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Frethei

Nr. 152 2. Jahrgang

Einzige unabhängige Tageszeitung Deutschlands

Saarbrücken, Donnerstag, 5. Juli 1934

Chefredakteur: M. Bra un

Aus dem Inhalt

Zeichen der Zeit

Seite 2

Das Verbrechen an Schleicher

Seite 3

Das Urteil der Welt

Seite 4

Heines

Seite 7

Die Reichswehr regiert!

Sieg der Generale über den Kanzier

Die ungelöste Krise

Reichskabinett und Reichspräsidentenschaft

Seine Loslösung von der SA.

Papens Schicksal ungewiß

Berlin, 4. Juli. Die Hochspannung im Reichskabtnett and die kritische Zuspigung des Kampfes um die höchsten Reichsstellen hält an. Daran werden alle Dementis gegen die Deutsche Freiheit" nichts ändern. Als der Reichspräsi: dent bei der letzten Anwesenheit des Reichskanzlers in Neu­deck diesen recht ungändig empfing und ihm harte Vor: haltungen wegen der unsauberen hohen nationalsozialistischen Würdenträger machte, hat er natürlich nicht vorausgesehen, daß der Reichskanzler zum Entsegen der Welt und zum Schaden Deutschlands einfach mit Mord durchgreifen" würde. Sowohl der leidende alte Reichspräsident wie seine Umgebung lehnen die Methoden des Reichskanzlers und Parteiführers ab, und nur die Rücksicht auf augenblicklich unübersehbare Konsequenzen hindert sie, die Konsequenzen auf die Spitze zu treiben.

Indirekt geben die amtlichen Stellen die ungelöste Krise felbft zu, indem sie in dem langen Bericht über die gestrige Kabinettssigung den Vizekanzler von Papen überhaupt nicht erwähnen. Bestände Einigkeit im Kabinett, fo hätte in einem so hochwichtigen Kabinetterat selbstverständlich der Vizekanzler dem Reichskanzler Dank und Vertrauen aussprechen müssen. Das ist nicht geschehen. Es ist noch nicht einmal Gewißheit zu er= langen, ob der Vizekanzler überhaupt ander Sigung teilnehmen durfte oder ob wieder sausarrest über ihn verhängt ist. Es war der Reichswehrminister von Blomberg, in deffen Auftrag der Reichskanzler die Opposition in der braunen Miliz niedergeschlagen hat, der eine Dankrede an den Reichs­

tanzler hielt.

Damit ist Iar erwiesen, daß die Reichs= wehr regiert und der Reichswehrminister die volle Macht in sänden hält. Der Reichskanzler

Sitler übt sein Amt von nun an nur noch im Namen der Reichswehr aus.

Welche Pläne die Reichswehr weiter Spinnt, wird sich zeigen. Keinesfalls laufen sie auf eine Stärkung der na tionalsozialistischen Bewegung hinaus, die zerschlagen ist und nie mehr eine totale Macht werden kann.

Die jetzige Gruppierung in den Reichsspitzen ist unhaltbar geworden. Wenn sie noch nicht aeändert werden kann, be­weist das nur, wie kritisch die Lage beurteilt werden muß .

Die Reichswehr befieh:/

Schluß mit den Morden

Berlin, 4. Juli. Am Montag war im Auslande die ( von uns nicht übernommene, Red. d. D. F.) Nachricht von der Verhaftung und bevorstehenden Erschießung des Chefs der Heeresleitung, General von Fritsch, verbreitet. Anlaß zu diesen Gerüchten hat eine sehr heftige Aussprache gegeben, die zwischen dem General und dem Reichskanzler stattgefunden hat . Die Reichswehr hat kategorisch die Ein­stellung der Exekutionen verlangt, und der General soll er: klärt haben, daß sie nötigenfalls auch vor Zwangsmaß­nahmen gegen den Reichskanzler nicht zurückschrecken werde. Der Reichskanzler hat daraufhin mit Göring und Goebbels konferiert. Fritsch hat abgelehnt, Göring zu empfangen, der den General umstimmen wollte. Hitler jah sich schließlich gezwungen, dem Verlangen der Reichswehr nachzugeben und die Einstellung der Massakers anzuordnen. Aus diesem be' entiamen Zwischenfall geht hervor, daß die Reichswehr entschlossen ist, in ihrem Sinne Ordnung zu schaffen.

