Faschismus und Nazismus
Vorbemerkung der Redaktion: Der berühmte Historifer Guglielmo Ferrero äußert sich über die Probleme des italienischen Faschismus und des deutschen „ Nazismus " im Genfer Journal des Nations" in einer Weise, die auch unsere Leser lebhaft interessieren wird. Widersprochen werden muß aber seiner Meinung, daß Hindenburg durch die politische Situation im Januar 1933 genötigt war, Hitler zur Macht zu berufen. Das war um so weniger der Fall, als die Massenbasis Hitlers schon damals im Schwin den war. Ein Staatsoberhaupt von normaler geistiger und moralischer Beschaffenheit hätte niemals den Staat einer Räuberbande ausgeliefert, wie es Hinden burg unter Bruch seiner Treuepflicht und seines Eides getan hat.
Man hat in Europa oft zwischen Faschismus und Nazismus Vergleiche angestellt. Gleichen sie einander oder sind sie voneinander verschieden? Und wenn sie sich von einander unterscheiden, worin? Die Meinungen sind geteilt. Es gibt Bewunderer des Nazismus. die den Faschismus verabscheuen, und Bewunderer des Faschismus, die den Nazismus verabscheuen. Es gibt auch Leute, die gleicherweise den Nazismus und den Faschismus verabscheuen oder bewundern.
Die Leidenschaften, die die beiden Parteien in Bewegung sezzen, die Ideen, zu denen sie sich bekennen, die Mittel, die sie beim Regieren anwenden, sind die gleichen. Es ist eine Mischung von popularisiertem Bismarckismus und modernifiertem Bonapartismus. Ihr Etatismus, ihr Militarismus, ihr Nationalismus sind von Bismarck für die Bierbank übersetzt. Die zwangsmäßige Organisierung der allgemeinen Wahlen, die ständige Mobilisierung des Volkes und seiner künstlichen Begeisterung sind Erfindungen der beiden Bonaparte. Bonaparte und Bismarck stehen in diesen beiden Bewegungen wieder auf, verunstaltet durch eine geradezu ungeheuerliche Vergröberung.
Es gibt aber auch Unterschiede. Der hauptsächlichste ist der, daß der Nazismus in Deutschland eine große Massenbewegung geworden ist und daß er zu einer gewissen Zeit 1931 und 1932- fast die Hälfte Deutschlands hinter sich gebracht hat, während der italienische Faschismus niemals eine so gewichtige Massengefolgschaft besessen hat, weder bei den Bauern noch bei den Arbeitern, noch im Mittelstand. Im Jahre 1921, vierzehn oder fünfzehn Monate vor der Berufung des Faschismus zur Macht, versicherte Giolitti als Innenminister in einer Kammerrede, daß die eingeschriedenen Mitglieder der Fasci 160 000 seien. Die Organisation war mächtig, aber außerhalb dieser Organisation hatte der Faschismus im Lande keine breite Basis der Sympathien, ausgenommen in den wohlhabenden Klassen, die aber in Italien viel weniger zahlreich sind als in vielen anderen Ländern. Diese Situation des Faschismus hatte sich im Oktober 1922, als er zur Macht berufen wurde, nicht sehr geändert. Es war eine kleine Minderheit, die stark organisiert war, die aber von der ungeheuren Masse des Volkes mit Feindseligkeit, Mißtrauen oder Gleichgültigkeit betrachtet wurde.
Dieser Unterschied ist sehr wichtig. Er erklärt die Verschiedenheit der Lage und Entwicklung der beiden Parteien.
Krisen der Monarchie
Für den Faschismus war es die große Schwierigkeit, an die Macht zu kommen, denn das hing ausschließlich vom König ab. Es hätte genügt, wenn der König im Oktober 1922 zur Zeit des Marsches auf Rom ein Dekret über den Belagerungszustand unterzeichnet hätte, um den Faschismus für alle Zeit zum Verzicht auf seine Ambitionen zu zwingen. Er besaß ja keine Waffe, um von der Regierung die Machtübernahme ertroßen zu können. Aber nachdem er einmal zur Macht gelangt war, war seine Aufgabe verhältnismäßig leicht. Das Land verlangte von ihm nichts, außer daß es nicht erschüttert und hin und her geschleudert würde. Die neue Regierung brauchte schließlich nur die 30 000 bis 40 000 Leute zufrieden zu stellen, die ihr geholfen hatten, die Macht zu gewinnen und die ihr helfen konnten, sie zu behalten. und das war ein leichtes Stück Arbeit für einen Diktator über ein Land mit 40 Millionen Einwohnern.
