Der Untersuchung befanden, sind gleichfalls durch die Amnestie eingestelt worden. Schließlich möchte die Regierungsfomminion hervor heben, daß die Durchsicht der bei der Durchsuchung der Geschäftsstelle der Deutschen Front" beschlagnahmten Schriftstücke den Nachweis erbracht hat, daß ohne die Amnestieverordnung sehr zahlreiche Untersuchungen gegen die Mitglieder der Deutschen Front" hätten vorgesehen werden müssen, wegen bedenklicher Handlungen, die unter die Strafgeseze fallen, aber vor dem 11. Juni 1934 begangen worden waren.
Um ein vollständiges Bild von der praktischen Bedeutung der in Frage stehenden Verordnung zu geben, teilt die Regierungskommission nachstehend die amtliche Statistit mit:
1. politische Straftaten:
a) Erlaß von Geldstrafen in
) von Gefängnisstrafen in
746 Fällen 160 Fällen
c) Einstellung schwebender Verfahren in 882 Fällen
2. infolge wirtschaftlicher Not begangene Straftaten:
1) Erlaß von Geldstrafen in.
o) von Gefängnisstrafen in
4 977 Fällen
2 308 Fällen
c) Einstellung schwebender Verfahren in 1742 Fällen Zu dem Abschnitt der Denkschrift, der sich mit der saarländischen Bree und gewigen Zeitungsverboten befaßt, beehrt sich die Regierungskommision, die ihr vom Deutschen Auswärtigen Amt unterm 14. August 1984 übersandte Verbalnote, die ebenfalls auf die saarländische Prene Bezug hat, zur Information des Rates dem vorliegenden Schreiben in Abschrift beizulegen.. Gleichfalls beigefügt ist eine Abschrift der Antwortnote, welche die Regierungskomminion unterm 21. August 1984 an das Auswärtige Amt gerichtet hat.
Ueber die Haltung der Beamten hatte die Regierungstommigion bereits zu wiederholten Malen Gelegenheit, sich in eingehender Weise zu äußern. Sie begnügt sich mit der Feststellung, daß die Deutsche Front" sonderbarerweise aus der Rolle einer Abstimmungspartei zu fallen scheint, wenn sie vorgibt, behaupten zu können, die Regierungskommission übertrage dem oder jenem ihrer Beamten Aufträge vertraulicher Art.
In bezug auf die in verschiedenen Büroräumen der Deutschen Front" vorgenommenen Durchsuchungen hat die Regierungskomminion bereits über die ersten Ergebnisse dem Nat im einzelnen Bericht erstattet, und durch die Veröffentlichung einiger beschlagnahmten Schriftstücke ist die Berechtigung der auf Grund der bestehenden Geseze angeordneten Polizeimaßnahmen reichlich nachgewiesen. Wenn auch die Tatsache zu verzeichnen ist, daß im Anschluß an diese Maßnahmen ein Untersuchungsrichter eine außer= halb seiner Zuständigkeit liegende Verfügung treffen konnte, so steht nichtsdestoweniger demgegenüber fest, daß die Führer der Deutschen Front" den ihnen unterlaufenen prozessualen Irrtum erkannt zu haben scheinen, denn sie haben nunmehr die Verwaltungsgerichtsbarkeit angerufen.
Benehmigen Sie usw....