Killinger abgesetzt

' Aber aus dem Konzentrationslager entlassen

Berlin, 4. Juli. Amtlich wird mitgeteilt, daß der sächsische Ministerpräsident von Killinger unmittelbar nach seiner Verhaftung in das Konzentrationslager Hohnstein überführt worden ist. Seine Entlassung ist nunmehr erfolgt, Killinger wird aber nicht mehr in das sächsische Ministerpräsidium zurückkehren.

Hitler amnestiert sich selbst

Eine vielsagende Legalisierung

Die gleichgeschaltete deutsche Gangster- Presse beschwert sich heftig, daß die Zahl der zur Säuberung des deutschen Ansehens und zur Glorifizierung des deutschen Reichs­kanzlers ermordeten hohen Würdenträger im Auslande viel zu hoch angegeben sei. Nur die doch wahrlich unter Berücksichtigung der deutschen Regierungsmethoden be­scheidene Zahl von 46 Morden sei erreicht worden . Die deutschen Gangster- Redakteure beschuldigen im Auftrage ihrer Gangster- Auftraggeber die Erschossenen des Hoch­verrats und des Landesverrats. Bis zu dieser Stunde ist aber weder amtlich noch privat auch nur der leiseste Versuch gemacht worden, irgend einen Beweis für die staatsverbrecherische Tätigkeit etwa des früheren Reichskanzlers von Schleicher und seiner Frau und des Präsidenten der katholischen Aktion Dr. Klausener beizu­bringen. Es kennzeichnet die deutschen Gangsters und ihre Zeitungen, daß sie zur Rechtfertigung ihres Tuns auf -Max Hölz zurückgreifen. Einen Kommunisten, den sie sonst als Räuberhauptmann und Mordbrenner be­schimpften. Zu Unrecht, wie inzwischen längst erwiesen ist. Vielleicht wird man morgen auch noch das Andenken der Massenmörder Kürten und Haarmann be= mühen, obwohl beide zusammen im Laufe langer Jahre nicht annähernd soviel Menschenleben vernichteten, wie eine sogenannte Säuberungsaktion innerhalb weniger Stunden in Deutschland erfordert.

Wir muten den Gangsters und ihrer Presse nicht zu, daß sie noch irgendwelche Vorstellungen von einem Rechts­staat, noch irgendwelche Gefühle für Gerechtigkeit in sich tragen. Für die noch immer auf einer hohen Kultur stehen besudelte Despotie ablehnen, ist es aber nötig, Klarheit den Teile des deutschen Volkes, die voll Abscheu die blut über die Rechtslage am 30. Juni zu schaffen. Wir stellen uns dabei ausdrücklich auf das Recht des nationals sozialistischen Staates, obwohl dieser durch Eidbruch, Brandstiftung, tausendfachen Mord, Raub und Diebstahl, Fälschung und Betrug zustande gekommen ist:

Selbst in diesem barbarischen Staatswesen ist zu einer Sinrichtung ein gerichtliches Urteil notwendig. Den erschossenen Beschuldigten wird in amtlichen Bekannt machungen Vorbereitung zum Hochverrat und Landesverrat vorgeworfen. Zuständig zu ihrer Ab­urteilung war demnach gemäß Gefeß zur Aenderung von Borschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens" ( Reichsgesetzblatt vom 24, April 1934) das neugeschaffene ,, Volksgericht". Dieses ist nicht angegangen worden. Die Hinrichtungen sind erfolgt ohne vorangegangenes Verfahren, auf Grund unbewiesenen Verdachtmaterials, gesammelt von der Geheimen Staatspolizei. Kein Gericht hat dieses von Spigeln und Spionen zusammengebrachte Material geprüft.

Ein solches ungefeßliches Tötungsverfahren charakteri: fiert als vorbedachter Mord(§ 211 StGB.). Selbst im nationalsozialistischen Barbarenstaate wäre der Staatsanwalt verpflichtet gewesen, gegen die Urheber dieser Tötung ohne Ansehen der Person einzuschreiten.

Nach den amtlichen Meldungen sowie nach dem Bericht, den der Reichsminister Dr. Goebbels im Rundfunk er= stattet hat, muß als die Person, die den widerrechtlichen Befehl zu den Hinrichtungen gegeben hat, angesehen werden der Reichskanzler Adolf Hitler.

