Samstag, den 9. Juni 1934
Staatsrecht als Greuelwahrheit
Staatsrat Carl Schmitt , juristischer Hofclown des ,, dritten Reichs"
Von Günter Dallmann
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Es liegt mir fern, mich in den Dienst der Verbreitung sogenannter Greuellügen" zu stellen, wenn ich wahrheitsgemäß berichte, daß es im totalen Staat Adolf Hitlers noch etwas wie ein also man verzeihe mir diesen verfluchten liberalistischen Ausdruck, den ich einst in einer deutschen hohen Schule vor Anbruch des dritten Reichs" gelernt habe Staatsrecht gibt. Niemals ist so unverfrorene Willkürherrschaft in Deutschland geschen worden wie seit dem Zeitpunkt, da die Parteibuchbeamten des Nationalsozialismus Deutschlands Regierer wurden. Aber diese Leute, meist kleinbürgerlicher Herkunft, haben den angeborenen Drang nach Ordnung selbst im Chaos. So halten sich die braunen Herren einige mit akademischen Graden ausgestattete Hofclowns, die mit vielen gelehrten Sprüchen so tun müssen, als ob Rechtssätze und Verwaltungsnormen noch immer Gültigkeit hätten.
Erster juristischer Hofclown ist der von Adolf Hitler zum Staatsrat ernannte Universitätsprofessor Carl Schmitt , der die Weimarer Epoche als juristischer Zuhälter der Papenschen Staatsstreiche und bravouröser talmudistischer Kommentator und Sanktionierer aller seitens der Reaktion gegen die Weimarer Verfassung ausgeführten Streiche durchschritt und sich so bei den Nachfolgern Papens mit Recht lieb Kind gemacht hatte. Denn von Carl Schmitt stammt die ,, dezisionistische" Lehre, daß der durch Artikel 48 der Weimarer Verfassung gegebene Ausnahmezustand eigentlich der gegebene Normalzustand für eine autoritätsbewußte deutsche Regierung sein muß. ,, Dem Manne kann geholfen werden", sagten sich Hitlers Hofschranzen und so wurde das ,, dritte Reich" gestartet. Carl Schmitt aber wurde Mitglied der ,, Akademie für Deutsches Recht " und hat eine Rechtfertigungsschrift für die braunen Herren geschrieben, die sich erschienen als Staat, Bewegung, Volk" nennt
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Heft 1 der Schriftenreihe ,, Der deutsche Staat der Gegenwart" Hanseatischen Verlagsanstalt Hamburg und mit grotesken staatsrechtlichen Akrobatenkunststückchen den Versuch unternimmt, das kleinbürgerliche Ordnungsbegehren
der braunen Bilderstürmer unter akademisches Dach und Fach zu bringen. Es hat wirklich keinen Sinn, dieser byzantinischen Ergebenheitsadresse eines neudeutschen Professors größere Beachtung zu widmen, denn Carl Schmitts staatsrechtlich- politische Normen, die schon immer dubios, opportunistisch und der jeweiligen Macht angepaẞt waren, haben sich hier zu einer geradezu unverschämten Rechtsverdrehung gesteigert, die den usurpatorischen Verwaltungssieg des Nationalsozialismus in einen verfassungsmäßig rechtfertigbaren Staatsakt umlügen. Nur um die Art kennenzulernen, wie ein preußischer Staatsrat so etwas fertigbringt, soll auf einen Hauptpunkt der Schmittschen Thesen hingewiesen werden.
