ge= walt zu ausschließlich politischen Zwecken bedroht? Geht man von den Zivilfammern zu den Straffammerit über, so werden die Fälle zahlreicher. Nachstehend ein fürz= lich vorgekommener Fall:
Gegen Ende des Monats März dieses Jahres wurden drei Kommunisten auf frischer Tat wegen Verteilung von Flugschriften politischen Inhalts überrascht. Man fand sie gleichfalls im Besitz von Beitrittsformularen zu einer fommunistischen Vereinigung, dem Roten Frontkämpferbund ". Diese Vereinigung ist nicht verboten. Die drei Kommunisten wurden nichtsdestoweniger wegen der Mitgliedschaft zu einer verbotenen Vereinigung prurteilt, einer zu 6 Mo: naten, die anderen zu 3 Monaten Gefängnis. Dazu wurden fie auf der Stelle in Haft genommen. Auf Einspruch der Angeklagten ordnete eine andere Straffammer desselben Saarbrücker Gerichts die Haftentlassung an mit der ausdrücklichen Feststellung, daß eine Vermutung für die Mitgliedschaft der Angeklagten zu einer verbotenen Organi sation nicht vorliege. Inzwischen hatten aber die drei Angeklagten 8 Tage in Untersuchungshaft verbracht. Der Vorsitzende der Kammer, die diese sonderbaren Urteile fällte, ist derselbe, der sich nicht scheute, in öffentlicher Gerichtsverhandlung von Ritualmorden zu sprechen.
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Ein anderes Beispiel: ein erst vor kurzem verhandelter Beleidigungsprozeß, der von dem Direktor einer franzö fischen Domanialschule gegen ein Lofalblatt angestrengt wor den war. Der Staatsanwalt der, wie allgemein be= fannt, der nationalsozialistischen Partei beigetreten ist vernimmt in brutaler Weise einen von dem Nebenfläger geladenen Zeugen und fragt ihn, welcher politischen Partei er angehört. Seine Anflagerede ist eine Verteidigungsrede für den Angeklagten „ Der Nebenkläger und der Zeuge E. gehören jener Kategorie von Menschen an, die mit der Ruhe, die augenblicklich im Saargebiet herrscht, nicht zufrieden sind. E. ist kein guter Deutscher, weil er in die jaarländische Wirtschaftsvereinis gung eingetreten ist. Der Angeklagte hat aus den edelsten Beweggründen gehandelt: er hatte das Recht, die deutsche Bevölkerung auf die Machenschaften des Nebenflägers aufmerksam zu machen." Zum Schlusse beantragt der Vertreter der öffentlichen Anflage eine geringfügige Strafe. Das Gericht verhängt eine etwas höhere als die beantragte Strafe.
Genf - von Saartragen beherrscht
Die Stimmung gegen den Terror verschärft sich...
Die ,, deu sche Front" lehnt alle Garantien für die Zeit nach der Abstimmung ab...
gelegt hatte, hat eine Entschließung in diesem Sinne gefaßt. Ein Datum nicht festgeleg
In welcher Stimmung mögen sich Richter und Staats
anwälte befinden, die vor die Frage gestellt sind, ob sie nicht Die Freiheitsfront berichtet in einigen Monaten bei ihrer Heimatregierung um ihre Rückübernahme werden nachsuchen müssen, oder denen befannt ist, daß im Reich die Garantie der Unabsetzbarkeit aufgehoben ist und drakonische Maßnahmen zur Säuberung" der Beamtenschaft und des Richterstandes getroffen wurden? Sie machen sich um ihre zukünftige Laufbahn und um das Los ihrer Familien begreifliche Sorgen. Um vollkommen unabhängig zu bleiben, müßten sie eine wahrhaft heroische Seelenstärke aufbringen.
