Deutsche   Stimmen Beilage zur Deutschen Greifieit". Ereignisse und Geschichten

Samstag, den 9. Juni 1934

Staatsrecht als Greuelwahrheit

Staatsrat Carl Schmitt  , juristischer Hofclown des ,, dritten Reichs"

Von Günter Dallmann

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Es liegt mir fern, mich in den Dienst der Verbreitung so­genannter Greuellügen" zu stellen, wenn ich wahrheits­gemäß berichte, daß es im totalen Staat Adolf Hitlers   noch etwas wie ein also man verzeihe mir diesen verfluchten liberalistischen Ausdruck, den ich einst in einer deutschen hohen Schule vor Anbruch des dritten Reichs" gelernt habe Staatsrecht gibt. Niemals ist so unverfrorene Will­kürherrschaft in Deutschland   geschen worden wie seit dem Zeitpunkt, da die Parteibuchbeamten des Nationalsozialis­mus Deutschlands   Regierer wurden. Aber diese Leute, meist kleinbürgerlicher Herkunft, haben den angeborenen Drang nach Ordnung selbst im Chaos. So halten sich die braunen Herren einige mit akademischen Graden ausgestattete Hof­clowns, die mit vielen gelehrten Sprüchen so tun müssen, als ob Rechtssätze und Verwaltungsnormen noch immer Gültig­keit hätten.

Erster juristischer Hofclown ist der von Adolf Hitler   zum Staatsrat ernannte Universitätsprofessor Carl Schmitt  , der die Weimarer   Epoche als juristischer Zuhälter der Papen­schen Staatsstreiche und bravouröser talmudistischer Kom­mentator und Sanktionierer aller seitens der Reaktion gegen die Weimarer Verfassung   ausgeführten Streiche durchschritt und sich so bei den Nachfolgern Papens mit Recht lieb Kind gemacht hatte. Denn von Carl Schmitt   stammt die ,, dezisio­nistische" Lehre, daß der durch Artikel 48 der Weimarer Verfassung   gegebene Ausnahmezustand eigentlich der gege­bene Normalzustand für eine autoritätsbewußte deutsche Re­gierung sein muß. ,, Dem Manne kann geholfen werden", sagten sich Hitlers   Hofschranzen und so wurde das ,, dritte Reich" gestartet. Carl Schmitt   aber wurde Mitglied der ,, Akademie für Deutsches Recht  " und hat eine Recht­fertigungsschrift für die braunen Herren geschrieben, die sich erschienen als Staat, Bewegung, Volk" nennt

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Heft 1 der Schriftenreihe ,, Der deutsche Staat der Gegen­wart" Hanseatischen Verlagsanstalt Hamburg und mit grotesken staatsrechtlichen Akrobatenkunststückchen den Versuch unternimmt, das kleinbürgerliche Ordnungsbegehren

der braunen Bilderstürmer unter akademisches Dach und Fach zu bringen. Es hat wirklich keinen Sinn, dieser byzan­tinischen Ergebenheitsadresse eines neudeutschen Professors größere Beachtung zu widmen, denn Carl Schmitts staats­rechtlich- politische Normen, die schon immer dubios, oppor­tunistisch und der jeweiligen Macht angepaẞt waren, haben sich hier zu einer geradezu unverschämten Rechtsverdrehung gesteigert, die den usurpatorischen Verwaltungssieg des Na­tionalsozialismus in einen verfassungsmäßig rechtfertigbaren Staatsakt umlügen. Nur um die Art kennenzulernen, wie ein preußischer Staatsrat so etwas fertigbringt, soll auf einen Hauptpunkt der Schmittschen Thesen hingewiesen werden.