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Schmitt widmet sich nämlich dem scherzhaften Unterfangen, das Usurpatorentum der Hitlerregierung- obgleich er im selben Atemzuge deren„ Legalität" für undiskutabel und als eine von einem überwundenen System stammende Eigenschaft erklärt! nicht aus der damals aktuellen Machtdynamik des nationalsozialistischen Staatsstreichs vom 27. Februar 1933( Reichstagsbrandstiftung), sondern formalrechtlich unter Zuhilfenahme des Art. 76 der( außer Kraft gesetten!) Weimarer Reidtsverfassung zu rechtfertigen. Aber er vertraut anscheinend auf die Verfassungsunkenntnis seiner Leserschaft, wenn er die Stirn hat, zu behaupten, daß das das er das vorläufige Reichsgesetz vom 24. März 1933 ,, in den Verfassungsgesetz des neuen Deutschland nennt Formen eines verfassungsändernden Gesetzes gemäß den Bestimmungen des Art. 76 der Weimarer Verfassung (!!) mit den erforderlichen Zweidrittelmehrheiten beschlossen worden ist" und weiterhin erklärt: ,, Dieses sogenannte Ermächtigungsgesetz ist vom Reichstag nur im Vollzug des durch die Reichstagswahl vom 5. März 1933 erkennbar gewordenen Volkswillens(!) beschlossen worden.( S. 7). Nun, wenn dieser Staatsrechtslehrer mit neudeutschen Moralbegriffen arbeitet, so muß seinem robusten Gewissen zugerufen werden: soviel Worte, soviel Lügen! Denn C. S. ist kein subjektiv ehrlicher Ignorant wie gewisse Persönlichkeiten der von ihm verteidigten Regierer, sondern ein Mann, der sehr wohl weiß, was er sagt und schreibt. Vielleicht darf man daher die Unhaltbarkeit der beiden zitierten Sätze Schmitts durch einen kurzen Blick in die Weimarer Verfassung erläutern. Erstens: Art. 76 RV. bestimmt, daß Beschlüsse des Reichstags nur zustande kommen, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahlanwesend sind.
Daraus ergibt sich zweitens, daß das Ermächtigungsgesetz keinen gemäß den Bestimmungen des Art. 76 gefaßten Beschluß des Reichstags darstellt, da die gesetzliche Mitgliederzahl überhaupt nicht anwesend war. Art. 21 besagt nämlich darüber: ,, Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes." Und Art. 22: Die Abgeordneten werden in allge22: ,, Die meiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl... gewählt." Hieraus erhellt sonnenklar, daß sowohl die Wahl vom 5. März als logischerweise auch der hieraus resultierende ,, Reichstag" sowie dessen ,, Beschluß" ungültig sind. Denn erstens ist die Wahl vom 5. März nicht gemäß den Bestimmungen des Art. 22 RV. abgewickelt worden, sondern mit Hilfe eines verbrecherischen Anschlags der nationalsoziawenn C. S. als listischen Regierungspartei und fernerhin Hehler dieses Verbrechens davon schon keine Kenntnis nimmt unter einem unerhörten Terror sowie unter Zuhilfenahme eindeutiger Fälschung der Wahlresultate, die freilich nicht im Prodie durch objektive Statistiker erwiesen pagandaministerium des Herrn Goebbels sitzen
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ist. Erschwerend fällt ins Gewicht, daß die Reichsregierung schon vor dem Brandstiftungstermin in grober Weise gegen den Art. 22 RV. verstoßen hat, indem zuerst in einzelnen im Ländern, dann nach dem 27. Februar einheitlich- gesamten Reichsgebiet der SPD. und KPD . die gesamte Wahlpropaganda unterbunden und insbesondere die KPD. de facto schon als illegal behandelt wurde( Schließung ihrer Parteibüros, Verhaftung ihrer Funktionäre usw.).
Allein durch diese Tatsachen schon wurde die verfassungsmäßige Bestimmung der gleichen Werbechance für alle Parteien zunichte gemacht. Zweitens aber wurde sofort nach der Wahl gegen Artikel 21 RV. grob verstoßen, indem die Reichsregierung die für die Kommunistische Par tei abgegebenen Stimmen-81 Mandate( nach reichs- bzw. nazioffizieller Zählung") für ungültig erklärte, wozu keine verfassungsmäßige Handhabe bestand. Allein schon durch diese Maßnahme war der Reichstag " illusorisch, denn seine Mitglieder waren nun nicht mehr Vertreter des ganzen Volkes, da nahezu fünf Millionen Wähler des deutschen Volkes durch einen reinen Willkürakt von der Geltendmachung ihres Willens nunmehr ausgeschlossen waren. Schmitt aber wagt es tatsächlich, im Zusammenhang mit dieser Reichstags ,, wahl " von einem Volkswillen zu sprechen! Von einem„ Volkswillen" in bezug auf einen
Jetzt haben sie ihr Borkum allerorten, Die rauhen Ueberrecken teutscher Art. Die Nord- und Ostseebäder aller Sorten, Sie öffnen ihre judenreinen Pforten Nur noch dem Asenstämmling.- Frohe Fahrt!