Das trifft um so mehr zu, als sie, wie die ganze Saar : bevölkerung, unter einem schrankenlosen Drud gehalten werden, der von keinerlei Strupel gehemmt ist und vor feiner gleichwie gearteten Bedrohung zurückschreckt. Der Hohe Rat ist davon durch verschiedene Eingaben unter richtet worden, und die ihm vorgelegten Schriftstücke haben ihm erlaubt, sich eine Meinung darüber zu bilden. Nun gehören die saarländischen Richter einer gesellschaftlichen Schicht an, bei welcher diese Machenschaften einen besonders günstigen Boden finden: durch ihre Beziehungen, ja selbst durch Familienbande, gehören sie eben den Kreisen an, welche diese Machenschaften veranlassen oder begünstigen. Die Regierungskommission mußte feststellen, wie wenig sie sich auf die lokale Polizei verlaffen fönnte: fürzliche Vorkommnisse haben die Befürchtungen bekräftigt, denen sie meines Erachtens in viel zu verhüllter Form Ausdruck gegeben hat. Aber gerade in einem Lande, in dem die Polizeikräfte nicht genügend zuverlässig sind, müßten die Richter psychologisch wie materiell vollkommen unabhängig sein.
Ein Punft verdient besondere Beachtung. Die jaarländischen Richter haben an deutschen Universitäten studiert: sie lefen die im Reich gedruckten Rechtsbücher und Zeitschriften, sie sind von den dort vorherrschenden Lehrmeinungen durch drungen und von Natur aus geneigt, diesen in ihrer Entwicklung zu folgen. Nun ist das nationalsozialistische Rechts system fein Mythus . Seine Grundbegriffe find leicht faßlich formuliert Im Volt und im nationalen Interesse erblicken sie die Quelle jeden Rechts.) Diese Grundbegriffe treten an Stelle derjenigen, die bisher die Grundlage der Gesetzgebung aller europäischen Staaten abgaben. Sie werden seit über einem Jahr von der deutschen Rechtsprechung angewandt. Eine solche Lehre, die nach und nach die saarländischen Richter erfaßt, ist aber in einem Abstimmungsgebiet besonders gefährlich. Welche Garantien können die Rechtsuchenden bei Gerichten finden, deren Richter deutsche Richter und Staatsangehörige von dem Gedanken beseelt wären, daß nur das deutsche Volk und seine nationalen Belange für die Rechtsfindung ausschlaggebend seien?
Das Gefühl der Unsicherheit ist so groß, daß ich
1) Vergl. folgenden Ausspruch:
„ Recht ist, was dem Volfe frommt,
Genf , 15. Mai 1934.( Eigener Drahtbericht.) Die Delegation der saarländischen Freiheitsfront, be: stehend aus dem Chefredakteur Mar Braun und dem Landesratsabgeordneten Heinrich Liefer: Homburg wurde hente von dem Bearbeiter der Saarfrage in der politischen Abteilung des Völkerbundes, dem Dänen Krabbe, emp fangen, dem fie in längerer Unterredung den Standpunft der Freiheitsfront zur Saarabstimmung eingehend darlegte. Außerdem fand heute eine Reihe von Zusammenfünften mit englischen, amerikanischen und schweizerischen Jour nalisten statt. In den saarländischen Interviews wurde sehr eingehend die Frage der Abstimmung berührt.
Das wesentliche Ereignis des Tages sind die Be: sprechungen zwischen Barthon und Aloisi, wie zwischen Barthon und Eden.
Auf der ganzen Linie hat sich die Stimmung für die Meinung verstärkt, daß unter feinen Umständen der Terror der sogenannten„ deutschen Front weiter irgendwie geduldet werden darf. Insbesondere ist man bei der englischen Deles gation der Auffassung, daß dem Terror der soge nannten„ deutschen Front" mit allen Mitteln entgegengetreten werden muß.
Diese„ deutsche Front" der Herren Pirro- Röchling hat heute eine neue Niederlage insofern erlitten, als ihre er: neut aufgestellte Forderung auf sofortige Festsetzung des Abstimmungsdatums aber auch keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Der Rat wird in diefer Sigung fein Datum festlegen, schon deshalb nicht, weil er daz Datum der Abstimmung abhängig macht von dem Anf= hören des Terrors der sogenannten„ dents schen Front".
