Abstimmung die ideale Lösung des Problems fahen."

Die Saarprobleme in Geni jast

Festsetzung der Abstimmung erst im September Die deutsche Freiheitsfront wird empfangen Geheime Sitzung

Genf , 16. Mai.

In Genf war am Mittwoch eine streng geheime Sigung des Völkerbundsrates mit den hier anwesenden vier Mitgliedern der Regierungskommission und den Mitglie dern des Dreierkomitees, in der eingehend die Saarfrage besprochen wurde, und als deren Resultat bekannt wurde, daß das Dreierkomitee erneut beauftragt ist, dem Rat gemäße auf von der Regierungskommission geäußerte Ansichten und Forderungen Vorschläge zu unterbreiten, bei dem der Rat, man darf sagen einstimmig, auf dem Standpunkt steht,

daß sowohl die freie, geheime und un beeinflußte Abstimmung wie entspre chende Garantien für die Sicherheit nach der Abstimmung restlos gewährleistet werden müssen.

Die sogenannte" deutsche Front" hat mit ihrem Auf­treten hier selbst erneut ungemein schlecht abge. schnitten.

Das ernsthafteste Weltblatt Genfs, das Journal des Nations", schreibt heute unter der Ueberschrift: Gran Chaco und das Saargebiet" angesichts der von der sogenannten deutschen Front" vor der Presse ab­gegebenen Erklärung unter anderem folgendes:

zu

,, Es ist sehr interessant, daß die deutsche Front" zugibt, daß ihr eine vorherige vom Rat zugestandene Amnestie unannehmbar erscheint. Die deutsche Front" will die Gelegenheit, die Saarbevölkerung terrorisieren, nicht verlieren, indem sie den ,, Verrätern" nicht nur die Nacht der langen Messer verspricht, sondern auch Konzen. trationslager, 3wangsarbeit und Todes­strafe!"

September!

Pirro... empfing und in großer Propaganda machte, ging der Führer der Freiheitsfront, Max Braun, ganz ging der Führer der Freiheitsfront, Mar Braun, ganz diskret in die verschiedenen Hotels, um den Hauptführern aller Delegationen der Völkerbundsnationen einen Besuch abzustatten. Wir haben uns mit ihm einige Zeit unter halten können. Mar Braun ist entschiedener Optimist über die Möglichkeit einer Majorität für den Status quo in dem Falle, daß der Völkerbundsrat den Abstimmungstermin erst dann dann festlegt, menn der Hitlerterror restlos beseitigt ist. Wir konnten feststellen, daß große internationale Köpfe in Genf diese Auffassung teilen und daß die Mehrheit der Delegationen in einer olchen Vornahme ier

Sehr interessant ist eine weitere Meldung des Deuvre", wonach Mittwochabend durch das deutsche Generalkonsulat der hitlerdeutschen Presse in Genf die Erklärung abgegeben wurde, daß die Hitler­regierung bereit sei, eine Amnestie zu gewähren, daß sie aber nicht bereit sei, irgendwelche Ver­antwortung zu übernehmen für Repressa­lien, die der Volkszorn" an den Verrä tern" nehmen werde. Außerdem verlange die Hitler­regierung, daß der Abstimmungstermin wenigstens bis Ende 1935 festgesetzt sein müsse.

Man sieht, daß die Hitlerseite ständig bescheidener wird. und wenn die Abstimmung erst 1936 stattfinden wird, wird sie erneut einsehen, daß sie auch dann noch Glück gehabt hat. Allerdings wird dieser Termin nur dann fest­gesetzt werden, wenn tatsächlich der Terror behoben ist. Der Rat wird in dieser Sigung das Datum der Abstimmung nicht festsetzen.

Ich kann nicht länger schweigen...