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Schmitt widmet sich nämlich dem scherzhaften Unterfan­gen, das Usurpatorentum der Hitlerregierung- obgleich er im selben Atemzuge deren Legalität" für undiskutabel und als eine von einem überwundenen System stammende Eigen­schaft erklärt! nicht aus der damals aktuellen Machtdyna­mik des nationalsozialistischen Staatsstreichs vom 27. Februar 1933( Reichstagsbrandstiftung), sondern formalrecht­lich unter Zuhilfenahme des Art. 76 der( außer Kraft gesetten!) Weimarer Reidtsverfassung zu rechtfertigen. Aber er vertraut anscheinend auf die Verfassungsunkenntnis sei­ner Leserschaft, wenn er die Stirn hat, zu behaupten, daß das das er das vorläufige Reichsgesetz vom 24. März 1933 ,, in den Verfassungsgesetz des neuen Deutschland   nennt Formen eines verfassungsändernden Gesetzes gemäß den Bestimmungen des Art. 76 der Weimarer Verfassung  (!!) mit den erforderlichen Zweidrittel­mehrheiten beschlossen worden ist" und weiterhin erklärt: ,, Dieses sogenannte Ermächtigungsgesetz ist vom Reichstag nur im Vollzug des durch die Reichstagswahl vom 5. März 1933 erkennbar gewordenen Volkswillens(!) beschlos­sen worden.( S. 7). Nun, wenn dieser Staatsrechtslehrer mit neudeutschen Moralbegriffen arbeitet, so muß seinem robu­sten Gewissen zugerufen werden: soviel Worte, soviel Lü­gen! Denn C. S. ist kein subjektiv ehrlicher Ignorant wie gewisse Persönlichkeiten der von ihm verteidigten Regierer, sondern ein Mann, der sehr wohl weiß, was er sagt und schreibt. Vielleicht darf man daher die Unhaltbarkeit der beiden zitierten Sätze Schmitts durch einen kurzen Blick in die Weimarer Verfassung erläutern. Erstens: Art. 76 RV. bestimmt, daß Beschlüsse des Reichstags nur zustande kom­men, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mit­gliederzahlanwesend sind.

Daraus ergibt sich zweitens, daß das Ermächtigungsgesetz keinen gemäß den Bestimmungen des Art. 76 gefaßten Beschluß des Reichstags darstellt, da die gesetzliche Mitglie­derzahl überhaupt nicht anwesend war. Art. 21 besagt näm­lich darüber: ,, Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes." Und Art. 22: Die Abgeordneten werden in allge­22: ,, Die meiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl... ge­wählt." Hieraus erhellt sonnenklar, daß sowohl die Wahl vom 5. März als logischerweise auch der hieraus resultierende ,, Reichstag" sowie dessen ,, Beschluß" ungültig sind. Denn erstens ist die Wahl vom 5. März nicht gemäß den Bestim­mungen des Art. 22 RV. abgewickelt worden, sondern mit Hilfe eines verbrecherischen Anschlags der nationalsozia­wenn C. S. als listischen Regierungspartei und fernerhin Hehler dieses Verbrechens davon schon keine Kenntnis nimmt unter einem unerhörten Terror sowie unter Zuhilfenahme eindeutiger Fälschung der Wahlresultate, die freilich nicht im Pro­die durch objektive Statistiker erwiesen pagandaministerium des Herrn Goebbels   sitzen

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ist. Erschwerend fällt ins Gewicht, daß die Reichsregierung schon vor dem Brandstiftungstermin in grober Weise gegen den Art. 22 RV. verstoßen hat, indem zuerst in einzelnen im Ländern, dann nach dem 27. Februar einheitlich- gesamten Reichsgebiet der SPD.   und KPD  . die gesamte Wahlpropaganda unterbunden und insbesondere die KPD. de facto schon als illegal behandelt wurde( Schließung ihrer Parteibüros, Verhaftung ihrer Funktionäre usw.).

Allein durch diese Tatsachen schon wurde die verfassungs­mäßige Bestimmung der gleichen Werbechance für alle Parteien zunichte gemacht. Zweitens aber wurde so­fort nach der Wahl gegen Artikel 21 RV. grob verstoßen, indem die Reichsregierung die für die Kommunistische Par­ tei   abgegebenen Stimmen-81 Mandate( nach reichs- bzw. nazioffizieller Zählung") für ungültig erklärte, wozu keine verfassungsmäßige Handhabe bestand. Allein schon durch diese Maßnahme war der Reichstag  " illusorisch, denn seine Mitglieder waren nun nicht mehr Vertreter des gan­zen Volkes, da nahezu fünf Millionen Wähler des deutschen Volkes durch einen reinen Willkürakt von der Geltend­machung ihres Willens nunmehr ausgeschlossen waren. Schmitt   aber wagt es tatsächlich, im Zusammenhang mit dieser Reichstags ,, wahl  " von einem Volkswillen zu sprechen! Von einem Volkswillen" in bezug auf einen

Deutsche   Seebäder- judencein!