Sandburgen trutzen hehr mit Hitlerfahnen, Und kein Hebräer zeigt sich weit und breit. Herr Piefke fühlt das Heldenblut der Ahnen Erbrausen in verkalkten Aderbahnen, Und selbst sein Fett preist Walhalls Herrlichkeit. Deutsch bis ins Mark sind Strand und Meereswogen, Kein Geisteshauch trübt artfremd Wald und Flur. Nur die Pensionsinhaber machen Oogen, Seitdem die Judenkundschaft abgezogen, Und jammern über schlechte Konjunktur.
Reichstag , in den die Parteien nicht gewählt, sondern von den Kongreß der Schriftleiter
nationalsozialistischen Regierungsmitgliedern kommandiert waren und von dem ein 5- Millionen- Volkswillen ausgeschaltet blieb! Drittens aber ist das sogenannte Reichsgesetz vom 24. März nicht in normalen Formen beschlossen, sondern den nichtnationalsozialistischen Mitgliedern des Reichstags völlig eindeutig erpreßt worden, wobei alle Methoden der Erpressung, deren sich Gangsters zu bedienen pflegen, angewandt worden sind. Wenn sich also C. S. schon überhaupt auf eine formal- verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Akte vom 5. und 24. März einläßt wir finden das nur komisch, so müßte er zum Schluß kommen: formalrechtlich sind sie ungültig, aber: sie sind! Denn in Wahrheit, verehrter Staatsrat, muß das entscheidende Diktum so lauten: Verfassung hin, Terror her, die wahre und einzig entscheidende Rechtfertigung erfahren diese beiden Akten des braunen Staats aus der Machtdynamik eines erfolgreichen Usurpatorentums. Alle Erfahrung lehrt nämlich, daß ein erfolgreicher Putsch plötzlich zum legitimierten Staatsakt wird, aber diese Auslegung ist Ihnen vielleicht zu ,, marxistisch"!
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Nun scheint es aber Herrn Schmitt bei seiner eignen ,, Beweisführung" selbst etwas schwül zu werden, denn eine Zeile weiter erklärt er ganz plöglich, die Wahl war gar keine Wahl, sondern..in Wirklichkeit(!), rechtswissenschaftlich betrachtet(!!), eine Volksabstimmung, ein Plebiszit, durch welches das deutsche Volk Adolf Hitler , den Führer der nationalsozialistischen Bewegung, als politischer Führer des deutschen Volkes anerkannt hat". Hastenichtgesehn, hokuspokusfidibus! Die Kühnheit dieses Drehs ist tatsächlich unerreicht. Denn C. S. schmeißt durch die Einschmuggelung des angeblichen ,, Plebiszits" seine ganze kunstvolle Konstruktion um. Gemäß Reichsverfassung wird nämlich der Reichstag nicht durch Plebiszit, sondern durch Wahl von Parteien gewählt, und C. S. scheint einer nur durch das sogenannte„ Führerprinzip der Hitlerpartei erklärbaren Schizophrenie zum Opfer gefallen, wenn er-- immer unter braver Zuhilfenahme die Wähler des der Weimarer Verfassung , bitte sehr! 5. März, die Parteien und nicht Führer wählten, als Ausführende eines Plebliszits hinstellt; denn der sozialdemokratische und kommunistische Arbeiter zum Beispiel hat nicht so sehr seine Führer, sondern die Partei seiner Klasse gewählt, ebenso der katholische Wähler Abgeordnete seines Glaubens und der deutschnationale Männer seiner Kaste. Es ist wahr: die ausgesprochene Führerbindung der nationalsozialistischen Wählerscharen wovon aber die Konjunkturwähler, die ,, Märzgefallenen", vor allem kleine Geschäftsleute, auszunehmen sind! ist unbestreitbar, aber da außer der NSDAP . noch eine erkleckliche Anzahl ebenso ernstzunehmender Parteien gewählt worden sind- und zwar insgesamt in stärkerem Prozentsats als die HitlerparteiParteien, die nicht in dieser ausschließlichen Weise führergebunden sind, so liegt kein Plebiszit, sondern in der Absicht der Wähler und nach der ganzen Aufmachung der Wahl eine klare parteimäßig bekundete Willensäußerung vor. Carl Schmitt ist ein hervorragender Akrobat der parteipolitischen Juristei, wie sie das dritte Reich" gebraucht. Aber wen will er damit dumm machen?