Es gab und gibt noch kein Gesez, das den deutigen Reichskanzler ermächtigt, ohne Spruch des Gerichts Todesurteile zu ver hängen und vollstrecken zu lassen. Nicht ein mal die absoluten Fürsten des achtzehnten Jahrhunderts haben ein solches Recht besessen oder für sich in Anspruch genommen. Es ist die elementarste Grundlage eines Rechtsstaates, daß die Schuld eines Menschen zu= vor erwiesen sein muß, ehe man ihm das Leben nimmt. Im vorliegenden Falle hätte eine ge= richtliche Untersuchung möglicherweise ergeben, daß die Hingerichteten Verleumdungen an ihrem Tode interessierter Gegner zum Opfer gefallen sind. Wir sind irgendwelcher politischer oder menschlicher Sympathien für die allermeisten der Singerichteten nicht

von

verdächtig. Mit Ausnahme des Generals Schleicher und seiner Frau, des Dr. Klausener und einiger anderer Nichtnationalsozialisten find die Hina gerichteten große Halunken und Schufte gewesen. Aller dings nicht wegen ihrer angeblichen Verschwörung gegen Hitler, sondern auf Grund der vordem von ihnen im Dienste Adolf Hitler begangenen zahllosen Morde und Gewalttaten, für die sie übrigens bis wenige Stunden vor ihrem Tode unter begeisterten Lobeshymnen der deutschen gleichgeschalteten Gangster- Presse mit den höchften staatlichen Ehren überhäuft worden sind.

Was den Fall Schleicher anbelangt, so ist die amt= liche Darstellung, daß der General sich seiner Verhaftung mit der Waffe in der Hand widersetzt hätte, für jeden, der den Ermordeten gekannt hat, absolut unglaubwürdig. Bezüglich der Frau Schleicher wird weder bes hauptet, daß sie an einer Verschwörung beteiligt gewesen sei, noch irgend ein triftiger Grund für ihre Erschießung angegeben. Nur ein Irriinniger fann behaupten, daß schwerbewaffnete Männer eine unbewaff= nete Frau nicht anders als durch Gebrauch der Schuß­waffe(!) hätten überwältigen können. Ihre Ermordung, kennzeichnend für den neuerdings in Deutschland herr­schenden Geist der Ritterlichkeit", stellt sich als ein Aft sadistischer Blutgier dar.

Das sind die unbestreitbaren Tatbestände. Das ist die klare Rechtslage.

Deutsche Gangster- Organe, wie die Saarbrücker Zeitung", nehmen den deutschen Reichskanzler heftig gegen den Vorwurf in Schuß, daß er sich nicht selbst an nie bestritten, daß er mit Dutzenden Leibgardisten in der den rechtswidrigen Tötungen beteiligt habe.( Wir haben Uebermacht auch schießt.) Das erwähnte Gangsterblatt schreibt:

Wir haben Augenzeugen gesprochen, die am Flug des Führers von Godesberg nach München und an seiner Fahrt nach Wiessee teilgenommen haben. Alle diese näch­sten Mitarbeiter bewunderten einstimmig die eiserne Ent­schlossenheit und den Mut, mit der der Führer persönlich in Wiessee das Verschwörernest aushob."

Es bedarf demnach keiner weiteren Begründung, mer sich selbst amnestiert, wenn das Reichskabinett am 3. Juli folgendes Gesetz beschlossen hat:

Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni und am 1. und 2. Juli 1934 voll: zogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens. Der Mann, der nach seinem Diensteid über die deutsche Rechtspflege zu machen hat, Reichsjustizminister Dr. Gürtner, hat diesem nachträglichen Rechtfertigungs­gesetz für Dutzende Morde seinen Segen gegeben mit den Worten, daß die vor dem unmittelbaren Ausbruch einer landesverräterischen Aktion ergriffenen Notwehrmaß nahmen auch als staatsmännische Pflicht zu gelten hätten". Nach diesem Gesetz", nach diesen staatsmännischen" Ministerworten ist bestätigt, was wir sofort geschrieben haben:

Die Reichsregierung hat keinerlei hochverräterisches oder landesverräterisches Material gegen die Hingerich teten. Kein Material, das als Grundlage für das Urteil selbst eines faschistischen Parteigerichts dienen könnte. Die Morde wurden willkürlich befohlen und willkürlich amnestiert.

piert und innerlich so schwach, daß es eine große taktische Das in Deutschland regierende System ist so korrum­Schwenkung Massenbasis in der SA.-nur durch Massenmord die Loslösung von seiner vollziehen kann.

Das ist die einfache Wahrheit.

Nicht minder wahr ist: das System ist nicht stabilisiert. Die innere Zersetzung Deutschlands ist durch eine furcht­bare Eruption in den obersten Schichten sichtbar geworden. Diese Zersetzung schreitet von oben bis unten fort. Weder Mord nach Amnestie können den geschichtlichen Ablauf hindern