Der Sonderbericht des Minister Morize

Wir haben in der gestrigen Nummer den ersten Teil der sensationellen Den fich ift dea m Morize über die Justiz an der Saar veröffentlicht. Sie hat in Genf einen gewaltigen einoruy lassen und dürfte weitgehende Folgen haben. Heute veröffentlichen wir den Schlußteil mit der Stellung­nahme der übrigen Regierungsmitglieder und des Ministers Koßmann:

Fälle vor dem Obersten Gericht

Ohne Anspruch darauf zu erheben, eine Aufzählung aller Fälle zu geben, in denen der Oberste Gerichtshof zu Saar­ louis Urteile erstinstanzlicher Gerichte in norther gelegenheiten abgeändert hat, bin ich in der Lage, einige Beispiele anzuführen. Eine sozialistische seuung gatte can - übrigens äußerst geschmackloses Paternoster" ver­öffentlicht, das gegen die Person eines ausländischen Staats­mannes gerichtet war. Auf die Klage einer Privatperson hin und nach einer scharfen Anklagerede wurde der Redak­teur wegen Gotteslästerung zu einer Gefängnisstrafe ver­urteilt. Vor dem Obersten Gerichtshof stellt der Staats­anwalt Antrag auf Freispruch, dem sofort stattgegeben wird. - Die Polizei beschlagnahmt bei einem nationalsozialistischen Buchhändler politische Druckschriften aufrührerischen Charaf­

Nur über die Garantieverpflichtungen wird jetzt ters einige mit antisemitischem Einschlag. Freispruch in entschieden...

An der Geheimsißung des Rates nahmen die vier in Genf anwesenden Mitglieder der Regierungskommission,& nog. Morize, 3oricic und Koßmann, teil.

Im Laufe dieser wichtigen Sizung, die eineinhalbe Stunde dauerte, gaben die vier Mitglieder der Regierungskommis­fion nacheinander ihre Ansichten bekannt. Bei ihren Dar­Legungen zeigte sich, daß in einzelnen Punften alle Mitglieder der Regierungsfommission einschließlich Koßmann no tommen übereinstimmten, in anderen Punkten zeigten sich geringe Meinungsverschiedenheiten und nur in ingen wenigen, allerdings wichtigen Fragen herrschte völlige Uneinigkeit zwischen Koßmann und seinen Kollegen. Koßmann hat sich wahrscheinlich

gegen die Entsendung neutraler Polizeibeamten oder Truppen und gegen die Aburteilung politischer Vergehen während der Wahlperiode durch das Abstimmungsgericht

ausgesprochen.

Man vermutet, daß auf der jetzigen Tagung des Rates nur die Frage der Garantieverpflichtungen für die Zeit nach der Abstimmung entschieden wird.

Die Frage, mit welchen Mitteln die Ordnung während des Wahlkampfes aufrechterhalten werden soll, wird dagegen wahrscheinlich

erst im September

geregelt werden, ebenso wie die Fest sezung des Ab­ftimmungsdatum 8.

Inzwischen hat der vom Dreier- Ausschuß ernannte Sach­perständigenausschuß. der mit der Prüfung eines Wahlge­fezes beauftragt worden ist, seine Arbeiten beendet und seinen Bericht dem Dreier- Ausschuß vorgelegt.

Empfänge

der deutschen Freiheitsfront

Der Volksstimme" wird aus Genf gemeldet?