Die Lage des Nazismus war aber gerade umgekehrt. Ihm war es verhältnismäßig leicht. sich des Staates zu bemäch= tigen, denn das ungeheure Gefolge im Lande, das er ge= gewonnen hatte, war eine gewaltige Waffe, um den Präsidenten Hindenburg zu zwingen, ihm die Macht zu übergeben. Hindenburg war ein Gegner des Nazismus, aber er wurde nach langem Widerstand zu Beginn des Jahres 1933 gezwungen, ihn zur Macht zu berufen, nachdem er alle onderen Kombinationen ausprobiert hatte, weil die Nazis auf der einen Seite, die Kommunisten auf der anderen, zusommen die Mehrheit des Parlaments bildeten und es einer parlamentarischen Regierung unmöglich machten, nach dem Mehrheitsprinzip zu funktionieren. Seit er aber zur Macht gekommen ist, findet sich der Nazismus den furchtbarsten Schwierigkeiten gegenüber, die der Faschismus niemals ge= fannt hat: er hatte eine so ungeheuere Popularität erworben, indem er Hoffnungen jeder Art erweckt hatte. Und jetzt sollte er seine Versprechen halten. Das heißt, er sollte Wunder tun. Der Faschismus und der Nazismus sind heute von einer gewaltigen Krise der Unzufriedenheit erfaßt, die durch die Ergebnisse ihrer Politik verursacht ist. Aber diese Krise ist über Italien erst nach zwölf Jahren gekommen, über Deutsch land schon nach anderthalb. Dies deshalb, weil das italie= nische Volk vom Faschismus nie etwas erhofft hat, während das deutsche vom Nazismus Wunder erwartete.
Ein zweiter Unterschied in der Situation der beiden Parteien, der von großer Wichtigkeit ist, besteht darin, daß Italien noch eine Monarchie, Deutschland schon eine Republik i st. Dieser Unterschied macht die Stellung des Faschismus viel solider als die des Nazismus.
Der hauptsächlichste Grund, warum die faschistische Regierung sich so leicht durchsetzen konnte, besteht darin, daß sie die kräftigste Unterstützung durch die alte monarchistische Regalität fand. Sie konnte ganz und gar über die Armee verfügen, über die Gendarmerie, die Gerichte, die Verwaltung, die Polizei des alten Regimes, dessen Fortsetzung mit Vergröberung aller seiner Fehler sie geworden ist. Die alte Legalität hat ihr gedient und sie gestüßt, weil sie niemals an ihr faschistisch- revolutionäres Programm geglaubt hat. In Deutschland ist das nicht so. Hier ist das revolutionäre Programm ernster zu nehmen, und was von der alten Regalität übrig geblieben ist, nimmt gegenüber dem Nazismus die
Die jüdische Rechtsanwaltschaft handelte, die in den Borständen der Anwalts fammer n im ,, dritten Reich"
Von Hans Kilian
I.
Die Rechtsanwaltschaft gehörte in der Zeit, zu der DeutschTand noch ein Rechtsstaat war, zu den wichtigsten und geachtetsten akademischen Berufen. Neben dem Richtertum und der Staatsanwaltschaft war sie als drittes und gleichberechtigte Organ der Rechtspflege" anerkannt. Nach der Lage der Gesetzgebung war der Rechtsanwalt, wenn er nur dazu gewillt war, zu einer freien und von staatlichen Einflüssen unabhängigen Berufsausübung im Rahmen der Geseze gegenüber den Berufsgenossen war er verpflichtet, Verstöße gegen die Kollegialitätspflicht wurden ehrengerichtlich geahndet. Eine gesetzliche Benachteiligung des jüdischen Teils der Anwaltschaft war ausgeschlossen.