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Beispielloses Dokument aus den süddeutschen Kirchenkämpfen
Der protestantische Kirchenkampf in Süddeutschland schlägt immer höhere Wogen. Durch die süddeutsche Presse geht jetzt ein Aufruf des„ Süddeutschen Bundes Evange= lischer Christen", der den bayrischen Landesbischof Meiser in einer bisher noch nicht dagewesenen Weise beschuldigt und beschimpft. In diesem Aufruf wird der amtierende Landesbischof als„ Mann ohne Ehre und Charakter" bezeichnet. Es wird ihm vorgeworfen, er habe sein dem Führer gegebenes Treuebekenntnis schmählich gebrochen und den Reichsbischof Müller schmählich verraten. Die wichtigsten Stellen lauten: „ Landesbischof D. Meiser hat sich damit selbst die Ehre genommen. Er ist treulos. Er ist wortbrüchig. Er Bez ist un christlich. Er hat volksverräterisch ge= handelt. Er hat das Ansehen der evangelischen Kirche aufs schwerste gefährdet und in Verruf gebracht. Chriftus sagte: „ Wer im kleinen untreu ist, der ist es auch im großen." Landesbischof D. Meiser ist untreu im großen. Er ist untreu dem Volk und dem Vaterland und damit auch der Kirche gegenüber. Denn ohne Volk und Vaterland kann die Kirche nicht bestehen. Landesbischof D. Meiser hat gehandelt wie jener Verräter, den jeder ehrliche Christ verabscheuts Er hat gehandelt wie Judas Jicha riot. Dieser verriet seinen Herrn und Meister mit einem
Dabei ist hervorzuheben, daß die Teilnehmer zum größten Teil aus guten Pg.s bestanden. Führer der Deutschen Christen in Zehlendorf soll Professor Fezer von der Tü binger theologischen Fakultät sein.
Auch in Hannover herrscht noch offener Aufruhr. Der Widerstand des Landesbischofs Marahren und der hinter ihm stehenden Pfarrer ist durch die diktatorischen Maßnahmen der Reichskirchenregierung feineswegs gebrochen, Die Bekenntnisbewegung in Hannover umfaßt von den 985 Pfarrern rund 600 sowie über 60 000 Laien. Das gegen die Berliner Kirchenregierung gerichtete Rundschreiben Marahrens, das zum Widerstand gegen die Reichsfirchenregierung aufforderte, wurde von 773 Pfarrern bejahend, 67 verneinend, 30 ausweichend beantwortet.
In Frankfurt am Main tagte der deutsche Pfarrertag. Hier wurde die Durchführung des Führerprinzips beschlossen. Sämtliche Pfarrvereine wurden einem Reichsbundführer unterstellt. Die Abstimmung wurde nicht in der üblichen Weise, sondern durch Handaufheben vorge= nommen...
Kuß, Landesbischof D. Meiser verriet seinen Führer mit Rücktritt
einem Händedruck..."
Zum Schluß wird gesagt, daß die Geduld der evangelischen christlichen Bevölkerung nunmehr zu Ende sei. Sie dulde nicht mehr, daß die evangelische Kirche zum Tummelplaz volks- und landesverräterischer Ziele und Machenschaften gemacht werde. Sie dulde nicht mehr, daß„ unwürdige, charakterlose und vaterlandsloſe Geistliche" das Ansehen der Kirche schädigten und beschmutz
Berlin, 17. Sept.( United Preß.) Der Landesleiter der Deutschen Christen im Rheinland . Landrat a. D. Dr. Kru m- macher, einer der schärfsten Vorfämpfer des Reichs, bischofs, ist von seinem Posten zurüdgetreten, angeblich, weil weitgehende Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Reichsbischof und dem Kurs der Reichsleitung bestanden.
ten. Daber verlange die evangelische Bevölkerung die fo Sieg über
fortige Entfernung des wortbrüchigen und gez. G. G. Knog. treulosen Landesbischofs D. Meiser.
Kommunist ,, legal" ermordet Görings blutige Rache
Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: ,, Am 14. September ist in Hagen der von dem Schwurgericht in Hagen i. W. am 21. September 1933 wegen Mordes rechtskräftig zum Tode verurteilte Franz Sch id= zic aus Iserlohn hingerichtet worden. Damit hat die am 16. Januar 1933 an dem SA.- Truppenführer Hans Bernsau verübte Bluttat ihre Sühne gefunden.