Die Delegation der saarländischen Freiheitsfront, be­stehend aus Chefredakteur Mar Braun und dem Landesrats­abgeordneten Heinrich Lieser, Homburg , wurde heute vom Präsidenten des Völferbundsrates Vasconcolles, dem portu­giesischen Ratsmitglied und außerdem von Außenminister Munch, dem Vertreter Dänemarks im Bölferbundsrat, sowie vom chinesischen Ratsmitglied Wellington Koo im Laufe des Tages empfangen. Sämtliche genannten Mitglieder er­fundigten sich eingehend nicht nur nach den Wünschen der freiheitliebenden Saarbevölkerung, sondern auch nach den Maßnahmen und Möglichkeiten, eine gerechte Erfüllung des Bertrages in einer freien, geheimen und unbeeinflußten Abstimmung durch Gewährleistung absoluter Sicherheit für Leben und Eigentum aller Saarländer vor, während und nach der Abstimmung und um einer realen Garantie für die Zeit nach der Abstimmung zu erreichen. Die genannten Rats­mitglieder erflärten übereinstimmend, daß die Angelegenheit äußerst schwierig und sehr diffigil sei. Aber der Ratspräsi dent erklärte zum Schluß: Man darf alle Hoffnung haben, daß die Schwierigkeiten trotzdem eine günstige Lösung finden werden!" In ähnlichem Sinne äußerten sich auch die anderen Vertreter des Rates, Wellington Koo und Munch.

Die ,, ideale Lösung"

Das Deuvre", das große Linksblatt Frankreichs , berichtet über die Tätigkeit der sogenannten, deutschen Front" unter anderem folgendes:

Während der famose Hitleranhänger" Röchling im der deutschen Front", Richmond mit dem Chef dem Chef

-

eriter Instanz: Verurteilung in der Berufungsinstanz. - Eine Anzahl von zehn Personen die politisch linksgerich­teten Parteien angehören werden nach einer politischen Schlägerei eingeliefert: sie werden sofort unter Haftbefehl gestellt: auf Beschwerde setzt sie der Oberste Gerichtshof in Freiheit.

Manchmal kommt es vor, daß auch die Straffammer von Saarbrücken sich gezwungen sieht, die Urteile der Schöffen­gerichte, die aus einem Richter und zwei aus der Bevöl ferung entnommenen Beisitzern zusammengesetzt sind, auf zuheben. Ein Unschuldiger wurde am 31. August 1933 durch das Schöffengericht von Ottweiler wegen verbotenen Waffentragens verurteilt. Der einzige Beweis war die Aus­sage eines Judividuums, das vorgab, bei einem Busammen­stoß mit dem Angeklagten in dessen Tasche einen Gegen stand gespürt zu haben, der ihm ein Revolver zu sein schien". Es handelte sich jedoch um eine Pfeife. Der Angeklagte wurde zu drei Monaten Gefängnis ohne Aufschub verurteilt. Seine vorläufige Saftentlassung wurde durch den Obersten Gerichtshof in Saarlouis erst nach 28tägiger Haft angeord: Gerichtshof in Saarlouis erst nach 28tägiger Haft angeord: net. Am 13. November spricht ihn, in der Berufungsinstanz, die Straffammer von Saarbrücken frei, ohne erst in die mündliche Verhandlung einzutreten.

Ein französischer Bergmann ist angeklagt, einem feiner Kameraden mit der Entlassuna aedroht zu haben. Er wird verflagt und am 31. Oftober 1933 durch ein anderes Schöffen­gericht zu drei Monaten ohne Aufschub verurteilt mit einer scharfen Urteilsbegründung. Er wird sofort in Haft gehalten. In der Berufungsinstanz jedoch spricht ihn die Straffammer von Saarbrücken frei. Dieser französische Arbeiter hat nichts: destoweniger 12 Tage im Gefängniß zugebracht, da seine vorläufige Haftentlassung erst am 11. November angeordnet worden war

Ich habe schon Gelegenheit gehabt, einige Fälle anzu­führen, in denen Saareinwohner französischer Staats­angehörigkeit Opfer von Rechtsirrtümern geworden sind. Es sei mir noch erlaubt von einer Sache zu sprechen, in der der Richter so sehr seine Pflicht verlegt hat, daß gegen ihn eine Untersuchung schwebt.

Ein Bergarbeiter, der die französische Staatsangehörigkeit erworben hat, war aus politischen Gründen von einem Arbeiter mit Ausdrücken wie Verräter, Schuft, wir werden mit dir abrechnen 1985", beleidigt sowie auch mißhandelt morden. Er reicht Klage ein. Ein Schöffengericht ist mit der Sache befaßt.