Die jüdische Anwaltschaft bildete im Gegenteil innerhalb der deutschen Anwaltschaft eine gewisse Elite. Die Entwick lung dazu kam nicht von ungefähr und hatte ihre guten Gründe. Nicht als ob gesagt werden könnte, daß die große Masse der jüdischen Juristen fachlich begabter gewesen wäre. als ihre„ arischen" Fachgenossen. Wohl aber wurden die Juden, auch wenn sie in den staatlichen Prüfungen hervorragende Resultate erzielten, im Staatsdienst vielfach gegenüber„ arischen" Randidaten mit gleichem Prüfungsergebnis zurückießt. In große Bezierfe der juristischen Tätigkeit, wie 3. B. in den staatlichen Verwaltungsdienst, in den diplomatischen Dienst, in die Militärjustiz, sind die Juden nicht oder faum eingedrungen. In der Ziviljustiz erreichten sie im allgemeinen nur Richterposten in Kollegialgerichten, repräsentative Posten in hohen Gerichten jedoch äußerst selten. Wenn der jüdische Assessor mit erflaffigem Prüfungsergebnis im Justizministerium oder im Innenministerium sich beim Personalreferenten nach den Aussichlen im Staatsdienst erfundigte, gab es nur wenige Referenten, die ihm nicht unverhohlen abrieten. In der Zeit vor dem Krieg war dieser Zustand so ziemlich allgemein und ausnahmslos. Während des Krieges und nach dem Kriege wurde er gemildert, aufgehört hat er nie.
Die Nolae war, daß die„ Arier", die die besten Prüfungsergebnisse hatten, regelmäßia in den Staatsdienst einströmten, während der arische Teil der Rechtsanwaltschaft das Sammelbecken der mittleren und schlechteren Noteninhaber war, die noch ihrem Prüfungsergebnis keine Aussicht hatten, im Staatsdienst genügend vorwärts zu kommen. Bei den Juden hingegen gingen die als hervorragend Ausgewiese nen zur Rechtsanwaltschaft. Denn gerade ihnen paßte es vielfach nicht, in der Staatsfarriere trotz aleicher Leistung ur geduldet oder hinter die„ Anderen" aurückgesetzt zu sein. Sie zngen hann lieber den freien Wettbewerb in der Rechtscumarschaft vor. Suffolche Meise mar das Girna der indiichen Anwaltschaft traditionell wienschaftlich höherstehend und vom urteilsfähigen Teil des Publikums stärker gesucht als das Gros der„ arischen" Rechtsanwälte.
Dies war auch der Grund, warum Juden in erheblicher Bahl in die Vorstände der anwaltschaftlichen Standesorga
nisationen gewählt wurden. Soweit es sich um diejenigen handelte, die in den Vorständen der Anwaltskammern figurierten, waren es in neuerer Zeit nicht immer die besten und unabhängigsten Vertreter ihres Faches, sondern vielfach Streber, die alles darum gaben, ihre„ arischen" Kollegen an reaktionärem Gehaben wenn möglich zu übertrumpfen. Soweit es sich dagegen um das Präsidium und die Vorstände der örtlichen Anwalts vereine handelte, waren von jüdischen Anwälten in ihnen viele wirkliche Pierden des Standes, man denke nur an Männer wie wiartin Druder, Adolf Heilberg , Mar Hachenburg, Julius Mag nus , Mar Friedländer, Albert Pinner, Felig Bondi, James Breit, Julius Lehmann , May Als= berg, Alfred Werner , Heinrich Reinach ,, um nur einige der ausgeprägtesten Erscheinungen von theoretisch wie praktisch gleich bedeutsamen Anwälten zu nennen.
Diese im besten Sinne wohlerworbene Geltung der jüdischen Anwaltschaft war schon lange Gegenstand giftigen Neides und Hafses vieler geistig und wirtschaftlich zurückgebliebenen„ Arier". Nicht als ob nicht auch der„ arische" Teil der Anwaltschaft sehr erhebliche Repräsentanten besten Anwaltsstiles in stattlicher Zahl aufzuweisen gehabt hätte! Prozentual aber, das kann nicht bestritten werden, hatte die jüdische Anwaltschaft unter diesen Umständen das Uebergewicht geiwig und wirtschaftlich innerhalb der deutschen Anwaltschaft erlangt.