Wie im Urteil des Schwurgerichts festgestellt ist, hatten am 18. Januar 1933 fommunistische Funktionäre die Durchführung einer bewaffneten Aktion gegen die National= sozialisten beschlossen und die Ausführung im einzelnen festgelegt. Schidzick, der über den beabsichtigten Angriff genau unterrichtet war, hatte in der Nacht vom 16. zum 17. Januar 1938 im Hause eine Mauserpistole mit mehreren Schüssen- zu sich gesteckt. Während die Kommunisten planmäßig in zwei Abteilungen auf das SA.- Heim zumarschierten, um die SA.- Leute zu überfallen, stellte er sich im Schatten eines Baumes gegenüber dem Bahnhofshotel nahe dem SA.- Heim auf die Lauer. Aus diesem Hinterhalt heraus sah er Bernsau, der seinen beim SA.- Heim von kommunistischer Uebermacht angegriffenen Kameraden zu Hilfe kommen wollte, im hellen Licht über den Plaz kommen und schoß ihn faltblütig genau zielend von hinten nieder; am folgenden Tage starb Bernsau an der Schußwunde.
Der Preußische Ministerpräsident hat von seinem Begnadigungsrecht feinen Gebrauch gemacht; da der Täter in heimtückischer Feigheit ein für das deutsche Volk und die nationalsozialistische Bewegung wertvolles Menschenleben vernichtet und sich damit selbst aus der deutschen Volksgemeinschaft ausgeschlossen hat
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Selbst aus diesem Bericht der amtlichen Fälscherzentrale, aus der seinerzeit alle amtlichen Lügenberichte über den Reichstagsbrand stammten, geht hervor, daß der Kommunist durch keinerlei Zeugen überführt ist und es sich um eine millfürliche Annahme des parteiischen Schwurgerichts handelt.
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Vandalismus"
HJ.- Heim zerstört
Die gleichgeschaltete Presse meldet aus Grünheide( Kreis Niederbarnim):
In das HJ.- Heim der Gemeinde Grünheide, das im Gebäude der ehemaligen Gasanstalt untergebracht ist, dronen nachts durch ein zertrümmertes Kellerfenster unbekannte Burschen ein, zerstörten Möbelstücke und Gebrauchsgegenstände und zerschlugen alles, was ihnen unter die Hände tam. Die Wände beschmierten sie mit roter Oelfarbe. Gerade aus den Pinseleien geht hervor, daß es sich um politische Täter handeln muß. Polizei und Gendarmerie haben die Ermittlungen aufgenommen. Die Entrüstung in der ganzen Gegend über diesen Vandalismus ist groß."
Also Vandalismus. Und was war es, als Herr Hitler durch A. und SS .- Banditen zehntausende Privatwohnun= gen politischer Gegner verwüsten und Arbeiterheime schänden ließ?
Das Verbrechen eines Schriftleiters Ordnungsstrafe wegen falscher Berichterstattung
Berlin, 14. Sept. Das Bezirksgericht Berlin der Presse beschäftigte sich heute zum ersten Male mit einem Verstoß gegen die Bestimmung des Schriftleiter- Gesetzes, die den Schriftleitern wahrheitsgemäße Berichterstat tung zur Pflicht macht. Der Hauptschriftleiter einer kleinen Berliner Filmzeitschrift hatte aus Zeitungen die Nachricht von dem Lawinenunglück übernommen, das sich in diesem Jahre bei Pontresina in der Schweiz zugetragen hatte. Im Gegensatz zu den richtigen Meldungen hatte er aber in seinem Bericht den Eindruck erweckt, als sei auch die Filmexpedition von Louis Trenker, die damals in der Nähe Bergaufnahmen machte, von dem Unglück betroffen worden. Das Preffegericht nahm den verantwortlichen Hauptschriftleiter in eine Ordnungsstrafe von 50 Reichsmart.