Jetzt haben sie ihr Borkum allerorten, Die rauhen Ueberrecken teutscher Art. Die Nord- und Ostseebäder aller Sorten, Sie öffnen ihre judenreinen Pforten Nur noch dem Asenstämmling.- Frohe Fahrt!

Sandburgen trutzen hehr mit Hitlerfahnen, Und kein Hebräer zeigt sich weit und breit. Herr Piefke fühlt das Heldenblut der Ahnen Erbrausen in verkalkten Aderbahnen, Und selbst sein Fett preist Walhalls Herrlichkeit. Deutsch bis ins Mark sind Strand und Meeres­wogen, Kein Geisteshauch trübt artfremd Wald und Flur. Nur die Pensionsinhaber machen Oogen, Seitdem die Judenkundschaft abgezogen, Und jammern über schlechte Konjunktur.

Reichstag  , in den die Parteien nicht gewählt, sondern von den Kongreß der Schriftleiter

nationalsozialistischen Regierungsmitgliedern komman­diert waren und von dem ein 5- Millionen- Volkswillen aus­geschaltet blieb! Drittens aber ist das sogenannte Reichs­gesetz vom 24. März nicht in normalen Formen be­schlossen, sondern den nichtnationalsozialistischen Mit­gliedern des Reichstags völlig eindeutig erpreßt worden, wo­bei alle Methoden der Erpressung, deren sich Gangsters zu bedienen pflegen, angewandt worden sind. Wenn sich also C. S. schon überhaupt auf eine formal- verfassungsrecht­liche Rechtfertigung der Akte vom 5. und 24. März einläßt wir finden das nur komisch, so müßte er zum Schluß kommen: formalrechtlich sind sie ungültig, aber: sie sind! Denn in Wahrheit, verehrter Staatsrat, muß das entschei­dende Diktum so lauten: Verfassung hin, Terror her, die wahre und einzig entscheidende Rechtfertigung erfahren diese beiden Akten des braunen Staats aus der Machtdynamik eines erfolgreichen Usurpatorentums. Alle Erfahrung lehrt nämlich, daß ein erfolgreicher Putsch plötzlich zum legitimier­ten Staatsakt wird, aber diese Auslegung ist Ihnen vielleicht zu ,, marxistisch"!

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Nun scheint es aber Herrn Schmitt bei seiner eignen ,, Be­weisführung" selbst etwas schwül zu werden, denn eine Zeile weiter erklärt er ganz plöglich, die Wahl war gar keine Wahl, sondern..in Wirklichkeit(!), rechtswissenschaftlich be­trachtet(!!), eine Volksabstimmung, ein Plebiszit, durch welches das deutsche   Volk Adolf Hitler  , den Führer der natio­nalsozialistischen Bewegung, als politischer Führer des deut­schen Volkes anerkannt hat". Hastenichtgesehn, hokuspokus­fidibus! Die Kühnheit dieses Drehs ist tatsächlich unerreicht. Denn C. S. schmeißt durch die Einschmuggelung des angeb­lichen ,, Plebiszits" seine ganze kunstvolle Konstruktion um. Gemäß Reichsverfassung wird nämlich der Reichstag nicht durch Plebiszit, sondern durch Wahl von Parteien gewählt, und C. S. scheint einer nur durch das sogenannte Führer­prinzip der Hitlerpartei erklärbaren Schizophrenie zum Opfer gefallen, wenn er-- immer unter braver Zuhilfenahme die Wähler des der Weimarer Verfassung  , bitte sehr! 5. März, die Parteien und nicht Führer wählten, als Aus­führende eines Plebliszits hinstellt; denn der sozialdemokra­tische und kommunistische Arbeiter zum Beispiel hat nicht so sehr seine Führer, sondern die Partei seiner Klasse gewählt, ebenso der katholische Wähler Abgeordnete seines Glaubens und der deutschnationale Männer seiner Kaste. Es ist wahr: die ausgesprochene Führerbindung der nationalsozialistischen Wählerscharen wovon aber die Konjunkturwähler, die ,, Märzgefallenen", vor allem kleine Geschäftsleute, auszunehmen sind! ist unbestreitbar, aber da außer der NSDAP  . noch eine erkleckliche Anzahl ebenso ernstzunehmender Parteien gewählt worden sind- und zwar insgesamt in stärkerem Prozentsats als die Hitlerpartei­Parteien, die nicht in dieser ausschließlichen Weise führer­gebunden sind, so liegt kein Plebiszit, sondern in der Absicht der Wähler und nach der ganzen Aufmachung der Wahl eine klare parteimäßig bekundete Willensäußerung vor. Carl Schmitt   ist ein hervorragender Akrobat der parteipolitischen Juristei, wie sie das dritte Reich" gebraucht. Aber wen will er damit dumm machen?