Da dieses Uebergewicht mit anständigen Mitteln nicht zu beseitigen war, solange seine Ursachen nachwirkten und sich erneuerten, schlossen sich die geistig Wermsten und sittlich Niedrigsten unter der Anwaltschaft schon frühzeitig in steigendem Maße der nationalsozialistischen Partei an. in der Hoffnung, bei einem Siege des„ dritten Reichs" dereinst einmal die lästige jüdische Konkurrenz mit dem KommißStiefel beseitigen und damit ihre eigene Inferiorität dem Publikum bequemer aufdrängen zu können. Vielleicht der einzige Mann von einem gewissen wissenschaftlichen und rednerischen Format, der früh als Nationalsozialist hervortrat, war Walter Quetgebrune. Das durchschnitt= liche Niveau der Nazionwälte, vor allem der Vertreter und Verteidiger Hitlers und seiner Paladine, in den Prozessen, die die Deffentlichfeit vor allem interessierten, wie Preßprozesse und Landfriedensbruchprozesse. war unter fedem Hund. Was von Typen wie Frank II und Freisler zu halten war. darüber gab es in der gesamten an ständi= gen Anwaltschaft ohne Rücksicht auf Rasse und Konfession nur eine Meinung: sie waren als überlaute Schreier, als ordinäre Demaavaen, platte Schwäßer und zu 99 Prozent als vollendete Nichtskönner schlechterdings mißachtet, zum großen Teil ständige passive Kundschaft der anwaltschaftlichen Ehrengerichte und in einer ganzen Anzahl von Eremplaren nur durch die demokratische parlamentarische Immunität vor dem ehrengerichtlichen Ausschluß aus dem Stande wegen pflichtwidrigen und unwürdigen Verhaltens halbwegs gesichert. Um so mehr hekten und trieben sie für die „ Reiniauna" des Standes von Juden, ohne daß das kritiklofe Publikum das ihnen ob dieser Hebe zulief, fich ousreichens flar ehte. in melchem Maße es sich um einen jedes Anstandes, baren unlauteren Wettbewerb handelte.
II.
Alles was niedrig ist, hat mit dem Siege des„ dritten Reiches" seine Erfüllung oder doch seinen verheißungsvollen
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Haltung einer mißtrauischen Mitarbeit ein. In Italien be= nüßt und verbraucht der Faschismus das Ansehen und die Gesetzlichkeit der Monarchie, des Schlüssels der alten Regalität. Er kompromittiert sie und zieht sie in seine eigene Illegitimität hinein. In Deutschland besitzt Hitler eine solche Reserve der Vergangenheit, die er verschleudern fönnte, nicht mehr. Er versucht, dem Nazismus die Unterstützung eines Restes der alten Legalität zu sichern, indem er sich durch einen neuen Staatsstreich der Reichspräsidentenschaft bemächtigt hat. Das ist ein Verfahren, das mit einem viel größeren Risiko verbunden ist.
Ich glaube, in den Ereignissen, die sich vorbereiten, wird man die Folgen dieser Verschiedenheiten beobachten können. Im Grunde gehen diese Verschiedenheiten auf eine sehr wichtige und zumeist übersehene Grundtatsache zurück: nämlich daß alle diese Bewegungen, die in so vielen Ländern zur Aufrichtung einer Diktatur geführt haben, keine Krisen der Demokratie sind, wie man so oft sagt, sondern Krisen der Monarchie. Alle diese Bewegungen sind entstanden und haben Erfolg ge= habt entweder in Ländern, wo noch die absolute oder die Halbabsolute Monarchie besteht- oder aber in Ländern, in denen 1914 noch die absolute oder die halbabsolute Monarchie bestand Rußland , Deutschland , Desterreich- Ungarn . Und die Diftatur ist viel stärker und hat es viel bennemer in Ländern, die noch Monarchien sind, wie Italien , als in Rän= dern, in denen die Republik wenigstens schon seit 1918 eristiert, wie in Deutschland .
Im Gegensatz dazu haben die alten Republiken, wie Frankreich und die Schweiz , die alten parlamentarischen Monarchien, wie England, Belgien , Holland , die skandina= vischen Länder, bisher allen Versuchen widerstanden, die in der Absicht gemacht wurden, Begungen diktatorischen Charakters dort zu imitieren.