In der Fränkischen Tageszeitung", dem Sprachorgan des speziellen Fitlerfreundes Julius Streicher, reicht dieser Auf ruf über anderthalb Seiten. Die Kernsätze mit den saftigsten Beschimpfungen des amtierenden Landesbischofs werden durch fingerdicken Druck herausgehoben. Man muß lange suchen, um unter den zahlreichen Dokumenten des Kirchenfampfes ein so von Schimpfworten stroßendes Manifest zu finden.„ Landesverräter" ist der evangelische bayrische Bischof schon. Es fehlt eigentlich nur noch die Behauptung, daß er ein Angehöriger des marxistischen Untermenschentums sei. Vielleicht hat die Heftigkeit dieses Aufrufs noch einen an= deren Sinn. Es ist bekannt, daß der bayrische Reichsstatthalter Ritter von Epp und der bayrische Ministerpräsident Siebert den Protest der bayrischen Landessynode und ihres Bischofs gegen die Berliner Zentralfirchenregierung insgeheim billigen und unterstüßen. Danach hat es den Anschein, daß der den Landesbischof beschimpfende Aufruf des " Süddeutschen Bundes Evangelischer Christen" gleichzeitig gewisse Unstimmigkeiten unter den braunen Diftatoren in Bayern dokumentiert.
Die Kirchenfämpfe find auch in anderen Gegenden Deutschlands wieder im vollen Zuge. Wir berichteten am Samstag über eine stürmisch verlaufene Versammlung der Deutschen Christen in Berlin- 3ehlendorf. Die Ortsgruppe löfte sich schließlich zum Zeichen des Protestes gegen den Reichskirchenleitung auf. Von allen Seiten wurde am Gewaltfurs des Reichsbischofs leidenschaftliche Kritik geübt.
Reichs- und Landesbischof Erfolgreicher Prozeß
eines gemaßregelten Pfarrers
Das Landgericht Berlin verhandelte in einer Klage des Pfarrers Dr. Hans Buchholtz in Berlin- Tempelhof gegen die Evangelische Kirchengemeinde Berlin- Tempelhof. Der Kläger, der Pfarrer in der beklagten Kirchengemeinde war, war durch Schreiben des Evangelischen Konsistoriums der Mark Brandenburg unter Hinweis auf die Bestimmungen der Verordnung des Landesbischofs vom 3. Februar 1934 in den einstweiligen Ruhestand versest worden. Der Kläger hielt diese Maßnahme aus Rechtsgründen für unwirksam und klagte die vermögensrechtlichen Ansprüche ein, die ihm als Pfarrer im aktiven Dienst zustehen würden.
Das Gericht entsprach im Urteil seinen Wünschen. Die Kirchengemeinde wurde verurteilt, an Pfarrer Dr. Buchholz 2178 Mart sofort und vom 1. August 1934 bis zum 1. März 1935 fortlaufend am ersten eines jeden Monats je 539,86 Mart zu zahlen, ferner ihn in der von ihm bewohnten Dienstwohnung zu belassen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Kirchengemeinde zu tragen. In der Urteilsbegründung wird u. a. ausgeführt, die Versetzung des Klägers in den einstweiligen Ruhestand sei unwirksam. Sie entbehre der nötigen rechtlichen Grundlage. Die Verordnung des Landesbischofs vom 3. Februar 1934 fönne nicht angewandt werden, weil sie nicht rechtswirksam sei. Das folge daraus, daß ihre gesetzliche Grundlage, nämlich die Verordnung des Reichs- und Landbischofs vom 26. Januar 1934, ungültig sei. Das Gericht schließt sich dabei an ein Rechtsgntechten von Reichsgerichtsrat Flor an.
Furcht vor dem., Blitz"
London, 17. September.
Im Sunday Dispatch" warnt J. D. S. Alan die Welt vor einer neuen deutschen Erfindung. Die bekannten Fabriken von Ernst Heinfel hätten ein ungewöhnlich schnelles Flugzena„ Blik" hergestellt, dessen Friedenstype zur Personenbeförderung zwischen den einzelnen deutschen Hauptstädten benutzt werde. Jezt aber sei man dort zum Bau eines Kriegsflugzeuges übergegangen, das geeignet sei, alle zur Zeit geltenden Grundsäße der Luftverteidigung und des Luftangriffs über den Haufen zu werfen.