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Manchem wird unsere Beweisführung ein wenig verstaubt vorkommen, denn die Praxis hat die Theorie längst über­flügelt. Aber wir wollten uns auch keineswegs in eine staats­wissenschaftliche ,, Diskussion" mit einem braunen Staatsrat einlassen, sondern nur zeigen, wie fadenscheinig im Grunde das Rüstzeug ist, mit dem Carl Schmitt   e tutti quanti dem braunen Betrug ,, wissenschaftlich" sekundieren.

Beaune   Splitter

Ein Mann wird aus einem Konzentrationslager entlassen. Er ist kaum hundert Meter vom Lager entfernt, als ihn eine SA.- Patrouille anhält und ihm die Frage stellt, woher er komme.

,, Von mir erfahren Sie nichts," sagt der Mann. ,, Ich bin kein Miesmacher!"

..Was ist ein Miesmacher? Ein Mensch, der nicht so gut lügen kann wie die anderen!"

,, Bitterlich hat Selbstmord begangen. Grund: Nahrungs­sorgen! ,, Der Kerl war schon immer ein unverbesserlicher Mies­macher!"

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Horatio.

der Sowjetunion  

Nach langer Vorbereitung wird der Kongreß der Schrift­steller der Sowjetunion   im Juni stattfinden. Die bestehenden Organisationen der Schriftsteller werden verschiedene Lite­raturausstellungen organisieren. In Moskau   wurde ein Schriftstellerklubhaus eröffnet, das der Sammelpunkt der künstlerischen Niveaus der literarischen Produktion, die durch. bestehen solche Klubs, so in Engels( Wolgadeutsche Repu­ blik  ). Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage des künstlichen Niveaus der literarischen Produktion, die durch Maxim Gorki   aufgerollt wurde. Den Hauptanteil an der Kongreßvorbereitung nimmt die Moskauer ,, Literaturnaja Gazeta" und die 15 anderen Literaturzeitungen, zu denen noch ungefähr 100 literarische Zeitschriften kommen, die in der Sowjetunion   erscheinen.

Besonders bemerkenswert ist die Heranbildung des schrift­stellerischen Nachwuchses. In vielen Betrieben, aber auch in Kollektivwirtschaften bestehen Literaturzirkel. In Moskau  wurde eine literarische Abenduniversität eröffnet, an der junge Arbeiter, die sich bereits schriftstellerisch betätigt haben, Poesie, Prosa, Satire und Kritik studieren. Es sind 150 Teilnehmer an dieser Universität eingeschrieben. An dem Kongreß werden zahlreiche ausländische Schriftsteller teil­nehmen, darunter nach den bisherigen Mitteilungen Theodore Dreiser  , John Dos Passos  , Upton Sinclair  , Sherwood An­dersen, Heinrich Mann  . Lion Feuchtwanger  , Oskar Maria Graf  , Egon Erwin Kisch  , Anna Seghers  , Romain Rolland  , André Gide  , André Malraux  , Henry Barbusse, Paul Vaillant­Couturier, Bernard Shaw  , Stefan Zweig  , Martin Andersen Nexö  , wie auch Vertreter der Schriftsteller der verschiedenen Länder, einschließlich Chinas   und der Türkei  .