Faschismus und Nazismus sind Krankheiten der Monorchie. Sie treten auf, entweder während des Todesfampies oder sogleich nach dem Zusammenbruch einer alten absoluten oder halbabsoluten Monarchie.
Anfang gefunden. So kann es nicht Wunder nehmen, daß sich die Nazi, zur Macht gekommen, sofort auch auf die Anwaltsgesetzgebung stürzten, wobei ihnen die Abnc. ing ihres Zaren Hitler gegen die jüdischen Anwälte, der er chon vor Gericht so drastischen Ausdruck verliehen hatte, daß er hiewegen im zweiten Reich gestraft worden war, sehr zustatten fam. Der Umbruch" war nur wenige Wochen alt, uls das„ Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" vom 7. 4. 1933 das Licht der Welt erblickte, in dem ein Teil der nazistischen Wettbewerbsmethoden seine Erfüllung fand. Es bestimmte, die Zulassung von Rechtsanwälten nichtarischer Abstammung„ fönne" bis 30. 9. 1933 zurückgenoms men und die Neuzulassung nichtarischer Personen versagt werden. Die Regierung wußte, daß unter dem Naziregiment fein Befehl, sondern nur eine Ermächtigung nötig war, um innerhalb des betroffenen Personenfreises ganze Arbeit zu machen. Tatsächlich sind mit diesem Hilfsmittel schädigungslos verdrängt worden, was in der Mehrzahl mindestens 95 Prozent der Betroffenen aus dem Beruf entder Fälle den wirtschaftlichen und sozialen Ruin bedeutete. Troßdem kam ein gewisser Kompromißcharakter der Vorschrift dadurch zum Ausdruck, daß man die sogenannten „ Altanwälte", die schon seit dem 1. 8. 1914 zugelassen waren, ausnahm, ferner die Frontsoldaten" im Sinne der Beamtengesetzgebung. Auch dieses Kompromiß war eine echt nationalsozialistische Niedrigkeit. Der Jude mußte sich die Fortdauer seiner Anwaltszulassung durch den Nachweis friegerischer Leistungen erkaufen, der„ Arier" war auch als vollendeter Drückeberger des Weiterwirkens in der„ gereinig ten" Anwaltschaft ohne weiteres würdig. Ein geistig und ethisch hochstehender Anwalt, der den Krieg zum Beispiel wegen irgend eines förperlichen Gebrechens nicht an der Front hatte mitmachen können, war aus dem Beruf fortan ausgeschlossen, junge Bürschchen dagegen, die im Krieg noch die Schulbank drückten, waren vollwertige Mitalieder des Anwaltsbarreaus, wenn sie nur eine arische Großmutter hatten. Aber trotzdem erregte dieses Kompromiß bei der Mehrzahl der Nazi- Anwälte helle Wut, es kam sogar zu Protestversammlungen".
Das Kompromiß war ihnen noch viel zu enständig und großzügig. Wollte das„ dritte Reich" nur eine Spur von der " Autorität“ zeigen, die es immer als seinen Hauptmesens zug ausgegeben hatte, dann durfte es vor dem Protest= geſchrei nicht offiziell zurückweichen. Es mußte sich damit begnügen, eine Menge der hündischsten Gemeinheiten inoffiziell zu dulden und zu fördern, mit denen die arische Anmaltsedelrasse nunmehr daranging, das Geschäft der nach dem Gesetz weiterhin zugelaffenen nichtarischen" Anmälte an ruinieren und diese aus dem Konkurrensfomni chgültig Anwälte, unter der Hand wurde alles geten, um die zugelassenen Juden seien in jeder Beziehung gleichberechtigte Anwälte, unter der Hand wurde Alles getan, um die zuge= lassenen Juden zu schifanieren, zu entwürdigen und wirtschaftlich noch weiter zu ruinieren. damit aus Ehren- und wirtschaftlichen Gründen möglichst viele genütiat fein mür den, auf die erlaubte Berufsausübung freiwillig" zu verzichten.
Die Methoden, mit denen dies unternommen mirde und ihre Rückwirfung auf die jüdische und die„ arische" Anwaltschaft in Deutschland sollen Gegenstand eines weiteren Aufsatzes sein, der sich an diesen anschließt.