Der Richter verhört den Angeklagten mit offensichtlicher Sympathie: Dieser, von einem Teil der Zuhörer unter: stügt, hält eine politische Rede, in deren Verlauf er aufs nene den Kläger beleidigt, ohne daß der Richter es für nötig hält dazwischenzutreten. Er scheut sich nicht vorzus schlagen, die Angelegenheit bis 1985 zu vertagen, und der Richter überbietet ihn mit den Worten: In diesem Falle wird die Verhandlung in einem Konzentrationslager ftatt: finden." Dagegen wird der Kläger in drohendem Ton vernommen. Der Staatsanwalt erwähnt in feiner Anklagerede die politische Einstellung des Klägers, um die Schuld des Angeklagten abzuschwächen. Er beans tragt für die Beleidigungen und Mikhandlungen die lächerlichen Strafen von 15 Fr. und 40 Fr. Das Gericht beratet lange und verhängt Geldstrafen von 15 Fr. und 30 Fr. und im Hinblick auf die Tatsache, daß der Aläger die französische Staatsangehörig feit erworben hat, gibt das Gericht dem Urteil folgende Begründung: Der Angeklagte fann wegen des Ausdruds Saarbündler" nicht bestraft werden. Das gleiche gilt auch von dem Wort Verräter", da auch der in diesem Wort liegende Vorwurf nach der Auffassung der deutschen Saars gebietsbevölkerung, von der aus die Sachlage beurteilt werden muß, auf Grund der Tatsache, daß G., vermutlich um materieller Vorteile willen, seine Zugehörigkeit zum deutschen Volke aufgegeben..

Dieser Text offenbart eine unannehmbare Geistes­verfassung. Der Friedensvertrag hat den Bewohnern des Saargebietes das Recht zuerkannt, eine andere Staats­angehörigkeit zu erwerben. Die Regierungskommission hat festgelegt, daß alle Einwohner des Saargebietes, welches auch ihre Staatsangehörigkeit sei, vor dem Gesetz gleich sind.

66

Man muß es als eine wahre Rebellion dieses Gerichts be­zeichnen, menn dasselbe annimmt, daß in einem Abstim­mungsgebiet ein Einwohner, der Franzose wird oder sich öffentlich gegen die Rückkehr des Saargebietes an Deutsch­ land ausspricht, ein Verräter genannt werden kann. Ich fönnte noch verschiedene andere Urteile vorbringen, die weniger unvorsichtig in ihrer Form sind, aber von der gleichen Einstellung zeugen.

Diese Beispiele, in denen Franzosen die Leidtragenden maren, würden genügen, um die Befürchtungen meiner Landsleute, die im Saargebiet wohnen, zu rechtfertigen.. Diefe erinnern sich aber auch, mit welcher erstaunlichen Eile oftmals Saftbefehle erlassen oder sonst Verfahren eins geleitet werden, mit welcher Langsamkeit hingegen wiederum Polizei- und Staatsanwaltschaftsbehörden Straffachen, allzuoft erfolglos, verfolgen, wenn Franzosen die Opfer waren.

Ich weiß, man fann jeden einzelnen Fall zu erklären suchen, insbesondere mit dem Bemerken, daß eine Mitwirkung oder ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände vorliegt. Aber gewisse Zufälle, die sich oft wiederholen, werden verdächtig selbst in den Augen der am wenigsten Eingenommenen. Meiner Ansicht nach ist es unbedingt notwendig, die poli= tischen Verbrechen und Vergehen der Zu= ständigkeit der lokalen Gerichte zu entziehen - besonders der Zuständigkeit des Schwurgerichts( denn, was für die Schöffengerichte gilt, in denen nur zwei nichts richterliche Beisiger Siz und Stimme haben, trifft noch weit mehr auf die Geschworenenbank zu).

