Frethel

Nr. 176 2. Jahrgang

Einzige unabhängige Tageszeitung Deutschlands

Saarbrücken, Donnerstag, 2. August 1934 Chefredakteur: M. Braun

Die

Umwandlungskrise

dec

deutschen Diktatur

Seite 4 und 5

Der Tod Hindenburgs bringt Reichskrise

Schicksalsstunden in Neudeck- Das Verlöschen einer großen nationalen Legende- Zusam­menbruch einer patriarchalischen Autorität

«

Berlin , den 1. August 1934.( Eig. Bericht.) Unmittelbar nach dem 30. Juni konnte die« Deutsche Freiheit" in einem Aufsatz Die Hindenburgkrise" auf Grund von Berichten aus führenden politischen Kreisen Berlins die akute Präsidentschaftskrise mitteilen. Der körperliche Verfall Hindenburgs und seine Erschütte­rung durch die Wucht der politischen Ereignisse, obwohl sie ihm nur sehr unvollkommen mitgeteilt worden sind, machten einen Präsidentenwechsel durch die Demission oder durch den baldigen Tod sicher. Eine Reise nach Berlin war nicht mehr möglich. Der König von Siam mußte sich entgegen der Etikette auf das Gut des Reichspräsidenten begeben. Alle Besucher, die in den auch nur gesehen haben, feilten die Meinung, daß dem Staatsoberhaupt nur noch eine ganz kurze Lebensfrist

beschieden sei.

Zu dem Blasenleiden kam Wassersucht hinzu. Pro­fessor Sauerbruch wurde wieder nach Neudeck berufen. In der Nacht zum 31. Juli nahmen die Schwächeanfälle so zu, daß jeden Augenblick der Tod eintreten konnte. Die behandelnden Aerzte, die Professoren Sauer­ bruch und Kauffmann, Dr. Krauß und Dr. Adam sahen sich gezwungen, am 31. Juli vormiffags durch ein erstes

Das Ringen um die Reichsspitze beginnt

Bulletin die Oeffentlichkeit zu alarmieren. Am Nach­mittag erfolgte ein zweiter Krankheitsbericht, der fest­stellte, daß keine Verschlechterung" eingetreten sei. In der Nacht zum 1. August verschlimmerte sich aber der Zustand derart, daß die Todesgefahr wieder unmittelbar wurde. Es war nicht mehr möglich, die Blase künstlich zu entleeren.

Im ganzen Reiche, auch im Saargebiet, war schon seit 31. Juli mittags das Gerücht verbreitet, Hindenburg sei tot, und das Ereignis werde aus Gründen der öffent­lichen Ruhe und Sicherheit noch einige Stunden oder Tage verheimlicht, bis Entscheidungen über die Nach­folgefrage getroffen seien. Diese Gerüchte, die das all­gemeine Mißtrauen in die fernere Entwicklung kenn­

zeichnen, gingen wohl von Reichswehr - und Schu pokreisen aus, die schon seit Tagen an ge­wissen Vorsichtsmaßnahmen und Vorbereitungen er­kannten, daß neue hochpolifische Ereignisse zu erwarten sind. In Berlin steigerte sich die Nervosität, als bekannt wurde, daß des Reichskanzler alle Reichsminister aus dem Urlaub zurückberufen habe. In der Wilhelmstraße

Wer wird Nachfolger?

kam es zu Ansammlungen von Neugierigen, die von der Polizei geduldet wurden.

Die politischen Sorgen werden bei einem großen Teile des Volkes überschaftet von einem ehrlichen mensch­lichen Gefühl für den Generalfeldmarschall des Welt­krieges und das langjährige Staatsoberhaupt. Hinden­ burg ist für große unpolitische Massen eine legendäre Persönlichkeit, wie sie etwa der alte Kaiser" gewesen ist, ein über die Tagesereignisse hinausgehobener uralter Mann, an den die Kritik nicht mehr heranreicht, eine monumentale Figur der Nation. Darum ist auch die Trauer bei sehr vielen Deutschen sehr echt, und in den Gesprächen, die man allenthalben in Gruppen auf der Straße hört, sind es zur Stunde noch rein menschliche Gefühle und nicht politische Erwägungen, die zum Aus­

druck kommen.

Neudeck, 1. Aug.( 8.30 Uhr vormiffags.) Troß ruhiger Nacht nimmt die Schwäche zu. Der Herr Reichs­präsident ist bei klarem Bewußtsein und fieberfrei. Puls schwächer.

Für die behandelnden Aerzte: Professor Sauerbruch .

Der Kampf um die Reichsführung Das Ringen militärischer und politischer Kräfte und persönlicher Intrigen- Und die Reichswehr ? Alle Fragen der Reichskrise sind offen- Die ganze Welt blickt auf Berlin

Nach einem Reichsgesetz wird der Präsident des Reichsgerichts bis zur Neuwahl mit der vorübergehen­den Ausübung der Reichspräsidentschaft automatisch be­auftragt. Reichsgerichtspräsident ist Herr Bumke, der vorher lange Jahre im Reichsjustizministerium als Ministe= rialrat und Ministerialdirektør tätig war. Ein hervor­ragender Jurist, ein sauberer Mensch, von wissenschaftlichem, aber nicht politischem Ehrgeiz, ein Beamter und nicht mehr. Daß er die zahllosen Rechtsbrüche der letzten Jahre wider­spruchslos hinnahm und im Amte blieb, statt in Pension zu gehen, löscht ihn als freien juristischen Charakter aus.