Warum Kellfritz gehen mußte ,, Verwirrung der Rechtsbegriffe"

Der Breslauer Universitätsprofessor Geheimrat Hell. frit ist gemaßregelt worden; er wurde seines Postens als Schriftleiter der ,, Deutschen Juristenzeitung" enthoben und durch den Kölner   Professor Karl Schmidt ersetzt. Die Maß­reglung erfolgte auf Grund eines Artikels, aus dem wir kürzlich einen Abschnitt veröffentlichten; er lautete: Wir leben gegenwärtig in einer Verwirrung der Rechtsbegriffe, wie sie für die Wissenschaft nicht ärger gedacht werden kann. Folgt nicht allmählich eine Klärung, so werden die deutschen Juristen weiter der Welt das Schauspiel bieten, aneinander vorbeizureden. Es geht unmöglich an, daß Ausdrücke der Propaganda kritiklos in die Wissenschaft übernommen werden... Die ,, Flucht ins Politische" ist ein bedenklicher Wesenszug der neuen Rechtswissenschaft." Der Reichsjustiz­kommissar Dr. Frank hatte zu diesen Ausführungen Hell­frit auf einer Düsseldorfer   Juristentagung erklärt, Hellfritz wolle ,, mit Hilfe der Presse Stimmung gegen den Staat Adolf Hitlers   machen. Die Vernichter des deutschen Volkes glaub­ten, noch einmal das Heft in die Hand zu bekommen." Hel fritz zählte sich immer zu der politischen Rechten.

Ausgerechnet Bronnen!

Er betreut den jüdischen Kulturbund

Nach dem neuen Theatergesetz unterstehen auch sämtliche Privatbühnen jetzt dem Reichspropagandaminister Dr. Goeb­ bels  . Unter die Privatbühnen aber fallen auch die Theater des jüdischen ,, Kulturbundes", bis jetzt zwölf an der Zahl. Selbstverständlich gelten für diese Theater die­selben Vorschriften wie für alle übrigen Bühnen. Auch für sie ernennt Goebbels   die Direktoren, Regisseure, Kapell­meister, und ihnen kann er vorschreiben, welche Stücke sie spielen müssen. Da sich aber Goebbels für diese etwas un­angenehme Aufgabe nicht zuständig hielt, hat er dafür einen Stellvertreter ernannt. Und zwar Herrn Arnold Bronnen  .

War das von Herrn Goebbels nicht ein kleiner pikanter Seitenhieb? Ausgerechnet Bronnen hat er zum Hüter der jüdischen Bühnen bestellt! Glaubt er nicht an das reine Ariertum des nationalsozialistischen Dichters? Bronnen hat sich von dem Verdacht eines jüdischen Vaters gereinigt, in­dem er öffentlich erklärte, seine Mutter hätte mit einem reinen Arier einen Fehltritt begangen, dem er entsproen sei! Sehr erbaut soll Bronnen nicht davon sein, ausgerechnet die jüdische Kunst betreuen zu müssen!

Gestern," erzählte der, Nichtarier" M. ,,, habe ich wieder Henker aus dem Busch

bis zum Weißbluten Steuern bezahlen müssen." Was?", als Jude? Ja, staunt der, Arier" F. ,,, Steuern zahlen dürfen Sie denn das?!"

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Tumult auf dem Potsdamer Platz  . Ein Dieb wird verfolgt. Levi siehts und läuft ebenfalls spornstreichs davon. ..Hallo, Sie da!" ruft der Schupo ,,, weshalb laufen Sie denn? Sie sind doch unschuldig!"

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Unschuldig?" sagt Levi, gewiß. Aber wer glaubt Ihnen

das- 1"

Der Deutsche" Nr. 118, Organ des Ley, Hauptschrift­leiter Karl Busch, veröffentlicht ein Hetgedicht gegen Thälmann  :

Herr Teddy ist ja von Natur ein Mann von stattlicher Figur, der dazu überdies sogar

in jeder Art der schlankste war,

doch ist er, wenn auch hübsch und schlank, noch immer einen Kopf zu lang!