Abgesehen von dem Bericht des Dreierkomitees an ben Rat über die technischen Bedingungen der Abstimmung find die wesentlichen Punkte die Garantie der unbeeinflußten Abstimmung und die Frage der Sicherheit nach der Abstim mung! Resultate auf diesem Gebiet sind bisher nicht be kannt. Trotzdem läßt sich feststellen, daß Barthon hente abend der Auffassung war, daß die Berständigung zwischen ihm und Aloisi wie Eden gute Fortschritte erzielt
habe.
Mißglückter Presseempfang
Genf , 15. Mai. ( Eig. Drahtbericht.) Die sogenannte„ deutsche Front" hatte heute die Presse des Bölkerbundes im Hotel Richmond eingeladen, wo der Reichsfacharuppenleiter Dr. W. Raeke, M. d. R., Mit- Leiter der„ deutschen Front" den Journalisten ein Kommu: nique übergab mit folgenden Forderungen
Unrecht, was ihm schadet."
1. Keine Amnestie nach der Abstimmung. Diese ungeheuerliche Forderung wird begründet mit der Behauptung, daß sonst erst recht der Terror entfesselt werde, weil die Amnestie winke. Ein solches Maß von Demagogie war selbst den nazifreundlichen Journalisten zu start. Sie nahmen ablehnende Haltung ein und lächelten nur.
Die zweite Forderung: Keine internationale Polizei. Da die deutsche Front" mit ihren angeblich 93 Prozent Mitgliedern der Saarbevölkerung Ruhe und Ord nung sichere. Der Herr bewahre uns vor unseren Freunden".
Die dritte Forderung war, daß das Abstimmungs= gericht feinerlei politische Delifte zum Ab= urteilen erhielte. da das ein„ Mißtrauen gegen die saarländische Justiz" darstelle und„ Beunruhigung der Be= völkerung" zur Folge habe.
Trotzdem sicht der technische Bericht des Dreierkomitees das bereits vor. Also eine neue Niederlage der deutschen Front".
Und viertens wird verlangt: Eine sofortige Festlegung des Abstimmungstermins. Aber diese Forderung wird der sogenannten„ deutschen Front" nichts nüßen, denn der Rat ist entschlossen, das Abstimmungsdatum abhängig zu machen von dem Aufhören des Terrors.
Der Presse besuch bei Pirro war sehr schlecht und der Eindruck auf die Journalisten niederschmetternd. Der Zahlenschwindel mit den 98 Prozent der Röchling - Front ist. natürlich aufs neue aufgetischt worden, konnte nur feinen Glauben finden. Um so weniger, als hier nur zu befannt ist, daß in den Ziffern der deutschen Front" auch die Zehntausende enthalten sind, die einfach durch den Terror hineingepreßt wurden oder ohne ihr Wissen hineingenommen worden sind.
Am Donnerstag
äußert sich der Völkerbund
dnb. Genf , 15 Mai Der Völkerbundsrat hat heute vormittag wieder in geheimer Sizung getagt. Es werden, wie man hört, zwischen den hier anwesenden Ver= tretern Englands. Frankreichs und Ita liens eingehende Besprechungen über die Saarfrage stattfinden. Im Vordergrund steht noch immer die Frage der Garantien die von einer Lösung offenbar noch weit entfernt ist.
Heute mittag werden Barthou und Eden gemeinsam speisen. Im Laufe des Nachmittags wird Eden auch den amerikanischen Gesandten in Bern Wilson sprechen, wobei Abrüstungsfragen berührt werden dürften. Heute nachmittag soll ein Bericht no licht werden. Gleichzeitig mit besondere emerfungen: 3 französischen Mitgliedes der Saacregieruorize, und einer Gegenerflärung des jaarländischen Mitgliedes Koß