Bei den gewaltigen inerpolitischen Fragen, die der Tod Hindenburgs unmittelbar aufwerfen wird, ist es noch nicht einmal sicher, ob man die Zwischenlösung Bumke duldet. Wenn ja, wird er nur ein Schatten sein, hinter dem sich das große Ringen um die Reichsspitze abspielen wird. Irgendein aftives Eingreifen ist ihm nicht zuzutrauen.

Man muß bei der Erwägung über kommende Ereignisse in Deutschland ausgehen von den wichtigen Befugnissen, die von der noch immer in Kraft befindlichen Verfassung von Weimar dem Reichspräsidenten zugewiesen werden. Diese wichtigen Rechte sind durch das sonst sehr weit gehende Ermächtigungs­gesez an den Reichskanzler vom 23. März 1933 in den ent­scheidenden Positionen nicht angetastet worden. Man fann hier nicht nur von formalen Verfassungsbestimmungen sprechen, denn hinter ihnen steht in diesem Falle der zur Stunde gewaltigster Machtfaktor des Reichs, die Reichswehr , deren Oberbefehlshaber der Reichspräsident ist. Der sterbende Reichspräsident könnte unter bestimmten Einflüssen zur Durchführung hochpolitischer Entschlüsse Befehle an seine Generale gegeben haben, die diese, woran niemand zweifeln darf, durchführen würden. Die Reichswehr handelt auf Kom­mando, und sie ist, wenn sie befehlsgemäß auftritt, start. Die wesentlichen Bestimmungen über den Reichspräsidenten in der Reichsverfassung lauten:

Der Reichspräsident wird vom ganzen deutschen Volke gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das fünfund­dreißigste Lebensjahr vollendet hat.

Der Reichspräsident leistet bei der Uebernahme seines Amtes vor dem Reichstag folgenden Eid:

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nugen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Reichs wahren, meine Pflichten gewissen: haft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Das Amt des Reichspräsidenten dauert sieben Jahre, Wie­derwahl ist zulässig.

Der Reichspräsident kann nicht zugleich Mitglied des Reichstags sein,

Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Reichs Bündnisse und andere Ver träge mit auswärtigen Mächten. Er beglaubigt und emp= fängt die Gesandten.

Der Reichspräsident ernennt und entläßt die Reichsbeamten und die Offiziere, soweit nicht durch Gesetz etwas anders bestimmt ist. Er kann das Ernennungs- und Entlassungsrecht durch andere Behörden ausüben lassen,

Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.

Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgefeßen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, fann der Reichspräsident es mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.

Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, ers forderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht ein. schreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorüber= gehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 128, 124 und 153 festgelegten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft sezen.

Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 diefes Artikel ge= troffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüg­lich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen. ( Es ist dies der berühmte Diktatur- Artikel 48, der schon

unter Friedrich Ebert mehr ausgeweitet worden ist, als die Nationalversammlung gewollt hat. Hindenburg hat dann mit den Reichskanzlern Brüning , Papen und Hitler auf Grund dieses Artikels mehr und mehr die ganze Reichsverfassung ausgehöhlt. Mit Ausnahme der Rechte des Reichspräsidenten . Red. d. D. F.")

Der Reichspräsident übt für das Reich das Begnadigungss recht aus.

Alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsiden ten, auch solche auf dem Gebiete der Wehrmacht, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Reichsa kanzler oder den zuständigen Reichsminister. Durch die Gegenzeichnung wird die Verantwortung übernommen. Der Reichskanzler und auf seinen Vors werden vom schlag die Reichsminister Reichspräsidenten ernannt und entlassen.

In dem erwähnten Reichsgesetz vom 23. März, das der Reichsregierung ungeheure Befugnisse erteilt, weil es sie von gesetzgebenden Körperschaften unabhängig macht, wird aus­drücklich bestimmt: Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt." Zwar stimmt das nicht ganz, denn nach Art. 3 des Ermächtigungsgesetzes hat nicht mehr der Reichspräsident, sondern nur noch der Reichskanzler die Gesetze zu unter­zeichnen und zu verkünden. Nicht angetastet sind aber in der Tat die wichtigsten Rechte des Reichspräsidenten , so seine Kommandogewalt über die Reichswehr und die Berufung und die Entlassung des Reichskanzlers.

Der Tod Hindenburgs wirft die gesamten ungelösten Pro­bleme um die Reichsführung auf. Es geht nicht nur um die einfache Nachfolgeschaft, sondern alle politischen Kräfte werden sich melden, die eine andere Machtverteilung in den Reichsspißen anstreben, insbesondere die Monarchisten, die Freunde einer Reichsverweserschaft und diejenigen Nationals