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Manchem wird unsere Beweisführung ein wenig verstaubt vorkommen, denn die Praxis hat die Theorie längst überflügelt. Aber wir wollten uns auch keineswegs in eine staatswissenschaftliche ,, Diskussion" mit einem braunen Staatsrat einlassen, sondern nur zeigen, wie fadenscheinig im Grunde das Rüstzeug ist, mit dem Carl Schmitt e tutti quanti dem braunen Betrug ,, wissenschaftlich" sekundieren.
Ein Mann wird aus einem Konzentrationslager entlassen. Er ist kaum hundert Meter vom Lager entfernt, als ihn eine SA.- Patrouille anhält und ihm die Frage stellt, woher er komme.
,, Von mir erfahren Sie nichts," sagt der Mann. ,, Ich bin kein Miesmacher!"
..Was ist ein Miesmacher? Ein Mensch, der nicht so gut lügen kann wie die anderen!"
,, Bitterlich hat Selbstmord begangen. Grund: Nahrungssorgen! ,, Der Kerl war schon immer ein unverbesserlicher Miesmacher!"
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Horatio.
Nach langer Vorbereitung wird der Kongreß der Schriftsteller der Sowjetunion im Juni stattfinden. Die bestehenden Organisationen der Schriftsteller werden verschiedene Literaturausstellungen organisieren. In Moskau wurde ein Schriftstellerklubhaus eröffnet, das der Sammelpunkt der künstlerischen Niveaus der literarischen Produktion, die durch. bestehen solche Klubs, so in Engels( Wolgadeutsche Repu blik ). Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage des künstlichen Niveaus der literarischen Produktion, die durch Maxim Gorki aufgerollt wurde. Den Hauptanteil an der Kongreßvorbereitung nimmt die Moskauer ,, Literaturnaja Gazeta" und die 15 anderen Literaturzeitungen, zu denen noch ungefähr 100 literarische Zeitschriften kommen, die in der Sowjetunion erscheinen.
Besonders bemerkenswert ist die Heranbildung des schriftstellerischen Nachwuchses. In vielen Betrieben, aber auch in Kollektivwirtschaften bestehen Literaturzirkel. In Moskau wurde eine literarische Abenduniversität eröffnet, an der junge Arbeiter, die sich bereits schriftstellerisch betätigt haben, Poesie, Prosa, Satire und Kritik studieren. Es sind 150 Teilnehmer an dieser Universität eingeschrieben. An dem Kongreß werden zahlreiche ausländische Schriftsteller teilnehmen, darunter nach den bisherigen Mitteilungen Theodore Dreiser , John Dos Passos , Upton Sinclair , Sherwood Andersen, Heinrich Mann . Lion Feuchtwanger , Oskar Maria Graf , Egon Erwin Kisch , Anna Seghers , Romain Rolland , André Gide , André Malraux , Henry Barbusse, Paul VaillantCouturier, Bernard Shaw , Stefan Zweig , Martin Andersen Nexö , wie auch Vertreter der Schriftsteller der verschiedenen Länder, einschließlich Chinas und der Türkei .