Das neue Flugzeug tönne eine Geschwindigkeit von 400 Klometern je Stunde erreichen und besitze einen Aktionsradius von 1600 Kilometern. Es könne eine Last von 450 Kilo Bomben mit sich führen. Charakteristisch sei. daß es nicht mit Maschinengewehren ausgerüstet sei und sich nicht selbst verteidige. Vielmehr könne auch der sonst für Waffen, Maschinengewehre und Munition bestimmte Raum zum Transport von Bomben benutzt werden. Denn es brauche sich ja nicht zu verteidigen, da sich kaum ein Jagdflugzeug mit jeiner Schnelligkeit und seiner Aufstiegsfähigkeit messen tönne. Sollte es einmal überfallen werden, so werde es der Zerstörung durch seine außerordentliche Manövrierfähigkeit sicher entweichen können.
Die Deutschen hielten Luftgeschwaderübungen nicht mehr für notwendig, denn sie glaubten, so schreibt Sunday Dispatch", daß der nächste Krieg weniger ein Luftgeschwader= frieg sein werde als vielmehr eine Massenzerstörung der auf der Erde befindlichen Gegenstände, und den Sieg werde die Nation dovontragen, die in der kürzesten Zeit das meiste zerstört haben werde.
Der Personen- ,, Bliz" fahre mit Hundert Kilometer Geschwindigkeit per Stunde, er habe sieben Pläße, die in Kriegszeiten gleichfalls zum Bombentransport ausgenutzt werden können. Da nun jede Maschine rund 500 Bomben transportieren könne und die in Frage kommenden Bomben bei einer bestimmten Temperatur explodierten, so könne man sich vorstellen, welche schreckliche Wirkung diese Geschosse an= richten könnten, deren furchtbare Weißglut jedes Lebewesen im Umkreis von zwanzig Meter vernichten würde.
Heinkel, der über eine ausgezeichnete Facharbeiterschaft verfüge, stelle täglich etwa 100 Flugzeuge aus einer Metalllegierung her, die allen Wettergefahren, Regen, Hagel, Schnee trobe.
Außer dieser technischen Vervollkommung seiner Luftrüstung aber, so schließt Alan seine interessanten Ausführungen, verfüge Deutschland über eine Menge ausgebildeter erfahrener Piloten, so daß es mit einem einzigen Schlage Panzerplatten, Unterseeboote, Städte, Häfen, Eisenbahnwege und Brücken zerstören könne.
Das Neueste
Die sieben Todesopfer des Schüsselfars sind nach auf: opfernder Arbeit, die unter der umsichtigen Leitung des Bergführers Berger standen, geborgen und zunächst nach Partenkirchen gebracht worden. Die Angehörigen der Bers unglückten waren zum legten Abschied nach Partenkircher gekommen.
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Im Leichtathletik Länderkampf gegen Finns land errangen in Berlin die Deutschen einen Gesamtsieg mit 106 3 962 Punkten.
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Ein seltsames Unglück ereignete sich bei Dijon. Ein Schmied fuhr im Auto zum Angeln und nahm seine beiden Knaben im Alter von 3 und 5 Jahren mit, ebenjo ein 12jähriges Mädchen. Während er zum Angeln ging, ließ er die Kinder im unbewachten Wagen zurück. Dieser geriet aus unbekannten Gründen ins Rollen und fuhr geradezu in den Fluß. Die drei Kinder famen ums Leben. Der dreijährige Anabe fonnte bisher noch nicht aufgefunden werden.
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In Vouvray ist am Sonntag ein Denfmal zur Erinnerung an die Balzaciche Nomanfigur des Sandlungs: reisenden Gandisfart eingeweiht worden. Das Denkmal ist eine Stiftung der französischen Handlungsreisenden.
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Wie Havas aus Genf berichtet, spricht man in öster: reichischen Kreisen davon, daß Bundeskanzler Schuschniga fich möglicherweise im November nach Paris zu Verhandlungen mit der französischen Regierung begeben werde.
Der„ Populaire" teilt mit, daß nunmehr außer dem„ Pos pulaire" und der kommunistischen Sumanite" auch das französische Gewerkschaftsblatt„ Le Peuple"( Paris) und das belgische Gewerkschaftsblatt" Le Peuple"( Brüffel) in Tunis verboten find.