Je näher der Zeitpunkt der Volksbefragung heranrückt, desto mehr erscheint es mir eine Forderung der elementarsten Gerechtigkeit zu sein, allen der Gerichtsbarkeit Unterworfenen diese Beruhigung zu sichern. Man fann nicht, ohne eine schwerwiegende Verantwortung auf sich zu laden, den Bewohnern des Saargebietes und unter ihnen den Tausenden von Franzosen , deren Ehre und Freiheit auf dem Spiele stehen, diese Garantien vorent­halten."

Stellungnahme der übrigen Regierungsmitglieder ( mit Ausnahme des Herrn Koßmann)

Die übrigen Mitglieder der Regierungskommission, mit Ausnahme des saarländischen Mitgliedes, halten es für not­wendig, ihrerseits folgende Bemerkungen hinzuzufügen: " In bezug auf den peinlichen Gewissenskonflikt, dem unter den augenblicklichen Verhältnissen im Saargebiet ein rein deutscher Richterstand ausgelegt ist, teilen sie die Ansicht ihres französischen Kollegen, ohne indessen alle Schlußfolgerungen, die ihr Kollege aus dieser Sachlage zieht, sich zu eigen machen zu wollen. Sie erkennen gleichfalls an, daß gewisse Richter manchmal in bedenklichem Maße ihre Pflicht zur Unpartei­lichkeit verletzt haben. Eine große Anzahl Richter hat ins dessen unter diesen schwierigen Verhältnissen eine um so ver dienstvollere Objektivität zu wahren gewußt."

Als die Regierungskommission mit einem Vorschlag auf Einsegung von Sondergerichten für politische Angelegenheiten befaßt wurde, hat ihre Mehrheit die Ansicht vertreten, daß sie sich in normalen Zeiten nicht für eine Maßnahme von solcher Tragweite entscheiden könne, es sei denn, daß die in Abänderung der erstinstanzlichen Urteile ergehenden Berufungsurteile des Obersten Gerichtshofes die unbes dingte Notwendigkeit hierzu erweisen. Dagegen hält sie ihren Standpunkt aufrecht, den sie bereits dem Ausschuß des Hohen Rates dargelegt hat, wonach es für die Ab= stimmungsperiode angebracht wäre, dem Ab= stimmungsgericht die Befugnis zur Abur: teilung in erster Instanz aller in unmittel: barem Zusammenhang mit der Volksab= stimmung stehenden Vergehen oder Ver= brechen zu übertragen, und zwar ebensosehr im Interesse der deutschen Richterschaft selbst als zur Wahrung einer unparteiischen Abstimmung."

Das saarländische Mitglied, Herr Koẞmann

Das saarländische Mitglied, Herr Koßmann, gibt zu dem Sonderbericht des Herrn Morize eine eigene Stellung­nahme, in der er- ohne auf Einzelheiten einzugehen fich einig erklärt mit Morize in der Auffassung, daß deutsche Richter und Beamten überhaupt sich in einer sehr schwierigen Situation be= finden, in der es zu unangenehmen Ge­wissenskonflikten kommt". Er führt diese Lage nicht auf den Hitlerismus mit seinen Unterdrückungen und Gesinnungsterror zurück, sondern belastet den Friedens­vertrag damit. Nach Minister Koßmann ist aber die Objek­tivität der Richter nicht in einem solchen Maße ge­fährdet", daß man zu der Einrichtung von Sondergerichten greifen müßte.

Die Bemerkungen des Herrn Koßmann müssen die Tat­sachenfälle des Berichts des Herrn Morize zugeben, ver­suchen nur dieselben abzuschwächen und alle Argumente aufzubieten. damit ja teine Sondergerichte fommen und der von Herrn Morize vor aller Welt mit Recht als unmöglich charakterisierten merkwürdigen Rechtspflege im Saargebiet

ein Ende zu bereiten.