Warum Kellfritz gehen mußte ,, Verwirrung der Rechtsbegriffe"
Der Breslauer Universitätsprofessor Geheimrat Hell. frit ist gemaßregelt worden; er wurde seines Postens als Schriftleiter der ,, Deutschen Juristenzeitung" enthoben und durch den Kölner Professor Karl Schmidt ersetzt. Die Maßreglung erfolgte auf Grund eines Artikels, aus dem wir kürzlich einen Abschnitt veröffentlichten; er lautete:„ Wir leben gegenwärtig in einer Verwirrung der Rechtsbegriffe, wie sie für die Wissenschaft nicht ärger gedacht werden kann. Folgt nicht allmählich eine Klärung, so werden die deutschen Juristen weiter der Welt das Schauspiel bieten, aneinander vorbeizureden. Es geht unmöglich an, daß Ausdrücke der Propaganda kritiklos in die Wissenschaft übernommen werden... Die ,, Flucht ins Politische" ist ein bedenklicher Wesenszug der neuen Rechtswissenschaft." Der Reichsjustizkommissar Dr. Frank hatte zu diesen Ausführungen Hellfrit auf einer Düsseldorfer Juristentagung erklärt, Hellfritz wolle ,, mit Hilfe der Presse Stimmung gegen den Staat Adolf Hitlers machen. Die Vernichter des deutschen Volkes glaubten, noch einmal das Heft in die Hand zu bekommen." Hel fritz zählte sich immer zu der politischen Rechten.
Ausgerechnet Bronnen!
Er betreut den jüdischen Kulturbund
Nach dem neuen Theatergesetz unterstehen auch sämtliche Privatbühnen jetzt dem Reichspropagandaminister Dr. Goeb bels . Unter die Privatbühnen aber fallen auch die Theater des jüdischen ,, Kulturbundes", bis jetzt zwölf an der Zahl. Selbstverständlich gelten für diese Theater dieselben Vorschriften wie für alle übrigen Bühnen. Auch für sie ernennt Goebbels die Direktoren, Regisseure, Kapellmeister, und ihnen kann er vorschreiben, welche Stücke sie spielen müssen. Da sich aber Goebbels für diese etwas unangenehme Aufgabe nicht zuständig hielt, hat er dafür einen Stellvertreter ernannt. Und zwar Herrn Arnold Bronnen .
War das von Herrn Goebbels nicht ein kleiner pikanter Seitenhieb? Ausgerechnet Bronnen hat er zum Hüter der jüdischen Bühnen bestellt! Glaubt er nicht an das reine Ariertum des nationalsozialistischen Dichters? Bronnen hat sich von dem Verdacht eines jüdischen Vaters gereinigt, indem er öffentlich erklärte, seine Mutter hätte mit einem reinen Arier einen Fehltritt begangen, dem er entsproen sei! Sehr erbaut soll Bronnen nicht davon sein, ausgerechnet die jüdische Kunst betreuen zu müssen!
„ Gestern," erzählte der„, Nichtarier" M. ,,, habe ich wieder Henker aus dem Busch
bis zum Weißbluten Steuern bezahlen müssen."„ Was?", als Jude? Ja, staunt der„, Arier" F. ,,, Steuern zahlen dürfen Sie denn das?!"
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Tumult auf dem Potsdamer Platz . Ein Dieb wird verfolgt. Levi siehts und läuft ebenfalls spornstreichs davon. ..Hallo, Sie da!" ruft der Schupo ,,, weshalb laufen Sie denn? Sie sind doch unschuldig!"
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Unschuldig?" sagt Levi, gewiß. Aber wer glaubt Ihnen
das- 1"
Der Deutsche" Nr. 118, Organ des Ley, Hauptschriftleiter Karl Busch, veröffentlicht ein Hetgedicht gegen Thälmann :
Herr Teddy ist ja von Natur ein Mann von stattlicher Figur, der dazu überdies sogar
in jeder Art der schlankste war,
doch ist er, wenn auch hübsch und schlank, noch immer einen Kopf zu lang!